Inhalt 01.04.2015. Gründercoaching Deutschland (GCD)



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Transkript:

KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 01.04.2015 Inhalt 1. 2. 3. Produkte Gründercoaching Deutschland (GCD) Gründercoaching Deutschland (GCDneu) Gründercoaching Deutschland (GCD neu) Turn Around Beratung (TABkfw) Runder Tisch (RT) Themen Änderungen zum 30.04.2015 1.1 Nicht ausreichende ESF-Mittel für alle Gebiete 1.2 Planmäßiges Auslaufen des Gründercoaching Deutschland aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zum 30.04.2015 Änderungen zum 01.05.2015 2.1 Fortführung des aus KfW-Mitteln ab 01.05.2015 2.2 Überblick über die geänderten Dokumente Neuordnung der Beratungsförderung ab 2016 3.1 Planmäßiges Auslaufen der Beratungsförderung der KfW zum 31.12.2015 3.2 Pflege der Beraterprofile in der KfW-Beraterbörse Service-Informationen KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 9, 60325 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 7431-0 Fax: +49 69 7431-2944 S.W.I.F.T: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen

Seite 2 zur KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 1. Gründercoaching Deutschland (GCD): Änderungen zum 30.04.2015 1.1 Nicht ausreichende ESF-Mittel für alle Gebiete Mit Verlängerung der Förderperiode bis zum 30.04.2015 sind die für das Programm GCD zur Verfügung stehenden ESF-Mittel weitgehend ausgeschöpft. Anträge aus den Ziel-2-Gebieten (alte Bundesländer ohne Lüneburg) können, sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel bewilligt werden. Die Budgets in den neuen Bundesländern (Ziel 1) und den Phasing-Out-Regionen sind bereits ausgelastet, so dass Zusagen in diesen Regionen ausgesetzt sind. Darüber hatten wir in unserer KfW-Information Ende letzten Jahres informiert. In Folge der Budgetausschöpfung werden Anträge aus diesen Zielgebieten abgelehnt. Da für die genannten Gebiete keine Zusagen mehr erteilt werden können, sollten keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Antragsteller, die eine Ablehnung erhalten, können ab dem 01.05.2015 unter den Konditionen des GCDneu einen neuen Antrag stellen. 1.2 Planmäßiges Auslaufen des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zum 30.04.2015 Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 30.04.2014 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds verlängerte Richtlinie Gründercoaching Deutschland (GCD) läuft planmäßig aus. Wichtige Termine 2015 für das GCD aus ESF-Mitteln: Antragstellung in der Antragsplattform spätestens bis zum 15.04.2015 Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens bis zum 22.04.2015 Letzte Zusage der KfW am 30.04.2015 Einreichung Abrechnungsunterlagen bei der KfW spätestens sechs Monate nach Zusage Auszahlungen aus diesem Programm sind nur bis zum anstehenden Abrechnungs-Ende der ESF-Förderperiode 2007 2013 möglich. Um zu verhindern, dass eine Auszahlung allein wegen Überschreitung dieses Zeitpunktes abgelehnt wird, ist eine fristgerechte und vollständige Einreichung der Abrechnungsunterlagen innerhalb des jeweiligen Beratungszeitraums bei der KfW notwendig, Eingang bei der KfW spätestens sechs Monate nach der Zusagenerteilung.

Seite 3 zur KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 2. Gründercoaching Deutschland (GCDneu): Änderungen zum 01.05.2015 2.1 Fortführung des aus KfW-Mitteln ab 01.05.2015 Der Start der ESF-finanzierten Beratungsprogramme in der neuen Förderperiode verzögert sich. Die KfW bietet das (GCDneu) aus KfW-Mitteln ab dem 01.05.2015 an, um eine Förderlücke zu vermeiden. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform, in den ersten zwei Jahren nach Gründung. Die selbständige Tätigkeit kann in Teil- oder Vollzeit ausgeübt werden. Das Nettoberatungshonorar darf maximal 4.000 EUR betragen. Bei der Förderung wird maximal ein Beratungshonorar von 100 EUR pro Stunde berücksichtigt. Es dürfen höchstens acht Stunden pro Tag beraten und abgerechnet werden. Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten: in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig in Höhe von 50 % des Honorars Förderungen von Existenzgründerinnen und Existenzgründern aus dem Gründercoaching Deutschland inklusive der Variante für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit der ESF-Förderperiode bis Ende April 2015 werden auf die maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro angerechnet. Die Auszahlung des Zuschusses wird für alle Zusagen ab dem 01.05.2015 ausschließlich an die Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen. Abtretungen an Beraterinnen, Berater oder andere Dritte sind ausgeschlossen. Der Antrag inklusive De-minimis-Erklärung, der Schlussverwendungsnachweis sowie die aktuelle Kumulierungserklärung sind im Original einzureichen. Die Beratungsrechnung und der Kontoauszug der Existenzgründerin bzw. des Existenzgründers als Nachweis für den gezahlten Eigenanteil werden in einfacher Kopie benötigt. Eine Zahlung in bar oder von einem anderen Konto wird nicht anerkannt. Vor Erteilung der Zusage durch die KfW dürfen weder Kosten für die geförderte Beratung in Rechnung gestellt, noch Zahlungen an die Beraterin bzw. den Berater geleistet worden sein. Die Mehrwertsteuer ist generell nicht förderfähig, also auch nicht für Gründerinnen bzw. Gründer, die nichtvorsteuerabzugsberechtigt sind. Der Regionalpartner prüft neben der formalen Förderfähigkeit die Identität der Existenzgründerin oder des Existenzgründers anhand geeigneter Ausweisdokumente und die Angaben zum Unternehmensregister, sofern das Unternehmen im Unternehmensregister eingetragen ist. In der Zusage wird der Maximalbetrag der Zuschusshöhe in EUR angegeben. Erst auf Basis der Abrechnungsunterlagen wird die endgültige Höhe des Zuschusses ermittelt. Die endgültige Höhe des Zuschusses darf in keinem Fall über dem in der Zusage angegebenen Wert der Zuschusshöhe liegen. Die geänderten Förderbedingungen sind dem ab 01.05.2015 geltenden Merkblatt zu entnehmen.

Seite 4 zur KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 2.2 Überblick über die geänderten Dokumente Folgende Dokumente werden auf Basis der in dieser Information genannten Änderungen angepasst: Produkt Dokument Änderungen zum 01.05.2015 GCDneu Merkblatt Fortführung aus KfW-Mitteln, detaillierte Förderbedingungen im Merkblatt enthalten Antrag Schlussverwendungsnachweis Muster Abschlussbericht s.o. s.o. s.o. Die FAQ für das GCDneu werden ab 01.05.2015 neu angeboten. Die Kumulierungserklärung ist im Internetauftritt der KfW bereits verfügbar und wird ab dem 01.05.2015 auch unter www.kfw.de/gcd zu finden sein. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.05.2015 zwei Schlussverwendungsnachweise zur Anwendung kommen. Einer gilt für Abrechnungen der auslaufenden Förderperiode Gründercoaching Deutschland aus ESF-Mitteln. Für Abrechnungen zum Gründercoaching Deutschland aus KfW-Mitteln ist der neue Schlussverwendungsnachweis erforderlich.

Seite 5 zur KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 3. Gründercoaching Deutschland (GCDneu), Turn Around Beratung (TABkfw) und Runder Tisch (RT): Neuordnung der Beratungsförderung ab 2016 3.1 Planmäßiges Auslaufen der Beratungsförderung der KfW zum 31.12.2015 Die Beratungsförderung für KMU und Gründungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird ab 2016 insgesamt neu strukturiert. Konkret geht es darum, die Beratungsprogramme Gründercoaching, Turn Around Beratung und Runder Tisch, die bisher von der KfW durchgeführt werden, in ein konsistentes Förderkonzept für Beratungsleistungen zu integrieren. Die künftige Beratungsförderung soll beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gebündelt werden. Die genauen Programmkonditionen können Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des BAFA erfahren. Wichtige Termine für Gründercoaching, Runder Tisch und Turn Around Beratung: Antragstellung in der Antragsplattform spätestens bis zum 15.12.2015 Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 31.12.2015 Die Fristen für die Durchführung und die Abrechnung der Beratung bleiben im Jahr 2016 unverändert. 3.2 Pflege der Beraterprofile in der KfW-Beraterbörse Die Beraterprofile für die in den Beratungsprodukten gelisteten Berater werden noch bis zum 30.06.2016 in der KfW-Beraterbörse vollständig sichtbar, recherchierbar und auch bearbeitbar sein. Die Kriterien zur Qualitätssicherung der Beratungsleistungen für das Nachfolgeprogramm ab 2016 sind noch in Vorbereitung und werden mit der Veröffentlichung der Richtlinien rechtzeitig bekannt gegeben.

Seite 6 zur KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die Service-Informationen Alle Dokumente, die zum 01.05.2015 geändert werden, finden Sie ab diesem Zeitpunkt im KfW Beraterforum (beraterforum.kfw.de). Alternativ können Sie die Dokumente ab der jeweiligen Gültigkeit über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen Zentraler Bestellservice: Servicenummer: 0800 539 9001 kostenfreie Rufnummer; E-Mail: bestellservice@kfw.de KfW- Bestellnummer Produkt-Nummer Dokument Bezeichnung Stand 600 000 0103 GCDneu Merkblatt Merkblatt 600 000 0105 GCDneu Formular Antrag 600 000 1663 GCDneu Formular Schlussverwendungsnachweis 600 000 1949 GCDneu Formular Muster Abschlussbericht 600 000 0067 Förderprogramme Inland Formular Kumulierungserklärung 04/2015 Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters von Montag bis Freitag unter folgender kostenfreier Rufnummer: Unternehmensfinanzierung (08:00 18:00 Uhr): 0800 539 9001