Haus und Lebensordnung in der Wohngruppe Haus Birke



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Transkript:

Haus und Lebensordnung in der Wohngruppe Haus Birke Mit dem Einzug in die Wohngruppe sind Sie in eine Gemeinschaft von Menschen eingetreten, die sich als Therapeutische Gemeinschaft versteht. Damit ist gemeint, dass die Bewohner dieser Gemeinschaft einen Ausweg aus ihren Schwierigkeiten darin sehen, wieder Mitglied einer Gemeinschaft zu sein oder zu werden. Die therapeutische Gemeinschaft soll ein Übungsfeld für befriedigende und realistische zwischenmenschliche Beziehungen sein. In ihr versteht jeder sich zugleich als Hilfesuchender und als Helfer. Jeder versteht, dass es auf ihn ankommt und dass es weder für ihn selbst, noch für seine MitbewohnerInnen gleichgültig ist, wie er sich verhält. Therapeutische Gemeinschaft heißt auch, dem anderen dieselbe Achtung und Toleranz zuzuerkennen, die man für sich selber fordert. Die folgenden Regeln und Grundsätze sollen Ihnen einen Rahmen und eine Orientierung für das Zusammenleben in der Wohngruppe geben. Sie sind für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in gleicher Weise verpflichtend, ersetzen dabei aber nicht die notwendige gegenseitige Rücksichtnahme und mitmenschliche Achtung. Kooperation Der Aufenthalt in der Wohngruppe ist freiwillig, die Teilnahme am tagesstrukturierendentherapeutischen Programm sowie das Akzeptieren der in der Hausordnung festgelegten Regeln und Grundsätze hingegen verpflichtend. Drogenfreiheit Handel, Besitz und die Einnahme von Suchtmitteln sowie der Genuss von Cola und Energydrinks sind bis auf den von MitarbeiterInnen ausgegebenen Kaffee und schwarzen Tee grundsätzlich strikt verboten. Der Genuss von Kaffee, schwarzem Tee, Energydrinks und Cola außerhalb der Wohngruppe ist in Maßen erlaubt. Das Erlernen eines maßvollen Umgangs mit anderen Genussmitteln gehört zu den Zielen der Arbeit in unserer Wohngruppe. Empfohlen sind deshalb nicht mehr als 2 Tassen Kaffee oder schwarzer Tee oder eine Flasche Cola 0,33 Liter pro Tag. Des Weiteren sollten Sie nach dem Abendbrot diese Getränke nicht mehr zu sich nehmen. Die Abstinenz gegenüber bewusstseinsverändernden Stoffen ist ein wesentliches Ziel und gleichzeitig auch Grundlage des Aufenthaltes in der Wohngruppe. Abstinenz ist von jedem Bewohner/jeder Bewohnerin unter Beweis zu stellen. Das nicht Absolvieren von Kontrollmaßnahmen (Alkoholtestung, Drogentests und Einlasskontrollen bei Rückkehr) werden wie ein Rückfall bearbeitet. Das Vorgehen dazu entnehmen Sie bitte der gesonderten Anlage Rückfallprogramm. Die Rückfallaufarbeitung erfolgt in drei Stufen: schriftliche Reflexion, therapeutisches Einzelgespräch und Reflexion mit der Gruppe. Ein Rückfall kann zu Ausgangs und Heimfahrtseinschränkungen führen. Weiterhin bitten wir Sie, sollten Ihnen Alkohol bzw. Drogenkonsum bei anderen zur Kenntnis gelangen, sich vertrauensvoll an die therapeutischen Mitarbeiter oder die Mitarbeiter des Betreuungsdienstes zu wenden. Sie unterstützen Ihre Mitbewohner damit mehr, als wenn Sie diese verschweigen. Werden Drogen nachweislich in den Wohnbereich verbracht, erfolgt eine Anzeige bei der Polizei, unabhängig davon, ob die Substanzen für den Eigenbedarf oder zur Weitergabe an andere Bewohner mitgebracht worden sind. FB 1.3-09 gültig ab 01.06.14 Seite 1/6

Werden Betäubungsmittel an Mitbewohner verteilt, stellt das den eigenen Verbleib in der Wohnstätte erheblich in Frage. Wir möchten Sie bitten, beim Kauf von Kosmetikprodukten und Lebensmitteln selbst darauf zu achten, dass diese keinen Alkohol enthalten. Gewaltfreiheit Weil in der Wohngruppe Probleme gewaltfrei gelöst werden, gibt das allen ein Gefühl von Sicherheit. Gewalt und ihre Androhung gegen Menschen oder Sachen stellen keine Möglichkeit der konstruktiven Auseinandersetzung in der Wohngruppe dar. Derartige Geschehnisse bedürfen der intensiven Auseinandersetzung in der Wohngruppe und können zum Umzug in ein geeigneteres Angebot führen. Bei Beschädigungen, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden die Verursacher zum Schadenersatz herangezogen. Legalität Wir bewegen uns hier im Rahmen der herrschenden gesetzlichen Grundlagen (d.h. BGB, StGB). Wir erwarten von Ihnen, dass Sie strafbare Handlungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung unterlassen. Die Wohngruppe wird sich mit allen illegalen Vorfällen intensiv auseinandersetzen. Jeder trägt für sein Handeln Verantwortung und muss sich der Konfrontation und gemeinsamen Aufarbeitung in der Wohngruppe stellen. Medikamente Sie verpflichten sich mit der Aufnahme eine psychiatrische Behandlung und Betreuung wahrzunehmen und die von Ihrem Arzt verordneten Medikamente (und nur diese) regelmäßig einzunehmen. Medikamente werden zunächst von den MitarbeiterInnen verwaltet und ausgegeben. In der Regel erfolgt die Medikamentengabe nach den Malzeiten. Geld Sie erhalten zur freien Verfügung ein Taschengeld in festgelegter Höhe. in Absprache mit Ihrem gesetzlichen Betreuer, wöchentlich ausgezahlt. Darüber liegende Beträge werden von der Einrichtung verwaltet und nur in Absprache(mit dem gesetzlichen Betreuer bei einem Betrag über 50, ) für besondere Anschaffungen ausgezahlt. Im geschützten Bereich der Wohngruppe werden das wöchentliche Taschengeld und der Arbeitslohn bis zum Einkauf im Dienstzimmer verwahrt bzw. kann je nach Stufenplanregelung auch selbst verwahrt werden. Nach erfolgtem Einkauf erbringen Sie bitte einen Nachweis über die Verwendung des ausgezahlten Taschengeldes. Auch dies erfolgt je nach Absprache mit Ihrem Bezugsbetreuer. Das Verleihen von Geld sowie Verkauf, Tausch und Handel mit privaten Dingen und weitere ähnliche Geschäftshandlungen sind nur in Absprache mit dem/der BezugsbetreuerIn möglich. Spiele um Geld sind strikt untersagt. FB 1.3-09 gültig ab 01.06.14 Seite 2/6

Rauchen Das Rauchen ist ausschließlich in den abgetrennten Rauchbereichen (Raucherzimmer/Teil der Terrasse) gestattet, in allen anderen Räumen hingegen strikt untersagt. In den Raucherbereichen sind die Einnahme von Lebensmitteln, das Spielen von Gesellschaftspielen, Lesen und Schreiben u.a. untersagt. Die Mitnahme von leicht brennbaren Stoffen in den Raucherbereich ist ebenfalls zu unterlassen. Wir bitten Sie, für die beim Rauchen entstehenden Abfälle ausschließlich die dafür bereitgestellten Behälter zu nutzen. Telefonieren und Post Post wird Ihnen von den MitarbeiterInnen ausgehändigt und mit diesen gemeinsam geöffnet, um Sie sofort bei der Bewältigung der Ihnen darin zur Kenntnis gelangenden Sachverhalte unterstützen zu können, aber auch um Sie vor Begehrlichkeiten, welche durch darin möglicherweise befindliche Geldbeträge entstehen können, zu schützen. Selbstverständlich steht Ihnen das Geld zur Verfügung. Es wird auf Ihr Konto eingezahlt und mit dem Bezugsbetreuer dessen Verwendung besprochen. Weiterhin sollte Post von Ämtern und Behörden mit den MitarbeiterInnen im Sozialdienst besprochen werden. Pakete werden mit dem Mitarbeiter geöffnet, in der Einrichtung untersagte Gegenstände oder Lebensmittel werden in Verwahrung genommen. Ihnen steht ein Telefon in der Wohngruppe mit Kartennutzung zur Verfügung. Die Nutzung Ihres Handys ist nur außerhalb der therapeutischen Aktivitäten, in Ihrem Zimmer und während des Ausganges gestattet. Das Mitbringen von Handys zu therapeutischen Aktivitäten ist nicht gestattet. Tageseinteilung Mit Ihnen wird nach dem Einzug ein individueller Wochenplan erarbeitet. Die Teilnahme an den dort festgelegten Gruppen und Einzelaktivitäten ist verbindlich. Die allgemeine Tageseinteilung ist folgende: wochentags 7.00 Uhr Wecken ab 7.30 Frühstück (am Wochenende bis 10.00 Uhr) ab 11.15 Uhr Mittagessen ab 14.30/15.00 Uhr Kaffeetrinken ab 18.00 Uhr Abendessen In den Zwischenzeiten finden je nach Wohngruppe zu je unterschiedlichen Terminen die verschiedenen therapeutischen Aktivitäten und die Erledigung der Hausarbeit (Ämter)statt. 22.00 Uhr(am Wochenende 23.00 Uhr): Die Nachtruhe beginnt. Die Fernseh, Radio und Musikgeräte in den Gemeinschaftsräumen sind abzuschalten. Fernsehen sollte während des Aufenthaltes in der Wohnstätte zugunsten der Gespräche miteinander auf ein Minimum reduziert werden. Bis 18.00 Uhr bleibt das Fernsehgerät im Gemeinschaftsraum ausgeschaltet. Ausnahmewünsche bedürfen der Anmeldung am Vortag. Alle Aktivitäten in Ihrem Zimmer sind in der Lautstärke soweit zu drosseln, dass die anderen BewohnerInnen nicht gestört werden. Zimmer FB 1.3-09 gültig ab 01.06.14 Seite 3/6

In der Regel werden Ihre mitgebrachten Gegenstände auf Suchtmittel, Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Medikamente kontrolliert. Drogen und gewaltverherrlichende Medien und Bekleidung, sowie illegale pornographische Medien sind nicht gestattet. Aus Gründen des Brandschutzes sind Kerzen, Duftlampen, Stövchen und ähnliches nicht erlaubt. Die Verwendung von Tauchsiedern, Herdplatten, Kaffeemaschinen oder anderen Heizgeräten im Zimmer ist nicht genehmigt. Alle sonstigen, von Ihnen betriebenen elektrischen Geräte sind auf eigene Kosten von den zuständigen Mitarbeitern des Hauses am Karswald prüfen und verplomben zu lassen. Die Zimmerreinigung erfolgt durch Sie selbst. Bei der Gestaltung des Zimmers regeln Sie selbst, welche Plakate Sie anbringen und wie die Möbel angeordnet werden. Farbwünsche und das Anbringen von Gegenständen, die den Einsatz des Hausmeisters erfordern, sollten mit dem Bezugsbetreuer besprochen werden. Sie können eigene Möbel mitbringen, es kann aber auch eine Ausstattung vom Haus am Karswald zur Verfügung gestellt werden. Mit der Ausstattung ist sorgsam umzugehen. Bei Beschädigung muss diese repariert oder in angemessenem Umfang ersetzt werden. Weiterhin bitten wir Sie darum, energieeffizient mit der Heizung, dem Lüften und dem Licht umzugehen. Sie erhalten einen Schlüssel für Ihr Zimmer. Bei längerer Abwesenheit (Beurlaubung, stationärer Aufenthalt) ist der Schlüssel im Wohnbereich zu hinterlegen. Bei Verlust des Schlüssels muss eine sofortige Meldung an die MitarbeiterInnen erfolgen. Die MitarbeiterInnen verfügen über einen Zweitschlüssel, dieser wird für die Sichtkontrollen während der nächtlichen Rundgänge und im Notfall eingesetzt. Das Aufbewahren von verderblichen Nahrungsmitteln, sowie von verschmutztem Geschirr bzw. das Waschen und Trocknen von Wäsche auf den Zimmern ist nicht gestattet. Hierfür stehen gemeinsam nutzbare Räume, Geräte und ein Trockenplatz zur Verfügung. Bei Auszug ist das Zimmer vorzurichten. Dabei werden Sie von den Mitarbeitern unterstützt. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, während der Nacht im gesamten Wohnbereich die Fenster nur angekippt zu halten. Um Sie wirksam in Ihrer Abstinenz unterstützten zu können, ist es notwendig von Zeit zu Zeit Zimmerkontrollen mit Ihnen gemeinsam durch die diensthabenden MitarbeiterInnen durchzuführen. Ihr gesetzlicher Betreuer wird im konkreten Fall davon in Kenntnis gesetzt. Ausgang und Beurlaubungen Außerhalb der therapeutischen Aktivitäten und der täglichen Übergabe der MitarbeiterInnen (13.30 bis 14.00 Uhr) sind Ausgänge möglich. Bitte melden Sie sich bei den MitarbeiterInnen entsprechend vor Antritt des Ausganges ab und bei Rückkehr wieder an. Die Ausgänge der BewohnerInnen im geschützten Bereich der Wohngruppe sind im Stufenplan geregelt. Ihre Beurlaubungen werden im Hilfeplan besprochen. Die Rückreise wird individuell festgelegt max. 18.00 Uhr, wenn Wochentag folgt/ 20.00 Uhr, wenn Samstag, Sonntag oder Feiertag folgt. Im Vorfeld einer geplanten Beurlaubung, in der Regel 14 Tage vorher, ist der Ihnen zur Verfügung gestellte Beurlaubungsschein auszufüllen und von den darauf FB 1.3-09 gültig ab 01.06.14 Seite 4/6

genannten Personen unterschreiben zu lassen. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen, selbstverständlich mit unserer Unterstützung. Der Wohnbereich ist generell über die zum jeweiligen Wohnbereich gehörenden Eingänge zu betreten bzw. zu verlassen, d.h. die Bewohner des geschützten Bereich benutzten ausschließlich die Ein und Ausgänge des geschützten Bereichs. Das gleiche gilt für den offenen Wohnbereich. Besuche Besuche sind außerhalb der therapeutischen Aktivitäten zu den ausgewiesenen Zeiten möglich. Besucher melden sich immer bei den diensthabenden MitarbeiterInnen an. Montag bis Freitag: 16.00 bis 18.00 Uhr / 19.00 bis 21.00 Uhr Samstag: 08.00 bis 20.00 Uhr Sonntag: 08.00 bis 18.00 Uhr Besuche im geschützten Wohnbereich sind generell im Vorfeld anzumelden. Bitte achten Sie selbst darauf, wenn Sie sich zu den Mahlzeiten nicht im Wohnbereich befinden, dass Sie sich vorher abmelden. Abweichungen von der Regelung sind in Absprache mit den MitarbeiterInnen möglich. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Drogen und anderen Suchtmitteln ist Besuchern nicht gestattet. Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen weder belästigt, behindert noch gefährdet werden. Besuche zwischen den BewohnerInnen der beiden Bereiche des Hauses sind ebenfalls nach Anmeldung bei den MitarbeiterInnen zu den ausgewiesenen Zeiten möglich. Die Entscheidung darüber liegt im konkreten Fall immer bei den diensthabenden MitarbeiterInnen. Montag bis Freitag: 20.00 bis 22.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertage: 15.00 bis 18.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr Haftung a) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Einrichtung keine Haftung. b) Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist dringend erforderlich. c) Ihr Geld kann auf einem zur Verfügung gestellten Taschengeldkonto verwahrt werden. Unfälle und Unfallschutz Melden Sie bitte jeglichen Unfälle während Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung unmittelbar bei den MitarbeiterInnen, damit die notwendigen medizinischen Maßnahmen eingeleitet und eine Unfallmeldung erfolgen kann. In der Wohngruppe ist das selbst und gegenseitige Piercen und Tätowieren nicht gestattet. Haustiere In der Wohngruppe dürfen in Absprache mit dem Team und Ihren MitbewohnerInnen, sowie mit der Zustimmung Ihres gesetzlichen Betreuers Kleintiere (Hamster, Fische, Wellensittiche, Zwergkaninchen) gehalten werden. Für eine artgerechte Haltung sind Sie als Besitzer des Tieres zuständig und müssen von Ihrem Geld für die regelmäßige und auch medizinische Versorgung des Tieres aufkommen. FB 1.3-09 gültig ab 01.06.14 Seite 5/6

Hilfeplan Bereits im Aufnahmeverfahren und in den ersten Tagen nach Ihrer Aufnahme wird mit Ihnen ein Hilfeplan erarbeitet, in dem Ihre wichtigsten Ziele formuliert werden. Das ist die Basis unserer gemeinsamen weiteren Arbeit. Verantwortlich für die Durchführung der festgelegten Zielsetzungen ist soweit möglich der Bewohner/die Bewohnerin selbst. Fortlaufend finden in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche zur Besprechung bewältigter Aufgaben und zur Festlegung neuer Ziele statt. Verantwortlich für die Prozessgestaltung des Hilfeplans ist Ihr jeweiliger Bezugsbetreuer/Bezugsbetreuerin. Dienstzimmer In Ihrem und im Interesse Ihrer MitbewohnerInnen betreten Sie das Dienstzimmer aus rechtlichen Gründen nicht! Zusammenleben In der Wohngruppe wird es immer wieder zu Problemen und unterschiedlichen Auffassungen sowohl zwischen MitbewohnerInnen als auch zwischen MitbewohnerInnen und MitarbeiterInnen kommen. Regelsetzungen durch die Einrichtung können das gegenseitige Verständnis und die Rücksichtnahme untereinander nicht ersetzen. Prinzipiell gilt, dass jede Handlung, Äußerung und Verwendung von Symbolen unterlassen werden muss, die andere in rassistischer oder sexistischer Form herabsetzt und ihre Menschenwürde verletzt. Auftretende Konflikte können nur gelöst werden, wenn man miteinander spricht! Hiermit bestätige Ich, dass ich die Hausordnung erhalten habe und die darin aufgeführten Regeln und Beschränkungen akzeptiere. ---------------------------------------- ---------------------------------------- ------------------------------ --------- Ort und Datum Unterschrift des Unterschrift des Bewohners/Bewohnerin gesetzl. Betreuers FB 1.3-09 gültig ab 01.06.14 Seite 6/6