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Transkript:

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN. Allgemeine Fragen 1. Sind Immobilien als Anlagen sicher? Immobilien gelten derzeit als krisensichere Geldanlage. Das macht sie außerordentlich begehrt. Anleger suchen Schutz vor den Auswirkungen der Eurokrise und vermeintlich drohender Inflation. Die Eigenheimkäufer können sich zurzeit zu sehr niedrigen Zinsen Geld von der Bank leihen. Als sicher kann die eigengenutzte Immobilie gelten. Im Idealfall wird ein Einfamilien-haus oder eine Eigentumswohnung in jungen Jahren gekauft und im Alter wenn der Kredit abgezahlt ist fallen lediglich Erhaltungsaufwendungen an und keine Mietzahlungen. Bei der Geldanlage in Immobilien bedarf es der professionellen Beratung. Hier bestehen durchaus Risiken. Es gibt verschiedene Anlageformen. Der direkte Kauf von Wohnungen oder Häusern gehört zur häufigsten Art der Kapitalanlage. Immobilienaktien. Über Wertpapiere von börsennotierten Immobiliengesellschaften können Anleger indirekt investieren.- Offene Immobilienfonds. Anleger kaufen Anteilsscheine und profitieren von den erwirtschafteten Gewinnen in einer jährlichen Ausschüttung. Über viele Jahre wurden offene Immobilienfonds als sichere und flexible Geldanlagen für Kleinanleger verkauft. Nach der Finanzkrise 2008 mussten zahlreiche Fonds geschlossen oder gar abgewickelt werden mit dramatischen Folgen für rund 100.000 betrogene Kleinanleger. Geschlossene Fonds. Hier gehen Anleger im Unterschied zum offenen Immobilienfond eine unternehmerische Beteiligung ein. Wenn der Fond in Schieflage gerät, haften sie mit ihrem eingezahlten Kapital. < 2. Was ist ein Energiepass? Der Energieausweis liefert Auskunft über die energetische Qualität einer Immobilie die Energieeffizienz. Außerdem werden allgemeine Gebäudedaten erfasst, die Ergebnisse der jeweiligen Ermittlungsmethode über eine Effizienzklassen- Angabe zusammengestellt und zudem Modernisierungshinweise angegeben. Für die Ermittlung des Energieausweises gibt es zwei Varianten. Zum einen auf Basis des Energieverbrauches vergangener Jahre (Verbrauchsausweis), zum anderen auf Grundlage des berechneten Bedarfs (Bedarfsausweis). Hierzu ist festzuhalten, dass sich hinter dieser Erstellungsmethode ausschließlich eine ingenieurmäßige rechnerische Ermittlung des energetischen Gebäudestandards sowie dessen inbegriffene Anlagentechnik verbergen. Ob Energiebedarfs- oder verbrauchsausweis ist abhängig von der jeweiligen Immobilie. So sieht die EnEV 2014 u. a. vor, dass der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude ausgestellt werden kann für: Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen oder Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen Hingegen kann für jede Immobilie der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt wird oder keine/nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen. 3. Was ist ein Grundbuch? Das Grundbuch ist ein beim Grundbuchamt (Amtsgericht) gepflegtes, öffentliches Register, in dem die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken dargelegt und festgehalten werden es genießt öffentliches Recht. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass alle Grundstücke in diesem Register erfasst werden.

4. Was sind Instandhaltungsrücklagen? Die Instandhaltungsrücklage dient dem Interesse von Wohnungseigentümern eines Mehrfamilienhauses bzw. einer Wohnanlage. Sie dient einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sollte eine angemessene Höhe haben. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage liegt im Ermessen der Eigentümer. Das Alter des Objektes, die Anzahl der technischen Einrichtungen und die Einkommenshöhe der Wohnungseigentümer sind Kreterin, die bei der Festlegung der Höhe der Instandhaltungsrücklage berücksichtigt werden müssen. 5. Was sind Bewirtschaftungskosten / Betriebskosten? Bewirtschaftungskosten nennt man Betriebskosten, also Kosten für die laufenden Unterhaltungen einer Immobilie. Die Betriebskosten werden in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 25.11.2003 geregelt. Demnach gibt es umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten. Folgende Betriebskosten sind auf dem Mieter umlagefähig: 1. laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer 2. Wasserversorgung 3. Entwässerung 4. Betrieb der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage 5. Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage 6. verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen 7. Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs 8. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung 9. Gartenpflege 10. Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Flure 11. Schornsteinreinigung 12. Sach- und Haftpflichtversicherung 13. Hauswart 14. Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage 15. Betrieb von Einrichtungen für die Wäschepflege 16. sonstige Betriebskosten im Sinne des 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind Folgende Betriebskosten sind auf den Mieter nicht umlagefähig: 1. Verwaltungskosten 2. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Kaufen & Verkaufen 1. Wann erfolgt die Besitzübergabe meiner gekauften Immobilie? Besitz, Nutzen und Lasten einer Immobilie gehen unmittelbar nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über. Möglich ist ein vorzeitiger Besitzübergang. In dem Fall wird der gesamte Kaufpreis auf einem vom Notar für den Kauffall gesonderten Notaranderkonto hinterlegt und vom Notar treuhänderisch verwaltet. Nach Fälligkeit des Kaufpreises überweist der Notar den auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers. 2. Wer trägt die Kosten der nötigen Gutachten? Nicht in jedem Fall ist bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie ein Gutachten notwendig. Sollte ein Gutachten notwendig sein so gilt generell, dass derjenige der das Gutachten benötigt das Gutachten in Auftrag gibt und auch bezahlt. Es kann allerdings auch zwischen den Vertragsparteien eine andere Regelung getroffen werden.

3. Gibt es für mich als Verkäufer irgendwelche Garantien, dass die Immobilie auch verkauft wird? Prinzipiell gibt es für Sie als Käufer vor Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages keine Garantie, dass die Immobilien an Sie verkauft wird. Der Verkäufer kann jederzeit seine Verkaufsabsicht generell zurückziehen oder trotz mündlicher Zusage sein Grundstück an eine andere Person verkaufen, die zum Beispiel ein höheres Kaufangebot abgegeben hat. Es ist ratsam, Kaufzusagen eines Verkäufers schriftlich zu vereinbaren. Damit haben Sie zwar noch immer keine Garantie die Immobilien zu erwerben. Sollte Ihnen aber aufgrund der Nichteinhaltung der schriftlich fixierten Zusage Schaden entstehen, so können Sie diesen Schaden beim Verkäufer geltend machen. Erst nach der Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar ist sichergestellt, dass der Verkäufer einseitig nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann. 4. Welche Kosten entstehen beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis? Diese Kosten werden als Erwerbsnebenkosten bezeichnet. Hierzu zählen alle Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf einer Immobilie oder Wohneigentum zusätzlich zum regulären Kaufpreis anfallen. Das sind: a) die anfallenden Notarkosten. Hierin enthalten sind beispielsweise die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages und das Einholen der benötigten Genehmigungen. Die Notarkosten liegen je nach Umfang der getätigten Leistungen bei durchschnittlich 1,5 Prozent des Kaufpreises. b) die Grunderwerbsteuer. Sie ist an das Finanzamt zu zahlen. Die Höhe wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt. Sie beträgt in Sachsen-Anhalt derzeit 5 Prozent. c) Kosten für einen in Anspruch genommenen Makler. Werden die Leistungen eines Maklers in Anspruch genommen, so wird in der Regel bei Abschluss des Kaufvertrages eine Maklercourtage von durchschnittlich 3 % des Kaufpreises, zzgl. Umsatzsteuer fällig, sofern Käufer und Verkäufer sich die Maklercourtage teilen. Übernimmt lediglich der Käufer die Kosten für den Makler kann die Courtage eine Höhe von bis zu 7,14 % des Kaufpreises betragen. 5. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte? Immobilien sind sehr verschiedenartig. Je nachdem ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie handelt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Die wichtigsten Unterlagen sind: Grundbuchauszug Baugenehmigung Baubeschreibung Baupläne Wertgutachten Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben) Grundrisse und Schnittzeichnungen Nachweise über Mieteinkünfte Kopien von Mietverträgen Nachweise der Feuer- und Gebäudeversicherung Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen Mieten & Vermieten 1. Wie erfolgt die Kautionszahlung? Der Mieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Mietsicherheit in Form einer Kaution zu zahlen, dennoch wird sie in der Regel vereinbart. Die Höhe der Kaution ist bei Wohnraummietverhältnissen auf das 3-fache der Kaltmiete (ohne

Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen) beschränkt. Die Mietkaution muss nicht auf einen Schlag und auch nicht vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Der Mieter ist berechtigt, diese beginnend mit dem Mietverhältnis in 3 gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die Arten der Mietkaution sind sehr vielfältig. Barkaution, Verpfändung, Sicherheitsabtretung, Bürgschaft oder Mietkautionsversicherung sind die am häufigsten verwendeten Arten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 2. Wer erstellt den Mietvertrag? Generell erstellt der Eigentümer eines zur Vermietung stehenden Wohnhauses oder einer zur Vermietung stehenden Wohnung den Mietvertrag. Sollten Sie von einem Makler ein Haus oder eine Wohnung zur Miete angeboten bekommen, so wird auch dieser Ihnen einen vom Eigentümer vorgegebenen Vertrag aushändigen. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie sich bitte Zeit für die Unterzeichnung des Mietvertrages und klären Sie Ihre Fragen bei Bedarf zuvor mit Hilfe einer Verbraucherzentrale oder eines Anwalts. So beugen Sie weitestgehend Mietstreitigkeiten mit Ihrem Vermieter vor. Die Mietrechtsprechung in Deutschland schreibt sich fast täglich fort. Allein der BGH in Karlsruhe hat in den letzten Jahren über 200 Grundsatzentscheidungen in Sachen Mietrecht getroffen. 3. Darf ich als Eigentümer Mietinteressenten ablehnen? Der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung kann entscheiden mit wem er einen Mietvertrag vereinbart. In der Regel stehen einem Mietangebot mehrere Mietinteressenten gegenüber. Insofern trifft der Eigentümer eine Entscheidung für einen der Mietinteressenten und lehnt die anderen Mietinteressenten gleichzeitig quasi ab. Eine Ablehnung aus Diskriminierungsgründen wie Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung und andere ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006 nicht möglich. Erfolgt dennoch eine Ablehnung aus einer der genannten Gründe kann ein abgelehnter Mietinteressent gegen den Vermieter klagen. 4. Der Mietvertrag ist gekündigt. Wie sieht es mit Besichtigungen aus? Viele Mieter, die ihre Wohnung gekündigt haben oder deren Haus verkauft wird, kennen das Problem: Vermieter und potentielle Nachmieter von Wohnungen bzw. Kaufinteressenten des Hauses wollen permanent Besichtigungen durchführen. Muss man das als Mieter dulden? Als Mieter hat man das Recht darüber zu bestimmen, wer die Wohnung oder das Haus betreten darf und wer nicht. Dieses Hausrecht gilt auch gegenüber dem Vermieter. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es daher nicht, ganz gleich was im Mietvertrag steht. Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen hat der Vermieter einen Anspruch auf Zutritt zur Wohnung. Vor allem folgende Gründe berechtigen, das ist durch Rechtsprechung belegt, zur Besichtigung: Begutachtung von Mängeln begründeter Verdacht auf vertragswidrige Nutzung der Wohnung Die Wohnung soll zur Vorbereitung von Baumaßnahmen begutachtet werden. Das Mietverhältnis ist gekündigt und die Wohnung soll möglichen Nachmietern gezeigt werden. Kaufinteressenten wollen die Wohnung anschauen. In jedem Fall ist mit dem Vermieter rechtzeitig ein Termin abzustimmen. Kommt ein vom Vermieter vorgeschlagener Termin ungelegen, kann man diesen absagen und 2-3 Ausweichtermine benennen. 5. Welche Unterlagen sollte ich als zukünftiger Mieter bereithalten? Ganz ohne Papierkram geht es nicht. Wenn Sie nach einer Besichtigung die passende Wohnung gefunden haben, benötigen Sie grundsätzlich für die Anmietung folgende Unterlagen: Personalausweis, alternativ Pass oder Meldebescheinigung Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate Diese Unterlagen sind bei Rentnern, Selbständigen, freiberuflich Tätigen, oder Leistungsempfängern vom Jobcenter

unterschiedlich modifiziert. Für Azubis, Studenten oder Arbeitssuchende ohne eigenes oder allgemein zu geringes Einkommen. Selbstschuldnerische Mietausfallbürgschaft von Verwandten oder anderen Personen Vorvermieterbescheinigung Damit bestätigt der Vorvermieter, dass keine Mietschulden bestehen und die Mietzahlung regelmäßig und pünktlich erfolgt ist. Schufa bzw. Selbstauskunft evtl. ein Wohnberechtigungsschein (WBS) 6. Welche Unterlagen werden bei der Vermietung einer Wohnung benötigt? Wichtig bei der Vermietung von Wohnungen ist neben einem gut ausgearbeiteten Mietvertrag auch die Übergabe einer Hausordnung an den Mieter sowie ein detailliertes Übergabeprotokoll. Beide Dokumente werden bei der Übergabe einer Wohnung in vielen Fällen unterschätzt bzw. sind im Falle der Hausordnung oftmals nicht vorhanden. Außerdem benötigen Sie als Vermieter gemäß der Energieeinsparverordnung 2014 einen Energieausweis. Dieser Energieausweis ist potentiellen Mietinteressenten bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Makler 1. Was ist ein Suchauftrag? Der Suchauftrag ist eine spezielle Form der Beauftragung eines Maklerunternehmens. Der Suchauftrag geht über die normale Nachweistätigkeit eines Maklers hinaus. Er beinhaltet im Einzelnen spezielle Leistungen zu denen sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet. Ziel ist die Findung eines mit speziellen Wünschen behaftetes geeignetes Grundstück für den Auftraggeber. Bei Erfüllung der Leistung erhält das Maklerunternehmen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages die vereinbarte Provision. Die Provision ist frei vereinbar. Sie bewegt sich zwischen 3 % und 6 %, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 2. In welchen Immobilienportalen inserieren Sie die Immobilie? Wir inserieren Ihre Immobilien in den beiden führenden Internetportalen ImmobilienScout24 und Immonet. Jedoch ist es mit der Inserierung in diesen zwei Internetportalen nicht getan. Darüber hinaus sind wir mit unserer eigenen Website www.immobilien-bartsch.de stark präsent. Wir nehmen regelmäßig an der SaaleBAU Messe, Leipziger Immobilienmesse und der IVD eigenen Immobilienmesse Immobilienfrühling teil. Wir werben in der Mitteldeutschen Zeitung, im Wochenspiegel und anderen Presseerzeugnissen. Wir werben mit einem eigenen Werbespot im Fernsehen TV Halle. Weiterhin können wir auf über 800 vorgemerkte Kunden zugreifen. Wir nutzen das Netzwerk des Immobilienverbandes lokal, regional und deutschlandweit. Diese Maßnahmen insgesamt führen zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. 3. Wie lange dauert es, bis meine Immobilie vermittelt ist? Die Dauer der Vermittlung einer Immobilie ist immer abhängig von dem Standort des Grundstücks. Grundsätzlich gilt, dass sich Immobilien die in größeren Städten gelegen sind, schneller verkaufen lassen als ein Grundstück in abgelegener Dorflage. Es gibt auch Ausnahmen. So kann eine Vermittlung bereits nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Sie kann aber auch 9 Monate dauern. Fakt ist, dass der Durchschnitt aller bei uns vermittelten Immobilien 3,6 Monate beträgt. Bei Bedarf bieten wir auch eine spezielle Verkaufsgarantie an. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website oder rufen Sie uns an. 4. Wie lange läuft ein Maklerauftrag? Grundsätzlich sollte man sich für den Verkauf einer Immobilie Zeit nehmen. Wir halten einen Zeitraum von 6 Monaten für angemessen. Dieser Zeitraum hat sich in über 20 Jahren unserer Tätigkeit bewährt.

5. Darf ich parallel zur HB Immobilienberatungs KG auch andere Makler beauftragen? Das ist prinzipiell möglich, bildet in unserer praktischen Tätigkeit jedoch die Ausnahme. Die Beauftragung von zwei und mehreren Maklern macht nur dann einen Sinn, wenn diese Makler in ihrer Akquise unterschiedliche Geschäftsfelder belegen. 6. Woran kann ich einen kompetenten, seriösen Immobilienmakler erkennen? Zehn Merkmale seriöser Makler: Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. Dennoch gibt es für das Berufsbild des Immobilienmaklers in Deutschland nach wie vor nur geringe gesetzliche Voraussetzungen, die Bezeichnung Makler ist nicht geschützt. Das macht es für den Laien oft schwer, seriöse, gut qualifizierte Dienstleister von schwarzen Schafen zu unterscheiden. Der Immobilienverband IVD hat eine Checkliste zusammengestellt, die dabei hilft, einen kompetenten Makler zu erkennen. 1. Marktkenntnis: Professionelle Immobilienmakler kennen den Markt vor Ort. Sie informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft. 2. Auftragsverhältnis: IVD-Mitglieder haben sich über die Standesregeln des Verbandes verpflichtet nur tätig zu werden, wenn ihnen ein Auftrag des Eigentümers oder Kunden vorliegt. Der IVD empfiehlt, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden. 3. Beratung ohne Zeitdruck: Ein qualifizierter Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden in seinem Büro oder zuhause beim Kunden Zeit zu nehmen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch Formsache. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, wird ein seriöser Makler nichts einwenden. Zudem wird er niemals eine Immobilie ohne Besichtigungstermin vermitteln. Die Beratung sollte nicht nur am Telefon durchgeführt werden. Der Immobilienmakler sollte vor Ort sein, so dass ihn der Kunde in seinem Büro aufsuchen kann. 4. Individuelle Beratung: Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen und ihn von sich aus vor Risiken warnen. Auf keinen Fall wird er Vorauszahlungen verlangen. Die Wünsche des Kunden lassen sich nicht pauschal mit dem Hinweis auf das Internet und die Vermarktung durch Online-Portale beantworten. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten und den voraussichtlichen Aufwand klar benennen. 5. Besichtigungstermine und weitere Beratung: Bei der Besichtigung treffen Verkäufer und Käufer in der Regel zum ersten Mal aufeinander. Hier werden auch die unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien besonders deutlich. Ein professionell arbeitender Immobilienmakler ist bei jeder Besichtigung dabei. Vor Ort lassen sich alle wichtigen Fragen besonders gut klären. Die Kenntnis der Immobilie, der genauen Lage eines Grundstücks, des Zustands der Immobilie, etwaige erforderliche Investitionen bei

der Renovierung oder energetischen Verbesserung einer Immobilie und die Beantwortung der vielen Fragen rund um die konkrete Immobilie helfen beiden Parteien bei dem Abschluss der Verhandlungen. 6. Haftpflicht: Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab. Die im IVD organisierten Makler sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. 7. Problembewusste Beratung: Ein qualifizierter Immobilienmakler ist ein Berater, der realistische Einschätzungen über einen Kauf- oder Verkaufswunsch abgibt. Er wird genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und wird bei deren Lösung helfen. In Teilungserklärungen oder in Sondernutzungsrechten von Eigentumswohnungen verbergen sich beispielsweise mitunter komplizierte Sachverhalte. 8. Provision: Kunden sollten mit ihrem Immobilienmakler einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem auch alle Vergütungsfragen geregelt sind. Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird. 9. Kundenpflege: Ein professioneller Makler behandelt seinen Kunden auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages als Kunden und bleibt Ansprechpartner für die Beteiligten bis zum Abschluss des Immobiliengeschäfts. Kompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Jeder professionell arbeitende Makler wird daher Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können also auf erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden verweisen können. 10. Mitgliedschaft im Fachverband: Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der Kunde sollte keine Scheu davor haben, den Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen. Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. Der IVD beispielsweise verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung erbringen. Die HANSJÖRG BARTSCH Immobilienberatungs KG 1. Kann ich mich auch bei Finanzierungen an das Unternehmen wenden? Vertrauen und Fachkompetenz Seit 1992 sind wir im Bereich der Vermittlung von Finanzdienstleistungen tätig. Wir arbeiten unabhängig. Uns stehen rund 30 Banken sowie Finanzierungsplattformen zur Verfügung. Dadurch können wir Ihnen noch günstigere Zinskonditionen für den Kauf bzw. Bau Ihres Hauses anbieten. Wir finden für Sie Ihre ganz persönliche optimale Finanzierungslösung in den Bereichen: Baufinanzierung Privatkredit Kauf einer bestimmten Bestandsimmobilie Ausbau- und Modernisierungsvorhaben Anschlussfinanzierungen

Auch ein Vergleich mit den bereits angebotenen Zinskonditionen lohnt sich. Testen Sie uns, Sie werden überrascht sein! 2. Wer ist der IVD? Der IVD ist ein Verband mit traditionsreichen Wurzeln. Für seine rund 6.000 Mitgliedsunternehmen ist der IVD die standespolitische Interessenvertretung bei Politik, Wirtschaft, Kammern, Presse, Verbänden, Verbrauchern etc. und erster Ansprechpartner in allen berufspolitischen sowie -praktischen Fragen. Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Sachverständige, Bauträger und weitere Unternehmen der immobiliennahen Dienstleistungen haben im IVD ihre interessenpolitische Heimat gefunden. 3. Welche Dienstleistungen stehen mir zur Verfügung? Wir meinen, dass wir Ihnen alle Dienstleistungen die im Zusammenhang mit einer Immobilie stehen, anbieten können. Wir gehen in unserem Leistungsspektrum sogar über das marktübliche hinaus. Hier sei auf die Verkaufsgarantie verwiesen. An erster Stelle unserer Dienstleistung steht die persönliche Betreuung durch fachlich kompetente und qualifizierte Mitarbeiter. Als wichtigste Dienstleistungen sind das Verkaufswertgutachten, die Verkaufsgarantie, das Vertriebskonzept, die Finanzierung von Immobilien und Home Staging zu nennen. 4. In welcher Region ist das Unternehmen tätig? Halle, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und Leipzig. 5. Seit wann gibt es das Unternehmen? Das Unternehmen die Hansjörg Bartsch Immobilienberatungs KG gibt es seit dem 01.02.1992.