Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb
|
|
- Roland Weber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb 1
2 Agenda Uhr Begrüssung (B. Marty / N. Mettler) Uhr Verfahrensabläufe und Schwellenwerte (N. Mettler) Uhr Pause Uhr Eignungs- und Zuschlagskriterien (B. Kälin) Uhr Aus dem Alltag der Fachstelle Beschaffungswesen (G. Korner-Suter) Uhr Mittagessen (Mensa Berufsschule Goldau) Uhr Sachgeschäfte (H. Rauchenstein) Uhr Workshops in 4 Gruppen Uhr Pause Uhr Schlussbesprechung im Plenum 2
3 Schulung Beschaffungswesen vzsgb 2011 Verfahrensabläufe und Schwellenwerte RA lic. iur. Norbert Mettler Departementssekretär Baudepartement 3
4 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzer Überblick - Einbettung - Zweck- und Grundprinzipien - Anwendungsbereich 2. Verfahrensabläufe - Übersicht - Ausschreibung / Ausschreibungsunterlagen offenes / selektives Verfahren - Auskunftserteilung 16 VIVöB - Merkpunkte offenes und selektives Verfahren Art. 12 Abs. 1 lit. b IVöB (Präqualifikationsverfahren) - Merkpunkte freihändiges Verfahren - Merkpunkte Einladungsverfahren Art. 12 Abs. 1 lit. b bis IVöB - Bekanntmachung Zuschlag ( 33 VIVöB) Staatsvertragsbereich 3. Schwellenwerte - Begriff - Government Procurement Agreement GPA (WTO-Übereinkommen über das öff. Beschaffungswesen) - Schwellenwerte Abkommen EU - Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich - Berechnung Grundsätze Art. 7 Abs. 1 ter IVöB / 2 VIVöB - Besondere Berechnungsmethoden - Unterschiede zwischen Staatsvertragsbereich und Binnenmarkt 4
5 Einbettung GATT / WTO GPA Bilaterale Abkommen EU Bund Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) Binnenmarktgesetz Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, IVöB, SRSZ Kanton Verordnung zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, VIVöB, SRSZ
6 Zweck und Grundprinzipien Art. 1 Abs. 3 IVöB Ihre Ziele sind insbesondere: a) Förderung des wirksamen Wettbewerbs unter den Anbieterinnen und Anbietern; b) Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter sowie einer unparteiischen Vergabe; c) Sicherstellung der Transparenz der Vergabeverfahren; d) wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel 6
7 Anwendungsbereich Wer untersteht dem Submissionsrecht? Art. 8 IVöB Staatsvertragsbereich: Kanton und Anstalten (soweit nicht kommerzieller Natur) Bezirke und Gemeinden (soweit nicht kommerzieller Natur) öffentliche oder öffentlich beherrschte Betriebe in bestimmten Bereichen Private: konzessionierte Unternehmen in bestimmten Bereichen Zusätzlich im Nicht-Staatsvertragsbereich: Träger kantonaler und kommunaler Aufgaben (soweit nicht kommerzieller und industrieller Natur) Objekte und Leistungen, die zu mehr als 50% subventioniert sind. 7
8 Verfahrensabläufe - Übersicht offenes Verfahren (einstufig) selektives Verfahren (zweistufig) Einladungsverfahren (einstufig) freihändiges Verfahren (einstufig) öffentliche Ausschreibung zum Antrag auf Teilnahme Einladung einer einzigen Firma zur Offertstellung zur direkten Bewerbung oder Bezug der Ausschreibungsunterlagen Präqualifikation Entgegennahme der Offerten Einladung zur Offertstellung, Zustellung der Ausschreibungsunterlagen Entgegennahme der Offerte ev. Verhandlung über Preis/Leistung - Offertöffnung - Bewertung (+Bereinigung) - Zuschlagsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung - Vertragsabschluss Vertragsabschluss 8
9 Ausschreibung / Ausschreibungsunterlagen offenes / selektives Verfahren Mindestinhalt in 12 und 14 VIVöB aufgezählt Publikation: - mindestens kant. Amtsblatt - Staatsvertragsbereich: zusätzlich SHAB (bzw. jetzt elektronische Plattform) + Kurzzusammenfassung in franz. Sprache ( 13 VIVöB) 9
10 Auskunftserteilung 16 VIVöB Beantwortung innert kurzer Frist von Anfragen zu den Ausschreibungsunterlagen Beachten: Zusatzinformation darf nicht unzulässige Vorteile bringen Wichtige Auskünfte müssen allen Anbietern gleichzeitig mitgeteilt werden 10
11 Merkpunkte offenes Verfahren Art. 12 Abs. 1 lit. a IVöB Grundsätzlich können alle Unternehmer Angebote einreichen Prüfung der Angebote durch Eignungs- und Zuschlagskriterien Ausschluss der ungeeigneten Anbieter 11
12 Merkpunkte selektive Verfahren Art. 12 Abs. 1 lit. b IVöB (Präqualifikationsverfahren) Zweistufig: 1) Eignungskriterien bestimmen wer Angebot einreichen darf 2) Prüfung der Angebote durch Zuschlagskriterien Beschränkung der Einzuladenden in der Ausschreibung möglich, wenn: - Auftragsvergabe nicht effizient abgewickelt werden kann und - wirksamer Wettbewerb gewährleistet bleibt 12
13 Merkpunkte freihändiges Verfahren Art. 12 Abs. 1 lit. c IVöB und 9 VIVöB Zulässig wenn: a) Auftragswert unterhalb Schwellenwert b) Unabhängig vom Auftragswert, wenn Gründe nach 9 Abs. 1 VIVöB vorliegen Kein Rechtsmittel ausser bei 9 VIVöB Konkurrenzofferten möglich Verhandlungen/ Abgebotsrunden zulässig (bei den übrigen Verfahren nicht) 13
14 Merkpunkte Einladungsverfahren Art. 12 Abs. 1 lit. b bis IVöB Direkte Einladung zur Offertstellung Wenn möglich mindestens 3 Angebote einholen Abwechslung unter gleich geeigneten Anbietern Einladung inner- und ausserkantonaler Anbieter 14
15 Bekanntmachung Zuschlag ( 33 VIVöB) Staatsvertragsbereich Publikation Amtsblatt / SIMAP oder elektronische Plattform: Verfahrensarten Gegenstand und Umfang des Auftrages Name + Adresse Auftraggeber Datum Zuschlag Name + Adresse der berücksichtigten Anbieter Preis der berücksichtigten Angebote 15
16 Schwellenwerte - Begriff Definiert jenen Betrag, ab welchem bestimmte Verfahrensregeln zwingend angewendet werden müssen (Verfahrensart) Schwellenwerte im a) Staatsvertragsbereich b) im vom Staatsvertrag nicht erfassten Bereich 16
17 Government Procurement Agreement GPA (WTO- Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen) Auftraggeberin oder Auftraggeber Auftragswert in Franken (Auftragswert SZR) Bauarbeiten (Gesamtwert) Lieferungen Dienstleistungen Kantone ( ) ( ) ( ) Behörden und öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation ( ) ( ) ( ) 17
18 Schwellenwerte Abkommen EU Auftraggeberin oder Auftraggeber Auftragswert in CHF (Auftragswert EURO) Bauarbeiten (Gesamtwert) Lieferungen Dienstleistungen Gemeinden ( ) ( ) ( ) Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr (inklusive Drahtseilbahnen und Skiliftanlagen) ( ) ( ) ( ) Öffentliche sowie auf Grund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs und im Bereich der Gas- und Wärmeversorgung ( ) ( ) ( ) Öffentliche sowie auf Grund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich der Telekommunikation ( ) ( ) ( ) 18
19 Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich Verfahrensarten Lieferungen (Auftragswert CHF) Dienstleistungen (Auftragswert CHF) Bauarbeiten (Auftragswert CHF) Baunebengewerbe Bauhauptgewerbe Freihändige Vergabe Einladungs- Verfahren Offenes / selektives Verfahren unter Unter unter unter unter unter unter unter ab ab ab ab
20 Berechnung Grundsätze Art. 7 Abs. 1 ter IVöB / 2 VIVöB Gesamte Vergütung für einen Auftrag - Schätzung der mutmasslichen Auftragssumme: Nicht knapp kalkulieren; an die obere Bandbreite gehen Ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer Keine Aufteilung des Auftrages in der Absicht Vergabebestimmungen zu umgehen 20
21 Besondere Berechnungsmethoden Bauaufträge: - Staatsvertragsbereich: Gesamtwert der Hoch- & Tiefbauarbeiten (Art. 6 und 7 IVöB) - Binnenbereich: Wert des einzelnen Auftrages massgebend ( 3 Abs. 2 VIVöB) 21
22 Besondere Berechnungsmethoden Bagatellklausel: Bauaufträge im Staatsvertragsbereich, die je einzeln den Wert von zwei Millionen Franken nicht erreichen und zusammengerechnet 20 Prozent des Wertes des gesamten Bauwerkes nicht überschreiten, müssen mindestens nach den Bestimmungen des von Staatsverträgen nicht erfassten Bereiches vergeben werden. (Art. 7 Abs. 2 IVöB) 22
23 Besondere Berechnungsmethoden Gleichartige Aufträge / Unterteilung gleichartiger Aufträge: Gesamtwert über 12 Monate ( 4 Abs. 1 VIVöB) Optionen für Folgeaufträge sind mitzurechnen ( 4 Abs. 1 VIVöB) Daueraufträge ( 4 Abs. 3 VIVöB) - bestimmte Laufzeit: Schätzung Gesamtwert - unbestimmte Laufzeit: jährliche Rate x 4 23
24 Unterschiede zwischen dem Staatsvertrags- und dem Binnenbereich Schwellenwerte Wahl der Verfahren (Art. 12 bis IVöB) Publikationsorgane Fristen ( 19 VIVöB, Rechtsmittelfrist ist aber dieselbe) Bekanntmachung des Zuschlags 24
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen?
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen? Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 2. Auftragswert 3. Auftragsarten 4. Schwellenwerte 5.
Mehrzur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen
Interkantonale Vereinbarung vom 15. März 2001 zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen Die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November
MehrReferat beim Verein Wirtschaftsregion ZUGWEST am 9. März Paul Baumgartner, Fachperson öffentliches Beschaffungsrecht
Referat beim Verein Wirtschaftsregion ZUGWEST am 9. März 2017 Paul Baumgartner, Fachperson öffentliches Beschaffungsrecht Themenübersicht (1/2) 1. Rechtsgrundlagen 2. Was gilt als öffentliche Beschaffung?
MehrSubmissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden?
Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Annina Arpagaus-Erb Walder Wyss & Partner Einleitung / Überblick Rechtsgrundlagen Grundzüge des öffentlichen Beschaffungswesens
MehrAusschreibungen - ja / nein? Rahmenbedingungen
Federas Beratung AG Katharina Seiler Germanier, lic. iur. Beraterin Seite 1 lic. iur. langjährige Erfahrung als Juristin mit Schwerpunkt Bau-, Planungs-, Umweltschutz- und Submissionsrecht Stadt Winterthur
Mehrük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen
ük 3: Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle den
Mehrük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen
ük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle
MehrInterkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 1
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vom 5. November 994/5. März 00) 40.0. Gemäss Beschluss des Interkantonalen Organs (InöB) und mit Zustimmung der Mitglieder der Schweizerischen
MehrInterkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
7.50 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 5. November 994 / 5. März 00. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. ) Diese Vereinbarung bezweckt die Öffnung des Marktes
MehrZiele des Submissionsrechts
Ziele des s Wirksamer Wettbewerb unter den Anbietern Gleichbehandlung der Anbieter / unparteiische Vergabe Transparenz beim Verfahren Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel (gemäss Art. 1 Abs.
MehrSubmissionsreglement der Gemeinde Galgenen
Submissionsreglement der Gemeinde Galgenen 1. Juli 2018 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1. PRÄAMBEL... 3 2. ZIEL DES REGLEMENTS... 3 3. RECHTLICHE GRUNDLAGE... 3 4. VERFAHRENSGRUNDSÄTZE... 3
MehrVergabestatistik 2016
Departement für Bau und Umwelt Vergabestatistik 2016 Auswertung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 10 000 Franken des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Umwelt Inhaltsverzeichnis
MehrGesetz betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- - 76. Gesetz betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 8. Mai 00 Der Grosse Rat des Kantons Wallis in Ausführung des GATT-Übereinkommens
MehrAnhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr.
Anhang 1 150.910 Anhang 1 Bauaufträge nach 6 Abs. 1 lit. a: Zentrale Produkteklassifikation (CPC) 1) Referenz-Nr. 1. Vorbereitung des Baugeländes 511 und der Baustellen 2. Bauarbeiten für Hochbauten 512
Mehrghi 5. Stamm «Öffentliches Beschaffungswesen» Öffentliches Beschaffungswesen Herzlich willkommen!
Öffentliches Beschaffungswesen Herzlich willkommen! 1 Agenda 11. Vergabe 10. Offertöffnung, Prüfung 9. Auskünfte, Antrag Angebot 8. Kriterien 1. Rechtliche Grundlagen Öffentliches Beschaffungswesen 2.
MehrSchulung Beschaffungswesen vzsgb Aus dem Alltag der Fachstelle Beschaffungswesen. RA lic. iur. Gurli Korner-Suter
Schulung Beschaffungswesen vzsgb 2011 Aus dem Alltag der Fachstelle Beschaffungswesen RA lic. iur. Gurli Korner-Suter Agenda 1. Kompetenzstelle Beschaffungswesen 2. Aktuelle Themen aus der Rechtsberatung
MehrÜbersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Version 1 Stand: 01.01.2016 0 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht EU-Schwellenwerte... 2 2. Übersicht
MehrLEITFADEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN VOM 6. MAI 2010
LEITFADEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN VOM 6. MAI 2010 A U S G A B E 1 5. M Ä R Z 2 0 1 2 N R. 3 9 8 D e r G e m e i n d e r a t v o n H o r w b e s c h l i e s s t 1. Gesetzliche Grundlagen Gesetz über
MehrGesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 70. Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 5. März 00 (vom 5. September 00),
MehrAnhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr.
Anhang 1 150.910 Anhang 1 Bauaufträge nach 6 Abs. 1 lit. a: Zentrale Produkteklassifikation (CPC) 1) Referenz-Nr. 1. Vorbereitung des Baugeländes 511 und der Baustellen 2. Bauarbeiten für Hochbauten 512
Mehr5. Beschaffungsverfahren
5. Beschaffungsverfahren 9 In der Projektablaufplanung ist darauf zu achten, dass nebst dem eigentlichen Zeitbedarf für die Abwicklung des Beschaffungsverfahrens auch der Zeitbedarf eines allfälligen Beschwerdeverfahrens
MehrNr. 733a Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. vom 25. November 1994/15. März 2001* (Stand 1.
Nr. 7a Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 5. November 994/5. März 00* (Stand. Juli 00). Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck Diese Vereinbarung bezweckt die
MehrVergaberecht. System, Merkpunkte und Stolpersteine. Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011
Gewerbeverband Limmattal, 15. September 2011 Vergaberecht System, Merkpunkte und Stolpersteine Dr. Stefan Scherler, Rechtsanwalt Scherler + Siegenthaler Rechtsanwälte AG, Marktgasse 1, 8402 Winterthur,
MehrSubmissionen zwischen Lust und Last FO-Security 21. Oktober 2014
Submissionen zwischen Lust und Last FO-Security 21. Oktober 2014 MLaw Laura Mazzariello Rechtsanwältin Schneider Rechtsanwälte AG Seefeldstrasse 60 Postfach 1016 8034 Zürich Tel. +41 (0)43 499 16 30 lm@schneider-recht.ch
MehrWeisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach
Weisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 25. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtliche Grundlagen... 3 Hilfsmittel... 3 Geltungsbereich...
MehrK 3.1 K 3.2 K 3.3 K 3.4 ANWENDUNGSBEREICH. Anwendungsbereich 3
3 ANWENDUNGSBEREICH Grundfragen Wie ist vorzugehen, um zu entscheiden, ob eine Vergabestelle den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen untersteht und welches Vergabeverfahren zu wählen ist?
MehrInterkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 1) 2) 3) 4) (IVöB)
Öffentliches Beschaffungswesen: Interkant. Vereinbarung 94.500 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ) ) ) 4) (IVöB) Vom 5. März 00 (Stand 8. Januar 00). Abschnitt: Allgemeine
MehrSuchregister - Beschaffungsrecht
Suchregister - Beschaffungsrecht (Beilage zum Kreisschreiben vom 1. März 2005) Die erste Zahl verweist auf den Artikel bzw. Paragrafen, die zweite Zahl auf den Absatz und der Buchstabe auf die Bestimmung.
MehrVergabestatistik 2018
Departement für Bau und Umwelt Vergabestatistik 2018 Auswertung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 10 000 Franken des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Umwelt Inhaltsverzeichnis
MehrVergabestatistik 2017
Departement für Bau und Umwelt Vergabestatistik 2017 Auswertung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 10 000 Franken des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Umwelt Inhaltsverzeichnis
MehrGesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 70. Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 5. März 00 (vom 5. September 00),
MehrSubmissionsstatistik 2013
Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 15. Oktober 2014 Submissionsstatistik 2013 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen
MehrDas öffentliche Beschaffungswesen
Das öffentliche Beschaffungswesen e Forum! vom 6. September 2017 Stefan Brühwiler Fachstelle öffentliches Beschaffungswesen Stefan Brühwiler 058 345 62 37 stefan.bruehwiler@tg.ch www.dbu.tg.ch Inhalt:
MehrSchulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Inhalt einer Ausschreibung ( 12 VIVöB) 3. Ausschreibungsunterlagen
MehrRahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen IT-Beschaffungskonferenz 28. August 2013 Stéphanie Rey, Rechtsanwältin Kompetenzzentrum
MehrGesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 70. Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 5. März 00 (vom 5. September 00),
MehrSubmissionsstatistik 2016
Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 23. März 2018 Submissionsstatistik 2016 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen
MehrRegister 12 öffentliches Beschaffungswesen. Wichtigste Rechtsgrundlagen. Register 12 Februar 2016. Christine Egger-Koch 1
Christine Egger-Koch 1 Register 12 öffentliches Beschaffungswesen St. Gallen, Februar 2016 lic.iur. Christine Koch-Egger, Rechtsanwältin Gerichtsschreiberin, Kantonsgericht Wichtigste Rechtsgrundlagen
MehrKurz-Referat Submissionsrecht
Kurz-Referat Submissionsrecht Montag, 29. Mai 2017 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen
MehrDie Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe. Agenda UTA Gruppe - Anlass 1. Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE
Die Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE Agenda Einführung Welche Aufträge / Arbeiten vergibt die öffentliche Hand? / Rahmenbedingungen Zusammenfassung Wie kommen Unternehmungen
MehrÜberblick über das einschlägige Recht
Direction de l aménagement, de l environnement et des constructions DAEC Überblick über das einschlägige Recht Kantonale Bauwirtschaftskonferenz Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht
MehrPraxisseminar öffentliches Beschaffungswesen
Praxisseminar öffentliches Beschaffungswesen Rechtliche Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens 2 Vormittagsprogramm 22. Oktober 2015 1. Ausgangslage 2. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze 3.
MehrStolperfalle Vergaberecht?
Stolperfalle Vergaberecht? Öffentliches Beschaffungswesen aus der Sicht der Gemeinden IAKS-Herbstseminar 2018 Art. 314 StGB Ungetreue Amtsführung Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die bei einem Rechtsgeschäft
Mehr6 Die Vergabe von Bauleistungen
Informationen zu Kapitel 6 Überblick über die Vergabearten Die private Vergabe von Bauleistungen Die öffentliche Vergabe von Bauleistungen Nachhaltigkeit Überblick über die Vergabearten Die Vergabe von
MehrAFV Kurs Submissionsrecht
AFV Kurs Submissionsrecht Montag, 23. Mai 2016 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen
Mehr04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)
Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung
MehrVerordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 1
40.0 Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vom 5. Dezember 004) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. der Interkantonalen Vereinbarung über
MehrVetroSwiss Forum
VetroSwiss Forum 18.09.2015 Herzlich Willkommen Beschaffungswesen Ueli Maass Swiss Recycling Agenda Einführung im Schnellzugstempo Ausschreibungsunterlagen Kriterien Lose Bibliothek Schnell auf grosser
MehrSubmissionsstatistik 2010
Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 15. September 2011 Submissionsstatistik 2010 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen
MehrII. FRAGEN RUND UMS FÜR DIE KMU TUN?
INFO GEWERBEVERBAND DER STADT ZÜRICH DAS SUBMISSIONSRECHT IM KANTON ZÜRICH I. FRAGEN RUND UMS VERGABEWESEN II. FRAGEN RUND UMS BESCHWERDEVERFAHREN III. WAS KÖNNEN DIE BEHÖRDEN FÜR DIE KMU TUN? Diese Publikation
MehrSubmissionsstatistik 2014
Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 27. November 2015 Submissionsstatistik 2014 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen
MehrSubmissionsstatistik 2011
Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 17. Oktober 2012 Submissionsstatistik 2011 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen
MehrOGE 60/2016/26 vom 20. September Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt
Submission; Beschwerdelegitimation, anwendbares Verfahren Art. 7 Abs. 1 bis, Art. 12 Abs. 1 lit. b bis, Art. 12 bis, Art. 15 Abs. 1 bis lit. a und lit. e sowie Anhang 2 IVöB; Art. 3 VRöB; Art. 36 Abs.
MehrBauvorhaben im Staatsvertragsbereich als Spezialfall Was ist besonders zu beachten? Wie ist die Bagatellklausel anzuwenden?
erfahren im Staatsvertragsbereich 6 ERFAHREN I STAATSERTRAGSBEREICH Übersicht über die erfahren im Staatsvertragsbereich Was sind die wesentlichen Unterschiede zu den erfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich?
MehrSubmissionsstatistik 2015
Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 28. November 2016 Submissionsstatistik 2015 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen
MehrTeil 3. Beschaffungsverfahren
Teil 3 Beschaffungsverfahren Ausgabe: 1. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 3 Verfahren in der Fahrzeugbeschaffung... 3 3.1 Planung und Vorabklärungen... 3 3.2 Gesetzliche Bestimmungen (Beschaffungsrecht)...
MehrKanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Leitfaden Submission. 21. August 2015
Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Leitfaden Submission 21. August 2015 2/7 Inhalt 1. Einleitung 3 2. Festlegen der Verfahrensart durch das MBA 4 3. Freihändiges Verfahren
MehrÖffentliche Beschaffungen Was gilt heute? Informationsveranstaltung Staatsstrassen 27. September 2018
Informationsveranstaltung Staatsstrassen 27. September 2018 Claudia Schneider Heusi, Rechtsanwältin Fachanwältin SAV für Bau- und Immobilienrecht Schneider Rechtsanwälte AG Seefeldstrasse 60 8034 Zürich
MehrVerordnung zum Beschaffungsgesetz (Beschaffungsverordnung)
40. Verordnung zum Beschaffungsgesetz (Beschaffungsverordnung) Vom 5. Januar 000 (Stand. Dezember 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung vom 7.
MehrÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN IN DER SCHWEIZ
ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN IN DER SCHWEIZ Industrie- und Handelskammer Bayern München 6. Dezember 2007 Claudia Schneider Heusi Rechtsanwältin Limmatquai 138 Postfach 1757 8021 Zürich Tel. +41 (0)43
MehrÖffentliche Bauaufträge in der Schweiz: Einfluss des EU-Rechts
Öffentliche Bauaufträge in der Schweiz: Einfluss des EU-Rechts Rechtsanwältin Ingrid Häußler in Societät Rechtsanwälte Prof. Heiermann, Prof. Franke, Knipp, Müller und Partner, Frankfurt/Berlin/Brüssel/München
MehrGesetz betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kgivöb)
Gesetz betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kgivöb) vom 08.05.00 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Wallis in Ausführung
MehrDas öffentliche Beschaffungswesen
Das öffentliche Beschaffungswesen 13. April 2010 Fachstelle öffentliches Beschaffungswesen 052/724'29'81 Sonja Gnehm Ablauf: 1. Rechtsgrundlagen 2. Gesetzeskonforme Vergabe 3. Kriterien 4. Tipps für die
MehrGesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz)
7.54 Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) Vom. September 996 (Stand. März 05) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986, in Ausführung
MehrEINWOHNERGEMEINDE SEEBERG. Dienstanweisung über das Beschaffungswesen
EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG Dienstanweisung über das Beschaffungswesen Inkraftsetzung: 01.10.014 Inhaltsverzeichnis Grundsatz... Auftragsarten... Schwellenwerte... Wettbewerb... 4 Submission... 4 Ausnahmen...
MehrInterkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) 172.056.5 vom 25. November 1994/15. März 2001 (Stand am 30. November 2004) Gemäss Beschluss des Interkantonalen Organs (InöB) und
MehrSchulungsunterlagen. Schulungsseite: Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009. Kontakte
Schulungsunterlagen Schulungsseite: www.schulung.simap.ch Benuterzname: Schulung_SZ provisorisches Passwort: simap2009 Kontakte Für administratorische Fragen: Manuela Steiner, 041 819 25 15 Für juristische
MehrDas Öffnungsprotokoll muss enthalten:
451 Ablauf, Vergabeantrag, Verfügungen Seite 1 Angebote öffnen Beim offenen und beim selektiven Verfahren sowie beim Einladungsverfahren müssen die Angebote bis zum bekannt gegebenen Öffnungstermin verschlossen
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand )
7. Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom.06.00 (Stand 0.0.04) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Interkantonale Vereinbarung Der Kanton
Mehrd. die wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleistet werden. 5
.. Dezember 00 (Stand: 0.0.08) Verordnung über das Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel Absatz des Gesetzes vom. Juni 00 über
MehrStadt Luzern Tiefbauamt. Velostation Luzern. Ausschreibungsverfahren für die Abstellanlage
Velostation Luzern Ausschreibungsverfahren für die Abstellanlage Folie 1 Referenten: Daniel Nussbaumer Ressortleiter Infrastrukturprojekte, Stadt Luzern Thomas Zahnd Projektleiter Velostation, Planum Biel
MehrKurze Einführung ins öffentliche Beschaffungswesen
Universität Zürich Bedarfsmanagement Infrastruktur Stampfenbachstrasse 73 8006 Zürich Merkblatt 14. November 2016 Kurze Einführung ins öffentliche Beschaffungswesen Grundlagen und Anwendungsbereich Gesetzliche
MehrGesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz)
7.54 Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) Vom. September 996 (Stand. Mai 004) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986, in Ausführung
MehrEckpfeiler des erfolgreichen Submissionsverfahrens. lic.iur. Jörg Walther, MBA, Rechtsanwalt
Eckpfeiler des erfolgreichen Submissionsverfahrens lic.iur. Jörg Walther, MBA, Rechtsanwalt Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens Ziele und Prinzipien des Submissionsrechts Bedeutung in der Praxis
MehrInformation. Öffentliches Beschaffungswesen im Kanton Zürich. für Anbietende, Verbände und Behörden
Öffentliches Beschaffungswesen im Kanton Zürich Information für Anbietende, Verbände und Behörden Ausgabe 2004 Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen (KöB) Impressum Herausgeberin: KöB Kommission
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)
Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 435/2006 Schwyz, 28. März 2006 / bz Submissionsverordnung Beantwortung der Interpellation I 30/05 1. Wortlaut der Interpellation Am 23. November 2005 hat
MehrKanton Zug Vom 20. September 2005 (Stand 17. September 2016) gestützt auf 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni ),
Kanton Zug 7.5 Submissionsverordnung (SubV) Vom 0. September 005 (Stand 7. September 06) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf des Submissionsgesetzes vom. Juni 005 ), beschliesst:. Allgemeine
MehrEinführungsgesetz zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen
84. Einführungsgesetz zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vom. April 998 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom. August 997 Kenntnis genommen und
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz, SubmG) 8
612.1 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz, SubmG) 8 vom 07. Februar 2001 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundesgesetzes
MehrAusführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz. vom 6. Januar 2004 (Stand 1. Februar 2004) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,
Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz vom 6. Januar 004 (Stand. Februar 004) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche
MehrInformationen für Bedarfsstellen. WTO Ausschreibung Informatikleistungen
Informationen für Bedarfsstellen WTO Ausschreibung Informatikleistungen Veranlassung Jede Beschaffung der ETH ist vom WTO Recht betroffen! Die Öffentlichkeit ist sensibilisiert, wir wollen korrekt arbeiten
MehrVergaberichtlinien (VRöB)
Interkantonales Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) Mustervorlage für Vergaberichtlinien (VRöB) zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 5. November
Mehr04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)
Prof. Dr. Markus Schott Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen
MehrFrühjahrs-Plenarversammlung
bauenschweiz Frühjahrs-Plenarversammlung Dienstag, 12. Mai 2015, Lostorf Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen
MehrKreisschreiben zum neuen Beschaffungsrecht
Justizdepartement Kreisschreiben zum neuen Beschaffungsrecht (Fassung vom 1. März 2005) Vorbemerkungen Das Kreisschreiben weist drei Teile auf: In einem Abschnitt I werden wichtige Merkpunkte zum ab dem
MehrSchulung Vergabewesen für Gemeinden. Öffentliche Beschaffungen Grundlagen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen Olten,
Schulung Vergabewesen für Gemeinden Öffentliche Beschaffungen Grundlagen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen Olten, 19.11.2015 Öffentliche Beschaffungen Inhalt Schulung Vergabewesen für Gemeinden
MehrVollzugsverordnung zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsverordnung)
612.11 Vollzugsverordnung zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsverordnung) vom 6. Juli 2004 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung
MehrÖffentliches Beschaffungswesen. Leitfaden der Stadt Bülach für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Öffentliches Beschaffungswesen Leitfaden der Stadt Bülach für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen SRB 118, 2. Mai 2001 Inhaltsverzeichnis 1. Was bedeutet öffentliches Beschaffungswesen?... 3 1.1. Begriffe
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 40
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 40 zum Entwurf eines Dekrets über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 10.
MehrWeisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Direktion Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL vom 1. April 2016
MehrAusschreibung & Vergabe
2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche
MehrI. FRAGEN RUND UMS VERGABEWESEN II. FRAGEN RUND UMS BESCHWERDEVERFAHREN III. WAS KÖNNEN DIE BEHÖRDEN FÜR DIE KMU TUN?
INFO GEWERBEVERBAND DER STADT ZÜRICH DAS NEUE SUBMISSIONS- RECHT IM KANTON ZÜRICH Der Zürcher Regierungsrat hat auf den ersten Januar 2004 die kantonale Submissionsverordnung (SVO) vollständig revidiert.
MehrVerordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
70. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 3. März 004 (Stand. Januar 008). Allgemeines Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Vergabe von öffentlichen
MehrSubmissionsverordnung
Submissionsverordnung 70. Submissionsverordnung (vom. Juli 00) Der Regierungsrat, gestützt auf des Beitrittsgesetzes zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
MehrK 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken?
4 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? K 4.1 Welches kommt zur Anwendung? Entscheidungshilfen für die sarten Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
Mehr