Die Berücksichtigung von ILO Core Labour Standards beim Einkauf von Textilien



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Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX

Transkript:

Die Berücksichtigung von ILO Core Labour Standards beim Einkauf von Textilien Marc Steiner, Rechtsanwalt, Richter am Bundesverwaltungsgericht* *Der Vortragende vertritt seine persönliche Meinung 1

Drei Schwerpunkte - Die rechtspolitische Ausgangslage im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Textilien - Art. 7 Abs. 2 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) als gesetzliche Grundlage für den Ausschluss von Anbietern, welche die Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen nicht gewährleisten. - Was bringt die Zukunft? 2

Die Ausgangslage im Textilbereich I Die Beschaffung von Textilien ist in Bezug auf die Berücksichtigung von sozialen Aspekten eine der klassischen Pionierdisziplinen. Arbeitshypothese: Das VBS ist traditionell aufgrund besonderer Reputationsrisiken durch die Beschaffung in Fernost an sich (statt dezentral in der Innerschweiz wie früher) besonders motiviert, sich auf Nachhaltigkeitsthemen einzulassen. 3

Die Ausgangslage im Textilbereich II Im Jahre 2002 schrieb die Gruppe Rüstung (GR) 220 000 Gnägi-Leibchen und 270 000 olivgrüne T-Shirts für die Armee aus. Gemäss Zuschlags- Information erhielten zwei rumänische sowie eine thailändische Unternehmung den Zuschlag für die T-Shirts; 4

Die Ausgangslage im Textilbereich III ; der Auftrag für die Herstellung der Gnägi-Leibchen wurde an Anbieter aus Indien, Hongkong und Thailand vergeben. Schweizerische Textilunternehmen wurden nicht berücksichtigt (Einfache Anfrage 03.1017 Toni Brunner vom 19. März 2003) 5

Die Ausgangslage im Textilbereich IV Verwaltung im Zangengriff: Politischer Druck von links und von rechts (vgl. Motion Pardini 12.3693 vom 12. September 2012) 6

Die Ausgangslage im Textilbereich V - WTO-Recht (Government Procurement Agreement 2012) und EU-Richtlinien 2014 sind im Vergleich zu ihren Vorgängertexten deutlich nachhaltigkeitsfreundlicher, im ökologischen Bereich ausgeprägter als im sozialen. 7

Exkurs: Der Max Havelaar-Fall (EuGH) Zwar schmeckt Zucker streng genommen nicht unterschiedlich, je nachdem, ob er fair oder unfair gehandelt wurde. Gleichwohl hinterlässt ein Produkt, das zu unfairen Bedingungen auf den Markt kam, bei einem sozial verantwortungsbewussten Kunden einen bitteren Nachgeschmack. (Schlussanträge Generalanwältin Juliane Kokott in der Rechtssache C-368/10, Rz. 110) 8

Die Ausgangslage im Textilbereich VI - Vergaberechtsreform: Art. 1 des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen: Dieses Gesetz bezweckt [unter anderem] den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit 9

Die Ausgangslage im Textilbereich VII Antwort Bundesrat an Toni Brunner (sinngemäss): Tut uns Leid, dass wir das Modell «Protektionismus» nicht mehr anbieten können. Immerhin wurden die ausländischen Interessenten von der Beschaffungsstelle zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (insb. Kinderarbeit) verpflichtet. 10

ILO-Kernarbeitsnormen: Die formell-gesetzliche Grundlage Art. 8 BöB Verfahrensgrundsätze: Abs. 1 lit. b: Vergabe für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten. (vgl. für die Zukunft Art. 14 VE BöB) 11

ILO-Kernarbeitsnormen: Die neue Verordnungsbasis I Art. 7 Abs. 2 VöB (Fassung gültig seit dem 1. Januar 2010): Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin oder der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a [zur VöB] zu gewährleisten. 12

Swiss finish (federal level; since 2010) If the subject of the contract is a task to be performed abroad, the bidder has to assure at least the respect of the ILO Core Labour Standards (Swiss Federal Ordinance on Public Procurement [Ordonnance sur les marchés publics OMP; RS 172.056.11]) Hearing IMCO / Brussels, 24 May 2011 13

ILO-Kernarbeitsnormen: Die neue Verordnungsbasis II Erläuternder Bericht zur Änderung der VöB vom 18. November 2009, S. 7: Die Verankerung [der ILO Core Labour Standards wurde in der Vernehmlassung nicht zuletzt deshalb positiv beurteilt], weil dadurch gleich lange Spiesse zwischen in- und ausländischen Anbieterinnen geschaffen würden. 14

Interpretation des Denkansatzes von Swiss Textiles Art. 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Unlauter handelt insbesondere, wer Arbeitsbedingungen nicht einhält, die durch Rechtssatz auch dem Mitbewerber auferlegt sind. 15

ILO-Kernarbeitsnormen und Lieferkette Nachhaltigkeitsempfehlungen 2010 der Beschaffungskommission des Bundes (heute Beschaffungskonferenz; BKB) entsprechen Art. 14 Abs. 1 letzter Satz VE BöB: Die Anbieterinnen verpflichten ihre Subunternehmerinnen, diese Anforderungen (ebenfalls) einzuhalten. 16

Die Abfrage von ILO-Core Labour Standards ist welthandelsrechtskonform Während im WTO-Kontext strittig ist, ob und inwieweit Importverbote und Handelssanktionen gestützt auf die Verletzung von sozialen Standards zulässig sind, ist es kein Problem, wenn der Staat für seinen eigenen Konsum die ILO Core Labour Standards, welche mehr sind als blosses Völkervertragsrecht, zugrunde legt. 17

Was bringt die Zukunft? I - Berücksichtigung von living wages? - fair trade-aspekte im Rahmen von Zuschlagskriterien nach dem Vorbild des Max Havelaar-Urteils des EuGH? [In der neuen Richtlinie 2014/24/EU ist der Max Havelaar-Fall in Art. 67 kodifiziert. Im WTO-Kontext sind Nachhaltigkeitsaspekte Thema eines work programme.] 18

Was bringt die Zukunft? II Vernehmlassung Swiss Textiles vom 29. Juni 2015: Soziale Anforderungen und Kriterien sollen erlaubt werden, und die effektive Prüfung und die kontinuierliche Überwachung sollen verpflichtend werden. [Das sieht economiesuisse anders.] Vergabestelle: Ich will zwar vielleicht keine Verpflichtung, aber jedenfalls den Handlungsspielraum, um Reputationsrisikomanagement betreiben zu können. 19

Hinweise auf das Gedankengebäude des Referenten Die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung (in der Schweiz), 3. Fassung 2015 (www.igoeb.ch; www.nachhaltige-beschaffung.ch; vgl. Zusammenfassung https://www.evb.ch/fileadmin/files/documents/oeffentliche_beschaffung/sozialpapier_zusammenfassung_final_20150529.pdf) Präsentation Sustainable Public Procurement Legal Background anlässlich der Anhörung vor dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2011 (http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201105/ 20110527ATT20402/20110527ATT20402EN.pdf) Präsentation Sustainability in Public Procurement (and the GPA): Possible Approaches, WTO-Tagung zum Government Procurement Agreement vom 17./18. September 2015 (https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/symp092015_e/s3-2steiner.pdf)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Marc Steiner Bundesverwaltungsgericht Abteilung II Postfach 9023 St. Gallen Tel. 058 705 25 74 marc.steiner@bvger.admin.ch