Betriebspensionen. Was die Österreicher wollen. www.pensionskassen.at



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Transkript:

Betriebspensionen. Was die Österreicher wollen. www.pensionskassen.at

Inhalt Für die Leser dieser Broschüre Was sind Pensionskassen? Pensionskassen-Modelle Wie funktioniert die Veranlagung? Bezug einer Zusatzpension Wer kontrolliert die Pensionskassen? Vorteile einer Zusatzpension ABC - wichtige Begriffe Impressum 4 8 13 15 20 23 25 26 34-3-

Für die Leser dieser Broschüre Heute gibt es 19 Pensionskassen in Österreich, die für die Verwirklichung der betrieblichen Zusatzpension sorgen. Vieles hat sich zum Vorteil geändert. Wir leben deutlich länger und erleben eine im Durchschnitt viermal so lange Pensionszeit als noch in der Mitte des 20. Jahrhunderts. Diese werden vom Fachverband der Pensionskassen in der Wirtschaftskammer vertreten. Als Verband möchten wir mit dieser Broschüre einen Beitrag leisten, damit Österreichs Zusatzpensionisten über das Pensionskassen-System besser informiert werden. Zusatzpensionen aus betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen stellen die zweite Säule in der Altersversorgung dar und sind damit ein wichtiger Zusatz zur Pension der Sozialversicherung, die die finanzielle Grundlage im wohlverdienten Ruhestand bereitstellt. Sie sind der Zusatz, der die sogenannte Pensionslücke mildert. Damit ist der Unterschied zwischen der Höhe des letzten Aktiv-Einkommens und der Höhe der Sozialversicherungs-Pension gemeint. -5- -4-

Zusatzpension ist gefragt Bezieher einer Zusatzpension aus einer Pensionskasse zählen heute noch zu einer Minderheit. Nur etwa 15% der Arbeitnehmer in Österreich kommen derzeit in den Genuss einer betrieblichen Vorsorge. Aus einer repräsentativen Umfrage wissen wir andererseits, dass 78% aller Österreicher eine zusätzliche Pension aus der zweiten Säule als wesentlichen Wunsch für das Alter sehen. Pensionskassen sind also gefragt, wenn es um die zweite Säule der Pensionssicherung geht. Die Österreicher zeigen gemäß dieser Studie ein großes Verständnis für die Schwankungen am Kapitalmarkt. Die Befragten meinten, dass man das Auf und Ab bei einer solch langfristigen Anlageform nicht überbewerten solle. -7- -6-

Was sind Pensionskassen? Pensionskassen sind Institute, die für Unternehmen Pensionszusagen umsetzen und unter staatlicher Aufsicht dafür sorgen, dass - ergänzend zum allgemeinen Pensionssystem - Zusatzpensionen ausgezahlt werden. Diese Zusatzpension funktioniert nicht nach dem Umlagesystem, sondern wird individuell für jeden Begünstigten angespart (Kapitaldeckungsverfahren). Die Veranlagung erfolgt an den Kapitalmärkten. In jedem Fall ist dieses Kapital auch vor einem etwaigen Konkurs des Arbeitgebers gesichert. Was bringen Pensionskassen? Pensionskassen bringen vertraglich variable Leistungen für (lebenslange) Alterspensionen, Berufsunfähigkeitsund Hinterbliebenenpensionen. Zwischen Arbeitgeber und (zukünftigen) Zusatzpensionisten wird eine Betriebsvereinbarung (falls ein Betriebsrat im Unternehmen tätig ist und der Berechtigte vom Betriebsrat vertreten wird) bzw. werden Einzelvereinbarungen abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Beiträgen für den Arbeitnehmer in eine Pensionskasse. In der Folge wird zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse ein inhaltlich gleicher Vertrag abgeschlossen, der die Pensionsvereinbarung umsetzt. Im folgenden Text bezieht sich der Begriff Pensionsvereinbarung immer auf Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung. Nach welcher Rechtsgrundlage arbeiten Pensionskassen? Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Pensionskassen sind das Pensionskassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG). -9- -8-

-10- -11-

Pensionskassen-Modelle Die Veranlagung Die Veranlagung des Pensionskapitals erfolgt für große Gruppen von Zusatzpensionisten, die Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (kurz VRG) genannt werden, an den Kapitalmärkten. Die Bildung von VRGen macht deshalb Sinn, weil durch die große Anzahl der Teilnehmer an dieser Gemeinschaft das Geld mit besserer Risikostreuung kostengünstiger veranlagt werden kann. Versicherungstechnische Risiken, wie z.b. die Lebenserwartung, werden ebenfalls durch diese Vorsorgegemeinschaft abgefedert. Grundsätzlich kann man zwischen zwei Modellen von Pensionskassenlösungen unterscheiden: beitrags- und leistungsorientierte Pensionskassenlösungen. Beitragsorientierte Pensionskassenlösungen Bei beitragsorientierten Pensionskassenlösungen verpflichtet sich der Arbeitgeber, für seinen Arbeitnehmer die in der Pensionsvereinbarung der Höhe nach festgelegten Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen. Diese Gelder werden von den Pensionskassen nach strengen Regeln am Kapitalmarkt veranlagt. Die Pensionshöhe hängt dabei wesentlich von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. Sehr gute Entwicklungen an den Börsen können dazu führen, dass die Zusatzpension bei Pensionsantritt höher als erwartet ist; schlechte Entwicklungen an den Börsen führen zu geringeren Zusatzpensionen als vorausberechnet. Während des Zeitraums der Auszahlung wird die Pension von der Entwicklung der Kapitalmärkte beeinflusst. -13- -12-

Wie funktioniert die Veranlagung? Leistungsorientierte Pensionskassenlösungen Bei leistungsorientierten Pensionskassenlösungen verpflichtet sich der Arbeitgeber durch seine Beiträge an die Pensionskasse eine der Höhe nach bestimmte Pensionsleistung zu finanzieren. Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ist dadurch zunächst offen, da der Arbeitgeber jedenfalls soviel zahlen muss, dass die Pensionskasse die versprochene Pensionsleistung erbringen kann. Die Vorteile guter Börsenjahre bringen für die Arbeitgeber geringere Beiträge, schlechte Börsenjahre bedeuten höhere Beiträge oder Nachschüsse. Das Veranlagungsrisiko trägt hier der Arbeitgeber. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Höhe der Pension gesichert ist, allerdings den Nachteil, dass der Zusatzpensionist von besonders guten Jahren an den Börsen nicht profitiert. Modellvariante Die Veranlagung des Pensionskapitals in einer Pensionskasse ist im Pensionskassengesetz geregelt: - Der Anteil an Aktien, aktienähnlichen begebbaren Wertpapieren, Corporate Bonds, sonstigen Beteiligungswertpapieren sowie sonstigen Vermögenswerten darf höchstens 70% ausmachen (bzw. höchstens 50% - mit Ausnahme von Investment Grade Corporate Bonds - bei Modellen mit Mindestertrag). - Vermögenswerte in ausländischen Währungen dürfen höchstens 30% betragen. - Veranlagungen in Schuldverschreibungen, Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren, die nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, dürfen höchstens 30% ausmachen. - Darlehen an beitragsleistende Arbeitgeber sind nur bis zu 5% möglich. Vereinfachte Darstellung: Abhängig von der Pensionsvereinbarung gibt es Modelle, bei denen sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine bestimmte Leistung zum Pensionsantritt zu finanzieren (=leistungsorientiert). Nach dem Pensionsantritt hängt die Pensionshöhe von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab (=beitragsorientiert). -15- -14-

Mit diesen Regelungen wird eine solide Entwicklung des Pensionskapitals, breite Mischung und Risikostreuung der Veranlagungsformen bei bestmöglichen Erträgen angestrebt. Das Kapital der Zusatzpension bleibt auch in der Auszahlungsphase am Kapitalmarkt veranlagt. Eines kann mit Sicherheit gesagt werden: Pensionskassen veranlagen seriös und den strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechend. Ein Reservekanister als Ausgleich von Schwankungen Damit sich Schwankungen an den Kapitalmärkten nicht unmittelbar auf die Pensionshöhe auswirken, werden Schwankungsrückstellungen gebildet. Diese Schwankungsrückstellungen sind so etwas wie ein Reservekanister beim Auto. In Jahren mit hohen Erträgen an den Kapitalmärkten wird dieser Kanister gefüllt, um in Jahren mit geringeren Erträgen eine Reserve zu haben. Auch diese Maßnahme dient der Sicherheit und einer kontinuierlichen Kapitalentwicklung. Abhängig von den jeweiligen Pensionsvereinbarungen kann diese Schwankungsreserve auch durch eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Vertragsbeginn gefüllt werden. Wie können Zusatzpensionen steigen? Pensionssteigerungen im beitragsorientierten Modell sind im Wesentlichen vom Veranlagungsergebnis und vom gewählten Pensionsmodell abhängig. In der Pensionsvereinbarung wird unter anderem der Rechnungszinssatz festgelegt. Dieser ist kein Garantiewert, sondern eine rechnerische Hilfsgröße. Erwirtschaftet eine Pensionskasse in einem Jahr genau diesen Prozentsatz, so wird im Folgejahr grundsätzlich die gleiche Pension ausgezahlt wie im Vorjahr. Sollte jedoch ein höherer Ertrag als der Rechnungszins erwirtschaftet werden, so können die Pensionen erhöht werden. -17- -16-

Schwankungen werden durch die Schwankungsrückstellung über mehrere Jahre ausgeglichen. Pensionssteigerungen im leistungsorientierten Modell ergeben sich aus der Pensionsvereinbarung. Können Zusatzpensionen auch kleiner werden? Im beitragsorientierten Modell ändert sich die Höhe des Pensionskapitals laufend. So wird beispielsweise aufgrund der Pensionsauszahlungen das Pensionskapital laufend verringert. Aber auch aufgrund der Veranlagung ist eine Schwankung des Pensionskapitals gegeben. Diese Veranlagung kann das verbliebene Kapital durch Gewinne erhöhen, aber durch Verluste auch schmälern. Da im leistungsorientierten System die Höhe der Zusatzpension bereits in der Pensionsvereinbarung festgelegt ist, kann die Zusatzpension bis zum Pensionsantritt nicht kleiner werden. Ob der leistungsorientierte Aspekt auch in der Zeit der Pensionsauszahlung weiter gilt oder nicht, wird in der Pensionsvereinbarung geregelt. -19- -18-

Bezug einer Zusatzpension Die zusätzliche Alterspension erhält man bis ans Lebensende, ein vorzeitiger Ausstieg aus dieser Vorsorge ist nicht möglich. Auch die Pension an Ehepartner und Lebensgefährten wird grundsätzlich lebenslang gezahlt. Waisenpensionen für (minderjährige) Kinder sind meist zeitlich begrenzt und die Voraussetzungen abhängig von der Pensionsvereinbarung. Üblicherweise erhält man die Zusatzpension automatisch auf sein Pensionskonto überwiesen. Sollte jemand eine Anweisung seiner Zusatzpension an eine ausländische Bank wünschen, so ist dies möglich, allerdings fallen dabei Bankspesen an. Das gleiche gilt für Postanweisungen (Auszahlung durch den Briefträger). Lohnsteuer und Steuerbegünstigungen Die Höhe dieser Steuern ergibt sich aus der Gesamtsumme des Einkommens (meist Sozialversicherungsund Zusatzpensionen). Je höher der zu versteuernde Betrag ist, desto höher wird in bestimmten Schritten die Lohnsteuer. Berechnet jede pensionsauszahlende Stelle nur die Lohnsteuer für die Einzelpension, so kommt - wenn überhaupt - in Summe eine niedrigere Lohnsteuer heraus, als würde man die Pensionen zusammenrechnen. Wenn also zum Beispiel die gesetzliche Pension und die Zusatzpension getrennt versteuert werden, kann es daher bei der vom Finanzamt am Jahresende durchgeführten Arbeitnehmer-Veranlagung zu einer Steuernachzahlung kommen. Zusatzpensionen sind wie auch die gesetzliche Pension zu versteuern. Wurden vom Pensionsbezieher selbst eigene Beiträge in die Pensionskasse geleistet, so sind die daraus resultierenden Anteile steuerbegünstigt oder in bestimmten Fällen sogar ganz steuerfrei. Darüber hinaus gibt es noch weitere steuerliche Begünstigungen, die jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich anwendbar sind. -21- -20-

Wer kontrolliert die Pensionskassen? Gemeinsame Versteuerung Deshalb wurde die Gemeinsame Versteuerung eingeführt. Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, meldet die Pensionskasse die Höhe der Zusatzpension der für die Auszahlung der Sozialversicherungspension zuständigen Stelle. Die Sozialversicherung berechnet die Steuer für die gesetzliche Pension und die Zusatzpension und führt diese automatisch gemeinsam an das Finanzamt ab. Der Zusatzpensionist hat damit keine zusätzliche Arbeit. Wichtig ist auch, dass bei der Zusatzpension lediglich Lohnsteuer anfällt, aber davon keine Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden müssen. Mehrere Instanzen kontrollieren und beaufsichtigen die verantwortungsvolle Verwaltung und Veranlagung des Kapitals in den Pensionskassen. Aufsichtsrat Eine davon ist der Aufsichtsrat der Pensionskassen. Vertreter von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten haben dort Sitz und Stimme. Damit ist ein Einfluss der Zusatzpensionisten auf die Geschäftstätigkeit der Pensionskasse gegeben. Finanzmarktaufsicht Darüber hinaus wird die geschäftliche Tätigkeit jeder Pensionskasse von der Finanzmarktaufsicht geprüft. Diese Behörde kontrolliert die Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Die gesetzlich vorgesehene Überwachungsfunktion erfolgt durch die Analyse von Quartals- und Jahresberichten mit Unterstützung von Abschlussprüfern und versicherungsmathematischen Sachverständigen. -23- -22-

Vorteile einer Zusatzpension Staatskommissär Zusätzlich entsendet der Bundesminister für Finanzen Staatskommissäre. In den letzten 50 Jahren hat sich in Österreich viel verändert. Lag damals die durchschnittliche Lebenserwartung um die 65 Jahre, so liegt sie heute über 80 Jahre. Dieser erfreuliche Umstand hat natürlich auch zusätzliche Möglichkeiten für die Altersvorsorge notwendig gemacht. Die zweite Säule - die betriebliche Zusatzpension - ist neben der privaten Vorsorge (der sogenannten dritten Säule) zu einem sehr wichtigen Bestandteil der finanziellen Zukunftsplanung geworden. Die Zusatzpension aus einer Pensionskasse war, ist und bleibt eine gute Idee Die zweite Säule ist heute als zusätzliche Vorsorgemöglichkeit im Alter nicht mehr wegzudenken. Die Notwendigkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist und bleibt unbestritten. -25- -24- Die Finanzmarktaufsicht wird über wesentliche Entscheidungen und Entwicklungen der Pensionskassen informiert und hat die Aufgabe, die Sicherheit des den Pensionskassen anvertrauten Kapitals für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu gewährleisten.

ABC - wichtige Begriffe Anwartschaftsberechtigte Personen, deren Pensionskapital von einer Pensionskasse verwaltet wird, die aber noch keine Zusatzpension beziehen. (siehe auch Leistungsberechtigte ) Anwartschaftsphase Zeitraum, in dem der Anwartschaftsberechtigte noch keine Leistung aus der Pensionskasse bezieht. Betriebliche Pensionskassen Pensionskassen, die von einem Unternehmen bzw. Konzern ausschließlich für eigene Mitarbeiter gegründet werden. (siehe auch überbetriebliche Pensionskassen ) Betriebsvereinbarung Hier: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Beitritt zu einer Pensionskasse. (siehe auch Einzelvereinbarung ) Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung ist die Summe der laufenden Einzahlungen, abzüglich Kosten und Versicherungssteuer, zuzüglich Veranlagungsergebnisse, soweit diese nicht der Schwankungsrückstellung zugeführt werden. Auch die versicherungstechnische Entwicklung der Jahre, in denen eine Person in die Pensionskasse einbezogen ist, wirkt sich auf die Höhe der Deckungsrückstellung aus. (siehe auch Schwankungsrückstellung ) Einzelvereinbarung Entspricht der Betriebsvereinbarung. In Unternehmen ohne Betriebsrat bzw. für (ehemalige) Mitarbeiter, die nicht durch einen Betriebsrat vertreten sind, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einzelvereinbarung geschlossen. (siehe auch Betriebsvereinbarung ) Finanzmarktaufsicht (FMA) Oberstes Aufsichts- und Prüfungsorgan der Pensionskassen. -27- -26-

Kapitaldeckungsverfahren Die Beiträge werden auf dem persönlichen Konto des Anwartschaftsberechtigten angespart, veranlagt und beim Eintritt in die Pension verrentet. (siehe auch Umlageverfahren ) Leistungsberechtigte Personen, die bereits eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse erhalten. (siehe auch Anwartschaftsberechtigte ) Mindestertrag Seit 01.01.2005 kann zwischen Pensionskassen- Modellen mit oder ohne Mindestertrag gewählt werden. Dies wird in der Betriebs- oder Einzelvereinbarung geregelt. (siehe auch Pensionszusage mit Mindestertrag und Pensionszusage ohne Mindestertrag ) Pensionskassenvertrag Vertrag zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber. Er regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Pensionskasse und die Ansprüche von Anwartschafts- und Leistungsberechtigten inhaltsgleich mit der Pensionsvereinbarung. Pensionsvereinbarung Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kann in Form einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelvereinbarung gestaltet werden. Pensionszusage mit Mindestertrag In diesem Modell ist die Pensionskasse verpflichtet, eine Mindestverzinsung zu garantieren. Die Höhe der Mindestverzinsung wird jährlich in Abhängigkeit von der Sekundärmarktrendite im Fünfjahresschnitt errechnet. Die Pensionskassen-Aktiengesellschaft haftet für die Verpflichtungen aus dem Mindestertrag. Zur Sicherung dieses Mindestertrages wird eine zweckgebundene Mindestertragsrücklage gebildet. Aufgrund der Bildung dieser Rücklage fallen Garantiekosten - ähnlich den Lebensversicherungen - an. Pensionszusage ohne Mindestertrag Es besteht gesetzlich die Möglichkeit, den Mindestertrag vertraglich auszuschließen (Opting Out). Wird der Vertrag ohne Mindestertrag geführt, fallen keine Garantiekosten zur Bildung einer Mindestertragsrücklage an. -29- -28-

Rechnungsmäßiger Überschuss Im Geschäftsplan einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) festgelegter fiktiver Zinssatz, der so festgelegt wurde, dass er im Durchschnitt dem längerfristig erwarteten Netto-Ergebnis der VRG entspricht. Dieser Wert wird als Soll-Wert für die Verteilung des Ergebnisses der VRG auf die Deckungsrückstellung und die Schwankungsrückstellung verwendet. Rechnungszins Der Rechnungszins (technischer Zins) entspricht jenem Ertrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen nominell gleich bleiben (beitragsorientierte Lösung) bzw. dass bei nominell gleich bleibendem Anspruch von Aktiven keine zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge nachgezahlt werden müssen (leistungsorientierte Lösung). Dieser ist kein Garantiewert sondern eine rechnerische Hilfsgröße. Schwankungsrückstellung Teil der in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft verwalteten Gelder, zum Ausgleich für schwankende Erträge (aus der Veranlagung, dem versicherungstechnischen Ergebnis). (siehe auch Deckungsrückstellung ) Umlageverfahren System der staatlichen Altersvorsorge. Pensionen werden aus den Beiträgen von noch im Arbeitsleben Stehenden finanziert. (siehe auch Kapitaldeckungsverfahren ) Überbetriebliche Pensionskassen Pensionskassen, die für Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften einrichten. (siehe auch betriebliche Pensionskassen ) Ganz allgemein kann gesagt werden, je kleiner dieser Zinssatz ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kürzungen bei der Zusatzpension kommen kann. -31- -30-

Notizen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) Verwaltungseinheit in der Pensionskasse, in der die Pensionskonten der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten geführt werden. Jeder Pensionskassenvertrag wird entsprechend seiner vertraglichen Eckpunkte in eine bestimmte VRG eingegliedert. Alle Pensionskassenverträge und daher das Geld aller Anwartschafts- und Leistungsberechtigten werden in einer VRG nach einer einheitlichen Veranlagungsstrategie mit gemeinsamen Veranlagungschancen und -risiken veranlagt. Verrentung Bei Pensionsantritt wird das angesparte Kapital in der Pensionskasse in eine lebenslange Pension umgewandelt. Versicherungstechnisches Ergebnis Versicherungstechnische Gewinne und Verluste, die aufgrund von Abweichungen der Realität von den in die Beiträge bzw. Leistungen einkalkulierten versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeiten (für Tod, Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung) auftreten. Die Berechnung erfolgt gemäß 30 Pensionskassengesetz/Formblatt B. -33- -32-

Impressum Herausgeber Fachverband der Pensionskassen A-1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Gestaltung e-quadrat sportevent GmbH A-1190 Wien, Krottenbachstraße 82-86/1/19 Druck Steinhauser Bildbearbeitung und Druck GmbH A-1100 Wien, Favoritner Gewerbering 32 Stand Mai 2007 Quellen Statistik Austria (Grafik Seite 4) Gallup-Umfrage September 2002 (Grafik Seite 6/7) Da alle Angaben von der jeweils aktuellen Gesetzeslage abhängen, sind sie ohne Gewähr. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Soweit in dieser Broschüre personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. -34-

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