FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG



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Transkript:

FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang 21 30. August 2014 Ausgabe 18 Sitzung des Ausschusses Schule und Kultur des Kreistages Wittenberg Mittwoch, 03.09.2014, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Benennung eines/r Stellvertreters/ Stellvertreterin der Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Kultur 4. Verpflichtung der sachkundigen Einwohner des Ausschusses Schule und Kultur durch die Ausschussvorsitzende 5. Vorstellung der Arbeitsinhalte und Verständigung zur Arbeitsweise des Ausschusses Schule und Kultur; Vorstellung der Mitglieder 6. Beratung der Beschlussvorlage Wahl des Kreisvolkshochschulbeirates des Landkreises Wittenberg 7. Benennung der Vertreter für den Beirat des Jobcenters Wittenberg 8. Informationen aus der Verwaltung 9. Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder Reinecke Vorsitzende Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Montag, den 08.09.2014, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1-16) Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Benennung eines/r Stellvertreters/ Stellvertreterin des Vorsitzenden des Ausschusses Gesundheit und Soziales 4. Verpflichtung der sachkundigen Einwohner/-innen des Ausschusses Gesundheit und Soziales 5. Einwohnerfragestunde 6. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige des Landkreises Wittenberg 7. Benennung der Vertreter für den Beirat des Jobcenters Wittenberg 8. Arbeitsplan 2. Halbjahr 2014 und 2015 9. Haushaltsanalyse des Fachdienstes Soziales per 30.06.2014 10. Informationen aus der Verwaltung 11. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder Loos Vorsitzender Sitzung des Ausschusses Haushalt und Finanzen des Kreistages Wittenberg Dienstag, 09.09.2014, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige des Landkreises Wittenberg 5. Beratung der Beschlussvorlage Entgegennahme und Bestätigung des Inhaltsverzeichnis Seite 1 Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages Seite 2 Information zur Einführung des Behälteridentifikationssystems Seite 4 Neuer Wittenberger Busverkehr: Jahresabschlusses 2010 des Landkreises Wittenberg Entscheidung über die Entlastung des Landrates 6. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung nicht öffentlicher Teil 7. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung Dannenberg Vorsitzender Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreistages Wittenberg Dienstag, 09.09.2014, 18:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Benennung der/des stellvertretenden Vorsitzenden 4. Beratung der Beschlussvorlage Entgegennahme und Bestätigung des Jahresabschlusses 2010 des Landkreises Wittenberg Entscheidung über die Entlastung des Landrates 5. Zukünftige Beratungsschwerpunkte des Ausschusses 6. Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder und Informationen aus der Verwaltung Müller Vorsitzender Fahrplanänderungen zum Schuljahresbeginn/ Seite 4 Verbandssatzung ZWAG Gräfenhainichen Seite 8 Veranstaltungshinweise Seite 9 Kreisvolkshochschule

2 Amtliches aus der Kreisverwaltung 30. August 2014 Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Wittenberg Mittwoch, 10.09.2014, 16:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Beratung der Beschlussvorlage Hauptsatzung des Landkreises Wittenberg Dannenberg Vorsitzender Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Wittenberg Dienstag, 16.09.2014, 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Beratung der Beschlussvorlage Feststellen der Rückgabe eines Kreistagsmandates sowie Bekanntgabe des Nachrückers 5. Beratung der Beschlussvorlage Wahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Wittenberg 6. Beratung der Beschlussvorlage Wahl des Wahlbevollmächtigten und seines Stellvertreters für den Ausschuss der Wahlbevollmächtigten für das Verwaltungsgericht Halle 7. Beratung der Beschlussvorlage Wahl des Jagdbeirates und des Kreisjägermeisters des Landkreises Wittenberg als untere Jagdbehörde 8. Beratung der Beschlussvorlage Wahl des Kreisvolkshochschulbeirates des Landkreises Wittenberg 9. Beratung der Beschlussvorlage Wahl der Vertreter/-innen des Landkreises Wittenberg für die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 10. Beratung der Beschlussvorlage Vertretung des Landkreises Wittenberg im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh des Landkreises Wittenberg i. L. 11. Beratung der Beschlussvorlage Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen des Kreistages in den Vorstand des Vereins Naturpark Fläming e. V. 12. Beratung der Beschlussvorlage Entgegennahme und Bestätigung des Jahresabschlusses 2010 des Landkreises Wittenberg Entscheidung über die Entlastung des Landrates 13. Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige des Landkreises Wittenberg 14. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung nicht öffentlicher Teil 15. 17. Personalangelegenheiten 18. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung Dannenberg Vorsitzender Abfallwirtschaft Einführung eines Behälteridentifikationssystems Tonnenbestellungen Bestellformular für die Einwohner Den Abfallgebührenbescheiden für das Jahr 2014 waren ein allgemeines Informationsschreiben zur Abfallentsorgung ab 2016 und Formulare für Tonnenbestellungen beigelegt. Insoweit die Formulare noch nicht eingesandt wurden, reichen Sie diese bitte noch mit den erforderlichen Unterschriften (gegebenenfalls auch vom Vermieter) ein. Das betrifft alle Haushalte, die ihre Restabfälle bisher unter Verwendung von Banderolen entsorgt haben und die auch künftig einen Restabfallbehälter nutzen. Bestellformular für Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen, Freiberufler etc. Für die Restabfallentsorgung aus anderen Herkunftsbereichen werden ebenfalls neue Behältnisse zur Verfügung gestellt. Das Bestellformular für Restabfallbehälter kann über die Webseite des Landkreises Wittenberg ausgedruckt werden. Bestellformular für Vermieter Sollten Sie als Vermieter die Bestellung von Restabfallbehältern bzw. Biotonnen beabsichtigen, wird das benötigte Formular auch über die Webseite des Landkreises Wittenberg zur Verfügung gestellt. Die o. g. Bestellformulare können Sie bei der Abteilung Abfallwirtschaft des Landkreises Wittenberg in der Breitscheidstraße 4 in 06886 Lutherstadt Wittenberg erhalten oder über die Internetseite des Landkreises Wittenberg ausdrucken. Die hinterlegten PDF-Dateien finden Sie auf der Internetseite http://www.landkreiswittenberg.de unter Aktuelles im Artikel zum Behälteridentifikationssystem ab 2016. Zur Einführung des Identifikationssystems werden auch künftig Informationen über das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg erteilt. Weitere Fragen und Antworten Welche Abfallbehälter werden künftig einen Chip haben? Die Restabfallbehälter und die Biotonne werden mit Chip ausgeliefert. Die Pappe-/ Papiertonne wird nicht mit Chip ausgestattet. Auch die gelbe Tonne wird nicht nachgerüstet, weil diese in der Verantwortlichkeit des Dualen Systems (Grüner Punkt) liegt. Kann der Behälter auch woanders bereitgestellt werden, wenn sich der Behälter bspw. auf der Gebäuderückseite in der Parallelstraße befindet? Ja, wenn dies der reguläre Aufstellort für die Behälterentleerung ist. Dazu kann auf dem Bestellformular der abweichende Behälterstandort angegeben werden. Was passiert, wenn ich meine bisherige Restabfall- bzw. Biotonne ab 2016 zur Entleerung rausstelle? Diese Behälter ohne Chip werden ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr geleert. Wie wird die Gebühr künftig berechnet? Für die, die keine eigenen Restabfallbehälter hatten, bleibt alles so wie bisher: Es ergeht ein Gebührenbescheid für die personenbezogene Leistungsgebühr pro Person. Für die, die eigene Restabfallbehälter hatten und Banderolen kaufen mussten, ändert es sich wie folgt: Neben der personenbezogenen Leistungsgebühr pro Person des Haushaltes wird eine Gebühr nach Art des Abfalls (Rest- bzw. Bioabfall), Größe der Behälter und Anzahl der Entleerungen berechnet. Restabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten werden nach der Größe der Behälter und Anzahl der Entleerungen berechnet. Wie erfolgt die Bezahlung der Gebühren ab dem 1. Januar 2016? Anfang des Jahres 2016 erhalten die Haushalte, die eigene Restabfallbehälter hatten und Banderolen kaufen mussten, einen Abfallgebührenbescheid mit zwei Zahlterminen. Hier wird die personenbezogene Leistungsgebühr (welche bisher stets zum 1. Juli fällig war) und die mengenbezogene Leistungsgebühr für voraussichtliche Entleerungen für Restabfallbehälter und gegebenenfalls Biotonnen festgesetzt. Mit dem Bescheid Anfang 2017 erhalten die Haushalte dann die Abrechnung für das Jahr 2016. Legt der Vermieter die Entleerungsgebühren für die Restabfallbehälter bzw. Biotonnen als Mietnebenkosten um, wird nur die personenbezogene Leistungsgebühr den Haushalten gegenüber direkt per Bescheid festgesetzt.

30. August 2014 Amtliches aus dem Landkreis 3 Was passiert mit meinen jetzigen Abfallbehältern? Die bisherigen braunen Biotonnen wurden durch den beauftragten Dritten im Auftrag des Landkreises den Haushalten unentgeltlich gestellt und sind daher nicht Eigentum der Haushalte. Diese Behälter werden Ende 2015 abgeholt. Die jetzigen Restabfallbehälter konnten von den Grundstückseigentümern angemietet oder käuflich erworben werden. Der Grundstückseigentümer konnte die Restabfallbehältergestellung auch auf seine Mieter übertragen. Ist der Restabfallbehälter gemietet, ist das Mietverhältnis zu kündigen und der Behälter wird vom Vermieter dann wohl abgeholt. Wurde die Restabfallbehälter gekauft, kann der Eigentümer selbst über die weitere Nutzung oder eine unentgeltliche Abholung durch das Entsorgungsunternehmen entscheiden. Hierzu werden 2015 weitere Informationen mitgeteilt. Wie groß ist mein jetziger Behälter? Bringen Sie derzeit eine Banderole zur Entleerung an, ist es ein Behälter mit 120 l Fassungsvermögen, bringen Sie zwei Banderolen an, hat der Behälter 240 l Fassungsvermögen. Man findet aber auch an den jetzigen Behältern Angaben zum Fassungsvermögen, in den meisten Fällen steht es auf dem Deckel. Ändert sich der Entleerungsrhythmus bei den Abfallbehältern? Der bisherige Entleerungsrhythmus soll beibehalten werden. Lediglich bei den Pappe-/ Papiertonnenentleerungen soll eine Angleichung im gesamten Landkreis auf den 4- Wochen-Rhythmus erfolgen. Wieso kostet jeder 120-l- bzw. 240-l-Behälter 40 Euro? Die Behälter werden unentgeltlich gestellt. Lediglich wenn der Behälter mit Schloss bestellt wird, sind für das Schloss bei 120-lbzw. 240-l- Behältern 40 Euro an das Entsorgungsunternehmen zu bezahlen (bei den Müllgroßbehältern mit 1,1 m³ kostet das Schloss 55 Euro). Können vorhandene Schwerkraftschlösser an den Abfallbehältern angebracht werden? Nein. Vorhandene Schlösser, welche die Abfallbehälter beschädigen, dürfen nicht angebracht werden, da die Behälter Eigentum des Entsorgungsunternehmens REMONDIS sind. Lediglich Verschließsysteme, welche die Abfallbehälter nicht beschädigen, sind zulässig. Wie sehen die neuen Abfallbehälter aus, um ggf. andere Schließsysteme zu nutzen? Das Entsorgungsunternehmen REMONDIS muss die erforderlichen Abfallbehälter erst noch ordern, sodass erst frühestens Anfang des Jahres 2015 genauere Informationen zum Aussehen der Abfallbehälter gibt. Da die Behälter jedoch genormt sind, werden sich die neuen Abfallbehälter wohl nicht wesentlich von den bisherigen Behältern unterscheiden. Es kann aber möglich sein, dass die Behälter keine Griffe mit Durchführmöglichkeit für z. B. Ketten haben werden. Es gibt jedoch andere Schließsysteme als die Schwerkraftschlösser, welche die Behälter nicht beschädigen und an gängigen Abfallbehältern angebracht werden können. Braucht man unbedingt einen Abfallbehälter mit Schloss? Ob die Bürger ein Schloss bestellen, bleibt ihnen überlassen. Wo bisher der Abfallbehälter auf dem eigenen Grundstück steht oder keine fremden Abfälle in dem Behälter vorgefunden wurden, ist wohl auch künftig kein Schloss erforderlich. Wer jedoch diesbezüglich Bedenken hat, kann gern die Abfallbehälter mit Schwerkraftschloss bestellen. Im Handel gibt es jedoch auch andere Abfallbehälterverschlüsse, wodurch die Abfallbehälter nicht beschädigt werden. Diese Verschlusssysteme sind jedoch jeweils vor der Entleerung der Abfallbehälter zu entfernen. Ein Behälter mit Schwerkraftschloss kann verschlossen zur Entleerung bereitgestellt werden, da sich diese bei Kippvorgang automatisch öffnet bzw. wieder verschließt. Wie viele Schlüssel sind zu einem Schwerkraftschloss? Es werden zu jedem Schloss gemäß Aussage des Entsorgers zwei Schlüssel mit ausgeliefert. Weitere Schlüssel können nachgefertigt werden. Kann ich die Schlüssel für das Schwerkraftschloss bei jedem Schlüsseldienst nachmachen lassen? Nein. Da für diese Schlösser laut Aussage des Entsorgers spezielle Rohlinge erforderlich sind, die nicht jeder Schlüsseldienst erhält, können diese Schlüssel nur autorisierte Schlüsseldienste liefern. Genaue Anschriften zu den betreffenden Schlüsseldiensten im Landkreis Wittenberg werden noch benannt. Was kosten weitere Schlüssel? Nach der Recherche in anderen Entsorgungsgebieten kostet die Anfertigung eines Schlüssel aufgrund der Benennung der Nummer des Zylinders ca. 10, für Kopien von Schlüsseln werden ca. 5 je Schlüssel durch die dortigen Schlüsseldienste berechnet. Wie hoch die Preise dann im Landkreis Wittenberg sein werden, kann jetzt noch nicht beziffert werden. Wird der Abfallbehälter entleert, wenn dieser an einem anderen Standplatz zur Verfügung gestellt wird? Eine Entleerung der Abfallbehälter von einem anderen Standplatz erfolgt. Dies ist schon dann erforderlich, wenn z. B. Baumaßnahmen zur Straßensperrung führen und die Abfallbehälter an einem anderen Standort zur Entsorgung bereitgestellt werden müssen. Wird der Behälter vom Gebührenpflichtigen jedoch als gestohlen beim Landkreis Wittenberg angezeigt, erfolgt sofort eine Sperrung künftiger Behälterentleerungen. Dadurch wird vermieden, dass Abfall auf Kosten des betreffenden Gebührenpflichtigen entsorgt werden kann. Daher melden Sie bitte nach Neuaufstellung der Abfallbehälter umgehend jeden Diebstahl von Restmüllbehältern bzw. Biotonnen! Was passiert, wenn der Behälter beim Kippvorgang in das Fahrzeug rutscht? Restabfallbehälter und Biotonnen, welche beim Kippvorgang in das Fahrzeug rutschen, werden durch die Müllfahrer erfasst und im Nachgang erfolgt durch das Entsorgungsunternehmen eine Neuaufstellung der Abfall behälter (mit Chip). War der Behälter mit einem Schwerkraftschloss des Entsorgungsunternehmens versehen, hat auch die Ersatztonne wieder ein derartiges Schloss. Das Entsorgungsunternehmen wird die Neuaufstellung zeitnah vornehmen. Was passiert mit den Abfallbehältern beim Umzug innerhalb des Landkreises Wittenberg bzw. beim Wegzug aus dem Landkreis Wittenberg? Grundsätzlich ist jeder Umzug bzw. Wegzug beim Landkreis Wittenberg, Abteilung Abfallwirtschaft zu melden. Es wird noch entschieden, ob bei einem Umzug die Abfallbehälter mitgenommen werden können und eine Datenänderung im System erfolgt oder die Abfallbehälter am alten Wohnsitz abgeholt und am neuen Wohnsitz andere Behälter gestellt werden. Es ist auch zu beachten, dass sich aufgrund eines Umzugs Änderungen hinsichtlich des Anschluss- und Benutzungszwangs für die Biotonne ergeben können. Hat der Bürger einen Abfallbehälter mit Schloss gehabt und dieser Behälter sollte bei einem Umzug abgeholt werden, wird am neuen Wohnsitz wieder ein Behälter mit Schloss gestellt. Ziehen die Bürger aus dem Landkreis Wittenberg weg, werden die Abfallbehälter abgeholt und für ein Schloss gegebenenfalls Teilrückerstattungen durch den Entsorger gewährt. Muss jeder Haushalt eigene Abfallbehälter haben? Nein. Anschlusspflichtig für das Grundstück ist der Grundstückseigentümer. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend Behältervolumen je Abfallart auf dem Grundstück zur Verfügung steht. Daher sollen Vermieter auch die Bestellformulare ihrer Mieter unterschreiben, denn sie bleiben auch für die Standplatzsicherheit verantwortlich. Steht ausreichend Stellplatz zur Verfügung, kann jeder Haushalt seine Abfallbehälter erhalten, aber praktischer ist die Bildung von Sammelgemeinschaften, da oftmals das Abfallaufkommen bei einzelnen Abfallarten doch gering ist. Wobei bei Sammelgemeinschaften der Vermieter als Gebührenpflichtiger auftreten sollte, welcher die Gebühren dann mit den Nebenkosten zur Miete umlegt.

4 Amtliches aus dem Landkreis 30. August 2014 Was ist eine Sammelgemeinschaft? Eine Sammelgemeinschaft besteht, wenn mehrere Haushalte gemeinsam Abfallbehälter nutzen. Gemäß der derzeit geltenden Satzung des Landkreises Wittenberg über die Abfallentsorgung können für mehrere benachbarte anschlusspflichtige Grundstücke ein oder mehrere gemeinsame Behälter mit entsprechender Kapazität zur Verfügung gestellt oder zugelassen werden (Überlassungsgemeinschaften). Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Die Bürger bzw. Vermieter müssen dann auf dem Bestellformular sowohl für die Biotonnen als auch für die Restabfallbehälter bitte alle teilnehmenden Haushalte benennen. Kann ich eine Sammelgemeinschaft mit einem Haushalt in einer anderen Straße oder Ort bilden? Befindet sich das Grundstück neben dem Grundstück des Antragstellers, ist dies möglich, bei anderen Grundstücken ist dies nicht möglich. Ich habe nur wenig Rest- bzw. Bioabfall. Muss ich trotzdem Behälter bestellen? Wenn die Möglichkeit einer Sammelgemeinschaft nicht möglich oder gewollt ist, ist jeweils ein Abfallbehälter zu bestellen. Können nach dem 1. August 2014 noch Bestellformulare für die Neuaufstellung von Abfallbehältern mit Identsystem eingereicht werden? Ja. Insoweit die Formulare noch nicht eingesandt wurden, reichen Sie diese bitte noch mit den erforderlichen Unterschriften (gegebenenfalls auch vom Vermieter) ein. Das betrifft alle Haushalte, die ihre Restabfälle bisher unter Verwendung von Banderolen entsorgt haben und die auch künftig einen Restabfallbehälter nutzen. Die Bestellformulare können Sie bei der Abteilung Abfallwirtschaft des Landkreises Wittenberg in der Breitscheidstraße 4 in erhalten oder über die Internetseite des Landkreises Wittenberg ausdrucken. Die hinterlegten PDF-Dateien finden Sie unter http://www. landkreis-wittenberg.de unter Aktuelles im Artikel zum Behälteridentifikationssystem ab 2016. Kann man auch später noch Abfallbehälter bestellen? Aufgrund von Umzügen und Zuzügen oder Veränderungen der Lebenssituationen können sich jederzeit Änderungen ergeben. Daher können auch zukünftig Abfallbehälter be- oder auch abbestellt werden. Zumindest in den Jahren 2015 und 2016 ist die Behältergestellung und -abholung ohne zusätzliche Gebühren. Auch künftig werden Bestellformulare auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg zur Verfügung stehen. Kann ich meine Bioabfälle auch künftig im Kleingarten oder bei einem Nachbarn verwerten? Verwertbare Bioabfälle können auch zukünftig kompostiert werden. Davon zu trennen ist jedoch die Frage nach dem Anschlusszwang des Grundstückes an die Bioabfallentsorgung (Biotonne). Der Bundesgesetzgeber hat geregelt, dass man vom Anschluss-/Benutzungszwang an die Bioabfallentsorgung (Biotonne) nur dann befreit werden kann, wenn die auf dem Grundstück der privaten Lebensführung anfallenden Bioabfälle (d. h. wo man wohnt und wo diese Bioabfälle anfallen), ordnungsgemäß und schadlos selbst kompostiert werden und der Kompost auf diesem Grundstück auch tatsächlich verwertet wird. Dies ist also keine interne Regelung des Landkreises Wittenberg, sondern bundesweit geltendes Recht. Bei Mehrfamilienhäusern ist deshalb im Regelfall davon auszugehen, dass keine Befreiung vom Anschluss-/Benutzungszwang an die Bioabfallentsorgung (Biotonne) erfolgt. Wie erkennt der Entsorger, ob mein Abfallbehälter entleert werden soll, wenn er immer an der Straße steht? Hierzu wird es später noch Informationen geben, da der Entsorger hierzu bei anderen Landkreisen, wo dieses System von ihm bereits eingeführt wurde, Erfahrungen erfragen wird und möglichst gute Lösungen nachgenutzt werden sollen. Neuer Wittenberger Busverkehr Vetter GmbH Änderungen zum Schuljahresbeginn Wir möchten Sie über einige Änderungen bzw. Fahrplananpassungen zum Schuljahresbeginn am 04.09.2014 informieren. Zu diesem Zeitpunkt wird kein neues Fahrplanbuch erscheinen! Die neuen Fahrpläne können Sie auf unserer Homepage unter www.mein-bus. net einsehen. Der offizielle Fahrplanwechsel erfolgt in Absprache mit dem Landkreis Wittenberg als Aufgabenträger für den ÖPNV am 01.01.2015. Zu diesem Zeitpunkt erscheint dann ein neues Fahrplanbuch! Zum 04.09.2014 ergeben sich folgende Fahrplanänderungen: Die Fahrt der Linie 381 um 05:54 Uhr ab Jessen, Nordschule 14 Minuten früher um 05:40 Uhr Aufnahme der Haltestelle Mügeln, Furthaus im Linienweg der 381 Bitte beachten Sie, dass die zum neuen Schuljahr 2014/15 herausgegebenen Berechtigungskarten für die Schülerwochen- und Monatskarten nur bis 31.12.2014 Gültigkeit besitzen. Aufgrund der neuen Linienkonzessionierung, die am 01.01.2015 beginnt, treten umfangreiche Tarif- und Tarifzonenänderungen in Kraft. Daher werden zum 01.01.2015 neue Berechtigungskarten herausgegeben. Die Schulen im Landkreis Wittenberg wurden per E-Mail am 19.06.2014 informiert, ob sich zum neuen Schuljahr 2014/2015 Änderungen im Fahrplan ergeben und wenn ja, wie diese Änderungen genau aussehen. Wir möchten Sie bitten, sich bei der betreffenden Schule über eventuelle Änderungen zu informieren. Für unsere Fahrschüler, welche ihre Fahrausweise über den Landkreis Wittenberg erhalten, hier ein wichtiger Hinweis: Gemeinsam mit dem Landkreis Wittenberg werden den Schulen die Schülermonatskundenkarten für das neue Schuljahr Ende der Sommerferien zugesandt und können dann am ersten Schultag an die Schüler ausgegeben werden. Schüler, welche durch An- und Ummeldungen neu in die Schule kommen, bzw. diejenigen, die bereits im vergangenen Schuljahr in diese Schule gegangen sind, haben die Möglichkeit, ihre Schülermonatskarte aus dem letzten Jahr zu benutzen oder sich in der Schule einen vorläufigen Fahrschein ausstellen zu lassen. Diese alten oder vorläufigen Fahrscheine werden in den ersten Wochen vom Verkehrsunternehmen anerkannt und dann gegen aktuelle Schülermonatskarten umgetauscht. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Informationsbüro in Wittenberg am Busbahnhof, über die Auskunfts-Hotline 03494/3842111 oder auf unserer Homepage unter www.mein-bus.net. Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG Gräfenhainichen) Präambel Aufgrund der 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA 2009, S. 383) in der zurzeit gültigen Fassung und der 6, 8 und 14 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) in der zurzeit gültigen Fassung sowie gem. den Regelungen des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492) in der zurzeit gültigen Fassung und den Regelungen des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zurzeit

30. August 2014 Amtliches aus dem Landkreis 5 gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Buchholzbehälter in ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgende Änderung der Verbandssatzung als Neufassung beschlossen: 1 Name, Mitglieder und Sitz 1.) Die Städte und Gemeinden Gräfenhainichen, Muldestausee und Kemberg bilden gemäß nachfolgender Struktur (Bereiche Wasser/Abwasser) einen Zweckverband: Bereich Abwasser 1. Stadt Gräfenhainichen mit den Ortsteilen Gräfenhainichen (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Zschornewitz (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Möhlau (Schmutzwasser) Jüdenberg (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Buchholz (Schmutzwasser) Hohenlubast (Schmutzwasser) Schköna (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) Tornau (Schmutzwasser) 2. Gemeinde Muldestausee für die Ortsteile Schwemsal (Schmutzwasser) Rösa (Schmutzwasser) Burgkemnitz (Schmutzwasser) Gröbern (Schmutzwasser) Gossa (Schmutzwasser) Schmerz (Schmutzwasser) Plodda (Schmutzwasser) Krina (Schmutzwasser) Schlaitz (Schmutzwasser) 3. Stadt Kemberg für die Ortsteile Radis (Schmutzwasser) Uthausen (Schmutzwasser) Bereich Trinkwasser 1. Stadt Gräfenhainichen mit den Ortsteilen Gräfenhainichen Zschornewitz Möhlau Jüdenberg Buchholz Hohenlubast Schköna Tornau 2. Gemeinde Muldestausee für die Ortsteile Schwemsal Rösa Burgkemnitz Gröbern 3. Stadt Kemberg für die Ortsteile Radis Uthausen Schleesen Naderkau Der Zweckverband trägt den Namen Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG Gräfenhainichen). Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der im Sinne des 1 Abs. 1 genannten Ortsteile der zweckverbandsangehörigen Städte und Gemeinden. 2.) Der Zweckverband hat seinen Sitz in der Stadt Gräfenhainichen. 3.) Der Zweckverband führt ein Dienstsiegel mit der Umschrift ZWAG Gräfenhainichen. 2 Aufgaben 1.) Aufgabe des Verbandes ist die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen und sonstigen Einrichtungen im Verbandsgebiet mit Trink- und Brauchwasser. Aufgabe des Verbandes ist es weiter, Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten. 2.) Aufgabe des Verbandes ist die schadlose Beseitigung des im Verbandsgebiet anfallenden Abwassers einschließlich des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers, soweit nicht andere nach 78 WG LSA zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind. Außerdem ist der ZWAG Gräfenhainichen für die Überwachung der Selbstüberwachung und die Wartung von Kleinkläranlagen zuständig. Die Beseitigung des Niederschlagswassers ist, außer in den Ortsteilen Gräfenhainichen, Jüdenberg, Schköna und Zschornewitz der Stadt Gräfenhainichen, nicht Aufgabe des Verbandes. 3.) Der ZWAG Gräfenhainichen hat alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben notwendig sind. 4.) Das Recht und die Pflicht der beteiligten Gebietskörperschaften, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die dazu notwendigen Befugnisse einschließlich des Satzungsrechts auszuüben, gehen auf den Zweckverband über. Der ZWAG Gräfenhainichen kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen oder solche schaffen und für Dritte Leistungen erbringen. 5.) Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der im Sinne des 1 Abs. 1 genannten Ortsteile der zweckverbandsangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend deren Gemarkung. 6.) Der ZWAG Gräfenhainichen ist berechtigt, im Rahmen seiner Aufgabenstellung weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgrund von Vereinbarungen, Lieferbzw. Abnahmeverträgen zu versorgen und die Betriebsführung gleichgelagerter Einrichtungen zu übernehmen. 3 Erfüllung der Aufgaben 1.) Die Verbandsmitglieder gestatten dem Zweckverband, für die Durchführung einer satzungsmäßigen Aufgabe, die Benutzung ihrer öffentlichen Verkehrsräume und der sonstigen ihrem Verfügungsrecht unterliegenden Grundstücke und Einrichtungen. 2.) Der ZWAG Gräfenhainichen beabsichtigt nicht, Gewinne zu erzielen. 3.) Die Aufgabenerfüllung hat sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten. 4 Organe Die Organe des ZWAG Gräfenhainichen sind: a) die Verbandsversammlung b) der Verbandsgeschäftsführer 5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung 1.) Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan. Der Verbandsgeschäftsführer gehört der Verbandsversammlung mit beratender Stimme an. 2.) Die Verbandsversammlung setzt sich aus den von den Verbandsmitgliedern gewählten Vertretern zusammen. Die Stadt Gräfenhainichen wählt 7 Vertreter, die Stadt Kemberg 2 Vertreter und die Gemeinde Muldestausee wählt 6 Vertreter. Die Vertreter der Verbandsmitglieder haben je eine Stimme. Die Vertreter dürfen ihr Stimmrecht für das Verbandsmitglied nur einheitlich abgeben. 3.) Die Vertreter der Verbandsmitglieder werden von den Stadt- und Gemeinderäten der Verbandsmitglieder nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu wählen. Der Vertreter ist an die Beschlüsse des ihn entsendenden Verbandsmitgliedes gebunden. 4.) Der Verbandsauftrag (Vertreterstellung) an die gewählten Vertreter oder den Stellvertreter kann durch das Verbandsmitglied jederzeit widerrufen werden. 5.) Die Verbandsversammlung wird von dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung geleitet. 6 Aufgaben der Verbandsversammlung 1.) Die Aufgaben des Zweckverbandes werden von der Verbandsversammlung wahrgenommen, soweit nicht nach dem Gesetz, der Verbandssatzung oder besonderen Beschlüssen der Verbandsversammlung der Verbandsgeschäftsführer selbstständig entscheidet. Die Verbandsversammlung hat über grundsätzliche und bedeutsame Angelegenheiten des Zweckverbandes zu befinden. 2.) Sie ist ausschließlich zuständig für: 1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen; 2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen; die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung; 3. die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und seine Nachträge; 4. die Beschlussfassung über die Finanzplanung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandgeschäftsführers sowie die Verwendung des Jahresgewinns und die Behandlung des Jahresverlustes; 5. die Wahl des Verbandsgeschäftsführers; 6. die Bestimmung des Stellvertreters des Verbandsgeschäftsführers nach entsprechendem Vorschlag des Verbandsgeschäftsführers;

6 Amtliches aus dem Landkreis 30. August 2014 7. die Aufnahme und den Austritt von Verbandsmitgliedern sowie die Auflösung des Verbandes; 8. die Aufteilung des Verbandsvermögens; 9. den Erlass und die Änderung des Stellenplanes und die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten; 10. die Bestätigung von Planungs- und Entwicklungskonzeptionen u. a. 3.) Die Verbandsversammlung entscheidet über die Aufnahme von Krediten und den Abschluss von Rechtsgeschäften verwandter Art, wenn der Betrag von 75.000 Euro überschritten wird. 7 Einberufung der Verbandsversammlung 1.) Die Verbandsversammlung tritt nach Bedarf, mindestens aber viermal im Jahr,zusammen. Sie muss zusammentreten, wenn es die Mehrheit der Vertreter der Verbandsversammlung, der Vorsitzende der Verbandsversammlung oder der Verbandsgeschäftsführer verlangt. 2.) Die Verbandsversammlung wird durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung im Einvernehmen mit dem Verbandsgeschäftsführer schriftlich einberufen. Aus der Einberufung müssen die Tageszeit, der Ort und die Beratungsgegenstände einschließlich entsprechender Unterlagen hervorgehen bzw. entnommen werden können. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. In dringenden Fällen kann die Verbandsversammlung ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Beratungsgegenstände durch den Verbandsgeschäftsführer einberufen werden. 8 Beschlussfähigkeit, Öffentlichkeitsarbeit 1.) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mehr als die Hälfte der Verbandsmitglieder und mehr als die Hälfte der Stimmen vertreten sind. 2.) Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit der Verbandsversammlung zurückgestellt worden und wird die Verbandsversammlung zur Verhandlung über den gleichen Gegenstand zum zweiten Mal einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Vertreter beschlussfähig, wenn in der Ladung zur zweiten Sitzung ausdrücklich hierauf hingewiesen worden ist. 3.) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Näheres hierzu regelt die Geschäftsordnung. 9 Beschlussfassungen und Wahlen 1.) Abstimmungen und Wahlen erfolgen entsprechend den Regelungen des 54 Abs. 2 und 3 der GO LSA. 2.) Beschlüsse werden, soweit nicht das Gesetz oder in Verfahrensangelegenheiten die Geschäftsordnung etwas anderes bestimmt, mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen der vertretenen Verbandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 3.) Eine Mehrheit von mindestens 2/3 (zwei Dritteln) der satzungsmäßigen Stimmen der Verbandsversammlung und der Mehrheit der Verbandsmitglieder ist bei Beschlüssen nach 6 Abs. 2, Ziffer 7 dieser Satzung erforderlich oder wenn das Gesetz es sonst vorschreibt. 4.) Wahlen werden nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erricht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat. 10 Beschlussprotokoll 1.) Über die Verbandsversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese muss mindestens die Zeit und den Ort der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die Tagesordnung, den Wortlaut der Anträge und der Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen enthalten. Darüber hinaus hat sie den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen festzuhalten. 2.) Das Protokoll ist vom Vorsitzenden der Verbandsversammlung und vom Protokollführer zu unterschreiben. 11 Verbandsausschuss 1.) Es wird ein Verbandsausschuss gebildet. Er ist ein beschließender Ausschuss. Der Ausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder zusammen. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig der Ausschussvorsitzende. 2.) Für jedes Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter zu bestimmen, der im Falle der Verhinderung an seiner Stelle an den Sitzungen des Ausschusses teilnimmt. 3.) Die Verbandsversammlung kann die Bildung von weiteren zeitweiligen oder dauernden Ausschüssen vorsehen. 4.) Die Ausschüsse haben keinen Organcharakter. 12 Aufgaben des Verbandsausschusses 1.) Der Verbandsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in der Verantwortung der Verbandsversammlung oder des Verbandsgeschäftsführers liegen. 2.) Dieses sind u. a.: a) Vertragsabschlüsse mit einem Wertumfang geringer als 74.499,99 Euro; b) Entscheidungen, die durch die Verbandsversammlung vorbehaltlich zur Sache des Verbandsausschusses erklärt wurden. 13 Sitzungen und Beschlussfassungen des Verbandsausschusses 1.) Der Verbandsausschuss wird nach Bedarf unter Angabe der Tagesordnung schriftlich durch den Ausschussvorsitzenden im Einvernehmen mit dem Verbandsgeschäftsführer einberufen. Die Ladungsfrist beträgt sieben Tage. In dringenden Fällen kann der Ausschuss ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Beratungsgegenstände durch den Verbandsgeschäftsführer einberufen werden. 2.) An den Ausschusssitzungen nimmt der Verbandsgeschäftsführer mit beratender Stimme teil. 3.) Beschlüsse werden, soweit das Gesetz oder in Verfahrensangelegenheiten die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 4.) Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. 5.) Der Ausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erscheinenden beschlussfähig, wenn er zum zweiten Mal wegen desselben Gegenstandes ordnungsgemäß einberufen wurde und in der Ladung auf diesen Sachstand hingewiesen wurde. 6.) Über die Ausschusssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese muss mindestens die Zeit und den Ort der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die Tagesordnung, den Wortlaut der Anträge und der Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen enthalten. Darüber hinaus hat sie den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen festzuhalten. Die Niederschrift und die Beschlüsse sind durch den Ausschussvorsitzenden und den Verbandsgeschäftsführer zu unterschreiben. 7.) Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Verbandssatzung über die Verbandsversammlung entsprechend. 14 Vorsitzender der Verbandsversammlung 1.) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden der Verbandsversammlung und einen ersten und zweiten Stellvertreter. 2.) Die Stellvertreter vertreten den Vorsitzenden der Verbandsversammlung im Verhinderungsfall entsprechend ihrer gewählten Reihenfolge. 3.) Dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung obliegen die Aufgaben, die ihm

30. August 2014 Amtliches aus dem Landkreis 7 durch Gesetz bzw. durch Verbandssatzung übertragen wurden, insbesondere die Sitzungsleitung der Verbandsversammlung. 15 Verbandsgeschäftsführer 1.) Zur Erfüllung seiner Aufgaben hält der ZWAG Gräfenhainichen eigene Dienstkräfte nach Maßgabe des von der Verbandsversammlung bestätigten Stellenplanes vor. 2.) Der Zweckverband wählt einen hauptamtlichen Verbandsgeschäftsführer für 7 Jahre. Eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Die Qualifikationsanforderungen ergeben sich aus 12 Abs. 5 GKG LSA. Er trägt die Funktionsbezeichnung Verbandsgeschäftsführer. 3.) Die vorzeitige Abwahl des Verbandsgeschäftsführers ist auf Antrag der Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung möglich; der Antrag bedarf der Begründung. Der Beschluss über die Abwahl darf frühestens vier Wochen nach Antragstellung erfolgen. Dem Verbandsgeschäftsführer ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über den Antrag ist ohne Aussprache geheim abzustimmen. Der Beschluss über die Abwahl bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Stimmenzahl der Verbandsversammlung. Der Verbandsgeschäftsführer hat 1. die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorzubereiten und umzusetzen, 2. die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen, 3. den Verband nach außen zu vertreten, 4. die Verwaltung des Zweckverbandes zu leiten. 5. Der Verbandsgeschäftsführer ist gegenüber der Verbandsversammlung rechenschafts- und berichtspflichtig. 4.) Der Verbandsgeschäftsführer ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter, oberste Dienstbehörde der Bediensteten des Zweckverbandes. 5.) Er hat die Befugnis, außer- und überplanmäßige Ausgaben, bezogen auf den Wirtschaftsplan, bis zu einer Höhe von 4.999,99 Euro zu leisten. 6.) Er kann Vermögensgegenstände bis 4.999,99 Euro veräußern. 7.) Er kann Stundungen bis 3 Monate in unbegrenzter Höhe, ansonsten bis 2.499,99 Euro genehmigen. 8.) Er kann Forderungen niederschlagen bis 2.499,99 Euro und Forderungen bis 1.499,99 Euro erlassen sowie bei Vergaben im Rahmen des Wirtschaftsplanes bis 24.999,99 Euro selbstständig entscheiden. 9.) Soweit die Wertgrenzen nach den vorliegenden Absätzen (Absätze 4 bis 8) überschritten sind, ist der Verbandsausschuss oder die Verbandsversammlung für die Entscheidung zuständig. 10.) Der Verbandsgeschäftsführer wird über einen Anstellungsvertrag beschäftigt. 16 Vertretung des Verbandsgeschäftsführers Vertreter des Verbandsgeschäftsführers für den Verhinderungsfall ist ein Bediensteter der Verwaltung des Zweckverbandes. Dieser wird vom Verbandsgeschäftsführer vorgeschlagen und von der Verbandsversammlung bestimmt. 17 Wirtschaftsführung 1.) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des ZWAG Gräfenhainichen erfolgen auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften sowie gemäß der Eigenbetriebsverordnung. 2.) Die Prüfung des Jahresabschlusses, der Bilanz und der Eröffnungsbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Erfolgsübersicht wird vom Wirtschaftsprüfer vorgenommen. 3.) Das für die örtliche Rechnungsprüfung zuständige Rechnungsprüfungsamt ist das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittenberg. 18 Deckung des Finanzbedarfs, Verbandsumlage 1.) Der Zweckverband erhebt eine allgemeine Umlage, wenn die Erträge einschließlich der besonderen Umlagen die Aufwendungen nicht decken. 2.) Für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden getrennte Umlagen erhoben. 3.) Der Umlagebedarf und die Verteilung auf die Mitglieder werden im Wirtschaftsplan jährlich neu festgesetzt. Berechnungsmaßstab für die Verbandsumlage sind die Einwohnerzahlen der Ortsteile bzw. Städte und Gemeinden der Verbandsmitglieder im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet. Grundlage der Ermittlung der Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind jeweils die zum Stichtag 31.12. des Vorjahres gemachten Angaben der entsprechenden Einwohnermeldeämter. 4.) Soweit im Rahmen der Aufgabenerfüllung des ZWAG Gräfenhainichen die Übernahme und Tilgung besonderer Verbindlichkeiten zugunsten einzelner Verbandsmitglieder erforderlich wird oder sonst die Aufgabenwahrnehmung einzelnen Verbandsmitgliedern besondere Vorteile vermittelt, erhebt der ZWAG Gräfenhainichen von einzelnen Mitgliedern eine besondere Umlage. Eine besondere Umlage wird erhoben, um etwaig aufgelaufene Verluste, die bis zum Ablauf des 31.12.2014 entstanden sind, auszugleichen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die bis zum Zeitpunkt der Eingliederung bzw. der Aufgabenübertragung jeweils verwirklichten wirtschaftlichen Risiken bei den jeweiligen Mitgliedsgemeinden der bis zum 31.12.2014 bestehenden Aufgabenträger verbleiben. Maßstab der besonderen Umlage für einen etwaigen Verlustausgleich ist das Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden der bis zum 31.12.2014 bestehenden Aufgabenträger im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner sämtlicher Mitglieder aller zum 31.12.2014 bestehenden Aufgabenträger. Maßgebend für diese Berechnungen sind die Daten des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2013. 19 Aufwandsentschädigung Die Vertreter der Verbandsmitglieder und der Vorsitzende der Verbandsversammlung arbeiten ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld. Die Höhe der Entschädigungen wird durch eine Entschädigungssatzung festgelegt. 20 Bekanntmachungen 1.) en des Zweckverbandes erfolgen im Wochenspiegel in den Ausgaben für Wittenberg (Wittenberg, Jessen, Gräfenhainichen) und Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld und Umgebung). 2.) Für Pläne, Karten und Zeichnungen, die Bestandteil einer Satzung oder einer Bekanntmachung gem. Abs. 1 sind und sich wegen ihres Umfanges oder ihrer Größe nicht zur Veröffentlichung nach Abs. 1 eignen, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Auslegung in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes. Die benannten Unterlagen liegen während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus. 3.) Wirtschaftspläne werden mit ihren wesentlichen Festsetzungen sowie dem Aktenzeichen und dem Datum der Stellungnahme und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ebenfalls gemäß Absatz 1 öffentlich bekannt gemacht. Wesentliche Festsetzungen sind: a) die Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan, b) die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan, c) die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), d) die vorgesehene Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), e) der Höchstbedarf der Kassenkredite, f) der Umlagebedarf, dessen Verteilungsschlüssel und der auf jedes Verbandsmitglied entfallende Umlageanteil. Darüber hinaus erfolgt die Auslegung des Wirtschaftsplanes im Eingangsbereich der Geschäftsräume in 06773 Gräfenhainichen, Am Hain 10 während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag. 4.) Gegenstand sowie Ort, Zeit und Dauer der Auslegung sind in der in Absatz 1 vorgeschriebenen Form zu veröffentlichen.

8 Amtliches aus dem Landkreis 30. August 2014 21 Änderung der Satzung, Auflösung des Zweckverbandes und Abwicklung 1.) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn seine Aufgaben vollständig auf andere übergehen, Wegfall von Verbandsmitgliedern oder deren Aufgaben, die zur Verbandsgründung führten, dies bedingen oder ein begründetes öffentliches Interesse bzw. andere wichtige Gründe es erfordern. 2.) Satzungsänderungen, die den Mitgliederbestand des Zweckverbandes (Beitritt eines weiteren Verbandsmitgliedes, Ausschluss oder Austritt eines Verbandsmitgliedes), den Bestand des Zweckverbandes (Auflösung) sowie Änderungen, die den Bestand an Aufgaben des Zweckverbandes oder die Grundlagen für die Bemessung der Verbandsumlage betreffen, bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 3.) Änderungen der Verbandssatzung und die Auflösung des Zweckverbandes sind öffentlich bekannt zu machen. Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit es der Zweck der Abwicklung erfordert. 4.) Im Falle der Auflösung des Zweckverbandes erfolgt die Abwicklung durch zwei von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte zu wählenden Liquidatoren. Das Vermögen und die Schulden werden unter den Verbandsmitgliedern nach dem Umlageschlüssel der Verbandsumlage verteilt. 5.) Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse des Verbandsgeschäftsführers, der Angestellten und Arbeiter des Zweckverbandes erfolgt bei einer Auflösung oder einer Änderung der Aufgaben nach einer Vereinbarung mit dem Rechtsnachfolger unter Wahrung ihres Besitzstandes. 22 Aufsicht 1.) Kommunalaufsichtsbehörde ist der Landkreis Wittenberg. 2.) Bei Streitigkeiten zwischen dem Zweckverband und den Verbandsmitgliedern, wenn sie sich gleichgeordnet gegenüberstehen, und bei Streitigkeiten der Mitglieder des Zweckverbandes untereinander aus dem Verbandsverhältnis, ist die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen. 23 Inkrafttreten Die Änderung der Verbandssatzung durch Aufgabenübertragung und Eingliederung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung zum 01.01.2015 in Kraft. Gräfenhainichen, den 31.07.2014 Verbandsgeschäftsführer.................................... Landkreis Wittenberg Der Landrat Fachdienst: 15 Besucheradresse: 06886 Wittenberg, Breitscheidstr. 3 Auskunft erteilt: Herr Schindler Zimmer-Nr.: 1-18 Tel.: 03491 479 217 Fax: 03491 479 995 217 E-Mail: Reinhard.schindler@landkreis.wittenberg.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur. Datum und Zeichen Ihres Schreibens 01.07.14/Ko/Zi Mein Zeichen (bei Antwort bitte angeben) 15.5.11.TZV GHC Datum 09.07.2014 Landkreis Wittenberg, Postfach 100251, 06872 Lutherstadt Wittenberg TZV Buchholzbehälter Geschäftsführer Am Hain 10 06773 Gräfenhainichen Genehmigung der Verbandssatzung Gemäß 85 Abs. 1 Wassergesetz (WG LSA) und 8 Abs. 4 in Verbindung mit 14 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Neufassung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) in der zurzeit gültigen Fassung genehmige ich die Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG Gräfenhainichen) vom 18. Juni 2014 zum 01.01.2015. Grundlage meiner Entscheidung ist der Vertrag zwischen dem AZV Mühlgraben (Beschluss-Nr.: 13/2014), AZV Schmerzbach (Beschluss-Nr.: 08/2014) und TZV Buchholzbehälter (Beschluss-Nr.: 15/2014) zur Eingliederung der Abwasserverbände in den TZV Buchholzbehälter, der zukünftig ZWAG Gräfenhainichen heißen soll. Die Mitgliedsstädte stimmten der Eingliederung zu. Stadt Gräfenhainichen Beschl.-Nr.: 299/GHC 2014 vom 25.02.2014 Stadt Kemberg Beschl.-Nr.: 590/39/2014 vom 07.04.2014 Gemeinde Muldestausee Beschl.-Nr.: 89/2014 vom 21.05.2014 Die Verbandssatzung ist zeitnah an das Kommunalverfassungsgesetz LSA anzupassen. Die Verbandssatzung ist auszufertigen. Eine Ausfertigung der Verbandssatzung ist der unteren Kommunalaufsichtsbehörde zur Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg vorzulegen. Dannenberg Lutherstadt Wittenberg Bei der Lutherstadt Wittenberg ist im Bereich Bürgerservice das Dienstsiegel mit der Nr. 18 in Verlust geraten. Da die Möglichkeit eines Missbrauchs des Dienstsiegels nicht ausgeschlossen werden kann, wurde es mit Wirkung vom 14.08.2014 für ungültig erklärt. Bei eventueller Feststellung einer unbefugten Benutzung bittet die Lutherstadt Wittenberg um Unterrichtung (Tel. 03491/421330 oder E-Mail: Buergerbuero@Wittenberg.de) Ehrenamtsbörse im Landkreis Wittenberg Die Ehrenamtsbörse im Landkreis Wittenberg c/o Ländliche Erwachsenenbildung AG Anhalt-Wittenberg e. V. (LEB) bietet im Herbst 2014 Ausbildungen für ehrenamtlich Tätige an. 1. Lern- und Lese-Paten-Ausbildung Gesamt: 40 Unterrichtstunden Die Ehrenamtsbörse im Landkreis Wittenberg bietet in Zusammenarbeit mit dem Begegnungszentrum Wittenberg West e. V., gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt, die Ausbildung zum Lern- und Lese-Paten an. Ehrenamtliche Lern- und Lese-Paten bieten Kindern im Vor- und Grundschulalter ganz individuelle Lernunterstützung durch gemeinsames Lesen, Schreiben oder Rechnen, durch Vorlesen, Geschichten erfinden, Hausaufgabenhilfe oder zusätzliche Spiel- und Förderangebote. Inhalt: Patenschaft im Ehrenamt Lern- und Lesepaten Mit (Vor-)Lesen (ver-)zaubern (Einführung in Sprecherziehung und Stimmbildung) Lesen mit allen Sinnen Zweisprachiges Vorlesen Zielgruppenspezifisches Vorlesen und Literaturauswahl Organisation von Vor-Lesungen Organisation von ehrenamtlicher Lernhilfe Ausbildungstermine: 04.09.2014; 11.09.2014; 18.09.2014; 25.09.2014; 02.10.2014; 09.10.2014; 16.10.2014; 23.10.2014; 06.11.2014; 13.11.2014 Zeit: 09:00 12:15 Uhr Durchführungsort: Nachbarschaftstreff Wittenberg West, Dessauer Str. 255, 06886 Lutherstadt Wittenberg

30. August 2014 Informationen aus dem Landkreis 9 2. Ausbildung zum ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst Gesamt: 32 Unterrichtstunden Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz Gemeinwesenzentrum Torhaus-Herbstzeit wird eine durch das Land Sachsen-Anhalt geförderte Ausbildung zum ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst angeboten. Beschreibung der Ausbildung: Ehrenamtliche Seniorenbegleiter mit Herz unterstützen Ältere bei der Bewältigung des Alltags. Sie führen gemeinsame Gespräche, begleiten bei Spaziergängen und sind da, wenn sie gebraucht werden. Inhalte der Ausbildung sind Grundlagen der Gesprächsführung und Kommunikation, kreative Beschäftigungsmöglichkeiten, typische Erkrankungen und Einschränkungen im Alter, Demenz Bedeutung für den Betroffenen und deren Umgebung, Möglichkeiten und Grenzen ehrenamtlichen Engagements in der Altenarbeit und dem ehrenamtlichen Engagement für ältere Menschen. Ausbildungstermine: 08.09.2014; 15.09.2014; 22.09.2014; 29.09.2014; 06.10.2014; 13.10.2014; 20.10.2014; 27.10.2014 Zeit: 15:00 18:00 Uhr Durchführungsort: DRK-Gemeinwesenzentrum Torhaus-Herbstzeit, Gartenweg 23 a/ 24 a, 06886 Wittenberg-Piesteritz Ehrenamtliche Seniorenbegleiter sind kein Ersatz für Pflege- und Betreuungsleistungen, sondern verstehen sich als eine niedrigschwellige Unterstützungsform für Ältere zur Alltagsbewältigung. Eine Anmeldung zu den Ausbildungen ist erforderlich! Bitte sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern! Kontakt: Ehrenamtsbörse im Landkreis Wittenberg c/o Ländliche Erwachsenenbildung LEB Arbeitsgemeinschaft Anhalt-Wittenberg e. V. Urte Neubert und Gabriele Heerwald Gutenbergplatz 1, 06773 Gräfenhainichen Tel.: 034953/22751, Fax: 034953/22905 E-Mail: ag-awi@leb.de Web: www.ehrenamtsboerse-landkreis-wittenberg.de Facebook: www.facebook.de/ehrenamtsboerselandkreiswittenberg Beratungsstelle Heimkinderfonds Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalts Anlauf- und Beratungsstelle zum DDR-Heimkinderfonds zieht um. Ab Montag, dem 11. August 2014, sind die Beraterinnen und Berater im Ministerium für Arbeit und Soziales in der Turmschanzenstraße 25 in Magdeburg erreichbar. Der Umzug vom bisherigen Domizil in der Liebknechtstraße 65 in Magdeburg ist aus Kapazitätsgründen erforderlich, um eine reibungslose und zügige Bearbeitung aller Anträge zu gewährleisten, die bis zum Fristende 30. September 2014 eingehen. Dazu wird aktuell auch eine Aufstockung des Beraterteams vorbereitet. Der Fachbeirat der Beratungsstelle wurde über den Umzug informiert. Es gab keine Einwände. Sichergestellt ist, dass Betroffene, die in Unkenntnis der neuen Adresse im alten Domizil Liebknechtstraße 65 erscheinen, dort dennoch ihren Antrag abgeben können. Auch wird jegliche Post weitergeleitet. Es ist gewährleistet, dass alle Anfragen und Anträge ordnungsgemäß bearbeitet werden. Neue Kontaktdaten für Ratsuchende und Antragsteller nach dem DDR-Heimkinderfonds: Beratungsstelle DDR-Heimkinderfonds Sachsen-Anhalt Ministerium für Arbeit und Soziales Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Telefon: 0391/567-4023, Fax: 0391/567-4032 E-Mail: heimkinderfonds@ms.sachsenanhalt.de Hintergrund: Der DDR-Heimkinderfonds ist vom Bund und von den neuen Ländern eingerichtet worden. Er startete im Jahr 2012 und umfasst aktuell 65 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt steuert nach gegenwärtigem Stand in den Jahren bis 2016 rund 4,9 Millionen Euro aus der Landeskasse bei. Nach Ende der Antragsfrist 30. September 2014 erfolgt eine weitere Berechnung des zu erwartenden Gesamtbedarfs. Mit Stand Ende Juli lagen in der Heimkinderfonds-Beratungsstelle Sachsen-Anhalt rund 2.600 Anfragen auf Hilfen aus dem Fonds vor. Die Vorgänge von etwa 800 Betroffenen wurden bearbeitet oder befinden sich in der Bearbeitung. Mehr als 900 Vereinbarungen zum materiellen Hilfebedarf oder zum Rentenersatz sind geschlossen worden. Sie umfassen ein Volumen von gut fünf Millionen Euro. Der Rentenersatz macht dabei etwa 400.000 Euro aus. Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. Das nächste Treffen der einzigen Lungenkrebs- Selbsthilfegruppe in Sachsen-Anhalt findet für alle Betroffenen und Angehörigen am Mittwoch, den 10. September 2014 14:00 Uhr im Lesecafé ONKO-logisch der Sachsen- Anhaltischen Krebsgesellschaft in der Paracelsusstraße 23, in 06114 Halle (Saale) statt. Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft ist erster Anlaufpunkt für alle Menschen in Sachsen-Anhalt, die von einer Krebserkrankung betroffen sind. Krebserkrankten, Angehörigen, Freunden und Bekannten vermitteln wir professionelle Hilfsmöglichkeiten und Beratungsangebote, unterstützen und begleiten so ein Leben mit der Erkrankung. Es werden Fragen zum Thema Krebs beantwortet und es findet sich ein geeigneter Ansprechpartner für Ratsuchende. Das Anliegen der Arbeit wird durch das Motto Durch Wissen zum Leben getragen. Ziel der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e. V. ist die Verbesserung der Versorgung von Krebskranken in Sachsen-Anhalt. Die Arbeit wird aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen finanziert. Das Online-Beratungsangebot erreichen Sie unter www.krebsberatung online.de <http:// www.krebsberatung online.de/> Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft bietet Beratung für Kinder krebskranker Eltern und wendet sich mit einem speziellen Beratungsangebot an Familien mit Kindern, in denen ein oder beide Elternteile an Krebs erkrankt sind. Kern des Angebots ist eine regelmäßige Sprechstunde. In diesem Rahmen wollen die Mitarbeiter der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft möglichst früh an betroffene Familien herantreten. Weitere Informationen unter: http://sakg.de/beratung/elternsprechstunde/ <http://sakg.de/beratung/elternsprechstunde/> Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Kreismedienstelle Wittenberg Falkstraße 83 Telefon (0 34 91) 41 81-0 Fax (0 34 91) 41 81-10 info@bzl-wb.de.de.de www.bzl-wb.de Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Lutherstadt Wittenberg Qualifizierungskurs für Tagesmütter/ Tagesväter Kurs-Nr.: 4A58741, Beginn: Sa, 13.09.2014, 08:30 17:00 Uhr, 4 x 10 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Mein Kind hat LRS?! Ein Seminar für Eltern und Lehrer Kurs-Nr.: 4A66715, Beginn: Di, 16.09.2014, 14:00 17:15 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18

10 Informationen aus dem Landkreis 30. August 2014 Mathematik 10. Klasse Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Kurs-Nr.: 4A68740, Beginn: Di, 23.09.2014, 16:30 18:00 Uhr, 10 x 2 UE (nicht am 28.10.2014); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Mathe-Abi-Trainingskurs Kurs-Nr.: 4A68713, Beginn: Do, 25.09.2014, 17:15 18:45 Uhr, 12 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18 Grundkurs Gesellschaftstanz (für Paare ohne oder mit geringen Vorkenntnissen) Kurs-Nr.: 4A29537, Beginn: Mi, 24.09.2014, 19:30 20:30 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Mi); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 2 (Aula) Autogenes Training Kurs-Nr.: 4A31505, Beginn: Di, 30.09.2014, 11:00 12:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Di); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12 Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen (PMR) Kurs-Nr.: 4A31600, Beginn: Mo, 29.09.2014, 18:00 19:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Mo); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12 Einführung in die EDV ein Einstieg in die Computerwelt Kurs-Nr.: 4A51723, Beginn: Di, 23.09.2014, 18:00 21:15 Uhr, 8 x 4 UE (Di/Do); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17 E-Book (k)ein Buch mit sieben Siegeln!? Kurs-Nr.: 4A51719, Beginn: Mi, 24.09.2014, 10:30 13:45 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17 Französisch A1/1. Semester Kurs-Nr.: 4A48824, Beginn: Mo, 22.09.2014, 18:15 19:45 Uhr, 12 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 15 Aktiv älter werden Kurs-Nr.: 4A32516, Beginn: Mo, 15.09.2014, 16:00 16:45 Uhr, 9 x 1 UE (Mo; nicht am 27.10.2014 (Ferien)); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 12 Coswig Computer-Grundkurs für Senioren mit eigenem Laptop Kurs-Nr.: 4G51735, Beginn: Mi, 17.09.2014, 15:30 17:00 Uhr, 6 x 2 UE; Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Unterrichtsraum Gräfenhainichen Digitale Bildbearbeitung am PC Anfängerkurs Kurs-Nr.: 4E51738, Beginn: Mi, 24.09.2014, 18:00 20:30 Uhr, 8 x 3 UE (nicht am 29.10.2014); Förderschule Peter Petersen, WTH der GTS Ferropolis Malkurs für Anfänger/-innen und Fortgeschrittene Kurs-Nr.: 4E25557, Beginn: Do, 18.09.2014, 17:00 18:30 Uhr, 10 x 2 UE (Do; nicht am 30.10.2014 (Ferien)); Paul-Gerhardt-Gymnasium, Hainmühlenweg 4, Haus 3, Raum 58 Englisch A1/1. Semester Kurs-Nr.: 4E46840, Beginn: Di, 23.09.2014, 17:00 18:30 Uhr, 12 x 2 UE; Paul-Gerhardt- Gymnasium, Hainmühlenweg 4, Haus 3, Raum 47 Englisch A1/Vertiefung Kurs-Nr.: 4E46841, Beginn: Do, 18.09.2014, 17:00 18:30 Uhr, 13 x 2 UE; Paul-Gerhardt- Gymnasium, Hainmühlenweg 4, Haus 3, Raum 47 Jessen Seniorengymnastik hält fit Kurs-Nr.: 4F32565, Beginn: Mi, 03.09.2014, 09:30 10:15 Uhr, 15 x 1 UE (Mi); Begegnungsstätte Drei Rosen, Hohe Straße 12 Englisch für die Reise A2 Kurs-Nr.: 4F46859, Beginn: Mo, 15.09.2014, 18:10 19:25 Uhr, 12 x 75 Minuten; Gymnasium Jessen, Mühlberger Straße 24 PC-Aufbaukurs für Senioren mit eigenem Laptop Kurs-Nr.: 4F51739, Beginn: Mi, 03.09.2014, 15:15 17:45 Uhr, 7 x 3 UE (nicht am 15.10.2014); Gymnasium Jessen, Mühlberger Straße 24 Kemberg/Bad Schmiedeberg/Pretzsch Computer-Grundkurs für Senioren mit eigenem Laptop Kurs-Nr.: 4B51730, Beginn: Mo, 29.09.2014, 10:00 12:30 Uhr, 6 x 3 UE; SALUS ggmbh, Kinderheim Pretzsch, Seminarraum Konferenz zur Elbe Kreatives Arbeiten und Gestalten am PC ein Kurs (auch) für Senioren Kurs-Nr.: 4B51729, Beginn: Mo, 29.09.2014, 17:00 19:30 Uhr, 6 x 3 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, PC-Kabinett Jodok ruft Holzschnitt und Materialabdruck Kurs-Nr.: 4B25586, Beginn: Mo, 08.09.2014, 18:30 20:45 Uhr, 6 x 3 UE (Mo; nicht am 06.10.2014); Sonnenberg-Presse, Burgstr. 13, Werkstatt für Buchkunst und Hochdruck Autogenes Training (Grundstufe) Kurs-Nr.: 4B31589, Beginn: Mi, 24.09.2014, 19:00 20:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Mi); Grundschule Kemberg, Schulstraße 8 Pilates Kurs-Nr.: 4B32607, Beginn: Di, 23.09.2014, 19:00 20:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Di); Hotel Schmiedeberger Hof, Fitnessraum, 06905 Bad Schmiedeberg, Leipziger Str. 30 Wirbelsäulengymnastik Kurs-Nr.: 4B32606, Beginn: Do, 25.09.2014, 18:00 19:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde (Do); Turnhalle Kinder- und Jugendheim Pretzsch, Schlossbezirk 1 Oranienbaum-Wörlitz Orientalischer Tanz für Anfängerinnen und Fortgeschrittene Kurs-Nr.: 4H29591, Beginn: Do, 25.09.2014, 19:30 21:00 Uhr, 7 x 2 UE (Do; nicht am 02.10., 09.10., 30.10., 06.11. und 13.11.2014); Tabakfabrik, Kirchstraße 30, Saal Englisch für Anfänger / A1 Kurs-Nr.: 4H46838, Beginn: Di, 23.09.2014, 17:50 19:20 Uhr, 12 x 2 UE; Grundschule Oranienbaum, Schlossstraße 8 9. ADMV-Rallye Kurstadt Bad Schmiedeberg Zeitplan: 12.09.2014 18:00 21:15 Uhr Technische Abnahme mit Moderation Ort: Rallyezentrum Steinzeug Keramo GmbH Bad Schmiedeberg/Ortsteil Patzschwig sowie Programmverkauf/Imbiss/Tombola 13.09.2014 07:00 09:00 Uhr Technische Abnahme im Rallyezentrum für Verpflegung ist gesorgt ab 11:00 Uhr Eröffnung der Festwiese 12:01 Uhr Start des 1. Fahrzeuges Ort: Kurhaus Bad Schmiedeberg ca. 17:37 Uhr Eintreffen des 1. Fahrzeuges im Ziel Ort: Kurhaus Bad Schmiedeberg anschließend Parc fermé in der Steinzeug Keramo GmbH Bad Schmiedeberg 21:15 Uhr Siegerehrung mit anschließender Rallyeparty Ort: Rallyezentrum Steinzeug Keramo GmbH Bad Schmiedeberg Wertungsprüfungen (WP) WP 1/5 12:19 / 15:33 Uhr Österitz Gaditz L 129

30. August 2014 Informationen aus dem Landkreis 11 WP 2/6 12:52 / 16:06 Uhr Patzschwig Kleinkorgau (Rundkurs) WP 3/7 13:30 / 16:44 Uhr Golmer Weinberg Splau Golmer Weinberg WP 4/8 13:53 / 17:07 Uhr Pretzsch Pretzsch Wie in jedem Jahr sind für diese Wertungsprüfungen Straßensperrungen und Umleitungen erforderlich. Das betrifft die Verbindungsstraßen: Pretzsch Bad Schmiedberg Meuro Oesteritz Oesteritz Merkwitz Gaditz Bad Schmiedeberg Kleinkorgau Bad Schmiedeberg Bitte beachten Sie die ausgeschilderten Umleitungen und folgen Sie an den Strecken den Anweisungen der Streckenposten. Verlassen Sie die Zuschauerpunkte bitte sauber, werfen Sie keinen Müll weg, denn wir möchten auch in den nächsten Jahren noch weitere schöne Veranstaltungen für Teilnehmer und Zuschauer bieten. Allen Sponsoren und Helfern schon zu diesem Zeitpunkt ein großes Dankeschön, denn ohne sie ist es nicht möglich, dies alles auf die Beine zu stellen. Weitere Informationen werden Sie im Programmheft finden, erhältlich ab ca. einer Woche vor der Veranstaltung an allen Tankstellen der Umgebung. Weitere Informationen finden Sie über www. rallye-bad-schmiedeberg.de In diesem Sinne wünschen wir allen ein unfallfreies und schönes Motorsportwochenende und laden am Samstagabend herzlich zur Siegerehrung mit anschließender Party ein. Bahnaktionstage Eisenbahn, ein Erlebnis zum Anfassen, Fotografieren und Mitfahren im Bahnbetriebswerk Luth.-Wittenberg Veranstaltungstage: 20. und 21. September 2014 Ausstellungsort: Einsatzstelle DB Regio Lutherstadt Wittenberg (ehem. Bahnbetriebswerk), Hüfnerstraße, Öffnungszeit: von 10:00 bis 18:00 Uhr für Fotografen ab 08:30 Uhr Veranstalter: Förderverein Berlin-Anhaltische Eisenbahn, Freizeitgruppe der Stiftung Bahn-Sozialwerk Ansprechpartner: Förderverein Berlin-Anhaltische Eisenbahn Vorsitzender Michael Jungfer Tel. 0172/9476750, 0160/9083-6380 Programm Ausstellung moderner und historischer Lokomotiven; Informationen zu den ausgestellten Lokomotiven (gibt es von den Lokführern); Modellbahnausstellung des Fördervereins Berlin-Anhaltische Eisenbahn e. V.; Pendelverkehr mit Triebwagen zwischen Bahnhof und Betriebsgelände (Fahrplan wird bekannt gegeben); Foto- und Videofreunde haben die Möglichkeit, die Fahrzeuge ab 08:30 Uhr zu filmen und zu fotografieren; Vorführung einer Notfallübung der Freiwilligen Feuerwehr Pratau; an beiden Tagen Programm für die ganze Familie Präsentation der Dampf-Plus GmbH mit ihren Fahrzeugen Weitere Angebote, u. a. Kinderanimation, Kindereisenbahn zum Spielen, Lokomotiven selber bauen; Ausstellung von Oldtimern aus DDR-Zeit; Info-Stände des Bahn-Sozialwerkes, der DEVK-Versicherungen, der Sparda-Bank, Bahn-BKK; Informationen und Präsentationen des Technischen Hilfswerkes Präsentation und Ausstellung Umbau Hauptbahnhof Luth.-Wittenberg großer Verkauf von Modellbahnartikeln, Eisenbahnliteratur und Souvenirs Imbissversorgung Eintrittsspreise Erwachsener 4,00 Euro Ermäßigung (Kinder, Senioren) 2,00 Euro Familienkarte (2 Erw., 2 Kinder) 9,00 Euro Fotogenehmigung 5,00 Euro Eintrittskarten gelten auch für Benutzung des Pendelverkehrs zwischen Bahnhof und Ausstellungsgelände. Die Einnahmen dienen der weiteren Arbeit des Fördervereins Berlin-Anhaltische Eisenbahn und dem Erhalt der historischen Schienenfahrzeuge. Pendelverkehr zum Veranstaltungsgelände Abfahrt Bahnbetriebswerk Hauptbahnhof WB Gleis 322 Gleis 4 09:55 Uhr 08:30 Uhr 10:55 Uhr 09:40 Uhr 11:55 Uhr 10:35 Uhr 12:55 Uhr 11:25 Uhr 13:55 Uhr 12:25 Uhr 14:55 Uhr 13:25 Uhr 15:55 Uhr 14:25 Uhr 16:55 Uhr 15:25 Uhr 17:35 Uhr 16:25 Uhr 18:00 Uhr 17:25 Uhr 17:25 Uhr Änderungen aus organisatorischen und betrieblichen Gründen bleiben vorbehalten. Bei Bedarf ununterbrochener Pendelverkehr. Fahrzeiten ohne Gewähr Folgende historische Lokomotiven werden ausgestellt: Dampflokomotiven 18 201 52 8041, 528154 Diesellokomotiven V 23 004 V 100 003 elektrische Lokomotiven E 18 47 E 44 044, 171 001 Sonstige Eisenbahndrehkran EDK 6 Schienenkleinwagen SKL Reisezugwagen Bauart 39 Präsentation von Reisezugwagen der ehem. DDR-Führung Folgende moderne Fahrzeuge werden ausgestellt Baureihe 442 (Talent 2) Baureihe 143 Baureihe 261 Baureihe 642 Oberleitungsrevisionstriebwagen (ORT), Baureihe 708, Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. Anerkannter Träger der Jugendhilfe Mitglied im Kreiskinder- und Jugendring e. V. Jugendweihe 2015 Die Informationsveranstaltungen für Eltern und Kinder zur Jugendweihe 2015 finden zu folgenden Terminen statt: Bad Schmiedeberg Veranstaltungsort: Sekundarschule Bad Schmiedeberg Torgauer Straße 32, 06905 Bad Schmiedeberg Sekundarschule Bad Schmiedeberg 09.09.2014, 16:00 Uhr Kemberg Veranstaltungsort: Sekundarschule Kemberg Schulstraße 18, 06901 Kemberg Sekundarschule Kemberg 09.09.2014, 17:30 Uhr Jessen Veranstaltungsort: Schützenhaus Jessen Annaburger Str. 6, 06917 Jessen (Elster)

12 Informationen aus dem Landkreis 30. August 2014 Gymnasium Jessen 10.09.2014, 17:00 Uhr Sekundarschule Jessen-Nord 10.09.2014, 18:00 Uhr Coswig (Anhalt) Veranstaltungsort: Klosterhof Schloßstraße 57, 06869 Coswig (Anhalt) Sekundarschule Coswig Klasse 8 a 11.09.2014, 16:00 Uhr Sekundarschule Coswig Klasse 8 b 11.09.2014, 17:00 Uhr Gräfenhainichen/Zschornewitz Veranstaltungsort: Saal der Firma Imerys Fused Minerals Zschornewitz GmbH, Burgkemnitzer Straße 17, 06791 Zschornewitz Sekundarschule Ferropolis 12.09.2014, 17:00 Uhr Förderschule Schule an der Lindenallee 12.09.2014, 17:00 Uhr Förderschule Peter Petersen 12.09.2014, 17:00 Uhr Paul-Gerhardt-Gymnasium 12.09.2014, 18:00 Uhr Lutherstadt Wittenberg Veranstaltungsort: Soziokulturelles Freizeitzentrum Pferdestall Neustraße 10, Luther-Melanchthon-Gymnasium Klasse 8 a+8 b+8 c 15.09.2014, 17:00 Uhr Luther-Melanchthon-Gymnasium Klasse 8 d+8 e+8 f 15.09.2014, 18:00 Uhr Lucas-Cranach-Gymnasium 15.09.2014, 19:00 Uhr Oranienbaum-Wörlitz Veranstaltungsort: Gesamtschule Gartenreich Marienstr. 42, 06785 Oranienbaum-Wörlitz Gesamtschule Gartenreich Klasse 8 a 16.09.2014, 18:00 Uhr Gesamtschule Gartenreich Klasse 8 b 16.09.2014, 19:00 Uhr Annaburg Veranstaltungsort: Aula Sekundarschule Annaburg, Kellerbergstr. 3, 06925 Annaburg Sekundarschule Annaburg 17.09.2014, 16:30 Uhr Zahna-Elster OT Elster Veranstaltungsort: Bootshaus Elster Elbstraße 9, 06895 Zahna-Elster OT Elster Sekundarschule Elster 17.09.2014, 18:30 Uhr Lutherstadt Wittenberg Veranstaltungsort: Soziokulturelles Freizeitzentrum Pferdestall Neustraße 10, Sekundarschule Friedrichstadt 18.09.2014, 17:00 Uhr Sekundarschule Heinrich Heine 18.09.2014, 18:00 Uhr Förderschule Sonnenschein 18.09.2014, 18:00 Uhr Förderschule Pestalozzi 18.09.2014, 19:00 Uhr Sekundarschule R. Luxemburg 18.09.2014, 19:00 Uhr Kinderhaus Kropstädt 18.09.2014, 19:00 Uhr Alle interessierten Jugendlichen und Eltern sind recht herzlich eingeladen. Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e. V. Am Alten Bahnhof 1 Tel./Fax: 03491/403450 Ruhe und Erholung am Körbaer See Bungalows, Camping, Familienfeiern Telefon 035364/341 Mobil 0171/1690190 www.ferienanlage-goldpunkt.de Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: 70.300 Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstraße 5 06889 Luth. Wittenberg Tel.: (03 49 20) 7 01-0 Fax: (03 49 20) 70 11 99 E-Mail: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Land kreises Wittenberg Jürgen Dannenberg Breitscheidstr. 3 Tel.: (0 34 91) 47 94 25 (Pressestelle) sowie der Oberbürger meister, die Bürgermeister oder die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verant wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG Bereich Wittenberg, Coswiger Str. 30 Ansprechpartner: Frau Melinda Doboczi Tel.: (03 45) 1 30 10 72 Nächster Erscheinungstermin: 13. September 2014 Redaktionsschluss: 5. September 2014 Reisedienst Röder Woltersdorf 11 06895 Zahna-Elster Tel. 03 49 24/80 51 52 Fax 03 49 24/80 51 53 roeder-reisen@hotmail.de www.roederreisen.de Tagesreisen 19.10. Herbstfahrt durch die Heimat Busfahrt, 23.09. Wiesenburger Erntedankfest in der Kaffee & Kuchen, Überraschung 39 Remise mit Landpartie Busfahrt, Kartoffelbuffet, 31.10. Mord & Dinner auf der Burg Rabenstein Flämingrundfahrt, Kaffeegedeck Busfahrt, 4-Gänge-Dinner, Krimishow 81 mit Kartoffelkuchen 57 Mehrtagesreisen 07.10. Oktoberfest mit Blasmusik in dem Drei- 27.09. 05.10. Elba Cinque Terre Gardasee Rosen-Winkel Busfahrt, Bayerisches 8 Ü/HP, großes Leistungspaket 1079 Mittagessen, Blasmusik 3 Stunden, Kaffeegedeck 21.10. 26.10. Südengland & Ile of Wight 59 5 Ü/HP 797 14.10. Ein Nachmittag mit Monika Martin im 28.11. 30.11./ Wir sagen Danke mit einer Reise Weinberg in Garitz Busfahrt, Mittagessen, 05.12. 07.12. nach 2 Ü/HP 299 Musikprogramm mit Monika Martin, 11.12. 14.12. Die goldene Stadt Prag zur Weihnachts - Kaffeegedeck 67 zeit 3 Ü/Fr, 1 Mittagessen 289 Neugierig? Dann fordern Sie doch einfach unseren Reisekatalog mit den Mehrtages- und Tagesfahrten telefonisch an!