A052 Supportprozesse Finanz- und Rechnungswesen



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Transkript:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A052 Supportprozesse Finanz- und Rechnungswesen Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26 Version: 1.41 Status: Genehmigt Ersetzt: 1.40 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2014-08-18 Beilagen:

Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Verbindlichkeit... 3 4 Einleitung... 3 4.1 Anwendungsgebiet... 3 4.2 Rahmenbedingungen... 3 4.2.1 Übergreifend geltende Einsatzanforderungen... 3 4.2.2 Standardtyp... 4 4.2.3 Strategische Vorgaben... 4 4.2.4 Architekturvorgaben... 4 4.2.5 Leistungs- und Qualitätsmerkmale... 4 4.2.6 Rahmenbedingungen und Einschränkungen... 4 4.2.7 Abgrenzung... 4 5 Einsatzgebiete... 5 5.1 A052-010 Finanzplanung und Budgetierung (FI-01)... 5 5.2 A052-020 Jahresrechnung (FI 02)... 5 5.3 A052-030 Kreditorenabwicklung (FI-03)... 6 5.4 A052-040 Debitorenabwicklung (FI-04)... 6 5.4.1 Debitorenabwicklung ohne SD und RE-FX... 6 5.4.2 Debitorenabwicklung mit SD und RE-FX... 6 5.5 A052-050 Controlling (Berichterstattung) (FI-05)... 6 5.6 A052-060 Kreditwesen (FI-06)... 7 5.7 A052-070 Hauptbuch (FI-07)... 7 5.8 A052-080 Treasury (FI-08)... 8 5.9 A052-090 Vermögensbewirtschaftung (FI-09)... 8 5.10 A052-100 Zentraler Zahlungsverkehr (FI-10)... 8 5.11 A052-110 Rechnungswesen Support (FI-11)... 9 5.12 A052-120 Zentrale Stammdatenverwaltung (FI-12)... 9 5.12.1 Dezentrale Stammdatenverwaltung... 9 5.12.2 Zentrale Stammdatenverwaltung... 9 5.13 A052-140 Change Management (FI-14)... 10 5.14 A052-150 Leistungsverrechnung (FI 15)... 10 6 Sicherheitsüberlegungen... 10 7 Standardprodukte... 10 Anhänge... 12 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 12 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades... 12 C. Abkürzungen... 12 D. Referenzen... 12 2/12

Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Das vorliegende Dokument umfasst und beschreibt korrespondierend zur S002 Strategie für den Software-Einsatz im Bereich Supportprozesse Bund Version 1.3 (Strategie S002) die Einsatzgebiete für die bundesweit einheitlich geführten und informatikunterstützten Supportprozesse im Aufgabenbereich Finanz- und Rechnungswesen. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Einleitung 4.1 Anwendungsgebiet Im hier vorliegenden Dokument werden die Einsatzgebiete für die IKT-Unterstützung im Aufgabenbereich Finanz- und Rechnungswesen festgelegt. 4.2 Rahmenbedingungen 4.2.1 Übergreifend geltende Einsatzanforderungen In allen Einsatzgebieten muss die Softwareunterstützung mehrsprachig erfolgen, das heisst, es müssen mindestens die Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch unterstützt sein. 1 SR 172.010.58 3/12

4.2.2 Standardtyp Der vorliegende Standard A052 beinhaltet alle standardisierten Einsatzgebiete im Aufgabenbereich Finanz- und Rechnungswesen. Jedes aufgeführte Einsatzgebiet entspricht einem Produktstandard gemäss Standardisierungsweisung (StdW). 4.2.3 Strategische Vorgaben Es gelten die Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechnungsführung Bund der EFV. Die strategischen Vorgaben sind durch den Bundesratsbeschluss vom 19.12.1997 festgelegt worden. Eine allfällige Änderung müsste deshalb gestützt auf Art. 14 Bst. h der Bundesinformatikverordnung (BinfV) dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt werden. Die strategischen IKT-Vorgaben für alle Einsatzgebiete im Finanz- und Rechnungswesen ergeben sich aus der Strategie S002. Für alle Einsatzgebiete gilt gestützt auf den entsprechenden Bundesratsbeschluss eine Einproduktstrategie. 4.2.4 Architekturvorgaben Die Architekturvorgaben ergeben sich aus dem Kapitel 4 der Strategie S002. 4.2.5 Leistungs- und Qualitätsmerkmale Die Systeme erfüllen alle notwendigen Anforderungen, damit Bundesrat und Verwaltung den Bundeshaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit und der Sparsamkeit führen können. Sie unterstützen einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel. Die Systeme entsprechen den Vorgaben der Revision sowohl aus fachlicher wie auch aus technischer Sicht. 4.2.6 Rahmenbedingungen und Einschränkungen Es gelten generell die Richtlinien und Weisungen zur Haushalt- und Rechungsführung Bund und die Vorgaben zur Führung der IKT in der Bundesverwaltung. 4.2.7 Abgrenzung Die Abgrenzung der Einsatzgebiete im Aufgabenbereich Finanz- und Rechnungswesen ergibt sich aus der Architektur der Gesamtunternehmenssteuerung gemäss Strategie S002 bzw. gemäss Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. des vorliegenden Dokuments. Die erforderlichen Funktionalitäten für die Bewirtschaftung der Stammdaten und den Informationsaustausch zwischen den Funktionen der einzelnen Einsatzgebiete sind eng mit den entsprechenden Produkten verbunden. 4/12

5 Einsatzgebiete Einsatzgebiete unterstützen den Haushalt- und Rechnungsführung Bund und sind Voraussetzung für die Produktstandardisierung. Die Klammerangaben in den jeweiligen Titel der nachfolgenden Kapitel referenzieren die entsprechenden Subprozesse in der Version zum Zeitpunkt der Standardisierung. 5.1 A052-010 Finanzplanung und Budgetierung (FI-01) Das Einsatzgebiet A052-010 Finanzplanung und Budgetierung (FI-01) umfasst die IKT- Unterstützung für die Finanzplanung und die Budgetierung als zentrale Instrumente der finanziellen Planung. Die Prozesse umfassen die Erteilung von Vorgaben und Weisungen, die Erarbeitung und Eingabe des Voranschlags und Finanzplans, die Budgetbereinigung, die Berichterstattung, die parlamentarische Beratung und die Bereitstellung der genehmigten Voranschlagskredite für die Verwaltungseinheiten. a. Vorbereitung Budget Stufe Bund (politisch und technisch) b. Vorgaben Stufe Departement auf VE herunterbrechen c. Voranschlag (VA) und Finanzplan (FP) Stufe VE erarbeiten d. VA und FP Stufe Departement bereinigen; Budgeteingabe e. VA und FP Stufe Bund bereinigen f. Berichte zum Voranschlag und FP erstellen g. Parlamentarische Beratung und Beschluss h. Budgetfreigabe und Nachführung KLR-Planung VE 5.2 A052-020 Jahresrechnung (FI 02) Das Einsatzgebiet A052-020 Jahresrechnung (FI 02) umfasst die IKT-Unterstützung für die Unterstützung des Abschluss der Verwaltungseinheiten sowie den zentralen Abschuss. a. Zentraler Abschluss vorbereiten b. VE-Abschluss vorbereiten c. Vorbereitung Folgejahr d. Provisorischer Abschluss durchführen e. Einzelabschluss lokal verarbeiten f. Abnahme Abschluss VE g. Zentraler Abschluss durchführen h. Einzelabschluss zentral verarbeiten i. Stammhauskonsolidierung j. Datenübernahme Business Information Warehouse (BW) k. Abschlussunterlagen erstellen 5/12

l. Staatsrechnung erstellen m. Aktivitäten nach Abschluss n. Konsolidierung Staatsrechnung 5.3 A052-030 Kreditorenabwicklung (FI-03) Das Einsatzgebiet A052-030 Kreditorenabwicklung (FI-03) umfasst die IKT-Unterstützung für die Unterstützung für die Bewirtschaftung von Kreditorenrechnungen von Bestellungen bis zur Zahlungsabwicklung in der VE. Diese Abwicklung findet mit oder ohne Bezug vorgelagerter Modulen statt. Der Prozess Kreditorenabwicklung zeigt die Bewirtschaftung von Kreditorenrechnungen von der Bestellung bis zur Zahlungsabwicklung in der VE auf. Dies kann mit oder ohne Einsatz von MM und RE erfolgen. a. Kreditorenabwicklung ohne MM / RE-FX b. Kreditorenabwicklung mit MM und RE-FX c. Vendor Invoice Management (VIM/EPF) d. Rechnungsgenehmigung im Kreditorenworkflow 5.4 A052-040 Debitorenabwicklung (FI-04) Das Einsatzgebiet A052-040 Debitorenabwicklung (FI-04) umfasst die IKT-Unterstützung für die Unterstützung der Teilprozesse zur Debitorenabwicklung mit oder ohne SD bzw. RE- FX. 5.4.1 Debitorenabwicklung ohne SD und RE-FX Dieser Teilprozess umschreibt in mehreren Unterprozessen die Abwicklung der debitorenrelevanten Aktivitäten in den VE ohne SAP SD und RE-FX. Diese Aktivitäten umfassen die Prüfung der Bonität des Kunden vor der Leistungserstellung, die Buchung und Fakturierung der erbrachten Leistung, die Buchung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen bis zur allfälligen Abtretung des Debitors an die Zentrale Inkassostelle. 5.4.2 Debitorenabwicklung mit SD und RE-FX Dieser Teilprozess umschreibt in mehreren Unterprozessen die Abwicklung der debitorenrelevanten Aktivitäten in den VE mit SAP SD und RE-FX. Diese Aktivitäten umfassen die Prüfung der Bonität des Kunden vor der Leistungserstellung, die Kommissionierung der Ware, die Buchung und Fakturierung der erbrachten Leistung, die Buchung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen bis zu einer allfälligen Abtretung des Debitors an die Zentrale Inkassostelle. 5.5 A052-050 Controlling (Berichterstattung) (FI-05) Das Controlling wird in den Verwaltungseinheiten individuell geregelt. Es wird keine übergeordnete Prozessdokumentation publiziert. Das Einsatzgebiet A052-050 Controlling (Berichterstattung) (FI-05) umfasst die IKT-Unterstützung für die Unterstützung der internen Berichterstattung bzw. Reporting (Controlling) 6/12

über KLR, Kreditüberwachung und Hochrechnung. Der Funktionsumfang umfasst folgende Teilgebiete: FI-5.1 Controlling auf Stufe Bund FI-5.2 Controlling auf Stufe VE a. Auswertungen / Reports b. Kreditüberwachung (Controlling Verpflichtungskredit) c. Hochrechnung VE z.h. der Finanzverwaltung d. Hochrechnung Stammhaus durch Finanzverwaltung e. KLR führen (mindestens Basis-Standard für Kredite) f. Leistungszeitbewirtschaftung 5.6 A052-060 Kreditwesen (FI-06) Das Einsatzgebiet A052-060 Kreditwesen (FI-06) umfasst die IKT-Unterstützung für die Unterstützung des Vorgehens von der Beantragung bis zur Genehmigung von Nachtragkrediten, Kreditübertagung, Kreditverschiebung, Kreditüberschreitung und Kreditabtretung. Zudem wird die Führung von Verpflichtungskrediten unterstützt. a. Kreditbegehren stellen (Nachtragskredit) b. Kreditbegehren behandeln c. Kreditabtretung, -verschiebung, -übertragung, -überschreitung und -entsperrung d. Kreditmutationen (nur Finanzpositionen) e. Führen von Verpflichtungskrediten (VK), Jahreszusicherungskrediten (JZK) und Zahlungsrahmen (ZR) f. Daten bereitstellen für VK, JZK und ZR in VA, NK und Rechnung 5.7 A052-070 Hauptbuch (FI-07) Das Einsatzgebiet A052-070 Hauptbuch (FI-07) umfasst die IKT-Unterstützung für die Prozesse zur Führung des Hauptbuches (Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldund Mittelflussrechnung) sowie der Teilprozesse zur Führung der Hauptbuchprozesse. a. Bilanz führen b. Erfolgsrechnung führen c. Investitionsrechnung führen d. Geld- und Mittelflussrechnung führen e. Liquiditätsmanagement führen f. Drittmittelabwicklung g. Kasse führen 7/12

5.8 A052-080 Treasury (FI-08) Das Einsatzgebiet A052-080 Treasury (FI-08) umfasst die IKT-Unterstützung für die Prozesse der Anlagen- und Schuldenbewirtschaftung. 5.9 A052-090 Vermögensbewirtschaftung (FI-09) Die Prozesse der Vermögensbewirtschaftung beschreiben den Umgang mit Anlagen, Darlehens-, Investitionsbeitrags- und Beteiligungsbegehren, soweit sie nicht den Bereich der Immobilien, der Lager- und Vorratsbewirtschaftung des BBL (Standard A050/A051) oder der Unterhaltslogistik (Standard A53) betreffen. Das Einsatzgebiet A052-090 Vermögensbewirtschaftung (FI-09) umfasst die IKT-Unterstützung der Prozesse im Bereich von Immobilien (Zugang, Nutzung und Abgang), Anlagen (Zugang, Bewertung, Nutzung und Abgang), Lager / Vorräten (Beschaffung, Lagerung) und Darlehen / Investitionsbeiträge / Beteiligungen (Einreichung von Anträgen, Genehmigung und Vertrag, Einrichtung der Stammdaten, Zahlung). a. Immobilien b. Mobilien (Anlagen, Geräte) c. Lager / Vorräte d. Darlehen - Investitionsbeiträge Beteiligungen 5.10 A052-100 Zentraler Zahlungsverkehr (FI-10) Die Prozesse im zentralen Zahlungsverkehr beschreiben die zentrale Verarbeitung der Zahlungsaufträge, der Vergütungen zu Gunsten und zu Lasten der Kantonskontokorrente, der Weiterbelastung durch die Zentrale und die Bargeldabwicklung über die Postfinance und die SNB. Das Einsatzgebiet A052-100 Zentraler Zahlungsverkehr (FI-10) umfasst die IKT-Unterstützung für die Prozesse im zentralen Zahlungsverkehr zur Verarbeitung der Zahlungsaufträge, der Rückmelde-Files der SNB und der Postfinance. Unterstützt werden ausserdem die Abläufe für die interne Verrechnung von Belastungen und Gutschriften, für die periodische Äufnung der Konti der Verwaltungseinheiten und für den Kantonsausgleich. a. Zahlungen aus Leistungsverrechnung b. Interne Zahlungen WB (exkl. LV) c. Externe Zahlungen d. Zuordnung von zentral eingehenden Zahlungen e. Verwalten der Kontokorrente f. Abschlussarbeiten zentraler Zahlungsverkehr (Übergabe an Hauptbuch) g. Verwalten der Stammdaten zentraler Zahlungsverkehr h. Bargeldabwicklung 8/12

5.11 A052-110 Rechnungswesen Support (FI-11) Im Bereich Rechnungswesen Support werden die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ausbildung im Finanz- und Rechnungsesen der Bundesverwaltung dargestellt. Das Einsatzgebiet A052-110 Rechnungswesen Support (FI-11) umfasst die IKT-Unterstützung zur Gewährleistung der ordnungsmässigen Rechnungsführung. Dazu gehören die Abstimmarbeiten zum Zeitpunkt der Abschlüsse, die Verfassung der vorhergehenden Weisungen und die Unterstützung der VE bei fachlichen und applikatorische Fragen. Hinzu kommt auch die Ausbildung im Bereich Rechnungsführung. a. Datenmanagement BW b. Helpdesk (fachlich) c. Ausbildung 5.12 A052-120 Zentrale Stammdatenverwaltung (FI-12) Der Prozess Stammdatenverwaltung unterscheidet folgende zwei Arten der Stammdatenpflege: 5.12.1 Dezentrale Stammdatenverwaltung Die Prozesse der dezentralen Stammdatenverwaltung behandeln die Eröffnung von Kreditoren-, Debitoren-, Sachkonti- oder Anlagenstammdatensätzen. Die dezentrale Stammdatenverwaltung steht grundsätzlich in der Eigenverantwortung der einzelnen Verwaltungseinheiten. 5.12.2 Zentrale Stammdatenverwaltung Im Rahmen der zentralen Stammdatenverwaltung fungiert die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) als genehmigende Instanz und ist auch verantwortlich für die Datenpflege. Das Einsatzgebiet A052-120 Zentrale Stammdatenverwaltung (FI-12) umfasst die IKT-Unterstützung der Genehmigung und Pflege der Stammdaten. Der Funktionsumfang unterstützt die folgenden Ebenen: FI 12.1 Stammdatenverwaltung auf Stufe Bund FI 12.2 Stammdatenverwaltung auf Stufe Verwaltungseinheit (VE) a. Kreditoren-Stammdaten b. Debitoren-Stammdaten c. Sachkonten Stammdaten d. Anlagen Stammdaten e. Stammdaten für Finanzpositionen, Finanzstellen und Fonds im HHM pflegen f. Konsolidierungskreis g. Stammhauskontenplan h. Kontierungsableitung FMDERIVER 9/12

5.13 A052-140 Change Management (FI-14) Im Rahmen des Change Management werden rein fachliche oder rein technische (SAP) aber auch fachlich- technisch gemischte Änderungen und Ergänzungen behandelt. Grundsätzlich muss ein Change Request ausgefüllt und weitergeleitet werden. Anträge mit ausgeprägter fachlicher Ausrichtung werden eingehend vom Gremium Fachthemen beurteilt. Anträge, welche den SAP-Kernel nicht betreffen, werden vom Change Board EFV an die CCSAP zur Umsetzung weitergeleitet. In den übrigen Fällen werden sie durch das Change Board EFV geprüft. Die genehmigten Anträge werden zur Umsetzung an die CCSAP weitergeleitet. Das Einsatzgebiet A052-140 Change Management (FI-14) umfasst die IKT-Unterstützung des Ablaufs für die Entscheidfindung von fachlichen und technischen Änderungen im gesamten Standardeinsatzgebiet Supportprozesse (SuPro Kern). Change Request erstellen Fachlicher Change Request realisieren Parametrisierung 5.14 A052-150 Leistungsverrechnung (FI 15) Das Einsatzgebiet A052-150 Leistungsverrechnung (FI 15) umfasst die IKT-Unterstützung für den gesamtheitlichen Umgang mit der kreditwirksamen Leistungsverrechnung zwischen den Verwaltungseinheiten in der Bundesverwaltung. Der Prozess ist Teil der Budgetierung wie auch der Rechnungsführung und ist somit auch Bestandteil des Voranschlags und der Staatsrechnung. 6 Sicherheitsüberlegungen Gemäss den ISDS Konzepten NRM LE BIT und VBS FUB und LB EFV. Zusätzlich gelten die in Zusammenarbeit mit der EFK erstellten IKS Vorgaben der EFV. 7 Standardprodukte Bezeichnung des Einsatzgebietes Einsatzgebiet Produktstrategie Produkt Bemerkungen A052-010 Finanzplanung und Budgetierung BW,- PI A052-020 Jahresrechnung A052-030 Kreditorenabwicklung A052-040 Debitorenabwicklung A052-051 Controlling (Stufe Bund) anstatt BW neu BI (für BW, BO, BPS, EC-CS, und all die zukünftig möglichen Tools) Portal e-gate für Kreditorenworkflow 10/12

A052-052 Controlling (Stufe Verwaltungseinheit) A052-060 Kreditwesen A052-070 Hauptbuch Portal e-gate für Leistungszeiterfassung A052-080 Treasury W-S1 Ist Standardeinsatzgebiet A052-090 Vermögensbewirtschaftung A052-100 Zentraler Zahlungsverkehr A052-110 Rechnungswesensupport A052-121 Zentrale Stammdatenverwaltung (Stufe Bund) A052-122 Dezentrale Stammdatenverwaltung (Stufe Verwaltungseinheit) A052-140 Change Management A052-150 Leistungsverrechnung E-S1 SAP ERP, -SRM -CRM,-, CML SAP-SolMan BW, -SAP PI, LV-Tool, MDM im VBS Portal e-gate für doppelte Freigabe der Zahlläufe Portal e-gate für SRM 11/12

Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Migration des Standards in die neue Vorlage gemäss R010, Version 2-0. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes D. Referenzen [BinfV] [URG] [StdW] [S002] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR 172.010.58 Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 (Stand am 01. Januar 2011); SR 231.1 Weisung des Informatikrats des Bundes über die Standardisierung von Informatikprodukten in der Bundesverwaltung vom 25. März 2002 (Standardisierungsweisung) S002 Strategie für den Software-Einsatz im Bereich Supportprozesse Bund 12/12