Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter besonderer Betrachtung der Sektion Rechtspsychologie des BDP



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Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter besonderer Betrachtung der Sektion Rechtspsychologie des BDP Denis Köhler & Katrin Scharmach 1. Einleitung Erstaunlicherweise gibt es nur sehr wenige Beiträge und Übersichten zur historischen Entwicklung der Rechtspsychologie. Zwar lassen sich in Lehrbüchern einige Quellen und geschichtliche Hinweise finden, jedoch sind diese wenig systematisch und umfassend. Sogar im Handbuch Rechtspsychologie von Steller und Volbert (2010) existiert kein eigenes Kapitel dazu. Noch problematischer wird die historische Analyse, wenn man berufsbezogene Informationen, beispielsweise zur Sektion Rechtspsychologie des BDP oder der Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs, sucht. Das Anliegen des vorliegenden Beitrages ist es daher, einen kurzen, aber durchaus umfassenden Abriss der geschichtlichen Entwicklung der Rechtspsychologie in Deutschland zu erarbeiten. Darüber hinaus werden insbesondere die Sektion Rechtspsychologie und die wissenschaftliche Zeitschrift Praxis der Rechtspsychologie betrachtet. Selbstverständlich werden dabei bedeutsame und sehr aktive Rechtspsychologen namentlich aufgeführt. Wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, alle historisch relevanten Kolleginnen und Kollegen zu recherchieren. Sollte eine Person nicht entsprechend gewürdigt werden, dann war dieses kein böser Wille. Die verfügbaren Daten und Quellen waren teilweise sehr aufwendig zu recherchieren. Darüber hinaus waren viele Dokumente eingeschränkt aussagekräftig. Eine umfassende geschichtliche Rekonstruktion war aus diesen Gründen sehr erschwert. Über Rückmeldungen, Hinweise und historische Dokumente sind die beiden Autoren äußerst dankbar. Trotz mahnender Hinweise aus dem Kollegenkreis, bloß keine Namen zu nennen es könnte eine Person durch Nicht-Nennung gekränkt werden, haben wir uns dafür entschieden, einen namentlichen Überblick zu geben. Gerade für junge Psychologen und Psychologinnen erscheint es uns wichtig, bedeutsame Rechtspsychologen im historischen Überblick kennenzulernen. Sie und ihre Arbeit dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Das jeweilige Engagement sollte nicht in Aktenschränken oder in privaten Bücherregalen abgelegt werden. Der vorliegende Beitrag ist eine textliche Erweiterung aus dem Werk von Köhler (2014 in Druck) zur Einführung in die Rechtspsychologie und schließt mit einem kurzen Ausblick in die rechtspsychologische Zukunft. 455

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 2. Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland Die Psychologie wurde erst 1879 von Wilhelm Wundt als eigenständige Wissenschaftsdisziplin durch die Eröffnung eines psychologischen Institutes an der Universität Leipzig gegründet (Meischner, 1999, S. 35 40). Zunächst finanzierte Wundt das Institut sogar selbst. Erst im Jahre 1883/84 ist es offiziell in die Universitätsinstitute eingereiht worden. Dennoch haben psychologische Fragestellungen und Erklärungen eine lange Tradition. Bereits seit der Antike werden sie in der Literatur zitiert. Allerdings wurden diese Inhalte von der Philosophie, der Theologie, der Medizin (v. a. Psychiatrie) und anderen Wissenschaften (z. B. Rechtswissenschaften) bearbeitet (vgl. u. a. Lück & Miller, 1999). Man könnte fast sagen, dass sich bis 1879 Fachfremde mit psychologischen Themen beschäftigt haben. Seit Wundt hat sich dieses Bild stark verändert. Die Psychologie etablierte sich schnell als selbständige und forschungsstarke Wissenschaft, die zahlreiche Beiträge im Kontext des Rechtssystems publizierte (Köhler, 2014, S. 22). Bereits im 18. Jahrhundert, also lange Zeit vor der Gründung der akademischen Psychologie von Wundt, finden sich kriminalpsychologische Beiträge aus der gerichtlichen Medizin (Köhler, 2014, S. 22-23). Nach Jeck (2010) ist 1715 in Leipzig das erste nachgewiesene Werk über gerichtliche Medizin mit kriminalpsychologischen Betrachtungen in lateinischer Sprache erschienen (vgl. auch Wulffen, 1926). Der Philosoph Karl von Eckartshausen hat eine der wohl ältesten nachweisbaren Monographien der Rechtspsychologie verfasst (zitiert nach Jeck, 2010). Auch er war kein studierter Psychologe, das war ja auch zu dieser Zeit an den Universitäten gar nicht möglich, dennoch hat er sich mit diesem Thema beschäftigt. Zudem ist interessant, dass zu dieser Zeit von den Autoren der Begriff Kriminalpsychologie verwendet wurde. Anscheinend ist die Bezeichnung Forensische Psychologie und Rechtspsychologie erst deutlich später entstanden (Köhler, 2014, S. 23). In seiner Rede von den Quellen der Verbrechen und der Möglichkeit selben vorzubeugen (von Eckartshausen, 1783, S. 20) kritisiert er die zeitgenössische Betrachtung des Verbrechers als oberflächlich und ungerecht. Seiner Ansicht nach sei Kriminalität individuell begründet. In recht differenzierter Betrachtungsweise suchte er in zwei Ursachenquellen die Gründe für Straftaten: Anlage und Umwelt. Jeck (2010; S. 18 19) nennt weitere Autoren aus dem 18. Jahrhundert, die sich mit kriminalpsychologischen Themen beschäftigt haben. Voranging ging es dabei um die Aufgaben der Kriminalpsychologie, die Verbrechensentstehung, die gerichtliche Beurteilung von Tätern und ihren Taten sowie die Frage der Schuld (u. a.): Christoph Carl Stübel (1795): System des allgemeinen peinlichen Rechts J. Gottlieb Münch (1799): Über den Einfluss der Kriminalpsychologie auf ein System des Kriminalrechts, auf menschliche Gesetze und Kultur der Verbrecher Johann Christian Gottlieb Schaumann (1792): Ideen zur Kriminalpsychologie 456

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum Im 19. Jahrhundert ist ein deutlicher Anstieg der Publikationen zum Themenbereich der Rechtspsychologie festzustellen. Allerdings sind die Verfasser dieser Werke zumeist Mediziner, Juristen, Anthropologen oder Philosophen (Köhler, 2014, S. 23). Unter anderem hat der bekannte Rechtsgelehrte Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1849) ein historisch interessantes Werk mit dem Titel Aktenmäßige Darstellungen merkwürdiger Verbrechen veröffentlicht. In den bekannten Werken von Hans Gross (1897) und Erich Wulffen (1926) finden sich zahlreiche Literaturbelege aus dieser Epoche. Drei Jahre vor der Gründung der Psychologie im Jahr 1879 in Leipzig hat der italienische Arzt Lombroso (1876) seine anthropologischen Studien und Thesen über den geborenen Kriminellen veröffentlicht. Nach Howitt (2009) war der erste richtige forensische Psychologe Albert von Schrenk-Nortzing (ca. 1897). Dieser trat als Sachverständiger vor ein Leipziger Gericht (Köhler, 2014, S. 23). J. M. Cattell studierte bei Wundt und beschäftigte sich nach seiner Rückkehr in die USA ca. 1895 in seinem Labor experimentell mit der Qualität von Zeugenaussagen (Howitt, 2009). Zwei Jahre später betrachtete der Kriminologe Hans Gross (1897) in seinem Werk Kriminal-Psychologie klassische rechtspsychologische Themen: nämlich die psychische Tätigkeit des Richters und die des Vernommenen. Dabei verwendete er viele Theorien und Befunde aus der damaligen experimentellen Psychologie (z. B. zur Wahrnehmungs- und Gedächtnispsychologie). Erst 1900 untersuchte Binet als wohl erster Psychologe die Suggestibilität von Aussagen. Wenig später befassten sich Wertheimer und Klein (1904) u. a. mit gedächtnispsychologischen Schwierigkeiten der Aussagepsychologie. In diesem Zusammenhang führte Stern (1905) rechtspsychologische Experimente zur psychologischen Tatbestandsdiagnostik durch. Dabei ließ er als Täter instruierte Personen in seine Vorlesung stürmen und die Studierenden mussten später den Ablauf der Störung beschreiben. Das Ergebnis zeigte, dass die Aussagen von Augenzeugen recht fragwürdig sein können. Schließlich veröffentlichte Lipmann (1905) auf der Basis psychologischer Erkenntnisse Reformvorschläge für die Zeugenvernehmung. Sogar der bekannte Neoanalytiker Carl G. Jung (1905) hat als Mediziner seine tiefenpsychologische Methode der Assoziation auf die Täterschaftsermittlung angewandt und Wertheimer und Klein gingen mit ihm in eine heftige fachliche Kontroverse. Der in die USA ausgewanderte deutsche Psychologe Münsterberg (1908) hat sich ebenfalls mit Problemen der Glaubhaftigkeitsdiagnostik beschäftigt und angeregt, einen sogenannten Lügendetektor zu entwickeln. Darüber hinaus diskutierte er, ob das angloamerikanische oder das deutsche/kontinentaleuropäische Prozessrecht für die Wahrheitsfindung besser geeignet sei. Schließlich untersuchte Marbe (1913) einen gänzlich anderen Aspekt der Rechtspsychologie, nämlich die Strafzumessung von Gerichten. Eine weitere Übersicht der geschichtlichen Hintergründe findet man u. a. bei Lösel und Bender (2000). Die Entwicklung der Rechtspsychologie wurde in Deutschland maßgeblich durch den Nationalsozialismus und den Zweiten Weltkrieg unterbrochen (vgl. Lösel & Bender, 2000). Bekanntermaßen mussten viele Wissenschaftler ins Ausland fliehen, wurden getötet oder inhaftiert, wichtige Werke wurden ver- 457

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 brannt und die Nationalsozialisten haben eine seriöse Wissenschaft nicht zugelassen. Auf die ideologisch verbrämte und geradezu pervertierte Kriminalbiologie des Dritten Reiches gehen wir hier nicht ein (Köhler, 2014, S. 23). Die Zeit der Rechtspsychologie nach dem Zweiten Weltkrieg war eng mit den Rechtswissenschaften verbunden (vgl. Lösel und Bender, 2000). Wichtige Fachvertreter waren Friedrich Arntzen, Elisabeth Müller-Luckmann ( 2012), Hans Thomae und Udo Undeutsch ( 2012). Letzter hat auch den bedeutsamen Band Forensische Psychologie des Handbuchs Psychologie herausgegeben, der erstmals 1967 erschienen ist. Durch die Verknüpfung mit den Rechtswissenschaften haben die eben genannten rechtspsychologischen Experten sogar auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können und u. a. die Anerkennung der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung als ein Eingangskriterium für die Frage der Schuldfähigkeit ( 20 StGB) bewirkt (vgl. Thomae und Schmidt, 1967). Insgesamt betrachtet hat sich die Psychologie in dieser Zeit wohl eher als eine Hilfs- oder Bezugswissenschaft für die Rechtswissenschaften verstanden. Zahlreiche Beiträge, so auch der Band von Undeutsch, widmen sich primär anwendungsorientierten und praktischen Fragestellungen. Schwerpunkte dieser Arbeiten sind v. a. die Aussagepsychologie, die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, psychologische Tatbestandsdiagnostik (z. B. Spurensymptomatologie und Lügendetektion), die Beurteilung der Verantwortungsreife, die Beurteilung der Schuldfähigkeit und die prognostische Beurteilung von Rechtsbrechern. Ebenso finden sich Abhandlungen zur psychologischen Gutachtertätigkeit im Sozial-, Zivil-, Verwaltungs-, Familien- und Strafrecht sowie Standards der Gestaltung von psychologischen Gutachten. Kriminalpsychologische Beiträge finden sich weniger (vgl. Undeutsch, 1967). Anhand der Anzahl von Publikationen in Fachzeitschriften ist zu erkennen, dass sich die deutsche Rechtspsychologie erst ab den 1970er Jahren wieder verstärkt der empirischen Forschung zugewandt hat. In Deutschland wurden 1978 die Sektion Rechtspsychologie (damals noch mit anderem Namen; vgl. Abschnitt 3) im Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) und 1985 die Fachgruppe Rechtspsychologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gegründet. Damit entstand ein gemeinsames Dach für die Forensische Psychologie und die Kriminalpsychologie. In anderen Ländern gab es ungefähr zeitgleich eine ähnliche Entwicklung im Bereich Psychology and Law. So wurde 1992 in Oxford die European Association of Psychology and Law (EAPL) gegründet, der europäische Verband der Rechtspsychologen (Köhler, 2014, S. 23-24). Wichtige deutsche Fachvertreter der Rechtspsychologie waren in den 1980er, 1990er und 2000er Jahren Günter Bierbrauer (Universität Osnabrück; emeritiert), Hermann Wegener (Universität zu Kiel; emeritiert und verstorben), O. Berndt Scholz (Universität Bonn; emeritiert), Helmut Kury (MPI Freiburg; emeritiert) und Friedrich Lösel (Universität Erlangen-Nürnberg; emeritiert) gewesen. Insbesondere hat der Letztgenannte mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen und seinen internationalen Kontakten die deutsche Rechtspsychologie maßgeblich geprägt und fachlich international etabliert. Weitere 458

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum wichtige Vertreter sind u. a. Günter Köhnken (Universität zu Kiel), Max Steller (FU Berlin; emeritiert), Olaf Schmidt (Universität Bonn; emeritiert), Siegfried Spohrer (Universität Gießen), Rudolf Egg (Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden, emeritiert), Wilfried Hommers (Universität Würzburg; emeritiert), Wolfgang Bilsky (Universität Münster; Seniorprofessor) und Harry Dettenborn (HU Berlin; emeritiert). Leider ist es in den letzten Jahren eher zu einer Schwächung der Rechtspsychologie an Universitäten und Hochschulen gekommen. Bedeutende Rechtspsychologen sind emeritiert oder stehen kurz davor und in der Neubesetzung der Lehrstühle wurde oftmals eine Schwerpunktsetzung mit Grundlagenorientierung vorgenommen (z. B. kognitive Neurowissenschaften oder biopsychologische Ausrichtung). Aktuelle Lehrstühle oder Professuren mit rechtspsychologischen Schwerpunkten haben u. a. Günter Köhnken (Universität zu Kiel), Thomas Bliesener (Universität zu Kiel), Rainer Banse und Marie Luise Kluck (beide Universität Bonn), Daniela Hosser (TU Braunschweig), Niels Habermann (SRH Hochschule Heidelberg) und Martin Rettenberger (Universität Mainz) inne. Darüber hinaus führen Renate Volbert und Hans-Peter Dahle die Forensische Psychologie von Max Steller an der FU-Berlin als außerplanmäßige Professoren fort. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Universität Konstanz (u. a. Prof. Dr. Jerome Endrass) ein spezielles rechtspsychologisches Curriculum aufgebaut hat. Martin Rettenberger ist 2013 zum Juniorprofessor für Forensische Psychologie an die Universität Mainz berufen worden. Im selben Jahr ist sogar ein Psychologe auf eine Juniorprofessur für Forensische Psychiatrie der RUW Bochum berufen worden (Boris Schiffer). Auf den Homepages der Institutionen und Personen findet man aktuelle Inhalte über die jeweiligen Schwerpunkte und Forschungsaktivitäten. 3. Die Geschichte der Sektion Rechtspsychologie im BDP Im Gegensatz zu der eben aufgezeigten historischen Entwicklung der Rechtspsychologie im akademischen Bereich ist die Geschichte der Sektion Rechtspsychologie enger an Kolleginnen und Kollegen aus der Berufspraxis gekoppelt und entsprechend stärker von Personen aus dem Fachhochschulbereich gestaltet worden. Letztere haben sich wahrscheinlich aufgrund ihrer anwendungsorientierten Tätigkeit in Forschung und Lehre (doppeltes Lehrdeputat im Vergleich zu Universitätsprofessoren) mehr in berufspolitischen Fragen engagiert und folglich etwas weniger in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert. Deren Tätigkeit und Engagement fließen aber auch direkt in die Rechtspsychologie ein und stellen einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung dar. Aus den genannten Gründen wird sich dieser Thematik an dieser Stelle gewidmet. Aus den verfügbaren Unterlagen des BDP konnte die Gründung der Sektion Rechtspsychologie im Jahr 1978 recherchiert werden. Möglicherweise wurde die Sektion bereits früher gegründet, zumindest lassen die schriftlichen Ausführungen in den Dokumenten das vermuten. Ein Gründungsprotokoll dazu konnte jedoch nicht gefunden werden. Daher nehmen wir eine Sektionsbil- 459

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 dung in dem genannten Jahr an. Zu diesem Zeitpunkt war der Name noch Sektion Forensische und Kriminalpsychologie und erst 1992 wurde eine Änderung in Sektion Rechtspsychologie beschlossen. Damit würde die Sektion Rechtspsychologie bereits eine knapp 35-jährige Geschichte aufweisen, die kurz anhand der Sektionsvorstände und der Entwicklung der Praxis der Rechtspsychologie skizziert wird (vgl. Tab. 1). Eine inhaltliche Analyse der genauen Tätigkeit und Aufgaben der jeweiligen Vorstände wäre sehr aufwändig, unübersichtlich und umfangreich gewesen. Darüber hinaus lagen den Autoren auch nur sehr unterschiedlich umfangreiche Informationen und Akten bzw. Dokumente vor, so dass eine derartige Analyse sehr heterogen ausgefallen wäre und möglicherweise nicht den realen Aktivitäten der Vorstände entsprochen hätte. Aus den genannten Gründen wird nur auf die personelle Seite fokussiert. Zunächst werden zum Verständnis kurz die Aufgabenbereiche und Inhalte der Vorstandstätigkeit skizziert. Die Mitglieder des Vorstandes und die Delegierten arbeiten ehrenamtlich, d. h., sie bekommen keine Vergütung und sie sind vor allem außerhalb ihrer Berufstätigkeit für die Sektion aktiv. Es handelt sich nicht um hauptberuflich für den BDP tätige Verbandfunktionäre. Dieser Aspekt muss betont werden, da möglicherweise bei den Mitgliedern der Sektion der Eindruck entstehen könnte, der Vorstand tue nicht genug und sei nicht immer ausreichend engagiert. Es ist sehr viel ehrenamtliche Arbeit für den Vorstand zu leisten. Die Autoren möchten deshalb an dieser Stelle allen für die Sektion Rechtspsychologie ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie so viel Zeit in die Sektionsarbeit investieren und zur Professionalisierung aktiv beitragen oder beigetragen haben. Was umfasst aber die Arbeit eines Sektionsvorstandes? Zunächst finden mindestens viermal pro Jahr Vorstandsitzungen statt. Darüber hinaus wird sich auf den Delegiertenkonferenzen des BDP (mind. dreimal pro Jahr jeweils Samstag und Sonntag) und den Präsidiumssitzungen (ca. drei bis vier Termine am Wochenende) beteiligt. Damit kommt man auf eine Mindestbelastung der Ehrenamtlichen innerhalb des BDPs von ca. zwölf bis 14 Tagen pro Jahr (teilweise mit Übernachtungen). Diese Arbeit erbringen die Vorstandsmitglieder und Delegierten innerhalb ihrer Freizeit. Zusätzlich zu diesen skizzierten Aufgaben kommen noch u. a. die Beantwortung von Mitglieder- und Studierendenanfragen, Reaktionen auf Beschwerden von Begutachteten, externe Einladungen für Fachtagungen oder Gremien sowie die Anfertigung von Gutachten oder Stellungnahmen (z. B. zu neuen Gesetzen, Gesetzesinitiativen) und die Mitwirkung an der Erstellung von fachlichen Standards (z. B. Weiterbildungsordnung, Begutachtungsstandards). Ebenso ist die Reaktion und Positionierung in Bezug auf rechtspsychologische Themen in den Medien und der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und Statements (z. B. zur Qualität von rechtspsychologischen Gutachten) sehr zeitintensiv. Es ist ersichtlich, dass die Tätigkeit des Vorstandes viel intrinsische Motivation und ehrenamtliches Engagement erfordert. Die Tabelle 1 zeigt die personelle Zusammensetzung des Vorstandes der Sektion zwischen 1978 und 2013. Weiter kann entnommen werden, dass eine 460

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen tätig waren. Aufgrund der investierten Zeit sind v. a. die Kolleginnen und Kollegen Adelheid Kühne, Irmgard Rode, Sabine Nowara, Tobias Fabian und Günter Romkopf herauszuheben. Diese Personen stellen sicherlich das berufspolitische und anwendungsorientierte Gegensatzpaar zu den in Abschnitt 1 aufgeführten universitären Kolleginnen und Kollegen dar und haben maßgeblich zur Professionalisierung und Entwicklung der Rechtspsychologie beigetragen. Tabelle 1: Personelle Zusammensetzung des Sektionsvorstandes seit 1978 Sektionsvorstand 1978 Wiederaufnahme der Sektionstätigkeit auf einer konstituierten MV beim Bundeskongress für Vollzugspsychologie in Augsburg 1978 auf Anregung von Bärbel Kuhn. Änderung des Sektionsnamens in Forensische und Kriminalpsychologie Dr. K. Mai (JVA Bruchsal), Dr. A. Kühne, (Universität Hannover), G. Clauss (JVA Adelsheim). Sektionsvorstand 1980 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), B. Kuhn (JVA Hohenasperg), P.-H. Tebbe (JA Hameln) Sektionsvorstand 1982 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), B. Kuhn (JVA Hohenasperg), P.-H. Tebbe (JA Hameln), G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wird der Sektionsvorstand auf vier Mitglieder erweitert. Hinzugewählt wird G. Romkopf als Kassenwart. Sektionsvorstand 1984 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), B. Kuhn (JVA Hohenasperg), H. Schostak (Centrum für Integrative Therapie Köln), G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen) Sektionsvorstand 1986 G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen), Claudia Rönn (Bad Neuenahr); Delegierte: Helga Schostak (Köln; gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende der Landesgruppe NRW, Ressort: Gesundheitspolitik); November 1986 (DK 2/86): G. Romkopf lässt sich zum Vizepräsidenten wählen. Sektionsvorstand 1987 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen), C. Rönn (Freie Praxis Bad Neuenahr), Prof. Dr. H.-J. Fisseni (Universität Bonn) Delegierte: Helga Schostak (Köln); Ersatzdelegierte: Prof. Dr. I. Rode (Fachhochschule Köln, Fachbereich Sozialwesen) 461

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Sektionsvorstand 1990 Prof. Dr. I. Rode (Klinische Psychologie FH Köln Fachbereich Sozialarbeit), Dr. Hans-Georg Mey (Fachdezernent für den psychologischen Dienst beim Justizvollzugsamt Hamm, glz. Leiter der Arbeitsgruppe Kriminologischer Dienst beim Justizministerium NW), G. Werth (JVA Mainz), T. Fabian (Bremer Institut für Gerichtspsychologie, Fachbereich Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften) Sektionsvorstand 1991 Prof. Dr. I. Rode, Dr. Hans-Georg Mey, G. Werth, T. Fabian 23.06.1991 Beschluss der Präsidiumssitzung: Offizielle Benennung von Fr. Prof. Dr. Kühne als Vertreter des Berufsverbandes für den Deutschen Familiengerichtstag Sektionsvorstand 1992 Prof. Dr. I. Rode, S. Nowara, G. Werth, T. Fabian 19.02.1992 Vorsitzender des DFGT: Hr. Richter Willutzki 13.11.1992 MV: Umbenennung der Sektion Forensische und Kriminalpsychologie in Rechtspsychologie Sektionsvorstand 1997 S. Nowara, Dr. T. Fabian, Prof. Dr. I. Rode, G. Werth Sektionsvorstand 1997 U. Wetter, Dr. R. Balloff, Prof. Dr. F. Baumgärtel, Prof. Dr. H. Dettenborn Sektionsvorstand 2000/2001 Prof. Dr. I. Rode, G. Jacobs, Prof. Dr. T. Fabian (Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fachbereich Sozialwesen), Dr. S. Nowara (Institut für Forensische Psychiatrie, Rheinische Kliniken Essen) Sektionsvorstand 2004 Dr. S. Nowara, G. Jacobs, Prof. Dr. T. Fabian (Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fachbereich Sozialwesen), Dr. M. Kalinowsky-Czech Sektionsvorstand 2005 2009 Dr. S. Dauer, G. Teichert, C. Orth, R. Doberenz Sektionsvorstand 2011 Prof. Dr. F. Baumgärtel, C. Orth, Dr. jur. A. Kannegießer, M. Hoese Sektionsvorstand 2012 2013 Prof. Dr. D. Köhler (FH-Düsseldorf/University of Applied Sciences Düsseldorf, FB Sozial- und Kulturwissenschaften (06)), C. Orth, Dr. jur. A. Kannegießer, M. Hoese, Delegierte: Anna Geisendörfer, Christa Klitzschmüller, Ersatzdelegierte: Petra von Knoblauch zu Hatzbach, Freya von Romatowski 462

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum 4. Die Geschichte der Praxis der Rechtspsychologie Die Entwicklung der Praxis der Rechtspsychologie (PdR) ist eng mit der Geschichte der Sektion Rechtspsychologie verknüpft. Zunächst erschien nämlich in den 1980er Jahren ein regelmäßiger Rundbrief (viermal pro Jahr) der Sektion Rechtspsychologie (siehe Abb. 1). Nach der Phase der Rundbriefe folgten eine Erweiterung der inhaltlichen Gestaltung und die Änderung des Titels. Fortan hieß die Zeitschrift Praxis der Forensischen Psychologie und wurde immer umfangreicher (vgl. Abb. 2.). Sowohl die Rundbriefe als auch die Praxis der Forensischen Psychologie waren von der Gestalt her sehr begrenzt und umfassten in manchen Ausgaben weniger als 50 Seiten. In den 1990er Jahren fand schließlich die Umbenennung in Praxis der Rechtspsychologie mit ihrer heutigen Struktur statt. Darüber hinaus wurden die Ausgaben der PdR inhaltreicher und von der Seitenzahl deutlich stärker. Manche Ausgaben übersteigen das Zeitschriftenformat und stellen eher kleine Bücher dar. Die PdR hat also in den letzten 25 Jahren eine deutliche Veränderung in Form, Ziel und Art erlebt. Während die Rundbriefe aus den 1980er Jahren vor allem noch als Forum der Informationsweitergabe durch die Sektion dienten (mit fachwissenschaftlichen Teil), hat sich die PdR heute zu einem ernstzunehmenden wissenschaftlichen Fachjournal mit Peer-Review-Prozess entwickelt. Mitteilungen der Sektion stellen zwar immer noch einen grundlegenden Bestandteil dar (z. B. Veröffentlichung der Weiterbildungsordnung), dieses wird aber u. a. durch fachwissenschaftliche Aufsätze, aktuelle berufspolitische Einwicklungen und Rechtssprechungsübersichten sowie Büchertipps und Rezensionen flankiert. Die skizzierte enorme Entwicklung und Professionalisierung der PdR wurde v. a. von den Kollegen Thomas Fabian, Harry Dettenborn, Rainer Balloff und Peter Wetzels erfolgreich vorangetrieben und umgesetzt. Ihnen sei an dieser Stelle ebenfalls herzlich gedankt! Die Schriftleitung ist genauso rein ehrenamtlich tätig und die Tabelle 2 gibt einen Überblick der Mitglieder seit Gründung der Rundbriefe. Auf der Homepage der PdR stehen zudem seit Ende 2013 die alten und vergriffenen Hefte zum freien Download zur Verfügung (www.praxisderrechtspsychologie.de). Es lohnt sich, diese historischen Werke zu studieren. 463

Forum Abbildung 1: Rundbrief 1/1990 464 Praxiss der Rechtspsychologiie 23 (2), Dezember 2013

Praxis der Rechtspsychologie R 23 (2 2), Dezember 2013 Foru um Abbildung 2: Praxis P der Forensischenn Psychologie 1/1991 46 65

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Tabelle 2: Schriftleitung der Praxis der Rechtspsychologie Schriftleitung bis 1996 Redaktion: T. Fabian Schriftleitung 1997 bis 2004 Prof. Dr. T. Fabian (Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fb. Sozialwesen), Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR), Prof. Dr. H. Dettenborn Schriftleitung 2005 bis 2009 Prof. Dr. P. Wetzels (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Kriminalwissenschaften), Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR), Prof. Dr. H. Dettenborn Schriftleitung 2010 bis 2012 Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR), Prof. Dr. H. Dettenborn, Prof. Dr. D. Köhler (SRH Hochschule Heidelberg), Prof. Dr. P. Wetzels (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Kriminalwissenschaften) Schriftleitung 2013 bis heute Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR Berlin), Jun.-Prof. Dr. S. Kemme (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburg), Prof. Dr. D. Köhler (FH-Düsseldorf/University of Applied Sciences Düsseldorf, FB Sozial- und Kulturwissenschaften (06)), Dr. L. Stadler (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft), Prof. Dr. P. Wetzels (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtwissenschaft, Abteilung Strafrecht und Kriminologie, Institut für Kriminologie) 5. Ausblick in die Zukunft Ein erfolgreicher Berufsverband, die Professionalisierung und die positive Entwicklung der Rechtspsychologie benötigen die rege Arbeit und Unterstützung von Rechtspsychologen und Mitgliedern des BDP. Der Beitrag wollte aufzeigen, dass sich in der Vergangenheit viele Kolleginnen und Kollegen stark ehrenamtlich sowie beruflich engagiert haben und so zu einer beeindruckenden Entfaltung der Rechtspsychologie beigetragen haben. Wir können nur jedem Einzelnen für sein Engagement danken. Jedes Jahrzehnt hatte seine Fachvertreter. Es wird interessant bleiben, welche der genannten Personen weiter aktiv bleiben und welche neuen Namen in das Geschichtsbuch eingetragen werden können. Insbesondere die Entwicklung der neuen Weiterbildungsordnung, die Entstehung von Masterabschlüssen in Rechtspsychologie an Universitäten und Hochschulen sowie die Einrichtung neuer Professuren und Juniorprofessuren lassen eine spannende Zukunft erwarten. Dennoch sollten wir uns nicht ausruhen, sondern uns für die entsprechende Stellung und Bedeutsamkeit der Rechtspsychologie als Anwendungsfach innerhalb der Psychologie einsetzen. 466

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum And for a second you turn back Oh no, be strong Walk on (U2) Literatur Arntzen, F. (1970). Psychologie der Zeugenaussage (1. Auflage). Göttingen: Hogrefe. Binet, A. (1900). La sugeestibilite. Paris. Gross, H. (1897). Kriminal-Psychologie. Nabu Public Domain Reprint. Howitt, D. (2009). Introduction to Forensic and Criminal Psychology. Harlow: Pearson Edication Ltd. Jeck, T. (2010). Die Anfänge der Kriminalpsychologie. Berlin: Verlag Dr. Köster. Jung, C. G. (1905). Die psychologische Diagnose des Tatbestandes. Gesammelte Werke. Band 2: Experimentelle Untersuchungen. Olten: Walter, 512 575. Köhler, D. (2014). Rechtspsychologie. Stuttgart: Kohlhammer. Lipmann, O. (1905). Reformvorschläge zur Zeugenvernehmung vom Standpunkt des Psychologen. Archiv für Kriminologie, 20. Lombroso, C. (1876). L'uomo delinquente. In rapporto all'antropologia, alla giurisprudenza ed alle discipline carcerarie, Turin: Bocca. Lösel, F. & Bender, D. (2000). Rechtspsychologie. S. 581 629. In J. Straub, A. Kochina & H. Werbik (Hrsg.). Psychologie in der Praxis. Anwendungsund Berufsfelder einer modernen Wissenschaft. Lück, H. E. & Miller, E. (Hrsg.) (1999). Illustrierte Geschichte der Psychologie. Weinheim: PVU. Marbe, K. (1913). Grundzüge der Forensischen Psychologie. München: Beck. Meischner, W. (1999). Wilheilm Wundt. In H. E. Lück & R. Miller (Hrsg.). Illustrierte Geschichte der Psychologie. Weinheim: PVU. Münch, J. G. (1799). Über den Einfluss der Kriminalpsychologie auf ein System des Kriminalrechts, auf menschliche Gesetze und Kultur der Verbrecher. Nürnberg. Münsterberg, H. (1908). On the witness stand: Essays on psychology and crime. Garden City, NY: Doubleday & Page. Ritter von Feuerbach, A. (1848). Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen. Frankfurt: Heyer. Schaumann, J. C. G. (1792). Ideen zur Kriminalpsychologie Friedrich Wilhelm II., dem weisen Gesetzgeber und milden Richter geweiht. Halle: Gebauer. Steller, M. (2008). Psychophysiologische Aussagebeurteilung. 364 375. In M. Steller & R. Volbert (Hrsg.). Handbuch der Rechtspsychologie. Göttingen: Hogrefe. Stern, W. (1905). Psychologische Tatbestandsdiagnostik. Beiträge zur Psychologie der Aussage, II/2, 145 147. 467

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Stübel, C. C. (1795). System des allgemeinen peinlichen Rechts mit Anwendung auf die in Chursachsen geltenden Gesetze. Leipzig: Sommer. Thomae, H. & Schmidt, H. D. (1967). In U. Undeutsch (Hrsg.). Handbuch der Psychologie, Band 11, Forensische Psychologie, Göttingen: Hogrefe, 326 396. Undeutsch, U. (1967). Forensische Psychologie. Göttingen: Verlag für Psychologie. Von Eckartshausen, C. (1783). Rede von den Quellen der Verbrechen, und der Möglichkeit selben vorzubeugen. Vötter. Wertheimer, M. & Klein, J. (1905). Psychologische Tatbestandsdiagnostik. Ideen zu psychologisch-experimentellen Methoden zum Zwecke der Feststellung der Anteilnahme eines Menschen an einem Tatbestand. Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, 15, 72 113. Wulffen, E. (1926). Kriminalpsychologie. Psychologie des Täters. Ein Handbuch für Juristen, Justiz-, Verwaltungs- und Polizeibeamte, Ärzte, Pädagogen und Gebildete aller Stände. Berlin: Verlag unbekannt. Korrespondenzadresse: Prof. Dr. Dipl.-Psych. Denis Köhler FH-Düsseldorf Fachbereich für Sozial- und Kulturwissenschaften (06) Universitätsstr. Gebäude 24.21 40225 Düsseldorf E-Mail: denis.koehler@fh-duesseldorf.de 468