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Transkript:

AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Towerstraße Objekt 120 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Towerstrasse Objekt 120 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone: +43 (0)51703/2051 Telefax: +43 (0)51703/2056 AFTN: LOWWYNYX e-mail: nof@austrocontrol.at REPUBLIC OF AUSTRIA AIC B 2/14 27 NOV Dieses AIC umfasst 19 Seiten. Mit Wirkung vom 11 DEC 2014 wird AIC B 1/13 durch dieses AIC ersetzt. Sonderregelungen für die Flugplanaufgabe innerhalb Österreichs 1. Einleitung Diese Hinweise gelten für Flüge innerhalb Österreichs. Sie sollen den Piloten/Innen neben der AIP (ENR 1.10 Flugplanung) als Unterstützung für die korrekte Flugplanaufgabe unter Einbeziehung österreichischer Besonderheiten dienen. Umfangreiche und international gültige Hinweise zum Ausfüllen des Flugplanformulars befinden sich im ÖNfL (Österreichisches Nachrichtenblatt für Luftfahrer) Kapitel 2 Nummer 227, welches nicht nur über die Austro Control Homepage (http://www.austrocontrol.at/piloten/vor_dem_flug/aim_produkte) sondern auch über Selfbriefing/Homebriefing einsehbar ist. 2. Allgemeines zum Flugplan ACHTUNG: Im Zuge der Einführung von SERA (Standardised European Rules of the Air) am 11. Dezember 2014 kommt es auch zu wichtigen Änderungen bei Verfahren für Sichtflüge, z.b.: Verpflichtung zur Aktivierung eines Flugplans (siehe Punkt 2.5) Regelungen zur Schließung eines Flugplans (siehe Punkt 2.6) Abschaffung von NOATA (siehe Punkt 2.6.1) Ein Flugplan ist ab nun mindestens 60 Minuten vor EOBT (Estimated Off Block Time) aufzugeben. Anmerkung: IFR Flugpläne, welche die IFPS Zone betreffen, sind weiterhin mind. 3 Stunden vor EOBT aufzugeben. 2.1 Flugplanaufgabe vor dem Flug: Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge aufzugeben: der Flug oder ein Flugabschnitt unterliegen der Flugverkehrskontrolle Füge nach Instrumentenflugregeln Flüge nach Sichtflugregeln in Luftraumklasse C oder D Flüge über die Staatsgrenze, sofern keine anderen Regelungen gelten 2.1.1 Flugplanaufgabe bei AIS/ARO WIEN Inkorrekt und/oder unvollständig ausgefüllte Flugplanformulare können nicht verarbeitet werden und werden daher von AIS/ARO WIEN zurückgewiesen. Per Fax aufgegebene Flugpläne werden erst nach Anruf bei AIS/ARO WIEN bearbeitet.

AIC B 2/14, Seite 2 Zurzeit gelten folgende Richtlinien: Flugplan (FPL) Selfbriefing/Homebriefing (SB/HB) persönlich/telefonisch/fax FPL mit ADEP in Österreich JA JA FPL mit ADEP außerhalb Österreichs JA NEIN Anmerkung: Bei telefonischer Flugplanaufgabe muss vor allem an verkehrsintensiven Tagen mit Wartezeiten gerechnet werden. Flugpläne, die über SB/HB aufgegeben werden, können deutlich rascher verarbeitet werden. Die Benützung von SB/HB bietet nebenbei den Vorteil, im Bedarfsfall den Nachweis über die getätigte Flugvorbereitung vorweisen zu können. 2.1.2 Flugplanaufgabe über Selfbriefing/Homebriefing (SB/HB) Ein über SB/HB aufgegebener Flugplan, der von AIS/ARO WIEN wegen fehlender und/oder inkorrekter Daten zurückgewiesen wurde, enthält auch den Grund für die Zurückweisung. Ein Flugplan gilt erst dann als korrekt und angenommen, wenn in der Spalte FPL- Status der Eintrag akzeptiert steht. Bis dahin ist der Flugplan bei den zuständigen Flugverkehrskontrollstellen nicht verfügbar! 2.1.2.1 Flugplanaufgabe über Selfbriefing (SB) SB Stationen befinden sich auf allen österreichischen Flughäfen. Über die Terminals können Wetterdaten und NOTAM abgerufen, Unterlagen (AIP, AIC, ÖNfL etc.) eingesehen, sowie Flugpläne aufgegeben werden. Die Benützung ist kostenlos, eine Registrierung allerdings erforderlich. Zusätzlich befinden sich auch auf etlichen Flugfeldern SB Stationen, die von Vereinen, Flugschulen oder Flugplatzhaltern zur Verfügung gestellt werden. Gastzugang Login Passwort deutsche Version gast gast englische Version guest guest Mittels Gast-Login können auch ohne Registrierung Wetterdaten, NOTAM und österreichische Luftfahrtveröffentlichungen abgerufen, allerdings keine Flugpläne aufgegeben werden. 2.1.2.2 Flugplanaufgabe über Homebriefing (HB) Gegen einen geringen Kostenersatz besteht die Möglichkeit, mit dem persönlichen SB Login über Internet HB zu nutzen. Alle Hinweise dazu unter http://www.homebriefing.com 2.2 Flugplanaufgabe während des Fluges (AFIL) Flugpläne können während des Fluges aufgegeben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.b. unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst (TFI bzw. FIC WIEN) die Flugplandaten, der Flugplan wird an AIS/ARO WIEN weitergeleitet, welches die Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt. Aufgrund hoher Frequenzbelastung und teilweise unvollständiger Funkabdeckung wird jedoch dringend empfohlen, Flugpläne auf einem anderen Weg als über die Frequenz des Fluginformationsdienstes abzugeben. Nicht angenommen werden Flugpläne in das Ausland, ausgenommen: Flugpläne für Notfälle Flugpläne für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die Bundesrepublik Deutschland, sofern der Flug über die deutsch-österreichische Grenze erfolgt, und kein Drittland betroffen ist. für weiterführende Flüge nach Zwischenlandungen, ausgenommen Flugpläne für Notfälle (z.b. Rettungsflüge). Wenn Piloten von Sichtflügen jedoch nur auf einem kontrollierten Flugplatz landen, bzw. einen freigabepflichtigen Luftraum durchfliegen möchten, können sie einen kurzen Flugplan auf der betreffenden Flugverkehrskontrollfrequenz (TWR, APP) aufgeben. ACHTUNG: Der Alarmdienst für Flüge, die ihren kurzen Flugplan zum Durchfliegen eines freigabepflichtigen Luftraums auf der betreffenden Flugverkehrskontrollfrequenz (TWR, APP) aufgeben, endet mit der Freigabe zum Verlassen dieser Flugverkehrskontrollfrequenz bzw. dem Verlassen des freigabepflichtigen Luftraums!

AIC B 2/14, Seite 3 2.3 Änderung der voraussichtlichen Abblockzeit (EOBT) Wenn ein Flugplan aufgegeben wurde und ersichtlich ist, dass die voraussichtliche Abblockzeit für einen VFR Flug um mehr als 30 Minuten für einen Flug mit IFR Anteil um mehr als 15 Minuten (Eurocontrol IFPS Regelung) überschritten wird, so hat der Pilot so bald wie möglich die berichtigte voraussichtliche Abblockzeit jener Stelle zu übermitteln, bei welcher der Flugplan aufgegeben wurde, oder ihr die Aufhebung (CNL) des Flugplanes ausdrücklich bekannt zu geben. Dies kann mittels Anruf bei AIS/ARO WIEN (Tel. +43 (0)5 1703/3211) oder über SB/HB erfolgen. 2.4 Aktivierung des Flugplans - Übermittlung einer Abflugmeldung Wenn ein Flugplan vor dem Abflug aufgegeben wurde und sich auf dem Abflugplatz keine Flugverkehrsdienststelle im Dienst befindet, hat der Pilot oder eine von ihm beauftragte Person den Flugplan unverzüglich auf dem raschesten Weg durch Übermittlung einer Abflugmeldung zu aktivieren, ausgenommen bei Flugplänen für Flüge gemäß Punkt 2.4.1 (RMK/NOATD) und Punkt 3.3.2 (Sammelflüge). Anmerkung: Die Übermittlung der Abflugmeldung kann mittels Anruf bei AIS/ARO WIEN (Tel. +43 (0)5 1703/3211) oder per Funk über die Frequenz des Fluginformationsdienstes (TFI 118,525MHz bzw. FIC WIEN 124,4MHz) erfolgen. ACHTUNG: Der Alarmdienst bei Überfälligkeit der Landemeldung wird nur für aktivierte Flüge und Flüge gemäß Punkt 2.4.1 (RMK/NOATD) ausgeübt! 2.4.1 Flüge, für die keine Abflugmeldung übermittelt wird - NOATD (No Actual Time of Departure) Keine Abflugmeldung gemäß Punkt 2.4 ist für Flüge innerhalb Österreichs erforderlich, wenn im FELD 18 des Flugplans angegeben wurde, dass keine Abflugmeldung übermittelt wird (RMK/NOATD). In diesem Fall wird der Flugplan automatisch mit der voraussichtlichen Abblockzeit (EOBT) aktiviert. 2.5 Schließen des Flugplans - Übermittlung einer Landemeldung Wenn ein Flugplan für den gesamten Flug oder den restlichen Teil eines Fluges bis zum Zielflugplatz abgegeben wurde und sich am Flugplatz der Landung zur Landezeit keine Flugverkehrsdienststelle im Dienst befindet, so hat der Pilot unmittelbar nach der Landung den Flugplan durch Übermittlung einer Landemeldung zu schließen. Anmerkung 1: Die Übermittlung der Landemeldung kann mittels Anruf bei AIS/ARO WIEN (Tel. +43 (0)5 1703/3211) oder über SB/HB erfolgen. Die Verantwortung über die Übermittlung der Landemeldung verbleibt jedoch auch dann beim Piloten, wenn eine andere Person (z.b. Flugplatzbetriebsleiter des Landeplatzes) mit dieser Aufgabe betraut wird. Wenn jedoch bekannt ist, dass am Flugplatz der Landung keine für eine rasche Übermittlung der Landemeldung geeigneten Fernmeldeeinrichtungen (z.b. Telefon) vorhanden sind, so hat der Pilot unmittelbar vor der Landung einer Flugverkehrsdienststelle, sofern möglich, im Sprechfunkweg die bevorstehende Landung zu melden: Pilot: OEABC kurz vor der Landung in XY. Erbitte Schließen meines Flugplanes [Zeit]. Lotse: OEABC Flugplan geschlossen um [Zeit]. Pilot: OEABC short before landing in XY. Request to close my flight plan. Controller: OEABC flight plan closed at [time]. Anmerkung 2: Die auf diese Weise abgesetzte Meldung kommt einer Landemeldung gleich. Anmerkung 3: Eine Landemeldung muss vom Piloten jedenfalls abgegeben werden, wenn ihm dies auferlegt wurde. Eine Landemeldung muss vom Piloten jedenfalls abgegeben werden, wenn ihm dies auferlegt wurde. ACHTUNG: Es wird nochmals mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass für aktivierte Flüge und Flüge gemäß Punkt 2.4.1 (RMK/NOATD) bei fehlender Landemeldung 30 Minuten nach geplanter Landung der Such- und Rettungsdienst ausgelöst wird, welcher erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand nach sich zieht!

AIC B 2/14, Seite 4 2.6. Aufheben des Flugplans während des Fluges Der Eintrag RMK/NOATA ist mit der Einführung von SERA nicht mehr zulässig. Ein Flugplan für einen Sichtflug, der sich im österreichischen Luftraum befindet und auf einem unkontrollierten österreichischen Flugplatz landet, kann jedoch per Funk unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Phrasen aufgehoben und somit die Übermittlung einer Landemeldung unterlassen werden: Pilot: OEABC ich hebe meinen Flugplan auf. Lotse: OEABC Flugplan aufgehoben um [Zeit]. Pilot: OEABC cancelling my flight plan. Controller: OEABC flight plan cancelled at [time]. Anmerkung: Das über Funk abgesetzte Ich hebe meinen Flugplan auf bzw. Cancelling my flight plan ersetzt sinngemäß das alte NOATA, kann nur am Funkweg erfolgen und bewirkt lediglich, dass der Alarmdienst bei Überfälligkeit der Landemeldung nicht ausgeübt wird; sonstige Auslöser für die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes (z.b. Empfang eines Notrufes, ELT) bleiben weiterhin in Kraft. 3. Flugplandaten 3.1 Abflugplatz (FELD 13) Einzusetzen ist eine der folgenden Varianten: die 4-buchstabige ICAO Ortskennung des Abflugplatzes ZZZZ, wenn dem Abflugplatz keine ICAO Ortskennung zugeordnet wurde; zusätzlich in FELD 18 unter DEP/ der Name und die Position (Koordinaten in Grad und Minuten oder missweisender Kurs und Entfernung vom nächsten markanten Punkt) des Abflugplatzes einzutragen; z.b.: DEP/STEGERSBACH 4710N01610E oder DEP/STEGERSBACH GBG030020. Anmerkung: Bei VFR Flügen innerhalb der FIR WIEN kann die Position des Abflugplatzes auch in Bezug auf einen Flugplatz mit ICAO Location Indicator angegeben werden; z.b. DEP/STEGERSBACH 7NM NNE OF LOGF. 3.2 Flugstrecke (FELD 15) 3.2.1 Flugstrecke bei Sichtflügen (Beispielflugplan 4.1) Die VFR Flugstreckenbeschreibung sollte klar und möglichst kurz sein und - insbesondere bei Ein-/Aus-/Durchflug einer Kontrollzone (CTR) bzw. bei Überfliegen einer Bundesgrenze - Meldepunkte bzw. Pflichtmeldepunkte enthalten. Überflüssige DCT (direct) und Füllzeichen (z.b. Schrägstriche) sind nicht erlaubt. Weitere mögliche VFR Flugstreckenbeschreibungen (Beispielflugplan 4.7): BY RDO by radio (Flugstrecke wird per Funk angegeben) GA glider area (Segelfluggebiet) HOV hovering flight (Schwebeflug für Hubschrauber) LAPP low approach (Tiefanflug - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2LAPP ) MAPP missed approach (Fehlanflug - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2MAPP ) TC/TP traffic circuit/traffic pattern (Platzrunde - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2TC ) TGL touch and go landing (aufsetzen und durchstarten - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2TGL ) PARA parachute jumping (Fallschirmspringerabsetzflug - wenn möglich mit Absprungort); ergänzend ist die gewünschte Flughöhe (requested flight level) einzutragen; z.b. PARA RADFELD RFL140.

AIC B 2/14, Seite 5 3.2.1.1 CTR LOWW: Sektoren (inkl. Meldepunkte), Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR E E (RU OR) SECTOR S S (MU UW HI EB) Routen: KLOSTERNEUBURG KL (KL DT FR) Meldepunkte: DONAUTURM DT EBERGASSING EB FREUDENAU FR HIMBERG HI KLOSTERNEUBURG KL KREUZENSTEIN KR MÜNCHENDORF MU ORTH OR PETRONELL PE RUTZENDORF RU SCHÖNAU SC STRASSHOF ST UNTERWALTERSDORF UW 3.2.1.2 CTR LOWG: Sektoren (inkl. Meldepunkte), Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR ECHO E (KD) SECTOR WHISKEY W (SD) Routen: GRAZ-NORD GN (GN AW) GLEISDORF - LASSNITZHÖHE GL (GL LH AO) - ACHTUNG: nur inbound routing! Transitroute: Durchflug durch CTR entlang der A2 W LH (bzw. LH W) Meldepunkte: AUTOBAHN-OST AO AUTOBAHN-WEST AW GLEISDORF GL GRAZ-NORD GN KALSDORF KD LASSNITZHÖHE LH SENDER DOBL SD 3.2.1.3 CTR LOWI: Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Routen: MIKE M (M1 M2 M3) NOVEMBER N (N1 N2) WHISKEY W (W1 W2) Meldepunkte: BRENNER BR FOXTROT F GOLF G INDIA I MIKE 1 M1 MIKE 2 M2 MIKE 3 M3 NOVEMBER 1 N1 NOVEMBER 2 N2 SIERRA S WHISKEY 1 W1 WHISKEY 2 W2

AIC B 2/14, Seite 6 3.2.1.4 CTR LOWK: Sektoren (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR NORTH N (N3) SECTOR WEST W (W3) Meldepunkte: ECHO 1 E1 ECHO 2 E2 NOVEMBER 1 N1 NOVEMBER 2 N2 NOVEMBER 3 N3 SIERRA S WEST 1 W1 WEST 2 W2 WEST 3 W3 3.2.1.5 CTR LOWL: Sektoren (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Sektoren: SECTOR NORTH N SECTOR SOUTH S Meldepunkte: KILO K OSKAR O SIERRA S 3.2.1.6 CTR LOWS: Routen (inkl. Meldepunkte) und Meldepunkte Routen: ADNET AD (S AD) EUGENDORF EU (MP GL EU) HALLEIN HA (GR HA) STRASSWALCHEN ST (MP SK ST) TEISENDORF TD (AI TD) WHISKEY W Transitroute: Durchflug durch CTR via SBG VOR: TS GS LE Meldepunkte: ADNET AD AINRING AI EUGENDORF EU GLASENBACH GL GRABENSEE GS GRÖDIG GR HALLEIN HA LENGAU LE MARIA PLAIN MP SEEKIRCHEN SK SIERRA S STRASSWALCHEN ST TACHINGER SEE TS TEISENDORF TD PASS LUEG PL VOGLAU VO WHISKEY W

AIC B 2/14, Seite 7 3.2.2 Flugstrecke bei IFR Flügen (Beispielflugpläne 4.2/4.3/4.4) Grundsätzlich ist eine IFR Flugstrecke immer als Abfolge von ATS Strecken und markanten Punkten anzugeben, z.b. SITNI UL856 MATIG Q113 NAPSA NAPSA1A. Für jene Teile der Flugstrecke, die innerhalb der FIR WIEN liegen, dürfen im FELD 15 nur ATS Strecken und in der AIP AUSTRIA verlautbarte markante Punkte verwendet werden. Anmerkung: Zu ATS Strecken gehören auch Standardinstumentenan- bzw. -abflugstrecken; z.b. LNZ5P bzw. XANUT1W. Ein Flugregelwechsel ist im FELD 15 nur nach einem markanten Punkt einzutragen. Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht. Ist jedoch ein Flugregelwechsel abseits eines markanten Punktes geplant, ist im FELD 15 dieser Punkt und im FELD 18 nach RMK/ der Punkt und Richtung (3-stellige Gradangabe) und Entfernung (3-stellige Meilenangabe) zu diesem Punkt, wo der tatsächliche Flugregelwechsel stattfinden wird, mit dem Zusatz Y oder Z anzugeben; z.b. RMK/SBG090020 Y (Streichung des IFR Status auf SBG Radial 090 in einer Entfernung von 20NM von VOR SBG). 3.2.2.1 Flugstrecke bei lokalen IFR Trainingsflügen Als lokale IFR Trainingsflüge werden Flüge bezeichnet, die nur einen Flugplatz betreffen (d.h. dort starten und landen) und sich innerhalb der TMA dieses Flugplatzes oder, falls sich der Flugplatz nicht in einer TMA befindet, innerhalb eines Radius von ca. 25NM um den Flugplatz mit einer Maximalhöhe von F160 bewegen. 3.2.2.1.1 Lokale IFR Trainingsflüge in LOWW, LOWI, LOWK, LOWS (Beispielflugplan 4.5) Bei lokalen IFR Trainingsflügen auf den Flughäfen LOWW, LOWI, LOWK und LOWS beginnt die Streckenbeschreibung mit dem Ablauffix des jeweiligen Abflugplatzes, gefolgt von D sowie der nochmaligen Angabe des Ablauffixes; z.b. bei LOWK: KFTD KFT. 3.2.2.1.2 Lokale IFR Trainingsflüge in LOWG Bei lokalen IFR Trainingsflügen in LOWG sind folgende Streckenführungen zu verwenden: 1) GBG OAT GRZ GAT (wenn über GBG geflogen wird) 2) GRZ OAT GRZ GAT (wenn nicht über GBG geflogen wird) 3.2.2.1.3 Lokale IFR Trainingsflüge in LOWL Bei lokalen IFR Trainingsflügen in LOWL sind folgende Streckenführungen zu verwenden: 1) FRE OAT LNZ GAT (wenn über FRE geflogen wird) 2) LNZ OAT LNZ GAT (wenn nicht über FRE geflogen wird) 3.2.3 Flüge mit Airwork nicht auf dem Zielflugplatz (Beispielflugpläne 4.6) Flugpläne für Flüge innerhalb der FIR WIEN, die auf einem anderen Flugplatz als dem Zielflugplatz Airwork (Übungsflüge etc.) durchzuführen beabsichtigen (z.b. Dreiecksflüge), sind, um den Erfordernissen der automatischen Flugplandatenauswertung zu entsprechen, in Teilstücke gegliedert einzureichen. Die EOBT des nachfolgenden Flugplans ergibt sich aus EOBT des vorhergehenden Flugplans plus TOTAL EET des vorhergehenden Flugplans. Im FELD 18 jedes Flugplans, für den ein Folgeflugplan vorhanden ist, ist RMK/FC einzutragen. Sonstige Informationen zum Trainingsablauf, die für den Flugverkehrsleiter von Bedeutung sind (siehe Punkt 3.4.3), sind ebenfalls im FELD 18 des jeweiligen Flugplans unter RMK/ zu vermerken.

AIC B 2/14, Seite 8 Beispiele für Flüge mit Airwork, die auf mehrere Flugpläne aufgeteilt werden müssen: Flug von A nach A (Airwork in X) 2 FPL (A nach X, X nach A) Flug von A nach A (Airwork in X und Y) 3 FPL (A nach X, X nach Y, Y nach A) Flug von A nach B (Airwork in A) 2 FPL (A nach A, A nach B) Flug von A nach B (Airwork in X) 2 FPL (A nach X, X nach B) Flug von A nach B (Airwork in A und B) 2 FPL (A nach A, A nach B, kein FPL von B nach B!!!) 3.3 Zielflugplatz, Voraussichtliche Gesamtflugdauer, Zielausweichflugplatz (FELD 16) 3.3.1 Zielflugplatz Einzusetzen ist eine der folgenden Varianten: die 4-buchstabige ICAO Ortskennung des Zielflugplatzes ZZZZ, wenn dem Zielflugplatz keine ICAO Ortskennung zugeordnet wurde; zusätzlich im FELD 18 unter DEST/ der Name und die Position (Koordinaten in Grad und Minuten oder missweisender Kurs und Entfernung vom nächsten markanten Punkt) des Zielflugplatzes einzutragen; z.b.: DEST/STEGERSBACH 4710N01610E oder DEST/STEGERSBACH GBG030020. Anmerkung: Bei VFR Flügen innerhalb der FIR WIEN kann die Position des Zielflugplatzes auch in Bezug auf einen Flugplatz mit ICAO Location Indicator angegeben werden; z.b. DEST/STEGERSBACH 7NM NNE OF LOGF. GRAS, bei VFR Flügen die in LOWI starten und auf dem Innsbrucker Segelfluggelände landen 3.3.2 Voraussichtliche Gesamtflugdauer Für spezielle Flüge innerhalb der FIR WIEN ist folgende Eintragung zulässig. 1111 bei Aufgabe eines Sammelflugplanes für aufeinanderfolgende VFR Flüge in der Nähe eines Flugplatzes (z.b. Fallschirmspringerabsetzflüge) oder im Rahmen von Luftfahrtveranstaltungen; Anmerkung: Bei Flugplanaufgabe über SB/HB ist als Höchstflugdauer im FELD 19 ein Wert größer als 1111 einzutragen. Die korrekte Höchstflugdauer pro Flug kann, falls gewünscht, im FELD 18 unter RMK/ eingetragen werden. ACHTUNG: Für diese Flüge wird kein Alarmdienst bei Überfälligkeit der Landemeldung ausgeübt, da eine Auslösung des Such- und Rettungsdienstes bei Überfälligkeit der Landemeldung aufgrund der fiktiven Flugzeit nicht möglich ist. 3.3.3 Zielausweichflugplatz Die Angabe eines Zielausweichflugplatzes ist - bis auf einige Ausnahmen (z.b. VFR Flug im Platzbereich) - verpflichtend! Einzusetzen ist eine der folgenden Varianten: die 4-buchstabige ICAO Ortskennung des Zielausweichflugplatzes ZZZZ, wenn dem Zielausweichflugplatz keine ICAO Ortskennung zugeordnet wurde; zusätzlich im FELD 18 unter ALTN/ der Name und die Position (Koordinaten in Grad und Minuten oder missweisender Kurs und Entfernung vom nächsten markanten Punkt) des Zielausweichflugplatzes einzutragen; z.b.: ALTN/STEGERSBACH 4710N01610E oder ALTN/STEGERSBACH GBG030020. Anmerkung: Bei VFR Flügen innerhalb der FIR WIEN kann die Position des Zielausweichflugplatzes auch in Bezug auf einen Flugplatz mit ICAO Location Indicator angegeben werden; z.b. ALTN/STEGERSBACH 7NM NNE OF LOGF.

AIC B 2/14, Seite 9 3.4 Sonstige Angaben (FELD 18) 3.4.1 EET (Estimated Elapsed Time) (Beispielflugpläne 4.1/4.3) In folgenden Fällen ist die Angabe einer (oder mehrerer) EET im FELD 18 notwendig: bei grenzüberschreitenden VFR Flügen (Angabe der/s Grenzüberflugpunkte/s inkl. Flugzeit) bei Z Flügen, wenn abseits eines markanten Punktes auf IFR gewechselt wird (siehe Punkt 3.2.3) Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht. 3.4.2 Flugstatus (STS) Aufgrund von geänderten ICAO Vorgaben das Flugplanformular betreffend (siehe AIC FPL 2012 ) dürfen unter STS nur mehr folgende Angaben eingetragen werden: ALTRV ATFMX FFR FLTCK HAZMAT HEAD HOSP HUM MARSA MEDEVAC NONRVSM SAR STATE für Flüge, die in reservierten Höhen operieren für Flüge, die von der Behörde (wahrgenommen durch AIS/ARO WIEN) von Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen ausgenommen sind für Flüge im Brandbekämpfungseinsatz (bewirkt eine Befreiung von Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen) für Flüge zur Vermessung von Funknavigationshilfen für Flüge mit gefährlicher Fracht für Flüge mit Staatsoberhaupt (bewirkt eine Befreiung von Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen) für Flüge aus medizinischen Gründen für Flüge im humanitären Einsatz für Flüge, für die das Militär die Verantwortung für die Einhaltung der Mindestabstände zu anderen Luftfahrzeugen übernimmt für Flüge aufgrund lebensbedrohlicher medizinischer Notfälle Anmerkung: Dies sind Flüge mit kranken oder verletzten Personen, die sofortiger ärztlicher Hilfe bedürfen, einschließlich der Flüge, die zur lebenserhaltenden ärztlichen Versorgung von Kranken oder Verletzten dringend erforderlich sind. Hierunter fallen sowohl Flüge, die Transplantate, Blutkonserven und Medikamente transportieren, als auch Flüge, die durchgeführt werden müssen, um am Zielort einen Patienten, Transplantate, Blutkonserven oder Medikamente aufzunehmen (bewirkt eine Befreiung von Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen). für nicht-rvsm-fähige Flüge, die im RVSM Luftraum operieren wollen für Flüge im Such- und Rettungseinsatz (bewirkt eine Befreiung von Verkehrsflusssteuerungsmaßnahmen) für Flüge im Dienste von Militär, Zollwache und Polizei 3.4.3 Angaben über besondere Flugabläufe (Beispielflugpläne 4.7/4.8) Folgende Angaben über besondere Flugabläufe sind im Flugplan im FELD 18 unter RMK/ einzutragen und der betroffenen Flugverkehrskontrollstelle beim Erstkontakt zu melden: ACRO BANNER FC FOTO HAIL LIC 1) PARA RTFT SOLO TOW TRG Kunstflug (acrobatics) Bannerschleppflug (und evtl. Schriftzug des Banners) Flug wird unmittelbar nach dem Aufsetzen und Durchstarten/Tiefanflug/Fehlanflug zu einem anderen Flugplatz fortgesetzt (flight continues) Fotoflug Hagelabwehrflug (hail suppression) Einweisungsflüge, sowie Schulungsflüge zum Erwerb einer Berechtigung (License) Fallschirmspringerabsetzflug (parachute dropping) Funktraining (radio telephony training) Alleinflug - nur Flugschüler an Bord; Fluglehrer (flight instructor) am Boden (Name und Telefonnummer des Fluglehrers unter RMK/ angeben); Segelflugzeugschleppflug (glider towing) Trainingsflug

AIC B 2/14, Seite 10 1) Die Verantwortung über die korrekte Verwendung dieser Angabe, welche fallweise eine Reduktion der Flugplatzgebühren bewirkt, liegt beim verantwortlichen Piloten! 3.4.4 sonstige Informationen (Beispielflugpläne 4.6/4.7) Sämtliche sonstige Informationen (z.b. Übungsablauf bei Trainingsflügen, Adressen, Telefonnummern), für die es im FELD 18 keine passende Abkürzung gibt, können ebenfalls unter RMK/ eingetragen werden. Gängige Abkürzungen bei Übungsabläufen sind z.b.: APP approach (Anflug - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2APP ) LAPP low approach (Tiefanflug - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2LAPP ) MAPP missed approach (Fehlanflug - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2MAPP ) TC/TP traffic circuit/traffic pattern (Platzrunde - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2TC ) TGL touch and go landing (aufsetzen und durchstarten - wenn möglich mit Anzahl; z.b. 2TGL ) 4. Beispielflugpläne anhand der Homebriefingmaske Die folgenden Beispielflugpläne basieren auf der Flugplanmaske (ohne FELD 19) von Homebriefing und können im Detail vom ICAO Flugplanformat abweichen (z.b. EOBD neben EOBT)

AIC B 2/14, Seite 11 4.1 grenzüberschreitender VFR Flug (siehe Punkt 3.2.1) FELD 15 Flugstrecke: Punkt/Sektor über den die Kontrollzone verlassen wird + Grenzüberflugspunkt FELD 18 Sonstige Angaben: EET bis zum Grenzüberflugspunkt (siehe Punkt 3.4.1)

AIC B 2/14, Seite 12 4.2 IFR Flug (siehe Punkt 3.2.2) FELD 10a Ausrüstung: SBDE2E3FGHIJ4J5M1RWXYZ (Anfang ist aufgrund der vielen Eintragungen in FELD 10a in diesem Screenshot nicht sichtbar) G : (bei Eintrag von G kann eine Beschreibung der erweiterten GNSS Fähigkeiten im FELD 18 unter NAV/ erfolgen) Z : da im FELD 18 NAV/ eingetragen ist FELD 18 Sonstige Angaben: PBN/ : da im FELD 10a R eingetragen ist NAV/ : Angaben betreffend NAV Ausrüstung ( G im FELD 10a) REG/ : da im FELD 7 eine ICAO Flugnummer eingetragen ist EET/ : vergangene Zeit bis Einflug in den jeweiligen Luftraum SEL/ : SELCAL Kode RVR/ : Pistensichtweite OPR/ : Angebe des Luftfahrzeughalters PER/ : Leistungsdaten des Luftfahrzeugs RMK/ : zusätzliche Angaben (z.b. hier: Flughafen SLOT für LOWW)

AIC B 2/14, Seite 13 4.3 Z Flug (siehe Punkt 3.2.2) FELD 8 Flugregeln: Z FELD 15 Flugstrecke: zuerst VFR Route; dann markanter Punkt des Flugregelwechsels mit Schrägstrich und Geschwindigkeit und requested IFR Level; dann IFR, dann IFR Route; FELD 18 Sonstige Angaben: EET/ bis zum Punkt des Flugregelwechsels Anmerkung: Bei Z Flügen, die auf einem markanten Punkt auf IFR wechseln, ist die Angabe der EET bis zu diesem Punkt zwar nicht vorgeschrieben, für eine bessere Planung des Verkehrs jedoch erwünscht.

AIC B 2/14, Seite 14 4.4 Y Flug (siehe Punkt 3.2.2) FELD 8 Flugregeln: Y FELD 15 Flugstrecke: zuerst IFR Route bis zum Punkt des Flugregelwechsels; dann VFR ; dann VFR Route (wenn vorhanden)

AIC B 2/14, Seite 15 4.5 lokaler IFR Trainingsflug in LOWK (siehe Punkt 3.2.2.1.1) FELD 15 Flugstrecke: Streckenbeschreibung für lokalen IFR Trainingsflug FELD 18 Sonstige Angaben: unter RMK/ nähere Angaben zum Trainingsprogramm (siehe Punkt 3.4.3);

AIC B 2/14, Seite 16 4.6 IFR Trainingsflug mit Airwork nicht auf dem Zielflugplatz (siehe Punkt 3.2.3) Flug von LOWS nach LOAU möchte in LOWL 2 IFR Anflüge trainieren, danach über dem VOR STO auf VFR wechseln und nach LOAU weiterfliegen. Dieser Flugplan muss in 2 Teilpläne aufgeteilt werden: 1) IFR von LOWS nach LOWL 2) VFR von LOWL nach LOAU 1.Teilplan FELD 18 Sonstige Angaben: RMK/ Angaben zum Trainingsprogramm (siehe Punkt 3.4.3) und FC (siehe Punkt 3.2.4);

AIC B 2/14, Seite 17 2.Teilplan FELD 13 EOBT: EOBT des ersten Teilplans + TOTAL EET des ersten Teilplans (11.00 + 00.40 = 11.40) FELD 15 Flugstrecke: zuerst IFR Route bis zum Punkt des Flugregelwechsels; dann VFR ; dann VFR Route (wenn vorhanden)

AIC B 2/14, Seite 18 4.7 VFR Grundschulungsflug (siehe Punkt 3.2.1/3.4.3) FELD 15 Flugstrecke: 5 touch and go landings (siehe Punkt 3.2.1) FELD 18 Sonstige Angaben: RMK/LIC (siehe Punkt 3.4.3)

AIC B 2/14, Seite 19 4.8 VFR Grundschulungsflug ohne Fluglehrer an Bord - Solo (siehe Punkt 3.4.3) FELD 15 Flugstrecke: Punkt/Sektor über den die Kontrollzone verlassen bzw. in die Kontrollzone eingeflogen wird FELD 18 Sonstige Angaben: unter RMK/ LIC und SOLO und Name und Tel. des Fluglehrers (siehe Punkt 3.4.3); ENDE