Lehrgangs- und Prüfungsordnung. Qualifikationsstufe D1



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Transkript:

Volksmusikerbund NRW Lehrgangs- und Prüfungsordnung Qualifikationsstufe D1 Dieser Lehrgangs- und Prüfungsordnung liegen die Rahmenordnungen und Richtlinien der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.v. (BDMV) zugrunde. LPO Seite 1

Vorwort Das instrumentale Musizieren von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nimmt einen hohen sozial- und kulturpolitischen Stellenwert ein und bedeutet für viele Menschen aller Altersgruppen die erfüllte Hingabe zu einem Hobby, dem man das ganze Leben lang mit großer innerer Befriedigung nachgehen kann. Im Gegensatz zu der mit aufwendiger Technik perfektionierten Musik, die uns tagtäglich, gewollt oder ungewollt umgibt, bietet das eigene musikalische Engagement, das Selbstproduzieren und Erfahren von Musik einen immer größeren kreativen Anreiz. Hierbei werden alle Sinne des Menschen angesprochen. Hier entstehen kreative Freiräume, in denen vor allem der junge Mensch wichtige Persönlichkeitserfahrungen für sein ganzes Leben macht. Damit der Laienmusikbereich auch in der Zukunft nichts von seiner Attraktivität verliert, ist es von Zeit zu Zeit notwendig, die eingeschlagenen Wege auch der fachlichen Qualifizierung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dies schließt die Bereitschaft ein, sich auch innovativen Entwicklungen gegenüber offen zu zeigen. Aus diesen Überlegungen heraus entstand der berechtigte Wunsch nach einem einheitlichen Lehrstoffplan, der gleichermaßen die Rahmenrichtlinie der Bundesvereinigung Deutscher Blas- und Volksmusikverbände wie auch die Anforderungen der qualifizierenden Lehrgänge der Landesmusikakademie NRW berücksichtigt. Mit der nun vorliegenden Lehrgangsund Prüfungsordnung wird ein bedeutsamer Schritt zu einer einheitlichen und fachlich niveauvollen Instrumentalausbildung des Nachwuchses unserer Laienmusikvereine gemacht. Diese Entwicklung ist notwendig, damit auch in der Zukunft die vielfältigen Aufgaben der Laienmusikvereine erfolgreich bewältigt werden können. Jochen Westermann (Volksmusikerbund NRW) LPO Seite 2

Qualifizierende Ausbildung für den D - Bereich (Träger: Volksmusikerbund NRW) Wegen der angestrebten Kürze wird bei der Wortwahl auf die Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form verzichtet. Es werden die im Sprachgebrauch üblichen Begriffe verwendet, welche neutral für beide Geschlechter gelten. Die Durchführung der Qualifikationsstufen Dl bis D3 liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Fachverbände. Die Ausbildung kann in zentraler oder dezentraler Lehrgangsform oder in einer regelmäßigen Instrumental- und Musiktheorieausbildung, wie sie beispielsweise in Musikschulen angeboten wird, erfolgen. Der Abschluß findet in Form einer schriftlichen Musiktheorie- und einer praktischen Instrumentalprüfung statt. Einzelheiten hierzu regelt die Rahmenprüfungsordnung. Bei der Anmeldung zu D - Lehrgängen ist der entsendende Musikverein für den entsprechenden Ausbildungsstand des Lehrgangsteilnehmers verantwortlich. Eine fachliche Betreuung zwischen den Lehrgangsphasen durch die Ausbilder des Musikvereins oder der Musikschule ist ebenfallswichtig, damit die Lehrgangsteilnehmer optimale Ergebnisse erzielen können. Bei bestandener Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ein Zeugnis, eine Urkunde mit dem Gesamtprädikat und eine der Leistungsstufe entsprechende Anstecknadel. LPO Seite 3

Rahmenprüfungsordnung für den D - Bereich 1. Zulassung zur Prüfung Die Teilnahme an den Lehrgangsphasen oder eine vergleichbare qualifizierte Ausbildung berechtigen zur Zulassung. Bei Lehrgängen sollten die Fehlstunden einen Anteil von 25% der Seminarstunden nicht überschreiten. Über Ausnahmen entscheidet der Lehrgangsleiter zusammen mit dem Instrumentallehrer. Werden Musikerinnen und Musiker ohne einen Lehrgang zu absolvieren zu einer D - Prüfung angemeldet, so hat die Anmeldung durch den Musikverein zu erfolgen. Durch die Anmeldung bestätigt der Musikverein, daß die entsprechende Ausbildung und Prüfungsvorbereitung erfolgt ist. Einzelheiten sind mit dem Leiter des Prüfungsausschusses abzusprechen. Diese Regelung gilt nicht für Fachverbände, die eine zentrale Ausbildung vorgeschrieben haben. Hier kann es separate Regelungen geben. Sollen Kinder oder Jugendliche an einem Lehrgang oder einer D Prüfung teilnehmen, deren Lernfähigkeiten ganz oder teilweise eingeschränkt sind, so entscheidet der Lehrgangsleiter zusammen mit der Vertrauensperson des Musikvereins, dem Instrumentallehrer und wenn möglich mit den Eltern über die Leistungs- und Prüfungsanforderungen. Kinder und Jugendliche mit defizitärem Lemvermögen sollten grundsätzlich nicht von der Musikausbildung/Prüfung ausgeschlossen werden. 2. Zeitlicher Ablauf und Wiederholung Die Reihenfolge und der zeitliche Ablauf zwischen theoretischer und praktischer Prüfung wird durch den Lehrgangsleiter oder/und dem Fachverband festgelegt. Eine Wiederholung der Prüfung oder Teilprüfung ist möglich. 3. Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche theoretischer Teil: 2/5 der Gesamtpunktzahl praktischer Teil: 3/5 der Gesamtpunktzahl 4. Beurteilung Der Prüfungsausschuß bewertet die Leistung der Prüfungsteilnehmer nach folgendem Schlüssel: mit sehr gutem Erfolg bestanden 60 78 Prozentpunkte mit gutem Erfolg bestanden 0 59 Prozentpunkte mit Erfolg bestanden nicht bestanden 91 100 Prozentpunkte 79 90 Prozentpunkte LPO Seite 4

Die 60 Prozentpunkte müssen in der theoretischen wie praktischen Prüfung erreicht werden. Aus dem Lehrgangszeugnis sollen die maximal zu erreichenden Punkte der einzelnen Prüfungsteile und die erreichte Punktzahl ersichtlich sein. Die Urkunde weist das Gesamtprädikat aus, welches sich aus der Addition der in der theoretischen und praktischen Prüfung erreichten Prozentpunkte ergibt. 5. Bewertung der theoretischen und praktischen Prüfung Musiklehretest 40 Punkte Praktische Prüfung Tonleitern 20 Punkte Vortragsstück(e) 15(30) Punkte ( ) Vorschlag für D3 Volkslied 15(0) Punkte Blattspiel 10 Punkte Gesamt 60 Punkte 5.1 Alternativvorschläge für die praktische Prüfung Tonleitern 15 (20) Punkte Vortragsstück(e) 20 (30) Punkte Volkslied 15 (0) Punkte Blattspiel 10 Punkte Gesamt 60 Punkte Tonleitern 10 Punkte Atmung 10 Punkte Tonbildung/Ansatz 10 Punkte Rhythmik 10 Punkte Musikalität im Vortrag 10 Punkte Blattspiel 10 Punkte Gesamt 60 Punkte 6. Prüfungsausschuß Für jede D - Prüfung ist ein Prüfungsausschuß zu bilden. Der Prüfungsausschuß wird von den Fachverbänden bestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Fachverbände gibt es hierzu separate Regelungen. LPO Seite 5

Stoffpläne und Prüfungsanforderungen für die Leistungsstufe D1 1. Theoretischer Teil 1.1 Notenschrift, Takt und Rhythmus Liniensystem und Notenschlüssel mit Konzentration auf Violin- und Baßschlüssel Stammtonreihe in beiden Notenschlüsseln lesen und schreiben Ganz- und Halbtonschritte der Stammtonreihe bestimmen Noten im Violin- und Baßschlüssel lesen und schreiben Noten mit Angabe der Oktavbezeichnung (Lagebezeichnung) lesen, schreiben und benennen Hilfslinien Noten- und Pausenwerte: Ganze bis Sechzehntel, einschl. Punktierungen Taktarten: 2/4-3/4-4/4-6/8 - alla breve Auftakt Wiederholungszeichen: mit und ohne Klammer, Da Capo, Dal Segno, Sprünge mit Kopfzeichen" Versetzungszeichen, Vorzeichen Dynamische Zeichen Tempobezeichnungen Artikulationsarten: Legato, Staccato, Tenuto, Portato Phrasierung anhand einfacher Lieder mit Text verstehen lernen 1.2 Tonleitern und Intervalle Aufbau eines Dur - Tetrachordes (aufsteigend: Ganzton - Ganzton - Halbton/absteigend: Halbton - Ganzton - Ganzton) beherrschen und als Vorübung zum Aufbau von Durtonleitern auf verschiedenen Tönen auf- wie absteigend konstruieren lernen Aufbau der Durtonleiter beherrschen und auf verschiedenen Grundtönen konstruieren lernen Intervalle im Oktavraum erkennen, bestimmen und notieren lernen (Grobbestimmung) 1.3 Gehörbildung/Rhythmik einfache einzeilige rhythmische Klatschübungen einfache Rhythmusdiktate Einfache Melodiediktate in einem kleinen Tonumfang und ohne Rhythmus können in dieser Leistungsstufe bereits eingeführt werden. Aufbau des Grunddreiklangs anhand der zu spielenden Durtonleitern erläutern und hören lernen. Dieses Thema sollte im praktischen Unterricht behandelt werden. LPO Seite 6

2. Praktischer Teil 2.1 Blasorchesterinstrumente (außer Schlagzeug) 2.1.1 Vermittlung von Grundlagen wie Kontrollierte Körperhaltung, Atmung, Atemstütze Haltung des Instruments Bildung eines kontrollierten Ansatzes Einblasübungen, Ansatzübungen, Übungen in verschiedener Dynamik und Artikulation (Legato, Staccato, Tenuto, Portato) Technische Übungen (Tonleiterstudien etc.) Praktische Erläuterung sinnvoller Phrasierung anhand von Liedern mit und ohne Text Einstimmen und reine Intervalle (Rasterintervalle: Oktave, Quinte, Quarte, Prime) stimmen lernen Das Zusammenspiel anhand einfacher Duette lernen Spiel in kleinen Gruppen (Kammermusik) Pflege und Instandhaltung der Instrumente 2.1.2 Durtonleitern Folgende Durtonleitern sind auswendig mit dem Grunddreiklang einzustudieren: Instrument notiert Durtonleiter in C Des - As - Es - B - F - C - G in B Es-B-F-C-G-D-A in Es B-F-C-G-D-A-E in F As - Es - B - F - C - G - D Die Tonleitern sind in einem fließenden Tempo über die Oktave hinaus einzustudieren. Einzelheiten zum Tonumfang und Tempo der Tonleitern regeln die Fachverbände für ihren Bereich. 2.1.3 Vortragsstücke Erarbeiten von liedhaften Vortragsstücken entsprechend der rhythmischen, technischen und tonlichen (Dynamik/Artikulation) Anforderungen dieser Leistungsstufe. 2.1.4 Volkslied Für die Prüfung ist ein einfaches deutsches Volkslied auswendig in zwei Tonarten einzustudieren. LPO Seite 7

2.1.5 Blattspiel Vor allem bei regelmäßigem Instrumentalunterricht sollten auch Blattspielübungen in das Unterrichtsprogramm aufgenommen werden. 2.1.6 Prüfung Allgemeine Musiklehre Fragen aus den behandelten Themen sind schriftlich zu beantworten. Dauer etwa 1 Stunde. Ein Melodiediktat kann alternativ in den Musiklehretest einbezogen werden. Praktische Prüfung Durtonleitern unter 2.1.2 Volkslied auswendig in zwei Tonarten Vortragsstück Blattspiel einer einfachen Melodie oder Orchesterstelle(n)/Etüde(n) Dauer etwa 10-15 Minuten. 2.2 Schlagwerk 2.2.1 Kleine Trommel Ausführung der richtigen Bewegungsabläufe bei verschiedener Dynamik Rhythmische Übungen in den behandelten Taktarten nach der neutralen Notation und der Schlaghandschrift Ausführung von einfachem und doppeltem Vorschlag Praktische Erklärung des Aufbaus der verschiedenen Wirbel Vortragsstücke Erarbeiten eines Selbstwahlstückes aus dem Bereich der Unterstufe. Erarbeiten eines Pflichtstückes aus dem Bereich der Unterstufe. Die Vortragsstücke sollen elementare Figuren und einfache Vorschläge beinhalten. Bei der Auswahl der Stücke sollen die rhythmischen wie technischen (Dynamik, Tempo) Anforderungen dieser Leistungsstufe berücksichtigt werden. Blattspiel Vor allem bei regelmäßigem Instrumentalunterricht sollten auch Blattspielübungen in das Unterrichtsprogramm aufgenommen werden. LPO Seite 8

2.2.2 Große Trommel und Becken Erarbeiten von Pflichtstücken in Form von Etüden oder Literaturbeispielen. 2.2.3 Stabspiele (Glockenspiel/Lyra) Erarbeiten von 4 Durtonleitern aus der Auswahl: Des - As - Es - B - F - C - G - D Die Tonleitern sind in einem selbst gewählten Tempo, möglichst über 2 Oktaven einzustudieren. Wegen der Vielfalt der Schlagzeugausbildung kann das Fach Stabspiele als Nebenfach angesehen werden, mit dem die Schlagzeuger auch ein Melodieinstrument erlernen. Volkslied Für die Prüfung ist ein einfaches deutsches Volkslied in einer Tonart freier Wahl einzustudieren. Blattspiel Vor allem bei regelmäßigem Instrumentalunterricht sollten auch Blattspielübungen in das Unterrichtsprogramm aufgenommen werden. 2.2.4 Prüfung Allgemeine Musiklehre Fragen aus den behandelten Themen sind schriftlich zu beantworten. Dauer etwa 1 Stunde. Ein Melodiediktat kann alternativ in den Musiklehretest einbezogen werden. Praktische Prüfung Selbstwahl- und Pflichtstück für kleine Trommel Durtonleitern unter 2.2.3 in selbst gewähltem Tempo, möglichst über 2 Oktaven für Stabspiele Volkslied in einer Tonart auswendig auf Stabspiele Blattspiel eines einfachen Rhythmus oder Orchesterstelle/Etüde auf kleiner Trommel Dauer ca. 15 Minuten. LPO Seite 9

2.3 Stabspiele 2.3.1 Vermittlung von Grundlagen wie Kontrollierte Körperhaltung Kontrollierte Haltung der Schlegel, Hand- und Armhaltung Bewegungs- und Dehnübungen der Handgelenke Ausführung der richtigen Bewegungsabläufe bei verschiedener Dynamik Technische Übungen (Tonleiterstudien etc.) Praktische Erläuterung sinnvoller Phrasierung anhand von Liedern mit und ohne Text Erarbeiten von einfachen zweistimmigen Spielstücken Das Zusammenspiel anhand einfacher Duette lernen Spiel in kleinen Gruppen (Kammermusik) wenn möglich 2.3.2 Tonleitern Folgende Durtonleitern sind auswendig mit dem Grunddreiklang einzustudieren: G - C - F - B - Es - As - Des Die Tonleitern sind in einem fließenden Tempo über die Oktave hinaus einzustudieren. Einzelheiten zum Tonumfang und Tempo der Tonleitern regeln die Fachverbände für ihren Bereich. 2.3.3 Vortragsstücke Erarbeiten von liedhaften Vortragsstücken entsprechend der rhythmischen und technischen Anforderungen dieser Leistungsstufe. 2.3.4 Volkslied Für die Prüfung ist ein einfaches deutsches Volkslied auswendig in zwei Tonarten einzustudieren. 2.3.5 Blattspiel Vor allem bei regelmäßigem Instrumentalunterricht sollten auch Blattspielübungen in das Unterrichtsprogramm aufgenommen werden. 2.3.6 Prüfung Allgemeine Musiklehre Fragen aus den behandelten Themen sind schriftlich zu beantworten. Dauer etwa 1 Stunde. LPO Seite 10

Ein Melodiediktat kann alternativ in den Musiklehretest einbezogen werden. Praktische Prüfung Durtonleitern unter 2.3.2 Volkslied auswendig in zwei Tonarten Vortragsstück Blattspiel einer einfachen Melodie oder Orchesterstelle(n)/Etüde Dauer etwa 10-15 Minuten. 2.4 Spielmannsflöte 2.4.1 Vermittlung von Grundlagen wie Kontrollierte Körperhaltung, Atmung, Atemstütze Haltung des Instruments Bildung eines kontrollierten Ansatzes Einblasübungen, Ansatzübungen, Übungen in verschiedener Dynamik und Artikulation (Legato, Staccato, Tenuto, Portato) Technische Übungen (Tonleiterstudien etc.) Praktische Erläuterung sinnvoller Phrasierung anhand von Liedern mit und ohne Text Einstimmen und reine Intervalle (Rasterintervalle: Oktave, Quinte, Quarte, Prime) stimmen lernen Das Zusammenspiel anhand einfacher Duette lernen Spiel in kleinen Gruppen (Kammermusik) Pflege und Instandhaltung der Instrumente 2.4.2 Tonleitern Folgende Durtonleitern sind auswendig mit dem Grunddreiklang einzustudieren: notiert A - D - G - C - F Die Tonleitern sind in einem fließenden Tempo über die Oktave hinaus einzustudieren. Einzelheiten zum Tonumfang und Tempo der Tonleitern regeln die Fachverbände für ihren Bereich. 2.4.3 Vortragsstücke Erarbeiten eines liedhaften Selbstwahlstückes aus der Unterstufe. Erarbeiten eines Pflichtstückes der Unterstufe aus der Selbstwahlliste. LPO Seite 11

Die Vortragsstücke sollen den rhythmischen, technischen und tonlichen (Artikulation) Anforderungen dieser Leistungsstufe entsprechen. 2.4.4 Blattspiel Vor allem bei regelmäßigem Instrumentalunterricht sollten auch Blattspielübungen in das Unterrichtsprogramm aufgenommen werden. 2.4.5 Prüfung Allgemeine Musiklehre Fragen aus den behandelten Themen sind schriftlich zu beantworten. Dauer etwa 1 Stunde. Ein Melodiediktat kann alternativ in den Musiklehretest einbezogen werden. Praktische Prüfung Durtonleitern unter 2.4.2 Selbstwahl- und Pflichtstück der Unterstufe Blattspiel einer einfachen Melodie oder Orchesterstelle(n)/Etüde Dauer etwa 10-15 Minuten. LPO Seite 12