Tag der Neuapprobierten



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Transkript:

Tag der Neuapprobierten 01. Februar 2014 9.30 16.00 Uhr Folie 1

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? 1. Was bedeutet Kammerangehörigkeit für Sie konkret? (von B wie Beitrag bis W wie Weiterbildung) 2. Aktuelle Themen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit: Vorhaben der Bundesregierung im Hinblick auf psychische Gesundheit Ambulante Versorgung Bedarfsplanung und Niederlassung Perspektiven der Reform der Psychotherapeutenausbildung Entwicklungen in der stationären Versorgung Folie 2

Meine Rechte Mein Beruf und Pflichten als Psychotherapeut/in als Angehörige/r Wie eines geht verkammerten es weiter? lberufs Meldepflicht PTK muss Verzeichnisse ihrer PP und KJP führen, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann fundierte Politikberatung Darstellung der Leistungsfähigkeit des Berufs Landesgesundheitsberichtserstattung Vermittlung in Notfällen (z. B: Loveparade-Unglück) Durchführung der Berufsaufsicht Bescheinigungen erteilen Beitragserhebung Folie 3

Meine Rechte Mein Beruf und Pflichten als Psychotherapeut/in als Angehörige/r Wie eines geht verkammerten es weiter? lberufs Meldepflicht PP / KJP müssen der Kammer die hierzu erforderlichen Angaben machen insbesondere persönliche Daten, berufliche und private Anschriften; Erwerb in- und ausländischer akademischer Grade; Fachkunde; Staatsexamen, Approbation bzw. Berufsausübungserlaubnis; Art der Berufsausübung (niedergelassen mit oder ohne sozialrechtliche Zulassung, angestellt in welchem Bereich?); bei selbständiger Tätigkeit die Zahl der berufsspezifischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erklärung über einen ausreichenden Deckungsschutz über eine Berufshaftpflichtversicherung Folie 4

Meine Rechte Mein Beruf und Pflichten als Psychotherapeut/in als Angehörige/r Wie eines geht verkammerten es weiter? lberufs Meldepflicht bitte beachten: Meldung nicht nur zu Beginn der Kammerangehörigkeit, sondern lebenslang bei jeder Änderung Meldebogen findet sich auf der Homepage unter Neue Mitglieder Folie 5

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Berufsrecht (Exkurs Freier Beruf) Charakteristische Merkmale: Unabhängigkeit bei der Berufsausübung & Eigenverantwortlichkeit Besonderes Vertrauensverhältnis zwischen PP/KJP und Patient Persönliche Leistungserbringung qualifizierte Ausbildung erforderlich Auch der angestellte PP/KJP ist freiberuflich tätig, er bleibt auch bei weisungsgebundener Erbringung der psychotherapeutischen Tätigkeit für die Durchführung seiner psychotherapeutischen Arbeit persönlich verantwortlich! Folie 6

Mein Beruf als Psychotherapeut/in PsychotherapeutIn Wie geht es weiter? Berufsrecht Berufsbezeichnung Zulässige Berufsbezeichnungen nach 1 Abs. 1 PsychThG: Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Psychotherapeut/in Die genannten Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt. Vertiefungsverfahren kann angegeben werden Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte dürfen angegeben werden Folie 7

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Berufsrecht Ausübung der Berufstätigkeit Wo ist die psychotherapeutische Berufsausübung möglich? 29 Abs. 2 Heilberufsgesetz: 1. in Krankenhäusern 2. in Privatkrankenanstalten nach 30 Gewerbeordnung 3. weisungsgebundene psychotherapeutische Tätigkeit in der Praxis niedergelassener Psychotherapeuten 4. bei Trägern, die nicht gewerbs- oder berufsmäßig psychotherapeutische Leistungen anbieten oder erbringen wenn 1. 4. nicht vorliegen => psychotherapeutische Tätigkeit ist an Niederlassung in einer Praxis gebunden dabei muss die Praxis immer getrennt sein von der Wohnung und über ein Praxisschild verfügen! Folie 8

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Beitrag Regelbeitrag z.zt. 350 (davon gehen 55 an die BPtK) Ermäßigungsgründe: Für angestellte oder beamtete Teilzeitbeschäftigte bis zu 20 Stunden/Woche = 250 Bei Unterbrechung der Berufstätigkeit von mehr als 6 Monaten im Beitragsjahr = 190 Bei vollständiger Aufgabe der Berufstätigkeit = 80 Nachgewiesene materielle Notlage individuell Beitragserhebung mit Einkommensbezug wird diskutiert Folie 9

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Beitrag Ab 2015: Beitragsordnung mit Einkommensbezug Basierend auf dem Einkommen des Mitglieds als Psychotherapeut Beitragshöhe wird prozentual vom Einkommen erhoben Erste Beitragszahlung erst im Jahr nach der Approbation Am 13.12.2013 von der Kammerversammlung verabschiedet, jetzt zur Genehmigung beim Ministerium Folie 10

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Wahlrecht Listenwahl und Einzelbewerber getrennt nach: - Regierungsbezirken - PP und KJP Pro 100 Kammermitglieder ein Sitz 1. Öffentliche Bekanntmachung 16.01.2014 Einreichen von Wahlvorschlägen 24.03.2014, 18:00 Uhr Versand der Wahlunterlagen 16.05.2014 Wahltag der nächsten Kammerwahl ist Montag, 16. Juni 2014 Folie 11

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Koalitionsvertrag Wie geht es weiter? Koalitionsvertrag Bekenntnis zu den freien Berufen, explizite Nennung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Bekenntnis zu den Kammern mit ihren Aufgaben und zu den Versorgungswerken der verkammerten Berufe Förderung der psychischen Gesundheit und das Ziel Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen werden in verschiedenen Abschnitten explizit benannt (z.b. Prävention, Arbeitsschutz, ambulante Versorgung, Krankenhausversorgung) Folie 12

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Eine Perspektive der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 13

Mein Mein Beruf Beruf als als Psychotherapeut/in Wie Kassenpraxis geht es weiter? Grundlage der Erteilung von Zulassungen: Bedarfsplanung nach SGB V Bundesebene: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt Bedarfsplanungs-Richtlinie Landesebene: KVen und Landesverbände der KK setzen um in Bedarfsplan Landesausschuss der Ärzte und KK stellt Unterversorgung oder Überversorgung fest Überversorgung: Zulassungsbeschränkungen Folie 14

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Statistische Überversorgung: Zulassungsbeschränkungen PP und KJP, die eine Kassenzulassung erhalten PP und KJP mit Wunsch nach Kassenzulassung Folie 15

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Paradox: Wartezeiten auf den Beginn einer Psychotherapie Psychisch kranke Menschen, die einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis suchen Psychisch kranke Menschen, die einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Kassenpraxis erhalten Folie 16

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Koalitionsvertrag Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Folie 17

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen. Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke werden weiter entwickelt; neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rückenleiden und Depressionen. Folie 18

11. KV - 13.12.2013 Bericht des Vorstandes Aber: Mein Beruf als Psychotherapeut/in - wie geht es weiter? Koalitionsvereinbarung Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Arztsitzen werden von einer Kann in eine Soll Regelung überführt Kein Kapazitätsausbau geplant, sondern sogar ein Abbau von Sitzen! Änderung der Bedarfsplanung für psychotherapeutische Versorgung muss wieder auf die Tagesordnung! 19

Bedarfsplanung: Allgemeine Verhältniszahlen Versorgungszonen AVZ PT / 100.000 Einwohner Typ 1 3.079 32,5 Typ 2 7.496 13,3 Typ 3 9.103 11,0 Typ 4 8.587 11,6 Typ 5 5.953 16,8 Sonderregion Ruhr 8.743 11,4 Folie 20

Ermittlung der Verhältniszahlen (Psychotherapeuten/Einwohner) für die Versorgungszonen Idee: Spiegelung von Mitversorgung von Großstädten für das Umland Aber: keine Ermittlung von Mitversorgungseffekten, rein theoretische Überlegung Wie viele Psychotherapeuten sich in den Planungsbereichen niederlassen dürfen ergibt sich nach wie vor daraus, wie viele Psychotherapeuten im Durchschnitt 1999 in den damals zehn Planungsbereichstypen vorhanden waren (Allgemeine Verhältniszahl). Das IST wurde zum SOLL erklärt. Jetzt: Übernahme der Verhältniszahlen von 1999, Verbesserte Verhältniszahl nur für ländliche Regionen (Typ 5). Durch die neue Systematik ergeben sich neue Verhältniszahlen für die 5 neuen Typen als für die alten Kreistypen, die aber auf der Gesamtzahl von 1999 basieren. Die Verhältniszahl für das Ruhrgebiet wurde unverändert übernommen Folie 21

Versorgungzonen 5 Typen + Ruhrgebiet (6) Folie 22

Versorgungzonen in NRW: 5 Typen + Ruhrgebiet (6) Folie 23

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie wie geht es weiter? Agenda Nordrhein-Westfalen Handlungsbedarf zur Verbesserung der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen aller Altersstufen Ziel: vertragliche Vereinbarungen der wesentlichen Akteure zur Verbesserung der Versorgung Anschlussbehandlung nach stationärer Behandlung mehr Transparenz für Patienten über Behandlungsmöglichkeiten und Terminvergabe Verminderung der Wartezeiten auf ein Erstgespräch Folie 24

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Vorschlag PTK NRW: Vertragliche Vereinbarung eines antrags- und genehmigungsfreien Leistungskontingents für psychotherapeutische Praxen, das folgendes ermöglicht: Das Vorhalten und Ankündigen eines festen wöchentlichen Zeitkontingents für offene Sprechstunden zur Durchführung von Diagnostik differentialdiagnostischer Abklärung Indikationsstellung und Beratung, z. B. im Hinblick auf Angebote der geleiteten Patientenselbsthilfe bzw. den Weiterverweis auf Angebote der Beratung außerhalb des GKV-Systems. Folie 25

Mein Beruf als Psychotherapeut/in- wie Wie geht es weiter? die Durchführung niedrigschwelliger psychoedukativer Maßnahmen, auch in Gruppen. die Durchführung von Kriseninterventionen und stabilisierenden Maßnahmen bis zum Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. die zeitnahe Überleitung von Patienten in die ambulante Versorgung im Anschluss an eine stationäre Behandlung mit ausreichender Vergütung unter Einbeziehung von Behandlern, die (noch) keine Kassenzulassung haben Folie 26

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Perspektiven der Berufstätigkeit: Niederlassung in freier Praxis Kassenpraxis Privatpraxis Folie 27

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Privatpraxis erfordert keine Zulassung Dennoch bitte (wie bei Kassenpraxis!) nicht vergessen: Meldung bei PTK, Gesundheitsamt und Finanzamt, Berufshaftpflichtversicherung! Folie 28

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Privatpraxis: Tätigkeit außerhalb der GKV Abrechnung über GOP! Beihilfe, Privatzahler, Private Krankenkassen, BG, DGUV, OEG, Weißer Ring z. T. eigene Gebührenordnungen und Regeln Kostenerstattung nach 13 Abs. 3 SGB V Arztregister-Eintrag notwendig bzw. dringend empfohlen Weitere Standbeine: Supervision, Coaching, betriebliche Prävention, Unterricht etc. Umsatzsteuer! Verdienstmöglichkeiten: sehr unterschiedlich, sehr abhängig von eigener Initiative, Flexibilität, Rahmenbedingungen Folie 29

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Kostenerstattung nach 13 Abs. 3 SGB V 13 Abs. 3 SGB V: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen [ ] und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Patienten haben einen Rechtsanspruch Keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben, wann und unter welchen Bedingungen die Krankenkassen dem Antrag auf Kostenerstattung stattgeben müssen- aber: Frist, dass nach fünf Wochen entschieden sein muss Stets Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse Erfordert plausible individuelle Begründung des Versicherten, sowie entsprechende Hartnäckigkeit FAQ auf der Homepage! Folie 30

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? BPtK- Ratgeber Kostenerstattung Download: http://www.bptk.de Lassen Sie sich in die Psychotherapeutensuche der PTK NRW eintragen! Folie 31

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Wie geht es weiter? Kassen, Privatpraxis oder angestellt tätig: Die Berufsordnung gilt immer Ethische Prinzipien: die Autonomie der Patientinnen und Patienten zu respektieren, Schaden zu vermeiden, Nutzen zu mehren und Gerechtigkeit anzustreben. Pflichten und Anforderungen: Meldepflicht, Sorgfalt, Abstinenz, Aufklärung, Schweigepflicht, Dokumentation und Aufbewahrung, Datensicherheit, Einsichtsrecht der Patienten, Fortbildung, kollegialer Respekt, Ankündigung, als Arbeitgeber, an die Praxis Hier finden Sie die Berufsordnung: http://www.ptk-nrw.de/de/recht/satzungen-und-verwaltungsvorschriften-derpsychotherapeuten-kammer-nrw.html Folie 32

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Mein Mein Beruf Beruf als Psychotherapeut/in als Wie Wie geht geht es weiter? es weiter? Koalitionsvertrag wollen wir in einer Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen Masterplan Medizinstudium 2020 entwickeln. Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung überarbeiten Folie 34

Mein Beruf Reform als Psychotherapeut/in der Psychotherapeutenausbildung Wie geht es weiter? Wenn das PsychThG reformiert werden soll, stellt sich die Frage, ob mit dieser Reform a) am derzeitigen Berufsbild so wenig wie möglich und so viel wie nötig verändert werden soll, um die aktuellen Mängel zu beheben oder b) ob die Reform ein Berufsbild des Psychotherapeuten zum Ziel hat, dass sich an der zukünftigen Rolle von Psychotherapeuten in der Versorgung orientiert Folie 35

Mein Beruf Berufsbild als Psychotherapeut/in des Psychotherapeuten Wie geht es weiter? 1998 kamen die neuen Berufe in das deutsche Gesundheitswesen, ohne dass die Berufsbilder der beiden neuen Heilberufe explizit beschrieben wurden. Dieser Geburtsfehler hat Folgen wie z. B. ungeklärter Status von PP + KJP im Krankenhaus unklarer Status und Befugnisse im Verhältnis zu Ärzten in vielen Feldern der Versorgung Sonderstatus in den kassenärztlichen Vereinigungen Vor einer Reform der Ausbildung ist das Berufsbild des zukünftigen Psychotherapeuten zu klären! Folie 36

Mein Beruf Berufsbild als Psychotherapeut/in des Psychotherapeuten Wie geht es weiter? Wie sieht das derzeitige und zukünftige Berufsbild des Psychotherapeuten aus? Die sinnvolle Reihenfolge der zu lösenden Probleme lautet: Klärung des Berufsbildes Beschreibung der dazu erforderlichen Kompetenzen Festlegung der zum Kompetenzerwerb geeigneten Ausbildungsinhalte und - strukturen Folie 37

Mein Beruf Berufsbild als Psychotherapeut/in des Psychotherapeuten Wie geht es weiter? gem. PsychThG Thesen: Die derzeitigen Berufsbilder des Psychologischen Psychotherapeuten bzw. des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind nie explizit formuliert oder gar konsentiert worden. Dem PsychThG von 1998 liegt ein implizites Berufsbild zugrunde, das maßgeblich durch das Tätigkeitsfeld der am damaligen Delegationsverfahren teilnehmenden Diplom-Psychologen, Diplom- Pädagogen und Diplom-Sozial-pädagogen und damit durch die Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung bestimmt wurde. Folie 38

Mein Beruf Berufsbild als Psychotherapeut/in des Psychotherapeuten Wie geht es weiter? aber: Die zentrale Frage nach dem Aufgabenfeld und damit nach dem Berufsbild eines Gesundheitsberufes kann nur vor dem Hintergrund der von der Gesellschaft gewünschten Gesundheitsversorgung beantwortet werden. Frage: Welche Rolle sollen / können Psychotherapeutinnen & Psychotherapeuten 2030 und danach in der Gesundheitsversorgung spielen? Folie 39

Mein Beruf Berufsbild als Psychotherapeut/in des Psychotherapeuten Wie geht es weiter? Der DPT-Beschluss von 2010 sah vor, das derzeitige, dem PsychThG von 1998 implizite Berufsbild weitgehend beizubehalten und da, wo nötig und sinnvoll anzupassen oder fortzuschreiben. Kurzfassung: Der Psychotherapeut ist neben dem ärztlichen Psychotherapeuten zuständig für die psychotherapeutische Versorgung Die Gesundheitsministerien verbinden mit dem Vorschlag einer Direktausbildung ein neues Berufsbild, das gegenüber dem jetzigen Berufsbild durch erheblich erweiterte Aufgabenbereiche gekennzeichnet ist Kurzfassung: Der Psychotherapeut nutzt psychotherapeutisches Wissen, klinische Fähigkeiten und professionelle Haltung, um eine patientenzentrierte Versorgung umzusetzen Folie 40

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Neue Perspektiven für Wie die geht es weiter? Psychotherapeutenausbildung Die Profession will das Berufsbild prägen und gestalten! Frage: welche Rolle sollen Psychotherapeuten in Zukunft in den verschiedenen Bereichen der Versorgung spielen? Welche Kompetenzen brauchen sie dafür? Folie 41

Daten zu den Psychotherapeuten in NRW Tätigkeitsfelder abhängig Beschäftigter Folie 42

Mein Beruf als Psychotherapeut/in Neue Perspektiven für Wie die geht es weiter? Psychotherapeutenausbildung BPtK-Vorstand und Vertreter der Landespsychotherapeutenkammern haben einen ersten Entwurf mit Beschreibung von Arbeitsfeldern und Rollen entwickelt 22. Deutscher Psychotherapeutentag am 20. April 2013: Beschluss zum weiteren Vorgehen Folie 43

Folie 44

Beschluss des DPT vom 20. April 2013 Der DPT bittet Vorstand und Länderrat, auf der Basis des vorgelegten Entwurfs eines Berufsbildes und auf der Basis der bisherigen Beschlüsse des DPT zur Ausbildung ein Kompetenzprofil der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu entwickeln, über das diese nach Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung verfügen sollten. Der DPT schlägt vor, hierzu einen strukturierten Dialog unter Einbeziehung von externer Expertise zu führen. Der DPT befürwortet auch, im Dialog mit Ausbildungsinstitutionen und politischen Gremien zu prüfen, ob und wie diese Kompetenzen sowohl im Rahmen einer postgradualen Ausbildung als auch im Rahmen einer Direktausbildung erworben werden können. In diesem Kontext sollten in Gesprächen u.a. mit BMG, GMK, KMK, KBV, DKG und GKV-Spitzenverband Lösungsvorschläge u. a. für die Finanzierung der sich einer Direktausbildung anschließenden Weiterbildung entwickelt werden. Folie 45

Mein Neue Beruf Perspektiven als Psychotherapeut/in der Psychotherapeutenausbildung Wie geht es weiter? Derzeit: Durchführung eines strukturierten Dialogs zu Beschreibung von Berufsbild und Kompetenzen Berufs- und Fachverbände Hochschulvertretern Vertretern der Ministerien Für Frühjahr geplant: erster Entwurf eines Kompetenzprofils Folie 46

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 47