Seniorenratgeber Landkreis Roth



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Transkript:

Seniorenratgeber Landkreis Roth 2012 4. Auflage

Seniorenratgeber Landkreis Roth Der Seniorenratgeber des Landkreises Roth erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann durchaus möglich sein, dass vorhandene Angebote, Dienste und sonstige Institutionen uns nicht erreicht haben oder mitgeteilt wurden oder erst vor Kurzem ins Leben gerufen wurden. Auch stellen sich einige Institutionen exemplarisch für viele andere vor. Anschriften und Rufnummern können sich schnell ändern und so ihre Aktualität verlieren. Bitte haben Sie dafür Verständnis und teilen Sie Änderungen und Ergänzungen mit. Sie werden dann in einer Neuauflage berücksichtigt. Auch sind wir dankbar für Vorschläge und Anregungen, die wir dann ebenfalls in einer Neuauflage berücksichtigen können. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Den Seniorenratgeber finden Sie auch im Internet unter: www.landratsamt-roth.de

Inhaltsangabe zum Seniorenratgeber 1 2 3 4 5 1. Vorwort Landrat 4 Seniorenamt und Soziales 5 2. Aktive Senioren im Landkreis Roth 2.1 Seniorentag und Seniorenfasching 8 2.2 Bildungsangebote 10 2.3 Seniorensport 12 2.4 Freizeitangebote 13 2.5 Kontaktstelle Bürger-Engagement Landkreis Roth 14 3. Vertretung von Senioreninteressen 3.1 Seniorenbeiräte der Städte, Märkte und Gemeinden 15 4. Information, Beratung und Hilfe 4.1 Pflegestützpunkt Landkreis Roth & Fachstelle für pflegende Angehörige 18 4.2 Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen 20 4.3 Selbsthilfegruppen - KISS 22 4.4 Demenz ein Thema unserer Zeit 24 4.5 Sozialpsychiatrischer Dienst 26 4.6 Ambulanter Krisendienst 27 4.7 Schuldnerberatung 28 4.8 Offene Behindertenarbeit 30 4.9 Behindertenbeauftragter 31 4.10 Hospizgruppe und Trauerbegleitung 32 5. Sozialleistungen, Vergünstigungen und Hilfen 5.1 Informationen zur Rente 34 5.2 Leistungen der Grundsicherung 36 5.3 Wohngeld und Lastenzuschuss 40 5.4 Pflege und Pflegeversicherung 41 5.5 Seniorengerechtes Wohnen 46 5.6 Fahrdienst für Menschen mit Behinderung 47 5.7 Schwerbehindertenausweis 48 5.8 Befreiung vom Rundfunkbeitrag 50 5.9 Befreiung von der Praxisgebühr 52 5.10 Sozialhilfe in Heimen 54 5.11 Leistungen der Kriegsopferfürsorge 55 5.12 Förderung von Seniorenveranstaltungen 56 6. Rechtsfragen 6.1 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 57 6.2 Rechtliche Betreuung 58 6.3 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung 60 6.4 Dokumentenmappe 63 6.5 Hilfestellung im Sterbefall 64 7. Medizinische Versorgung 7.1 Kreisklinik Roth 66 7.2 Ärzte 68 7.3 Apotheken im Landkreis Roth 69 7.4 Sanitätshäuser im Landkreis Roth 72 8. Entlastung und Hilfen zu Hause 8.1 Hausnotruf 74 8.2 Essen auf Rädern 76 8.3 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 77 9. Wohnen im Alter 9.1 Ambulante Pflegedienste im Landkreis Roth 78 9.2 Seniorenwohnanlagen im Landkreis Roth 84 9.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften 86 9.4 Betreutes Wohnen Einrichtungen im Landkreis Roth 87 9.5 Teilstationäre Pflege (Tagespflege) 90 9.6 Kurzzeitpflege 92 9.7 Senioren- und Pflegeheime 93 9.8 Fachstelle Pflege und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) 99 10. Lieferangebote für Produkte des täglichen Bedarfs im Landkreis Roth 100 5 6 7 8 9 10

Liebe Leserin, lieber Leser, die Gesellschaft wird immer älter, die Senioren wir freuen uns sehr, dass Sie unseren neu aufgelegten Senioren- werden immer selbstbewusster: Jeder ratgeber in Händen halten. Sie finden darin viele Anregungen und zweite Deutsche will laut einer Umfrage 100 umfassende Informationen. Gerne nehmen wir auch Ihre Ideen auf, Jahre alt werden. Eine weitere Befragung um das Angebot für ältere Menschen im Landkreis Roth weiter zu 4 zeigt, dass nur wenige Angst vor dem Altern verbessern. 5 haben. Die jungen Alten zwischen 60 und 69 Jahren werden als zufrieden, aktiv und fit wahrgenommen, von sich selbst ebenso wie von den Jüngeren. Heute gilt mehr denn je: Mit 66 Jahren da fängt das Leben an! Mit unserer vierten, überarbeiteten Auflage des Seniorenratgebers wollen wir einen kleinen Beitrag leisten und Anregungen sowie Hilfestellungen geben, damit dieser von Udo Jürgens besungene Satz in Erfüllung gehen kann. Die vom Amt für Senioren und Soziales herausgegebene Broschüre zeigt, dass es im Landkreis Roth ein vielfältiges Angebot an Freizeitaktivitäten und Unterstützung für Senioren gibt. Seniorensport hält den Körper genauso fit wie ein Kurs an der Volkshochschule den Geist. Deshalb möchte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, ermuntern, von den Angeboten im Landkreis Gebrauch zu machen. Wir, vom Amt für Senioren und Soziales, beraten Sie gern persönlich in allen Fragen zum Thema Wohnen, Pflege und Freizeitgestaltung und benennen Ihnen weitere Ansprechpartner. Sie finden bei uns außerdem die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung, die Wohngeldstelle und die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht). Sprechen Sie uns an! Obwohl sich die Schwelle, ab der jemand als alt gilt, immer weiter nach oben verschiebt, gibt es in unserer Gesellschaft auch immer mehr einsame, alte Mitbürger. Hier appelliere ich an alle: Sprechen Sie die Menschen aus der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis an, nehmen Sie sie zu Veranstaltungen mit und zeigen Sie ihnen, wo sie Hilfen erhalten, etwa im Seniorenamt des Landratsamts! Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und Benutzen des Ratgebers! Anne Kokoska-Ruppert Abteilungsleiterin Soziales Tel.: 09171 81-308 Ottilie Tubel-Wesemeyer Leiterin des Amtes für Senioren und Soziales Altenhilfeplanung Tel.: 09171 81-249 Herbert Eckstein Landrat

Sandra Seibold Stv. Leiterin des Amtes für Senioren und Soziales Hilfe zur Pflege Tel.: 09171 81-215 Hannelore Heckel Wohngeld Tel.: 09171 81-214 6 7 Bernadette Zottmann Bildung und Teilhabe Tel.: 09171 81-215 Maria Weber Wohngeld Tel.: 09171 81-214 Marina Ritthammer Grundsicherung Tel.: 09171 81-250 Doris Mühling FQA (Heimaufsicht) Tel.: 09171 81-214 Marco Frömter Grundsicherung Tel.: 09171 81-250 Christa Kaske FQA (Heimaufsicht) Tel.: 09171 81-211 Christoph Höfling Grundsicherung Asylbewerber Tel.: 09171 81-255 Gerhard Kunz Pflegestützpunkt Landkreis Roth Tel.: 09171 81-500 Klaus Pitterle Wohngeld Tel.: 09171 81-230

Seniorentag und Seniorenfasching im Landkreis Roth 8 Seit dem Internationalen Jahr der Senioren 1999 gibt Telefon: 09171 81-347 9 Fax: 09171 81-102 es auf Initiative von Landrat Herbert Eckstein im Landkreis Roth einen Seniorentag. Dieser findet alljährlich im Stadtgarten und in der Stadthalle in Roth statt. An der Veranstaltung beteiligen sich Sport- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine, Behörden und öffentliche Einrichtungen. Auch kommerzielle Anbieter können am Landkreis-Seniorentag ihre Dienstleistungen präsentieren. Im Vordergrund stehen Informationen, Gespräche, Beratungen, Fachvorträge und Gesundheitschecks. Daneben wird den Senioren ein abwechslungsreiches Programm mit Musik, Tanz und Unterhaltung geboten. Der Seniorentag des Landkreises Roth erfreut sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit. Die zweite große Veranstaltung des Landratsamtes ist der Seniorenfasching, an dem sich die Faschingsgesellschaften des Landkreises beteiligen und in jedem Jahr wieder ein buntes und kurzweiliges Programm präsentieren. Nähere Informationen zur Organisation der Veranstaltungen erteilt das Landratsamt Roth, Corinna Fochler (Seniorentag), Martina Leykauf (Seniorenfasching) Corinna.Fochler@Landratsamt-Roth.de Martina.Leykauf@Landratsamt-Roth.de

Bildungsangebote 10 Weiterbildung ist keine Frage des Alters, doch viele Weitere Einrichtungen der Erwachsenenbildung 11 haben oft erst in späten Jahren Zeit und Muße, im Landkreis Roth sich schon lang erwünschtes Wissen anzueignen. Die Volkshochschulen bieten der gesamten Bevölkerung ein Kath. Erwachsenenbildung Roth-Schwabach e.v. qualifiziertes Angebot. Kurse aus den Bereichen Kultur, Ringstr. 61 Gesellschaft, Sprachen, EDV, Gesundheit und Bewegung 92318 Neumarkt/Opf erfreuen sich gerade bei älteren Menschen immer Telefon: 09181 9898 größerer Beliebtheit. Fax: 09171 22453 roth-schwabach@keb-neumarkt.de Geschäftsstellen der Volkshochschulen VHS der Stadt Roth Seckendorffschloss Hilpoltsteiner Str. 2 a 91154 Roth Telefon: 09171 7399 Fax: 09171 61392 info@vhs-roth.de Internet: www.vhs-roth.de Öffnungszeiten: Mo und Fr 9.00 12.00 Uhr Di und Do 9.00 12.00 Uhr und 14.00 17.00 Uhr VHS der Gemeinden im Landkreis Roth Haus des Gastes Maria-Dorothea-Str. 8 91161 Hilpoltstein Telefon: 09174 4749-0 Fax: 09174 4749-50 info@vhs-lkr.roth.de Öffnungszeiten: Mo bis Do 9.00 12.00 und 14.00-16.00 Uhr Do bis 18.00 Uhr Fr von 9.00 12.00 Uhr Evangelisches Bildungswerk Schwabach Wittelsbacherstraße 4 91126 Schwabach Telefon: 09122 9256-420 Fax: 09122 9256-425 info@ebw-schwabach.de

Seniorensport Freizeitangebote 12 Auskünfte und Informationen über Seniorensportmöglichkeiten erhalten Sie bei den unter Nr. 3 genannten In jeder Kommune des Landkreises gibt es ein vielfältiges 13 Seniorenbeiräten und Seniorenbeauftragten der Gemeinden sowie bei den jeweils örtlich ansässigen Vereinen. Auch Krankenkassen und Fitness-Center bieten häufig Sportkurse speziell für ältere Menschen an. Kultur- und Freizeitangebot, wie Vorträge, Tanzveranstaltungen, Reisen, Spiele- und Gruppennachmittage für ältere Mitbürger. Veranstalter sind in der Regel Gemeinden, Kirchen, Vereine und Wohlfahrtsverbände. Informationen über das Angebot erhalten Sie bei den Seniorenbeiräten und Seniorenbeauftragten der Gemeinden, in den Pfarrämtern, bei den Veranstaltern und über die Tagespresse.

Kontaktstelle Bürger-Engagement Landkreis Roth Vertretung von Senioreninteressen 14 Die Kontaktstelle Bürger-Engagement Landkreis Roth Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte der 15 versteht sich als Koordinationsstelle, die zusammen Städte und Gemeinden im Landkreis Roth mit ihren Partnern vor Ort das bürgerschaftliche und freiwillige Engagement fördert. Sie ist Vermittlungsstelle zwischen Menschen, die eine sinnvolle Tätigkeit suchen und Menschen, die Engagementmöglichkeiten bieten. Die Begleitung von Bürgerinnen und Bürgern, die Ideen für gemeinwohlorientierte Projekte haben und Unterstützung bei der Umsetzung suchen, gehört ebenso zu den Aufgaben wie das Initiieren und Begleiten von überörtlichen Projekten. Kontakt: Für einander Kontaktstelle Bürger-Engagement Landkreis Roth Landratsamt Roth Weinbergweg 1 91154 Roth Ansprechpartnerin: Annegret Thümmler Telefon: 09171 81-125 fuereinander@lraroth.de Internet: www.fuereinander.lraroth.de Bürozeiten: Mi 9.00 12.00 und 15.00 17.00 Uhr Do 8.00 12.00 Uhr Darüber hinaus können weitere Termine vereinbart werden. Abenberg Horst Binder Stillaplatz 1 91183 Abenberg Telefon 09178 988051 Fax 09178 988080 E-Mail binder@stadt-abenberg.de Allersberg Renate Regnet Marktplatz 1 90584 Allersberg Telefon 09176 50915 Fax 09176 509414 E-Mail versicherungsamt@allersberg.de Büchenbach Viola Jäger Rother Straße 8 91186 Büchenbach Telefon 09171 979512 Fax 09171 979590 E-Mail viola.jaeger@buechenbach.de Georgensgmünd Ben Schwarz 1.Bürgermeister Bahnhofstraße 4 91166 Georgensgmünd Telefon 09172 70312 Fax 09172 70350 E-Mail ben.schwarz@georgensgmuend.de

Greding Karola Meyer Am Kirchenberg 11 Rohr Ingrid Schütz Zum Flecken 10 16 91171 Greding 91189 Rohr 17 Telefon 08463 8642 Telefon 09876 320 E-Mail karola333@t-online.de Roth Franz Pichler Heideck Bleichstr. 2 Maria Allmannsberger Marktplatz 24 91180 Heideck Telefon 09177 494011 E-Mail maria.allmannsberger@heideck.de Hilpoltstein Monika Bergauer Wittelsbacherstr. 23 Telefon 09174 3930 E-Mail monika.bergauer@gmx.de Kammerstein Helga Lausecker Am Birkenhang 3 91126 Kammerstein Telefon 09122 925510 Fax 09122 925540 E-Mail claudia.seebacher@kammerstein.de Rednitzhembach Josef Beck Am Hohen Hof 15 91126 Rednitzhembach Telefon 09122 74159 E-Mail beck.jos@t-online.de Röttenbach Irmgard Bengl Ringstr. 14 91187 Röttenbach Telefon 09172 440 Telefon 09171 4282 E-Mail Franz_Pichler@t-online.de Schwanstetten Artur Weigel Am Steig 16 90596 Schwanstetten Telefon 09170 942749 Fax 09170 942753 E-Mail at.weigel@schwanstetten.de Spalt Otto Schielein Herrengasse 10 91174 Spalt Telefon 09175 796527 E-Mail otto.schielein@spalt.de Thalmässing Fritz Loy Landersdorf 28 91177 Thalmässing Telefon 09173 79906 E-Mail fzloy@vr-web.de Wendelstein Sonja Kreß von Kressenstein Schloss Kugelhammer 1 90530 Röttenbach/ St. Wolfgang Telefon 09129 4357

Pflegestützpunkt Landkreis Roth & Fachstelle für pflegende Angehörige Im Pflegestützpunkt berät ein Mitarbeiter des Landkreises, zwei Pflegeberaterinnen der Pflegekassen, eine Mit- 19 Ziele: 18 arbeiterin der Diakonie Neuendettelsau und einmal pro Erleichterung der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger Woche auch ein Mitarbeiter des Bezirks Mittelfranken zu allen Fragen rund um die Pflege. Unter Einbeziehung Längerer Verbleib in der häuslichen Umgebung der vorhandenen Versorgungsstrukturen wird umfassend Erhalt sozialer Kontakte und neutral informiert. Entlastung pflegender Angehöriger Jeder Bürger, der von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit betroffen ist, einschließlich der pflegenden Angehörigen, Vernetzung der regionalen Angebote im Interesse der hat die Möglichkeit diese Beratungsstelle kostenlos in Betroffenen Anspruch zu nehmen. Aktive Öffentlichkeitsarbeit, um über die Belange Erweitert wird das Angebot durch Erstanlaufstellen in pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen den Rathäusern der Kommunen des Landkreises, die aufzuklären durch ehrenamtliche Mitarbeiter betreut werden. (Dieses Angebot ist noch nicht in jedem Rathaus vorhanden, es wird in Kooperation mit der Freiwilligenagentur Mo bis Mi von 9.00 bis 13.00 Uhr, Öffnungszeiten: für einander aufgebaut) Do von 13.00 bis 18.00 Uhr, Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Sprechstunden nach Vereinbarung Das Angebot: möglich. Kostenfreie und unverbindliche Beratung Bei Bedarf wird ein individueller Hilfeplan erstellt Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes beraten über das regional vorhandene Leistungsspektrum im Hinblick auf den individuellen Hilfe- und Pflegebedarf sowie die Wohnsituation der ratsuchenden Person. Praktische Hilfestellung bei der Inanspruchnahme sozialrechtlicher Leistungen und sonstiger Hilfsangebote Pflegestützpunkt Landkreis Roth & Fachstelle für pflegende Angehörige Ansprechpartner: Herr Gerhard Kunz Weinbergweg 16 91154 Roth Telefon: 09171 81-500 Fax: 09122 9341-199 info@pflegestuetzpunkt-roth.de Internet: http://www.pflegestuetzpunkt-roth.de

Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen Caritas-Kreisstelle Roth 20 Die Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen und Hauptstr. 42, 91154 Roth 21 Selbsthilfegruppen stellen wichtige Leistungen des Telefon: 09171 84080 Fax: 09171 840820 sozialen Systems sicher. Ihr Angebot erstreckt sich von kreisstelle@caritas-roth.de der Unfall-, Kranken- und Pflegehilfe bis hin zu Beratungs- www: http://www.caritas-kreisstelle-roth.de und Bildungsangeboten. Hier eine Aufzählung der entsprechenden Organisationen in alphabethischer Reihenfolge: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Roth-Schwabach Wittelsbacherstr. 4 91126 Schwabach Telefon: 09122 9341-0 Fax: 09122 9341-199 info@awo-roth-schwabach.de Internet: http://www.awo-roth-schwabach.de/ Hier können sie auch Ihre Ansprechpartner in den Ortsvereinen erfragen BRK (Bayer. Rotes Kreuz) Kreisverband Südfranken, Geschäftsstelle Roth Westring 40, 91154 Roth Telefon: 09171 8400-0 Fax: 09171 8400-10 E-Mail : info@kvsuedfranken.brk.de Internet: http://www.brk-suedfranken.de/ Diakonie Roth-Schwabach e.v. (Suchtberatung RH-SC) Münchener Str. 33a, 91154 Roth Telefon: 09171 96270 Fax: 09171 962710 suchtberatung@diakonie-roth-schwabach.de Internet: www.suchtberatung-roth-schwabach.de VdK-Kreisverband Roth-Schwabach Bahnhofstr. 34, 91126 Schwabach Telefon: 09122 603730 Fax: 09122 60 37 39 kv-roth@vdk.de Internet: http://www.vdk.de/kv-roth/ Die Tätigkeitsschwerpunkte des VdK (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands) sind die Beratung der Mitglieder in sozialrechtlichen Fragen und ihre Rechtsvertretung vor Sozialgerichten. Darüber hinaus bringt sich der VdK in sozialpolitische Themen ein. So setzt er sich für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen ein und arbeitet in Beratungs- und Entscheidungsgremien mit.

Selbsthilfegruppen KISS Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen in Mittelfranken 22 Suchen Sie Austausch, Kontakt und Unterstützung bei Öffnungszeiten: 23 chronischen oder seltenen Krankheiten, Lebenskrisen Mo und Mi von 9.00 bis 13.00 Uhr oder belastenden sozialen Situationen? Wollen Sie eine Do von 15.00 bis 19.00 Uhr Selbsthilfegruppe ins Leben rufen? Interessieren Sie sich dafür, was Selbsthilfe leisten kann? Dann sind Sie bei KISS Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen in genau richtig! Mittelfranken - KISS Das Angebot: Vermittlung an Selbsthilfegruppen, -organisationen Beratung und Information rund um die Selbsthilfe Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und in der Selbsthilfegruppenarbeit Bereitstellung barrierefreier Räumlichkeiten für Gruppentreffen Foren für die Öffentlichkeitsarbeit von Selbsthilfegruppen Hinweise auf professionelle Hilfsangebote Ansprechpartnerinnen: Frau Daniela Stenglin, Frau Ute Zahn Sandgasse 5 91154 Roth Telefon: 09171 9897370 roth@kiss-mfr.de Internet: www.kiss-mfr.de Facebook: www.facebook.com/selbsthilfemittelfranken Die Leistungen sind vertraulich und kostenlos.

Demenz ein Thema unserer Zeit 24 Viele Menschen sind im Laufe ihres Lebens von der Genossenschaft VergissMeinNicht eg. Demenz 25 einen oder anderen Form einer Demenz betroffen. Bei Wohngemeinschaft folgenden Vereinen können sich Interessierte über den Geißbachstr. 9 Umgang mit der Krankheit informieren und Projekte zu 91126 Kammerstein dem Thema finden. Alzheimer Gesellschaft Mittelfranken e.v. Adam-Klein-Str.6 90429 Nürnberg Telefon: 0911 26 61 26 Fax: 0911 287 60 80 mail@alzheimer-mittelfranken.de Homepage: www.alzheimer-mittelfranken.de Spezielle Angebote/Leistungen: Qualitätssiegel Demenz, Veranstaltungen und Vorträge, Alzheimer-Kampagnen Gerontopsychiatrische Fachkoordination (GeFa) Mittelfranken / Angehörigenberatung e.v. Nürnberg Adam-Klein-Str. 6 90429 Nürnberg Telefon: 0911 26 98 39 Fax: 0911 287 60 80 Ansprechpartner: Brigitte Souradny Telefon 09122 88 95 85 vgmndemenz@web.de Heiner Dehner Telefon 0911 231 50 26 heiner.dehner@stadt.nuernberg.de

Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) Ambulanter Krisendienst (Ansbach, Nürnberg, Fürth, Schwabach, Roth) 26 Der Sozialpsychiatrische Dienst ist zuständig für Der Krisendienst in Nürnberg bietet für die Region in 27 Menschen: den Abend- und Nachtstunden Hilfen für Menschen die seelische Probleme haben an, die sich in akuten seelischen Notlagen befinden. Auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Kollegen, die sich die sich in Krisensituationen befinden deshalb Sorgen machen finden Hilfestellung. die aus einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen werden Angebote: die Kontakte suchen, um ihre Isolation zu überwinden telefonische Beratung die mit seelisch Kranken in ihrem Umfeld zu tun haben persönliche Gespräche in der Dienststelle Hausbesuche Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung und die Gruppengespräche sind kostenlos. Gespräche zu Nach- und Weiterbetreuungen enge Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Notfalldienst und den Kliniken Der Sozialpsychiatrische Dienst Roth-Schwabach ist unter folgenden Adressen erreichbar: Nördliche Ringstsr. 11 a, 91126 Schwabach Telefon: 09122 9341-700 Fax: 09122 9341-799 spdi.schwabach@awo-roth-schwabach.de Internet: www.awo-roth-schwabach.de Adam-Kraft-Str. 11, 91154 Roth Telefon: 09171 9664-20 Fax: 09171 9664-429 spdi.roth@awo-roth-schwabach.de Internet: www.awo-roth-schwabach.de Mitarbeiter des Krisendienstes sind rund um die Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Sie erreichen den Krisendienst unter der Telefonnummer: Telefon: 0911 424855-0 Fax: 0911 424855-8 info@krisendienst-mittelfranken.de Internet: www.krisendienst-mittelfranken.de Eine weitere Möglichkeit schnelle Hilfe in seelischen Notlagen zu erhalten, bietet die Telefonseelsorge Telefon: 0800 111 0111

Schuldnerberatung 28 Immer wieder geraten Menschen in die Schuldenfalle, dabei gehen oft Schicksalsschläge oder vorher nicht abseh- Ansprechpartner: Herr Wolfgang Hunner Schuldnerberatung AWO Roth - Schwabach 29 bare Ereignisse voraus. Für alle Bürgerinnen und Bürger Drahtzieherstr. 6, 91154 Roth aus dem Landkreis Roth und der Stadt Schwabach wird Telefon: 09171 9664-30 Fax: 09171 9664-39 kostenlose Beratung angeboten. schuldnerberatung.roth@awo-roth-schwabach.de Internet: Internet: www.awo-roth-schwabach.de Sie umfasst: Analyse der Haushaltssituation mit dem Ziel, den nötigen Lebensbedarf zu sichern Entwicklung von Lösungsansätzen, um die Entschuldung zu erreichen Psychosoziale Hilfestellung Verhandlung mit Gläubigern Beratung zum Verbraucherinsolvenzverfahren Durchführung des Insolvenzverfahrens Ansprechpartnerin: Frau Sabine Albuscheid Nördliche Ringstr. 11 a, 91126 Schwabach Telefon: 09122 9341-800 Fax: 09122 9341-899 schuldnerberatung.schwabach@awo-roth-schwabach.de Internet: Internet: www.awo-roth-schwabach.de Schuldnerberatung/Insolvenzberatung der Caritas-Kreisstelle Roth Ansprechpartner: Herr Peter Bestle Hauptstraße 42, 91154 Roth Telefon: 09171 8408-0 Fax: 09171 8408-20 kreisstelle@caritas-roth.de Außenstelle in Schwabach Ansprechpartner: Frau Eva-Maria Öhmt Herr Peter Bestle Penzendorfer Straße 20, 91154 Schwabach Telefon: 09122 879341 Fax: 09122 879342

Offene Hilfen für Menschen mit Behinderungen Behindertenbeauftragter 30 Ziel der Offenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen ist es, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Der kommunale Behindertenbeauftragte vertritt die 31 Pflege und Betreuung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. lungsgesetzes. Durchsetzung des bayerischen Behindertengleichstel- Er wirkt mit bei der barrierefreien Gestaltung von Straßen, Radwege, Plätzen und Gebäuden sowie im öffentli- Aufgaben: Beratung- und Kontaktstelle chen Personennahverkehr. Eine zusätzliche Aufgabe im Rahmen der Beratungspflicht begleitetes Wohnen ist die Integration von Menschen mit Behinderungen in Assistenzdienst den Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst in Schulbegleitung Nürnberg. Institutionen der Offenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen: Lebenshilfe Schwabach Roth Reichswaisenhausstraße 10 A, 91126 Schwabach Telefon: 09171 859637-10 Fax: 09171 859637-19 Diakonie Neuendettelsau Münchener Str. 31a, 91154 Roth Telefon: 09874 82371 Fax: 09874 82412, Rummelsberger Dienste Auhof Ohmstraße 13, 91161 Hilpoltstein Telefon: 09174 49-1276 Fax: 09174 99-261 Regens-Wagner-Stiftung Zell Schwabenstraße. 6, 91161 Hilpoltstein Telefon: 09171 2536 Fax: 09174 2480 Behindertenbeauftragter des Landkreises Roth: Herr Gerhard Kunz Landratsamt Roth Pflegestützpunkt 91152 Roth Telefon: 09171 81-501 Fax: 09171 81-7501 gerhard.kunz@landratsamt-roth.de

Hospizgruppen und Trauerbegleitung 32 Die Hospizbewegung setzt sich dafür ein, unheilbar Arbeitskreis 33 Kranken und Sterbenden die bestmögliche Fürsorge Begleitung auf Trauerwegen und Pflege angedeihen zu lassen. Sie hilft in stationären Einrichtungen und auch daheim, Wilhelm-Dümmler-Straße 116, 91126 Schwabach gerda.gebhardt@freenet.de die medizinische und pflegerische Versorgung und die notwendige Schmerztherapie zu sichern. Trauernde finden Kontakt und Information: Begleitung und Trost. Der Hospizverein Hilpoltstein-Roth arbeitet eng mit der Palliativstation der Kreisklinik Roth zusammen. Frau Elisabeth Ruf Frau Gerda Gebhard Telefon: 09122 13248 Telefon: 09122 76472 Hospizverein Hilpoltstein-Roth 1. Vorsitzende Ingrid Gerstner Bahnhofstr. 7 91154 Roth Telefon: 09171 1545 info@hospizverein.org Internet: www.hospizverein.org Zweimal jährlich jeweils acht Treffen Mi 19.00 bis 21.00 Uhr Hospizgruppe Schwabach Ansprechpartnerin: Frau Karin Seifert Telefon: 0163 4419234 info@hospizteam-schwabach.de Internet: www.hospizteam-schwabach.de Ehrenamtliche Begleitung und Beratung für unheilbar Kranke und deren Angehörige Hospiz-Team-Nürnberg e. V. Deutschherrnstraße 15-19, 90429 Nürnberg Telefon: 0911 877349 info@hospiz-team.de Internet: www.hospiz-team.de

Informationen zur Rente 34 Den Anspruch auf Altersrente, Altersruhegeld oder Deutsche Rentenversicherung Bund 35 auch Regelaltersrente haben Sie bzw. Ihr Ehepartner Richard-Wagner-Platz 1 sich in Ihrem langen Berufsleben erworben. Für die meisten Menschen ist die staatliche Rente das Haupteinkommen im Alter und sichert so weitgehend den erreichten 90443 Nürnberg Telefon: 0911 2380-0 Fax: 0911 2380-1 92 Lebensstandard. service.in.nuernberg@drv-bund.de Welche Rentenart beansprucht werden kann und wie hoch die Rente bemessen sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Je nach dem, wann und wie viel gearbeitet und welches Einkommen erzielt wurde, ergibt sich eine eigene Rentenbiographie. Das Rentenrecht ist sehr umfangreich und es ist oft schwierig, die komplizierten Sachverhalte zu durchschauen. Wenn Sie Fragen zur Rentenantragstellung, Rentenberechnung oder allgemein zu Ihrem Rentenanspruch haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Auch die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung und das Staatliche Versicherungsamt am Landratsamt geben Auskünfte: Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Auskunfts- und Beratungsstelle Münchener Str. 31 91154 Roth Telefon: 09171 825887-0 Fax: 09171 825887-5 abs-roth@drv-nordbayern.de Internet: www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de Landratsamt Roth Staatliches Versicherungsamt Weinbergweg 1 91154 Roth Telefon: 09171 81-249 Fax: 09171 81-7249 Ottilie.Tubel-Wesemeyer@landratsamt-roth.de

Leistungen der Grundsicherung Hier ein Berechnungsbeispiel für die Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt für ein Ehepaar, das Regelaltersrenten bezieht: Der Ehemann erhält eine monatliche Rente von 530 und die Ehefrau eine Rente von 310 im Monat. Die monat- 36 Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebens- Pauschale von 78 im Monat zu bezahlen. liche Kaltmiete beträgt 280, für die Heizung ist eine 37 unterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Nebenkosten (Wasser, Müll, Kanal etc.) schlagen mit 60 im Monat zu Buche. Außerdem verfügt der Ehemann über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 %, in dem zusätzlich das Merkzeichen G eingetragen ist, da bei ihm eine Gehbehinderung vorliegt. Berechnung: Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des Antragstellers. Der Hilfebedarf errechnet sich aus: den entsprechenden Regelsätzen (z. B. erwachsene leistungsberechtigte Person, leistungsberechtigtes Kind usw.) der angemessenen Warmmiete eventuell anfallenden Beiträgen zur Kranken-/ Pflegeversicherung sowie möglichen Mehrbedarfszuschlägen Regelsatz Ehegatte 1 337,00 Regelsatz Ehegatte 2 337,00 Mehrbedarf wegen Gehbehinderung des Ehemannes 57,29 Kaltmiete 280,00 Heizungspauschale 78,00 Nebenkostenpauschale 60,00 Bedarf für Lebensunterhalt 1.149,29 abzüglich Einkommen: Altersrente Ehemann 530,00 Altersrente Ehefrau 310,00 anrechenbares Eink. insgesamt: 840,00

38 Bedarf für Lebensunterhalt minus anrechenbares Einkommen ergibt eine zu gewährende monatliche Hilfe von 309,29. Die monatliche Hilfe beträgt 309,29, soweit kein zu verwertendes oder einzusetzendes Vermögen (Alleinstehende haben einen Freibetrag von 2.600, Ehepaare einen von 3.214 ) vorhanden ist. Antragsformulare können Sie bekommen und abgeben bei: Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beim Seniorenamt und Soziales am Landratsamt Roth 39 Versicherungen wie Hausrat- und Haftpflichtversicherungen können vom Einkommen abgezogen werden, was die Hilfegewährung um diesen Betrag erhöht. Die Grundsicherung wird ab dem Antragsmonat gezahlt und in der Regel für ein Jahr bewilligt. Wenn der Grund für die Hilfegewährung entfällt, muss die leistung eingestellt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim: Landratsamt Roth Seniorenamt und Soziales Weinbergweg 1 91154 Roth Telefon: 09171 81-250 Fax: 09171 81-7250 sozialamt@landratsamt-roth.de

Wohngeld und Lastenzuschuss Pflege und Pflegeversicherung 40 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- Kraft getreten ist, hat eine wichtige Lücke im sozia- Das Pflegeversicherungsgesetz, das am 1. April 1995 in 41 oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. für die Folgen von Pflegebedürftigkeit, indem es sich an len Netz geschlossen. Es sichert eine Grundfinanzierung Mietzuschuss kann der Mieter von Wohnraum erhalten. den Kosten für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege Lastenzuschuss kann der Eigentümer eines Eigenheimes beteiligt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder einer Eigentumswohnung erhalten. sind. Die Höhe des Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich Der Hilfebedarf muss in den Bereichen Körperpflege, nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder. Daneben ist die Zahl, der zum Haushalt zäh- Pflege an der Person (grundpflegerische Leistungen) ge- Ernährung, Mobilität und Haushalt bestehen, wobei die lenden Mitglieder und die Höhe der Miete bzw. Belastung genüber der hauswirtschaftlichen Versorgung überwiegen maßgeblich. muss. Beratung und Anträge erhalten Sie bei: Landratsamt Roth Seniorenamt und Soziales -Wohngeldstelle- Weinbergweg 1 Telefon: 09171 81-230 oder 81-214 oder bei Ihrer Wohnortgemeinde. Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung gewährt den Personen Leistungen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, einen erheblichen Hilfebedarf haben. Zudem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Vorversicherungszeit beträgt seit dem 01.07.2008 mindestens 2 Jahre innerhalb der Rahmenfrist von 10 Jahren. Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Krankenkasse bei der gleichzeitig

Leistungen und Pflegestufen auf einen Blick Leistungen der häuslichen Pflege (seit 1.1 2012) Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Härtefall I II III 42 die Pflegekasse angegliedert ist, gestellt werden. Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen oder einem Bevollmäch- 43 Pflegegeld 235,00 440,00 700,00 700,00 monatlich tigten gestellt werden. Sachleistungen Leistungen der Pflegekasse monatlich 450,00 1.100,,00 1.550,00 1.918,00 bis zu: Auf Antrag der Versicherten lassen die Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz erfüllt sind, und welche Pflegestufe vorliegt. Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III (erhebliche Pflegebedürftigkeit) (Schwerpflegebedürftigkeit) (Schwerstpflegebedürftigkeit) Die Leistungen der Pflegeversicherung werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Urlaubs-/ Verhinderungspflege für 4 Wochen im Jahr Tages- und Nachtpflege in teilstationärer Einrichtung monatl. bis zu: 1.550,00 1.550,00 1.550,00 1.550,00 450,00 1.100,00 1.550,00 1.550,00 Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen/ Jahr in vollstationärer Einrichtung max. Für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Pflegebedarf nach 45 a und 45 b SGB XI (z.b. bei Demenz): gültig für alle Pflegestufen (auch Pflegestufe 0) 1.550,00 1.550,00 1.550,00 1.550,00 Leistungen der vollstationären Pflege s. Kapitel 9.8 100,00 od. 200,00 im Monat

Weitere Leistungen zur häuslichen Pflege Beispiel: Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Einer pflegebedürftigen Person in Pflegestufe II steht (z.b. Desinfektionsmittel, Unterlagen, Pflegebetten) grundsätzlich für Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) ein Betrag in Höhe von monatlich 1.100 zu. 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Die pflegebedürftige Person nimmt jedoch nur 70% 45 (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung) Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Diese Leistungen werden nach Antrag zusätzlich übernommen Im Rahmen der häuslichen Pflege können Sie wählen, ob Sie das häusliche Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn) oder die Sachleistung (bei Inanspruchnahme einer beruflich tätigen Pflegekraft, z.b. durch die ambulanten Pflegedienste - mindestens 1,5 Stunden/Tag) in Anspruch nehmen. Möglich ist auch eine Kombinationsleistung, wenn die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. Das Pflegegeld wird dann prozentual gekürzt. Wird eine Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, gewährt die Pflegekasse für den nicht in Anspruch genommenen Prozentanteil häusliches Pflegegeld. (= 770 ) der Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch. In Folge dessen, steht der pflegebedürftigen Person noch 30 % aus dem häuslichen Pflegegeld (= 440 ) in Pflegestufe II zu. Daraus kann die Pflegekasse noch ein Restpflegegeld (30 % von 440 ) in Höhe von 132 als Aufwandsentschädigung für die helfenden Angehörigen gewähren. Für pflegende Angehörige werden von der Krankenkasse/ Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, vorausgesetzt, dass die Pflegeperson neben ihrer Pflege regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Nach den maßgeblichen Vorschriften des SGB XII besteht die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen, sofern die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind oder die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind. Informieren können Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse sowie beim: Landratsamt Roth Seniorenamt und Soziales Weinbergweg 1 91154 Roth Telefon: 0 91 71 81-215 sozialamt@landratsamt-roth.de

Seniorengerechtes Wohnen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 46 Mit zunehmendem Alter verändern sich die Bedürfnisse an das persönliche Umfeld. Manchmal genügen möglichen und sicherzustellen, stehen Menschen mit Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu er- 47 schon kleine Maßnahmen, um das Leben in der eigenen Behinderung Fahrten zu Verwandten, Bekannten oder zu Wohnung zu erleichtern oder weiterhin zu ermöglichen. geselligen und kulturellen Veranstaltungen zu. Für alten- und behindertengerechte bauliche Maßnahmen Umfang und Voraussetzungen regeln die vom Bezirk Mittelfranken ausgearbeiteten Richtlinien. (z.b. Türschwellenverbreiterung, Barrierefreiheit herstellen usw.) gewähren die Pflegekassen finanzielle Unterstützung. Dieser Zuschuss ist einkommensabhängig. ag, B oder H vermerkt Im Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen sein. Auskünfte über staatliche Fördermittel erteilt auch: Landratsamt Roth Wohnbauförderung Weinbergweg 1 91154 Roth Telefon: 09171 81-133 oder 81-181 Auskünfte erteilt: Bezirk Mittelfranken -Sozialreferat- Danzigerstr. 5 91522 Ansbach Telefon: 0981 4664-0

Schwerbehindertenausweis 48 Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen: 49 bundeseinheitlicher Nachweis. Schwerbehinderte Steuervergünstigungen Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht nur Fahrten im Personennahverkehr vorübergehend eingeschränkt sind. Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer Der Ausweis dient als amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Er wird auf Parkgenehmigung Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und Vergünstigung beim Telefon Antrag des zuständigen Versorgungsamtes ausgestellt. Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mind. 50 %) und die gesundheitlichen Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich Merkzeichen (ag = außergewöhnliche Gehbehinderung, G (z.b. Mehrbedarfszuschlag in der Sozialhilfe Grundsicherung) = Gehbehinderung, B = Begleitperson, RF = Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren etc.) nachgewiesen Den Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung werden. und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen Sie beim: Amt für Versorgung und Familienförderung Bärenschanzstr. 8 a 90429 Nürnberg Telefon: 0911 928-0 Fax: 0911 928-2400 poststelle.mfr@zbfs.bayern.de Internet: www.zbfs.bayern.de Die Parkgenehmigung für schwerbehinderte Menschen ist bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu beantragen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Neuregelung ab 1.01.2013) 50 Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf Antrag möglich. Der Antrag auf Befreiung ist an die: Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags, also 5,99 Euro pro Monat. 51 Gebühreneinzugszentrale Rundfunkbeitrag 50656 Köln Gehörlose und blinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen. zu senden. Auskünfte erteilen die jeweiligen Wohnortgemeinden, die auch die entsprechenden Anträge vorhalten. Ausführliche Informationen erhalten Sie darüber hinaus im Internet: www.rundfunkbeitrag.de oder direkt unter der Servicenummer 018 59995 0888 (6,5 Cent/Minute aus den deutschen Festnetzen; abweichende Preise für Mobilfunk). Die Berechtigung ist jeweils durch einen aktuellen Bewilligungsbescheid, einem Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen oder vergleichbaren Belegen nachzuweisen. Befreit werden können: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Asylbewerberleistungen oder BAföG) bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Befreiung von der Praxisgebühr 52 Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige, die mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt leben, Freibeträge berücksichtigt (4.410 für Ehegatten/Lebenspartner, 3.648 Kind). Zu den Bruttoeinnahmen gehören u. a. Arbeitsentgelt aus Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Alters-, Betriebs- und Hinterbliebenenrenten, Kapital- und Mieteinkünfte, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt). 53 Pro Quartal müssen versicherte Patienten eine Praxisgebühr von 10 zahlen, wenn sie zu einem Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeuten gehen. Die Gebühr wird auch für eine telefonische Beratung, eine Rezeptverlängerung oder bei einem Notfall fällig. Jährliche Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen sind von der Gebühr ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Zuzahlungen für verschriebene Medikamente, Verbandsmittel und Hilfsmittel in Höhe von 10% des Preises, mindestens jedoch 5 aber höchstens 10, zu leisten. Bei häuslicher Krankenpflege und Heilmitteln fallen 10% der Kosten an und zusätzlich 10 je Verordnung. Die Zuzahlung hierfür entfällt erst ab dem 29. Tag. Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen für die ersten 28 Tage 10 pro Tag selbst bezahlt werden. Übersteigen die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze von insgesamt 2% bzw. bei chronisch Kranken 1% des Familienbruttojahreseinkommens, können Sie von der jeweiligen Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zahlungen befreit werden. Weitere Informationen können bei der jeweiligen Krankenkasse abgefragt werden.

Sozialhilfe in Heimen Leistungen der Kriegsopferfürsorge Bezirk Mittelfranken -Sozialreferat- Danziger Str. 5 91522 Ansbach Telefon: 0981 4664-0 Außensprechstunde jeden Donnerstag im Pflegestützpunkt Landkreis Roth. Terminvergabe über den Pflegestützpunkt. 54 Für Sozialhilfe in Heimen, z. B. für die Übernahme von Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Be- 55 ungedeckten Heimkosten, ist der Bezirk Mittelfranken in Ansbach zuständig. schädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen anzunehmen. Damit sollen die Folgen der Schädigung oder des Verlustes der/des Angehörigen angemessen ausgeglichen oder gemildert werden. Die Leistungsarten in der Kriegsopferfürsorge, sind mit denen in der Sozialhilfe bzw. in der Grundsicherung im Alter nahezu identisch bzw. gehen teilweise darüber hinaus. Auskünfte, Beratungen und Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie beim: Landratsamt Roth Seniorenamt und Soziales Weinbergweg 1 Telefon: 09171 81-250 sozialamt@landratsamt-roth.de

Förderung von Seniorenveranstaltungen Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 56 Der Landkreis Roth gewährt gemeinnützigen Organisationen, die öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre durchführen, einen freiwilligen Zuschuss. Gefördert wird jeweils eine Veranstaltung im Kalenderjahr, mit einem festgesetzten Betrag pro teilnehmende Person. Der Zuschuss soll dazu beitragen, die Angebote für ältere Menschen im Landkreis Roth zu erweitern. Unseren Antrag finden Sie im Internet unter: www.landkreis-roth.de / Landratsamt online / Formulare Downloads / Senioren & Ruhestand / Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses Nähere Informationen erhalten Sie beim: Landratsamt Roth Seniorenamt und Soziales Weinbergweg 1 91154 Roth Telefon: 09171 81-215 sozialamt@landratsamt-roth.de Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise erfragen. Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können. Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskunft erteilt das: Amtsgericht Schwabach Weißenburgerstr. 8 91126 Schwabach Telefon: 09122 18070 57

Rechtliche Betreuung 58 treffen. Sie darf nur angeordnet werden, wenn andere 59 Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. ( 1896 BGB) Hilfen nicht ausreichen und wenn nicht anderweitig Vorsorge getroffen wurde (z.b. durch eine Vorsorgevollmacht). Gesetzliche Betreuer unterstützen ihre Betreuten bei deren Entscheidungen und handeln für sie als gesetzliche Vertreter. Dabei versuchen sie, ihren Schutzbefohlenen ein selbstbestimmtes Leben soweit wie möglich zu erhalten. Das betrifft alte Menschen, die z.b. aufgrund seniler Demenz Unterstützung benötigen, aber auch junge Menschen, die z.b. nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Die Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung auf Zeit. Der Betreuer hat festgelegte Aufgaben wie z.b. die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge zu erledigen. Jeder, der die Hilfsbedürftigkeit einer anderen Person feststellt, kann für diese eine Betreuung beantragen. Meistens geschieht dies durch Angehörige, Nachbarn, Ärzte, soziale Einrichtungen oder auch durch den Betroffenen selbst, z.b. wenn er körperlich behindert ist. Die Betreuung wird notwendig, wenn ein Erwachsener nicht mehr in der Lage ist, sein Leben alleine zu meistern und die notwendigen Entscheidungen selbstständig zu Auskunft erteilt das: Landratsamt Roth Gesundheitsamt/Betreuungsstelle Ansprechpartner: Herr Martin Peitz Weinbergweg 10 91154 Roth Telefon: 09171 81 638 Martin.Peitz@landratsamt-roth.de Amtsgericht Schwabach Weißenburgerstr. 8 91126 Schwabach Telefon: 09122 18070

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung 60 Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann sehr Auskunft erteilt: 61 schnell eine Situation eintreten, in der man außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Vorstellungen und den Willen des jeweils anderen wissen, können sie ohne Vertretungsvollmacht nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Die Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines Patienten für den Fall, dass er sich nicht mehr äußern kann und ist eine wichtige Entscheidungshilfe für die behandelnden Ärzte. Durch die Vorsorgevollmacht ermächtigt der Verfasser eine Vertrauensperson im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit rechtswirksam ohne gerichtliche Beteiligung für bestimmte Bereiche oder umfassend zu agieren. Die Betreuungsverfügung sollte beim Gericht hinterlegt werden. Der Verfasser trifft Aussagen zur Auswahl eines Betreuers und zur Führung der Betreuung. Pflegestützpunkt Landkreis Roth & Fachstelle für pflegende Angehörige Ansprechpartner: Herr Gerhard Kunz Weinbergweg 16 91154 Roth Telefon: 09171 81-500 Fax: 09122 9341-199 info@pflegestuetzpunkt-roth.de Internet: http://www.pflegestuetzpunkt-roth.de Landratsamt Roth Gesundheitsamt/Betreuungsstelle Ansprechpartner: Herr Martin Peitz Weinbergweg 10 91154 Roth Telefon: 09171 81647 Fred.Hermann@landratsamt-roth.de Martin.Peitz@landratsamt-roth.de Auch bei den Betreuungsvereinen des Landkreises Roth und der Stadt Schwabach können Sie sich informieren.

Folgende Betreuungsvereine sind für den Landkreis Roth zuständig: Dokumentenmappe Diakonie Roth-Schwabach e.v. Münchener Str. 31 a 91154 Roth Telefon 09171 99 741 Fax 09171 99 742 E-Mail Betreuungsverein-roth@web.de Lebenshilfe Schwabach-Roth e.v. -Betreuungsverein- Äußere Rittersbacher Str. 7 91126 Schwabach Telefon 09122 9295 13 Fax 09122 9295 42 Internet www.lebenshilfe-schwabach-roth.de Diakonisches Werk Schwabach e.v. -Betreuungsverein- Wittelsbacherstr. 4 a 91126 Schwabach Telefon 09122 9375 15 Fax 09122 9375 40 Internet www.diakonie-roth-schwabach.de Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.justiz.bayern.de oder unter www.bmj.bund.de Caritas Kreisstelle Roth Hauptstr. 42 91154 Roth 62 Telefon 09171 8408 0 Für wichtige Urkunden und Papiere, die Sie bei der Rege- 63 Fax 09171 8408 20 lung von Behördenangelegenheiten immer wieder benötigen, empfiehlt es sich eine Dokumentenmappe anzulegen. So können Sie jederzeit zur Regelung von wichtigen Angelegenheiten und in einem Notfall darauf zurückgreifen. Folgende wichtige Unterlagen gehören in die Dokumentenmappe: Geburtsurkunde Heiratsurkunde (Stammbuch) Falls vorhanden Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Testament (wenn vorhanden und nicht beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt) Sozialversicherungsunterlagen Rentenbescheide Rentenanpassungsmitteilungen Versicherungspolicen (z.b. Lebens- und Sterbeversicherung) Schuldurkunden Wertpapiere und Sparbücher Eventuell Arbeitsverträge und Zeugnisse Falls vorhanden Ernennungsurkunden Die nächsten Verwandten oder Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo die Mappe zu finden ist.

Hilfestellung im Sterbefall 64 Die persönliche Trauer macht es für die Hinterbliebenen Gesetzliche und private Versicherungsträger sollten 65 zeitnah informiert werden. Falls gewünscht kann eine Todesanzeige aufgegeben werden. oft schwer, klare Gedanken zu fassen. Trotzdem sind Angehörige sehr schnell nach dem Eintreten eines Todesfalles gezwungen, notwendige Formalitäten zu erledigen. Die nachfolgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung in dieser schwierigen Situation sein: Das eventuell vorhandene Testament muss beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Ist der Tod zu Hause eingetreten, wird der zuletzt behandelnde Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Bei Versterben im Krankenhaus, ist der Totenschein im Krankenhausbüro erhältlich. Spätestens am nächsten Werktag muss der Todesfall beim Standesamt gemeldet werden; dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. Mitzubringen sind Totenschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden. Angehörige und Freunde, Vereine, Verbände und Organisationen, in denen der Verstorbene Mitglied war müssen benachrichtigt werden. Die Beerdigung wird bei der Friedhofsverwaltung und im Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis des Standesamtes angemeldet (Grabstelle!). Hinweise und Wünsche des Verstorbenen sollten, falls bekannt oder schriftlich hinterlegt, Beachtung finden. Die Beerdigung kann auch einem Bestattungsinstitut übertragen werden, welches sich dann um die Formalitäten kümmert. Die Bestattungsdienste benötigen dafür die gleichen Unterlagen, die auch für das Standesamt notwendig sind. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt, Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und bei Bestattungsdiensten.

Kreisklinik Roth 66 Die Kreisklinik Roth ist ein modern ausgestattetes Gesundheitszentrum der Grund- und Regelversorgung Weinbergweg 14 Kreisklinik Roth 67 mit 300 Betten. 91154 Roth Die Kreisklinik Roth wurde 1984 erbaut und 1998 erweitert (30 Betten für geriatrische Rehabilitation und 30 Fax; 09171 802211 Telefon: 09171 802-0 Betten für Innere Medizin). Am 1. Juni 2006 ging die neu info@kreisklinik-roth.de eingerichtete Palliativstation in Betrieb. Hier werden Internet: www.kreisklinik-roth.de Patienten, für die eine kurative (heilende) Therapie nicht mehr möglich ist, ganzheitlich betreut, um ein größtmögliches Maß an Lebensqualität zu erzielen. Die Fachbereiche Gynäkologie, Geburtshilfe, Urologie, Hals-Nasen-Ohren und Augen sind als Belegabteilungen in der Klinik vertreten. 2012 ist das Spektrum durch onkologische Belegbetten ergänzt worden. 2004 eröffnete die Kreisklinik das Gesundheitszentrum 1. Mit der Etablierung von fachärztlichen Praxen und Beratungsstellen hat die Klinik einen wichtigen Schritt zum Standort für Gesundheitsdienstleitungen geschafft und einen Grundstein für die Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors gelegt. 2011 nahm das Gesundheitszentrum 2 den Betrieb auf, in welchem weitere Facharztpraxen und eine ambulante Rehabilitation mit Therapiezentrum untergebracht sind. Vervollständigt wird das Angebot mit einer Apotheke, einem Sanitätshaus und Schulungsräumen für Veranstaltungen rund um das Thema Gesundheit.