Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093



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Transkript:

MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER FONDS GFA - HAIG MIT DEM TEILFONDS GFA - HAIG GLOBAL DEFENSIV 40 (ISIN LU0317242369) UND QUANT HAIG MIT DEM TEILFONDS QUANT HAIG - DAX MINVAR FLEX PROTECTION (ISIN LU0994796802) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen: Der Teilfonds GFA - HAIG Global Defensiv 40 (übertragender Teilfonds) wird aus geschäftsstrategischen Gründen im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds Quant HAIG - DAX MinVar Flex Protection (übernehmender Teilfonds) verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt gem. Artikel 13 des Allgemeinen Verwaltungsreglements der Fonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 18. Juni 2014 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (17. Juni 2014). Die Anlagepolitik des übernehmenden Fonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung. Die Anlagepolitik des übertragenden und übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: GFA-HAIG Global Defensiv 40 Übertragender Teilfonds Quant HAIG MinVar Flex Protection Übernehmender Teilfonds Der Teilfonds investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit in offene Investmentfonds (Aktien- und Rentenfonds, usw). Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Netto- Teilfondsvermögen auch in gemischte Investmentfonds und/oder geldmarktnahe Fonds, sowie - im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen - in börsengehandelten Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds) angelegt werden. Dabei wird der Teilfonds nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsgebühr von mehr als 3 % p.a. unterliegen. Weiterhin darf der Teilfonds gem. Artikel 4 des Verwaltungsreglements in Wertpapiere (Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Renten, Wandelanleihen, Optionsanleihen, und Optionsscheine auf Wertpapiere und Indices, und in Zertifikate, welche Finanzindices, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinhalten, sowie Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Rohstoffindices und Rohstoffpreisen oder anderen erlaubten Basiswerten (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist geregelte Märkte amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden) investieren. Die physische Lieferung von Rohstoffen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus darf der Fonds in sonstige zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements investieren. Die Anlagepolitik des GFA HAIG Global Defensiv 40 verfolgt dabei eine Zielallokation in Investments in risikoreichere Assetklassen (direkte Anlagen: Aktienfonds, ETFs, Aktien; indirekte Anlagen: Zertifikate und Derivate auf Aktien, Aktienindices etc.) von ca. 40% des Nettofondsvermögens. Aufgrund von Marktschwankungen, Investitionsentscheidungen und Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist die Erwirtschaftung eines langfristig kontinuierlichen Wertzuwachses. Dazu wird das Teilfondsvermögen in einem mehrstufigen, defensiven Investmentprozess, basierend auf quantitativen Strategien angelegt. Volatilität und Drawdown des Fonds werden in vierfacher Hinsicht aktiv reduziert: Durch die Steuerung des Aktienanteils, durch eine Orientierung bei der Auswahl von Aktien am DAXplus Minimum Variance Germany Portfolio und die Beimischung von mit Aktien-Standardwerten gering korrelierenden Staatsanleihen hoher Bonität. Zusätzlich wird Zinsänderungsrisiken im Rentenbereich durch die aktive Steuerung der Duration des Anleihenportfolios durch den Einsatz von Rentenfutures begegnet, wobei die Duration bei entsprechender Signallage auch negativ sein kann. Der Teilfonds investiert dazu nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Renten von Emittenten mit Sitz in Europa. Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Zertifikate, welche die Wertentwicklung der zugrundeliegenden Basiswerte wie z.b. Finanzindices, Aktien, Zinsen, Devisen, Rohstoffindices und Rohstoffpreisen 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist geregelte Märkte amtlich notiert oder gehandelt werden, investiert werden. Die physische Lieferung von Rohstoffen ist hierbei ausgeschlossen. Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements investiert werden. Der Teilfonds kann je nach Finanzmarktsituation bis zu 49 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche

Anteilsscheingeschäften ist es möglich, dass die Zielallokation in diese Assetklassen zeitweise über 40% liegt, wobei die maximale Höhe in der Summe auf 50% des Nettofondsvermögens beschränkt ist. Vermögenswerte investieren. Die zu fusionierenden Fonds weisen nachfolgende wesentliche Kostenstruktur auf: Wesentliche Kostenelemente GFA - HAIG Global Defensiv 40 Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 5 % Verwaltungsvergütung bis zu 0,35 % p.a. Wesentliche Kostenelemente Quant HAIG - DAX MinVar Flex Protection Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 3 % Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Fondsvermögens): bis zu 0,32 % p.a.; mindestens 2.000 Euro pro Monat Anlageberatungsvergütung bis zu 1,40 % Depotbank-und Zahlstellenvergütung bis zu 0,10 % p.a. Performance Fee (in % des Nettoinventarwertes pro Anteil des Teilfonds): bis zu 10 % p.a. der die Hurdle Rate von 4 % überschreitenden Wertentwicklung des Teilfonds Mindestanlage: Keine Ertragsverwendung: Ausschüttung Fondsmanagementvergütung in % des Netto-Fondsvermögens): bis zu 1,65 % p.a. Depotbankvergütung (in % des Netto-Fondsvermögens): bis zu 0,10 % p.a. Performance Fee (in % des Nettoinventarwertes pro Anteil): bis zu 10 % der die Hurdle Rate von 4 % überschreitenden Wertentwicklung des Fonds Mindestanlage: Keine Ertragsverwendung: Ausschüttung Risiko- und Ertragsprofil: 4 Risiko- und Ertragsprofil: 4 Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird. Vor dem Übertrag des Portfolios werden alle Vermögenswerte verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden ( Cash-Fusion ). Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch den Fondsmanager schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden. Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden informiert, dass im übernehmenden Teilfonds die GFA Vermögensverwaltung GmbH als Fondsmanager agiert, wobei diese durch den Anlageberater quantagon financial advisors GmbH beraten wird. Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden weiterhin darüber informiert, dass für den übernehmenden Fonds zur Überwachung des Marktrisikos das Global Exposure mittels eines aboluten Value-at-Risk Ansatzes berechnet wird. Den Anlegern des übertragenden Teilfonds GFA - HAIG Global Defensiv 40 wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds Quant HAIG - DAX MinVar Flex Protection zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik Fondsinformationen (www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar. Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.

Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 12. Mai 2014, 12 Uhr Luxemburger Zeit, eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 10. Juni 2014, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben. Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 17. Juni 2014 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 18. Juni 2014. Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds GFA - HAIG Global Defensiv 40 steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens Quant HAIG sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, den 12. Mai 2014 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

KEY INVESTOR INFORMATION Gegenstand dieses Dokuments sind WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Teilfonds des Quant HAIG Verwaltungsgesellschaft: Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. Ziele und Anlagepolitik Quant HAIG - DAX MinVar Flex Protection A ISIN: LU0994796802 Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist die Erwirtschaftung eines langfristig kontinuierlichen Wertzuwachses. Der Fonds investiert dazu nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Renten von Emittenten mit Sitz in Europa. Daneben kann der Fonds bis zu 10 % in Zertifikate und Anteile an Investmentfonds investieren. Die Auswahl der einzelnen Wertpapiere wird durch das Fondsmanagement getroffen. Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um mögliche Verluste zu verringern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die Erträge werden einmal jährlich an Sie ausgezahlt. Sie können von der Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich an jedem Bewertungstag die Rücknahme der Anteile verlangen. Wir können jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn aussergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Die Gebühren für den Kauf und den Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unter -Kosten- aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. Risiko- und Ertragsprofil Geringes Risiko Typischerweise geringe Rendite Höheres Risiko Typischweise höhere Rendite 1 2 3 4 5 6 7 Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: Dieser Fonds Quant HAIG - DAX MinVar Flex Protection ist in die Kategorie 4 eingestuft, weil sein Anteilpreis spürbar schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken wie Gewinnchancen nicht unwesentlich ausgeprägt sind. Dieser Risikoindikator beruht auf simulierten Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist demnach nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Eine ausführliche Darstellung der Risiken findet sich im Abschnitt ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE des Verkaufsprospektes. Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer Verwahrstelle oder externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden. Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds kann Derivatgeschäfte einsetzen, um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren mit dem Ziel gegebenenfalls Zusatzerträge zu generieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. -, Tel: 00352 45 13 14 500 - Fax: 00352 45 13 14 519 - E-Mail: haig-info@hauck-aufhaeuser.lu - www.haig.lu

Kosten Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Bei den einmaligen Kosten handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Ausgabeaufschlag 3 % Anlage vor der Anlage/ vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen werden Rücknahmeabschlag Keiner darf. Umtauschkosten Keine Der hier angegebene Ausgabeaufschlag/Rücknahmeabschlag ist ein Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie Laufende Kosten 2,82 % geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des gebundene Gebühren Fonds an, das im Dezember endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. (Performance Fee) Die Höhe der Performance-Fee beträgt bis zu 10 % der über 4 % hinausgehenden Wertentwicklung des Fonds. Die Auszahlung erfolgt jährlich. In diesen Kosten sind Gebühren für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren (Portfoliotransaktionskosten) sowie Kosten für die an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühren nicht enthalten. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt Abschnitt "KOSTEN". Die Laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die Transaktionskosten. Frühere Wertentwicklung Es liegt noch keine ausreichende Datenhistorie vor, um die frühere Wertentwicklung in nützlicher Weise zu präsentieren. Praktische Informationen Depotbank des Fonds ist Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA. Die Depotbank erbringt Ihre Dienstleistung durch Ihre Niederlassung in Luxemburg. Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage www.haig.lu. Die Steuervorschriften im Herkunftsmitgliedstaat des Fonds können die persönliche Steuersituation des Anlegers beeinflussen. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit über eine der Zahl- und Vertriebsstellen, die Depotbank oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme bzw. den Umtausch ihrer Anteile zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt unter Abschnitt RÜCKNAHME UND UMTAUSCH VON ANTEILEN. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Fonds-Prospektes vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 14.02.2014. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. -, Tel: 00352 45 13 14 500 - Fax: 00352 45 13 14 519 - E-Mail: haig-info@hauck-aufhaeuser.lu - www.haig.lu