Lehrgang KV für Erwachsene



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Transkript:

Broschüre Lehrgang KV für Erwachsene Ausgabe 2016/17 KV Luzern Berufsfachschule Dreilindenstrasse 20 6000 Luzern 6

Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Schulische Ausbildung... 4 3. Betriebliche Ausbildung... 9 4. Schulisches Qualifikationsverfahren... 10 5. Betriebliches Qualifikationsverfahren... 12 6. Kosten... 14 7. Lehrgangsbeginn und -dauer... 14 8. Anmeldung... 15 9. Glossar... 16 10. Allgemeine Bestimmungen... 16 2

1. Einleitung Lebenslanges Lernen ist kein Schlagwort das zeigt die grosse Zahl von Berufstätigen, die jedes Jahr Weiterbildungen besucht oder Berufsabschlüsse nachholt. Eine gezielte berufliche Weiterentwicklung eröffnet neue Horizonte und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 1.1 Zielgruppe der Ausbildung Sie wollen das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann erwerben. Sie verfügen bis zum Lehrgangsbeginn über mindestens 3 Jahre praktische Berufserfahrung aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum, davon idealerweise mindestens 6 Monate im KV-Bereich. Bis zum Lehrgangsabschluss haben Sie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum, davon 2 volle Jahre im kaufmännischen Bereich. gute schulische Grundkenntnisse (Detailanforderungen siehe Kapitel 2, Seite 3) 1.2 Schulische und betriebliche Ausbildung Der berufsbegleitende Lehrgang KV für Erwachsene (auch Nachholbildung genannt) bereitet während zwei Jahren auf das Qualifikationsverfahren (QV) für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung (B-Profil) bzw. Erweiterte Grundbildung (E- Profil) vor. Mit diesem Fähigkeitsausweis können anspruchsvolle Aufgaben im kaufmännischen Bereich von Unternehmen und Organisationen übernommen werden. Das Qualifikationsverfahren beinhaltet einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Die Vorbereitung auf das schulische QV erfolgt durch die KV Luzern Berufsfachschule, die Vorbereitung auf das betriebliche QV durch die igkg.lu/ow/nw (Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Luzern, Ob- und Nidwalden, siehe Kapitel 5, Seite 11). 3

2. Schulische Ausbildung Der Lehrgang KV für Erwachsene führt in weniger Präsenzlektionen als in der Grundbildung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Die Interessenten sind deshalb schulisch auf einem guten Niveau und verfügen über die nötige Motivation, Neues zu lernen. 2.1 Vorkenntnisse 2.1.1 Fach Deutsch Anforderungen: Fliessend gesprochene Standardsprache, ein gutes Hör- und Textverständnis, ein breiter Wortschatz und aktuelle Grammatik-, Orthografie- und Interpunktionskenntnisse. 2.1.2 Fächer Englisch und Französisch Anforderungen: Sprachkenntnisse auf Sprachkompetenzniveau A2. Im Internet führt die Adresse http://sprachtest.cornelsen.de zu elektronischen Selbsteinstufungstests für beide Sprachen. Als Eintrittsniveau wird ein Testergebnis von mindestens 60 70 % auf der Kompetenzstufe A2 erwartet. Die Internetadresse www.wikipedia.org führt unter dem Suchbegriff «Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen» zu einem ausführlichen Beschrieb der Kompetenzniveaustufen A1 bis C2. Die Anmeldungen für diese beiden Fächer werden erst nach Bestehen der obligatorischen Eintrittstests definitiv. Diese werden beim Kursbeginn absolviert. Bei ungenügenden Testergebnissen können die Fächer im Lehrgang nicht belegt werden; die Kenntnisse müssen in diesem Fall ausserhalb des Lehrgangs auf das erforderliche Abschlussniveau B1 gebracht werden. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangsleitung abzusprechen. 4

2.1.3 Fach Wirtschaft und Gesellschaft Anforderungen: Mathematikkenntnisse (Zins-, Prozent- und Währungsrechnen auf Niveau Volksschulabschluss); Interesse an wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Fragestellungen. 2.1.4 Fach Information/Kommunikation/Administration (IKA) Anforderungen: Fliessendes, möglichst fehlerfreies Tastaturschreiben, Anwenderkenntnisse in Word, PowerPoint, Excel und im Bereich Dateimanagement (MS-Dateiexplorer). Die Anmeldung für dieses Fach wird erst nach Bestehen des obligatorischen Eintrittstests definitiv. Dieser wird in der ersten Unterrichtslektion absolviert. Eine Liste mit den Lernzielen für den Eintrittstest erhalten Sie rechtzeitig vor Schulbeginn. Bei ungenügenden Testergebnissen kann das Fach nicht belegt werden; die Kenntnisse müssen in diesem Fall ausserhalb des Lehrgangs auf das erforderliche Abschlussniveau gebracht werden. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangsleitung abzusprechen. 2.1.5 Downloads Aufgaben und Lösungen von vorjährigen Abschlussprüfungen stehen unter www.klv.ch zur Verfügung. 5

2.2 Ausbildung Basis-Grundbildung (B-Profil) In den beiden nachfolgenden Übersichten sind die schulischen Fächer der beiden Ausbildungsprofile sowie die durchschnittlichen Lektionenzahl pro Fach und Woche aufgeführt. Lektionentafel B-Profil 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Deutsch 1.5 1.5 1.5 Zweite Landessprache* oder Englisch 1.5 2.5 3.0 1 IKA 3.5 2 1.5 3.5 Wirtschaft und Gesellschaft 5 5 5 5 Total 10 11 11 11 * Französisch/Italienisch Im Lehrgang wird Französisch und Englisch angeboten. Der Abschluss in Italienisch ist alternativ möglich. Er erfolgt über die Akkreditierung eines Sprachzertifikats, das während des Lehrgangs ausserhalb der KV Luzern Berufsfachschule erworben werden muss. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangsleitung abzusprechen. 6

2.3 Ausbildung Erweiterte Grundbildung (E-Profil) Lektionentafel E-Profil 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Deutsch 1.5 1.5 1.5 Zweite Landessprache* (Erste Fremdsprache) 3 2 2 2 Englisch (Zweite Fremdsprache) 1.5 2.5 3 1 IKA 3.5 2 1.5 2.5 Wirtschaft und Gesellschaft 5 5 5 6 Total 13 13 13 13 * Französisch/Italienisch Im Lehrgang wird Französisch angeboten. Der Abschluss in Italienisch ist alternativ möglich. Er erfolgt über die Akkreditierung eines Sprachzertifikats, das während des Lehrgangs ausserhalb der KV Luzern Berufsfachschule erworben werden muss. Das genaue Vorgehen ist mit der Lehrgangsleitung abzusprechen. 7

2.4 Unterricht und Promotion Die beiden Ausbildungsprofile werden gemeinsam unterrichtet. Die zusätzlichen Leistungsziele in IKA (B-Profil) bzw. WuG (E-Profil) werden mit zusätzlichen Lektionen abgedeckt. Für den Lehrgang 2016 2018 sind die folgenden Schultage und Unterrichtszeiten vorgesehen: Schultage Unterrichtszeit Lektionenzahl Montag 17:45 21:00 Uhr 4 Lektionen Donnerstag 17:45 21:00 Uhr 4 Lektionen Samstag 08:00 12:00 Uhr 5 Lektionen Der Schulstoff wird in stark gestraffter Form vermittelt. Es ist deshalb unerlässlich, für Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen die notwendige Zeit aufzuwenden und den Unterricht regelmässig zu besuchen. Die Schule behält sich vor, Lehrgangsteilnehmende mit zu vielen unentschuldigten Absenzen vom Lehrgang auszuschliessen. Am Ende des 1. 3. Semesters finden in den verschiedenen Fächern Semesterprüfungen statt, welche massgebend sind für den weiteren Besuch des Lehrgangs. 8

3. Betriebliche Ausbildung Basis des betrieblichen Ausbildungsteils bildet die Lern- und Leistungsdokumentation der Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration». Die weiteren zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sind unter www.skkab.ch aufgeführt. Wer das Qualifikationsverfahren in einer anderen Branche ablegen möchte, ist selbst für alle damit verbundenen schulischen, organisatorischen und administrativen Belange verantwortlich. Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren wird von der igkg.lu/ow/nw organisiert und durchgeführt. Der Kurs findet zusätzlich zum schulischen Unterricht an zwei Abenden statt; die Kursanmeldung erfolgt während des Lehrgangs. Fragen zur betrieblichen Ausbildung oder zum betrieblichen Qualifikationsverfahren sind direkt an die igkg.lu/ow/nw zu richten: Telefon 041 410 28 90 E-Mail info@igkg-luownw.ch Internet www.igkg-luownw.ch 9

4. Schulisches Qualifikationsverfahren In den Fremdsprachenfächern werden bestimmte Zertifikate anerkannt. Je nach Zertifikat und Fach bewirkt die Akkreditierung, dass das Qualifikationsverfahren im betreffenden Fach nicht abgelegt werden muss. Der Anmeldung für den Lehrgang sollten unbedingt Kopien aller vorhandenen Fremdsprachenzertifikate beigelegt werden, damit die Schule deren mögliche Akkreditierung prüfen kann. 4.1 Bestehensnorm Im schulischen Qualifikationsverfahren werden die einzelnen Fächer mit einer mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung geprüft. Das schulische Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Die Gesamtnote beträgt mindestens Ø 4.0 Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend Die Summe der negativen gewichteten Notenabweichungen zur Note Ø 4.0 beträgt maximal 2.0 Notenpunkte Es werden keine Erfahrungsnoten erworben und keine Projektarbeiten geschrieben. 10

Systematik des schulischen Qualifikationsverfahrens im B-Profil: Fächer Gewichtung IKA 2/6 Wirtschaft und Gesellschaft 2/6 Deutsch 1/6 Zweite Landessprache oder Englisch* 1/6 * Französisch, Italienisch oder Englisch. Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1. Systematik des schulischen Qualifikationsverfahrens im E-Profil: Fächer Gewichtung IKA 1/6 Wirtschaft und Gesellschaft 2/6 Deutsch 1/6 Zweite Landessprache (Erste Fremdsprache)* Englisch (Zweite Fremdsprache) ** 1/6 1/6 * Französisch oder Italienisch. Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1. ** Der Abschluss erfolgt auf dem Niveau B1. Für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren sind die Lehrgangsteilnehmenden selbst verantwortlich. 11

5. Betriebliches Qualifikationsverfahren Die Zulassung zum betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens erteilt das Berufsbildungsamt des Wohnkantons. 5.1 Zulassung Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen kann, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich (jeweils aufgerechnet auf ein 100 %-Pensum). Bereits absolvierte Grundbildungen werden zu 50 % als berufliche Erfahrung angerechnet; Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Die betrieblichen Qualifikationsverfahren werden von den einzelnen Branchenverbänden organisiert und durchgeführt. Für diesen Lehrgang ist dies die igkg.lu/ow/nw (siehe Pkt. 3. Betriebliche Ausbildung). 12

5.2 Ausbildungstypen Das Qualifikationsverfahren ist für beide Ausbildungstypen identisch: Fächer des Qualifikationsverfahrens Berufspraxis schriftlich Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung Berufspraxis mündlich Branchenspezifische mündliche Prüfung QV- Note Gewichtung 100 % 1/2 100 % 1/2 5.3 Bestehensnorm Das betriebliche Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens Ø 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter Ø 3.0 liegt. Das gesamte Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Teil die Bestehensnormen erfüllt sind. 13

6. Kosten 6.1 Schulgeld Das Schulgeld für den gesamten Lehrgang (reguläre Dauer 4 Semester) beläuft sich auf ca. CHF 15 000.. Es wird in der Regel von dem Kanton übernommen, in dem die/der Lehrgangsteilnehmende während mindestens 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn ununterbrochen gewohnt hat. In dieser Zeit darf die/der Lehrgangsteilnehmende keine Ausbildung absolviert haben und muss finanziell unabhängig gewesen sein. Nicht im Kanton Luzern wohnhafte Lehrgangsteilnehmende legen der Anmeldung eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für die Übernahme des Schulgelds bei. Andernfalls bezahlen sie das Kursgeld selbst. 6.2 Übrige Kosten - Gebühr für das Aufnahmeverfahren CHF 200. - Lehrmittel für alle schulischen Fächer ca. CHF 800. - Allgemeines Schulmaterialgeld ca. CHF 200. - Infrastrukturbeitrag, pro Jahr CHF 32. - Kursgeld Einführung in die Grundlagen und Vorbereitung auf das betriebliche QV (2 Abende) ca. CHF 200. - Anteil Infrastrukturkosten für betriebliches QV ca. CHF 110. - Lehrmittel (Lern- und Leistungsdokumentation) CHF 50. 7. Lehrgangsbeginn und -dauer Die Lektionenplanung ist auf eine Lehrgangsdauer von zwei Jahren ausgelegt. Der nächste Lehrgang beginnt in der Woche vom 22. 26. August 2016. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. 14

8. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular Anmeldung Lehrgang KV für Erwachsene, das im Sekretariat erhältlich ist oder auf der Webseite www.kvlu.ch heruntergeladen werden kann. Der Anmeldung muss unbedingt das Original einer aktuellen Wohnsitzbestätigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde) beigelegt werden. Antragssteller, die nicht im Kanton Luzern wohnen, legen zusätzlich eine Kostengutsprache ihres Wohnkantons für das Schulgeld bei (siehe Pkt. 6. Kosten). Es können nur Anmeldungen mit vollständigen Beilagen bearbeitet werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bitte senden Sie die Anmeldungsunterlagen bis am 15. Juni 2016 an: KV Luzern Berufsfachschule Sekretariat KV für Erwachsene Postfach 6745 6000 Luzern 6 Telefon 041 417 16 16 E-Mail michelle.villiger@kvlu.ch Nach Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Mit dem Einreichen der Anmeldung Lehrgang KV für Erwachsene melden Sie sich zum Lehrgang an und beantragen gleichzeitig die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ausserhalb eines geregelten Bildungsganges. Das Dossier wird durch die KV Luzern Berufsfachschule direkt an das zuständige Amt für Berufsbildung für den Zulassungsentscheid weitergeleitet. 15

9. Glossar EFZ igkg.lu/ow/nw IKA QV WuG Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Zuständige Institution der Branche Dienstleistung und Administration für den Vorbereitungskurs auf das betriebliche QV bzw. für dessen Durchführung Fachbereich Informatik/Kommunikation/Administration. Themen: Informatik, Korrespondenz, Bürokommunikation Qualifikationsverfahren (neue Bezeichnung für den Begriff Lehrabschlussprüfung) Fachbereich Wirtschaft und Gesellschaft mit den Fächern Betriebskunde, Rechnungswesen, Recht, Volkswirtschaftslehre, Staatskunde 10. Allgemeine Bestimmungen 10.1 Abmeldung vor Lehrgangsbeginn Die Abmeldung für den Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Erfolgt sie weniger als 30 Tage vor Schulbeginn, so ist eine Gebühr für das Aufnahmeverfahren von CHF 200. zu entrichten. 10.2 Abmeldung nach Lehrgangsbeginn Die Abmeldung für den Lehrgang (oder für einzelne Fächer) ist auf Beginn jedes Semesters möglich. Sie hat schriftlich zu erfolgen und ist bis spätestens 30 Tage vor Ende des laufenden Semesters beim Lehrgangsleiter einzureichen. 16

Situationsplan 1 Schulzentrum Dreilinden / Propsteimatte Dreilindenstrasse 20, 6000 Luzern 6 Zu Fuss ca. 10 Gehminuten vom Bahnhof in Richtung Hofkirche Busse Nr. 7 oder 14 ab Bahnhof Luzern bis Haltestelle Wey oder Kapuzinerweg Mit dem Auto vom Bahnhof über die Seebrücke, vor Hofkirche links, nächste Verzweigung rechts Richtung Dietschiberg. Parkhäuser in der Nähe: City Parking, Löwen-Center, Schweizerhof, National, Frohburg 17