Entwurf Stand: 03.11.2015 Die Gemeinde Hallbergmoos wird im Baugebiet Jägerfeld-West aus sozialen Gründen verbilligte Baugrundstücke für Bürgerinnen und Bürger aus Hallbergmoos und Beschäftigte in der Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt vorrangig nach sozio-ökonomischen Kriterien wie Förderung von Familien mit Kindern, geringes Einkommen, geringes Vermögen, Behinderung und Pflege naher Verwandter. Der Gemeinderat hat am 29.09.2015 die Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken in der Gemeinde Hallbergmoos nach dem Baulandmodell beschlossen. Am XX.XX.2016* beginnt das Bewerberverfahren mit der Herausgabe des Bewerberbogens. Die Bewerbungsfrist endet am XX.XX.2016*. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die Vergaberichtlinien sowie über die zu vergebenden Grundstücke. Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken in der Gemeinde Hallbergmoos nach dem Baulandmodell für das Baugebiet Jägerfeld-West Präambel Die Gemeinde Hallbergmoos beabsichtigt, ein neues Einheimischenmodell zu realisieren und stellt dafür im Rahmen des Baulandmodells von der Gemeinde erworbene Flächen innerhalb des im Flächennutzungsplan dargestellten Baugebiets Jägerfeld-West zur Verfügung. Der seit.. rechtskräftige Bebauungsplan Jägerfeld-West sieht in dem Bereich Parzellen mit Doppelhaushälften und Reihenhäusern vor. Der (ermäßigte) Preis pro Quadratmeter Grundstücksfläche beträgt 250,00 (zzgl. Grunderwerbsnebenkosten und Erschließungskosten). Der Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2015 die nachfolgenden Vergabekriterien beschlossen. 1. Antragsberechtigte Personen a) Berechtigt sind Einzelpersonen, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften (wenn mindestens ein Partner antragsberechtigt ist). b) Die Bewerber müssen zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* volljährig sein.
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 2 c) Die Bewerber müssen zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* mit Hauptwohnsitz mindestens drei Jahre in Hallbergmoos gemeldet sein. Es können auch Bewerber berücksichtigt werden, die zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* nicht mit Hauptwohnsitz in Hallbergmoos gemeldet sind, aber früher mindestens drei Jahre - auch mit Unterbrechungen - in Hallbergmoos gemeldet waren und ihren Hauptwohnsitz nicht länger als drei Jahre vor dem Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* aufgegeben haben. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften wird der am längsten mit Hauptwohnsitz in Hallbergmoos gemeldete Bewerber bewertet. d) Berechtigt sind auch Bewerber, die zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* weniger als insgesamt drei Jahre oder noch nie mit Hauptwohnsitz in Hallbergmoos gemeldet waren, jedoch seit mindestens drei Jahren ihren hauptberuflichen Arbeitsplatz in Hallbergmoos haben. e) Der Gesamtbetrag der Einkünfte 1 des Haushalts des Bewerbers darf im Durchschnitt der letzten drei Jahre bei Ehepaaren / Lebenspartnerschaften 115.000,- und bei alleine lebenden Einzelpersonen 65.000,- nicht übersteigen (Einkommensobergrenze). Der Gesamtbetrag der Einkünfte aller im Haushalt wohnender Personen darf insgesamt 115.000,- im Durchschnitt der letzten drei Jahre nicht überschreiten. Die Einkommensobergrenze erhöht sich für jedes zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* im Haushalt des Bewerbers lebende und dort mit Hauptwohnsitz gemeldete kindergeldberechtigte Kind um jeweils 7.000,-. f) Das gesamte Vermögen (= Eigentum oder Teileigentum an Immobilien, Erbpacht, dingliches Wohnrecht, Kapitalvermögen und sonstiges Vermögen) des Bewerbers und des Ehepartners / Lebenspartners sowie der zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* im Haushalt des Bewerbers lebenden Personen darf in den vergangenen 36 Monaten vor der Antragstellung insgesamt 150.000,- und bei alleine lebenden Einzelpersonen 100.000,- nicht überschreiten (Vermögensobergrenze). Maßgebend ist das Gesamtvermögen aller Personen, die das künftige Gebäude im Baugebiet Jägerfeld-West dauerhaft bewohnen. 1 = Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt sich aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen, vermindert um den Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG), den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) und den Abzug für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG). Maßgebend für die Bewertung sind nur die Summen der positiven Einkünfte aus jeder Einkommensart. Ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte bleiben unberücksichtigt.
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 3 g) Der Bewerber und dessen Ehepartner / Lebenspartner / Lebensgefährte sowie die zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* in deren Haushalt lebende Kinder dürfen nicht Eigentümer von Immobilienvermögen (bebaute oder bebaubare Grundstücke, Wohnungen) sein. Wird das vorhandene Immobilienvermögen zur Finanzierung für das von der Gemeinde Hallbergmoos zu erwerbende Baugrundstück veräußert, ist eine Vergabe im Einheimischenmodell möglich, wenn die Vermögensobergrenze gemäß Ziffer 1. f) nicht überschritten wird. Der Bewerber muss sich in diesem Fall vertraglich verpflichten, die Immobilie oder Anteile an Immobilien innerhalb von sechs Monaten ab der Bezugsfertigkeit des erworbenen Objekts zu verkaufen, sonst erfolgt die Rückabwicklung des Vertrages. h) Bewerber, die bereits früher im Rahmen eines Einheimischenmodells der Gemeinde Hallbergmoos ein Baugrundstück erworben haben oder Eigentümer eines Baugrundstücks in Hallbergmoos sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Bonus/ Malus-Punkteregelung Jeder antragsberechtigte Bewerber wird nach folgendem Punktesystem bewertet a) Zeitraum des Hauptwohnsitzes und Lebensmittelpunktes des Bewerbers zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* in der Gemeinde Hallbergmoos: bis 6 Jahre je vollendetes Jahr 4 Punkte ab 6 Jahren je weiteres vollendetes Jahr 2 Punkte maximal jedoch 40 Punkte b) Zeitraum des hauptberuflichen Arbeitsplatzes eines nicht mit Hauptwohnsitz in Hallbergmoos gemeldeten Bewerbers bis 6 Jahre je vollendetes Jahr 2 Punkte ab 6 Jahren je weiteres vollendetes Jahr 1 Punkt maximal jedoch c) Einkommen Gesamtbetrag der Einkünfte (= Summe aller Einkünfte laut Steuerbescheid) des Haushalts des Bewerbers im Durchschnitt der letzten drei Jahre (= Summe aller positiven Einkünfte laut Steuerbescheid, siehe oben Ziffer 1. e)).
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 4 Bonuspunkte bis 80.000,- bis 10 Punkte bis 70.000,- bis bis 60.000,- bis 30 Punkte bis 50.000,- bis 40 Punkte bis 40.000,- bis 50 Punkte Bei einem Einkommen bis 40.000,- werden insgesamt 50 Bonuspunkte vergeben. Bei einem Einkommen größer als 40.000,- wird von den 50 Bonuspunkten pro abgerundeter 1.000,- jeweils 1 Punkt abgezogen (z.b. 41.000,- ergeben 49 Punkte, 89.000,- ergeben 1 Punkt). Maluspunkte bis 100.000,- bis - 10 Punkte bis 110.000,- bis - bis 120.000,- bis - 30 Punkte bis 140.000,- bis - 40 Punkte bis 150.000,- bis - 50 Punkte Bei einem Einkommen größer als 90.000,- wird pro abgerundeter 1.000,- 1 Minuspunkt berechnet (z.b. 91.000,- ergeben 1 Minuspunkt). d) Gesamtvermögen zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* von Bonuspunkte bis 60.000,- bis 50.000,- bis 40.000,- 10 Punkte 30 Punkte 50 Punkte Maluspunkte bis 110.000,- bis - 5 Punkte bis 120.000,- bis - 10 Punkte bis 130.000,- bis - 15 Punkte bis 140.000,- bis - bis 150.000,- bis - 25 Punkte Bei einem Vermögen größer als 100.000,- wird pro abgerundeter 2.000,- 1 Minuspunkt berechnet (z.b. 102.000,- ergeben 1 Minuspunkt). e) Kindergeldberechtigte Kinder, die zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* im gemeinsamen Haushalt des Bewerbers leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die auch das künftige Gebäude dauerhaft bewohnen werden
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 5 z.b. bis 10 Jahre je Kind 30 Punkte bis 18 Jahre je Kind ab 18 Jahre je Kind 10 Punkte f) Familienstand zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* z.b. verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft alleinstehend mit Kindern g) Behinderung oder Pflegestufe des Bewerbers oder des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieds oder nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern und / oder Geschwister) oder Bewerber, die als Pflegeperson von der Pflegekasse anerkannt sind und pflegebedürftige nahe Angehörige mit eigenem Hauptwohnsitz in Hallbergmoos pflegen zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* z.b. über 50% oder Pflegestufe I 10 Punkte über 80% oder Pflegestufe II 100% oder Pflegestufe III 30 Punkte h) Herausragendes ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Institutionen zum Bewerbungsschlusstermin XX.XX.2016* in der Gemeinde Hallbergmoos (passive Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein reicht nicht aus) z.b. ehrenamtliche Tätigkeit mit herausragender oder arbeitsintensiver Funktion in einem Sportverein (Vorstand, Übungsleiter, Trainer), aktiver Dienst in der Feuerwehr etc. ab 5 Jahren 10 Punkte ab 10 Jahren 3. Antragsunterlagen, Bewerbungsverfahren a) Bewerber, die nach den Vergaberichtlinien berechtigt sind, füllen den Bewerbungsbogen aus und senden diesen mit den Nachweisen gemäß Ziffer 3. b) bis zum XX.XX.2016* an die Gemeinde Hallbergmoos, Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos zurück.
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 6 b) Die Bewerber haben zur Klärung der Antragsberechtigung aussagekräftige Nachweise vorzulegen und müssen die Richtigkeit ihrer Angaben versichern. Dabei gilt Folgendes: - Der Nachweis der Einkünfte des Bewerbers erfolgt auf der Grundlage der Steuerbescheide der letzten drei Jahre. Sollte in den maßgeblichen Jahren kein Steuerbescheid ergangen sein, so hat der Bewerber die Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. - Die Angaben zum Gesamtvermögen sind durch Nachweise oder Bankbestätigungen zu belegen. Zum Nachweis des Immobilienvermögens dient der Bescheid des Finanzamtes über den Einheitswert. Als Wert der Immobilie wird dabei der Einheitswert mit dem Faktor 12 multipliziert. Kreditbelastungen für die Immobilie werden wertmindernd berücksichtigt. Sollte ein Bewerber der Auffassung sein, dass dieser Wert nicht den tatsächlichen Wert widerspiegelt, kann er dies durch entsprechende Nachweise (Wertgutachten, vergleichbare Kaufangebote, Bestätigung einer Bank etc.) darlegen. - Immobilienvermögen wird auch bei dinglichen Belastungen, insbesondere mit einem Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht, berücksichtigt. Der Bewerber kann eine Wertminderung der Immobilie durch den Nießbrauch bzw. das Wohnrecht durch Wertgutachten nachweisen. c) Die Finanzierbarkeit des zu vergebenden Grundstückes sowie des Wohngebäudes ist durch eine Finanzierungsbestätigung eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts nachzuweisen. 4. Grundstücksvergabe a) Jede gemäß Ziffer 1. berechtigte Person kann nur ein gemeindeeigenes Grundstück erwerben. Auch Ehepaare oder Lebenspartnerschaften oder gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen können nur ein Grundstück erwerben. b) Die Grundstücke werden im Baugebiet Jägerfeld-West an die Bewerber in der Reihenfolge mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Übersteigt die Bewerberzahl die zu vergebenden Grundstücke im Baugebiet, entscheidet ebenfalls das Punktesystem gemäß Ziffer 2. Bei Punktegleichheit entscheidet über die Rangfolge bzw. die noch zu vergebenden Bauplätze ein Losverfahren. c) Bewerber, die die Voraussetzungen aus Ziffer 1. nicht erfüllen, bleiben unberücksichtigt. Bei falschen Angaben bzw. bei Verstoß gegen diese Vergaberichtlinien erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Für den Fall, dass bereits ein notarieller Kaufvertrag
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 7 geschlossen ist, übt die Gemeinde Hallbergmoos ein Ankaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis aus. d) Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht. e) In begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat der Gemeinde Hallbergmoos zur Vermeidung einer unbilligen Härte abweichend von den vorstehenden Vergaberichtlinien entscheiden. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Gemeinderatsmitglieder. 5. Bindungen im Kaufvertrag Der Bewerber hat sich zur Sicherung der städtebaulichen Ziele des Baulandmodells der Gemeinde Hallbergmoos im notariellen Kauvertrag zu Folgendem zu verpflichten: a) Der Bewerber hat das Grundstück innerhalb von 30 Monaten nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bezugsfertig herzustellen (Bauverpflichtung i.s.d. 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). b) Der Bewerber hat das Wohngebäude selbst bzw. mit seinen Angehörigen zu bewohnen (Nutzungsbindung i.s.d. 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). c) Der Gemeinde Hallbergmoos ist ein Ankaufsrecht einzuräumen für den Fall, dass das Wohngebäude nicht innerhalb von 30 Monaten seit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bezugsfertig ist. d) Bei Veräußerung innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren wird die Gemeinde Hallbergmoos eine Nachzahlung für die übrigen Jahre in der Höhe der Differenz des vereinbarten Kaufpreises und des marktüblichen Preises fordern. Der Kaufpreis wird nicht verzinst. Im Kaufvertrag der Gemeinde Hallbergmoos wird vereinbart, dass in den ersten 5 Jahren der Differenzbetrag 100% beträgt, ab dem 6. Jahr pro abgelaufenem Jahr sich der Differenzbetrag jedoch um jeweils 10% reduziert. e) Die Gemeinde Hallbergmoos kann bei einem Verstoß gegen diese Vergaberichtlinien oder bei falschen Angaben des Bewerbers ein Ankaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis ausüben. f) Die Ankaufsrechte der Gemeinde Hallbergmoos sind dinglich durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu sichern.
Vergaberichtlinien Gemeinde Hallbergmoos - Entwurf / Stand 03.11.2015 Seite 8 *Das Datum für Beginn und Ende des Bewerbungsverfahrens kann derzeit noch nicht verbindlich genannt werden. Damit das Verfahren begonnen werden kann, muss der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst sein. Die nachfolgende Prognose berücksichtigt keine eventuell erforderliche zweite Auslegung des Bebauungsplans. Voraussichtlicher Zeitplan Ortsansässigenprogramm Jägerfeld-West (unverbindlich - Änderungen kurzfristig möglich): Satzungsbeschluss Bepl. Nr. 46 Jägerfeld-West Festlegung der Parzellen für das Ortsansässigenprogramm Beginn des Bewerbungsverfahrens Ende der Bewerbungsfrist Auswertung der eingegangenen Bewerbungen Vergabebeschluss durch den Gemeinderat Notartermin zur Beurkundung Juli /August 2016 August 2016 September 2016 Dezember 2016 Februar 2017 Februar 2017 April 2017