(Allgemeiner Überblick) 02 Merkmale der SICHERHEITSBELEUCHTUNG Zentralbatterieanlage ohne Leistungsbegrenzung (CPS) Zentralbatterieanlage mit Leistungsbegrenzung (LPS) Einzelbatterietechnik gemäß 60598-2-22 Batterien (08 Zellen): - mind. 0jährige Gebrauchsdauer bei Umgebungstemperatur von 20 C, - Bauart: geschlossen oder verschlossen Leistungsbegrenzung: - unbegrenzt Batterien: - mind. 5jährige Gebrauchsdauer bei Umgebungstemperatur von 20 C, - Bauart: verschlossen Leistungsbegrenzung: -.500 W / h bzw. 500 W / h Batterien: - mind. 4jährige Gebrauchsdauer - Bauart: verschlossen, lageunabhängiger Betrieb Leistungsbegrenzung: - auf einzelne Leuchte bezogen Netzüberwachung: - bei Dauerschaltung: an Hauptverteilung der Sicherheitsbeleuchtung, - bei Bereitschaftsschaltung: an Verteiler der allgemeinen Beleuchtung des entsprechenden Bereiches Endstromkreise: - max. 20 Leuchten pro Endstromkreis, - max. Belastung: 60 % der Überstrom-Schutzeinrichtung, - in Räumen, Rettungswegen oder Antipanikbereichen: mind. 2 Leuchten wechselseitig auf mind. 2 Endstromkreise bzw. Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen verteilen, - gemeinsamer Betrieb Dauer- u. Bereitschaftsschaltung innerhalb eines Stromkreises möglich Netzüberwachung: - bei Dauerschaltung: an Hauptverteilung der Sicherheitsbeleuchtung, - bei Bereitschaftsschaltung: an Verteiler der allgemeinen Beleuchtung des entsprechenden Bereiches Endstromkreise: - max. 20 Leuchten pro Endstromkreis, - max. Belastung: 60 % der Überstrom-Schutzeinrichtung, - in Räumen, Rettungswegen oder Antipanikbereichen: mind. 2 Leuchten wechselseitig auf mind. 2 Endstromkreise bzw. Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen verteilen, - gemeinsamer Betrieb Dauer- u. Bereitschaftsschaltung innerhalb eines Stromkreises möglich Netzüberwachung: - in jeder einzelnen Leuchte Endstromkreise: - nicht vorhanden, da Anschluss an beliebiges 20 V - AC - Netz möglich Funktionskontrolle: - Prüftaster an Leuchte, bzw. in Netzzuleitung und Ladekontrollanzeige, - bzw. selbstüberwachend, - oder automatisches Prüfsystem (z. B. Bus - System) Hinweise Bei Leitungsberechnungen für DC - Spannungen bitte beachten: max. Spannungsabfall DC = 5,5 V ( % von 8,5 V)! Das betrifft Leitungen: - zwischen Sicherheitshauptverteilung und Sicherheitsunterverteilung, - zwischen Batterie und Sicherheitshauptverteilung, - der Endstromkreise bis zur letzten Leuchte. Endstromkreise der Allgemeinbeleuchtung sind (lt. EN 5072) örtlich zu überwachen! Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei örtlichem Spannungsausfall einschalten!
DIN V VDE 008-00 von 08/200) 0 Allgemeines Diese Vornorm wird vom UK 22. der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) zur Anwendung empfohlen. Sie darf Vereinbarung zwischen Bauherrn und Errichter angewendet werden (gemäß Vorwort). Sicherheitsbeleuchtung stellt beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung (auch bei nur örtlichem Ausfall, z. B. eines Endstromkreises) sicher, dass unverzüglich automatisch für eine vorgegebene Zeit und in einem festgelegten Bereich die Beleuchtung für folgende Funktionen sichergestellt wird: - Be- bzw. Hinterleuchtung von Sicherheitszeichen für Rettungswege, - Beleuchtung der Rettungswege, um in einen sicheren Bereich zu kommen, - Beleuchtung der Brandbekämpfungseinrichtungen entlang der Rettungswege, - Beleuchtung von Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege und - Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen. Sicherheitsbeleuchtung muss auch bei örtlichem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden! Rettungswegkennzeichnungen sind erforderlich, damit Personen sicher zum Notausgang oder in einen sicheren Bereich geleitet werden können. Antipanikbereich = Bereich mit nicht gekennzeichneten Rettungswegen in Räumen größer 2 60 m oder kleineren Flächen mit zusätzlichen Risiko (z. B. größere Menschenansammlungen). Besonders gesichertes Netz: muss der DIN VDE 000-560 entsprechen. Weiterhin gelten: - DIN 4844 - : 202-06, Graphische Symbole, - DIN ISO 864-202 - 06, Graphische Symbole - DIN 505-6: Beleuchtung mit künstlichen Licht, Messung - DIN 6280 - : Stromversorgungsaggregate für Sicherheitsstromversorgung, - DIN 6280-4: Stromversorgungsaggregate, Blockheizkraftwerke, - : 999-07, Lichttechnik, Notbeleuchtung, - 02: Licht und Beleuchtung - photometrische Daten, - 507: 200 -, Zentrale Stromversorgungssysteme, - 50272-2: 200-2, Sicherheitsanforderungen an Batterieanlagen, - 60598 - : 2009-09, Leuchten, Allgemeine Anforderungen, - 60598-2 - 22: 2008-0, Leuchten für Notbeleuchtung, - 647-2-7 202 - Geräte für Lampen, - 6204: 2007-06, Automatische Prüfsysteme, - DIN VDE 000-560: 20-0 Errichten von Niederspannungsanlagen, - Arbeitsstättenrichtlinie; - Unfallverhütungsvorschriften und - Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer
DIN V VDE 008-00 von 08/200) 04 Leuchten und Sicherheitszeichen - Leuchten müssen unter Berücksichtigung ihrer Umgebung ausgewählt sein und der 60598-2 - 22 entsprechen, - Sicherheitszeichen müssen be- oder hinterleuchtet sein, - Lichtquellen müssen Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein, - Sicherheitszeichen müssen von allen Punkten entlang des Rettungsweges sichtbar sein, - Sicherheitszeichen, die Rettungswege oder Ausgänge kennzeichnen, müssen in Farbe und Gestaltung einheitlich sein. - Ihre Leuchtdichte muss der entsprechen, - Sicherheitszeichen in Arbeitsstätten: in Bereitschaftsschaltung möglich, - Rettungswegkennzeichnungen müssen bei vorhandener allgemeiner Stromversorgung den lichttechnischen Anforderungen der DIN 4844 - entsprechen, - Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung mit Steckanschluss müssen Schutz gegen unbeabsichtigtes Trennen besitzen (Anschluss nur mit Werkzeug zugänglich, Leitung mit ausreichender Länge und fest verlegt) - Leuchten und Verbindungs- bzw. Abzweigstellen müssen eindeutig rot oder grün markiert sein, - in Leuchtennähe sind anzubringen: Leuchtennummer, Verteilernummer und Stromkreisnummer. Steuerungs- u. Bussysteme - müssen unabhängig von Steuerungs- u. Bussystemen der Allgemeinbeleuchtung sein, - Kopplung nur über galvanisch getrennte Schnittstellen möglich, - auftretende Fehler in der Steuerung der Allgemeinbeleuchtung dürfen nicht die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung beeinflussen, - kann ein Fehler in der Steuerung der Allgemeinbeleuchtung zum Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges führen, dann ist diese Steuerung zu überwachen, im Fehlerfall ist der Bereitschaftsbetrieb der Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten
DIN V VDE 008-00 von 08/200) 05 Projektierungshinweise Voraussetzungen sind: Gebäudepläne: mit allen Rettungswegen, Feuermelder, Brandschutzeinrichtungen und alle Lagen der Hindernisse, welche die Flucht behindern können. Zu beachten sind: - Kombination von Dauer- u. Bereitschaftsschaltung in einem Stromkreis ist zulässig, wenn bei Störung oder Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung sichergestellt ist, dabei darf nicht automatisch auf Batteriebetrieb umgeschaltet werden. - Bei Dauerbetrieb muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptverteiler der Sicherheitsbeleuchtung überwacht werden (gilt nicht für Einzelbatterietechnik). - Bei Bereitschaftsbetrieb muss die allgemeine Beleuchtung im Verteiler des entsprechenden Bereiches überwacht werden (inkl. Steuerung der Allgemeinbeleuchtung) - Allgemeinbeleuchtung in Räumen und Rettungswegen mit mehr als einer Leuchte, müssen diese mind. an 2 Stromkreise angeschlossen werden, wenn die Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsbetrieb installiert ist (bei Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen: mindestens an 2 Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen anschließen), - Sicherheitsbeleuchtung in Dauerbetrieb darf mit Allgemeinbeleuchtung geschaltet werden in Räumen und Rettungswegen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - ausreichend mit Tageslicht beleuchtet und - nicht betriebsmäßig verdunkelt werden können und - nicht ständig besetzt, in Wohnhochhäuser, Beherbergungsstätten und Heime ist diese Schaltung möglich, wenn - Bemessungsbetriebsdauer der Ersatzstromquelle nur Stunden beträgt und - örtliche Schaltgeräte als Leuchttaster so anbringen, dass von jedem Standort mindestens ein Leuchttaster bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar ist und - sich die Sicherheitsbeleuchtung im Batteriebetrieb eingestellter Zeit selbständig ausschaltet, - Sicherheitsbeleuchtung in Antipanik-Bereich und eines Bereichs des Rettungsweges: 2 oder mehr Leuchten, abwechselnd mindestens an 2 unabhängige Schutzeinrichtungen anschließen. - Bei vorhandener Netzspannung am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung muss diese aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden. - Beim Zurückschalten auf allgemeine Stromversorgung muss die Zeitdauer des Wiederzündens der Leuchten der Allgemeinbeleuchtung berücksichtigt werden. In betrieblich verdunkelten Räumen: Rückschaltung nur per Hand am Schaltgerät oder an weiteren Schaltstellen. - Betriebsart und Bemessungsbetriebsdauer müssen den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und den nationalen Verordnungen bestimmt werden. Zusätzlich gilt die Tabelle (Seite 5). - Prüfbuch muss für Aufzeichnungen vorhanden sein!
DIN V VDE 008-00 von 08/200) 06 Technische Anforderungen: Anwendungsbereiche Beleuchtungsstärke in lx Umschaltzeiten in sek. Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle (Std.) Be- od. hinterleuchtetes Sicherheitszeichen in Dauerbetrieb CPS - zentrales Stromversorgungssystem ohne Leistungsbegrenzung LPS - zentrales Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung Einzelbatteriesystem Stromerzeugungsaggregat ohne Unterbrechung Stromerzeugungsaggregat mit kurzer Unterbrechung 0 bis 0,5 sek. Stromerzeugungsaggregat mit mittlerer Unterbrechung 0,5 bis 5 sek. Besonders gesichertes Netz Versammlungsstätten, Kinos, Theater Fliegende Bauten* Verkaufsstätten Restaurants Ausstellungshallen Beherbergungsstätten, Heime Schulen Parkhäuser, Tiefgaragen Flughäfen, Bahnhöfe Hochhäuser Rettungswege in Arbeitsstätten Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung 5-a 8-b 5-a 5 -c 5-a -d 5 -e 0,5 für Zeit der Gefährdung Bühnen lx a - je Panikrisiko von - 5 sek. und Gefährdungsbeurteilung, b - h, wenn mit Treppenhausschaltung ausgeführt, c - für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen ist je Evakuierungskonzept auch h zulässig, d - bei Wohnhochhäuser 8 Std., wenn nicht mit Treppenhausschaltung ausgeführt, e - für Rettungswege in Arbeitsstätten nicht erforderlich, * - gilt für fliegende Bauten, welche Versammlungsstätten sind
DIN V VDE 008-00 von 08/200) 07 Pläne der Projektierung: - Übersichtszeichnungen sind bei der Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu hinterlegen und müssen alle Hauptkomponenten und alle Leuchten darstellen, - Zeichnungen müssen den Anforderungen des Unterabschnittes 54.5. der DIN VDE 000-50 entsprechen, - bei späteren Änderungen sind die Pläne zu aktualisieren Kennzeichnung Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung: - müssen sicher rot oder grün markiert sein - in der Nähe müssen angebracht sein: Leuchtennummer, Stromkreisnummer und Verteilernummer Verbindungs- u. Abzweigstellen, die Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind: - müssen sicher rot oder grün markiert sein Prüfbuch - muss von durch den Eigentümer ernannten verantwortlichen Person bei der baulichen Anlage geführt werden, - Mindestaufzeichnungen: - Datum der Inbetriebnahme, - Datum der Erstprüfung, - Datum jeder wiederkehrenden Prüfung, - Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede Wartung und Prüfung, - Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jeden Fehler und Abhilfemaßnahme, - Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede Änderung, - Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt auch diese Anforderungen. Es müssen Hauptmerkmale und Arbeitsweise in der Bedienungsanleitung des Gerätes beschrieben sein. Prüfergebnisse sind monatlich aufzuzeichnen. zuständige Person Jeder Anlagenbetreiber muss: eine zuständige Person bestimmen, welche die Wartung überwacht! Sie muss ausreichende Befugnis haben, um notwendige Arbeiten veranlassen zu können, welche die korrekte Betriebsbereitschaft des Systems sicherstellt. Regelmäßige Wartungen sind durchzuführen!
DIN V VDE 008-00 von 08/200) 08 Prüfungen Erstprüfung, mindestens: - Messung der lichttechnischen Werte der Sicherheitsbeleuchtung DIN 505-6 und, - Erstprüfung DIN VDE 000-600, Wiederkehrende Prüfungen: - der Hersteller (Errichter) hat in seiner Betriebsanleitung auf die wiederkehrenden Prüfungen aufmerksam zu machen, - diese dürfen nur in Zeiten mit niedrigem Risiko durchgeführt werden (Wiederaufladeperiode der Batterien beachten)!. täglich: - Sichtprüfung auf korrekte Funktion (ohne Funktionsprüfung) (kann an zentraler überwachter Stelle durch Meldeeinrichtungen angezeigt werden), - Datum und Ergebnisse sind im Prüfbuch zu dokumentieren! 2. wöchentlich: - Funktion der Sicherheitsbeleuchtung durch Zuschaltung der Sicherheitsstromquelle, - dabei Funktion der Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitszeichen prüfen, - Datum und Ergebnisse sind im Prüfbuch zu dokumentieren!. monatlich: - Umschaltung jeder Leuchte auf Batteriebetrieb durch Simulation eines Netzausfalles (Dauer: bis jede Lampe sicher leuchtet), - am Ende der Prüfdauer: - Netzbetrieb herstellen, - bei jedem Meldegerät und Meldelampe prüfen, ob Netzbetrieb wieder hergestellt ist, - korrekten Betrieb der Überwachungseinrichtung von Zentralbatterieanlagen prüfen. Bei Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung sind die Ergebnisse des Funktionstests zu protokollieren! 4. jährlich: - Umschaltung von jeder Leuchte und hinterleuchteten Zeichen auf Notbetrieb durch Simulation eines Netzausfalles prüfen (Dauer: über die volle vom Hersteller angegebene notwendige Betriebsdauer), - dabei alle Leuchten und Zeichen auf Vorhandensein, richtige Funktion und Sauberkeit prüfen - am Ende der Prüfdauer: - Netzbetrieb herstellen, - bei jedem Meldegerät und Meldelampe prüfen, ob Netzbetrieb hergestellt ist, - korrekten Betrieb der Überwachungseinrichtung von Zentralbatterieanlagen prüfen, - Ladeeinrichtung auf richtige Funktion prüfen, - Prüfung der Batterien gemäß 50272-2 durchführen, - Datum und Ergebnisse sind im Prüfbuch zu dokumentieren! Bei Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung: Prüfeinrichtung gemäß 6204, sind die Ergebnisse des Bemessungsbetriebsdauertests zu protokollieren! Auch bei automatischen Prüfeinrichtungen sind Tests immer manuell auzulösen! 5. alle Jahre: - Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung.