F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN Gewerbesteuer 2011 Stand: Juni 2012
Inhaltsübersicht 1 Gewerbesteuererklärung... 3 1.1 Fehler Art des Unternehmens... 3 1.2 Fehler Rechtsform des Unternehmens... 3 1.3 Fehler Registergerichtliche Eintragung... 5 1.4 Fehler Vorschriften der Gewinnermittlung... 5 1.5 Fehler Kein Gewinn bzw. Gewerbeertrag... 5 2 Gewerbesteuerzerlegungserklärung... 7 2.1 Fehler Art des Unternehmens... 7 2.2 Fehler Rechtsform des Unternehmens... 7 2.3 Fehler PLZ und Name der hebeberechtigten Gemeinde... 7 2.4 Fehler beim Drucken und Versenden der komprimierten Steuererklärung... 8 2
1 Gewerbesteuererklärung 1.1 Fehler Art des Unternehmens Die Art des Unternehmens wurde nicht eingetragen.?? Die Art des Unternehmens muss zwingend in Zeile 4 angegeben werden. 1.2 Fehler Rechtsform des Unternehmens Die Rechtsform des Unternehmens wurde nicht eingetragen.?? Die Rechtsform des Unternehmens muss zwingend in Zeile 8 angegeben werden. Wird das Ankreuzfeld Erklärung wird elektronisch per ELSTER versandt!, gesetzt, gibt es über den Auswahlbutton die Auswahlmöglichkeit für verschiedene Rechtsformen. 3
Wurde kein ELSTER-kompatibles Format für die Rechtsform angegeben, erscheint vor dem Erstellen der komprimierten Steuererklärung ein Eingabefenster, wo diese Angabe vorgenommen werden kann. 4
1.3 Fehler Registergerichtliche Eintragung Im Falle, dass eine registergerichtliche Eintragung vorliegt, sind das Ankreuzfeld "Ja", das Registergericht, das Datum an dem die Eintragung erfolgt ist und die Registernummer gemeinsam anzugeben. Formular GewSt1A, Zeile 11, Index 01, Vordruck 00001 (ID: (ID: 4001109 / ) Die vier Eingaben ( Ja, beim ; Registergericht ; die Eintragung ist erfolgt ; Registernummer ) müssen alle für die ELSTER-Übertragung angegeben werden. 1.4 Fehler Vorschriften der Gewinnermittlung Beim Gewinn aus Gewerbebetrieb ist die Höhe des Gewinns anzugeben und nach welchen Vorschriften dieser ermittelt worden ist. Formular GewSt1A, Zeile 33, Index 01, Vordruck 00001 (ID: 4001701 / G023A10a ) (Ankreuzfeld) Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt worden ist Es muss erklärt werden, nach welchen Vorschriften (Einkommensteuergesetz oder Körperschaftsteuergesetz) der Gewinn aus Gewerbebetrieb ermittelt worden ist. 1.5 Fehler Kein Gewinn bzw. Gewerbeertrag Kein Gewinn oder Gewerbeertrag eingegeben. Es wurde kein Gewinn in Zeile 33 der Seite 2 der Gewerbesteuererklärung erklärt. 5
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2 Gewerbesteuerzerlegungserklärung 2.1 Fehler Art des Unternehmens Fehlermeldung: Die Anzahl der hebeberechtigten Gemeinden in Zeile 9 wird bei jeder Berechnung automatisch ermittelt und muss nicht manuell eingetragen werden. 2.2 Fehler Rechtsform des Unternehmens Keine Arbeitslöhne einschließlich Unternehmerlohn im Erhebungszeitraum angegeben (Gemeinde der Geschäftsleitung). Die Arbeitslöhne müssen zwingend in Zeile 13 erklärt werden. 2.3 Fehler PLZ und Name der hebeberechtigten Gemeinde Im Feld Postleitzahl und Name der hebeberechtigten Gemeinde muss zuerst eine 5-stellige Postleitzahl angegeben werden und dann direkt dahinter (ohne Trennzeichen) der Name der Gemeinde (Gemeinde der Geschäftsleitung). Formular GewSt1D_G, Zeile 10, Index 01, Vordruck 00001 (ID: 4100801 / G027020_00) Geschäftsleitung: Gemeinde der Geschäftsleitung im Kalenderjahr: Postleitzahl, Name der hebeberechtigten Gemeinde 7
Die Postleitzahl und der Name der hebeberechtigten Gemeinde müssen gemeinsam erklärt werden. 2.4 Fehler beim Drucken und Versenden der komprimierten Steuererklärung Fehlermeldung: Senden und Drucken fehlgeschlagen: [1006] 1/1006 oder Senden und Drucken fehlgeschlagen: [610101210] ERIC_TRANSFER_ERR_XML_THEADER: 610101210 Ursache ist, dass z. B. die niedersächsische Finanzverwaltung bisher keine authentifizierten Erklärungen zur Zerlegung annehmen kann. Nicht-authentifizierte Erklärungen zur Zerlegung können elektronisch versandt werden. Der folgende Link enthält die Übersicht der möglichen Sendungsarten. https://www.elster.de/elster_land_nw.php Gewerbesteuer Gewerbesteuererklärung: in allen Ländern möglich Papierlose Abgabe mit elektronischer Authentifizierung: in allen Ländern möglich Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags: in allen Ländern möglich (mit Ausnahme von Hessen) Papierlose Abgabe mit elektronischer Authentifizierung der Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. elektronische Bescheiddatenabholung (Erstbescheide): in allen Ländern möglich (in Niedersachsen nur, wenn die zuständige Gemeinde am Datenträgeraustauschverfahren teilnimmt) elektronische Bescheiddatenabholung (Änderungsbescheide): in allen Ländern möglich (mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen) Neuaufnahmen, das heißt die Übermittlung von Gewerbesteuererklärungen (ohne Zerlegung) ohne Steuernummer: in allen Ländern möglich (mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz) 8