Zug verspätet oder ausgefallen?



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Transkript:

Zug verspätet oder ausgefallen? Ihre Rechte als Fahrgast der ÖBB oebb.at

2 Ihre Fahrgastrechte 3 Unsere Mission: Pünktlich & sicher ans Ziel Uns ist es wichtig, dass Sie pünktlich und sicher an Ihr Ziel kommen. Daran arbeiten wir täglich und deshalb zählen wir schon heute zu den pünktlichsten Bahnen Europas. Trotzdem kann es zu unerwarteten Verspätungen und Zugausfällen kommen. Ihr Recht: Entschädigung oder Erstattung, wenn etwas schief geht Wenn doch einmal ein Zug stark verspätet ist oder ausfällt, haben Sie als betroffener Fahrgast in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung. Dieser Folder soll Ihnen den Weg zu Ihren Ansprüchen erleichtern und Sie über Ihre Rechte als Fahrgast aufklären. Haben Sie noch Fragen? Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie ab Seite 10.

4 VERSPÄTUNGSENTSCHÄDIGUNG 5 ÖBB Einzeltickets im Fernverkehr: Bis zur Hälfte der Kosten retour Sie sind mit einem Einzelticket im Fernverkehr unterwegs? Ist Ihr Zug zum Beispiel ein Railjet, IC, EC, oder Euronight mindestens eine Stunde verspätet, steht Ihnen eine Entschädigung zu. In diesen Fällen erhalten Sie eine Entschädigung: - Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Ticketpreises zurück. - Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50% des Ticketpreises zurück. In welcher Form wird entschädigt? Wir entschädigen in Form von Gutscheinen. Diese sind ein Jahr gültig und können bei den Ticketschaltern oder Reisebüros der ÖBB für alle Leistungen der ÖBB-Personenverkehr AG eingelöst werden. Auf Wunsch überweisen wir den Entschädigungsbetrag spesenfrei auf das von Ihnen gewünschte Konto. Wenn Sie das Ticket mit einer Kreditkarte bezahlt haben, buchen wir den Betrag wieder auf diese Karte retour. Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung? 1. Sie erhalten das Formular Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen bei den ÖBB Ticketschaltern, direkt bei Ihrem Zugteam oder auf oebb.at/fahrgastrechte. 2. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte mit Ihrem Originalticket (und wenn vorhanden: Verspätungsbestätigungen, Bescheinigungen und Originalrechnungen) an: ÖBB-Personenverkehr AG fahrgastrechte postfach 75 1020 Wien Alternativ können Sie das Formular an einem ÖBB Ticketschalter abgeben. Bringen Sie dazu bitte unbedingt Ihre original Reiseunterlagen mit. Bei Mobile Tickets legen Sie bitte einen Screenshot des Mobile Tickets oder die Auftragsnummer bei. 3. Wenn wir Ihre Informationen geprüft haben, informieren wir Sie gerne, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Achtung: Bei verspäteten Nahverkehrszügen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie den Nahverkehrszug als Umsteiger in Verbindung mit einem Fernverkehrszug nützen und ein einziges Ticket für die gesamte Strecke haben.

6 VERSPÄTUNGSENTSCHÄDIGUNG 7 Jahreskarte für Verkehrsverbund: Anmelden und automatisch profitieren Sie haben eine Jahreskarte für Ihren Verkehrsverbund? Sind unsere Züge im Nahverkehr zum Beispiel R, REX oder S-Bahn nicht zu 95 % pünktlich, bekommen Sie Geld zurück. In diesen Fällen erhalten Sie eine Entschädigung - Im Monat: Sind unsere Züge in einem Monat nicht zu 95 % pünktlich, erhalten Sie 10 % des auf die Bahnstrecke entfallenen Fahrpreises einer Verkehrsverbund-Monatskarte retourniert. - Im Jahr: Sind wir über die gesamte Dauer der Jahreskarte in keinem Monat zu 95 % pünktlich, erhalten Sie den vollen Preis einer Monatskarte für die von Ihnen befahrene Bahnstrecke retourniert. Tipp: Den aktuellen Pünktlichkeitsgrad für Ihren Streckenabschnitt und Ihren aktuellen Entschädigungswert finden Sie unter oebb.at/fahrgastrechte. So kommen Sie zu Ihrem Geld: 1. Beim Kauf Ihrer Jahreskarte stimmen Sie zu, dass Ihre Daten vom Verkehrsverbund an das Bahnunternehmen übermittelt werden. 2. In der Folge erhalten Sie vom jeweiligen Bahnunternehmen Ihre Zugangsdaten für das Online-Verspätungsentschädigungsverfahren per Post zugesendet. Mit diesem Zugangscode können Sie sich auf oebb.at/fahrgastrechte einloggen und nochmals Ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Verspätungsentschädigungsverfahren bestätigen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung sowie die Ein- und Ausstiegshaltestelle Ihrer Bahnstrecke an und bestätigen Sie die überwiegende Nutzung der Bahn für Ihre Fahrten mit der Jahreskarte. Anstelle einer Teilnahme am Online-Verspätungsentschädigungsverfahren können Sie auch das mitgeschickte Formular ausfüllen und bei einem unserer ÖBB Ticketschalter abgeben. * 3. Den Rest übernehmen wir für Sie! Nach Ablauf bzw. nach Verlängerung der Jahreskarte ziehen wir Bilanz und informieren Sie automatisch (schriftlich oder per E-Mail), ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Entschädigungsbeträge werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. 4. Da Änderungen im Geltungsbereich Ihrer Jahreskarte oder Änderungen Ihrer Bankverbindung im Online-Verspätungsentschädigungsverfahren nicht automatisiert übernommen werden können, ersuchen wir Sie (in diesen Fällen) unbedingt um laufende Kontrolle und gegebenenfalls um Adaptierung Ihrer dort vorgenommenen Eintragungen. * In Tirol werden Sie direkt vom Verkehrsverbund kontaktiert. Vorarlberg nimmt wegen des bislang stets erreichten Pünktlichkeitsgrades von 95% nicht am Verspätungsentschädigungsverfahren teil.

8 VERSPÄTUNGSENTSCHÄDIGUNG 9 Zeitkarten Tages-, Wochen- und Monatskarte. Ab 20 Minuten Verspätung Geld retour ÖSTERREICHCARD Ihre pauschale Entschädigung Sie besitzen eine Zeitkarte und Ihr Zug hat mehr als 20 Minuten Verspätung? Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. In diesen Fällen erhalten Sie eine Entschädigung:* Die Entschädigung beträgt einheitlich 1,50 je Verspätung (ab 20 Minuten) und wird grundsätzlich bei Vorlage der Zeitkarte und der entsprechenden Anzahl an Verspätungsbestätigungen bei jedem ÖBB Ticketschalter in bar ausgezahlt. HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Entschädigungen unter 4 generell nicht zur Auszahlung gelangen. Sind Sie z.b. im Besitz einer Zeitkarte, dann reichen Sie mindestens 3 Verspätungen gesammelt ein. Achtung: Die Verspätungen müssen innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte anfallen. Wenn Sie es wünschen, überweist das ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte die Entschädigung abzugsfrei auf das von Ihnen bekannt gegebene Konto. Sie besitzen eine ÖSTERREICHCARD? Ab 3 Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie eine pauschale Entschädigung. - ÖSTERREICHCARD 1. Klasse: Für je 3 Verspätungen ab 60 Minuten entschädigen wir Sie mit 30. - ÖSTERREICHCARD 2. Klasse: Für je 3 Verspätungen ab 60 Minuten entschädigen wir Sie mit 20. Der jährliche Entschädigungsbetrag entspricht maximal 10 % des Preises der jeweiligen ÖSTERREICHCARD. INFO: Bei Sonderpreisaktionen werden gesonderte Verspätungsentschädigungsregelungen in den jeweiligen Tarifbestimmungen festgelegt. * Kein Entschädigungsanspruch besteht für Schüler- und Lehrlingsfreikarten und deren Aufzahlungskarten.

10 VERSPÄTUNGSENTSCHÄDIGUNG Erstattung 11 Ihre Fragen unsere Antworten Wo erhalte ich eine Verspätungsbestätigung? - Direkt beim Zugteam des verspäteten Zuges. - Bis 2 Tage nach der Fahrt unter oebb.at. - Bis 7 Tage nach der Fahrt bei allen ÖBB Ticketschaltern. - Nach 7 Tagen erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB Kundenservice +43 (0)5-1717 (österreichweit zum Ortstarif) oder per E-Mail unter kundenservice@pv.oebb.at. - Für Tages-, Wochen- und Monatskarten der ÖBB oder eines Verkehrsverbundes bei allen ÖBB Ticketschaltern bis 60 Minuten nach Zugankunft. Danach erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB Kundenservice +43 (0)5-1717 (österreichweit zum Ortstarif) oder unter oebb.at bis 2 Tage nach der Fahrt. Fernverkehr Mein Zug wird voraussichtlich über 60 Minuten Verspätung haben oder fällt aus welche Möglichkeiten habe ich? - Sie verzichten auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort und erhalten den vollen Fahrpreis zurück. - Wenn die von Ihnen bereits zurückgelegte Fahrt im Hinblick auf Ihre Reisepläne zwecklos geworden ist, erstatten wir Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie bereits gefahren sind und die Rückfahrt zum Ausgangspunkt. - Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket ohne zusätzliche Kosten bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke. Wann erhalte ich keine Verspätungsentschädigung? - Wenn Sie vor dem Ticketkauf über mögliche Verspätungen informiert wurden. - Wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt. - Wenn die Verspätung auf Verkehrsleistungen zurückzuführen ist, die nicht Teil des Beförderungsvertrages sind. NAHverkehr Mein Zug fällt ganz oder auf der Teilstrecke aus? Aufgrund einer Zugverspätung wird der Anschluss versäumt oder der Zug hat mehr als 60 Minuten Verspätung? Welche Möglichkeiten habe ich? - Entweder wir erstatten Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie nicht mehr fahren werden und die Rückfahrt zum Ausgangspunkt. - Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket ohne zusätzliche Kosten fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke.

12 Erstattung Ich kann meine Reise nicht am selben Tag fortsetzen was kann ich tun? - Weiterfahrt mit dem Taxi Sie erhalten von den ZugbegleiterInnen des verspäteten Zuges eine Taxibescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Taxis (bis max. 50). - Hotelnächtigung Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr möglich, ersetzen wir Ihnen die Kosten für eine Unterkunft bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro. Wo erhalte ich eine Hotelbescheinigung? - Unsere ZugbegleiterInnen des verspäteten Zuges stellen Ihnen gerne eine Hotelbescheinigung aus. - Ist dies nicht möglich, erhalten Sie Ihre Bescheinigung an einem ÖBB Ticketschalter oder in der ÖBB Lounge. - Ansonsten kontaktieren Sie bitte das ÖBB Kundenservice unter +43 (0)5-1717 (österreichweit zum Ortstarif) und Ihre Bescheinigung wird am Ticketautomaten hinterlegt. HABEN SIE NOCH FRAGEN? Unser Kundenservice steht Ihnen gerne rund um die Uhr unter +43 (0)5-1717 (österreichweit zum Ortstarif) zur Seite. Informationen zu Ihren Fahrgastrechten erhalten Sie auch online unter oebb.at/fahrgastrechte. Information on your passenger rights is also available online at oebb.at/fahrgastrechte. Impressum: Medieninhaber: ÖBB-Personenverkehr AG, Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien, FN 248742y, Herstellungsort: Wolkersdorf, Verlagsort: Wien, Prod.-Nr. 113016-1077, Text: ÖBB-Personenverkehr AG, Fotos: ÖBB Archiv, Titelbild/ Seite 9: ÖBB, Marek-Knopp, Gestaltung: ÖBB-Werbung GmbH, Druck: Paul Gerin, PG-DVS, 1140 Wien. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Satzund Druckfehler vorbehalten! Stand: Juni 2016.