Informationsbroschüre für Pflegeeltern mit jugendlichen Pflegekindern und jungen Erwachsenen



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Transkript:

Informationsbroschüre für Pflegeeltern mit jugendlichen Pflegekindern und jungen Erwachsenen

Liebe Pflegeeltern, das Jugendalter bringt für das Pflegekind und Sie als Pflegeeltern viele neue Erfahrungen und Anforderungen mit sich. In der Pubertät rücken folgende Themen in den Vordergrund: Verantwortung übernehmen, Selbständigkeit, Schule und Ausbildung, Sexualität, Freundschaften, Ablösung vom (Pflege)-elternhaus und der Herkunftsfamilie. Diese Broschüre soll Sie in Kürze über die wichtigsten Veränderungen informieren. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Team des Pflegekinderfachdienstes In dieser Broschüre finden Sie folgende Inhalte: 1. Welche Unterstützung benötigt der/die Jugendliche von seinen/ihren Pflegeeltern? 2. Wie können Pflegeeltern die Identitätsentwicklung im Jugendalter fördern? 3. Was ist zu beachten, wenn eine Jugendliche/ein Jugendlicher eine Ausbildung beginnt? 4. Was verändert sich durch die Volljährigkeit des Pflegekindes? 5. Checkliste Wie selbständig bin ich? 2

1. Welche Unterstützung benötigt der/die Jugendliche von seinen/ihren Pflegeltern? Was du mir sagst, das vergesse ich, was du mir zeigst, daran erinnere ich mich was du mich tun lässt, das verstehe ich. Konfuzius Die nicht immer leichte Aufgabe von Pflegeeltern ist es, das jugendliche Pflegekind so zu fördern und zu fordern, dass es langfristig ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen kann. Die Grundlage dafür ist eine gute Beziehung zwischen Pflegekind und Pflegeeltern und das Ziel der Verselbständigung zu thematisieren. Nachfolgende Überlegungen können hilfreich sein. Die Pflegeeltern sollten das regelmäßige Gespräch mit dem jungen Menschen suchen und ehrlich über ihre/seine Fähigkeiten, Stärken, Möglichkeiten und die Verantwortungsbereitschaft sprechen. Es sollten auch Bereiche thematisiert werden, wo noch ein Veränderungs- bzw. Entwicklungsbedarf gesehen wird. Es ist gut, wenn gemeinsam realistische Ziele vereinbart werden. Der junge Mensch soll sich selbst einschätzen, z. B. mit der beiliegenden Checkliste Wie selbständig bin ich?. Die Pflegeeltern vereinbaren mit dem/der Jugendlichen Schritte zu mehr Selbständigkeit und wie der/die Jugendliche dabei unterstützt werden kann. Die Pflegeeltern sagen dem/der Jugendlichen deutlich, was Sie von ihr/ihm erwarten. Nur so können sich die Jugendlichen an den Erwartungen und Wünschen der Pflegeeltern orientieren. Dazu zwei Beispiele: a) Der/die Jugendliche hält sich nicht an die vereinbarten Ausgangszeiten. Der/die Jugendliche soll pünktlich sein und zur vereinbarten Zeit nach Hause kommen. Die Pflegeeltern sagen ihr/ihm z.b. wir reden über deinen Wunsch, ein Bundesliga- Fußballspiel zu besuchen, wenn das mit den Ausgangszeiten klappt. b) Der/die Jugendliche soll zeigen, dass er/sie von seinem/ihrem Taschengeld monatlich etwas auf die Seite legen kann, dann kann man mit ihm/ihr auch über den Wunsch nach einem Handy sprechen. 3

Im Klartext bedeutet dies, dass die Pflegeeltern konkrete Erwartungen mit den konkreten Wünschen und Erwartungen des Jugendlichen/der Jugendlichen verknüpfen. Dann versteht er/sie, dass ein gerechtes Miteinander keine Einbahnstraße ist, sondern ein Geben und Nehmen. In allen Fragen, die die/den Jugendliche/n betreffen ist es unabdingbar, dass sie an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Die dafür erforderlichen Fähigkeiten müssen die Jugendlichen im Alltag erlernen können. Es ist Aufgabe der verantwortlichen Erwachsenen, die Beteiligung von Jugendlichen zu ermöglichen und einzuüben. Die Aspekte der Beteiligung sind Die Jugendlichen über das, was sie betrifft zu informieren. Den Jugendlichen zuhören und die Gefühle, Gedanken, Wünsche und Bedenken erfragen. Die Fragen und Themen der Jugendlichen ernst nehmen und ihnen wertschätzend begegnen. Mögliche Entscheidungen auf partnerschaftlicher Ebene aushandeln. Bei Entscheidungen gegen den Willen der Jugendlichen um deren Verständnis (auch im Nachhinein) werben. Nur durch Beteiligung können zwischen Jugendlichen und den verantwortlichen Erwachsenen tragfähige Arbeitsbündnisse und respektvolle Beziehungen entstehen. Darüber hinaus machen die Jugendlichen die Erfahrung, dass sie Einfluss auf ihr Leben haben und ihre Worte und Taten Bedeutung haben. Das stärkt das Selbstwertgefühl und die Eigenmotivation der Jugendlichen, aber auch die Bereitschaft Hilfe anzunehmen. Abschließend kann gesagt werden, dass es keine Patentrezepte im Umgang mit den jugendlichen Pflegekindern gibt. Deshalb werden die Pflegeeltern immer wieder auf Schwierigkeiten stoßen und sollten dann nicht aufgeben. Hilfreich kann dabei sein, den Austausch mit anderen Pflegeeltern und dem Fachdienst zu suchen, z.b. in einer Pflegeelterngruppe. Oft ist es so, dass Hoffnung, Kreativität und Hartnäckigkeit der erwachsenen Bezugspersonen dem enttäuschten und verzweifelten Jugendlichen wieder Mut machen und Halt geben. Dazu benötigen auch Pflegeeltern immer wieder Gelegenheiten und Orte, um aufzutanken und so mit Zuversicht, Mut und neuen Ideen dem jungen Menschen begegnen zu können. Denn auch für das jugendliche Pflegekind ist es wichtig, zu hören und zu spüren, wie viel Liebe und Wohlwollen die Pflegeeltern für das Pflegekind empfinden. 4

2. Wie können Pflegeltern die Identitätsentwicklung im Jugendalter fördern? Alle Jugendlichen müssen sich in der Pubertät wieder neu finden und erfinden. Dabei stellt sich die Frage nach der eigenen Identität. Für Pflegekinder stellen sich noch weitere (manchmal beängstigende) Fragen, wie Welches sind meine Wurzeln? Was verbindet mich mit meinen leiblichen Eltern? Welche positiven und negativen Eigenschaften habe ich von meinen Eltern? Werde ich so wie meine Herkunftseltern? Habe ich von Ihnen Gutes mitbekommen? Warum haben sie mich weggegeben? Haben sie mich nicht gewollt, lag es an mir? Wie gehe ich mit meiner Wut gegenüber meinen Eltern um, wenn sie mir geschadet haben? Um auf diese Fragen auch Antworten zu finden, benötigen die Jugendlichen eine erwachsene Vertrauensperson, mit der sie diese Unsicherheiten besprechen können. Denn diese ungelösten Fragen binden sehr viel Energie und sind schwer aushaltbar. Über die Biographiearbeit können Jugendliche für sich mehr Klarheit, Gewissheit und Sicherheit im Umgang mit der eignen Identität entwickeln. Die Biographiearbeit können Pflegeeltern mit Jugendlichen selbst durchführen, wenn sie dazu eine Anleitung erhalten. Sie kann auch mit Unterstützung einer Fachkraft (z.b. Pflegekinderfachdienst) erfolgen. Was für die/den betreffende/n Jugendliche/n besser passt muss zusammen mit ihr/ihm entschieden werden. Wir empfehlen zu diesem Thema folgende Literatur: Tony Ryan, Roger Walker: Wo gehöre ich hin? Biographiearbeit mit Kindern und Jugendlichen. Beltz Verlag. Irmela Wiemann, Birgit Lattschar: Mädchen und Jungen entdecken ihre Geschichte. Grundlagen und Praxis der Biographiearbeit. Juventa Verlag. 5

3. Was ist zu beachten, wenn eine Jugendliche/ein Jugendlicher eine Ausbildung beginnt? Das Ausbildungseinkommen der/des Jugendlichen muss in Höhe von 75% für den eigenen Unterhalt eingesetzt werden. 25% darf der/die Jugendliche behalten. Wie errechnet sich der Selbstbehalt des Jugendlichen? Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geldwert, also auch die Ausbildungsvergütung. Davon sind abzuziehen: Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung, sowie Beiträge zur Altersvorsorge und Pflegebedürftigkeit. Nicht auf das Pflegegeld anrechenbar sind Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die Jugendhilfe dienen, z. B. Berufsausbildungsbeihilfe oder Bafög. Für eigene Aufwendungen im Zuge der Ausbildung werden von der wirtschaftlichen Jugendhilfe 25% des Nettoeinkommens als Regelaufwand angenommen. Falls höhere Belastungen (zum Beispiel hohe Fahrtkosten) nachgewiesen werden, können diese in tatsächlicher Höhe abgezogen werden. Der/Die Jugendliche muss den errechneten Kostenbeitrag an das Jugendamt bezahlen. Was ändert sich dann für die Pflegeeltern und den Jugendlichen? Wichtig für die wirtschaftliche Jugendhilfe ist, dass die Pflegeeltern so bald wie möglich mitteilen, wenn das Pflegekind eine Ausbildung beginnt oder eine weiterführende Schule besucht, da dies Auswirkungen auf die Berechnung des Pflegegeldes haben kann. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe benötigt zur Neuberechnung des Pflegegeldes folgende Unterlagen vom Pflegekind: Ausbildungsvertrag (evtl. Vorvertrag) Nettoverdienstbescheinigung Fahrtkosten zur Schule oder zum Betrieb (Pflegeeltern können die Übernahme der Fahrtkosten beantragen. Dazu sind Nachweise in Form von Monats-, Wochenkarten oder Einzelfahrscheine notwendig.) Höhe der Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) Aufwendungen für Arbeitsmittel und Berufskleidung Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe vorliegen. Dadurch kann vermieden werden, dass die Pflegegeldzahlung vorübergehend bis zur Neuberechnung eingestellt wird. Vereinbarungen treffen zum Umgang mit dem Verdienst ist wichtig Nach der Neuberechnung des Pflegegeldes sollten die Pflegeeltern daher mit dem Jugendlichen rechtzeitig vereinbaren, wie viel von seinem Ausbildungsentgelt er monatlich der Pflegefamilie für Unterkunft und Verpflegung (Kostgeld) abgeben muss. 6

Bei der Vereinbarung soll auch überlegt werden, wie viel Verantwortung der Jugendliche im Umgang mit Geld bereits übernehmen kann. Wo das gut läuft, kann man dem Jugendlichen mehr zur Selbstverwaltung überlassen (z.b. für Kleidung, Ansparen für eigene Bedürfnisse wie Urlaub, Führerschein, Moped usw.). Es sollte aber auf jeden Fall von den Pflegeeltern mit dem Jugendlichen besprochen werden, dass die Pflegeeltern kontrollieren, wie sie/er mit der Selbstverantwortung zu Recht kommt. Wenn der junge Mensch noch nicht verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen kann, dann muss im Hilfeplan vereinbart werden, wie die Pflegeeltern das Einkommen verwalten bzw. einteilen und in welchen Schritten mehr Selbständigkeit erreicht werden kann und wie der Erfolg kontrolliert wird. In dieser Frage sollten sich die Pflegeeltern unbedingt die Unterstützung des Jugendamtes einholen. 4. Was verändert sich durch die Volljährigkeit des Pflegekindes? Ein Pflegeverhältnis endet mit der Volljährigkeit des Pflegekindes. Wenn das Pflegekind lange Zeit in der Pflegefamilie gelebt hat, dann sind die Pflegeeltern für diese Kind zu sozialen Eltern geworden. Diese soziale Elternschaft ist eine Elternschaft auf Lebenszeit. Mit der Volljährigkeit endet dann zwar das Pflegeverhältnis, nicht aber die Beziehung zwischen den Pflegeeltern und dem jungen Menschen. Für die/den Jugendliche/n ist es enorm wichtig, dies von Ihnen zu wissen und immer wieder zu hören. Denn Pflegekinder sind in der Regel verunsicherte Kinder, die Angst haben aus dem Nest gestoßen zu werden. Gleichzeitig provozieren sie oft gerade deshalb den Abbruch der Beziehung oder den Rauswurf. In solchen Situationen ist es nicht leicht an die Beziehung zu glauben und zum jugendlichen Pflegekind zu stehen. Diese jungen Menschen benötigen besonders viel Sicherheit. Aufgrund ihrer Lebensgeschichte haben manche jugendliche Pflegekinder im Vergleich zu Gleichaltrigen in ihrer Entwicklung und Reife noch einen Nachholbedarf und brauchen noch Zeit, um für sich selbst Verantwortung zu übernehmen. Zudem besuchen viele Jugendliche noch die Schule oder sind in Ausbildung und an ein Leben in Selbständigkeit ist noch gar nicht zu denken. Für diese jungen Erwachsenen besteht die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach 41 SGB VIII stellen und die Vollzeitpflege fortzusetzen. Hilfe für Junge Volljährige kann maximal bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden. Bei den jungen Volljährigen, die erhebliche Entwicklungsverzögerungen oder deutliche Risiken in schulischer und beruflicher Hinsicht zeigen, können die Pflegeeltern nach Rücksprache mit dem zuständigen ASD - Mitarbeiter mit dem/der Jugendlichen daran arbeiten, dass er/sie die Fortsetzung der Jugendhilfemaßnahme mitträgt. 7

Sollte eine Vollzeitpflege mit dem 18. Lebensjahr beendet werden, kann diese nicht einfach später wieder begonnen werden. Hier gilt eine maximale Unterbrechung der Maßnahme von 3 Monaten. Danach besteht keine Möglichkeit mehr für den jungen Menschen über die Jugendhilfe gefördert zu werden. Daher ist es wichtig frühzeitig mit den Jugendlichen über die Zeit danach zu reden und diese Zeit rechtzeitig zu planen. Aus diesem Grund empfehlen wir folgende Vorgehensweise. Vom 16. Lebensjahr an sollte in den Hilfeplangesprächen das Thema Volljährigkeit besprochen werden und in die Zielvereinbarungen einfließen. Ein halbes Jahr vor dem 18. Lebensjahr sollte ein Hilfeplangespräch stattfinden, in dem endgültig geklärt wird, ob das Pflegeverhältnis mit der Volljährigkeit fortgesetzt oder beendet werden soll. Es müssen konkrete Absprachen für die Zeit danach getroffen werden. Eine Beendigung der Vollzeitpflege bedeutet nicht, dass der junge Erwachsene bei den Pflegeltern ausziehen muss. Aufgrund der Volljährigkeit kann der junge Mensch seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen. Es ist dann Verhandlungssache zwischen den Pflegeeltern und dem jungen Menschen, wie und in welcher Höhe sich das (ehemalige) Pflegekind an den Kosten für Wohnen und Essen beteiligt. Seinen Unterhalt kann der junge Mensch durch ein Erwerbseinkommen, Bundesausbildungsförderung (Bafög) oder durch Hartz IV-Leistungen sichern. Auch hier gilt es zu beachten, dass die Anträge rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen gestellt werden müssen. Wichtig zu wissen ist, dass Pflegeeltern gegenüber dem Pflegekind nach Beendigung der Maßnahme nicht unterhaltspflichtig sind, auch dann nicht, wenn das Pflegekind weiter bei Ihnen wohnt. Herausgeber: Landratsamt Heidenheim Pflegekinderfachdienst Felsenstraße 36 89518 Heidenheim Telefon 07321 321-2527 Telefax 07321 321-2320 e.hausmann@landkreis-heidenheim.de www.landkreis-heidenheim.de Stand: 14.09.2010 8

CHECK-POINTS Wie selbständig bin ich? Name: Datum: Pflegefamilie: Auswertung, Ideen, Ziele, Aufgaben BEREICH AUFGABEN BEWERTUNG Zimmer Kreativ, ordnen, sauber machen, aussortieren, Wäsche Einteilen, einkaufen, waschen, pflegen, Essen Haushaltsauftra g regelmäßig essen, selbst kochen und einkaufen, Erledigen, zufriedenstellend, selbständig, pünktlich Alltagsgeschäft Bank, Versicherung, Jugendamt, Briefe, Formulare, Fahrkarte... Organisation Geld, Termine, Wochenplanung, Zuverlässigkeit Pflegefamilie Vereinbarungen, Gespräche, gemeinsame Unternehmung Herkunftsfamilie Kontakte, Eltern, Geschwister, Verwandte Schule, Ausbildung Freizeit Kontakte Lehrer, Ausbilder, Leistungen, Hausaufgaben, Zukunftspläne Ideen, Verein, Sport, Jobs, Veranstaltungen, Ferienplanung, Freunde, Freund/-in, Leute treffen, Beziehungen pflegen 9