Drucksachen-Nr. 85/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

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1 Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 85/2011 Version Datum Blatt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss Finanzen und Rechnungsprüfung Kreisausschuss Kreistag Inhalt: Genehmigung einer Eilentscheidung über eine außerplanmäßige Aufwendung Wenn Kosten entstehen: Kosten ,91 Produktkonto Haushaltsjahr 2010 Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Deckungsvorschlag: Gesamtergebnis Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom über eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien im Produktkonto zuständiges Amt: Finanzen und Beteiligungsmanagement Karin Buhrtz Bernd Brandenburg Dietmar Schulze Amtsleiter Dezernent Landrat abgestimmt mit Dez./Amt: Name Unterschrift Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum FRA Kreisausschuss Kreistag Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt) 0013/10.10

2 Begründung siehe Anlage

3 Landkreis Uckermark - Der Landrat - Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, Prenzlau Nebenstelle: Dezernat: Amt: Bearbeiter(in): III Amt für Finanzen und Beteiligungsmanagement Herr Czeslick Zimmer-/Haus-Nr.: 240/01 Telefon-Durchwahl: Telefax: Finanzen@Uckermark.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Eilentscheidung gem. 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien ( ) Laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) besteht die Verpflichtung der Deponiebetreiber zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge. Betreiber der Siedlungsabfalldeponien (SAD) Milmersdorf, Prenzlau und Pinnow ist der Landkreis U- ckermark. Bis 2005 wurden die SAD des Landkreises Uckermark durch einen Eigenbetrieb bzw. durch einen Regiebetrieb bewirtschaftet. Ab erbrachte diese Leistung die UDG mbh für den Landkreis. 1. Sachlage Nach 48 Abs. 1 Nr. 5 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dazu zählen auch Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge der Deponien. Bis 2002 wurden die Deponien vom Eigenbetrieb des Landkreises bewirtschaftet. In dieser Zeit sind bereits Rückstellungen gebildet worden, die nicht nur liquide vorlagen, sondern auch real verzinst und gebucht wurden. Ab 2003 bis 2004 wurden die Deponien durch einen Regiebetrieb des Landkreises bewirtschaftet. Damit hatte der Landkreis Zugriff auf die Liquidität der Rückstellungen. Eine reale Verzinsung erfolgte noch in 2003 und marginal in Konto der Kreisverwaltung: Sparkasse Uckermark Kto.-Nr.: (BLZ ) IBAN: DE BIC: WELADED1UMP Steuernummer: 062/149/01062 Telefon-Vermittlung: Internet: Sprechzeiten: Mo. u. Do.: 08:00 bis 12:00 Uhr Di.: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 11:30 Uhr Vom Landkreis Uckermark angegebene -Adressen dienen nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dienen nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen.

4 2 Ab 2005 bewirtschaftete die UDG die Deponien. Um den Finanzbedarf für die Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge zu ermitteln, wurde 2006 ein Gutachten erstellt. Bis Ende 2005 durfte nur ein Teil der Kosten für Stilllegung und Nachsorge als Bestandteil der Abfallgebühren erhoben werden. Seit der Änderung des 9 Abs. 2 Pkt. 4 Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG) im Juni 2005 durch das Land Brandenburg war der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger berechtigt, in einem Zeitraum von alle Kosten für die Schließung und Nachsorge der SAD auf den Gebührenpflichtigen umzulegen. Aufgrund des Gutachtens und unter Berücksichtigung der bereits bis 2006 angesammelten Mittel wurde ab 2007 eine Stilllegungsgebühr kalkuliert und erhoben. In der Kalkulation (Kreistagsvorlage DS. 126/2006) wurde eine Verzinsung von pauschal 3 % gerechnet. Diese Verzinsung wurde real aber bislang nicht der Rückstellung zugeführt. Nach 6 Abs. 2 Satz 9 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) sind Rücklagen, die über Gebühren finanziert werden (gemeint sind hier wie auch im doppischen Rechnungswesen die Rückstellungen; hierzu zählen nicht die trotz sorgfältiger Kalkulation zufällig erwirtschafteten Gebührenüberschüsse), angemessen zu verzinsen. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (VV) zum KAG sollte der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Geldanlagen zugrunde gelegt werden. Von langfristigen Anlagen spricht man ab Laufzeiten von fünf Jahren. 2. Zinsberechnung Bislang wurde die Rückstellung für Rekultivierungsmaßnahmen ohne Verzinsung (seit 2005) in der Eröffnungsbilanz und den Jahresabschlüssen ausgewiesen. Die Rückstellung umfasste die bis 2006 angesammelten Mittel zuzüglich der Mittel aus der Stilllegungsgebühr vermindert um die jährlichen Aufwendungen. Die Höhe der Verzinsung ist nun ex post errechnet worden, mit der Folge, dass die Rückstellung um den errechneten Zinsbetrag zu erhöhen ist. Die Rückstellung für Rekultivierung ist daher unter Berücksichtigung der Kalkulation der Zinsen gem. KAG anzupassen. Vorgehensweise bei Berechnung der Zinsen: Als Zinssatz wurde der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Geldanlagen ermittelt. Für 2003 und 2004 wurden die fiktiv zu ereichenden Zinsen mit den real erwirtschafteten Zinsen saldiert. Dies ergab, dass Zinsen in der erforderlichen Höhe schon berücksichtigt waren. Ab 2005 wurde die Rückstellung jeweils um den fiktiv errechneten Zinsbetrag erhöht.

5 3 Für 2003 bis 2007 wurde der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Geldanlagen aus Statistiken der Deutschen Bundesbank ermittelt. Für die Verzinsung ab 2009 sollten nach der VV zum KAG die von der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) vom 18. November 2009 (BGBl. I S. 3790) in der jeweils geltenden Fassung monatlich veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet werden. Das Bundesjustizministerium hat die sog. Rückstellungsabzinsungsverordnung verkündet. Sie trat am in Kraft. Damit hat die Deutsche Bundesbank eine verbindliche Grundlage zur Berechnung und Bekanntmachung einheitlicher Abzinsungssätze für bilanzielle Rückstellungen. Basis sind hochwertige Unternehmensanleihen, deren Verzinsung aus Festzinsswaps unter Berücksichtigung entsprechender durchschnittlicher Risikoaufschläge abgeleitet wird. Bekannt gegeben werden die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre. Hierdurch werden übermäßige Schwankungen vermieden. Dieser Zinssatz ist ab 2008 veröffentlicht und wurde bei der Berechnung der Zinsen ab 2008 zugrunde gelegt. Angemessen ist die Verzinsung jedoch nur, wenn sie auch in der ex ante Betrachtung realisierbar ist. Daher wurden zunächst vom Rückstellungsbetrag zum jeweiligen Periodenanfang die in der Periode geplanten Ausgaben abgezogen und auf ein fiktives Arbeitskonto gebucht. Sodann wurde der restliche Rückstellungsbetrag ordnungsgemäß verzinst. Am Periodenende wurden die Zuführungen zur Rückstellung, die nicht verwendeten, aber geplanten Mittel und die Verzinsung (ab 2007 auch die erhobene Stilllegungsgebühr) der Rückstellung zugeführt. Diese Betrachtung wurde für jede weitere Periode wiederholt. a) Korrektur der Eröffnungsbilanz: Die Eröffnungsbilanz wird aufgrund der Berechnungen wie folgt korrigiert (Korrekturbuchung gegen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 3,42 Mio. ): Rückstellung für Rekultivierung zum : bisheriger Rückstellungsbetrag: ,35 neuer Rückstellungsbetrag: (Sollbestand incl. Verzinsung) ,78 Damit sind zusätzlich einzustellen: ,43 Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in der Eröffnungsbilanz 2009 erhöht sich somit um 3,42 Mio.. und verschlechtert damit in dieser Höhe die Eröffnungsbilanz 2009.

6 4 b) Korrektur der Jahresrechnung 2010 In den Bilanzen der Jahre 2009 und 2010 ist bereits jeweils eine Position Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge dargestellt, die jedoch auch bisher nur den Betrag der angesammelten, noch nicht verwendeten Gebühren ohne den darzustellenden Verzinsungsbetrag umfasste. Analog zur Berechnung bis zur Eröffnungsbilanz erfolgte die gleiche Berechnung für 2009 und In den Jahren 2009 und 2010 ist die Bewirtschaftung der Rückstellung jeweils so erfolgt wie in den Vorjahren. Daher existiert jeweils ein komplettes Zahlenwerk, das nun ebenfalls durch Korrekturbuchungen korrigiert werden muss. Eine Aufteilung der Buchung der Korrekturbeträge auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010 ist nicht erforderlich, sondern die gesamte Kalkulationsperiode ist im Zuge der Jahresrechnung 2010 zu behandeln. Auch für die Jahre 2009 und 2010 ist die Berechnung der Rückstellung um die Höhe der jeweiligen Verzinsung korrigiert worden, mit der Folge, dass ein Sollbestand für den Stichtag angegeben werden kann. Die Bilanz 2010 wird wie folgt korrigiert: Rückstellung für Rekultivierung zum : bisheriger Rückstellungsbetrag: ,96 neuer Rückstellungsbetrag: (Sollbestand incl. Verzinsung) ,30 Damit wären zusätzlich einzustellen: ,34 Im Zuge der Korrektur der Eröffnungsbilanz sind jedoch bereits 3,42 Mio. zusätzlich in die Rückstellung eingestellt worden. Zum Stichtag wären 4,4 Mio. einzustellen gewesen. Somit ergibt sich eine zusätzliche Einstellungshöhe von 975 T zum Stichtag Dies entspricht der nachgeholten Verzinsung für die Jahre 2009 und Fazit Zum steht sich der Landkreis Uckermark durch die Nachholung der geforderten Verzinsungsrechnung um 4,4 Mio. schlechter. Für den Landkreis Uckermark ist dringender Handlungsbedarf im Sinne von 58 Satz 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) geboten, um die Einarbeitung in den Jahresabschluss 2010 und dessen rechtzeitige Vorlage zu sichern. Eventuell auftretende Gebührenüberdeckungen sind im Rahmen zukünftiger Gebührenkalkulationen zugunsten der Bürger zu berücksichtigen.

7 5 4. Ausblick Ferner ist zeitnah zu berechnen, ob und wann mit dem Nachholen der Verzinsung die Erhebung der Stilllegungsgebühr obsolet wird bzw. wann eine Kostendeckung eintritt oder eingetreten ist. Diese Berechnung zur Rückstellung wird als Grundlage für die Neukalkulation der Abfallgebühren im 2. Halbjahr 2011 benötigt. In Vertretung Karina Dörk Roland Resch 1. Beigeordnete Vorsitzender des Kreistages Anlage

8 6 Datum Anfangsbestand Einzahlungen Auszahlungen Endbestand Abwicklungskonto Abwicklungskonto , , , , ,31 Zuführung Deponiegebühren , , ,31 Gebührenausgleichsrücklage , , ,84 nichterbrachte Zinsen LK , , , , ,84 Entnahmeplan , , ,44 Zuführung Deponiegebühren , , ,44 Gebührenausgleichsrücklage , , ,45 nichterbrachte Zinsen LK , , ,45 Rückführung der nicht beanspruchten Mittel , , , , ,45 Entnahmeplan 2005 (real ausgegeben) , , ,98 2,33 % auf Rücklagebestand (fiktiv) , , , , ,98 Entnahmeplan 2006 (real nicht alles ausgegeben) , , ,29 3,43 % auf Rücklagebestand (fiktiv) , , ,18 Rückführung der nicht beanspruchten Mittel , , , , ,18 Entnahmeplan 2007 (real nicht alles ausgegeben) , , ,67 4,45 % auf Rücklagebestand (fiktiv) , , ,35 Rückführung der nicht beanspruchten Mittel , , ,12 Zuführung Stilllegungsgebühr , , , , ,12 Entnahmeplan 2008 (real nicht alles ausgegeben) , , ,67 4,5 % auf Rücklagebestand (fiktiv) , , ,32 Rückführung der nicht beanspruchten Mittel , , ,78 Zuführung Stilllegungsgebühr , ,78 Korrektur zur Eröffnungsbilanz: ,35 Wert in Eröffnungsbilanz ,78 fiktiver Wert nach Zinsberechnung für Eröffnungsbilanz ,43 zusätzliche Zuführung zur Eröffnungsbilanz , , ,78 Entnahmeplan 2009 (real nicht alles ausgegeben) , , ,35 4,49 % auf Rücklagebestand (fiktiv) , , ,66 Rückführung der nicht beanspruchten Mittel , , ,65 Zuführung Stilllegungsgebühr , , , , ,65 Entnahmeplan 2010 (real nicht alles ausgegeben) , , ,99 4,4 % auf Rücklagebestand (fiktiv) , , ,14 Rückführung der nicht beanspruchten Mittel , , ,30 Zuführung Stilllegungsgebühr , ,30 Korrektur zur Jahresrechnung 2010 (2009 und 2010 zusammengefasst): ,57 nicht gebuchte Zinsen für ,34 nichtgebuchte Zinsen für ,91 Korrekturbuchung für 2010

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