Vorstellung der Richtlinie



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Transkript:

Vorstellung der Richtlinie Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg Operationelles Programm für den ESF 2014-2020 RiLi wird gefördert aus: Prioritätenachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Investitionspriorität 9i Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 2 1

Ziel Hauptziele: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden sowie Verbesserung ihrer sozialen Situation Zusatzziel: Stärkung und Festigung des Zusammenlebens in den teilnehmenden Familien insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Kinder 3 Fördergegenstand 4 2

Fördergegenstand - Integrationsbegleitung 5 Fördergegenstand - Unterstützungsmodule 6 3

Fördergegenstand - Unterstützungsmodule 7 Zielgruppen Teilnehmende sind: - Langzeitarbeitslose die als arbeitsmarktfern gelten und dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden können - Personen aus Paar-Bedarfsgemeinschaften oder Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem unterhaltsberechtigtem Kind unter 18 Jahren in der kein Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht Zudem sind die Kinder der teilnehmenden Familien im Rahmen der Maßnahme zu unterstützen. Diese gelten jedoch nicht als Teilnehmende. 8 4

Zielgruppen 50 % der Teilnehmenden sollen je Projekt im familiären Kontext (Teilnahme an mindestens einem Unterstützungsmodul zur Verbesserung des Zusammenlebens in der Familie) gefördert werden und aus Erwerbslosenhaushalten mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter 18 Jahren stammen. Im Rahmen der Familienangebote sind die Kinder der teilnehmenden Familien zu unterstützen. 9 Definitionen zu Zielgruppen Erwerbslosenhaushalt Bei Erwerbslosenhaushalten handelt es sich um Haushalte in denen die Haushaltmitglieder entweder keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitslos gemeldet sind. Nicht-Erwerbstätigkeit Hierbei ist es unerheblich, ob die nicht erwerbstätige Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und/oder nach Arbeit sucht. Arbeitslos gemeldete Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu 15 Stunden wöchentlich nachgehen, gelten im Sinne der Richtlinie als nicht erwerbstätig. 10 5

Definitionen zu Zielgruppen Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger im Sinne des 18 SGB III arbeitslos sind. Arbeitsmarktferne liegt insbesondere vor, wenn der/die Langzeitarbeitslose: - mindestens zwei Jahre lang arbeitslos ist - oder keinen Berufsabschluss aufweisen kann - oder nur über veraltete Berufserfahrung verfügt (länger als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig). - Zudem gelten als arbeitsmarktfern im Sinne der Förderung alle alleinerziehenden Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II. 11 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger und damit antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Die Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte wird ausgeschlossen. 12 6

Umsetzung Projektstart: Juni 2015 (1. Antragswelle) Laufzeit der Projekte: 30 Monate bis zu 42 Projekte können in 1. Antragsrunde gefördert werden pro Projekt werden 2 Integrationsbegleiter/innen tätig Träger kann mehrere Projekte beantragen und gefördert bekommen Regionale Projektanzahl orientiert sich an Betroffenheit pro Integrationsbegleiter/in sind 50 Teilnehmende zu unterstützen pro Projekt müssen 100 Teilnehmende erreicht werden Maximale Förderdauer pro Teilnehmer/in beträgt 24 Monate Ø Förderdauer pro Teilnehmer/in beträgt 12 Monate Betreuungsschlüssel pro Integrationsbegleiter/in ist 1:20 13 Maximale Projektanzahl in den Regionen. Landkreise /kreisfreie Städte Anzahl Projekte Brandenburg an der Havel, St. 2 Cottbus, Stadt 2 Frankfurt (Oder), Stadt 2 Potsdam, Stadt 2 Barnim 3 Dahme-Spreewald 2 Elbe-Elster 2 Havelland 2 Märkisch-Oderland 2 Oberhavel 3 Oberspreewald-Lausitz 3 Oder-Spree 3 Ostprignitz-Ruppin 2 Potsdam-Mittelmark 2 Prignitz 2 Spree-Neiße 2 Teltow-Fläming 2 Uckermark 4 14 7

Finanzierung Interventionssatz beträgt max. 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Kofinanzierung aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 20 SGB II; Pauschalbetrag pro Teilnehmer/in und Monat: 351,- Euro Zuwendung bezogen auf die gesamten zuschussfähigen Ausgaben darf pro Teilnehmer im Durchschnitt 5.000 Euro nicht überschreiten. Lohnkostenzuschüsse an Teilnehmende sind nicht zuwendungsfähig. 15 Finanzierung Zuschussfähige Ausgaben 1. Direkte förderfähige Personalausgaben a. Personalausgaben für die Integrationsbegleitung und die Unterstützungsmodule einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung b. Honorare für das Personal (z.b. Referenten, Dozenten) externer Leistungserbringer zur Durchführung der in der Richtlinie festgelegten Unterstützungsmodule. Über die Honorare ist lediglich der Personalaufwand des externen Leistungserbringers den direkten Personalausgaben zuzurechnen. Sachausgaben finden für die Berechnung der Pauschale keine Berücksichtigung. 16 8

Finanzierung Zuschussfähige Ausgaben 2. Sachausgaben - Miete und Leasing für Geräte zur Projektdurchführung - Mieten und Mietnebenkosten für Unterrichtsräume und Lehrkabinette - projektspezifische Werbung und Öffentlichkeitsarbeit - Dienstreise- und Reisekosten der unter Position 1a) genannten Personen - alle Honorarausgaben, soweit sie nicht den in Position 1b) genannten direkten förderfähigen Personalausgaben zuzuordnen sind. 17 Finanzierung Zuschussfähige Ausgaben 3. Pauschalen - Pauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben nach Position 1 - Fahrtkostenpauschale in Höhe von 18 Euro bzw. 39 Euro pro Teilnehmermonat, je nach Wohnort in einer kreisfreien Stadt bzw. einem Landkreis 18 9

Outputindikatoren des Programms Insgesamt sind 8.000 Personen zu erreichen. Mindestens 4.000 teilnehmende Personen (50 % der Teilnehmenden) sollen aus Erwerbslosenhaushalten mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter 18 Jahren stammen (Familienbedarfsgemeinschaften). Diese Teilnehmenden sind im familiären Kontext zu fördern. 19 Ergebnisindikatoren Mindestens 75 Prozent der Teilnehmenden sollen ein Zertifikat erhalten, das den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme dokumentiert. Mindestens 25 Prozent der Teilnehmenden sollen beim endgültigen Austritt aus der Maßnahme in Erwerbstätigkeit oder in Bildung übergehen. Mindestens 10 Prozent der Teilnehmenden sollen beim endgültigen Austritt aus der Maßnahme in Erwerbstätigkeit übergehen. 20 10

Ergebnisindikatoren Übergang in Erwerbstätigkeit: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teil- oder Vollzeit betriebliche Berufsausbildung Existenzgründung (Vermittlung in Existenzgründungsförderung des MASGF/MWE) 21 Ergebnisindikatoren Übergang in Bildung: ein entlohntes, vertraglich vereinbartes Betriebspraktikum außerhalb des Maßnahmeträgers eine nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifizierte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung einen mindestens drei Monate dauernden Kurs mit Berufsbezug (z. B. an einer Volkshochschule) eine schulische Berufsausbildung 22 11

Zusammenfassung Förderung richtet sich an marktferne Langzeitarbeitslose und hilfebedürftige Erwerbslosenhaushalten (Hartz-IV-Familien) mit Kindern Es wird die Kombination von intensiver Integrationsbegleitung und individuellen Unterstützungsangeboten gefördert Auch die Kinder der Teilnehmenden sollen profitieren Es ist eine relativ lange TN-Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich Maßnahmen dienen einer langfristig anzustrebenden nachhaltigen Integration der Zielgruppe in Arbeit sowie der Bekämpfung der Kinderarmut in Brandenburg. 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! MASGF, Jörg Jurkeit 24 12