Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege



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Transkript:

Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege erforderliches Kompetenzprofil eines Pflegesachverständigen 14.06.2011 1

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt besitzt die Fähigkeit die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen (European Organisation forexpert Associations, 2011) (WIKIPEDIA) 14.06.2011 2

Sachverständigenwesen in der BRD werden Sachverständige durch die Industrie-und Handelskammer(IHK) öffentlich bestellt und vereidigt KFZ-, Bau-Sachverständige etc. daneben gibt es freie Sachverständige,da die Vielzahl der möglichen Fragestellungen unterschiedliche Fachqualifikationen und Spezialisierungen erfordert 14.06.2011 3

Pflegesachverständigenwesen in Kooperation mit dem Deutschen Berufsverband für Krankenpflege (DBfK) wurde der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberaterinnen e.v. (BvPP e.v.) gegründet mit Bildungsträgern wurden Curricula erarbeitet der Berufsverband hat eine Sachverständigenordnung und eine Prüfungsordnung aufgestellt (angelehnt an IHK) 14.06.2011 4

Pflegesachverständigenwesen Von Pflegewissenschaftlern, die vormals in der Bundesarbeitsgemeinschaft organsiert waren, wurde am 09.2.2011 der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberaterinnen e.v gegründet mit Bildungsträgern wurden Curricula erarbeitet eine Sachverständigenordnung und eine Prüfungsordnung aufgestellt (angelehnt an IHK) 14.06.2011 5

Pflegesachverständige arbeiten nicht im gewerblichen Bereich und fallen daher nicht in die Zuständigkeit der IHK sind im Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen (BvPP) organisiert und vernetzt (DBfK, DPR, etc.) werden vom Verband anerkannt, da zur Zeit noch keine Pflegekammererrichtet ist (Landesgesetzgeber) 14.06.2011 6

Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegesachverständigen im Auftrag eines Versicherungsträgers den Grad der Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit eines Patienten einschätzen und sachlich richtig einordnen erstellen von unabhängige Gutachten für den medizinischen Dienst der Krankenkassen in juristische Verfahren, wenn beispielsweise Widerspruch gegen die Einordnung in eine Pflegestufe eingelegt wird, erstellen Pflegesachverständige entsprechende Gutachten 14.06.2011 7

Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegesachverständigen überprüfen der Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung von Patienten beurteilen der häusliche Pflege-und Versorgungssituation und beraten von Patienten und Angehörige über Möglichkeiten, die Pflegesituation zu verbessern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. (httpprüfwe://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=58987) 14.06.2011 8

Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegesachverständigen im Auftrag des Patienten klären, wie hoch der Leistungsanspruch an den jeweiligen Versicherungsträger* ist, indem sie die Pflegebedürftigkeit bzw. den Grad der Behinderung des Patienten überprüfen (SGB VII, XI und XII) (httpprüfwe://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&profid=58987) *BG, Unfallkasse, GKV, PK, etc. 14.06.2011 9

Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegesachverständigen überprüfen von Sinn und Verwendung von Hilfs-/ Pflegehilfsmitteln Beweissicherungin juristischen Verfahren und Bewertung von Pflegefehlern beurteilen der konkreten Pflegebedürftigkeit nach Behandlungsfehlern, sowie nach Unfällen, auch zur Bewertung haftungsrechtlicher Ansprüche 14.06.2011 10

Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegesachverständigen bewerten der Notwendigkeit von unterbringungsähnlichen Maßnahmen wie z.b. Bettgitter, Fixiergurte, etc. überprüfen der Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten (bei Verdacht auf z.b. Abrechnungsmanipulation) Auszug aus dem Portfolio v. Pflegesachverständigen im Internet 14.06.2011 11

Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegesachverständigen arbeitenals unabhängige Pflegesachverständige und Pflegeberater/innen vorwiegend im Auftrag von Sozialgerichten, Versicherungsträgern, Bezirksämtern, ambulanten Pflegediensten, privat Personen oder bei Unternehmen, die sich auf Pflegegutachten spezialisiert haben sind in der Regel selbstständig freiberuflich tätig 14.06.2011 12

Anforderungsprofil Pflegesachverständige werden zwar von Gerichten, Versicherungen, Ämtern etc. angefordert das Kompetenzprofil ist aber derzeit, auch wegen der fehlenden Pflegekammer, nicht einheitlich und nicht abschließend geregelt 14.06.2011 13

Anforderungsprofil abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.b. Altenpfleger/in, Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits-und Krankenpfleger/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und mehrjährige Berufspraxis 14.06.2011 14

Anforderungsprofil eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes und/oder der Nachweis von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen Weiterbildungen Berufsnet BA 14.06.2011 15

Anforderungsprofil umfassende Vorbildung fachübergreifende Allgemeinbildung permanente Fortbildung wirtschaftliche Unabhängigkeit 14.06.2011 16

Ausbildung zum Pflegesachverständigen Es gibt derzeit (2011) ca. 28 Ausbildungsstätten, die nach mehr oder weniger internen Curricula Pflegesachverständige heranbilden. 14.06.2011 17

Ausbildungsinhalte I Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den Richtlinien des MDK Pflegefachliche und allgemeine Instrumente zur Begutachtung Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Gesprächsführung und Moderation 14.06.2011 18

Ausbildungsinhalte II Juristische Grundlagen Analyse von Texten und Dokumenten Einführung in die Qualitätssicherung Grundlagen zur Durchführung von Begutachtungen Wissenschaftliche Analyse und Erstellung von Gutachten Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit Fachakademie f. Pflegemanagement D`dorf 14.06.2011 19

Vielen Dank für Ihr Interesse! Noch Fragen? www.gk-qmb.de 14.06.2011 20