Fördermittel für Rumänien Stand: November 2014

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Deutsch-Rumänische AHK Clucerului Str. 35, 2. Etage RO-011363 Bukarest Telefon: +40 21 2079149, 2079169 Fax: +40 21 2231538 Ansprechpartner: Frau Iuliana Rusu, Frau Ligia Georgescu Email: rusu.iuliana@ahkrumaenien.ro, georgescu.ligia@ahkrumaenien.ro Fördermittel für Rumänien Stand: November 2014 Inhalt: EU-Förderprogramme: Vorbereitungen der Förderungen für die Periode 2014-2020 Nationale Programme: Großinvestitionen Quellen EU-Förderprogramme Die erste EU-Förderperiode 2007-2013 ist so gut wie beendet, es werden vereinzelt unter großem Zeitdruck noch Förderprogramme gestartet (z.b. Wärmedämmung und Ausbildung), um einen weiteren Teil der bisher nicht genutzten Fördergelder vergeben zu können. Seit dem Beitritt Rumäniens zur EU standen für die Zeitspanne 2007 2013 ca. 31 Mrd. an Fördermittel zur Verfügung, wovon bis November 2014 rund 42% genutzt wurden. Seit etwa einem Jahr laufen die Vorbereitungen für die nächste Förderperiode 2014-2020 auf Hochtouren. Es wird eine Reihe von Änderungen geben, vor allem werden nur noch drei Ministerien für die Abwicklung der Fördergelder zuständig sein: Das Ministerium für EU-Förderungen, das Ministerium für Regionalentwicklung sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung. Die Verteilung der Fördergelder für die Förderperiode 2014-2020 ist folgendermaßen geplant: Große Infrastrukturprojekte 9,41 Mrd. Euro Ländliche Entwicklung 8,02 Md. Euro Regionalentwicklung 6,70 Mrd. Euro Humankapital 4,33 Mrd. Euro Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit 1,33 Mrd. Euro Technical Assistance 0,55 Mrd. Euro Administration 0,21 Mrd. Euro Fischerei 0,17 Mrd. Euro Wie bisher wird nur ein Teil der Projektkosten gefördert - je nach Programm muss von Seiten des Antragsstellers ein gewisser Anteil selbst finanziert werden.

Neue rechtliche Grundlagen der Europäischen Kommission für die Förderperiode 2014-2020 Im August 2014 wurde das Partnerschaftsabkommen zwischen Rumänien und der Europäischen Kommission unterzeichnet, das die thematischen Grundlagen für die Förderperiode 2014-2020 festgelegt. Eine wichtige Neuerung ist die Ausrichtung aller Förderprogramme an die Forderungen der Europa 2020 Strategie für nachhaltiges Wachstum, die im Jahr 2010 vom Europäischen Rat beschlossen wurde. Die damals beschlossenen Grundsätze werden ihren Niederschlag auch in den Förderprogrammen für die Periode 2014-2020 finden: Vor allem die Erhöhung der Beschäftigungsquote, der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, des Anteils der Alternativenergie, die Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung der Reindustrialisierung Europas und die Modernisierung des Arbeitsmarktes. Dies werden die wichtigsten Stoßrichtungen der neuen Förderprogramme in allen 28 EU-Mitgliedsländern sein. Auffällig ist, dass in Rumänien nur rund 10% der Fördergelder direkt für die Projekte von Unternehmen zur Verfügung stehen in meisten anderen osteuropäischen Ländern sind es 20% oder mehr. In den am wenigsten entwickelten Ländern wie Rumänien müssen mindestens 12% der ERDF- Fördergelder für Projekte zur Förderung eine emissionsarmen Wirtschaft verwendet werden, und mindestens 50% für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit vom KMUs, Forschung und Entwicklung und für Informationstechnologien. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsländer bereits vor der Zuteilung der Fördergelder wesentliche strukturelle Kriterien erfüllen, wie beispielsweise ein funktionierendes Ausschreibungsgesetz. Die rechtliche Umsetzung in Rumänien ist in der Vergangenheit insofern suboptimal erfolgt, als es durch eine Vielzahl von Kann-Bestimmungen zu rechtlichen Unsicherheiten kommen kann. Weiteres wird die Europäische Kommission das steuerliche Umfeld der Mitgliedsländer genau auf seine Effizienz im Zusammenhang mit den Förderprogrammen überprüfen. Die Abwicklung der Förderprogramme soll erleichtert werden, vor allem will die Europäische Kommission dies durch eine Harmonisierung der Regeln für die Förderprogramme erreichen. Auch sollen die Förderprogramme flexibler werden, um z.b. durch budgetäre Umschichtungen rascher auf ökonomische Notwendigkeiten reagieren zu können. Andererseits soll es der Europäischen Kommission auch vereinfacht werden, Programme zu blockieren und zu suspendieren, falls ein Mitgliedsland die notwendigen korrigierenden Maßnahmen nicht rasch genug trifft. Ziel ist eine schrittweise Implementierung dieses Harmonisierungsprozesses. Mitgliedsländer, die besonders effizient bei der Umsetzung ihrer Förderprogramme sind, können in Zukunft einen Bonus von 6% erhalten, um mehr Fördergelder zur Verfügung zu haben. Einige Sektoren wie der Bau von Atomkraftwerken, Stahlwerke oder die Tabakindustrie werden generell von der Förderbarkeit ausgeschlossen sein. 2

Stichworte zu den wichtigsten EU-Förderprogrammen Da derzeit die rumänische Regierung noch keine Richtlinien für die neuen Förderprogramme vorgelegt hat, können nur einige prinzipielle Grundlagen dargestellt werden. Die ersten Richtlinien werden Ende 2014 erwartet, voraussichtlich wird man erst im Frühjahr 2015 Projekte einreichen können. Investitionen von KMUs 745 Mio. Euro Fördergelder Keine EU-Investitionsförderungen mehr für große Unternehmen Investitionen von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen Voraussichtlich bis zu 1 Mio. Euro Förderung, eventuell Kombination Förderung/Kredit Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden, Produktionsanlagen, IT-Ausstattung Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen Business Incubators sollen förderbar sein Ausbildung von Mitarbeitern Großteils Förderprojekte für soziale Randgruppen Auch große Unternehmen können Förderungen beantragen Berufsspezifische Fortbildung der eigenen Mitarbeiter, Spezialisierung Förderungen für die Ausbildung und das Beschäftigen von jungen Mitarbeitern (16-24 Jahre alt), von älteren Arbeitslosen und von sozialen Randgruppen Projekte im Rahmen des öffentlichen Bildungssystems Forschung und Entwicklung 974 Mio. Euro Fördergelder Für Unternehmen sind förderbar: Entwicklung von innovativen Produkten oder Produktionsprozessen Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen R&D Start-ups und Spin-offs Unterstützung von Unternehmen bei Horizont 2020-Projekten Internationaler Erfahrungsaustausch Öffentliche Forschungsinfrastruktur Landwirtschaft Förderung für Maschinen und Geräte, ohne Bau (bis zu 500.000 Euro) Bau, Modernisierung und Ausstattung von Gebäuden (bis zu 1.5 Mio. Euro) Fahrzeuge für Vermarktung Vertriebsstrukturen Alternativenergie für den Eigenbedarf 3

Bis zu 2 Mio. Euro Förderung für komplette Produktionsketten 50% Förderung, im Ausnahmefall mehr Beratungskosten und Architekten sind förderbar Für landwirtschaftliche Maschinen vermutlich Kostenstandards Nationale rumänische Förderprogramme Neben den EU-Förderungen wird es auch weiterhin nationale Förderprogramme geben, die wie bisher über das rumänische Finanzministerium abgewickelt werden. Vor allem zwei Förderprogramme sind von Interesse für deutsche Investoren: A. Nationales Programm für Großinvestitionen (HG 807/2014) 1) Bedingungen für den Erhalt der Investitionsförderung des Finanzministeriums: Es werden Investitionen in einem Wert von über 10 Millionen Euro getätigt: Gründung eines neuen Produktionsbetriebs Erweiterung eines bestehenden Produktionsbetriebs Diversifizierung der Produktpalette eines bestehenden Produktionsbetriebs Wesentliche Änderung der Produktionsprozesse in einem bestehenden Produktionsbetrieb. Ausdrücklich ausgeschlossene Bereiche: Fischerei, Aquakultur, Kohlenindustrie, Hüttenindustrie, Transport, Werften, Produktion von Kunstfasern, Produktion landwirtschaftlicher Produkte 2) Höchstwert der Förderung 4

In jedem Fall ist die Förderhöhe aber beschränkt durch die Summe der Steuern (Lohn-, Gewinn-, Grund-, Dividendensteuern, etc.) und Sozialversicherungsbeiträge, die innerhalb von fünf Jahren nach Betriebsbeginn abgeführt werden. Dieser Betrag ist in den meisten Fällen deutlich niedriger als die maximal erzielbaren 50% der förderbaren Investitionskosten. Insgesamt sind für dieses Programm bis zum Jahr 2020 rund 600 Mio. Euro Fördergelder vorgesehen, wobei pro Jahr höchstens rund 100 Mio. Euro vergeben werden. 3) Allgemeine Kriterien: Anträge können laufend eingereicht werden; Die Investition darf erst nach der Förderzusage begonnen werden (zwingend innerhalb von vier Monaten nach der Zusage), bis zu diesem Zeitpunkt dürfen keine Entscheidungen betreffend die Vergabe von Aufträgen, Bestellungen von Anlagen etc. erfolgen; Bestehende Unternehmen müssen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Gewinn erzielt haben, neugegründete Unternehmen ein Stammkapital von mehr als 100.000 RON aufweisen. Der Antragsteller darf in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung kein vergleichbares Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum geschlossen haben und für die kommenden zwei Jahre keine derartige Schließung planen. Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze muss innerhalb von drei Jahren erreicht und danach mindestens fünf Jahre lang gehalten werden; Möglichst der gesamte erzielbare Umsatz muss mittels Letter of Interest der zukünftigen Kunden abgedeckt sein; Alle geförderten immateriellen Vermögensgegenstände müssen zu Marktbedingungen von dritten Unternehmen erworben werden, die in keinerlei gesellschaftsrechtlicher Verbindung zu dem Antragsteller stehen; Grundstücke und Gebäude müssen bei Einreichung lastenfrei sein (auch wenn sie nur gemietet werden); Förderung nur für bestehende rumänische Unternehmen; Das Unternehmen hat keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatsbudget; Es befindet sich nicht im Verfahren für Zwangsvollstreckung, Konkurs, gerichtliche Umstrukturierung, Auflösung, Liquidierung oder andere gesetzlich geregelte Situationen; Es wird nicht in der Kategorie der Unternehmen mit Schwierigkeiten eingestuft; Gegen den Antragsteller wurden keine Bescheide für die Rückgabe von Staatsförderungen ausgestellt, oder wenn solche Bescheide ausgestellt worden sind, dann wurden diese Rückgabemaßnahmen bereits durchgeführt; 4) Folgende Investitionskosten sind förderbar: Errichtung von Gebäuden (allerdings nur die strikt produktionsbezogenen Flächen, keine Büros, Sozialräume, Lager, etc.) Kauf von Anlagen (ausgenommen Transport- und Montagekosten) 5

Kosten der Vorbereitungsstudien und die Kosten von Beratungsdiensten (nur für KMUs) Technologietransfer in Form von Patenten, Lizenzen, etc. Zeitplan: Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab November 2014 möglich, ab diesem Zeitpunkt können Projekte laufend bis 2020 eingereicht werden. B. Nationales Programme für Anstellung neuer Mitarbeiter (HG 332/2014) 1) Bedingungen für den Erhalt der Investitionsförderung des Finanzministeriums Es müssen innerhalb eines Jahres mindestens 20 neue Arbeitsplätze als Folge eines abgegrenzten Investitionsprojekts geschaffen werden, davon müssen mindestens drei Arbeitsplätze für benachteiligte Arbeitskräfte (z.b. Behinderte, Roma; Langzeitarbeitslose) vorgesehen sein. Die Förderung wird für die meisten Unternehmensaktivitäten gewährt. Dezidiert ausgeschlossene Bereiche sind unter anderem: Handel, Transport, Land- und Forstwirtschaft, Produktion alkoholischer Getränke, Fischerei, Aquakultur, Hotels und Restaurants, Finanzdienstleistungen, Glückspiele, Kohleund Ölförderung, Produktion von elektrischer Energie, Hüttenindustrie, Werften, Produktion von Kunstfasern. 2) Allgemeine Kriterien: Es wird klar abgegrenzte Einreichperioden für Förderanträge geben; Die Investition darf erst nach der Förderzusage begonnen werden; Die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze muss mindestens fünf Jahre lang gehalten werden; Förderung nur für bestehende rumänische Unternehmen neugegründete Unternehmen müssen die Erfahrung ihrer Gesellschafter nachweisen; Ein bestehendes Unternehmen muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Gewinn erzielt haben; In den letzten zwei Jahren vor Antragstellung durfte keine ähnliche Investiton im EU-Raum geschlossen worden sein, auch darf für die zwei Jahre nach Fertigstellung der Investition keine derartige Schließung vorgesehen sein; Das Unternehmen hat keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatsbudget; Es befindet sich nicht im Verfahren für Zwangsvollstreckung, Konkurs, gerichtliche Umstrukturierung, Auflösung, Liquidierung oder andere gesetzlich geregelte Situationen; Es wird nicht in der Kategorie der Unternehmen mit Schwierigkeiten eingestuft; Gegen den Antragsteller wurden keine Bescheide für die Rückgabe von Staatsförderungen ausgestellt, oder wenn solche Bescheide ausgestellt worden sind, dann wurden diese Rückgabemaßnahmen bereits durchgeführt. 6

3) Höchstwert der Förderung Region Höchstwert der Förderung 01.07.2014-31.12.2017 01.01.2018-31.12.2020 Bukarest 11,25 Mil. Euro 7,5 Mil. Euro Regionen West und Ilfov Regionen Nord-West, Zentrum, Nord-Ost, Süd-Ost, Süd-Muntenia, Süd-West Oltenia 26,25 Mil. Euro 37,5 Mil. Euro Für die Periode Juli 2014 bis Ende 2020 stehen rund 600 Mio. Fördergelder zur Verfügung. Gegebenenfalls kann das Budget aufgestockt werden. 4) Berechnung des Förderungswertes: Förderbar sind die Lohn- und Gehaltskosten, welche durch die Arbeitsplätze entstehen, die unmittelbar durch das Investitionsprojekt geschaffen werden (Bruttogehalt und Beiträge für die verpflichtende Sozialversicherung), berechnet für eine Periode von 2 Jahren. Die Förderquote errechnet sich je nach Investitionsstandort: Region Förderquote 01.07.2014-31.12.2017 01.01.2018-31.12.2020 Bukarest 15% 10% Regionen West und Ilfov 35% Regionen Nord-West, Zentrum, Nord-Ost, Süd-Ost, Süd-Muntenia, Süd-West Oltenia 50% 5) Verfahren für die Förderungserteilung Der Antragsteller reicht den Antrag ab einem Stichtag beim Finanzministerium ein. Die Einreichperioden werden jeweils 20 Arbeitstage dauern vorgesehen sind zwei Einreichperioden je Kalenderjahr. Das Finanzministerium hat 30 Arbeitstage Zeit zur Prüfung des Antrags und Bewertung des Projekts mit Punkten entsprechend der Bewertungsmatrix. Nach diesem Zeitpunkt werden die Antragsteller mit der höchsten Punktezahl eingeladen, innerhalb weiterer 30 Arbeitstage den Businessplan und die technisch-wirtschaftliche Analyse der Investition vorzulegen. Wenn alle Unterlagen komplett sind, muss die grundsätzliche Zustimmung des Finanzministeriums in höchstens weiteren 30 Arbeitstagen gegeben werden. Die Investition darf erst nach der Einholung der Zustimmung des Finanzministeriums begonnen werden. Quelle: TPA Horwath, URL: www.tpa-horwath.ro Herr Klaus Krammer Tel : +40 21 310 06 69 ; Fax : +40 21 310 06 68 ; e-mail : klaus.krammer@tpa-horwath.ro Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung. 7