Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA



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Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 Offenlegung nach 26 a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV sowie Offenlegung nach 7 InstitutsVergV

INHALTSVERZEICHNIS TEIL I Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung 1 Einleitung... 3 2 Anwendungsbereich... 3 3 Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung... 5 3.1 Eigenmittelstruktur... 5 3.2 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung... 5 3.2.1 Angemessenheit des internen Eigenkapitals... 5 3.2.2 Eigenkapitalanforderungen... 6 3.2.3 Gesamt- und Kernkapitalquoten... 7 4 Risikomanagement... 8 4.1 Risikomanagement... 8 4.2 Adressenausfallrisiken... 10 4.2.1 Allgemein... 10 4.2.2 Notleidende bzw. in Verzug geratene Kredite... 11 4.2.3 Quantitative Offenlegung zu den Adressenausfallrisikopositionen... 12 4.3 Marktrisiken... 15 4.4 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch... 16 4.5 Operationelle Risiken... 17 4.6 Liquiditätsrisiken... 18 4.7 Strategische Risiken... 18 5 Offenlegung Beteiligungen im Anlagebuch... 19 6 Kreditrisikominderungstechniken im Kreditrisiko-Standardansatz... 22 TEIL II Offenlegung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 1 Einleitung... 25 2 Vergütungspolitik... 25 2.1 Prinzip der Transparenz... 25 2.2 Prinzip der Grundsicherung... 25 2.3 Prinzip der Leistungs- und Ergebnisabhängigkeit... 26 3 Vergütungsinstrumente... 27 3.1 Vergütung nach dem Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes... 27 3.2 Leistungsbezogene außertarifliche variable Vergütung... 27 3.3 Prozesse des Vergütungssystems... 28 3.4 Offenlegung der Vergütung... 28 4 Tochtergesellschaften... 29 4.1 Besonderheiten/Abweichungen HAIR AG... 29 4.2 Besonderheiten/Abweichungen Luxemburger Tochtergesellschaften... 29 5 Verpflichtung... 29

Teil I Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31. Dezember 2013 (nach 26 a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV)

1 Einleitung Der Offenlegungsbericht des Hauck & Aufhäuser-Konzerns (H&A-Konzern) ist nach den Vorschriften gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff Solvabilitätsverordnung (SolvV) erstellt worden. Das übergeordnete Unternehmen in dem H&A-Konzern ist die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (Hauck & Aufhäuser). 26a Abs. 1 KWG verpflichtet Institute regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditminderungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Hauck & Aufhäuser hat ein übergreifendes Risikomanagement, in das alle Gesellschaften des H&A-Konzerns integriert sind. Die Angaben dieses Berichtes beziehen sich auf sämtliche Unternehmen des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises. Der Bericht umfasst die Periode vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013. Die Berichterstattung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei einer jährlichen Berichtsfrequenz. Die jeweils angegebenen Paragraphen beziehen sich daher auf die zum Stichtag gültigen Fassungen des Kreditwesengesetzes bzw. der Solvabilitätsverordnung. Dieser Bericht kann über die Homepage von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA unter dem Link http://www.hauck-aufhaeuser.de/page/b_pressepublikationenbestellung eingesehen und heruntergeladen werden. 2 Anwendungsbereich Angaben gem. 323 SolvV Hauck & Aufhäuser gilt nach 10a Abs. 1 Satz 1 KWG als übergeordnetes Unternehmen des H&A-Konzerns. Die aufsichtsrechtliche Konsolidierung nach 10a KWG unterscheidet sich von der handelsrechtlichen Konsolidierung. Gem. 10a KWG werden in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis insgesamt ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut und ein Finanzunternehmen voll konsolidiert einbezogen. Es werden keine Unternehmen quotal konsolidiert. Die wesentlichen gruppenangehörigen Unternehmen von Hauck & Aufhäuser werden sowohl in den handelsrechtlichen als auch in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen. Von der Einbeziehung der übrigen Konzernunternehmen wurde abgesehen, da diese gemäß 296 Abs. 2 HGB für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des H&A-Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Innerhalb von Hauck & Aufhäuser existieren keine Einschränkungen bei der Übertragung von Finanz- oder Eigenmitteln i.s.d. 323 Abs. 1 Nr. 3 SolvV durch dritte Personen, Gesellschaften des privaten oder öffentlichen Rechtes, supranationale Organisationen oder Staaten. Die gruppenangehörigen Unternehmen von Hauck & Aufhäuser, die nicht in die Zusammenfassung nach 10a KWG einbezogen werden, weisen keine Eigenkapitalunterdeckung i.s.d. 323 Abs. 2 KWG auf. Von der Waiver-Regelung gemäß 2a KWG macht Hauck & Aufhäuser keinen Gebrauch. 3

In der folgenden Konsolidierungsmatrix werden die gruppenangehörigen Unternehmen des H&A- Konzerns des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises dem handelsrechtlichen Konsolidierungskreis gegenübergestellt. Gegliedert werden diese nach ihrem Unternehmenszweck auf Basis der Begriffsbestimmungen von 1 KWG. Unternehmensform Name Konsolidierung nach KWG HGB voll Abzug voll Kreditinstitut Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA x x Finanzdienstleistungsinstitut Hauck & Aufhäuser Asset Management GmbH x x Finanzdienstleistungsinstitut Hauck & Aufhäuser (Schweiz) AG x x Finanzunternehmen FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen GmbH x x Finanzunternehmen Conpartis AG x Finanzunternehmen Hauck & Aufhäuser Alternative Investment Services S.A. x Finanzunternehmen Hauck & Aufhäuser Structured Finance GmbH x Kapitalanlagegesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. x x Kapitalanlagegesellschaft Trendconcept Fund S.A. x Sonstige Unternehmen Hauck & Aufhäuser Geschäftsleitungs GmbH x Sonstiges Unternehmen Hauck & Aufhäuser Institutional Research AG x 1 1 Mit Minderheitenausweis 4

3 Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung 3.1 Eigenmittelstruktur Angaben gem. 324 SolvV Ausgewiesen wird die nach 10a Abs. 7 KWG ermittelte aufsichtsrechtliche Eigenmittelstruktur des H&A-Konzerns zum Stichtag 31. Dezember 2013 nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung: Eigenmittel [ Mio. ] Eingezahltes Kapital 16 Kapitalrücklage und sonstige anrechenbare Rücklagen 140 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 4 Andere Kernkapitalbestandteile 0 Abzugsposten vom Kernkapital nach 10 Abs. 2 a Satz 2 Nr. 2 KWG -4 Abzugsposten vom Kernkapital nach 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KWG -3 Gesamtbetrag des Kernkapitals nach 10 Abs. 2 a KWG 153 Summe des Ergänzungskapitals nach 10 Abs. 2 b KWG vor Abzugsposten 12 Abzugspositionen vom Ergänzungskapital nach 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KWG -3 Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals nach 10 Abs. 2 b KWG 9 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1 d KWG 161 Das Ergänzungskapital besteht im Wesentlichen in Form von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 9 Mio. sowie Neubewertungsreserven gemäß 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 KWG. Die Laufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten endet am 30. Juni 2014 und ist am gleichen Tag zur Rückzahlung fällig; sie werden mit 5,5% verzinst. Der H&A-Konzern hatte zum Berichtsstichtag keine Drittrangmittel im Bestand. 3.2 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung 3.2.1 Angemessenheit des internen Eigenkapitals Angaben gem. 325 Abs. 1 SolvV Unsere Risikostrategie und unser Risikotragfähigkeitskonzept dienen der qualitativen Beurteilung der Angemessenheit unserer Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu unserem Risikoprofil. Sie erläutern das Vorgehen bei der Definition und Festlegung der Risikodeckungsmasse und der Wahl der effektivsten Methoden für die Quantifizierung der verschiedenen Risikoarten über die Risikoplanung bis hin zur Kapitalallokation und Limitierung, um die Angemessenheit des internen Eigenkapitals nachhaltig zu gewährleisten. Die Gewährleistung der Risikotragfähigkeit ist neben den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und den Renditezielen eine der zentralen Größen der Gesamtbanksteuerung des H&A-Konzerns. Die Risikostrategie ist die allgemeine Definition von Zielen zur Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und legt unser Risikoappetit fest, der das angestrebte Verhältnis von Risikobereitschaft und -tragfähigkeit reflektiert. Die Risikostrategie wird von jeder Einheit des H&A- 5

Konzerns definiert, dokumentiert und einer jährlichen Überprüfung unterzogen. Hier wird der Umgang mit quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken bestimmt. Die Gruppenebene wird entsprechend dem Konsolidierungskreis und der wirtschaftlichen Bedeutung jeder einzelnen Einheit definiert. Wir verwenden hierfür unsere Skala der Finanzrisiken, die eine objektive Festlegung der Gruppenebene und somit eine risikoadjustierte Steuerung des H&A- Konzerns ermöglicht. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie erfolgt die Festlegung der Risikodeckungsmasse, des Risikokapitals und des Risikokapitalbedarfs, d. h. die Berechnung der Risiken auf Basis der geplanten wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein ausreichender Ertrag eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit sind vor allem zwei Größen entscheidend: das Risikokapital, d.h. das maximal verfügbare Kapital zur Risikoabsicherung und das Risikokapital-Limit, d.h. das tatsächlich eingesetzte Kapital zur Abdeckung der Risiken. Entsprechend unserer risikopolitischen Grundsätze und zwecks Risikolimitierung wird nur ein Teil des Risikokapitals zur Abdeckung der Risiken eingesetzt. Der verbleibende strategische Risikopuffer dient der Abdeckung möglicher Schwankungen unseres Risikokapitals und gewährleistet Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Risikosteuerung. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn das Risikokapital höher ist als der Risikokapitalbedarf. Um dies sicherzustellen, werden in unserer Risikostrategie für alle Risikoarten und Funktionsbereiche Limite festgelegt, die den Handlungsrahmen für die Entscheidungsträger definieren. Das Limit-System sorgt methodisch und prozessual dafür, dass die eingegangenen Risiken angemessen mit Risikokapital unterlegt werden. Die Angemessenheit des internen Eigenkapitals wird mittels eines regelmäßigen Berichtswesens überwacht. Die regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung stellen in unserem Risikotragfähigkeitskonzept strikt einzuhaltende Nebenbedingungen dar. 3.2.2 Eigenkapitalanforderungen Angaben gem. 325 Abs. 2, 330 und 331 SolvV Eigenkapitalanforderungen für Adressenausfallrisiken Es folgt der Ausweis der Eigenkapitalanforderungen der Forderungsklassen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) und für Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2013. Eigenkapitalanforderungen [ Mio. ] Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 11 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 2 Unternehmen 46 6

Mengengeschäft 0 Verbriefungen 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 Investmentanteile 6 Sonstige Positionen 3 Überfälligen Positionen 4 Beteiligungen 5 Gesamteigenkapitalanforderung Adressenausfallrisiken 77 Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken Der H&A-Konzern verwendet den Standardansatz zur Bewertung der aufsichtsrechtlichen relevanten Marktrisiken. Die folgende Tabelle zeigt die Eigenkapitalanforderungen für die einzelnen Marktrisiken: Eigenkapitalanforderungen [ Mio. ] Zinsänderungsrisiken 0 Aktienkursrisiken 0 Währungsrisiken 1 Rohwarenrisiken 0 Sonstige Risiken 0 Gesamteigenkapitalanforderung Marktrisiken 1 Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken Das operationelle Risiko des H&A-Konzerns wird für aufsichtsrechtliche Zwecke nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Eigenkapitalanforderungen zum Stichtag 31. Dezember 2013 belaufen sich auf 13 Mio.. Nominierte Ratingagenturen je KSA Forderungsklasse Hauck & Aufhäuser hat für folgende Forderungsklassen externe Ratingagenturen nominiert: Forderungsklasse Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Unternehmen Nominierte Ratingagenturen Exportgarantien der BRD (Hermes) Exportgarantien der BRD (Hermes) Exportgarantien der BRD (Hermes) Moody s / Standard & Poor s / Fitch 3.2.3 Gesamt- und Kernkapitalquoten Ausgewiesen werden die Gesamt- und Kernkapitalquoten des H&A-Konzerns sowie des übergeordneten Instituts Hauck & Aufhäuser: Gesamtkapitalquote [%] Kernkapitalquote [%] Hauck & Aufhäuser-Konzern 14,00 13,30 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main 16,05 13,91 7

4 Risikomanagement 4.1 Risikomanagement Angaben gem. 322 SolvV Das Risikomanagement im H&A-Konzern ist ein proaktives Managementsystem zur frühzeitigen Identifizierung, Messung, Bewertung und Steuerung von Risiken, die den Bestand des H&A- Konzerns aktuell oder künftig gefährden könnten. Die wichtigsten Bestandteile unseres konzernweiten Risikomanagementsystems zur Steuerung der Risiken und des Kapitals sind: unsere Geschäftsstrategie und die daraus abgeleiteten Geschäftsfelder und identifizierten Risikoarten die Risikostrategie, d.h. die Kapitalallokation in den jeweiligen Geschäftsfeldern unter Berücksichtigung der Renditeerwartung im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts das Risikokapital, d.h. das maximal verfügbare Eigenkapital zur Abdeckung der Risiken im Konzern, wie auch das Risikokapital-Limit, d.h. das tatsächlich eingesetzte Eigenkapital zur Risikoabsicherung laufende Risikosteuerungs- und Controlling-Prozesse die laufende Überwachung unseres Risikomanagementsystems seitens der internen Revision Die Geschäftsstrategie sowie die Risikostrategie liegen in der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung. Sie legt die Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis vor und erörtert sie mit diesem. Die Risikostrategie ist an Art, Komplexität, Umfang und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten der jeweiligen Einheiten angepasst und als Bestandteil des Risikomanagementprozesses zu verstehen, der das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit regelt. Die Risikostrategie ist Teil der Unternehmensstrategie und legt unsere Risikoneigung auf Konzernebene fest. Das Risikotragfähigkeitskonzept des H&A-Konzerns basiert auf dem aufsichtsrechtlichen Best- Practice-Prozess. Hieraus wurde auch das Konfidenzniveau in der Liquidationssicht abgeleitet, welches einen maßgeblichen Bewertungsparameter im Rahmen der Value at Risk (VaR)-Methodik darstellt. Hauck & Aufhäuser stellt den einzelnen Geschäftsfeldern nur einen Teil des Risikokapitals zur Verfügung. Das nicht eingesetzte Risikokapital dient als strategischer Risikopuffer. Die Identifikation der Risiken lässt sich aus der Geschäftsstrategie ableiten und konkretisiert sich durch die Definition der Risiken in der Risikostrategie. Im H&A-Konzern werden folgende Kategorien relevanter Risiken unterschieden: Adressenausfallrisiken Marktrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Strategische Risiken (Ertrags- und Reputationsrisiken) Konzentrationsrisiken (in den o.g. Risiken implizit berücksichtigt) 8

TEIL I Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung 7, 1% 10,4% 9,2% 40,1% Adressenausfallrisiko Kreditkunden Adressenausfallrisiko Treasury Adressenausfallrisiko Sonstige 33,1% Marktpreisrisiko Operationelles Risiko Aufteilung der Gesamtrisikoposition Des Weiteren erfolgt eine Quantifizierung dieser Risiken, um die strategischee Allokation von Risi- des kokapital auf Basis der individuellen Renditeziele zu ermöglichen. Dabei findet im Rahmen Risikotragfähigkeitskonzeptes das bankinterne Limitsystem Anwendung, welches einzelnen Risivon koarten bzw. Geschäftsfeldern Limitbegrenzungen zuordnet. Diese äußern sich in Form Globallimiten, die auf Individuallimite herunter gebrochen werden. Zusätzlich finden laufende Risikosteuerungs- sowie Controlling-Prozesse statt. Die Geschäftslei- im tung trägt die Gesamtverantwortung für die Steuerung des Risiko- und Kapitalmanagements H&A-Konzern. Sie trägt die Verantwortung für die Einrichtung eines angemessenen Rahmens und die Überwachung in Bezug auf unsere Kredit-, Markt-, Liquiditäts- Die Risikoüberwachung wird operativ in der vom Markt getrenntenn Einheit Konzern-Risiko- Controlling wahrgenommen. Hier werden Risiken identifiziert, analysiert, bewertet, überwacht und und operationellen Risiken so- wie für die Steuerung des Risikokapitals im H&A-Konzern. berichtet, um eine Steuerung zu ermöglichen. Konzern-Risiko-Controlling ist für die Methoden, die der Gesamtbank- und Risikosteuerung dienen, zuständig. Das Controlling der Ergebnisentwick- lung erfolgt in unsererr Einheit Konzern-Finanzen. Das Beteiligungs-Controlling wird im Partnersek- retariat in Zusammenarbeit mit Konzern-Finanzen wahrgenommen. Die Elemente unseress Risikomanagementprozesses - die Risikoidentifikation (inklusive Frühwarnindikatoren) sowie Risikoinventur, - die Risikoanalyse (Messung und Bewertung von Risiken), - die Risikosteuerung, - die Risikoüberwachung und Kommunikation stellen jeweils eine Zusammenfassung der wesentlichen Aufgaben innerhalb des Prozesses dar. Die Funktionstrennung ist in unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie unseren Risikomana- gementprozessen bis zur Ebene der Geschäftsleitung gewährleistet. Der Aktiv/Passiv-Management Ausschuss und der OpRisk-Ausschuss fungieren als übergeordne- die te Instanzen für die Entscheidungsträger in den Organisationseinheiten, bei denen weiterhin tägliche Verantwortung für das operative Risikomanagement liegt. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden mittels des monatlichen und vierteljährlichen Risikoberichtes über die Risikoentwicklung informiert. 9

Ein vollumfängliches Berichtswesen sichert die regelmäßige sowie zeitnahe Kommunikation über die Auslastung des Risikokapitals und ermöglicht somit eine schnelle Reaktion. Der Konzernrevision obliegt die risikoorientierte und prozessunabhängige Prüfung des Risikomanagements. Die Geschäftsleitung berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat über wesentliche Feststellungen der Konzernrevision. Die Prüfungen beziehen sich grundsätzlich auf sämtliche Aktivitäten und Prozesse des H&A-Konzerns. 4.2 Adressenausfallrisiken 4.2.1 Allgemein Angaben gem. 326 Abs. 1/ 327 Abs. 1 SolvV Adressenausfallrisiken resultieren hauptsächlich aus unserem Kreditgeschäft mit Firmen- und Privatkunden sowie Immobilienprojektentwicklern, aus unserem Anlage- und Interbankengeschäft mit institutionellen Kunden sowie dem Derivategeschäft mit unseren Kundengruppen. Unter Adressenausfallrisiken wird insbesondere - der Ausfall eines Schuldners, d.h. die Unfähigkeit eines Schuldners bzw. mehrerer Schuldner, den Kreditverpflichtungen nachzukommen (insbesondere den Zins- und Tilgungszahlungen), - das Bonitätsrisiko, d.h. die mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners, - das Sicherheitenrisiko, d.h. die mögliche Preisveränderung von Wertgegenständen, die zur Haftung im Kreditgeschäft herangezogen wurden, - das Portfolio- bzw. Klumpenrisiko, d.h. die zu hohe Konzentration und Abhängigkeit von einem Schuldner oder Gruppe von Schuldnern, - das Emittenten- und Länderrisiko verstanden. Exakt definierte Kompetenzregeln und Standards für Kredit- und Anlageentscheidungen sorgen für die Risikostreuung und die Minimierung unseres Adressenausfallrisikos. Zur Beurteilung der Bonität unserer Kunden nutzen wir die Ratingverfahren der CredaRate Solutions GmbH, Köln. Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis standardisierter Verfahren im Vier-Augen Prinzip. Die Festlegung der Beleihungswerte bei Wertpapiersicherheiten erfolgt risikoadjustiert auf Basis aktueller Marktdaten. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken basiert auf quantitativen und qualitativen Kriterien. Im Fokus der quantitativen Steuerung steht die Einhaltung der ökonomischen Limite zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, welche im Rahmen der Risikostrategie festgelegt werden. Die regulatorischen Kennzahlen stellen hierbei eine strenge Nebenbedingung dar. Die Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfs zur Deckung der Adressenausfallrisiken erfolgt mittels: des Gordy-Modells für unser Kreditkunden- und Interbankengeschäft eines Kreditportfoliomodells für unseren Anlagebestand Kredit- und Anlagestrategie bilden die Grundlage für die qualitative Steuerung. Hier sind interne Obergrenzen für einzelne Engagements bezüglich Kunden- bzw. Emittentengruppen, Bonitäten, 10

Volumina sowie internen Kapitalbedarfen definiert. Hierüber erfolgt auch die Begrenzung von Konzentrationsrisiken. 4.2.2 Notleidende bzw. in Verzug geratene Kredite Im Kreditgeschäft definieren wir folgende Kriterien für Leistungsstörungen im Kreditgeschäft: Zahlungsverzug (z.b. fälliges Kapital, fällige Zinsen, Kontoüberziehungen, Sicherheitenunterdeckung, Beitragsrückstände bei abgetretenen Versicherungen, Scheck- und Lastschriftrückgaben) Verletzung von Auflagen aus der Kreditvereinbarung (z.b. Nichteinreichung vereinbarter Unterlagen, Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen) Einleitung von Zwangsmaßnahmen durch Dritte (z.b. Pfändungen, Zahlungsverbote) Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Die maßgeblichen Fristen, zu welchem Zeitpunkt ein Engagement als leistungsgestört betrachtet wird, sind in unserem Kredithandbuch detailliert dargestellt. Wir verwenden für in Verzug geratene Kredite den Terminus leistungsgestört. Bei leistungsgestörten Engagements (unabhängig von der Höhe des Gesamtengagements) ist zu prüfen, ob notwendig ist. die Bildung einer Einzelwertberichtigung (EWB) die Erhöhung einer bestehenden EWB die Reduzierung einer bestehenden EWB die Auflösung einer bestehenden EWB der Verbrauch einer bestehenden EWB Hierfür sind folgende Kriterien zu prüfen: Leistungsgestörte Kredite Bei leistungsgestörten Krediten erfolgt die Bildung einer EWB entsprechend des nachstehenden Berechnungsschemas: Kreditforderung o o abzgl. Kreditsicherheiten (unter Berücksichtigung der Verwertungsrisiken) abzgl. plausibilisierte zukünftige Zahlungsströme ergibt die zu bildende EWB Plausibilisierte Zahlungsströme können sein: beurkundete Verträge zur Veräußerung von Immobilien verbindlich zugesagte Ausschüttungen aus Beteiligungen oder andere Kapitalerträge nachgewiesene regelmäßige Einkünfte Bei der Plausibilisierung ist zu würdigen, ob und in welcher Höhe weitere Verbindlichkeiten des Kreditnehmers bestehen, die ebenfalls zu bedienen sind. 11

Einzelfallbezogen ist die Einrichtung einer ergebnisneutralisierenden internen Zinssuspendierung zu prüfen. Gekündigte Kredite, Insolvenzfälle, Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung Bei Krediten dieser Klasse ist eine EWB zwingend erforderlich, sofern entsprechend des nachstehenden Berechnungsschemas ein Blankoanteil ermittelt wird: Kreditforderung o abzgl. Kreditsicherheiten (unter Berücksichtigung der Verwertungsrisiken) ergibt die zu bildende EWB Zu erwartende künftige Zahlungsströme werden nur berücksichtigt, wenn diese im Zusammenhang mit den Kreditsicherheiten stehen. Die Berücksichtigung erfolgt in Form eines erhöhten Ansatzes des Beleihungswertes der Kreditsicherheiten (z. B. bei beurkundeter und auflagenfreier Veräußerung eines mit Grundschulden zu unseren Gunsten belasteten Immobilienvermögens). Vorschläge zur Zuführung zur Risikovorsorge (EWB, Rückstellung, Direktabschreibung) werden der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Die Angemessenheit der Risikovorsorge wird jeweils zum Monatsultimo eines jeden Monats während des Geschäftsjahres angepasst. Detaillierte Informationen zur Erfassung der Risikovorsorge liegen in Form eines umfassenden internen Regelwerks vor. 4.2.3 Quantitative Offenlegung zu den Adressenausfallrisikopositionen Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV Die folgenden Darstellungen umfassen nicht die Werte für Beteiligungen und verbundene Unternehmen. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 5 dieses Berichtes. Forderungen Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbruttokreditvolumen in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. 808 222 1.229 179 2.438 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV Der H&A-Konzern ist stark auf das Inland ausgerichtet. Hier zeigt sich zusätzlich eine verstärkte Konzentration auf die Standorte Frankfurt, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf. Diese Konzentration bewirkt, dass sich Länderrisiken kaum auswirken. Geografische Hauptgebiete Forderungen Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Deutschland 527 182 469 90 1.268 Andere EWU-Länder 61 25 588 41 715 Andere EWR-Staaten 65 1 97 36 199 Sonstige 155 14 75 12 256 Insgesamt 808 222 1.229 179 2.438 12

Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt überwiegend bei Kreditinstituten. Grund hierfür ist, dass die Anlagepolitik auf Anlagen mit einem geringen Risikogehalt ausgerichtet ist, um die Ertragskraft des H&A-Konzerns langfristig zu sichern und zu erhalten. Die Verteilung des Geschäfts auf die einzelnen Branchen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptbranchen Forderungen Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Öffentliche Haushalte 25 41 255 15 336 Finanz- / Versicherungsdienstleistungen 312 41 958 120 1.431 Private Haushalte 43 19 0 2 63 Baugewerbe, Grundstücksund Wohnungswesen 169 46 0 21 236 Dienstleistungen 153 36 10 12 211 Verarbeitendes Gewerbe 72 7 1 0 80 Handel 19 4 3 0 26 Sonstige 15 29 2 9 55 Insgesamt 808 222 1.229 179 2.438 Vertragliche Restlaufzeiten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV Der H&A-Konzern ist bestrebt, langfristige Anlagen nur in geringem Umfang zu tätigen, so dass der wesentliche Teil der Bilanzaktiva eine Restlaufzeit unter 1 Jahr hat. Bei den Anlagen mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren handelt es sich überwiegend um Anlagen in Wertpapieren. Näheres ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Restlaufzeiten Forderungen Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Bis 1 Jahr 706 176 372 169 1.423 Über 1 Jahr bis 5 Jahre 61 14 677 10 762 Über 5 Jahre bis unbefristet 41 32 180 0 253 Insgesamt 808 222 1.229 179 2.438 Notleidende und in Verzug geratene Kredit je Hauptbranche Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 5a SolvV Details zu leistungsgestörten Krediten zum Stichtag 31.12.2013 sind der nachstehenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen. In den aufgeführten EWB-Beträgen sind auch Zinssuspendierungen berücksichtigt, welche aus nicht ertragswirksam vereinnahmten Zinsen bei notleidenden bzw. in Verzug geratenen Engagements resultieren. Die Entwicklung der Zinssuspendierung ist in der Tabelle zur Entwicklung der Risikovorsorge dargestellt. 13

Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten mit Wertberichtigungsbedarf Bestand EWB (inkl. Länderrisiken) Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/ Auflösung von EWB/PWB / Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Öffentliche Haushalte 3 0 0 0 0 3 Finanz- / Versicherungsdienstleistungen 0 0 0 0 0 0 Private Haushalte 9 4 0 0 3 4 Baugewerbe, Grundstücks und Wohnungswesen 15 5 0 0 1 9 Dienstleistungen 19 13 0 0 2 6 Verarbeitendes Gewerbe 0 0 0 0 0 0 Handel 4 4 0 0 0 0 Sonstige 2 0 0 0 0 2 Insgesamt 52 26 0 0 6 24 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografisches Hauptgebiet Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 5b SolvV Die regionale Verteilung der leistungsgestörten Kredite zum Stichtag 31.12.2013 ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten mit Wertberichtigungsbedarf Bestand EWB (inkl. Länderrisiken) Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Deutschland 48 18 0 0 24 Andere EWU-Länder 4 5 0 0 0 Andere EWR-Staaten 0 0 0 0 0 Sonstige 0 3 0 0 0 Insgesamt 52 26 0 0 24 Entwicklung der Risikovorsorge Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV Die nachstehende tabellarische Aufstellung zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge im Geschäftsjahr 2013. Basis der Daten ist die Bilanzierung nach HGB. Art der Risikovorsorge Anfangsbestand Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Einzelwertberichtigung 12 2 2 1 12 Zinssuspendierung 10 3 1 0 12 Pauschalwertberichtigung 2 0 0 0 2 Rückstellung 0 0 0 0 0 14

Derivative Adressenausfallrisikopositionen Angaben gem. 326 Abs. 2 Nummern 1 bis 5 SolvV Für unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir folgende Wiederbeschaffungswerte ermittelt: Positive Wiederbeschaffungswerte Positive Wiederbe- Kontraktart Aufrechnungs- Anrechenbare schaffungswerte vor Aufrechnung möglichkeiten Sicherheiten nach Aufrechnung und Sicherheiten und Sicherheiten in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Zins 50 49 0 39 Währung 25 19 0 16 Aktien 80 12 0 74 Kreditderivate 0 0 0 0 Waren und Sonstige 0 0 0 0 Insgesamt 155 80 0 129 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir nach der Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikoposition ermittelt: Marktbewertungsmethode in Mio. Kontrahentenausfallrisikoposition 210 4.3 Marktrisiken Angaben gem. 322 SolvV Marktrisiken entstehen durch unsere Handels- und Anlagegeschäfte sowie unsere Aktiv-/ Passivmanagement-Transaktionen. Vermögenspositionen sowie das Kapital (insbes. das Eigen- und Fremdkapital) verfügen i.d.r. über einen Marktpreis, der durch die Änderung externer Marktparameter Schwankungen unterworfen ist. Die Gefahr, dass die Marktpreisschwankungen wesentlich von den üblichen (erwarteten) Schwankungen abweichen (bspw. im Rahmen von starken Börsenbewegungen) und damit beträchtliche Vermögenseinbußen verbunden sind, wird als Marktrisiko verstanden. Das Marktrisiko resultiert aus den unerwarteten Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter wie Zinssätze, Aktien- und Währungskurse. Wir überwachen das ökonomische Marktrisiko auf Basis eines auf unser Geschäftsmodell angepassten methodologischen Ansatzes der alle Risikopositionen berücksichtigt. Die Marktrisiken aus unserem Handels- und Anlagebuch werden mit den gleichen Verfahren ermittelt. Die vom H&A- Konzern ermittelte Value-at-Risk-Kennzahl basiert auf dem Varianz-Kovarianz-Verfahren. Die Ermittlung des gesamten Marktrisikos erfolgt durch Addition der VaR-Kennzahlen ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den Aktien-, Zins- und Währungsmärkten. Die VaR-Kennzahlen basieren auf einer 260 Tage Historie und werden für eine Haltedauer von 90 Tagen bei einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. 15

Die Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals erfolgt nach der Standardmethode (s. Tz 3.2.2). Für die Messung und Überwachung der Marktrisiken ist die Abteilung Konzern-Risiko-Controlling zuständig. Sie erstellt auf täglicher Basis einen Marktrisikobericht für die Geschäftsleitung. Dieser enthält die Risikokennzahlen (Ergebnisse, Value-at-Risk-Kennzahlen und Stresswerte) aller Risikoarten auf Portfolio- und Konzernbankebene. Hier werden auf täglicher Basis die Value-at-Risk- Kennzahlen den Kapitallimiten gegenübergestellt. Der monatliche Aktiv-/Passiv-Management Ausschuss ist das zentrale Gremium für die Überwachung der Marktpreisrisiken auf Konzernebene. Seine primäre Aufgabe besteht darin, die Entwicklung (bspw. Ergebnisse, Auslastung, etc.) der Marktpreisrisiken zu überwachen und Handlungsempfehlungen vorzuschlagen. Unsere Aktiva und Passiva bestehen hauptsächlich aus Positionen mit variablem Zinssatz. Festverzinsliche Positionen der Aktiva werden i.d.r. mittels Zinsswaps gehedged. Das Währungsrisiko ist von nachgeordneter Bedeutung, denn unser Geschäft konzentriert sich hauptsächlich auf Deutschland oder Länder der Eurozone. Zur Überprüfung unserer Risikomodelle wird regelmäßig ein Clean-Backtesting durchgeführt. Hier werden die prognostizierten Risikokennzahlen den tatsächlichen Nettovermögensveränderungen gegenübergestellt. Neben den im Rahmen der Risikostrategie definierten ökonomischen Kapitallimiten stellen die in den Anlagestrategien der Portfolien definierten Rahmenbedingungen (Bonität, Liquidität, Laufzeit, Stop-Loss-Limite sowie Volumenlimite) die Leitplanken zur Steuerung des Marktrisikos dar. Berechnung von Stressszenarien (Stresstest-Exposure) Zusätzlich werden Worst-Case Simulationen für alle Klassen des Marktrisikos (Aktien, Fonds, Devisen, Zinsen, Zinsoptionen) auf Basis außergewöhnlicher historischer Marktbewegungen (nach der Lehman-Pleite 2009), hypothetischer Stressszenarien (EU-Stresstest der CEBS) sowie diverser Stresstests durchgeführt. 4.4 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Angaben gem. 333 SolvV Die Zinsänderungsrisiken resultieren aus unseren Aktiv-/Passivmanagement-Transaktionen. Bedingt durch unsere Anlagestrategie sind unsere Zinsänderungsrisiken überschaubar. Wir überwachen bezüglich des Zinsänderungsrisikos nicht nur die Barwertveränderungen im Zinsbuch, sondern zusätzlich auch die handelsrechtlichen GuV-Auswirkungen. Die Quantifizierung und die Berichterstattung der Zinsänderungsrisiken erfolgt auf täglicher Basis mit den für Marktrisiken eingesetzten Verfahren. Für die Ermittlung der Bartwertveränderungen im Zinsbuch werden täglich sämtliche zinstragende Geschäfte aus dem Handelsbuch, dem Anlagebuch sowie der Passiva berücksichtigt. Das Währungsrisiko aus diesen Geschäften wird separat ausgewiesen. Zur Berechnung des unerwarteten Verlustes setzen wir zehn definierte Zinsszenarien ein (inklusive des vorgegebenen Zinsschock-Szenarios der Aufsicht). Die Zinsszenarien werden täglich ermittelt und vierteljährlich an die Geschäftsleitung berichtet. 16

Der regulatorisch festgelegte Zinsschock (+200 bp / -200 bp) würde für unser Institut zum Jahresultimo zu einer negativen Wertveränderung im Anlagebuch von 9,2 Mio. Euro führen, was 6,0% unseres Eigenkapitals entspricht. 4.5 Operationelle Risiken Angaben gem. 322 SolvV Der H&A Konzern definiert operationelle Risiken als die Gefahr finanzieller Auswirkungen, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Rechtsrisiken und IT-Risiken werden den operationellen Risiken zugeordnet. Der H&A-Konzern hat ein konzernweites Operationelles Risikomanagement Rahmenwerk eingeführt, das für alle Töchter, Geschäftsleiter und Abteilungen bindend ist. In diesem Rahmenwerk wurde der strategische Fokus auf vier mögliche Handlungsoptionen beim Umgang mit operationellen Risiken festgelegt: Risikovermeidung, z.b. durch Rückzug aus bestimmten Geschäftsfeldern Risikominderung, z.b. durch Prozessoptimierung oder Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter Risikoübertragung, z.b. durch Abschluss von Versicherungen zur Regulierung von großen Schäden mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit Risikoakzeptanz, z.b. wenn sich entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht als unbrauchbar erweisen (diesbezügliche Entscheidungen werden regelmäßig überprüft) Die Einheit Konzern-Risiko-Controlling ist für das Controlling der operationellen Risiken zuständig und unterstützt die für das Management dieser Risiken zuständigen Fachbereiche. Sie berichtet an die Geschäftsleitung und an den für das Management operationeller zuständigen OpRisk- Ausschuss, welcher die Steuerung wahrnimmt. Die Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken erfolgt aufsichtsrechtlich nach dem Basisindikatoransatz, ökonomisch nach dem Value at Risk-Ansatz. Zu unserem Instrumentarium für das Management operationeller Risiken gehören: ein konzernweiter Prozess für die systematische und standardisierte Erfassung, Meldung, Analyse und Verwaltung von Daten und Informationen zu Verlusten. Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsleitung und Fachabteilungen. ein Risk-Self-Assessment -Prozess für die regelmäßige möglichst vollständige Erfassung aller bedeutenden Risiken. die Entwicklung von Szenarien zur Bewertung der Konsequenzen potenzieller Verluste und der Möglichkeiten, diese zu verhindern. Operationelle Risiken werden durch eine durchgängige und kontinuierlich aktualisierte Dokumentation unserer Arbeitsabläufe, Richtlinien und Kompetenzregelungen begrenzt. Um die Sicherheit unseres EDV-Systems und die Fortführung unserer Geschäftsaktivitäten bei Systemausfällen zu sichern, sind entsprechende Prozesse und Notfallkonzepte implementiert. 17

Weitere Prozesse wie die regelmäßige Beurteilung von Mitarbeitern und die Standardisierung unserer Verträge wirken risikomindernd. 4.6 Liquiditätsrisiken Wir legen in unserer Geschäftsstrategie den Schwerpunkt auf die Generierung von Provisionsertrag und verfolgen deswegen keine Bilanzwachstumsstrategie. Die Refinanzierung gründet sich auf eine organisch entwickelte und über mehrere Zyklen als stabil erwiesene Passivseite. Der Liquiditätsüberschuss wird hauptsächlich in EZB-fähige Papiere angelegt, um im Falle eines Liquiditätsengpasses über einen hohen Refinanzierungsrahmen bei der EZB zu verfügen. Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir: das Zahlungsfähigkeitsrisiko, d.h. das Risiko zu einem gewissen Zeitpunkt Zahlungsansprüche nicht erfüllen zu können das Refinanzierungsrisiko, d.h. das Risiko sich nicht langfristig zu günstigen Konditionen refinanzieren zu können das Fungibilitätsrisiko, d.h. das Risiko der Nicht-Handelbarkeit der Bestände Der monatliche Aktiv-/Passiv-Management Ausschuss ist das zentrale Steuerungsgremium für die Liquiditätsrisiken. Dieses gibt vor, wie der gewünschte Liquiditätsstatus erreicht werden soll. Im Treasury wird die Liquiditätssteuerung operativ wahrgenommen. Des Weiteren steuert es die tägliche Liquidität sowie die Bilanzstruktur anhand der vorgegebenen Risikotoleranz und berichtet über die Liquiditätssituation und -entwicklung an dieses Gremium. Die Überwachung der Liquiditätsrisiken wird von einer unabhängigen Stelle, dem Konzern-Risiko- Controlling, wahrgenommen. Die Fungibilitäts- bzw. Marktliquiditätsrisiken werden implizit über das Kreditportfoliomodell für Adressausfallrisiken im Anlagebestand sowie die tägliche Ermittlung der Stillen Reserven und Lasten im Marktrisiko-Reporting überwacht. Alle sonstigen Liquiditätsrisiken werden nicht im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung, sondern über andere Instrumentarien kontrolliert. Dazu findet zusätzlich zur Überwachung und Steuerung gemäß Liquiditätsverordnung die Überwachung der Liquiditätsrisiken auf Basis der aktuell in der Beobachtungsphase befindlichen aufsichtsrechtlichen Kennzahlen nach Basel III Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) sowie eines intern entwickelten Verfahrens statt. Dieses stellt alle Zahlungsströme im Zeitablauf auf Tages-, Monats- und Jahresbasis gegenüber, berücksichtigt die Fungibilität und EZB-Fähigkeit der einzelnen Positionen im Anlage- und Handelsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und ermöglicht eine prospektive Betrachtung der Liquidität auf Basis festgelegter Szenarien. Sämtliche innerhalb bestimmter definierter Zeiträume fällige Verbindlichkeiten sollen im Falle des vollständigen Abzugs innerhalb dieses Zeitraumes bedient werden. Neben diesen Kennzahlen sind die Berücksichtigung der Liquiditätskosten bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten sowie die regelmäßige Überprüfung des Notfallplanes für Liquiditätsengpässe und des Zugangs zu den für den H&A-Konzern relevanten Refinanzierungsquellen wesentliche Eckpfeiler des Liquiditätsrisikomanagements. 4.7 Strategische Risiken Grundsätzlich unterteilt der H&A-Konzern Strategische Risiken in Geschäfts- und Reputationsrisiken. 18

Die Geschäftsrisiken setzen sich aus Ertrags- und Kostenrisiken zusammen. Die Verantwortung für das Management dieser Risiken obliegt den Kerngeschäftsfeldern sowie ihren zuständigen Geschäftsleitungsmitgliedern und basiert auf den unabhängigen Zahlen des Finanz-Controllings. Reputationsrisiken werden definiert als aus Wahrnehmungen der Stakeholder resultierender öffentlicher Ruf bezüglich Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Wesentliche Treiber des Reputationsrisikos sind: die finanzielle Performance, die Kundenzufriedenheit sowie die Qualität interner Prozesse. Die Verantwortung für das Management der Reputationsrisiken obliegt den Kerngeschäftsfeldern und ihren zuständigen Geschäftsleitungsmitgliedern. Unterstützt werden Sie bei dieser Aufgabe von der neutralen Stelle des Qualitätsmanagements. Innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt die Berücksichtigung strategischer Risiken durch einen Abzugsposten bei der Berechnung des Risikokapitals. 5 Offenlegung Beteiligungen im Anlagebuch Angaben gem. 332 SolvV Ausgehend von der Strategy Map der Bank untergliedern wir unsere Beteiligungen in drei Kategorien: Strategische Beteiligungen, Finanzbeteiligungen und geschäftsdienliche Beteiligungen. Die strategischen Beteiligungen dienen insbesondere der Verbreiterung der Kundenbasis, der Erschließung neuer Vertriebskanäle und der Entwicklung neuer Produkte. Bei der überwiegenden Mehrzahl der strategischen Beteiligungen handelt es sich um operative Gesellschaften im Mehrheitsbesitz von Hauck & Aufhäuser, die den Kerngeschäftsfeldern des H&A-Konzerns zugeordnet und dort vollständig integriert sind. Diese Gesellschaften werden im Konzernabschluss konsolidiert und sind finanziell, organisatorisch und auch wirtschaftlich in den H&A-Konzern eingebunden. Die Finanzbeteiligungen von Hauck & Aufhäuser sind in unserer Tochtergesellschaft FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbh mit Sitz in München konzentriert. Dabei handelt es sich überwiegend um Minderheitsbeteiligungen an Private Equity und Venture Capital Fonds von renommierten Anbietern, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten. Die geschäftsdienlichen Beteiligungen dienen im Wesentlichen der Herstellung maßgeschneiderter individueller Lösungsansätze für unsere Kunden etwa im Bereich von Treuhandgeschäften im Beteiligungsbereich. Die Bewertung unserer Beteiligung erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches mit den Anschaffungskosten. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen nach dem Niederstwertprinzip vorgenommen. Zuschreibungen sind nur bis zur Höhe der Anschaffungskosten zulässig. Die Wertansätze werden einmal pro Monat in einem standardisierten Verfahren überprüft. Die strategischen Beteiligungen sind zudem in das laufende Konzerncontrolling sowie das Risikomanagement des H&A-Konzerns einbezogen und werden auf Monatsbasis überwacht. Eine Übersicht zur Beteiligungsstruktur von Hauck & Aufhäuser mit den wesentlichen Beteiligungen ist in dem nachfolgenden Organigramm dargestellt. Die einzelnen Beteiligungen werden im Folgenden kurz beschrieben. Die Verschmelzung der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. auf die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA und die damit verbundene Umwandlung in eine Niederlassung wurde in 2013 vollzogen und im Handelsregister eingetragen. Des Weiteren wurde die formwechselnde Umwandlung der Hauck & Aufhäuser Corporate Finance AG in die FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbh in 2013 im Handelsregister eingetragen. 19

Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft S.A., Luxemburg Die Gesellschaft ist seit 1989 als Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in Luxemburg tätig. Hauck & Aufhäuser Alternativ Investment Services S.A., Luxemburg Die 2008 gegründete Gesellschaft ist im Bereich der Beratung komplexer Fondsprodukte tätig. Hauck & Aufhäuser (Schweiz) AG, Zürich Die Gesellschaft in Zürich ist langjährig vor allem in der Betreuung von Privat- und Unternehmerkunden im Bereich der Vermögensanlage und des Financial Engineering sowie im Portfoliomanagement von Nachhaltigkeitsfonds tätig. Hauck & Aufhäuser Asset Management GmbH, München Die seit 2006 im Bereich des Portfoliomanagements für institutionelle Kunden tätige Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des 1 Abs. 1 a KWG mit der Erlaubnis zur Anlage-, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung gem. 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 KWG. Es besteht ein EAV mit Hauck & Aufhäuser. Hauck & Aufhäuser Geschäftsleitungs GmbH Die Gesellschaft ist seit 2009 persönlich haftende Gesellschafterin von Hauck & Aufhäuser. FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbh, München Die Gesellschaft dient als Beteiligungsholding für die Finanzbeteiligungen von Hauck & Aufhäuser. 20

Hauck & Aufhäuser Institutional Research AG, Hamburg Die Gesellschaft, an der wir mit 60 % beteiligt sind, erbringt Beratungsleistungen im Kapitalmarkt und erstellt Researchstudien. Neben den in der Übersicht zur Beteiligungsstruktur dargestellten wesentlichen Beteiligungen von Hauck & Aufhäuser besteht eine Vielzahl von Minderheitsbeteiligungen, die insbesondere in der vorbeschriebenen Beteiligungsholding angesiedelt sind. Diese sind von untergeordneter Bedeutung für den Konzern. Die Überprüfung der Buchwerte dieser Minderheitsbeteiligungen erfolgt monatlich im Rahmen eines laufenden Reportings und halbjährlich im Rahmen eines Beteiligungsberichts. Gliederung der Beteiligungsinstrumente Angaben gem. 332 Nr. 2 SolvV Die Gliederung der Beteiligungen, die nicht in den bankaufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen bzw. bei denen keine Abzugsmethode angewandt wurde, kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Vergleich Gruppe von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Beizulegender Zeitwert (fair value) in Mio. in Mio. Kapitalanlagegesellschaften 0 0 Kreditinstitute 0 0 Finanzdienstleistungsinstitute 0 0 Finanzunternehmen 9 9 Sonstige Unternehmen 10 10 davon 19 19 Verbundene Unternehmen 8 8 Beteiligungen 11 11 Da unter den Beteiligungen im Anlagebestand von Hauck & Aufhäuser keine an der Börse gehandelten Unternehmen enthalten sind, wurde der beizulegende Zeitwert gem. 332 Nr. 2 SolvV mit dem Buchwert gleichgesetzt. Im Berichtszeitraum gab es keine nennenswerten Verkäufe oder Abwicklungen von Beteiligungen, ebenso wenig im Kern- oder Ergänzungskapital berücksichtigte Beträge aus unrealisierten Neubewertungsgewinnen oder -verlusten. 21

6 Kreditrisikominderungstechniken im Kreditrisiko-Standardansatz Angaben gem. 328 und 336 SolvV Ergänzend zur Bonität der Kreditnehmer sind die zur Verfügung stehenden Sicherheiten von wesentlicher Bedeutung für die Bemessung des Adressenausfallrisikos. Im Rahmen von Kreditrisikominderungstechniken werden von uns folgende Sicherungsinstrumente aufsichtsrechtlich in Anrechnung gebracht, sofern sie den Anforderungen der SolvV entsprechen: Finanzielle Sicherheiten o o o AGB mit Belassungsverpflichtungen Depotverpfändungen Verpfändung von bei uns unterhaltenen Einlagen Gewährleistungen o o o o o o Abtretung von Kapital-Lebensversicherungen Ausfallbürgschaften Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften Befristete Bankgarantien Befristete Bankbürgschaften Verpfändung von Einlagen bei einer Drittbank Da wir über ein hohes Volumen finanzieller Sicherheiten verfügen, haben wir uns für die Anwendung des umfassenden Ansatzes entschieden. Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, Gebietskörperschaften). inländische und ausländische Kreditinstitute. Bei der Beurteilung der Bonität von gewährleistenden inländischen und ausländischen Kreditinstituten berücksichtigen wir ein etwaig vorhandenes externes Rating einer nominierten Ratingagentur sowie eigene Analysen. Grundpfandrechtlich besicherte Kredite werden von uns im Rahmen der Kreditentscheidung als Sicherheit bewertet und mit ihrem Beleihungswert angesetzt. Von einer Berücksichtigung als Kreditrisikominderungstechnik im Sinne der SolvV haben wir bisher abgesehen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Für derivative Adressenausfallrisikopositionen wird bei vorliegenden berücksichtigungsfähigen Aufrechnungsvereinbarungen das aufsichtsrechtliche Netting angewandt. Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten sind insbesondere in unserem Kredithandbuch dargestellt. Die dort aufgeführten Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der akzeptierten Sicherheiten und geben Maßstäbe für die Beurteilung der Werthaltigkeit vor. Die Werthaltigkeit der Sicherheiten ist vor der Kreditentscheidung und während der Laufzeit regelmäßig zu prüfen. In der Regel erfolgt diese Prüfung im jährlichen Abstand, bei kritischen Engagements auch in kürzeren Abständen. Die Verantwortung für die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten obliegt der Abteilung Marktfolge Kredit. Die Sicherheitenverwaltung erfolgt in dem in unserem Hause eingesetzten EDV-System OBS. Hinzu kommen von der Marktfolge Kredit selbsterstellte Datenbanken zur Sicherheitenverwaltung. 22

Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Angaben gem. 328 SolvV Risikogewicht Standardansatz Vor Kreditrisikominderung Nach Kreditrisikominderung Betrag in Mio. Betrag in Mio. 0 % 449 470 10 % 312 312 20 % 651 687 35 % 0 0 50 % 61 61 70 % 0 23 75 % 0 0 100 % 987 809 150 % 30 29 200 % 0 0 Sonstige 12 12 Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Angaben gem. 336 SolvV Portfolio Finanzielle Sicherheiten Garantien und Kreditderivate in Mio. in Mio. Sonstige öffentliche Stellen 0 5 Institute 0 21 Unternehmen 98 75 Überfällige Positionen 0 0 Insgesamt 98 101 23

Teil II Offenlegung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung zum 31. Dezember 2013 (nach 7 InstitutsVergV)