Merkblatt. Für die Zulassung von Prüfungsbewerber/innen ohne Ausbildungsverhältnis gilt gemäß o.g. Regelungen:



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Transkript:

Merkblatt zur Zulassung von Prüfungsbewerber/innen zur Abschlussprüfung Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (GABl. I S. 931) in Verbindung mit 9 und 26 der Prüfungsordnung (PO) des Regierungspräsidiums Tübingen für die Durchführung von Abschlussprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter als Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft vom 02.04.2007 (GABl. S. 234) Für die Zulassung von Prüfungsbewerber/innen ohne Ausbildungsverhältnis gilt gemäß o.g. Regelungen: Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens 4,5 Jahre - das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist - in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit werden anerkannt: 1. hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer/in in der Hauswirtschaft, 2. Führung eines eigenen Haushalts (Vollzeit) mit mindestens einer zu betreuenden Person (Kind, alter Mensch, unselbständige Person, behinderte Person), 3. Führung eines eigenen Haushalts mit mindestens einer zu betreuenden Person (Kind, alter Mensch, unselbständige Person, behinderte Person) bei gleichzeitiger nebenberuflicher Tätigkeit von höchstens 21 Stunden in der Woche. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten darüber hinaus auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Beruf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. Der erfolgreiche Abschluss einer hauswirtschaftlichen Berufsfachschule kann auf die nachzuweisende Praxiszeit angerechnet werden. Bei Prüfungsbewerbern nach Nr. 1 muss sich aus Bescheinigungen und Zeugnissen ergeben, dass Tätigkeiten gemäß der Ausbildungsordnung ausgeübt wurden. Es müssen dabei alle hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfelder erfasst sein. Prüfungsbewerber mit Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. 2 und 3 müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung für das Vorliegen einer beruflichen Tätigkeit im Sinne des 45 Abs. 2 BBiG innerhalb der geforderten 4,5-jährigen Berufstätigkeit eine mindestens 10-wöchige (400 Stunden) hauswirtschaftliche Berufspraxis in den unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern in einem Großhaushalt nachweisen. Die geforderte Berufspraxis in einem Großhaushalt kann bis zu 3 Wochen Gesamtdauer (120 Stunden) auch durch eine hauswirtschaftliche Tätigkeit in anderen Privathaushalten (z.b. Beschäftigungsverhältnisse in Dienstleistungsagenturen, in Sozialstationen, in

- 2 - der Nachbarschaftshilfe) ersetzt werden. In Härtefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn die geforderte 10-wöchige Berufspraxis in geringem Maße unterschritten wurde. Ziel und Durchführung der Berufspraxis (Betriebspraktikum) im Großhaushalt Durch die Berufspraxis in den unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern im Großhaushalt sollen die durch die eigene Haushaltsführung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung ergänzt werden. Die geforderte Berufspraxis kann in Form eines Betriebspraktikums oder eines Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet werden. Diese sollten in zusammenhängenden Abschnitten durchgeführt werden. Es sind insbesondere in folgenden Tätigkeitsfeldern Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und durch entsprechende Bescheinigungen des Betriebes nachzuweisen: Speisenzubereitung und Service (ca. 50 % = ca. 200 Stunden) Reinigung und Pflege von Räumen inkl. Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes (ca. 30 % = ca. 120 Stunden) Reinigung und Pflege von Textilien (ca. 20 % = ca. 80 Stunden) Ziel des Betriebspraktikums ist darüber hinaus, die Organisationsstruktur eines Großhaushaltes und das Zusammenwirken der unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Bereiche kennen zu lernen. Hinweis: Setzt sich die Berufspraxis aus Tätigkeiten im Großhaushalt und in anderen Privathaushalten zusammen, sind die o.g. Zeiten in den Tätigkeitsfeldern im Großhaushalt anteilig zu erbringen. Beim Nachweis einer 3-wöchigen (120 Stunden) Berufspraxis in anderen Privathaushalten und einer 7-wöchigen Berufspraxis im Großhaushalt ergeben sich beispielsweise folgende Zeiten für die Großhaushaltspraxis: Speisenzubereitung und Service: ca. 140 Stunden, Reinigung und Pflege von Räumen inkl. Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes ca. 84 Stunden, Reinigung und Pflege von Textilien: ca. 56 Stunden. Der Nachweis über die Berufspraxis (Betriebspraktikum) kann durch eine formlose Bescheinigung des Betriebes über Art und Dauer der verrichteten Tätigkeiten oder mit Hilfe der in Anlage 1 4 beigefügten Vordrucke geführt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind unbedingt zu beachten. Es wird empfohlen, die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Ausbildungsberaterin vor Anmeldung zu einem Lehrgang prüfen zu lassen. Regierungspräsidium Tübingen 01/2009 Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen

Anlage 1 Bescheinigung über Berufspraxis (Betriebspraktikum) in einem hauswirtschaftlichen Großbetrieb Name: Anschrift: Praktikumsdauer vom bis Praktikumsbetrieb: Anschrift: Tätigkeitsfelder Speisenzubereitung und Service Reinigung und Pflege von Räumen inkl. Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes Reinigung und Pflege von Textilien Es wurden folgende Arbeitsstunden erbracht: Tätigkeitsfeld Speisenzubereitung und Service Zahl der Arbeitsstunden Reinigung und Pflege von Räumen inkl. Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes Reinigung und Pflege von Textilien Eine Tätigkeitsbeschreibung ist als Anlage beigefügt. Stempel Datum Unterschrift Betrieb

Tätigkeitsbeschreibung über die Berufspraxis (Betriebspraktikum) in einem hauswirtschaftlichen Großbetrieb gemäß 9 Abs. 4 der PO Anlage 2 Hinweis: Die Tätigkeitsbeschreibung ist von der/dem Prüfungsbewerber/in zu erstellen (in Stichworten) und durch Unterschrift des Fachbereichsleiters des Betriebes zu bestätigen. Tätigkeitsfeld: Speisenzubereitung und Service unter Berücksichtigung von Hygiene, Umweltschutz, Arbeitssicherheit Einblick/Mitarbeit in den Bereichen: Speisenzubereitung (z.b. Vorbereitungsarbeiten, Zubereitung verschiedener Speisen, Zubereitung besonderer Kostformen, Umgang mit Convenienceprodukten, Einsatz von Großküchengeräten, Hygienemaßnahmen, Qualitätssicherung) Angaben, z.b. zu Art und Umfang der verrichteten Tätigkeiten, Anzahl der zu versorgenden Personen, den eingesetzten Geräten: Essensausgabe/Service (z.b. Organisation der Essensausgabe, Mitarbeit beim Portionieren, Tische eindecken, Speisen servieren) Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten (z.b. Reinigung der Geräte, des Arbeits- und Ausgabegeschirrs, Kenntnis der jeweiligen Reinigungs- und Desinfektionsmittel und deren Gebrauchsanweisung, Reinigungspläne, Reinigungsarten) Betriebliche Organisation (z.b. Einblick in Speiseplangestaltung, Bestellwesen, Lagerhaltung) Weitere Tätigkeiten Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt: Datum und Unterschrift

- 2 - Tätigkeitsfeld: Reinigung und Pflege von Räumen inkl. Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes unter Berücksichtigung von Hygiene, Umweltschutz, Arbeitsschutz Einblick/Mitarbeit in den Bereichen: Reinigungs- und Pflegemaßnahmen (z.b. Umgang mit Reinigungsgeräten, Durchführung verschiedener Reinigungsarten und -verfahren, Kenntnis der jeweiligen Reinigungs-, Behandlungs- und Desinfektionsmittel und deren Gebrauchsanweisung) Angaben zu Art und Umfang der verrichteten Tätigkeiten, den eingesetzten Geräten: Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes (z.b. jahreszeitliche und anlassbezogene Tisch- und Raumgestaltung) Betriebliche Organisation (z.b. Einblick in Reinigungs- / Hygienepläne, Bestellwesen, Lagerhaltung) Weitere Tätigkeiten Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt: Datum und Unterschrift

- 3 - Tätigkeitsfeld: Reinigung und Pflege von Textilien unter Berücksichtigung von Hygiene, Umweltschutz, Arbeitsschutz Einblick/Mitarbeit in den Bereichen: Textilreinigung und -pflege (z.b. Umgang mit den Geräten im Tätigkeitsbereich; Wäschekreislauf: Sortieren, Transport, Kontrolle, Ausgabe; sachgerechter Einsatz von Wasch- und Pflegemitteln) Angaben zu Art und Umfang der verrichteten Tätigkeiten, den eingesetzten Geräten: Kennzeichnung von Textilien, Ausbesserungsarbeiten Betriebliche Organisation (z.b. Einblick in Reinigungspläne, Bestellwesen, Lagerhaltung) Weitere Tätigkeiten Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt: Datum und Unterschrift

Anlage 3 Bescheinigung über Berufspraxis (Betriebspraktikum) in anderen Privathaushalten (Dienstleistungsagenturen, Sozialstationen, Nachbarschaftshilfe) Name: Anschrift: Praktikumsdauer vom bis Betrieb/Einrichtung: Anschrift: Es wurden Arbeitsstunden erbracht. Eine Tätigkeitsbeschreibung ist als Anlage beigefügt. Stempel Datum Unterschrift Betrieb

Anlage 4 Tätigkeitsbericht über die Berufspraxis (Betriebspraktikum) in anderen privaten Haushalten (Sozialstationen, Nachbarschaftshilfe, Dienstleistungsagenturen) gemäß 9 Abs. 4 der PO Hinweis: Die Tätigkeitsbeschreibung ist von der/dem Prüfungsbewerber/in zu erstellen und durch Unterschrift der Einsatzleitung des Betriebes zu bestätigen. Sie sollte folgende Angaben enthalten: Art und Größe des Haushalts, verrichtete Tätigkeiten in den Bereichen Speisenzubereitung und Service, Reinigen, Pflegen und Gestalten von Räumen und Textilien, Betreuungsleistungen wie Gesprächsführung, Motivation und Beschäftigung, Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen. Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt: Datum und Unterschrift