Neue Verordnung (Elektrizitätszähler) Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung Christian Mester
Agenda 1. METAS, das Eidgenössische Institut für Metrologie 2. Das Labor Elektrische Energie und Leistung 3. Verfassung Gesetz Verordnung 4. Neues aus der gesetzlichen Metrologie: Elektrizitätszähler 5. Neues aus der gesetzlichen Metrologie: Messwandler METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 2
Auftrag des METAS Gesetzlicher Auftrag Dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) obliegt der Vollzug des Bundesgesetzes über das Messwesen. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass in der Schweiz so gemessen werden kann, wie es für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft notwendig ist. METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 3
Metrologische Infrastruktur Genauigkeit Nationale Messbasis Realisierung der Masseinheiten Aufbau Infrastruktur zur Bewertung und Kalibrierung von Messinstrumenten Ständige Verbesserung durch eigene F&E-Arbeiten Eichdienst Handel, Sicherheit, Gesundheit, und Umweltschutz Kalibrierdienst Forschung, Industrie und Gewerbe Technische Entwicklung Innovationsförderung Freier Handel Konsumentenschutz METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 4
Personal 156 (182) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrheitlich Personal mit naturwissenschaftlicher oder technischer Ausbildung 31% mit Universitätsabschluss 9 % Frauen 24 % Französischsprachige 12 Lehrlinge (5 Berufe) Praktikantinnen und Praktikanten METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 5
Labor Elektrische Energie und Leistung Kalibrierungen, Bauartprüfungen, Eichungen, Zulassungen Elektrizitätszähler Messwandler Phasor Measurement Units (PMUs) Power Quality Messgeräte Referenzen und Hilfsgeräte: Leistungs- und Energienormale, Wandlermessgeräte, Bürden, METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 6
Gesetzlich geregelter Bereich Nationale Messbasis Eichdienst Kalibrierdienst Handel, Sicherheit, Gesundheit, und Umweltschutz Forschung, Industrie und Gewerbe METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 7
Verfassung Gesetz Verordnung «Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes» Volk / Kanton Bundesverfassung Parlament Bundesrat Messgesetz (MessG) Messmittelverordnung (MessMV) Gesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS (EIMG) Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen (ZMessV) (kant. Eichamt / Eichstelle / METAS) Departement (EJPD) Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV) Strassenverkehrsmessmittel Feuerungsabgase Waagen, Tanksäulen Tanklastwagen etc. Eichgebührenverordnung METAS Gebührenverordnung METAS Weisung zur Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung Weisungen für die Vollzugsorgane Weisungen über Eichmarken METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 8
Gesetzlich geregelte Messmittel (Art. 2 EMmV) Messmittel untersteht der EMmV, sofern Elektrizitätszähler oder Messwandler Privathaushalt, Gewerbe oder Leichtindustrie Handel und Geschäftsverkehr (MessMV) U m 52 kv, I pr 5 ka Ausnahmen: Kurzzeitkunden Ladestationen für Elektrofahrzeuge Campingplätze und vergleichbare Anlagen NB: In diesem Vortrag werden nur Messmittel für Elektrizität behandelt. METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 9
Elektrizitätszähler allgemein Regeln für Funktionalitäten ggf. Wirkenergie Elektrizitätszähler ggf. Blindenergie ggf. Leistung ggf. Lastgang nicht mehr für Zähler Wirkenergiezähler Blindenergiezähler Kombizähler METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 10
Kombination Zulassung und Ersteichung Für Messwandler, auslaufend auch für Elektrizitätszähler keine Ersteichung ohne Zulassung Inverkehrbringen nur mit Ersteichung nationalstaatlich Staatlich Privatrechtlich Bauartprüfung Zulassung Ersteichung Verwendung METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 11
Konformitätsbewertung Für Elektrizitätszähler beinhaltet Bauartprüfung Überwachung der Produktion (z. B.) ersetzt Ersteichung für Wirkenergiezähler europäisch harmonisiert Privatrechtlich Modul B (Bauartprüfung) Modul D (QS Produktion) Verwendung METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 12
Zulassung+Ersteichung Konformitätsbewertung Staatlich Privatrechtlich Bauartprüfung Zulassung Ersteichung Verwendung Privatrechtlich Modul B (Bauartprüfung) Modul D (QS Produktion) Verwendung METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 13
Mögliche Anforderungen des BFE («Smart Meter») Rolle METAS: 1 kwh muss 1 kwh sein. (Metrologie) Rolle BFE: Zähler muss Funktionen x, y und z haben. Rolle ElCom: Verrechenbar: x, y und z, nicht a, b und c. Funktionsumfang: Politik Genauigkeit: Metrologie Quelle: BFE METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 15
Statistisches Verfahren: Neuerungen Hauptpunkte: 1. Keine Einschränkung auf direktmessende Zähler Klasse A 2. Klare Regelung der Aufgaben und Verantwortungen (EVU Eichstellen) 3. Vereinfachungen, soweit sinnvoll 4. Offen für technischen Fortschritt (z. B. Roll-outs) 5. Ausreichende Übergangsfristen 6. Technische Details gehören in die Weisung METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 16
Statistisches Prüfverfahren: Neuerungen Neu klar festgelegte Frist für die Bereitstellung durch das EVU: vier bzw. sechs Monate Ggf. könnten Lose bei mangelnder Kooperation durchfallen. 4 Monate, 6 Monate METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 17
Statistisches Verfahren: Neuerungen Anhang 4 Buchstabe E Ziffer 2 EMmV: Offensichtlich beschädigte Zähler brauchen nicht geprüft zu werden. Sie sind jedoch unter Angabe der Beschädigungsart dem METAS zu melden. Das METAS kann die Heranziehung von Reservezählern gestatten. Als offensichtlich gelten nur Schäden, die [ ] für Laien erkennbar sind. Klarere Regelung Handhabe bei Missbrauch Gilt nicht (nicht mehr) für nicht auffindbare oder nicht demontierbare Zähler. METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 18
Statistisches Verfahren: Neuerungen Anhang 4 Buchstabe E Ziffer 3 EMmV: Bei nicht auffindbaren oder nicht demontierbaren Zählern ist das METAS unter Angabe der Installationsadresse des Zählers zu kontaktieren. [ ] Es kann die Heranziehung von Reservezählern gestatten. Klare Trennung von offensichtlich beschädigten Zählern Handhabe bei Missbrauch METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 19
Statistisches Verfahren: Neuerungen Anhang 4 Buchstabe B Ziffer 1 EMmV: Ein Los darf höchstens 5000 Zähler umfassen. [ ] Die Obergrenze ist metrologisch relevant und daher festgelegt. Die Untergrenze (bisher: 500 Zähler) ist metrologisch nicht relevant und daher nicht festgelegt. 40 Zähler aus 4000: 1 % 40 Zähler aus 400: 10 % Kleine Lose sind metrologisch kein Problem METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 20
Statistisches Verfahren: Neuerungen Anhang 4 Buchstabe D Ziffer 5 EMmV: Für Zähler, die trotz erfüllen der Anforderungen [ ] ersetzt werden sollen [ ], kann das METAS auf Antrag entscheiden, dass diese während höchstens weiteren fünf Jahren als geeicht gelten. [ ] Zähler können nach der (letzten) Stichprobenprüfung abgemeldet werden und brauchen erst in höchstens fünf Jahren aus dem Netz entfernt sein. Bisher mussten sie vor der Abmeldung ausgebaut werden. Diese Regelung soll Roll-outs erleichtern. METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 22
Messwandler Wie bisher: Zulassung und Ersteichung Messwandler METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 24
Messwandler Eichgültigkeit für induktive Messwandler mit unteilbarem Kern neu 60 Jahre (bisher unbegrenzt) sollte in der Praxis selten einen Unterschied machen Langzeitverhalten nicht unbegrenzt lang bekannt Übergangsfrist 60 Jahre Messwandler mit unteilbarem Kern Messwandler mit unteilbarem Kern 60 Jahre METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 25
Messwandler EMmV neu offen für nicht-konventionelle Messwandler Eichgültigkeit 2 Jahre, kann angepasst werden, sobald Langzeitverhalten bekannt Eichgebühren nach Aufwand Pauschalen nur für etablierte Systeme sinnvoll Nichtkonventioneller Messwandler 2 Jahre, anpassbar METAS Messung elektrischer Energie Neue Verordnung 26
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.metas.ch