GAP-Vorschusszahlungen Herbst 2015
Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WAsserWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien bmlfuw.gv.at Text und Redaktion: BMLFUW/Abt. II/3 Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft; BMLFUW/Abt. II/4 Direktzahlungen & INVEKOS Konzept und Gestaltung: WIEN NORD Werbeagentur Bildnachweis: BMLFUW/Alexander Haiden (S. 3, 4, 6, 7), AMA-Bioarchiv/Dall (S. 5) Grafik: Mag. Niels Reutter (BMLFUW-Grafik) Alle Rechte vorbehalten. Wien, November 2015 Original wurde gedruckt von: Zentrale Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr. 907, nach der Richtlinie Druck erzeugnisse des Österreichischen Umweltzeichens. --- 2 ---
PLANUNGSSICHERHEIT DURCH NATIONALE GAP-VorschusszAhlunGEN 2015 ALLGEMEINES: GEMEINSAME AGRARPOLITIK (GAP) ANGESIchts der derzeitig schwierigen MARKT- und witterungssituation, in der sich die österreichische Landwirtschaft befindet, ist es beson - ders wichtig, dass die bäuerlichen Familien betriebe so rasch wie möglich die im Rahmen der GAP bean tragten Förderungen und Leistungsabgeltungen ausbezahlt bekommen. Die GAP- Vorschusszahlung im Herbst 2015 sorgt für Planungssicherheit und Stabilität. Mit dem Programm zur Ländlichen Entwicklung sowie den Direktzahlungen der 1. Säule besteht für die Periode 2014 2020 ein stabiler und verlässlicher Rahmen. Damit ist die Umsetzung der neuen GAP sichergestellt. Durch das rasche Handeln konnte Rechts- und Planungssicherheit für die betriebe gewährleistet werden. Das Österreichische Programm zur Ländlichen Entwicklung wurde als erstes von ins gesamt 118 Programmen genehmigt. Nachdem die EU-rechtlichen Grundlagen fixiert waren, erfolgte auch eine rasche Umsetzung des neuen Direktzahlungsmodells. Aufgrund des späten Beschlusses der relevanten Rechtstexte auf EU-Ebene, umfassender Arbeiten für die Um setzung des neuen Antrags- und Auszahlungssystems sowie die heuer verlängerte Antragsfrist des Mehrfachantrages Flächen bis Mitte Juni 2015 war lange Zeit nicht sicher, ob überhaupt bzw. in welcher Höhe im Jahr 2015 Auszahlungen der GAP-Flächenzahlungen erfolgen können. Nach den ursprünglichen EU-Vorgaben wäre eine Auszahlung im Herbst 2015 nicht möglich gewesen. Durch den Einsatz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) auf europäischer und nationaler Ebene konnte jedoch eine flexible Handhabung der Auszahlung der GAP-Flächenzahlungen erreicht werden, sodass Vorschusszahlungen für die Direktzahlungen bzw. das österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ) bereits im Herbst 2015 möglich sind. --- 3 ---
Auf Grundlage einer nationalen Sonderrichtlinie des BMLFUW werden mit Herbst 2015 Vorschusszahlungen in der Gesamthöhe von bis zu 713,4 Mio. ausbezahlt. Die Auszahlung der Vorschusszahlung der 2. Säule (ÖPUL und AZ) ist für 18. November 2015, die Auszahlung der Vorschusszahlung der 1. Säule (Direktzahlungen) für 17. Dezember 2015 geplant. Aufgrund noch unvollständiger Datengrundlagen war es notwendig, die Auszahlungshöhe der Vorschusszahlung zu deckeln bzw. Pauschalschätzungen vorzunehmen. Bei den Direktzahlungen werden bis zu 50 % des dadurch errechneten Betrages ausbezahlt. Für ÖPUL und AZ ist eine Auszahlung von 75 % eines unter bestimmten Annahmen errechneten Betrages geplant. Durch die Verwendung vereinfachter Prämiensätze in der ÖPUL und AZ-Berechnung bzw. der Nicht auszahlung einzelner ÖPUL-Maßnahmen (z. B. Tierschutz, Grundwassermaßnahme, Steilflächenmahd und Naturschutz) wird die LE-Vorschusszahlung in den meisten Fällen unter 75 % des tatsächlichen, endgültig berechneten, Betrages liegen. Im April 2016 kommt es anschließend zur endgültigen Berechnung und Auszahlung sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule. Dies erfolgt inklusive EU-Mittel und unter Berücksichtigung aller Vor-Ort-Kontrollen und verwaltungstechnischen Prüfungen durch die AMA. Im Rahmen der endgültigen Auszahlungsberechnung werden die erfolgten Vorschusszahlungen gegengerechnet. Es wird nur noch der positive Differenzbetrag ausbezahlt. Hier kann es auch zu Rückforderungen kommen, wenn die Vorschusszahlung höher war als der tatsächlich zustehende Betrag gemäß Mehrfachantrag 2015. --- 4 ---
BEREchNUNG DER VORSCHUSSZAHLUNGEN IM DETAIL Basis für die Vorschusszahlung ist eine vereinfachte Berechnung der AMA aufgrund des Mehrfachantrages- Flächen 2015 teilweise unter Verwendung von Daten des Jahres 2014. Der Mehrfachantrag-Flächen muss rechtzeitig gestellt worden sein. Es gibt keine gesonderte Antragstellung für die Vorschusszahlung. Die Berechnung der auszuzahlenden Beträge erfolgt unter Anwendung notwendiger Einschränkungen, um eine Überzahlung und nachfolgende Rückforderung von ausbezahlten Mitteln weitgehend zu vermeiden. 1. Säule Direktzahlungen --- Für die Berechnung der Vorschusszahlung werden 50 % der Zahlungen 2014 unter Verwendung der Flächen 2015 herangezogen. Die Zahlungen stellen keine Präjudiz für die zuzuweisenden Zahlungsansprüche in Bezug auf die Umsetzung des Direktzahlungs-Regionalmodells dar. Es wird maximal die 1,5-fache Fläche von 2014 ausbezahlt. --- Die neuen Elemente der Direktzahlungen 2015 (z.b. Basis- und Greeningprämie, Jung- und Kleinlandwirtinnen und Jung- und Kleinlandwirte, gekoppelte Almprämien, aktive Landwirtin und aktiver Landwirt) sowie Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollergebnisse des Jahres 2015 können nicht berücksichtigt werden. --- Von der Vorschusszahlung ausgeschlossen sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, denen für 2014 kein Direktzahlungs-Referenzbetrag zugeordnet werden kann sowie bei Betrieben, bei denen die beihilfenfähige Fläche kleiner als 1,5 ha ist. --- Insgesamt stehen fast 350 Mio. zur Auszahlung bereit. --- 5 ---
2. Säule Ländliche Entwicklung --- Basis für die Berechnung sind die Flächendaten des Mehrfachantrags-Flächen 2015, die Daten aus der Almauftriebsliste 2015 sowie die Daten der Alm-/Weidemeldung 2015 und die ÖPUL-Maßnahmenbeantragung des Herbstantrags 2014. --- Keine Berücksichtigung von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontroll-Ergebnissen des Jahres 2015 Ausgleichszulage --- erschwernispunkte (BHK-Punkte) des Jahres 2014 werden in die Formel der AZ 2015 eingesetzt. Daraus wird in Folge die entsprechen de AZ-Prämie errechnet. Für neue Betriebe (keine AZ 2014) und Betriebe mit weniger als 40 BHK-Punkten 2014 gilt ein Prämiensatz von 25/ha. Flächen und auf Almen aufgetriebene RGVE werden aus dem Jahr 2015 herangezogen, die Einstufung als Tierhalterin und Tierhalter auf Basis des Jahres 2014. --- Die Vorschusszahlung wird mit einem Faktor Anteil benachteiligtes Gebiet aus 2014 begrenzt. Der Faktor errechnet sich aus dem Anteil der Flächen im benachteiligten Gebiet des Jahres 2014. Wenn ein Betrieb 2014 z.b.: 70 % seiner Flächen im benachteiligten Gebiet hatte, wird seine Fläche 2015 mit 0,7 multipliziert. --- betriebe mit Betriebssitz außerhalb von Österreich, AZ-fähige Gemeinschaftsweiden bzw. Top-up- Zahlungen der Bundesländer und Flächen über 70 ha können nicht berücksichtigt werden. --- Insgesamt stehen bis zu 175 Mio. zur Auszahlung bereit. --- 6 ---
Agrarumweltzahlungen des ÖPUL --- es können nur Maßnahmen ausbezahlt werden, bei denen die entsprechenden Berechnungsgrundlagen bereits vorhanden sind bzw. die Gefahr einer Überzahlung gering erscheint. So sind Zahlungen im Bereich Tierschutz bzw. Zahlungen, für deren Berechnungen Gebietskulissen oder Hangneigungen notwendig sind, nicht möglich. --- Generell werden vereinfachte Prämiensätze verwendet. Wenn z. B. in einer Maßnahme verschiedene Prämienhöhen je nach Kultur vorgesehen sind, wird die niedrigste Prämie verwendet. --- Keine Zahlungen erfolgen für folgende Bereiche und Maßnahmen: - Zuschlag Biobiene und Bioprämie bei Teilbetrieb Bio - Landschaftselemente (in Bio und UBB) - Gefährdete Nutztierrassen - steilflächen i.r. Bewirtschaftung von Bergmähwiesen - vorbeugender Gewässerschutz Acker und Grünland - Naturschutzmaßnahme inkl. Weiterführung 20 jährige Stilllegung und Natura 2000 Maßnahme - tierschutzmaßnahme - Insgesamt stehen ca. 192 Mio. zur Auszahlung bereit. Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/ foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/srl.html bzw. auf der Homepage der AMA (www. ama.at). Im e-ama ist eine Vorbe rechnung der Vorschusszahlung je Betrieb möglich. Außerdem besteht eine Informationsmöglichkeit bei der AMA-Hotline. --- 7 ---
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