FEUERWEHRINSPEKTORAT. FABALU Feuerwehrausbildung Kanton Aargau und Kanton Luzern. Wegleitung



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Transkript:

315 Fahkurs Fahrshulverantwortlihe Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 00-00.do Seite 1/1 20.03.2008

Vorwort 1 Grundlagen Fahrerausildung 2 Leitfaden praktishe Fahrausildung Ausildungskarte Fahrausildung Prüfungsumfang Zusatztheorieprüfung 3 4 5 Theoriefragen 6 Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 7 Informationen 8 Kantonale Unterlagen - Feuerwehr StVA 9 10

Vorwort 315 Vorwort Werte Ausildnerin, werter Ausildner Besten Dank für Ihre Bereitshaft zur verantwortungsvollen Aufgae, neue Motorfahrer unserer Feuerwehren auszuilden. Sie üernehmen mit diesem zeitaufwändigen Engagement eine wihtige Aufgae innerhal Ihrer Feuerwehr. Die Motorfahrer sind verantwortlih für den siheren, unfallfreien Transport von Einsatzkräften, Mashinen und Material im Einsatz- und Üungsdienst zu jeder Tages- und Nahtzeit und in allen möglihen Witterungsverhältnissen und edienen die shweren Gerätshaften der Feuerwehr. Das professionelle Verhalten der Fahrer eeinflusst maßgeend die Wahrnehmung der Feuerwehr durh die Öffentlihkeit sowie die Verfassung der ürigen Einsatzkräfte, die auh im Einsatz zuverlässig und ohne gefährlihen Üermut zum Shadenplatz geraht werden. Nest einer sorgfältigen Selektion von geeigneten Fahrern ist eine gründlihe Aus- und Weiterildung im Motorwagendienst grundlegend wihtig. Als Ausildner für Motorfahrer oliegt Ihnen die grosse Verantwortung, Ihre Motorfahrer so zu shulen, dass diese im Einsatz mit adrenalinsteigernden CisGis- Tönen im Ohr Ihre Pfliht mit der nötigen Ruhe und Besonnenheit erfüllen können. Diese Dokumentation soll Ihnen helfen, dieses Ziel zu erreihen. Ih wünshe Ihnen viel Erfolg und Freude in Ihrer Tätigkeit. Areitsgruppe FABALU, Januar 2007 Shöni Andreas, AGV Spörri Markus, AGV Baumann Andreas, AGV Müller Patrik, GVL Graf Vinzenz, GVL Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 01-01.do Seite 1/1 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 Grundlagen Fahrerausildung Inhaltsverzeihnis 1. Allgemeines 1.1 Geltungsereih und Zwek 1.2 Rehtsgrundlagen 1.3 Akürzungen 2. Voraussetzungen für das Alegen der Prüfung 2.1 Voraussetzungen 2.2 Berehtigungen 3. Üersiht Berehtigungen 3.1 Führerausweis Kategorien a 1. April 2003 3.2 Taelle Berehtigungen 4. Ausildungsprofil 4.1 Anforderungen Ausilder 4.2 Ausildungsphasen 5. Wie löse ih einen Lernfahrausweis 5.1 Vorgehen 5.2 Lernfahrausweis 6. Vertrauensärztlihe Kontrolluntersuhung 6.1 Untersuhungspfliht 6.2 Untersuhungsintervalle 7. Fahrshul- und Prüfungsfahrzeuge 7.1 Rehtsgrundlagen 7.2 Fahrshulfahrzeuge 7.3 Prüfungsfahrzeuge C1/118 8. Prüfungsanforderungen 8.1 Besondere Anforderungen 8.2 Prüfungsanforderungen 9. Weisungen Blauliht und Wehselklanghorn 9.1 Voraussetzungen für Feuerwehrfahrzeuge 9.2 Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 9.3 Fahrweise auf dringlihen Einsatzfahrten 10. Signalisation 10.1 Aufstellen der Triopane FEUERWEHR (als Vorsignalisation) 10.2 Asperren der Fahrahn 11. Proefahrten 11.1 Ziele 11.2 Hinweise Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 1/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 1. Allgemeines 1.1 Geltungsereih und Zwek Die vorliegenden Grundlagen sind grundsätzlih auf alle praktishen Fahrerausildungen der Kategorien D1, C1 und C1 118 anwendar. Als Grundlage dient die VZV, Anhang 11 und 12 vom 3. Juli 2002. 1.2 Rehtsgrundlagen Anforderungen an die theoretishe Prüfung VZH Anhang 11 Anforderungen an die praktishe Prüfung VZV Anhang 12 Fahrshulfahrzeuge VZV Anhang 12 Prüfungsfahrzeuge VZV Anhang 12 Prüfungsfahrten SVG Art. 15 SVG Art. 100 VRV Art. 27 VZV Art. 22 1.3 Akürzungen Strassenverkehrsamt Strassenverkehrsgesetz Verkehrszulassungsverordnung Verkehrsregelverordnung Verordnung üer die tehnishen Anforderungen an Strassenfahrzeuge Verordnung üer Areits- und Ruhezeit der erufsmässigen Führer von leihten Personentransportern und shweren Personenwagen STVA SVG VZV VRV VTS ARV 1 ARV 2 www.astra.admin.h (Gesetzestexte, Verordnungen und Weisungen) Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 2/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 2. Voraussetzungen für das Alegen der Prüfung 2.1 Voraussetzungen Die Prüfungskandidaten müssen vor dem Alegen der praktishen Prüfung folgende Voraussetzungen vorweisen: Gültiger Führerausweis Kategorie B Gültiger Lernfahrausweis Kategorie C1 (is 7,5 t/> 7,5 t mit Code 118) Prüfung der Zusatztheorie estanden 2.2 Berehtigungen Prüfungsfahrzeug C1 is 7'500 kg Gesamtgewiht Berehtigungen: - C1 = Berufsmässige Gütertransporte is 7,5 t - B 121/Taxi = Berufsmässige Personentransporte - D1* = Berufsmässige Personentransporte is 17 Plätze inkl. Führer ohne Gewihtseshränkung (*Mindestalter 21 Jahre) Prüfungsfahrzeuge C1 üer 7'500 kg Betriesgewiht oder Fahrshullastwagen zusätzlihe Berehtigung: - C1 118 Feuerwehrmotorwagen üer 7,5 t unahängig der Platzzahl Der Führerausweis B, C, C1 erehtigt zum Mitführen von Anhängern der Feuerwehr, Polizei und des Zivilshutzes (innerhal der Shweiz). Der entsprehende Führerausweis für Anhänger ist demnah niht erforderlih. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 3/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 3. Üersiht Berehtigungen 3.1 Führerausweiskategorien a 01. April 2003 Der erworene Führerausweis einer estimmten Kategorie erehtigt auh zum Führen von Fahrzeugen weiterer Kategorien. 3.2 Taelle Berehtigungen Fahrerehtigungen aufgrund der neuen Führerausweiskategorien Kat. A A1 B B1 C C1 D D1 BE CE C1 E DE D1 E F G M A A1 B B1 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X C X X X X X* X X X C1 X X X X* X X X D X X X X X X X X D1 X X X X X X X BE X X X X X X X X X CE X X X X X X X X X X X X C1E X X X X X X X X X X DE X X X X X X X X X X X D1E X X X X X X X X X X F X X X G X X Mof a X Quelle: STVA X* Dem Inhaer des Führerausweises der Kategorie C wird auf Gesuh hin die Bewilligung zum erufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfungen erteilt, sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreihung des Gesuhes mit einem Motorfahrzeug keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrehts egangen hat, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat. Dies gilt eenso für den Inhaer des Führerausweises der Unterkategorie C1, sofern er die Zusatztheorieprüfung nah VZV Anhang 11 Ziffer 2 estanden hat. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 4/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 4. Ausildungsprofil 4.1 Anforderungen Ausildner Mindestens 23 Jahre alt und seit drei Jahren im Besitz des entsprehenden Führerausweises. Vorildliher und routinierter eigener Fahrstil. 4.2 Ausildungsphasen 15 % Vorshulung 60 % Grundshulung / Manöver 25 % Haupt- Perfektionsshulung Ausildungsphase Inhalt Ausildungsort Vorshulung 15% - Angewöhnung an das Fahrzeug - Vorereitung des Fahrzeuges - Vorereitung des Fahrers Parkplatz Gemeinde Grundshulung/ Manöver Hauptshulung/ Perfektionsshulung 60% - Fahren im Verkehr - Verkehrsvorgänge - Verhaltensweisen im Verkehr - diverse Manöver 25% - Autoahnfahrten* - Verkehrsplätze - shwieriges Kreuzen - Fahren im Stadtverkehr * Blaulihtfahrzeuge enötigen keine Autoahnvignette Gemeinde, Nahargemeinde, Ortshaften mit höherer Verkehrsdihte Stadt, Agglomeration Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 5/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 5. Wie löse ih einen Lernfahrausweis 5.1 Vorgehen 1. Formular Gesuh um Erteilung eines LFA eim STVA einholen oder via Internet www.stva.h Formular ausfüllen mit Vermerk C1/118 3. Sehtest ei einem anerkannten Augenoptiker oder Augenarzt ausführen lassen 4. Einreihung des Gesuhs eim STVA 5. Das STVA stellt die Unterlagen für den weiteren Verfahrensalauf zu 5.2 Lernfahrausweis X C1/118 Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 6/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 6. Vertrauensärztlihe Kontrolluntersuhung 6.1 Untersuhungspfliht Eine Untersuhung durh einen Vertrauensarzt oder eine Spezialuntersuhungsstelle, die durh die kantonale Behörde zu ezeihnen ist, ist erforderlih für Personen die: Den Führerausweis der Kategorie C oder D oder der Unterkategorie C1 oder D1 erweren wollen Die Bewilligung zum erufsmässigen Personentransport nah Artikel 25 erweren wollen Den Fahrlehrerausweis erweren wollen Das 65. Altersjahr üershritten haen 6.2 Untersuhungsintervalle Alter Fahrzeugführer/Kategorien Untersuhungsintervall alle Die einen Führerausweis der Kategorie C oder D sowie der Unterkategorie C1 oder D1 erweren wollen < 50 Die im Besitz der Kategorie C oder D sowie neu auh im Besitz der Unterkategorie C1 oder D1 sind > 50 < 70 Die im Besitz der Kategorie C oder D sowie neu auh im Besitz der Unterkategorie C1 oder D1 sind > 70 Die im Besitz der Kategorie C oder D sowie neu auh im Besitz der Unterkategorie C1 oder D1 sind eim Erwer eines Lernfahrausweises alle 5 Jahre alle 3 Jahre alle 2 Jahre Dies gilt auh für Inhaer der entsprehenden Führerausweiskategorien mit Erwer vor 1. April 2003. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 7/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 7. Fahrshul- und Prüfungsfahrzeuge 7.1 Rehtsgrundlagen Fahrshulfahrzeuge VZV Art. 88 VZV Anhang 12 Prüfungsfahrzeuge VZV Anhang 12 7.2 Fahrshulfahrzeuge Ein Motorwagen der Unterkategorie C1/118 mit einem zulässigen Gesamtgewiht von mehr als 7,5t und einer Länge von mindestens 5m, der eine Geshwindigkeit von 80 km/h erreiht. Der Aufau muss aus einem geshlossenen Körper estehen, der mindestens so reit und hoh ist wie die Führerkaine. Die Fahrzeuge müssen mit einem zweiten Brems- und Kupplungspedal oder mit einer Hilfsremse, die für den Fahrlehrer leiht einsetzar ist, ausgerüstet sein. Die Siht nah hinten muss links und rehts durh zusätzlihe Rükspiegel gewährleistet sein. 7.3 Prüfungsfahrzeuge Kategorie C1/118 Ein Motorwagen der Unterkategorie C1/118 mit einem Betriesgewiht von mehr als 7,5t und einer Länge von mindestens 5m, der eine Geshwindigkeit von 80 km/h erreiht. Der Aufau muss aus einem geshlossenen Körper estehen, der mindestens so reit und hoh ist wie die Führerkaine. Es kann auh ein Fahrshullastwagen verwendet werden. L Merke: Während der Lernfahrt sowie an der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug mit einem lauen L nah VRV Art. 27 ausgerüstet sein. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 8/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 8. Prüfungsanforderungen 8.1 Besondere Anforderungen Vorausshauende und partnershaftlihe Fahrweise Gleihmässige Fahrweise, Berüksihtigungen der Eigenshaften, des Gewihts und der Amessungen des Fahrzeuges sowie des Gewihts und der Art der Ladung Rihtiges Beoahten unter Benützung der Aussenspiegel Besondere Vorsiht gegenüer shwäheren Verkehrsteilnehmern Vorausshauende Fahrweise, Verwendung der vershiedenen Bremssysteme Bemerkungen Naheoahtung eim Üerholen von Zweiradfahrern, eziehungsweise eim Voreifahren an Fussgängern 8.2 Prüfungsanforderungen Vorereitung des Fahrzeuges/des Fahrers Rundumkontrolle, Betriessiherheit stihproenartig üerprüfen: Üerprüfen: Reifen, Räder sowie Radmuttern, Bremsanlage, Lenkung, Beleuhtung, Rükstrahler, Rihtungslinker, akustishe Warnsignale, Kotflügel, Windshutzsheie, Sheienwisher und Flüssigkeiten Luftdruk, die Luftehälter und Radaufhängungen üerprüfen Siherheitsfaktoren in Bezug auf Fahrzeugeladung üerprüfen: Fahrzeugkarosserie, Blehadekungen, Blahenverdeke, Frahttüren, Ladungsmehanismus, Verriegelung der Kaine Art und Siherung der Beladung Für die rihtige Sitzhaltung erforderlihe Einstellungen vornehmen Rükspiegel, Siherheitsgurt und sofern verfügar, die Kopfstütze einstellen Armaturen einshliesslih des Fahrtenshreiers üerprüfen und edienen Üerprüfung des Fahrzeugausweises Bemerkungen Die Bewerer müssen zeigen, dass sie in der Lage sind, sih auf ein siheres Fahren vorzuereiten Für die Fahrzeuge ist die jeweilige Betriesanleitung massgeend Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 9/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 Verhaltensweisen im Verkehr Verkehrsvorgänge: Möglihst ald nah der Wegfahrt, ei günstiger Gelegenheit, Ansprehen der Betriesremse kontrollieren Wegfahren: parkieren oder im Verkehr, anfahren, shalten, anhalten Auf gerader Strasse fahren; an entgegenkommenden Fahrzeugen, auh an Engstellen, voreifahren od. halten In Kurven fahren An Kreuzungen und Einmündungen heranfahren und sie üerqueren Lükenenützung Einspuren Rihtungswehsel nah links/nah rehts, aiegen oder die Fahrahn wehseln, Spurhalten, Fahrahnenützung Beahten von Signalen und Markierungen Ausüen des Vortritts, Bremsereitshaft Auf langen Steigungen aufwärts/awärts fahren Kreisverkehr, Bahnüergänge Üerholen, Voreifahren: Üerholen anderer Fahrzeuge: an parkierten und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen voreifahren Fahren auf Üerlandstrassen, Autoahn und Autostrassen: Rihtige Ein-/Ausfahrt, Einfahrt vom Beshleunigungsstreifen, Ausfahrt auf Verzögerungsstreifen, Fahrdynamik Bliktehnik, toter Winkel Astände einhalten Üerlandfahrten auf Haupt- und Neenstrassen, die eine Geshwindigkeit von 80 km/h erlauen Fahrahnenützung Bemerkungen Die Bewerer müssen sih siher und mit der erforderlihen Vorsiht verhalten Es ist auf eine dem Fahrzeug angepasste Bliksystematik und Rundumkontrolle zu ahten Anpassen der Geshwindigkeit, Mithalten im Verkehr Berüksihtigung der Fahrzeugdimensionen Angepasste Shalttehnik, vershleisslose Dauerremsenützung Verkehrsverhältnisse, Beshleunigung, Geshw. Differenz / Üerholweg, Platzverhältnisse eahten Beoahten des Üerholten, eim Wiedereiniegen Bliktehnik, Spiegelenützung Radstreifen enützen, keine Rad- oder Motorradfahrer ehindern Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 10/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 Verhaltensweisen im Verkehr Bemerkungen Umweltewusste und wirtshaftlihe Fahrweise: Motor astellen (wo sinnvoll) Gangwahl Vermeiden von Lärm, Agas und anderen Belästigungen Manövrieren Folgende speziellen Fahrüungen müssen unter Berüksihtigung der Strassenverkehrssiherheit geprüft werden: Rükwärts einer Kurve oder einem Bogen entlang fahren Siher parkieren, um an einer Laderampe/Plattform oder einer ähnlihen Einrihtung zu eladen zw. entladen Unter Benützung des Vorwärts- und Rükwärtsganges wenden Beim Verlassen des Fahrzeuges die erforderlihen Massnahmen treffen (Siherung gegen das Wegrollen und gegen Diestahl, Motor astellen, Feststellremse, Keil) Bemerkungen Ürigen Verkehr niht unnötig ehindern Sih üerzeugen, o die zum Manövrieren notwendige Verkehrsflähe frei ist Hilfsperson einsetzen und dieser klaren Auftrag erteilen Seitenfenster öffnen Rundumlik in kurzen Intervallen Innerhal nützliher Zeit manövrieren Umweltshutz eahten Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 11/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 9. Weisungen Blauliht und Wehselklanghorn 9.1 Voraussetzungen für Feuerwehrfahrzeuge Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Privatfahrzeuge haupterufliher Feuerwehroffiziere im Pikettdienst Offizielle oder private Einsatzfahrzeuge, welhe für dringende Einsätze aufgeoten werden Eintrag im Fahrzeugausweis 9.2 Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn Fahrzeughalter von entsprehenden Fahrzeugen sind verpflihtet, die Fahrer üer die esonderen Rehte und Pflihten zu informieren Fahrzeuge mit Blauliht und Wehselklanghorn sind, unter Wahrung geotener Sorgfalt, vortrittserehtigt Nur auf dringlihen Einsatzfahrten Nur mit eiden Warneinrihtungen vortrittserehtigt 9.3 Fahrweise auf dringlihen Einsatzfahrten Merklatt zur Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn eahten (Register 7). Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 12/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 10. Signalisation 10.1 Aufstellen der Triopane FEUERWEHR (als Vorsignalisation) Innerorts = 0 100 m Ausserorts = 150 250 m ei Dunkelheit und shlehten Sihtverhältnissen mit Blinklampe 10.2 Asperren der Fahrahn shweres Fahrzeug als Shutzshild aufstellen Blauliht ausshalten und Warnlinkanlage einshalten Immer eine ganze Fahrahn asignalisieren (eindeutig und klar) Fahrahnreite für Durhfahrt = 3 m, asperren mit Leitkegel Quer der Fahrahn: Leitkegel und Triopan Fahrahnreite mind. 3 m Einsatzfahrzeuge mit eingeshalteter Warnlinkanlage (gel) SFV Quelle: Grundshule im Feuerwehrdienst Einsatzkräfte auf der Strasse tragen die entsprehende Ausrüstung Vorsiht ei Dunkelheit: reflektierende Streifen Wendemanöver sind zu vermeiden. Sind solhe ausnahmsweise nötig, nur in ausreihendem Astand zum ürigen Verkehr Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 13/14 20.03.2008

Grundlagen Fahrerausildung 315 11. Proefahrten 11.1 Ziele Jederzeitige Einsatzereitshaft der Feuerwehrfahrzeuge Fahrer sind jederzeit in der Lage die Feuerwehrfahrzeuge siher in Betrie zu nehmen und im Einsatz zu fahren Fahrpraxis und Ortskenntnisse vertiefen 11.2 Hinweise Einsatzereitshaft während der Proefahrt siherstellen (Pager, Funk) Routenwahl entsprehend den örtlihen Verhältnissen und Anforderungen Persönlihe Ausrüstung mitführen Inetrienahme der Pumpen und Aggregate Materialkenntnisse Einsatzereitshaft nah Proefahrt sofort erstellen Fahrtenkontrollheft ausfüllen Proleme und Defekte sofort melden Kantonale Weisungen eahten Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 02-01.do Seite 14/14 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 Leitfaden praktishe Fahrerausildung Inhaltsverzeihnis 1. Ausweis lesen und interpretieren 2. Rundumkontrolle - Interpretation Fahrzeugausweis - Rundumkontrolle - Fahrtenshreier - Bremsproe 3. Der Beifahrer 4. Einsetzen von Hilfspersonal - Einweisen - Üerwahen 5. Handzeihen von Hilfspersonal 6. Rükwärtsfahren < 20 m 7. Rükwärtsfahren > 20 m 8. Rükwärtsfahren > 20 m in Seitenstrasse Wenden in Seitenstrasse 9. Wenden in Seitenstrasse 10. Parkieren seitwärts/rükwärts 11. Rükwärtsfahren an Begrenzung 12. Fahrzeug sihern 13. Berganfahren 14. Fahren auf Autoahnen/Autostrassen 15. Verhalten im Kreisverkehr 16. Vorereitungsphasen 17. Wirtshaftlihes Fahren Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 1/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 1. Allgemeines lau Interpretation Fahrzeugausweis Der Bewerer muss in der Lage sein, den Fahrzeugausweis anhand des Fahrzeugs zu lesen und zu interpretieren. Dazu sind folgende Punkte zu eahten: Kontrolle Üereinstimmung Ausweis und Fahrzeug mit Hilfe des Nummernshildes und einem Vergleih der Fahrgestell-Nr. anhand des Ausweises und der eingestanzten Chassisnummer. Fahrzeughalter Besondere Verwendung Art des Fahrzeuges Marke/Typ Sitzplätze Gewihte Anhängelast Spezielle Verfügungen Auflagen Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 2/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 2. Rundumkontrolle Die Rundumkontrolle ist ein Bestandteil der praktishen Führerprüfung. Sie einhaltet das Lesen und Interpretieren des Fahrzeugausweises sowie die Kontrolle der Betriessiherheit des Fahrzeugs und deren Ladung. Nah der Kontrolle der elektrishen Anlage und eventueller Erklärungen am Fahrtenshreier wird die Rundumkontrolle mit einer Bremsproe ageshlossen. Interpretation Fahrzeugausweis Rundumkontrolle Der Inhalt des Fahrzeugausweises muss erklärt werden können: Kontrolle der Üereinstimmung Ausweis und Fahrzeug Gewihte Anhängelast Spezielle Verfügungen Auflagen Optishe Kontrolle auf Mängel und Kontrolle der speziellen Verfügungen gemäss Fahrzeugausweis Die Kontrolle sollte mit System erfolgen Front Windleitsystem, Sonnenlende, Positionslihter, Frontsheie, Sheienwishlätter, Kontrolle der vershiedenen Flüssigkeitsniveaus, Beleuhtung, Flüssigkeitsverluste Fahrerseite Seitensheie, Spiegel, Beleuhtung, Räder auf Profil, Verletzungen, Befestigung und Luftdruk kontrollieren, Aufhängungen, Ahsen, Bremsleitungen, Aufau, Vershlüsse, Tank, Chassisverindungen, Batteriekasten, Drukluftehälter, Reserverad, evtl. eingeklemmte Steine zwishen den Rädern Hek Aufau, Vershlüsse, Beleuhtung, Zugvorrihtung, Daheladung Fahrtenshreier Bremsproe Beifahrerseite Analog der Fahrerseite von hinten nah vorne Bedienung und Funktion des Fahrtenshreiers erklären Nah a. 2-3 Fahrzeuglängen eine angekündigte Bremsproe ausführen Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 3/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 3. Der Beifahrer... ist aufmerksam... ist aktiv... denkt mit... ist eine Hilfe und niht eine Qual Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 4/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 4. Einsetzen von Hilfspersonen Manöver Grundsätzlih wird kein Manöver ohne Hilfsperson ausgeführt. Der Hilfsperson ist ein genauer Auftrag zu erteilen. Damit möglihst keine Verständigungsproleme entstehen, muss das Fenster auf der Fahrerseite zwingend geöffnet werden. Die Hilfsperson kann als Üerwaher oder Einweis-Person eingesetzt werden. Die Hilfsperson sollte den direkten Kontakt oder Spiegelkontakt mit dem Fahrer suhen. Ist der Kontakt zwishen Fahrer und Hilfsperson unterrohen, ist das Manöver sofort zu stoppen. Einweisen geeignet für kurze Bewegungen genaue Manöver-Bewegungen Standort-Einweisungen Merke: Standliht einshalten keine hastigen Bewegungen Umfeld Kontrolle Reserven einplanen Üerwahen geeignet für längere Bewegungen Fahrer manövriert selstständig Beifahrer sihert das Manöver Merke: Sihtkontakt mit dem Fahrer mittels Seitenspiegel Reserven einplanen nah möglihen Gefahren forshen und entsprehend reagieren. Merke: Bitte keine hastigen Bewegungen; der Mashinist sollte die Möglihkeit haen, die Handzeihen umzusetzen. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 5/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 5. Handzeihen von Hilfspersonen Vorwärtsfahren: Bewegen der Unterarme (Handflähe nah oen) von der Waagrehten is üer die Shultern. Rükwärtsfahren: Bewegen der Unterarme (Handflähe gegen das Fahrzeug) aus gesenkter Haltung is höhstens in die Waagrehte. Rihtungsänderung: Seitlihes Ausstreken des rehten/linken Armes: Lenkrad so lange in die angezeigte Rihtung drehen, is der Arm gesenkt wird Anhalten: Seitlihes Ausstreken der Hände: Angae der Distanz durh langsames Zusammenführen der Hände. Geshlossene Hände üer dem Kopf: HALT Merke: Bitte keine hastigen Bewegungen, der Mashinist sollte die Möglihkeit haen, die Handzeihen umzusetzen! Die Zeihengeung kann auh mit der Stalampe gemaht werden, insesondere in der Dunkelheit. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 6/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 6. Rükwärtsfahren < 20m 0-20 m Merke: Kein Vortritt eim Manövrieren Hilfsperson eiziehen Fenster öffnen Fahren max. im Shritttempo Zeihengeung eim Rükwärtsfahren analog Vorwärtsfahren Veroten: - auf Autoahnen - auf Autostrassen - in Tunnels - auf Bahnüergängen - in dihtem Verkehr - in Einahnstrassen Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 7/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 7. Rükwärtsfahren > 20m Merke: Kein Vortritt eim Manövrieren Hilfsperson eiziehen Fenster öffnen Fahren max. Shritttempo Zeihengeung eim Rükwärtsfahren analog Vorwärtsfahren Veroten: - auf Autoahnen - auf Autostrassen - in Tunnels - auf Bahnüergängen - in dihtem Verkehr - in Einahnstrassen - ei Siherheitslinie Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 8/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 8. Rükwärtsfahren > 20m in Seitenstrasse Merke: Manöver haen keinen Vortritt Hilfsperson eiziehen Fenster öffnen Fahren max. Shritttempo Zeihengeung eim Rükwärtsfahren analog Vorwärtsfahren Veroten: - auf Autoahnen - auf Autostrassen - in Tunnels - auf Bahnüergängen - in dihtem Verkehr - in Einahnstrassen - ei Siherheitslinie Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 9/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 9. Wenden in Seitenstrasse 3. 1. 2. Merke: Manöver haen keinen Vortritt Hilfsperson eiziehen Fenster öffnen Fahren max. Shritttempo während dem Rükwärtsfahren Blinker stellen niht in Rükwärtsfahrt üer dihtefahrene Kreuzung manövrieren Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 10/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 10. Parkieren seitwärts/rükwärts Merke: 1. Mit Shritttempo a. 50 m parallel zum stehenden Fahrzeug fahren 2. Langsam rükwärts fahren, is sih die Hinterahse (Drehpunkt) auf gleiher Höhe wie das Hek des parkierten Fahrzeuges efindet 3. Lenkrad nah rehts einshlagen 4. Fahrzeug im 30 Winkel langsam rükwärts fahren 5. Wenn Hinterahse a. 40 m vom Randstein entfernt ist, Lenkrad nah links einshlagen 6. Rükwärts fahren is Fahrzeug parallel zum Parkfeld steht Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 11/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 11. Rükwärtsfahren an Begrenzung X Merke: X 1. Mit Shritttempo is a. 3 m vor Begrenzung fahren 2. Höhe und Fluht kontrollieren 3. Besihtigung der Begrenzung 4. Distanz vom hintersten Punkt am Fahrzeughek is zur Begrenzung messen (Üerhang eahten) 5. Gleihe Distanz von einem optimalen Punkt aus rükwärts messen (z.b. Radnae oder Trittrett) 6. Punkt markieren (z.b. Stein, Lappen, et.) 7. Fahrzeug is zur Markierung korrigieren 8. Fahrzeug sollte a. 30 m vor der Begrenzung stehen Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 12/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 12. Fahrzeug sihern Merke: 1. Geeigneten Platz suhen (darf ih, kann ih, will ih) M 2. Fahrzeug < 20 m vom Trottoir oder Strassenrand entfernt in Position ringen 3. Motor astellen 4. Ersten Gang einlegen*, Fussremse lösen 5. Feststellremse anziehen 6. Fahrzeug mit Keil unter starre Ahse (hinten) wenn möglih auf Trottoirseite verkeilen 7. Fahrzeug vorsihtig auf Keil rollen, Feststellremse anziehen 8. Fahrzeug gegen Diestahl sihern * Herstellervorshriften/Betriesanleitung eahten Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 13/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 13. Berganfahren Merke: 1. Anfahrgang einlegen 2. Beoahten/Zeihengae 3. Motorendrehzahl erhöhen 4. Shleifpunkt der Kupplung suhen und halten 5. Feststellremse lösen 6. Kupplung langsam lösen 7. Motorendrehzahl erhöhen 8. Kupplungspedal möglihst ald ganz lösen Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 14/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 14. Fahren auf Autoahnen/Autostrassen Autoahnen/Autostrassen Einfahrten eim Einfahren den Fahrzeugen auf der Autoahn den Vortritt lassen Blik zurük eine ausreihend grosse Lüke im Fahrzeugstrom suhen eshleunigen etätigen der Rihtungslinker sih mit angepasster Geshwindigkeit in den Verkehr einfügen Wihtig Auf dem Beshleunigungsstreifen in ih niht vortrittserehtigt. Daher frühzeitig Verkehr eoahten und freie Lüke suhen. Im ungünstigsten Fall auf dem Pannenstreifen weiterfahren. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 15/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 15. Verhalten im Kreisverkehr Rihtiges Verhalten im Kreisel In den letzten Jahren wurden in der ganzen Shweiz viele Kreisverkehrsanlagen geaut, weitere werden folgen. Kreisel haen ei kleinem Platzedarf eine grosse Leistungsfähigkeit und zusätzlih wird die Verkehrssiherheit erhöht. Wartezeiten, Lärm- und Agasimmissionen können reduziert werden. Wir alle können dazu eitragen, dass mit einem rihtigen Verhalten ein siheres Befahren der Kreisel und ein flüssiger Verkehrsalauf gewährleistet werden. Nahfolgend gelangen deshal die wihtigsten Verhaltensregeln zur Darstellung. Fahrzeuge im Kreisel haen immer den Vortritt gegenüer den von rehts einfahrenden Fahrzeugen. Vor der Einfahrt muss deshal der Fahrzeuglenker die Fahrt verlangsamen und sih vergewissern, dass sih kein vortrittserehtigtes Fahrzeug nähert. Der Blinker muss niht gestellt werden. Vor dem Verlassen des Kreisels muss der Blinker nah rehts gestellt werden. Dies darf niht zu früh erfolgen, damit einfahrende Fahrzeuglenker niht irritiert werden und zu früh einiegen. Zweiradfahrer sind im Kreisel esonders zu eahten und möglihst niht zu üerholen. Allfällige Fahrstreifenwehsel im Kreisel sind durh Zeihengae anzuzeigen. Bei der Einfahrt und insesondere ei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu ahten und diesen auf Fussgängerstreifen der Vortritt zu gewähren. Bei doppelt geführtem Kreisel wird dieser auf dem inneren Fahrstreifen angefahren, soald der Kreisel üer 180 gefahren wird. (a dritter Ausfahrt). Vor dem Verlassen des Kreisels wird vom inneren Fahrstreifen auf den äusseren Fahrstreifen gewehselt. Ahtung, eim Fahrstreifenwehsel hat man gegenüer dem Verkehrsteilnehmer im äusseren Fahrstreifen keinen Vortritt! Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 16/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 16. Vorereitungsphasen Reihenfolge eim Aiegen oder die Einfahrt in den Kreisverkehr Markante Untershiede zwishen dem Personenwagen- und Lastwagenfahren zeihnen sih in der Vorereitung zum Aiegen oder zum Befahren eines Kreisels deutlih a. Der Lastwagen ist niht nur in der Beshleunigung träger, er enötigt auh eine genaue und frühzeitige Vorereitung für diverse Manöver. Nur so können wir die grosse Masse mit ihren vershiedenen Kräften siher eherrshen. Die Vorereitung kann in vershiedenen Phasen vorgenommen werden. Je früher egonnen werden kann, desto mehr Zeit haen wir, den vershiedenen Phasen genügend Zeit zu widmen. 1. Blik voraus, Situation üerliken, evtl. shon Fuss vom Gas weg 4 2. Je nah Geshwindigkeit Gas weg, eoahten im Seitenspiegel und Rihtungslinker stellen, einspuren 3 3. Evtl. Gang heruntershalten und wenn nötig mit Dauerremse oder Betriesremse Geshwindigkeit reduzieren. Die tiefste Geshwindigkeit muss vor dem Einlenken erreiht sein. 2 4. Naheoahtung, mit rihtigem Gang und Geshwindigkeit aiegen oder den Kreisel efahren. 1 Merke: Die Vorereitung kann je nah Verkehrssituation zwishen 50-100 m vor dem Aiegen eginnen. Somit kann nah dem Aiegen oder dem Verlassen des Kreisels das Fahrzeug wieder eshleunigt werden (unnötiges Vershalten oder Verremsen entfallen). Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 17/18 20.03.2008

Leitfaden praktishe Fahrerausildung 315 17. Wirtshaftlihe Fahrweise Umweltewusste und wirtshaftlihe Fahrweise Bei Kaltstart niht stärker eshleunigen als notwendig Möglihst nah dem Starten des Motors losfahren Motor warmlaufen im Stand vermeiden Motor ohne Betätigen des Gaspedals starten Shnellstarts und zu hohe Drehzahlen vermeiden Frühzeitiges Shalten in den nähsten zw. üernähsten Gang Zwishengas geen nur ei unsynhronisiertem Getriee Vorausshauendes, zügiges und gleihmässiges Fahren Bei längerem Ampelstopp oder geshlossenen Bahnüergängen Motor astellen Gefühlvolles Bremsen Fahren im wirtshaftliher Drehzahlereih Talshu nutzen Drehmomentereih ausnützen Merke: Beim Verlassen des Fahrzeuges ist zwingend der Motor azustellen (ausgenommen Fahrzeug im Areitseinsatz) und das Fahrzeug ist zu sihern. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 03-01.do Seite 18/18 20.03.2008

Ausildungskarte 315 Ausildungskarte Fahrerausildung Name: Vorname: Ge.: Tel. Moil: Tel. Privat: Tel. Geshäft: Strasse: PIN Nr.: Wohnort: Gültig is: Theorie-Prüfung Praktishe Prüfung Prüfungsdatum: Ergenis: Prüfungsdatum: Experte: Ergenis: Bemerkungen: Routinierte Ausildung Theorie Fr. Ausildung Praktish Fr. zusätzlihe Kosten Fr. Prüfungsreife Geühren Total Kosten Fr. Fr. Bliktehnik / Spiegel Kupplung, Shaltung Gas/Bremse, Dauerremse Durhshnittsfahrer Lenkung: Haltung Bedienung Rihtige Gangwahl Zeihengeung Warnvorrrihtung, Liht Bremsereitshaft (falshe / keine) Rehtsfahren (zu wenig / zu stark) Kreuzen Üerholen Astände: Neeneinander / Hintereinander Einspuren, Spurwehsel Spurhalten Bogen- und Kurvenfahren Einfügen Befahren von Verzweigungen Vortrittsreht ausüen, missahten Geshwindigkeit anpassen / Höhstgeshwindigkeit Polizei, Signale, Markierungen Verhalten im Bereih von Fussgängerstreifen Autoahn: Einfahrt / Ausfahrt Verkehrssehen, -Umwelt, -Dynamik, -Statik Parkieren vorwärts, seitwärts, rükwärts Rükwärtsfahren, an Begrenzung fahren Sihern in Steigung / Gefälle Anfahren Eene, Steigung, Gefälle Blauliht und Wehselklanghorn Anfänger Fortgeshrittene Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 04-01.do Seite 1/1 20.03.2008

Name : Total Lektionen Bewertung o = erklärt, geüt / = egriffen, unsiher x = erfüllt Dauer Datum 1 Armaturenkentnisse 2 Vorereitung im Stand 3 Anfahren, Anhalten, Zielremsen 4 Notremsung 5 Lenkradedienung 6 Shalten 7 8 Bremsen mit Zurükshalten 9 Dauerremse 10 Beoahten, Blinken 11 Aiegen / Reihenfolge 12 Fahrahnenützung 13 Beoahten ei Verzweigungen 14 Bremsereitshaft 15 16 Sihern / Keil 17 Wenden (Einfahrt, Fahrahn) 18 Rükwärtsfahren 19 Parkieren seitwärts 20 Parkieren vorwärts 21 Parkieren rükwärts 22 Rükwärtsfahren an Begrenzung 23 Beoahten / Manöver 24 25 Umweltshutz 26 Beahten Signale, Markierungen 27 Fahren nah Wegweiser 28 Anpassen der Geshwindigkeit 29 Gangwahl 30 Einspurstreken 31 Spurwehsel 32 Vorausshauen / Denken 33 Lüken enützen, Einfädeln 34 Vortritte 35 Mithalten, Astand 36 Üerholen 37 Fussgängerstreifen 38 Autoahn, Autostrasse 39 40 Kurventehnik 41 Nahtfahren 42 Bergstrassen 43 Blauliht / Wehselklanghorn 44 Vorprüfungen 45

Theorieprüfung Inhalt 315 Prüfungsumfang Zusatztheorieprüfung (VZV Anhang 11) Die Kenntnisse der Basistheorie werden vorausgesetzt Vorshriften für den Shwerverkehr Höhstgeshwindigkeiten Bodenmarkierungen Benützung der Autoahn Signale für den Shwerverkehr Definition Zusatztafeln Alkohol und erufsmässiger Personentransport spezielle Vorshriften Areits- und Ruhezeitverordnung (ARV) Geltungsereih Sonntags- und Nahtfahrverot Verhalten ei Unfällen Sofortmassnahmen Gütertransporte Verantwortlihkeit Anordnung der Ladung Siherung der Ladung Üerhang und Kennzeihnung Personentransporte Verantwortlihkeit Siherheit der Passagiere Shulus Ausrüstung der Fahrzeuge Masse und Gewihte Längen / Breiten / Höhen Dahlast Gewihtsverteilung / Ahselastung in % Unterlegkeil Fahrzeugtehnik Instrumente Wartung (elektrishe Anlage, Batterie, Motor, Kühlung, Beleuhtung) Reifendruk und Auswirkungen Radwehsel Betankung Ausweise Fahrzeugausweis / Gewihte / Platzzahl Anhängelast Erfordernis Führerausweis Änderungen vorehalten / kein Anspruh auf Vollständigkeit Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 05-01.do Seite 1/1 20.03.2008

Theoriefragen 315 Theoriefragen zum Strassenverkehrsreht 1. Was versteht man unter vorsihtiger Fahrweise? a) Allgemein langsamer fahren ) Versuhen, Gefahren möglihst frühzeitig zu erkennen ) Bei Fehlverhalten Anderer auf den eigenen Vortritt verzihten 2. Wann dürfen Sie die esonderen Warnvorrihtungen (Blauliht und Wehselklanghorn) einshalten? a) Dies liegt in der Kompetenz des Fahrzeuglenkers ) Wenn der Einsatz durh die Einsatzzentrale angeordnet wurde ) Solange die Fahrt dringlih ist und das Einhalten der Verkehrsregeln niht möglih ist 3. Sie fahren mit Blauliht und Wehselklanghorn auf eine unüersihtlihe Kreuzung zu. Die Ampel zeigt Ihnen rot. Wie verhalten Sie sih? a) Ih mässige die Geshwindigkeit ) Mit Blauliht und Wehselklanghorn rauht es keine esonderen Siherheitsmassnahmen ) Notfalls muss ih vor der Querfahrahn anhalten können 4. Was sind die häufigsten Ursahen von Auffahrkollisionen? a) Hohe Geshwindigkeit ) Zu geringe Astände zwishen den Fahrzeugen ) Unaufmerksamkeit 5. Fahrzeug A fährt mit 50 km/h, Fahrzeug B mit 60 km/h. Beide leiten an der gleihen Stelle eine Vollremsung ein. Fz. A kann knapp vor dem Hindernis anhalten. Mit welher Geshwindigkeit prallt Fz. B ins Hindernis? a) 15 km/h ) 25 km/h ) 40 km/h 6. Welhe Siherheitsmassnahmen sind vor dem Manövrieren zu treffen? a) Man muss auf Kinder, Fussgänger und allfällige Hindernisse ahten ) Es ist stets ein Warnsignal zu geen ) Man muss eine Hilfsperson eiziehen 7. Welhe Bremse verzögert auf rutshigen oder vereisten Strassen am Sihersten? a) Vershleisslose Dauerremse ) Betriesremse (Fussremse) ) Stellremse (Handremse) Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 1/7 20.03.2008

Theoriefragen 315 8. Müssen shwere Motorwagen auh in leihten Gefällen mit dem Unterlegkeil gesihert werden? a) Ja, aer nur wenn ein Anhänger angekoppelt ist ) Nein ) Ja, immer 9. Welhe Zeihengae ist ei Verzweigungen mit Kreisverkehr korrekt? a) Ein- und Ausfahrt anzeigen ) Nur die Ausfahrt anzeigen ) Nur die Einfahrt anzeigen 10. a) Der rote Wagen hat Vortritt vor dem lauen ) Da allen einmündenden Strassen der Vortritt entzogen ist, gilt wieder Rehtsvortritt ) Ein Fahrzeug, das sih im Kreis efindet, hat Vortritt 11. a) Der laue Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen ) Der aiegende rote Wagen hat Vortritt vor dem lauen Wagen ) Auh wenn der gele Wagen auf der Hauptstrasse leit, muss er den Rihtungslinker etätigen Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 2/7 20.03.2008

Theoriefragen 315 12. a) Der Radfahrer hat Vortritt ) Der rote Wagen hat Vortritt vor dem gelen Wagen ) Der gele Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen 13. a) Die Fussgänger haen den Vortritt ) Der Motorwagen hat den Vortritt 14. a) Wenn ih nah links aiegen will, hae ih Vortritt vor den entgegenkommenden Fahrzeugen ) Wenn ih nah links aiegen will, haen die entgegenkommenden Fahrzeuge Vortritt ) Das Lihtsignal für den Gegenverkehr zeigt in jedem Fall Rot Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 3/7 20.03.2008

Theoriefragen 315 15. a) Das in die Autoahn einfahrende Fahrzeug hat Vortritt ) Ih muss auf den linken Fahrstreifen ausweihen, um diesem Fahrzeug die Einfahrt zu ermöglihen ) Ih hae Vortritt 16. a) Der rote Personenwagen darf an dieser Stelle üerholen ) Der rote Personenwagen darf an dieser Stelle niht üerholen ) Das Üerholen ist gestattet, weil eines der Fahrzeuge ein Fahrrad üerholt 17. a) Üerholen des landwirtshaftlihen Traktors ist erlaut ) Üerholen des landwirtshaftlihen Traktors ist veroten Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 4/7 20.03.2008

Theoriefragen 315 18. a) Ih hae Vortritt ) Die Fussgängerin hat Vortritt ) Ih remse 19. a) Das Fahrzeug muss auf der Fahrahn agestellt werden, denn das Parkieren auf dem Trottoir ist hier veroten ) Da die Fahrahn shmal ist und für die Fussgänger genügend Raum leit, darf hier das Fahrzeug auf dem Trottoir parkiert werden ) Ohne entsprehende Signalisation oder Markierung ist das Parkieren auf dem Trottoir in jedem Fall veroten 20. a) Ein shwerer Feuerwehrmotorwagen (laue Kontrollshilder) darf ei diesem Signal weiterfahren ) Ein shwerer Feuerwehrmotorwagen (laue Kontrollshilder) darf ei diesem Signal nur mit eingeshaltetem Blauliht und Wehselklanghorn weiterfahren ) Dieses Signal gilt für alle Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewiht Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 5/7 20.03.2008

Theoriefragen 315 Antwortlatt für Theoriefragen (Teilweise sind zwei Antworten rihtig) 01 a 02 a 03 a 04 a 05 a 06 a 07 a 08 a 09 a 10 a 11 a 12 a 13 a 14 a 15 a 16 a 17 a 18 a 19 a 20 a Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 6/7 20.03.2008

Theoriefragen 315 Lösungsshlüssel Theoriefragen (Teilweise sind zwei Antworten rihtig) 01 a 02 a 03 a 04 a 05 a 06 a 07 a 08 a 09 a 10 a 11 a 12 a 13 a 14 a 15 a 16 a 17 a 18 a 19 a 20 a Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 06-01.do Seite 7/7 20.03.2008

Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 315 Verwendung von Blauliht und Welhselklanghorn Eidgenössishes Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de I Environnement, des Transports, de I Energie et de la Communiation Dipartimento federale dell Amiente, dei Trasporti, dell Energia e delle Comuniazioni U V E K E T E C A T E C 3003 Bern, 6. Juni 2005 WEISUNGEN ZUR AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN MIT BLAULICHT UND WECHSELKLANGHORN (MIT INTEGRIERTEM MERKBLATT ZU DEREN VERWENDUNG) Gestützt auf Artikel 8 Asatz 1 und Artikel 27 Asatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezemer 1958 (SVG), Artikel 16 Asatz 1 und Artikel 97 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. Novemer 1962 (VRV) sowie Artikel 220 Asatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 1995 üer die tehnishen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) erlassen wir hiermit folgende WEISUNGEN: 1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DER BEWILLIGUNG ZUR AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN MIT BLAULICHT UND WECHSELKLANGHORN Folgende, in Artikel 27 Asatz 2 SVG erwähnte sowie ihnen gleihgestellte Fahrzeuge dürfen mit Blauliht und Wehselklanghorn ausgerüstet werden (ashliessende Aufzählung): 1.1 Fahrzeuge der Feuerwehr 1.1.1 Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr; 1.1.2 Privatfahrzeuge von haupteruflihen Feuerwehroffizieren im Pikettdienst; 1.1.3 offizielle oder private Einsatzfahrzeuge, die esonders für Öl- oder Chemiewehr ausgerüstet sind und von offiziellen Organisationen für dringende Einsätze aufgeoten werden können; 1.1.4 Fahrzeuge des Bevölkerungsshutzes/Zivilshutzes, die wie Feuerwehrfahrzeuge für den Erste- Hilfeeinsatz ausgerüstet sind und in Friedenszeiten einer offiziellen Katastrophen-Organisation zugeteilt und von ihr eingesetzt werden können. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 07-01.do Seite 1/7 20.03.2008

Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 315 1.2 Fahrzeuge der Sanität Fahrzeuge der Sanität, die (ausgenommen Fahrzeuge nah Ziffer 1.2.6 und 1.2.7) mit einer fix installierten sanitätsdienstlihen Einrihtung ausgerüstet sind. Die Ausrüstung muss durh die kantonale Gesundheitsehörde genehmigt sein und den Rihtlinien für den Bau und die Ausrüstung von Sanitätsfahrzeugen im Rettungsdienst des Interverandes für Rettungswesen (IVR) entsprehen. Die Fahrzeuge (zw. deren Führer im Fall von Ziffer 1.2.6 und 1.2.7) müssen zudem einer offiziellen Rettungs- oder Sanitätsorganisation angeshlossen sein und üer eine kantonale oder interkantonale Einsatzzentrale aufgeoten werden können. Blauliht und Wehselklanghorn müssen (ausgenommen ei Fahrzeugen nah Ziffer 1.2.6 und 1.2.7) fest und dauernd installiert sein. Es etrifft dies (Definitionen gemäss den Rihtlinien des IVR): 1.2.1 Rettungswagen; 1.2.2 Einsatzamulanzen; 1.2.3 Krankentransportwagen; 1.2.4 Katastrophenfahrzeuge; 1.2.5 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF; Ziffer 6.1 der Rihtlinien des IVR); 1.2.6 Einsatzfahrzeuge mit entsprehender Ausrüstung für Dienst- und Notärzte (Privatfahrzeuge; Ziffer 6.2 der Rihtlinien des IVR). Die kantonale Gesundheitsehörde stellt eine Bestätigung aus, dass die Voraussetzungen (inkl. Aus- und Weiterildung der Fahrzeugführer) gemäss den Rihtlinien des IVR erfüllt sind 1 ; 1.2.7 Fahrzeuge der Einsatzleiter Sanität und der leitenden Notärzte (Privatfahrzeuge oder Fahrzeuge der Rettungsorganisation; Ziffer 6.3 der Rihtlinien des IVR). Die kantonale Gesundheitsehörde stellt eine Bestätigung aus, dass die Voraussetzungen von Ziffer 1.2 zweiter Asatz erfüllt sind; 1.2.8 Fahrzeuge des Bevölkerungsshutzes/Zivilshutzes, die wie Sanitätsfahrzeuge für den Erste- Hilfeeinsatz ausgerüstet sind und in Friedenszeiten einer offiziellen Katastrophen-Organisation zugeteilt und von ihr eingesetzt werden können. 1 Für die ürigen Fahrzeuge von Ärzten im Notfalldienst ist das Notfallkennzeihen nah Artikel 78 Asatz 4 VTS vorgesehen. Dieses wird auf dem Fahrzeugdah angeraht (fest oder anehmar) und darf geles Blinkliht mit der gleihen Blinkfrequenz ausstrahlen wie die Warnlinklihter. Es sind folgende Ausführungen möglih: a. ein keilförmiges Gehäuse aus gelem, durhsheinendem Kunststoff (Grundflähe a. 26 m 18 m, Höhe a. 13 m), das als Symol auf allen vier Seiten ein shwarzes Kreuz auf weissem Feld und auf der Vorderund Rükseite in shwarzer Fare die Aufshrift Arzt/Notfall trägt;. ein höhstens 20 m hohes, nah vorne und nah hinten wirkendes Kennzeihen mit der in shwarzer Fare auf gelem Grund versehenen Aufshrift Arzt/Notfalleinsatz. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 07-01.do Seite 2/7 20.03.2008

Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 315 1.3 Fahrzeuge der Polizei 1.3.1 Einsatzfahrzeuge der Polizei; 1.3.2 Privatfahrzeuge von Polizeioffizieren; 1.3.3 Privatfahrzeuge von Polizeieamten im Pikettdienst; 1.3.4 Fahrzeuge des Zolls, die für polizeilihe Aufgaen eingesetzt werden; die Oerzolldirektion ezeihnet die etreffenden Fahrzeuge. 2 Eintrag im Fahrzeugausweis Auh wenn es sih um ein unter Ziffer 1 genanntes Fahrzeug handelt, dürfen Blaulihter und Wehselklanghorn nur in egründeten Fällen ewilligt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist im Fahrzeugausweis folgender Eintrag vorzunehmen: (x) Blauliht(er) und Wehselklanghorn ewilligt. An Fahrzeugen gemäss den Ziffern 1.1.2, 1.2.6, 1.2.7, 1.3.2 und 1.3.3, die auh für private Fahrten verwendet werden, dürfen nur demontierare Blaulihter gestattet werden. In diesem Fall ist im Fahrzeugausweis zusätzlih folgender Eintrag vorzunehmen: Bei Privatfahrten demontieren. 3 Tehnishe Anforderungen Die tehnishen Anforderungen, denen Blaulihter und Wehselklanghörner entsprehen müssen, sind in der VTS sowie in den entsprehenden EG-Rihtlinien zw. ECE-Reglementen festgelegt. Die Zulassungsehörde hat insesondere folgende Punkte zu erüksihtigen: die Fahrzeuge müssen mit Blauliht und Wehselklanghorn ausgerüstet sein. Für Blauliht oder Wehselklanghorn allein dürfen keine Bewilligungen erteilt werden; das Wehselklanghorn muss so geshaltet sein, dass es nur ei funktionierendem Blauliht ertönt; das Blauliht muss so montiert sein, dass es ei jeder Augenhöhe zwishen 1 und 2 m wie folgt ersihtlih ist: - von vorne und von den Seiten aus jeder Entfernung zwishen 10 und 100 m, - von hinten aus mindestens 50 m; nötigenfalls müssen mehrere, höhstens aer vier Blaulihter angeraht werden. Mehr Blaulihter als zur Erfüllung dieser Anforderungen unerlässlih sind, dürfen niht ewilligt werden. Die Shaltung muss gewährleisten, dass ei Ausfall eines Blaulihtes auh das Wehselklanghorn ausser Betrie gesetzt wird; Die Berehtigung zur Verwendung des Notfallkennzeihens wird den von der kantonalen Ärztegesellshaft ezeihneten Notfallärzten im Führerausweis eingetragen. Mit dem Notfallkennzeihen sind keine Privilegien verunden. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 07-01.do Seite 3/7 20.03.2008

Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 315 an Motorwagen sind zusätzlih höhstens zwei nah vorne gerihtete Blaulihtsheinwerfer zulässig (Art. 110 As. 3 Bst. a VTS); das Leuhten des Blaulihtes muss dem Führer durh ein Kontrollliht angezeigt werden (Art. 78 As. 3 VTS); Motorwagen, die mit Blaulihtern und Wehselklanghorn versehen sind, müssen mit einem Datenaufzeihnungsgerät (oder gegeenenfalls mit einem Fahrt- oder Restwegshreier) ausgerüstet sein (Art. 102a VTS). Diese Bestimmung gilt für Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2003 neu in Verkehr gesetzt wurden. Fahrzeuge, die zwishen dem 1. Januar 1993 und dem 31. März 2003 in Verkehr gesetzt wurden, sind is zum 1. Januar 2006 nahzurüsten. 4 Inkrafttreten Diese Weisungen treten sofort in Kraft. Sie ersetzen die Weisungen vom 20. August 1998 für die Erteilung der Bewilligung zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Blauliht und Wehselklanghorn sowie deren Verwendung sowie Ziffer 2 und 3 der Weisungen vom 15. Septemer 1988 zur Verordnung üer Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV). UVEK Eidgenössishes Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Moritz Leuenerger Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 07-01.do Seite 4/7 20.03.2008

Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 315 Eidgenössishes Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de I Environnement, des Transports, de I Energie et de la Communiation Dipartimento federale dell Amiente, dei Trasporti, dell Energia e delle Comuniazioni U V E K E T E C A T E C 3003 Bern, 6. Juni 2005 MERKBLATT ZUR VERWENDUNG VON BLAULICHT UND WECHSELKLANGHORN Das vorliegende Merklatt informiert die Halter und Führer von Fahrzeugen, die mit Blauliht und Wehselklanghorn ausgerüstet sind, üer die damit zusammenhängenden Rehte und Pflihten. Allen Führern von Fahrzeugen mit Blauliht und Wehselklanghorn ist deshal das vorliegende Merklatt durh die Strassenverkehrsämter/Motorfahrzeugkontrollen zw. durh die Fahrzeughalter azugeen. 1. Allgemeines Fahrzeuge mit eingeshaltetem Blauliht und Wehselklanghorn, die ihr esonderes Vortrittsreht eanspruhen, edeuten grundsätzlih ein erhöhtes Risiko für die andern Verkehrsteilnehmer und sind selst höheren Gefahren ausgesetzt. Die mit Blauliht und Wehselklanghorn ausgerüsteten Fahrzeuge, die sih durh die esonderen Warnsignale ankündigen, sind vortrittserehtigt (Art. 27 As. 2 SVG und Art. 16 As. 1 VRV). Die Führer dürfen, unter Wahrung der geotenen Sorgfalt, von den Verkehrsregeln aweihen (Art. 100 Ziff. 4 SVG). Blauliht und Wehselklanghorn dürfen nur solange gerauht werden, als die Dienstfahrt dringlih ist und die Verkehrsregeln niht eingehalten werden können (Art. 16 As. 3 VRV). Die Fahrt muss - ausgenommen ei Einsatzfahrzeugen der Polizei (Ziff. 1.3.1) - durh die Einsatzzentrale angeordnet worden sein. Als dringlih gelten Fahrten im Ernstfall, so genannte Notfallfahrten, ei denen es auf den möglihst rashen Einsatz der Feuerwehr, der Sanität oder der Polizei ankommt, um Menshenleen zu retten, eine Gefahr für die öffentlihe Siherheit oder Ordnung azuwenden, um edeutende Sahwerte zu erhalten oder um flühtige Personen zu verfolgen. Der Begriff der Dringlihkeit ist eng auszulegen. Entsheidend ist, dass Rehtsgüter gefährdet sind, ei denen selst kleine Zeitverluste eine erhelihe Vergrösserung der Shäden ewirken können. Bei der Beurteilung des Dringlihkeitsgrades müssen und dürfen Fahrzeugführer und Einsatzleiter auf die Sahlage astellen, wie sie sih ihnen im Zeitpunkt des Einsatzes darietet. Die Verkehrslage muss so ungünstig sein, dass ohne Aweihen von den Verkehrsregeln zw. ohne Beanspruhung des esonderen Vortrittes eine erhelihe Einsatzverzögerung in Kauf genommen werden müsste. Jede missräuhlihe Verwendung der esonderen Warnvorrihtungen ist zu unterlassen, um die Wirkung, die ihnen im Ernstfall zukommen muss, niht zu vermindern. Der Missrauh von Blauliht und Wehselklanghorn stellt eine Verletzung von Artikel 16 Asatz 3 und Artikel 29 Asatz 1 VRV dar; es gelten die Strafestimmungen von Artikel 90 SVG. Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 07-01.do Seite 5/7 20.03.2008

Verwendung von Blauliht und Wehselklanghorn 315 Grundsätzlih sind Blauliht und Wehselklanghorn gemeinsam zu etätigen. Nur durh die Betätigung eider Warnvorrihtungen kommt den Fahrzeugen ihr esonderes Vortrittsreht zu. 2. Betätigung des Blaulihts ohne Wehselklanghorn Bei nähtlihen, dringlihen Einsatzfahrten darf das Blauliht zur Lärmvermeidung so lange ohne Wehselklanghorn etätigt werden, als der Fahrzeugführer ohne wesentlihe Aweihung von den Verkehrsregeln und insesondere ohne Beanspruhung eines esonderen Vortritts rash vorankommt. Solange nur das Blauliht eingeshaltet ist, esteht jedoh kein esonderes Vortrittsreht. Muss der Fahrzeugführer dieses eanspruhen, hat er auh nahts Blauliht und Wehselklanghorn zusammen zu etätigen. Bei esonderer Gefährdung dürfen die Blaulihter am stillstehenden Fahrzeug solange etätigt werden, is andere Siherheitsmassnahmen getroffen worden sind, um die Einsatzstelle zu sihern. 3. Fahrweise auf dringlihen Einsatzfahrten Der Führer eines vortrittserehtigten Fahrzeuges muss Blauliht und Wehselklanghorn frühzeitig einshalten. Die ürigen Strassenenützer müssen rehtzeitig gewarnt werden und genügend Zeit haen, dem vortrittserehtigten Fahrzeug Platz zu mahen. Die frühzeitige Warnung der ürigen Strassenenützer entindet den Führer eines vortrittserehtigten Fahrzeuges niht davon, seine Fahrweise den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Nah Artikel 100 Asatz 4 SVG kann er ei Verletzungen von Verkehrsregeln nur dann mit Straflosigkeit rehnen, wenn er alle Sorgfalt eahtete, die nah den esonderen Verhältnissen erforderlih war. Blauliht und Wehselklanghorn fordern die ürigen Strassenenützer auf, dem vortrittserehtigten Fahrzeug den Weg frei zu mahen oder frei zu lassen. In dem Umfang, in dem die ürigen Verkehrsteilnehmer die Warnsignale wahrnehmen und eahten können, darf der Führer das esondere Vortrittsreht eanspruhen und von den Verkehrsregeln aweihen. Er muss erüksihtigen, dass einzelne Strassenenützer seine esonderen Warnsignale niht oder zu spät wahrnehmen oder unzwekmässig reagieren können. 4. Befahren von Verzweigungen Die vom SVG ausdrüklih verlangte esondere Sorgfalt erfordert eim Befahren von Verzweigungen spezielle Rüksihtnahme auf jene Strassenenützer, denen aufgrund von allgemeinen Verkehrsregeln, Vortrittssignalen oder Lihtsignalen der Vortritt zustehen würde und die sih darauf verlassen, falls sie die esonderen Warnsignale niht wahrnehmen (Art. 26 As. 2 SVG). Eine Verzweigung zu efahren, owohl die Lihtsignalanlage Halt geietet und anderen Strassenenützern freie Fahrt ankündigt, erfordert höhste Sorgfalt. Bei der Einfahrt in eine Verzweigung, ei der andere Strassenenützer normalerweise den Vortritt haen, muss der Führer so langsam fahren, dass er noh rehtzeitig anhalten kann, falls andere Verkehrsteilnehmer die esonderen Warnsignale üersehen oder niht eahten. Auf einen Siherheitshalt soll nah Möglihkeit verzihtet werden, um keine Zweifel üer die Beanspruhung des Vortrittsrehts aufkommen zu lassen. Das Tempo darf erst wieder eshleunigt werden, wenn sih der Führer vergewissert hat, dass er die Verzweigung gefahrlos passieren kann. 5. Üertreten von Geshwindigkeitsvorshriften Nah Artikel 100 Asatz 4 SVG kann der Fahrzeugführer eines vortrittserehtigten Fahrzeugs mit der geotenen Sorgfalt auh von Geshwindigkeitsvorshriften aweihen, ohne Untershied von allgemein geltenden, signalisierten oder auf estimmte Fahrzeugkategorien anwendare Bestimmungen. Dagegen darf mit Fahrzeugen, ei denen die Zulassungsehörde aus Fahkurs Fahrshulverantwortlihe 315 07-01.do Seite 6/7 20.03.2008