Verhaltenskatalog für verantwortliche Interessenvertretung



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Transkript:

Verhaltenskatalg für verantwrtliche Interessenvertretung Vrbemerkung Nach der Erfahrung vn Transparency Internatinal ist Krruptin auf der ganzen Welt ein besnders wichtiger Grund für den Vertrauensverlust in die Plitik mit zum Teil katastrphalen Flgen für Staat und Gesellschaft weltweit. Auch die deutsche Organisatin vn Transparency Internatinal beschäftigt sich seit Jahren mit diesen gesellschaftsplitischen Flgen der Krruptin. Dabei geht es nicht darum, Plitiker und Plitikerinnen anzuprangern und damit einer weit verbreiteten Plitikverdrssenheit Vrschub zu leisten. Das Ziel vn Transparency Deutschland ist es vielmehr, die Mehrheit der sich ehrenhaft verhaltenden Plitikerinnen und Plitiker zu schützen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Plitik wiederherzustellen und die Mtivatin der Menschen zu stärken, sich wieder mehr in der Plitik zu engagieren. Dabei steht nicht nur das Engagement des der der Einzelnen im Blickpunkt, sndern eine Stärkung des gesamten zivilgesellschaftlichen Einflusses. Vr diesem Hintergrund hat Transparency Deutschland zu Bereichen Änderungsvrschläge gemacht, in denen plitische Krruptin eine Rlle spielen kann, wie zum Beispiel Parteienfinanzierung, Abgerdnetenbestechung, Nebentätigkeiten vn Abgerdneten, ntwendige Karenzzeiten beim Wechsel vn Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft und Mitarbeit vn externen Unternehmensmitarbeitern in Ministerien und Behörden. Diese Vrschläge richten sich an die Adresse der Plitik und ihrer Akteure. Ihnen gegenüber stehen Interessenvertreter jeder Art aus allen Bereichen der Gesellschaft. Die Zunahme dieser Lbbyisten bedeutet zunächst, dass mehr Auseinandersetzung mit der Plitik und gesetzgeberischen swie generellen plitischen Zielen stattfindet und Einfluss geltend gemacht wird. Dies ist grundsätzlich eher psitiv zu bewerten. Es wird jedch dann kritisch, wenn den handelnden Akteuren und der Öffentlichkeit nicht bewusst ist, wer wie welche Interessen vertritt und welche Mittel dabei eingesetzt werden. Slche Intransparenz - swhl bei der Arbeit vn Lbbyisten als auch bei deren Kntrlle - gefährdet die demkratische Willensbildung. Mehr Vertrauen in die plitischen Entscheidungsstrukturen unserer Demkratie kann nur erreicht werden, wenn beide Seiten Plitik und Lbbyisten eine neue Grundlage ihres Handelns entwickeln. Wesentlich ist dabei die Transparenz und der faire Umgang miteinander, insbesndere die Verständigung über die Art und Weise des Infrmatinsaustausches zwischen Verbänden, Unternehmen, Interessengruppen swie Nichtregierungsrganisatinen auf der einen Seite und der Plitik, den Parlamenten und der Verwaltung auf der anderen Seite. Dafür ist es erfrderlich, dass sich alle an Lbbyaktivitäten beteiligten Organisatinen Unternehmen, Verbände, aber auch Organisatinen der Zivilgesellschaft wie Vereine und Gewerkschaften verpflichten, die legitime Vertretung ihrer Interessen transparent und nachvllziehbar zu gestalten. Nur s wirken sie verantwrtlich an der demkratischen Willensbildung mit. Vrsitzende: Sylvia Schenk Stellv.: Dr. Peter vn Blmberg, Dr. Hedda vn Wedel Geschäftsführer: Dr. Christian Humbrg Transparency Internatinal - Deutschland e.v. HypVereinsbank Berlin Knt 5611 679

2 Zu diesem Zweck hat Transparency Deutschland einen Verhaltenskatalg für eine verantwrtliche Interessenvertretung entwrfen, in dem entsprechende Standards aufgeführt sind. Die Unterzeichnung entsprechender Selbstverpflichtungserklärungen ist nach Auffassung vn Transparency Deutschland die Vraussetzung dafür, dass sich die Reputatin vn Lbbyisten erhöht, swie die Akzeptanz vn Plitik und das Vertrauen in die Demkratie wieder wächst. Beispiel für einen Verhaltenskatalg für eine verantwrtliche Interessenvertretung 1. Grundsatz der verantwrtlichen Interessenvertretung Wir Unternehmen und die mit uns nach 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, Verbände/Verbanduntergliederungen, Vereine, Gewerkschaften, Nichtregierungsrganisatinen und alle Institutinen, die Lbbying in eigener der im Auftrag anderer Sache betreiben, Verbandsuntergliederungen (der Kreis der Verpflichteten wird im Flgenden als Unternehmen und Verband bezeichnet) - vertreten unsere Interessen verantwrtlich. Die Verpflichtung ist für jeden Beschäftigten im Unternehmen und Verband gültig, d.h. für den Vrstand, für die Führungskräfte und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter swie ehrenamtlich Tätige. 2. Begriffsbestimmung Als Interessenvertretung verstehen wir alle Aktivitäten, die der Vrbereitung, der Anbahnung, der Durchführung und der Nachbereitung eines Lbbykntaktes dienen. Als Lbbykntakt definieren wir alle Kntakte mit Mandatsträgern/ Mandatsträgerinnen, mit Amtsträgern i.s.d. 11 Abs.1 Nr.2 StGB, mit dem öffentlichen Dienst besnders Verpflichtete i.s.d. 11 Abs.1 Nr.4 StGB 1 swie mit Abgerdneten- und Fraktinsmitarbeitern/-mitarbeiterinnen, die zum Ziel haben, plitisch der administrativ auf reginaler, natinaler und supranatinaler Ebene Einfluss zu nehmen der plitische Infrmatinen zu gewinnen. 3. Lbbyregister a) Wir tragen unser Unternehmen/unseren Verband und unsere Interessenvertreter/- vertreterinnen in natinale, supranatinale und reginale Lbbyistenregister ein, unabhängig davn, b die jeweilige Eintragung verpflichtend der freiwillig ist. Wir machen die jeweils gefrderten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Existiert lediglich eine freiwillige Verpflichtung zur Offenlegung der Ksten einer Interessenvertretung, s legen wir diese ffen. b) Den für uns tätigen Dienstleistern beispielsweise Kmmunikatinsberatern, Public- Affairs-Agenturen der Anwaltskanzleien geben wir die uns betreffenden und für eine verpflichtende der freiwillige Registrierung erfrderlichen Infrmatinen frei. 4. Karenzregeln a) Zur Vermeidung jeglichen Anscheins vn Interessenknflikten stellen wir Mitglieder der Bundesregierung, parlamentarische Staatssekretäre, Mitglieder vn Landesregierungen, Vrsitzende: Sylvia Schenk Stellv.: Dr. Peter vn Blmberg, Dr. Hedda vn Wedel Geschäftsführer: Dr. Christian Humbrg Transparency Internatinal - Deutschland e.v. HypVereinsbank Berlin Knt 5611 679

3 Beamte bei Verzicht auf Versrgungsbezüge und kmmunale Wahlbeamte mit und hne Versrgungsbezüge vr Ablauf vn drei Jahren nach Ausscheiden der betreffenden Persn aus dem Amt nicht ein und werden auch keine Beraterverträge zum Zwecke der Interessenvertretung mit ihnen abschließen, sfern ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht und dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Innerhalb unseres Einflussbereiches tun wir alles Nötige, damit der ben dargestellte Persnenkreis nicht innerhalb vn drei Jahren einen Sitz im Aufsichtsrat der einem vergleichbaren Aufsichtsgremium einnimmt, sfern es sich nicht um Aufsichtsräte der Persnen handelt, die vn öffentlichen Institutinen entsandt werden. b) Wir beschäftigen und beauftragen keine Abgerdneten, wenn sich abzeichnet, dass sich aus der Übernahme der entgeltlichen Tätigkeit außerhalb des Mandats ein knkreter Interessenknflikt ergeben könnte. 2 Wir beschäftigen und beauftragen keine ehemaligen Abgerdneten während der Länge des nach Beendigung des Mandatsverhältnisses an sie entrichteten Übergangsgeldes, sfern ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Abgerdneter und der Tätigkeit im Unternehmen/Verband besteht. c) Ferner stellen wir nur dann ehemalige Beamte ein der schließen mit ihnen Beraterverträge ab, wenn diese zuvr nach 42 a BBRG, 69 a BBG swie nach den entsprechenden Vrschriften der Beamtengesetze der Länder ihre zuständige berste Dienststelle entsprechend infrmiert haben und diese die Tätigkeit nicht wegen der Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt hat. 5. Entsendung vn Mitarbeitern an staatliche Stellen a) Wir entsenden keine Mitarbeiter der Dritte auf unsere Ksten in die öffentliche Verwaltung, in Ministerien swie supranatinale Organisatinen, die an der Erstellung vn Gesetzes- und Verrdnungsentwürfen mitwirken der die direkt der indirekt an der Vrbereitung der Durchführung vn Grundsatzentscheidungen und Verwaltungsentscheidungen mitwirken, der die die Tätigkeit des Unternehmens/des Verbandes der der Branchen der Vereinsinteressen berühren. b) Sfern eine Entsendung vn Mitarbeitern in die öffentliche Verwaltung zwecks Wissenund Infrmatinsaustausches zwischen der öffentlichen Verwaltung und unserem Unternehmen/ Verband erflgt, berichten wir regelmäßig darüber. Wir verpflichten unsere Mitarbeiter, stets als durch uns entsendete Mitarbeiter aufzutreten (beispielsweise Türschild, Visitenkarte, Email-Signatur). Beides gilt entsprechend, wenn im Rahmen eines Austausches Beamte der Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung in unserem Hause tätig sind. 6. Aktive und gesellschaftliche Interessenvertretung a) Wir verbieten das Anbieten vn Geschenken, sweit dies den Eindruck der unzulässigen Einflussnahme erwecken könnte und den Rahmen vernünftiger und angemessener szialadäquater Aufwendungen überschreitet. b) Wir laden Mandatsträger, Amtsträger, dem öffentlichen Dienst besnders Verpflichtete, Abgerdneten- und Fraktinsmitarbeiter nur zu Veranstaltungen ein, bei denen der Infrmatinscharakter der Veranstaltung eindeutig im Vrdergrund steht. Im Rahmen slcher Veranstaltungen ist eine angemessene und szialadäquate Bewirtung der Teilnehmer Vrsitzende: Sylvia Schenk Stellv.: Dr. Peter vn Blmberg, Dr. Hedda vn Wedel Geschäftsführer: Dr. Christian Humbrg Transparency Internatinal - Deutschland e.v. HypVereinsbank Berlin Knt 5611 679

4 möglich. Unterhaltungs- und Freizeitprgramme (z.b. Theater, Knzert, Sprtveranstaltungen) werden nicht angebten. Eine Bewirtung vn Begleitpersnen ist nicht zulässig. Wir dkumentieren den Anlass, den Rahmen und das Ergebnis der Veranstaltung. c) Wir laden Mandatsträger, Amtsträger, dem öffentlichen Dienst besnders Verpflichtete, Abgerdneten- und Fraktinsmitarbeiter nur zu Infrmatinsreisen ein, wenn diese einen reinen Infrmatinscharakter haben. Begleitpersnen werden nicht eingeladen. Im Rahmen slcher Veranstaltungen ist eine angemessene und szialadäquate Bewirtung der Teilnehmer möglich. Wir dkumentieren den Anlass, den Rahmen und das Ergebnis der Infrmatinsreise. d) Wir verpflichten uns, auf kmmerziellen astrturf 3, als die gezielte Beeinflussung der Öffentlichkeit durch zentral gesteuerte Kampagnen, die den Eindruck echter Gefühle und Anliegen hinterlassen, zu verzichten. 7. Umgang mit Medien a) Wir erkennen das Regelwerk des DRPR (Deutscher Rat für Public Relatins) an und respektieren die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien, vermeiden jeglichen Anschein der Einflussnahme auf redaktinelle Inhalte abgesehen vn Infrmatinen und Argumenten. Wir setzen die Drhung der (Ab-)Schaltung vn Anzeigen nicht als Verhandlungsmasse ein, und wir der unsere Dienstleister verpflichten Jurnalisten nur dann als Mderatren.ä., wenn sie zusichern, dass es hinsichtlich des Einsatzes und der daraus erzielten Infrmatinen keine Berichterstattung vn ihnen gibt. c) Wir und für uns tätige Dienstleister gestalten Infrmatinsreisen und veranstaltungen unter Teilnahme vn Vertretern der Medien angemessen und szialadäquat. Begleitpersnen werden nicht eingeladen. 8. Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und Gutachten Wir vereinbaren bei der Auftragserteilung vn Gutachten, Stellungnahmen, Studien und vergleichbaren Publikatinen naturwissenschaftlicher, medizinischer, rechtswissenschaftlicher der snstiger Art, dass bei der Veröffentlichung des Gutachtens durch uns und/ der durch den Gutachter selbst diese Veröffentlichungen nur unter Nennung des Auftraggebers, beziehungsweise der vllständigen Liste der Auftraggeber (sfern mehrere Auftraggeber vrhanden sind) erflgt. Sfern eine Beauftragung durch einen Verband erflgt, srgt dieser dafür, dass im Rahmen der Veröffentlichung durch ihn selbst und der den Gutachter kenntlich gemacht wird, b die Bezahlung allein durch den Verband der ganz der zusätzlich durch einzelne Mitglieder der Dritte erflgt. Sfern in unserem Interesse eine Beauftragung durch Dritte für ein Gutachten, eine Stellungnahme und für vergleichbare Publikatinen erflgt zum Beispiele durch einen Verband der Verein, dem unser Unternehmen/ unsere Organisatin angehört -, tragen wir dafür Srge, dass jegliche Veröffentlichung nur unter vllständiger Nennung der Auftraggeber erflgt. 9. Veröffentlichung unserer Aktivitäten Wir berichten jährlich in allgemein zugänglichen Medien/ Publikatinen über unsere Arbeit in der Interessenvertretung. Dies umfasst Vrsitzende: Sylvia Schenk Stellv.: Dr. Peter vn Blmberg, Dr. Hedda vn Wedel Geschäftsführer: Dr. Christian Humbrg Transparency Internatinal - Deutschland e.v. HypVereinsbank Berlin Knt 5611 679

5 die Auflistung, in welchen Lbbyistenregistern das Unternehmen/der Verband aufgeführt ist die Auflistung aller entsandter Mitarbeiter in Ministerien und Behörden und ihr Einsatzgebiet die Aufschlüsselung der durch die Interessenvertretung entstandenen Ksten und der als direkte Interessenvertreter tätigen Mitarbeiter die Auflistung aller Dienstleister, die im Rahmen der Arbeit in der Interessenvertretung eingeschaltet wurden, und deren Tätigkeitsgebiet, die Auflistung umfasst auch Anwaltskanzleien, sfern diese bei der Vrbereitung, Anbahnung, Durchführung und Nachbereitung vn Lbbykntakten tätig sind, die Auflistung sämtlicher an plitische Parteien, Abgerdnete und Kandidaten für Wahlämter geleisteten Zuwendungen die Auflistung aller Infrmatinsreisen und ähnlicher Veranstaltungen mit den jeweiligen Teilnehmerzahlen die Auflistung der Schulungsmaßnahmen zu diesem Verhaltenskatalg 10. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Verhaltenskatalges a) Wir erklären uns bereit, Maßnahmen zu ergreifen, damit dieser Verhaltenskatalg in unserem Unternehmen/Verband vn allen Beschäftigten umgesetzt wird. b) Dieser Verhaltenskatalg gilt für alle unsere Beschäftigten. Wir werden ihn in unserem Unternehmen bekannt machen und umsetzen. Jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin muss die Kenntnisnahme mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigen. c) Wir stellen durch interne Schulungen sicher, dass alle Beschäftigten mit diesem Verhaltenskatalg umzugehen wissen. Unsere Schulungen gelten neben den für Interessenvertretung zuständigen Abteilungen auch für die Rechtsabteilung, die Kmmunikatinsabteilung und den Vertrieb, sfern Prdukte/Dienstleistungen vertrieben werden, bei denen die Öffentliche Hand zu den ptenziellen Kunden gehört, swie alle weiteren Abteilungen, die für unser Unternehmen/unseren Verband Interessen im Sinne dieses Verhaltenskatalges vertreten. Wir stellen unseren Beschäftigten Handlungsanleitungen zur Verfügung, damit diese in knkreten Situatinen nach diesem Verhaltenskatalg verfahren können. c) Wir ahnden Verstöße gegen diesen Verhaltenskatalg mit disziplinarischen Knsequenzen. Führungskräfte haften aufgrund ihrer Aufsichtspflicht für Verstöße vn Untergebenen gegen diesen Verhaltenskatalg, wenn der Verstß durch eine rdnungsgemäße Aufsicht hätte verhindert werden können. d) In den Interessenverbänden der snstigen Vereinigungen, denen wir angehören, werden wir zu einem Austausch über effektive Maßnahmen zur Umsetzung dieses Verhaltenskatalges beitragen. 11. Externe Dienstleister Wir beauftragen nur slche Dienstleister, die in Bezug auf die für uns erbrachte Leistung die nach diesem Verhaltenskatalg geltenden Standards ebenfalls vllständig einhalten und sich gleichfalls im Lbbyregister registrieren lassen. W dies nicht der Fall ist, werden wir die Zusammenarbeit beenden. Als Anwaltskanzleien nehmen wir nur Aufträge, welche die Mitwirkung zur Vrbereitung, Anbahnung, Durchführung und Nachbereitung vn Lbbykntakten vrsehen, an, wenn uns Vrsitzende: Sylvia Schenk Stellv.: Dr. Peter vn Blmberg, Dr. Hedda vn Wedel Geschäftsführer: Dr. Christian Humbrg Transparency Internatinal - Deutschland e.v. HypVereinsbank Berlin Knt 5611 679

6 zugesichert ist, dass die Anfrderungen dieses Verhaltenskatalges eingehalten werden. W dies nicht der Fall ist, werden wir die Zusammenarbeit beenden. 12. Überlegungen zur branchenweiten Übereinkunft betreffend dieses Verhaltenskatalges Wir setzen uns, in den Interessenvertretungen, Interessenverbänden der vergleichbaren Organisatinen, denen wir angehören, für die Verabschiedung dieses Verhaltenskatalges und für die ben genannten Standards ein. 1 11 Abs.1 Nr.2 StGB: Für den öffentlichen Dienst besnders Verpflichteter: wer, hne Amtsträger zu sein, a) bei einer Behörde der bei einer snstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, der b) bei einem Verband der snstigen Zusammenschluss, Betrieb der Unternehmen, die für eine Behörde der für eine snstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt der für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist; 2 Aufnahme vr dem Hintergrund der Äußerung des BVerfG in der Entscheidung vm 4. Juli 2007 (2BvE Ziff. 228): Diese Schilderung verdeutlicht den guten Sinn einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgerdneten das Abgerdnetenmandat zu stehen hat und der Abgerdnete daher verpflichtet ist, knkrete Interessenknflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der knfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden. 3 Der Begriff ist ein Wrtspiel mit dem Ausdruck Graswurzelbewegung, der wirklich spntane, in erster Linie vn Privatpersnen (und nicht Plitikern, Regierungen, Knzernen der Public-Relatins-Firmen) getragene Initiativen bezeichnet. Wie die meisten Frmen vn Prpaganda versucht kmmerzielles Astrturfing, die Emtinen der Öffentlichkeit gezielt zu beeinflussen. Die übliche Methde besteht dabei darin, dass sic h wenige Persnen als grße Zahl vn Aktivisten ausgeben, die für eine bestimmte Sache eintreten. Sie verschaffen sich Aufmerksamkeit, indem sie beispielsweise Leserbriefe und E-Mails schreiben, Blgeinträge verfassen, Crsspsts verbreiten der Trackbacks setzen. Sie erhalten Anweisungen darüber, welche Meinungen sie wann und w äußern sllen und wie sie dafür srgen können, dass ihre Empörung der Anerkennung, ihre Freude der ihre Wut vllkmmen spntan und unbeeinflusst erscheint, s dass die zentral gesteuerte Kampagne den Eindruck echter Gefühle und Anliegen hinterlässt. Vrsitzende: Sylvia Schenk Stellv.: Dr. Peter vn Blmberg, Dr. Hedda vn Wedel Geschäftsführer: Dr. Christian Humbrg Transparency Internatinal - Deutschland e.v. HypVereinsbank Berlin Knt 5611 679