Finanzielle Hilfen für Krankenhäuser ein richtiger Schritt, leider zu kurz!

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1 Finanzielle Hilfen für Krankenhäuser ein richtiger Schritt, leider zu kurz! Der gemeinnützige CLINOTEL-Krankenhausverbund vereint 43 öffentliche und freigemeinnützige Krankenhäuser aus dem gesamten Bundesgebiet. Im Januar dieses Jahres hatte die CLINOTEL-Geschäftsstelle gemeinsam mit ihren Mitgliedshäusern öffentlich eine faire Klinikfinanzierung gefordert. Diese und viele weitere Aktionen haben letztendlich dazu geführt, dass die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser in diesem Jahr zum politischen Thema gemacht worden ist und nach Lösungen gesucht wird. In dem Eckpunktepapier zur Krankenhausfinanzierung der Arbeitsgruppen Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom ist zu lesen: Die Krankenhäuser leisten mit ihren Beschäftigten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Land. Sie erfüllen damit nicht nur eine für die gesamte Bevölkerung elementar wichtige Aufgabe, sondern bilden auch einen bedeutenden Wirtschaftszweig mit hohem Beschäftigungs-, Innovations- und Wachstumspotential. In vielen Regionen ist das Krankenhaus der größte Arbeitgeber. Alle Reaktionen auf die CLINOTEL-Aktion aus der Politik haben inhaltlich die enorme Bedeutung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch die Krankenhäuser hervorgehoben und die Notwendigkeit zum Handeln attestiert. Mit einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hat das Bundeskabinett am finanzielle Hilfen für Krankenhäuser auf den Weg gebracht, die sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und unter bestimmten Umständen auf maximal 1,1 Milliarden Euro belaufen können. Der Gesundheitsfonds wird Ende des Jahres schätzungsweise 15 Milliarden Euro umfassen; hinzu kommt die Summe auf den Konten der gesetzlichen Krankenkas-

2 sen, derzeit rd. 13 Milliarden Euro, sodass die gesetzlichen Krankenkassen zum Jahresende mit einem Finanzpolster von rund 28 (!) Milliarden Euro rechnen können. Auch wenn die Gewährung zusätzlicher Mittel grundsätzlich zu befürworten ist, muss man nüchtern feststellen, dass mit den geplanten Hilfen für die Krankenhäuser lediglich ein Betrag von maximal 1,1 Milliarden Euro, dieser auch noch verteilt auf zwei Jahre, zur Verfügung gestellt wird. Der größte Teil dieser Beträge wird nicht nachhaltig (basiserhöhend), sondern nur einmalig als Versorgungszuschlag für zwei Jahre und nur unter ganz bestimmten Umständen gewährt. Die Kliniken brauchen die Sicherheit, dass die Mittel im laufenden Jahr auch wirklich fließen. Nach den jetzt vorliegenden Gesetzesformulierungen müssten die Versorgungszuschläge in 16 Bundesländern mit den Kassenverbänden erst noch ausgehandelt werden. Dies birgt hinsichtlich der tatsächlich realisierbaren Höhe und dem Zeitpunkt des Mittelflusses allergrößte Unsicherheiten, ob die Mittel überhaupt noch in diesem Jahr die Krankenhäuser erreichen. Deshalb wäre es sinnvoll, die Versorgungszuschläge als bundeseinheitlichen Preisaufschlag zu Gunsten aller Krankenhäuser per Gesetz schnell wirksam umzusetzen und auf den bürokratischen Verteilungsumweg zu verzichten. Es ist doch auffällig, dass ein solches einfaches Verfahren bei den überflüssigen Sanierungsbeiträgen für die Krankenkassen stattfindet, während bei der finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser ein Bürokratiemonster aufgebaut wird. Dass die finanzielle Not der Kliniken aufgrund der systemimmanenten Unterfinanzierung von der Politik gesehen und auch konkret gehandelt wird, halten wir für einen wichtigen ersten Schritt. Die dauerhafte Berücksichtigung der unabweisbaren Kostensteigerungen (Tarifsteigerungen, Energiekostensteigerungen, steigende Versicherungskosten u.v.m.) in den Budgets muss diesem Schritt folgen, da weitere Leistungsverdichtungen in den Kliniken weder vom Personal geleistet werden noch aus Patientensicht gewollt sein können.

3 Nachfolgend einige konkrete Anmerkungen zu den fünf Schwerpunkten der geplanten Gesetzesänderungen. 1. Finanzierung im Bereich Hygiene Zunächst einmal ist zu begrüßen, dass die gesetzlich definierten personellen Anforderungen, deren Kosten bisher nicht oder nur teilweise in den DRG- Fallpauschalen enthalten sein können, zusätzlich finanziert werden. Eine wesentliche Regelungslücke ist allerdings, dass nur Neueinstellungen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen finanziert werden. In vielen Kliniken wurden bereits vorhandene Mitarbeiter aus verantwortlichen Pflegefunktionen mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Klinikhygiene betraut. Es wurde also weder eine Neueinstellung noch eine Aufstockung vorgenommen, aber Personal durch Umsetzung exklusiv für die Hygieneaufgaben abgestellt. Daher muss auch die Umsetzung von Personal mitfinanziert werden, andernfalls müsste man zu dem absurden Ergebnis kommen, dass man die Mitarbeiter, die man im Bereich der Hygiene einsetzen will, zunächst entlässt und dann wieder neu einstellt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum nur die Stellen berücksichtigt werden können, die neu geschaffen werden bzw. die rückwirkend auf den geschaffen worden sind. Mit dieser Regelung werden Krankenhäuser benachteiligt, die schon vor diesem Stichtag in die Personalausstattung für den Bereich Hygiene investiert hatten. Es erschließt sich nicht, warum nur 90 bzw. 75 Prozent der Personalkosten erstattet werden soll. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass man damit Abwerbungen vermeiden will. Da ohnehin in sämtlichen Hygieneberufen großer Mangel besteht, ist diese Zielsetzung mit der nur teilweisen Finanzierung nicht zu erreichen. Unabhängig von der Frage, ob das Personal bereits da war und umgesetzt, neu eingestellt worden ist oder ob Teilzeitstellen aufgestockt wurden: die sich aus dem Gesetz ergebenden Stellenanteile sind zu 100 Prozent über einen Zuschlag und später

4 über die Einbeziehung in die DRG-Fallpauschalen zu finanzieren. Ansonsten ist künftig eine weitere, neue Finanzierungslücke vorprogrammiert. Problematisch ist der Plan, dass hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte nur in Höhe von 10 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten gefördert werden, wenn diese auf Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitkräfte zurückgehen. Krankenhäuser, die hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte bereits beschäftigen oder vorhandene Ärzte anderer Fachdisziplinen anteilig für diese Aufgaben freigestellt haben, erhalten nach der jetzigen Fassung des Gesetzentwurfs keine Refinanzierung. Insgesamt ist festzustellen, dass die finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser im Bereich Hygiene nur halbherzig vorgenommen wird und insbesondere die Krankenhäuser benachteiligt werden, die an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit Personalressourcen zur Verfügung gestellt haben. 2. Berücksichtigung der Veränderungsrate Die Regelungen, wonach entweder die jeweils höhere Grundlohnsummenrate oder der Veränderungswert als Obergrenze gelten, sind zu begrüßen. 3. Personalkostenfinanzierung Die Überlegungen zur besseren Finanzierung der Tarifsteigerung sind grundsätzlich zu begrüßen. Unbefriedigend ist, dass auch mit dieser Vorschrift wieder nur 50% der maßgeblichen Tariflohnsteigerungen finanziert werden und diese auch nur zunächst für die Jahre 2013 und Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, dass Krankenhäuser gerade in den letzten beiden Jahren massive Tarifsteigerungen hatten, die durch die deutlich niedrigeren Veränderungsraten bei Weitem nicht kompensiert wurden. Diese strukturelle Unterfinanzierung nehmen die Krankenhäuser mit nach 2013 und in die folgenden Jahre.

5 Eine strukturell nachhaltige Lösung kann nur sein, dass die tarifgebundenen Krankenhäuser eine volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen erhalten und ein Ausgleich für die Unterfinanzierung in den letzten Jahren (aus den Reserven der Krankenkassen) erfolgt. Hier wäre zumindest die Rückzahlung der völlig überflüssigen Sanierungsbeiträge aus den Jahren 2011 und 2012 (0,50 bzw. 0,25 Prozent der Budgetsumme) angezeigt. 4. Versorgungszuschlag Auch diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, könnte sich aber als wirkungslos herausstellen. Der größte Teil, der zur Verfügung gestellten Mittel in diesem Gesetzentwurf soll über den Versorgungszuschlag an die Krankenhäuser fließen. Er soll den Mehrleistungsabschlag kompensieren, um die doppelte Degression zu verhindern. Nach dem Entwurf werden den Krankenhäusern im jeweiligen Bundesland aber nur die Mittel zur Verfügung gestellt, die auf der Landesebene als Mehrleistungen bei der Kalkulation des Landesbasisfallwertes berücksichtigt werden. Werden in einem Bundesland keine Mehrleistungen erbracht, gibt es in diesem Bundesland auch keinen Versorgungszuschlag. In diesem Fall würde der weitaus überwiegende Teil der Finanzhilfen für die Krankenhäuser ins Leere laufen. Wenn der Bundesregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages daran gelegen ist, den Krankenhäusern tatsächlich einen Ausgleich für die dramatische Unterfinanzierung zu gewähren, dann muss dieser Versorgungszuschlag so gestaltet werden, dass er tatsächlich auch bei allen Krankenhäusern ankommt und als sicherer Ertrag gebucht werden kann. 5. MDK-Prüfungen Der erhebliche Konfliktherd zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, die Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) soll eine Neuregelung erfahren. So sollen regelmäßig auftretende Kodier- und Abrechnungsfragen durch einen auf Bundesebene einzurichtenden Schlichtungsausschuss schneller einer verbindlichen Klärung zugeführt werden. Auslöser, Fristen und Ablauf der MDK-Prüfungen in Krankenhäusern sollten klar geregelt werden. Insbesondere

6 das Themenfeld der unteren Grenzverweildauer muss im Sinne der Patienten und Mitarbeiter der Krankenhäuser zielführend geregelt werden. Die immer weitergehenden Forderungen nach noch kürzen Verweildauern, um Abschläge der Rechnungsbeträge zu erzielen, müssen endlich ein Ende haben. Entscheidend wird sein, wie die Lösungen im Detail aussehen. Die im Eckpunktepapier erkennbare Tendenz zu mehr Vorklärung und fairen Regelungen zur Rücknahme der Flut von Kassen- und MDK-Anfragen wird von der Seite der Krankenhäuser grundsätzlich mitgetragen. Verfasser: CLINOTEL Krankenhausverbund gemeinnützige GmbH Prof. Dr. med. Andreas Becker, Diplom-Verwaltungswirt Udo Beck, Geschäftsführer Riehler Str. 36, Köln Fon: , Fax: - 20 Mail: beck@clinotel.de, Home:

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