vertrag 1. Maklerauftrag Der betraut den mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten nach Maßgabe der beigefügten Allgemeinen Vertragsgrlagen für den vertrag. Diese Betreuung erstreckt sich auf bereits bestehende künftige, von ihm vermittelte Versicherungsverhältnisse. Ausdrücklich vom Maklerauftrag ausgeschlossen ist die Kraftfahrzeugversicherung mit ihren Nebensparten. Genaues regelt die Anlage Nr. 1 zum vertrag. 2.Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des s gegenüber den Versicherern ergeben sich aus der vom erteilten Maklervollmacht. Alle Maßnahmen Erklärungen, die für das Versicherungsverhältnis von grsätzlicher Bedeutung sind, bedürfen der Abstimmung mit dem. 3. Vergütung Die Vergütung für die Tätigkeit des s ist in den Versicherungsprämien enthalten für den damit abgegolten. Dem entstehen keine zusätzlichen Kosten. 4. Laufzeit Der Maklervertrag ist für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den Zeitraum eines Jahres, sofern er nicht vom oder dem gekündigt wird. - 2 -
Seite 2 vertrag 5. Datenschutz Der willigt ein, dass die vom angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos der Ansprüche an andere Versicherer Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen bei künftigen Aufträgen. Der willigt ferner ein, dass die Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, Allgemeine Vertrags-, Leistungs Abrechnungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen an den weitergeben. Gesheitsdaten dürfen nur an Personen- Rückversicherer übermittelt werden; an dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. 6.Ergänzende Mitteilungen - Registerstelle für den Makler ist die Industrie- Handelskammer für Ostfriesland Papenburg, Postfach 17 52 / 26697 Emden / Tel.:04921-89010 / Fax: 04921-8901-66. - Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ebenso hält keine Versicherungsgesellschaft eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am - Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungsombudsmann e. V. Prof. Wolfgang Römer Postfach 08 06 22 10006 Berlin (weitere Informationen unter www.versicherungsombudsmann.de) Ombudsmann für die private Kranken- Pflegeversicherung Arno Surminski Leipziger Str. 104 10177 Berlin (weitere Informationen unter www.pkv-ombudsmann.de) Besanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute]
Maklervollmacht bevollmächtigt zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere: 1. die uneingeschränkte aktive passive Vertretung des s gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Aufgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen Anzeigen, 2. die Kündigung bestehender den Abschluss neuer Versicherungsverträge, 3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen sowie sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, 4. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers, 5. die Anforderung Entgegennahme eines Grbuchauszuges für das Grstück der, sofern dieser zur Umdeckung des Gebäudeversicherungsvertrages erforderlich ist. Die gesamte Korrespondenz ist mit dem Makler zu führen. Der ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich befristet, kann vom aber jederzeit widerrufen werden.
Anlage Nr. 1 zum vertrag Ausdrücklich vom vertrag ausgeschlossen ist die Betreuung der Kraftfahrzeugversicherung einschließlich ihrer Nebensparten Insassen- Unfallversicherung Kraftfahrzeugschutzbrief. Auf Wunsch können Kraftfahrzeugversicherungen vermittelt werden. Der verzichtet hier allerdings auf eine Beratung Protokollierung, wohl wissend, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- Dokumentationspflichten geltend zu machen.
Anlage Nr.2 zum vertrag Abweichend vom geschlossenen vertrag gilt Punkt 1. (Maklerauftrag) Punkt 2. (Vollmacht) nur für die Betreuung folgender Sparten deren Verträge: