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Transkript:

26. Jahrgang, Nr. 3 vom 12. April 2016, S. 1 Zentrale Einrichtungen Gebührenordnung des Universitätssportzentrums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.03.2016 Auf der Grundlage von 67 Abs. 3 Nr. 5, 111 Abs. 6 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2010 (GVBl. LSA S. 600), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.02.2011 (GVBl. LSA S. 68, 129) erlässt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Gebührenordnung. 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt die Gebührennahme für die Teilnahme der Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Veranstaltungen des Universitätssportzentrums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (USZ). 2 Erheben von Gebühren Für die Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports werden nach Aufwand des Angebotes und unter Berücksichtigung der sozialen Aufgaben des Hochschulsports semesterbezogene Kursgebühren entsprechend der Anlage erhoben. Hinsichtlich der Gebührenhöhe erfolgt eine Untergliederung in Studierende und Beschäftigte wie folgt: Studierende: Studentinnen und Studenten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der FH Merseburg Auszubildende sowie schwerbehinderte Beschäftigte der genannten Hochschulen werden hinsichtlich der Gebührenhöhe wie Studierende behandelt. Beschäftigte:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Rentner, Pensionäre und Alumni der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der FH Merseburg Personen, die einer der in Halle ansässigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen angehören, mit denen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Bei der Zusammenarbeit mit externen Anbietern z. B. Golf, Segeln, Tischfußball, Rugby u. a. vermittelt das USZ lediglich Kontakte. Bei Sportreisen und Exkursionen werden die anfallenden Kosten und Stornierungsbedingungen separat festgelegt. 3 Zahlungsverfahren Das Zahlungsverfahren für Sportkurse wird vom USZ festgelegt. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer durch Einschreibung bzw. Einzahlung (bei kostenpflichtigen Angeboten) einen Teilnehmerausweis erworben hat. Eine Rückzahlung des Entgeltes erfolgt nur, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Universität zu vertreten hat, nicht stattfindet. Das Zahlungsverfahren bei Sportreisen und Exkursionen wird jeweils durch eine Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung festgelegt und bekanntgegeben. 4 Teilnahmeberechtigung Eine Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar. Der Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann dies die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nicht, kann sie bzw. er vom Sportkurs ausgeschlossen werden. Bei einem Verstoß gegen die Hallen- bzw. Benutzerordnung kann die Teilnahmeberechtigung entzogen werden. 5 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 01.04.2016 in Kraft. Der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat diese Ordnung in seiner Sitzung am 16.03 2016 beschlossen. Diese Ordnung wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg veröffentlicht. Die Gebührenordnung des USZ vom 13.04.2011, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4 vom 19. April 2011, tritt außer Kraft. Halle (Saale), 16. März 2016 Prof. Dr. Udo Sträter Rektor

Anlage 1 zur Gebührenordnung des Universitätssportzentrums Kurse / Sportarten / Disziplinen Studierende / Beschöftigte 1. Spiele Badminton 10 /20 Badminton Freies Spiel 0 /10 Basketball Freies Spiel 0 /10 Basketball Technik 0 /10 Billard 10 /20 Floorball 0 /10 Frisbee 0 /10 Fußball Freies Spiel 0 /10 Golf 10 /20 Handball 0 /10 Indiaca 0 /10 Jugger 0 /10 Lacrosse 0 /10 Rugby, Tag Rugby 0 /10 Tennis 20 /40 Tischtennis 10 /20 Volleyball Freies Spiel 0 /10 Volleyball Technik-/Taktikausbildung 0 /10 2. Kampfsport Fechten 20 /40 Aikido 10 /20 Boxen 10 /20 Historisches Fechten 10 /20 Judo 10 /20 Karate-Do 10 /20 Kendo 10 /20 Kick- und Thaiboxen 20 /30 Ninjutsu 10 /20 Taekwondo 10 /20 Wing Tsun 10 /20 3. Tanz Contact Improvisation 10 /20 Balfolk 10 /20 Ballett 10 /20 Bodypercussion 10 /20 Breakdance 10 /20 Burlesque 10 /20 Female Club Dance 10 /20 Flamenco 10 /20 Gesellschaftstanz 15 /30 Hip-Hop 10 /20 Irish Dancing 10 /20 Jazz Dance 10 /20 Latin Dance Solo 10 /20 Lindy Hop 10 /20 Music Video Dance 10 /20 Musicaldance 10 /20 Orientalischer Tanz 10 /20

Rock'n'Roll 10 /20 Salsa 10 /20 Tango argentino 10 /20 Tanztheater 10 /20 4. Akrobatik/Jonglage/Artistik/Trampolin Akrobatik 10 /20 Jonglage 10 /20 Luftartistik 15 /30 Slackline (ab SS16) 10 /20 Trampolinturnen 10 /20 5. Gesundheitskurse Bewegungsschule 10 /20 Entspannung 10 /20 Massage 10 /20 Meditation 10 /20 Pilates 10 /20 Wassergymnastik 15 /30 Yoga 10 /20 6. Fitnesskurse Aerobic/Step/Intervalltraining 5 /10 Aerobic-X-Bo 5 /10 BodyHoops 15 /30 Bokwa 10 /20 Calisthenics 15 /30 Cardio-Power-Mix 5 /10 DeepWork 10 /20 Drums Alive 10 /20 Functional Fitness Indoor/Outdoor 15 /30 Ganzkörperworkout 5 /10 Ganzkörperworkout Mitarbeiterinnen /20 HIIT 5 /10 Konditionstraining 5 /10 Latin Dance Workout 5 /10 Piloxing 10 /20 Power Circle 15 /30 Rope Skipping 5 /10 Wirbelsäulengymnastik 10 /20 Wirbelsäulengymnastik Mitarbeiterinnen /20 Zumba 10 /20 7. Was es sonst noch gibt Back-Check 5/10 Bogenschießen 10 /20 Eltern-Kind-Turnen Kinder 2,5-4 Jahre 10 /20 Klettern (Bouldern) 10 /20 Lauftreff und Leichtathletik (Gebühr nur bei Anmietung) 5/10 Rettungsschwimmen Kurs 15 /30 Rudern 20 /40 Schach 5 /10 Schwimmen 10 /20 Tauchen 30 /60 Tennisplatz Individuelle Platzvermietung 25 /50 Wassergymnastik 10 /20

Wasserball 10 /20 Wellenreiten 10 /20 Zirkus Kind 10 /20 Zirkus Eltern 0 /10 8. Fitness-, Kraft- und Gesundheitsstudio 35 /70