Promotionsvereinbarung

Ähnliche Dokumente
Online-Befragung der Promovierenden zur Betreuungssituation an der Universität Potsdam

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Fördermöglichkeiten. Promotion

Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung

Online-Befragung internationaler Doktorand_innen an der Universität zu Köln - Zusammenfassung der Ergebnisse -

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Was ist das Budget für Arbeit?

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Leitlinien für attraktive Beschäftigungsverhältnisse an TU9-Universitäten

Triftstraße Rheda-Wiedenbrück Fon Fax Mitarbeitergespräche

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

ANTRAG AUF ANNAHME ALS DOKTORAND gemäß der Promotionsordnung (PromO) in der Fassung vom

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen


Die Umwandlung eines Heisenberg- Stipendiums in eine Heisenberg-Professur

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Großbeerener Spielplatzpaten

Leitlinien der Doktorandenausbildung und Doktorandenbetreuung am Helmholtz Zentrum München

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September Axel Merschky, BP-LWTG

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

amtliche mitteilungen

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen.

Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Leitfaden für die Freiwilligenarbeit in der Evang.-ref. Kirchgemeinde Gossau ZH

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

VfW-Sachverständigenordnung

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Faculty Graduate Center TUM School of Management

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen:

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Stellungnahme der Bundesärztekammer

INTERNET SERVICES ONLINE

AWO-Qualitätsbericht. stationär

1. Angaben zur Person. 2. Betreuerin/Betreuer Akad.Grad(e) Familienname, Vorname, akad.grad(e)

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Betriebliche Gestaltungsfelder

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

EÜR contra Bilanzierung

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Wie benutzen Sie diese Internetseite?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

EXIST- Gründerstipendium

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Informationen für neue Stipendiaten

Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Bischöflichen Generalvikariat und in diözesanen Dienststellen des Bistums Trier

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau


Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT FLORENZ FAKULTÄT... UND

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW

Lausanne, den XX yyyyy Sehr geehrte Frau/ Herr,

Transkript:

Promotionsvereinbarung Präambel Gemäß 4 Abs. 1 Sätze 4 und 5 der aktuellen Promotionsordnung der TU Berlin soll eine Promotionsvereinbarung entsprechend der jeweils gültigen Regelungen der Technischen Universität Berlin zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der Betreuerin oder dem Betreuer oder den Betreuerinnen oder Betreuern abgeschlossen werden. Die genannten Regelungen werden durch das für die Promotionsordnung zuständige Gremium der Technischen Universität Berlin erlassen. Mit Beschluss vom 15.1.2014 hat der Akademische Senat die Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis (GKmE) beauftragt, Regelungen für die abzuschließende Promotionsvereinbarung zu erlassen. Regelungen für die abzuschließende Promotionsvereinbarung an der TU Berlin Promotionsvereinbarungen an der TU Berlin werden auf freiwilliger Basis anhand des beigefügten Dokuments geschlossen. Mit dem Abschluss dieser Promotionsvereinbarung dokumentieren Betreuerin bzw. Betreuer und die bzw. der Promovierende ihre gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung auf die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der TU Berlin, die auf den Empfehlungen der DFG beruhen, sowie die Anerkennung der folgenden Merkmale, die innerhalb der TU Berlin als grundlegend für ein gutes Betreuungs- und Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Promotion angesehen werden: 1. Regelmäßige Gespräche zum Promotionsfortschritt und regelmäßige proaktive Berichte der Promovierenden 2. Ermöglichung einer eigenständigen wissenschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Promotion (z.b. Veröffentlichungen) 3.Teilnahme der Promovendin oder des Promovenden an (internationalen) Fachtagungen oder Kongressen 4. Zugang zu apparativer, technischer oder künstlerischer Infrastruktur 5. Sonstiges, z.b. Angebot von Doktorandenkolloquien, Ermöglichung der Teilnahme an Weiterbildung (PromV S. 2) Es können noch weitere Vereinbarungen getroffen werden, die zusätzliche Aspekte des Betreuungs- und Arbeitsverhältnisses spezifizieren und in einem Gesprächsprotokoll festgehalten werden. (s. Anlage) Die Fakultäten können Promotionsvereinbarungen strukturierter Programme (z.b. Graduiertenkollegs bzw. schulen der DFG) als gleichwertig anerkennen.

Promotionsvereinbarung zwischen Name Promovend/in und Name Hauptbetreuer/in ggf. Name weitere/r Betreuer/innen ggf. Name des Promotionsprogramms Beginn der Promotion (Selbsteinschätzung) Thema der Dissertation (Arbeitstitel) Die Promotion dient als Nachweis der Fähigkeit, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und Beiträge zur wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung zu leisten. Der Kompetenzerwerb der Doktorandin bzw. des Doktoranden wird durch die TU Berlin ermöglicht und gefördert. Die Vereinbarung zwischen der Betreuerin bzw. dem Betreuer und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden dient dazu, wesentliche Rahmenbedingungen für das Betreuungsverhältnis festzuhalten. Sie spiegelt das Einverständnis zwischen beiden Seiten über die jeweils gegenseitigen Erwartungen an die Promotionsphase wider und bietet damit einen Orientierungsrahmen für die Doktorandin bzw. den Doktoranden und die Betreuerin bzw. den Betreuer. Die Vereinbarung kann im Lauf der Promotion im gegenseitigen Einvernehmen angepasst und fortgeschrieben werden. Beide Seiten vereinbaren, den Aufgaben mit großer Sorgfalt und dauerhaftem Engagement nachzukommen. Insbesondere kennen und befolgen sie die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG sowie die entsprechenden Richtlinien der TU Berlin (ID 4511). Für beide Seiten bedeutet dies ausdrücklich, das Urheberrecht für Texte oder Erkenntnisse der jeweils anderen Seite zu achten und bei deren Verwendung die Quelle zu benennen (siehe Empfehlung 12 der DFG). Es ist für diese Promotionsvereinbarung un-

erheblich, ob und wie die Promovendin oder der Promovend im Rahmen der Arbeit an der Promotion finanziert wird. Auch ein Wechsel zwischen den Finanzierungsformen ist für die Vereinbarung unerheblich. Im Falle eines Beschäftigungsverhältnisses als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter ist bei einer Bezahlung aus Haushaltsmitteln sicherzustellen, dass gemäß 110 Abs. 4 BerlHG ein Drittel der Arbeitszeit bei Bezahlung aus Drittmitteln ausreichend Zeit nach Maßgabe des Dienstverhältnisses für die Arbeit an der eigenen Forschung (Promotion) zur Verfügung steht. Betreuerinnen oder Betreuer der Promotion können die alltägliche Betreuung auf vorab benannte und entsprechend kompetente (promovierte) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ihres Fachgebiets übertragen, was sie von der Gesamtverantwortung als Betreuerin oder Betreuer aber ausdrücklich nicht entbindet. Findet die Promotionsarbeit überwiegend oder vollständig außerhalb der TU Berlin statt, ist die Betreuerin bzw. der Betreuer an der TU Berlin verpflichtet, sich von den geeigneten Promotionsbedingungen für die Promovendin bzw. den Promovenden zu überzeugen. Bei Konfliktfällen, die im Rahmen der Arbeit an der Promotion entstehen, steht beiden Seiten die oder der Promotionsbeauftragte der Fakultät als eine wichtige Ansprechstelle zur Verfügung. Elemente eines sorgfältigen und engagierten Betreuungsverhältnisses sind: 1. Regelmäßige Gespräche zum Promotionsfortschritt und regelmäßige proaktive Berichte der oder des Promovierenden 2. Ermöglichung einer eigenständigen wissenschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Promotion (Z.B. Veröffentlichungen) 3. Teilnahme der Promovendin oder des Promovenden an (internationalen) Fachtagungen oder Kongressen 4. Zugang zu notwendiger apparativer, technischer oder künstlerischer Infrastruktur 5. Sonstiges, z.b. Angebot von Doktorandenkolloquien; Ermöglichung der Teilnahme an Weiterbildung zu 1. Regelmäßige Gespräche a) Häufigkeit der Besprechung des Dissertationsfortschritts, mindestens vierteljährlich halbjährlich häufiger und zwar b) Pflichten der Promovendin bzw. des Promovenden Abgabe von Zwischenberichten Weitere Verpflichtungen und zwar c) Pflichten der Betreuerin bzw. des Betreuers und zwar Kommentierung der Zwischenberichte Weitere Verpflichtungen

Es wird empfohlen, zusätzlich die Anlage zur Promotionsvereinbarung auszufüllen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Datum, Unterschrift der Promovendin bzw. des Promovenden Datum, Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers ggf. weitere Betreuerinnen bzw. Betreuer/Mentorinnen bzw. Mentoren (verpflichtend bei Promotionsprogrammen)

Anlage 1 zur Promotionsvereinbarung mit Name Promovend/in Thema der Dissertation (Arbeitstitel) 1. Präzisierung des gewählten Dissertationsthemas: 2. Spezifische Vereinbarungen zur Ermöglichung eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit (z.b. Zahl angestrebter Publikationen) 3. Spezifische Vereinbarungen zur Teilnahme an (internationalen) Fachtagungen und Kongressen (z.b. angestrebte/geplante Tagungs-/Kongressbeiträge; Vereinbarungen zur Finanzierung etc.) Hinweis: Ein Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an internationalen Tagungen/Kongressen kann z.b. beim DAAD beantragt werden: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?detailid=808 In besonders begründeten Ausnahmefällen und wenn andere Anträge auf Unterstützung (z.b. DAAD) nicht erfolgreich waren oder nicht möglich sind, kann ein Reisekostenzuschuss auch beim Nachwuchsbüro TU-DOC beantragt werden. 1 Die in der Anlage aufgeführten Punkte sollen als Leitfaden für die Fortschreibung der Promotionsvereinbarung und die Spezifizierung weiterer Betreuungs- und Arbeitsaspekte dienen. Es wird empfohlen, die Anlage etwa sechs Monate (aber nicht länger als zwölf Monate) nach Abschluss der Promotionsvereinbarung nach einem persönlichen Gespräch auszufüllen. Die laufenden Veränderungen werden dokumentiert.

4. Spezifische Vereinbarungen zum Zugang zu notwendiger apparativer, technischer oder künstlerischer Infrastruktur (z.b. Nutzung von Laboreinrichtungen und Messapparaturen) 5. Sonstige spezifische Vereinbarungen (z.b. Teilnahme und Beiträge bei internen Kolloquien: Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen) Die Vereinbarungen gelten für den folgenden Zeitraum: Datum, Unterschrift der Promovendin bzw. des Promovenden Datum, Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers ggf. weitere Betreuerinnen bzw. Betreuer/Mentorinnen bzw. Mentoren (verpflichtend bei Promotionsprogrammen