Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 14. September 2012 1
Inhalt 1. Grundsätzliches... 3 2. Anmeldung... 3 3. Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten... 3 4. Grundausbildung und Leitungsfunktionen auf Ortsebene... 4 4.1. Gruppenleitung... 4 Gruppenleitungsausbildung... 4 Fortbildung für Gruppenleitungen... 5 4.2. Ortsleitung... 5... 5 Fortbildung für Ortsleitungen... 5 5. Leitungsfunktionen auf Kreisebene... 6 5.1. Kreisleitung... 6... 6 Ausbildung... 6 6. Grundausbildung und Leitungsfunktionen auf Landesebene... 6 6.1. Trainee... 6 Das Trainee-Programm... 7 6.2. Notfalldarstellung... 7 6.3. Teamer/innen... 7... 7 Ausbildung... 7 Fortbildung... 8 6.4. Landesleitung... 8... 8 Ausbildung... 8 Fortbildung... 8 7. Inkrafttreten... 8 2
1. Grundsätzliches Grundlagen dieser Ausbildungsordnung sind die Regelungen nach der Bildungskonzeption des Deutschen Jugendrotkreuzes (JRK) in der jeweils gültigen Fassung. Die vorliegende Richtlinie regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz im Landesverband Hessen. Durch sie soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung von JRK-Mitgliedern gewährleistet werden. Sie ist daher für die Lehrgangsleitung bzw. Teamer/-innen, Referent/-innen und Teilnehmer/-innen verbindlich. Den Teilnehmer/-innen ist nach vollständiger Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Die Lehrgangsleitung ist für die Durchführung der Aus-, Fort- und Weiterbildungen nach den im Einzelnen festgelegten Bedingungen verantwortlich. Die Richtlinie gliedert sich nach Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf Ortsebene: Kreisebene: Landesebene: Gruppenleitung Ortsleitung Kreisleitung Trainees Notfalldarstellung TeamerInnen Landesleitung Die Ausbildungen für die jeweiligen Leitungsfunktionen müssen innerhalb eines Jahres nach Amtsantritt absolviert werden. Die Kontrolle des für die Position notwendigen Ausbildungsstandes obliegt der übergeordneten JRK-Leitungsebene (außer Landesleitung; hier obliegt die Kontrolle der Landeskonferenz). 2. Anmeldung Das Online Anmeldeverfahren ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Anmeldung mit dem sich grundsätzlich jede/r Jugendrotkreuzler/in selbst für Seminare anmelden kann. Darüber hinaus ist weiterhin die schriftliche Anmeldung mit dem Anmeldeformular des JRK möglich. Die Kostenübernahme des Seminars bedarf der Zustimmung der jeweiligen Kreisleitung bzw. der zuständigen Person auf Ortsebene. 3. Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten Die fachdienstliche Ausbildung der JRK-Mitglieder erfolgt nach den jeweils gültigen Konzepten der jeweiligen Fachdienste bzw. Rotkreuz-Gemeinschaften. Die Mitarbeit im jeweiligen Fachdienst bzw. der jeweiligen Rotkreuz-Gemeinschaft erfolgt dann ausschließlich als Mitglied derselben und nicht als JRK-Mitglied. Haben JRK-Mitglieder Interesse an einer Mitarbeit in den Fachdiensten der Bereitschaft, Berg- und Wasserwacht, so sind die Regelungen des 3
Zusammenarbeitspapiers zwischen dem JRK und der jeweiligen Gemeinschaft zu beachten. 4. Grundausbildung und Leitungsfunktionen auf Ortsebene 4.1. Gruppenleitung Zur Leitung einer Gruppe im Jugendrotkreuz ist eine qualifizierte Gruppenleitungsausbildung notwendig. Träger von Teil I und II der Ausbildung ist das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Hessen. Die Gruppenleiterausbildung gliedert sich in drei Teile. Alle Teile sollen innerhalb von einem Jahr abgeschlossen sein. Während die Ausbildung Teil I und Teil II in dieser Reihenfolge absolviert werden müssen, können die Seminare des dritten Teils zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Ausbildungszeitraumes besucht werden. Die abgeschlossene Gruppenleiterausbildung umfasst insgesamt mindestens 40 Zeitstunden und ermöglicht unter anderem den Erwerb der Jugendleiter-Card (Juleica). Nach drei Jahren verlieren sowohl die Gruppenleiterausbildung als auch die Jugendleitercard (nach den Mindeststandards des Hessischen Jugendrings) ihre Gültigkeit. Für eine Verlängerung beider muss innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer eine Fortbildung von mindestens acht Zeitstunden absolviert werden. Gruppenleitungsausbildung Gruppenleitungsausbildung Teil I - Rechtlicher Teil: Inhalt, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Rahmenbedingungen des Lehrganges orientieren sich am jeweils gültigen Ausbildungsleitfaden. Die aktuelle Fassung liegt der/-m Bildungsreferentin/-en des Landesverbandes vor. Die Ausbildung wird von ehrenamtlichen oder hauptamtlichen TeamerInnen des Landesverbandes verantwortlich geleitet. Gruppenleitungsausbildung Teil II - Pädagogischer Teil: Inhalt, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Rahmenbedingungen des Lehrganges orientieren sich am jeweils gültigen Ausbildungsleitfaden. Die aktuelle Fassung liegt der/-m Bildungsreferentin/-en des Landesverbandes vor. Die Ausbildung wird von ehrenamtlichen oder hauptamtlichen TeamerInnen des Landesverbandes verantwortlich geleitet. Dauer von Teil I und II: zusammen mindestens 40 Zeitstunden Gruppenleitungsausbildung Teil III - Rotkreuzspezifischer Teil: a) Rotkreuz-Einführungsseminar b) gültiger Erste Hilfe Kurs oder eine höherwertige Helferausbildung Anerkennung Der Antrag zur Anerkennung von adäquaten Ausbildungslehrgängen anderer Träger und berufliche Qualifikationen zur Leitung einer Gruppe ohne Besuch der 4
Gruppenleiterausbildung Teil I und Teil II wird an die Landesgeschäftsstelle gerichtet und von dieser entschieden. Fortbildung für Gruppenleitungen Um die Gültigkeit der Gruppenleiterausbildung zu verlängern muss vor deren Ablauf eine Fortbildung absolviert werden. Hierdurch verlängert sich die Gültigkeit der Gruppenleiterausbildung um drei Jahre. Dementsprechend muss jeweils innerhalb von drei Jahren eine Fortbildung absolviert werden. Der Landesverband empfiehlt, jährlich eine Fortbildung zu besuchen. Verlängerung der Gruppenleiterausbildung Zur Verlängerung der Gruppenleiterausbildung berechtigt ein Seminar, das sich inhaltlich mit einem der folgenden Themen beschäftigt: Arbeit in und mit Gruppen Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung Organisation und Planung Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen Rolle und Selbstverständnis von Jugendleitungen Themen der Jugendrotkreuz-Kampagnen Dauer: mindestens acht Zeitstunden (entweder ein Tagesseminar oder zwei Halbtagesseminare) 4.2. Ortsleitung für das Amt der Ortsleitung sind: eine gültige Gruppenleiterausbildung und eine gültige Jugendleitercard (Juleica) Fortbildung für Ortsleitungen Ein Seminar aus folgenden Themenbereichen Arbeit in und mit Gruppen Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung Organisation und Planung Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen Rolle und Selbstverständnis von Jugendleitungen Jugendrotkreuz-Kampagne Vorstands- und Gremienarbeit Dauer: mindestens acht Zeitstunden (entweder ein Tagesseminar oder zwei Halbtagesseminare) 5
5. Leitungsfunktionen auf Kreisebene 5.1. Kreisleitung gültige Gruppenleiterausbildung eine gültige Jugendleitercard (Juleica) Ausbildung ein Seminar im Bereich Vorstands- und Gremienarbeit Die Ausbildung muss innerhalb von einem Jahr nach Amtsantritt absolviert werden. Fortbildung Ein Seminar aus einem der folgenden Themenbereiche: Rechtliche Neuerungen Moderation Management Organisation/Rhetorik Mediation Leitung Öffentlichkeitsarbeit Verbandsentwicklung Politische Bildung Dauer: mindestens acht Zeitstunden (entweder ein Tagesseminar oder zwei Halbtagesseminare) 6. Grundausbildung und Leitungsfunktionen auf Landesebene 6.1. Trainee Um zukunftsfähig zu bleiben, sind wir im Jugendrotkreuz Hessen e.v. ständig auf der Suche nach talentiertem, motiviertem und kreativem Nachwuchs. Um unseren Nachwuchs, gezielt zu fördern haben wir das Trainee-Programm entwickelt. Interessierter Nachwuchs erhält hierdurch zunächst einen Überblick über die unterschiedlichen Bereiche, in denen man im Jugendrotkreuz Hessen auf Landesebene aktiv sein kann. Das Trainee wird an die Aufgaben für die es sich interessiert herangeführt, dazu motiviert Neues auszuprobieren und in seiner Entwicklung begleitet. Im Rahmen des Trainee-Programms wird mit ihm ein auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten abgestimmter Entwicklungsplan erstellt. Während des Trainee-Programms wird das Trainee durch die zuständige Person der Landesleitung begleitet. Diese ist Beratungs- und Ansprechpartner/-in bei Rückfragen. Die zuständige Person der Landesleitung kann die Begleitung und Beratung einzelner Trainees in begründeten Fällen delegieren, wobei diese Person dann diese Aufgabe für das komplette Trainee-Programm übernimmt. 6
Das Trainee-Programm Bereitschaft auf Landesverbandsebene aktiv zu sein Leistung des Landesverbandes Persönliche Begleitung und Coaching durch den LV individuell auf das Trainee zugeschnittener Entwicklungsplan mit Laufzettel Trainingseinheit ein Trainee-Treffen zur Entwicklungsplanung ein Bericht 1 über eine selbst erlebte Lerneinheit (Beispielsweise Jugendrotkreuz-Seminar oder Schuluntericht) aus dem die eigenen Lernziele, wie auch die Schritte zur Erreichung der eigenen Lernziele, hervorgehen. Weiterhin beinhaltet der Bericht eine persönliche Reflexion der Lerneinheit. Besuch von mindestens drei Veranstaltung auf Landesebene drei begleite Proben (Beispielsweise als Co-Teamer/in in einem Seminar oder eine andere verantwortungsvolle Aufgabe bei einer Veranstaltung auf Landesebene) eine Konzeptarbeit Die letzten drei Punkte können miteinander kombiniert werden. Dauer: richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsplan 6.2. Notfalldarstellung Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Notfalldarstellung wird durch die Richtlinie der Notfalldarstellung geregelt. 6.3. Teamer/innen Abgeschlossene Gruppenleiterausbildung Die Ernennung und Abberufung der Teamer/innen erfolgt durch die Jugendrotkreuz- Landesleitung. Ausbildung Teilnahme an einer Teamer/innen-Grundausbildung des Landesverbandes Jugendrotkreuz. das Trainee-Programm sollte innerhalb von zwei Jahren absolviert werden. 1 In welcher Form dieser Bericht abgeliefert wird, ist mit dem Trainee abzustimmen. Da der Bericht den Interessen und Möglichkeiten des Trainee entsprechen soll, ist neben der schriftlichen Form, einiges mehr denkbar. Beispielsweise: Ein Referat, Reflexionsgespräch, Film, Song, Sketch 7
Die beiden Punkte können kombiniert werden. Fortbildung Eine Fortbildung im Jahr, z.b. aus den Themenbereichen: Moderation Rhetorik Methodik/Didaktik Innerverbandliche Themen Fachliche Themen Politische Bildung Regelmäßige Treffen der Teamer/innen zur internen Qualifizierung und Organisation. Die Landesgeschäftsstelle organisiert die Fortbildung und die Teamertreffen. Die Teilnahme an der Fortbildung und den Teamertreffen verlängern den Teamerstatus um ein Jahr. 6.4. Landesleitung Gruppenleitungsausbildung eine gültige Jugendleitercard (Juleica) Ausbildung Seminar im Bereich Vorstands- und Gremienarbeit Fortbildung Eine Fortbildung im Jahr, z. B. aus den Themenbereichen: Leitung Öffentlichkeitsarbeit Verbandsentwicklung Politische Bildung Rechtliche Neuerungen Moderation Management Organisation Rhetorik Mediation 7. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 03.11.2012 in Kraft. (Beschluss JRK-Landesversammlung vom 15.09.2012) 8