Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernelemente, die wir Ihnen in unserem Schreiben vom 14. Juli 2015 bereits vor der Sommerpause vorgestellt haben:



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Transkript:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin An die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag im Hause Dr. Georg Nüßlein MdB Stellvertretender Vorsitzender Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-75309 F 030. 227-56621 georg.nuesslein@cducsu.de Berlin, 3. November 2015 Abschluss des Krankenhausstärkungsgesetzes (KHSG) Maria Michalk MdB Gesundheitspolitische Sprecherin Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Sitzungswoche werden wir im Bundestag den Entwurf des Krankenhausstärkungsgesetzes (KHSG) in 2./3. Lesung beschließen. Der Entwurf wurde im parlamentarischen Beratungsverfahren in Abstimmung mit der Bund-Länder- Arbeitsgruppe noch einmal umfassend überarbeitet. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf insgesamt 40 Änderungsanträge verständigt. Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-73330 F 030. 227-76681 maria.michalk@bundestag.de Wir werden den Krankenhäusern in den kommenden fünf Jahren nunmehr insgesamt mehr als 9,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stellen. Ursprünglich vorgesehen waren gut 6 Mrd. Euro. Darüber hinaus können die Krankenhäuser sich über eine Einnahmesteigerung von über 3,6 Mrd. Euro aufgrund der sogenannten Grundlohnrate freuen, die allgemeine Kostensteigerungen ausgleichen soll. Mit dem KHSG werden wir nicht nur finanzielle Verbesserungen, sondern vor allem strukturelle Veränderungen mit dem Ziel einer qualitativ besseren Versorgung erreichen. Dazu gehören weniger unnötige Operationen, weniger leer stehende Betten und eine Stärkung der Qualität. Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernelemente, die wir Ihnen in unserem Schreiben vom 14. Juli 2015 bereits vor der Sommerpause vorgestellt haben: 1. Verbesserung der Qualität Qualität als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung. Qualitätsberichte werden verständlicher und transparenter gestaltet. Zuschläge für Leistungen mit außerordentlich guter Qualität, Abschläge bei besonders schlechter Qualität. Seite 1 von 6

2. Sicherstellung der stationären Versorgung im ländlichen Raum Es werden Sicherstellungszuschläge gewährt, wenn ein bestimmtes Versorgungsangebot eines Krankenhauses wohnortnah erhalten werden muss. Die bisherige absenkende Berücksichtigung der Sicherstellungszuschläge beim Landesbasisfallwert wird aufgehoben. 3. Stärkung der finanziellen Grundlagen Mehrleistungsabschlag, doppelte Degression (d.h. absenkende Anrechnung der Mehrleistungen bei den Landesbasisfallwerten) werden abgeschafft. Bessere Berücksichtigung der Kostensituation bei der Fallpauschalenkalkulation. Bessere Vergütung von Notfallversorgung über Zuschläge. Zuschläge für die besonderen Leistungen von Zentren. 4. Steuerung der Mengenentwicklung Verschiedene Instrumente zur Mengensteuerung krankenhausindividuell (Anrechnung von Wirtschaftlichkeit, Fixkostendegressionsabschlag bei Mehrleistungen) und nicht mehr über den Landesbasisfallwert (doppelte Degression). 5. Einrichtung eines Pflegestellenförderprogramms Pflegestellenförderprogramm von 660 Mio. Euro für 3 Jahre. Damit soll die allgemeine Pflege, d.h. ausschließlich die "Pflege am Bett", dauerhaft gestärkt werden. Eine Expertenkommission soll bis 2017 prüfen, wie bei der Vergütung ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden kann. 6. Strukturfonds Um den Umstrukturierungsprozess der Krankenhausversorgung zusätzlich voran zu bringen, werden in einem Strukturfonds einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Projekte werden nur finanziert, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 6

Zweck des Fonds: Abbau von Überkapazitäten, Konzentration von Krankenhausstandorten sowie Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen. Im parlamentarischen Verfahren sind im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen worden: 1. die Umwandlung des Versorgungszuschlags in einen Pflegezuschlag, 2. die Beschränkung auf Wirtschaftlichkeitsreserven bei der Verhandlung des Landesbasisfallwertes, 3. Erleichterungen beim sogenannten Fixkostendegressionsabschlag, mit dem zusätzliche Mengensteigerungen auf der Krankenhausebene berücksichtigt werden, 4. eine bessere Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen, 5. Verbesserungen bei der Notfallversorgung und der Vergütung ambulanter Leistungen, 6. ein erleichterter Zugang zum Strukturfonds, 7. die Verlängerung des Krankenhaushygieneprogramms und 8. die pflegerische Übergangsversorgung. Zu 1: Pflegezuschlag Der Versorgungszuschlag wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag vollumfänglich ersetzt. Das Mittelvolumen für den Pflegezuschlag beträgt pro Jahr 500 Mio. Euro. Der Zuschlag wird nach den Pflegedienstpersonalkosten der allgemeinen Krankenhäuser verteilt. So erhalten die Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Die Pflegekräfte werden entlastet und die Versorgung am Patientenbett verbessert. Diese Maßnahme ersetzt den heute bestehenden Versorgungszuschlag. Zu 2: Verhandlung des Landesbasisfallwertes Bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts bleibt es dabei, dass Wirtschaftlichkeitsreserven bei den Verhandlungen zu berücksichtigen sind. Auf die im Entwurf vorgesehenen weitergehenden Präzisierungen wird verzichtet. Die absenkende Berücksichtigung von Ausgabensteigerungen bei Leistungen, die nicht mit Fallpauschalen vergütet werden, entfällt ebenfalls zu Gunsten der Krankenhäuser. Seite 3 von 6

Zu 3: Fixkostendegressionsabschlag Bisher wurden zusätzliche Leistungen absenkend auf der Landesebene berücksichtigt. Leistungssteigerungen einiger Krankenhäuser wirkten somit absenkend auf das Preisniveau für alle Kliniken. Mit dem bereits im Gesetzentwurf vorgesehenen Fixkostendegressionsabschlag (FDA) wird eine langjährige Forderung der Krankenhäuser erfüllt, dass Mengensteigerungen zukünftig verursachungsgerecht auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses zu berücksichtigen sind. Abweichend werden wir jetzt eine weitere Verbesserung für die Häuser beschließen, indem die Dauer des Abschlags von fünf auf drei Jahre verkürzt wird. Die Ausnahmen vom FDA werden wir gesetzlich präzisieren. Zu 4: Anteilige Tarifkostenrefinanzierung Bisher wurden von den Krankenkassen Tarifsteigerungen für Personal bis zu einer Obergrenze finanziert. Die Einigung zum Vorschlag der Union, die darüberhinausgehenden Tarifsteigerungen hälftig den Krankenhäusern zusätzlich auszugleichen, ist ein weiteres gutes Ergebnis für die Krankenhäuser und ein wichtiges Signal in die Zukunft. Steigende Personalkosten können somit von den Kliniken besser geschultert werden. Zu 5: Verbesserungen Notfallversorgung und ambulante Leistungen Des Weiteren wurde für die Notfallversorgung eine neue Regelung vereinbart: die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen zukünftig entweder Portalpraxen in bzw. an Krankenhäusern, die sich an der Notfallversorgung beteiligen, als erste Anlaufstelle einrichten oder die Ambulanzen von Krankenhäusern über entsprechende Vertragsvereinbarungen unmittelbar in den vertragsärztlichen Notfalldienst einbinden. Dadurch behalten die KVen den Sicherstellungsauftrag, während die Krankenhäuser gleichzeitig entlastet werden. Darüber hinaus werden die Krankenhäuser in der Notfallversorgung stärker finanziell unterstützt. Dazu sollen die Vertragspartner (DKG, KBV, GKV-SV) die Vergütung für alle am Notdienst Beteiligten weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Notfallleistungen für die Versorgung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen die Entwicklung der Leistungen evaluiert und hierüber berichtet werden. Der Investitionsabschlag bei der Vergütung ambulanter Leistungen wird ganz zugunsten der Krankenhäuser gestrichen. Seite 4 von 6

Zu 6: Zugang zum Strukturfonds Bereits im Gesetzentwurf ist das wichtige Instrument des Strukturfonds enthalten. Wir verbessern hier den Zugang der Länder zu den Mitteln des insgesamt 1 Mrd. Euro umfassenden Fonds. Damit werden die für die Investitionskosten zuständigen Länder unterstützt, strukturelle Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zu forcieren. Zu 7: Krankenhaushygieneprogramm Das Hygieneförderprogramm, das bis Ende 2016 befristet war, wird um drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert. Es erfolgt eine Ausweitung des Programms im Bereich der Infektionsmedizin durch Einbeziehung der Beratung durch Infektiologen und der Weiterbildung in Infektiologie. Die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Übergangsfrist zur Personalgewinnung und -ausbildung wird ebenfalls bis zum Jahr 2019 verlängert. Damit wird den aktuellen Herausforderungen im Infektionsschutzbereich Rechnung getragen. Zu 8: Pflegerische Übergangsversorgung Die Lücke in der Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind, werden wir durch neue leistungsrechtliche Regelungen schließen. Es werden die Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe erweitert und ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in der GKV neu geschaffen. Mit den Anpassungen wird die Krankenhausreform eine richtig runde Sache. Weniger leer stehende Betten und insgesamt mehr Qualität, das sind die Ziele der Reform. Mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen und finanziellen Anreizen erreichen wir strukturelle Veränderungen beim größten Ausgabenblock der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz wird noch dieses Jahr in Kraft treten, damit erforderliche strukturelle Änderungen angestoßen werden können und zusätzliche Mittel schnell und zielgerichtet in den Krankenhäusern ankommen. Die Beteiligten sollten die vielfältigen Chancen wahrnehmen, die sich aus den Regelungen des Gesetzentwurfs ergeben. Seite 5 von 6

Wir haben bei deren Umsetzung eine realistische Chance, den notwendigen Strukturwandel einzuleiten, der am Ende zu mehr Qualität, Versorgungssicherheit und Gerechtigkeit in der Krankenhausversorgung führen wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Georg Nüßlein MdB Maria Michalk MdB Seite 6 von 6