Drucksachen-Nr. 40/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:



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Transkript:

Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 40/2011 Version Datum 07.03.2011 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung 22.03.2011 Kreisausschuss 29.03.2011 Kreistag 06.04.2011 Inhalt: Genehmigung der Eilentscheidung zur Abgabe einer Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung Wenn Kosten entstehen: Kosten keine Produktkonto Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung zur Abgabe einer Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung. zuständiges Amt: 20 Karin Buhrtz Bernd Brandenburg Dietmar Schulze Amtsleiter Dezernent Landrat abgestimmt mit Dez./Amt: Name Unterschrift Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum FRA 22.03.11 KA 29.03.11 KT 06.04.11 Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt) 0013/10.10

2 Begründung Gemäß 58 BbgKVerf entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kreistages in dringenden Angelegenheiten des Kreises oder des Kreisausschusses, wenn deren Erledigung keinen Aufschub duldet. Die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung waren hier gegeben. Der Verwaltungskomplex Karl-Marx-Straße 1 in Prenzlau ist bis zum 30.04.2014 (1. ordentlicher Ankauftermin) oder bis zum 31.10.2016 (2. ordentlicher Ankauftermin) von der Hämatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh gemietet. Der Vermieter hatte nach Bestellung eines Erbbaurechts zu seinen Gunsten in den neunziger Jahren für insgesamt 21.592.952,71 Investitionen getätigt, die über Bankkredite finanziert sind. Als Sicherheit bestellte die Hämatit GVGmbH Grundschulden im Erbbaugrundbuch und verkaufte ihre Mietforderungen an die finanzierenden Kreditinstitute. Gemäß 5 der Allgemeinen Bedingungen zum Immobilienleasingvertrag Nr. 21379400 hat der Landkreis ein Mitspracherecht bei Konditionsneuvereinbarungen zwischen der Hämatit GVGmbH und dem Refinanzierer. Da zum 31.03.2011 bei sämtlichen Gegenfinanzierungen die Zinsbindung ausläuft, wurden zeitnah Konditionsangebote für die Anschlussfinanzierung eingeholt. Das Bieterverfahren ergab, dass ein Wechsel des Finanzierers wirtschaftlich ist. Dies hat zur Folge, dass nun gegenüber dem neuen Finanzierer eine Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung abzugeben ist, damit das Risiko der finanzierenden Bank aus dem Forderungsankauf weitestgehend eliminiert ist und kommunalkreditähnliche Konditionen angeboten werden können. Die Einrede- und Einwendungsmöglichkeiten des Leasingnehmers (Landkreis) gegenüber dem Leasinggeber (Hämatit GVGmbH) werden durch diese Erklärung nicht geschmälert. Anlagen Eilentscheidung Vordruck Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung

Landkreis Uckermark - Der Landrat - Kreisverwaltung Uckermark Postfach 12 65 17282 Prenzlau Karl-Marx-Straße 1 17291 Prenzlau Nebenstelle: Dezernat: Amt/Referat: Bearbeiter(in): Zimmer-/Haus-Nr.: Telefon-Durchwahl: Telefax: E-Mail: Datum 07.03.2011 Eilentscheidung Gemäß 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gibt der Landrat des Landkreises Uckermark im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kreistages die in Anlage beigefügte Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung gegenüber der Deutschen Kreditbank AG, Niederlassung Frankfurt (Oder), ab. Begründung Auf Basis des Erbbaurechtsvertrags/Immobilienleasingvertrags/Ankaufsrechtsvertrags vom 07.05.1993 hat der Landkreis Uckermark (Leasingnehmer) mit der Hämatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft (Leasinggeber) fünf Mietverträge abgeschlossen. Die Mietforderungen aus diesen Verträgen wurden von der Hämatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh (Kreditnehmer) zwecks Refinanzierung an Kreditinstitute verkauft. Zum 31.03.2011 läuft die Zinsbindung bei sämtlichen Refinanzierungen aus. Um eine günstige Anschlussfinanzierung zu erhalten, wurden Konditionsangebote mehrerer Interessenten zeitnah vor Ablauf der bestehenden Zinsbindung eingeholt. Damit die Finanzierer günstige kommunalkreditähnliche Angebote unterbreiten konnten, war ihnen Sicherheit zu bieten, die ihrer Sicherheitsposition im direkten Geschäft mit der Öffentlichen Hand nahe kommt. Dabei entspricht es im Forfaitierungsgeschäft der Verkehrsübung, dass der Leasingnehmer (Landkreis) gegenüber dem Finanzierer (neu: Deutsche Kreditbank AG) eine Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung abgibt. Konto der Kreisverwaltung Sparkasse Uckermark Kto.-Nr.: 3424001391 (BLZ 170 560 60) Telefon-Vermittlung: 03984 70-0 Internet: www.uckermark.de Sprechzeiten Mo. u. Do.: 08:00 bis 12:00 Uhr Di.: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 11:30 Uhr Vom Landkreis Uckermark angegebene E-Mail-Adressen dienen nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dienen nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen.

2 Dadurch verzichtet der Landkreis nicht auf sein Recht Einreden und Einwendungen unmittelbar gegenüber der Hämatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft geltend zu machen. Er verpflichtet sich jedoch - gegebenenfalls durch direkte Zahlung an die Bank - dass etwaige Einreden und Einwendungen nicht zur Leistungsstörung bei der Finanzierung führen. Insgesamt ist die Rechtsstellung des Landkreises bei Abgabe der Erklärung nicht ungünstiger als bei einem Kommunalkreditvertrag und vergleichbar mit der Rechtsstellung aus den drei bisherigen Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Uckermark mit der West LB. Da die Entscheidung über die Anschlussfinanzierung kurzfristig vor dem Umschuldungstermin im Bieterverfahren unter mehreren Kreditinstituten fallen sollte und sich die Kreditinstitute nur für eine kurze Zeitspanne an ihre Angebote gebunden halten konnten, ließ sich ein für den Landkreis vorteilhaftes Ergebnis nur im Wege einer Eilentscheidung erzielen. Der Unterschied zwischen dem Angebot des bisherigen Finanzierers (3,910 % p.a.) und des neuen Finanzierers (2,784 % p.a.) von 1,126 % p.a. auf durchschnittlich 8,756 Mio. Restverbindlichkeiten bewirkt überschlägig für den Zeitraum 01.04.2011-30.04.2014 eine Zinsersparnis von 304 T. Prenzlau, den 02.03.2011 Prenzlau, den 07.03.2011 Dietmar Schulze Landrat Roland Resch Vorsitzender des Kreistages Anlage