Nr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata



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Transkript:

Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Vertragsrecht Stand: 04/2010 Nr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata 1. Rechtsbehelfe des Käufers (Art. 45 ff.) a) Erfüllungsanspruch, Art. 46 Abs. 1 Fälligkeit der Lieferung, Art. 33 keine Ausübung eines Rechtsbehelfs, der mit dem Erfüllungsanspruch unvereinbar ist o keine Vertragsaufhebung (Befreiung von den Vertragspflichten, Art. 81 Abs. 1) o keine Minderung (Käufer akzeptiert Ware zu gemindertem Preis) o keine Nachfristsetzung gem. Art. 47 Abs. 1 (Hemmung des Erfüllungsanspruches bis zum Ablauf der Nachfrist, Art. 47 Abs. 2) keine Verjährung (Vertragsstatut Art. 3 ff. Rom I-VO, für Vertragsschlüsse vor dem 17.12.2009 Art. 27 ff. EGBGB) keine Einschränkung gem. Art. 28 o Art. 28 betrifft nur die gerichtliche Geltendmachung kein Einfluss auf die materielle Rechtslage b) Anspruch auf Ersatzlieferung, Art. 46 Abs. 2 Gattungskauf ( Ersatz -Lieferung) Vertragswidrigkeit der Ware o Vorliegen eines Sachmangels i. S. d. Art. 35 Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit oder Art. 35 Abs. 2 lit. a-d Zeitpunkt, Art. 36: Gefahrübergang Art. 67 ff. oder Pflichtverletzung des Verkäufers, Art. 36 Abs. 2 oder Garantie des Verkäufers, Art. 36 Abs. 2 keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers hinsichtlich des Sachmangels, Art. 35 Abs. 3 keine Haftungsfreizeichnung, Art. 6 o kein Verlust des Rechts des Käufers, sich auf Sachmangel zu berufen kein Verlust gem. Art. 39

Beachtung der Untersuchungsobliegenheit, Art. 38, 39 Untersuchung innerhalb kurzer Frist Beachtung der Rügeobliegenheit, Art. 39 Anzeige innerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb von zwei Jahren (Art. 39 Abs. 2) oder Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers hinsichtlich der Tatsachen, auf denen der Sachmangel beruht, Art. 40 keine Verursachung des Sachmangels durch den Käufer, Art. 80 wesentliche Vertragsverletzung durch den Sachmangel, Art. 46 Abs. 2 i. V. m. Art. 25 rechtzeitiges Verlangen der Ersatzlieferung, Art. 46 Abs. 2 kein Ausschluss des Ersatzlieferungsrechts gem. Art. 82 2 c) Anspruch auf Nachbesserung, Art. 46 Abs. 3 Vertragswidrigkeit der Ware Prüfung wie bei Ersatzlieferung keine Verursachung des Sachmangels durch den Käufer, Art. 80 rechtzeitiges Verlangen der Nachbesserung, Art. 46 Abs. 3 Zumutbarkeit der Nachbesserung durch den Verkäufer d) Minderungsrecht, Art. 50 Vertragswidrigkeit der Ware o Vorliegen eines Sachmangels i. S. d. Art. 35 Prüfung wie bei Ersatzlieferung o kein Verlust des Rechts des Käufers, sich auf Sachmangel zu berufen kein Verlust gem. Art. 39 Prüfung wie bei Ersatzlieferung oder Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers hinsichtlich der Tatsachen, auf denen der Sachmangel beruht, Art. 40 oder vernünftige Entschuldigung des Käufers, Art. 44 keine Verursachung des Sachmangels durch den Käufer, Art. 80 kein Ausschluss gem. Art. 50 S. 2 e) Anspruch auf Schadensersatz, Art. 45 Abs. 1 lit. b, 74 ff. o Vertragswidrigkeit der Ware Prüfung wie bei Minderung o Rechtsmangel Vorliegen eines Rechtsmangels, Art. 41

begründeter oder unbegründeter Anspruch Zeitpunkt: Lieferung keine Einwilligung des Käufers in den Rechtsmangel keine Haftungsfreizeichnung, Art. 6 kein Verlust des Rechts des Käufers, sich auf Rechtsmangel zu berufen kein Verlust gem. Art. 43: Beachtung der Rügeobliegenheit, Art. 43 Abs. 1 Anzeige innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung oder grob fahrlässiger Unkenntnis oder Kenntnis des Verkäufers hinsichtlich des Rechtsmangels, Art. 43 Abs. 2 oder vernünftige Entschuldigung des Käufers, Art. 44 o Belastung mit geistigem Eigentum Belastung mit geistigem Eigentum, Art. 42 geistiges Eigentum o in Bezug auf die Länder, in die die Ware weiterverkauft oder in denen sie verwendet werden sollte, wenn die Parteien dies bei Vertragsschluss in Betracht gezogen haben o subsidiär: in Bezug auf das Land der Niederlassung des Käufers Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers Zeitpunkt: Lieferung keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers, Art. 42 Abs. 2 lit. a keine Vorgabe von technischen Angaben seitens des Käufers für die Produktion durch den Verkäufer, Art. 42 Abs. 2 lit. b keine Haftungsfreizeichnung, Art. 6 kein Verlust des Rechts des Käufers, sich auf Belastung mit geistigem Eigentum zu berufen Prüfung wie bei Rechtsmangel o Nichtleistung o Verspätete Leistung o Nichterfüllung von Nebenpflichten keine Verursachung der Vertragsverletzung durch den Käufer, Art. 80 Schaden beim Käufer keine Befreiung des Verkäufers, Art. 79 o keine Befreiung nach Abs. 1 Hinderungsgrund innerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers oder vernünftigerweise zu erwarten, dass Hinderungsgrund bei Vertragsschluss in Betracht gezogen wurde oder Hinderungsgrund vermeidbar oder überwindbar o keine Befreiung nach Abs. 2 Dritter ist kein Erfüllungsgehilfe (d. h. kein selbständiger Dritter) oder Verkäufer ist nicht nach Art. 79 Abs. 1 befreit oder Dritter ist nicht nach Art. 79 Abs. 1 befreit 3

Schadenshöhe o Grundsatz: Totalreparation (Erfüllungs- und Integritätsinteresse), Art. 74 S. 1 o Einschränkungen: Beschränkung auf vorhersehbaren Schaden, Art. 74 S. 2 Beschränkung auf Schaden, der bei Beachtung der Schadensminderungspflicht des Käufers entstanden wäre, Art. 77 kein Ersatz entgangenen Gewinns, wenn Käufer bei Unterlassen der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach Art. 44 vernünftig entschuldigt ist 4 f) Zurückbehaltungsrecht, Art. 58 und Art. 71 Zurückbehaltung des Kaufpreises, Art. 58 Abs. 1 o keine Vorausleistungspflicht des Käufers vereinbart o keine Zur-Verfügung-Stellung der Ware: Fernkauf (Bringschuld): keine Andienung am Bestimmungsort Versendungskauf (Schickschuld): keine Ankunft am Bestimmungsort Platzkauf (Holschuld): keine Bereitstellung am Abholort o kein Übergang der Preisgefahr: Fernkauf (Bringschuld), Art. 69 Abs. 2: keine Übergabe der Ware, Abs. 1 und o keine Zur-Verfügung-Stellung der Ware o oder keine Individualisierung, Abs. 3 o oder keine Kenntnis des Käufers, dass Ware bereitsteht o oder keine Fälligkeit der Lieferung Versendungskauf (Schickschuld), Art. 67: keine Übergabe an den Beförderer oder keine Individualisierung, Abs. 2 Versendungskauf auf dem Transport befindlicher Ware, Art. 68: keine Umstände, die den Schluss nahe legen, dass Gefahr bereits im Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer (d. h. vor Vertragsschluss) übergegangen ist, Art. 68 S. 2 oder Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers bzgl. Verschlechterung oder Untergang der Ware, Art. 68 S. 3 Platzkauf (Holschuld), Art. 69 Abs. 1 keine Übergabe der Ware und o keine Zur-Verfügung-Stellung der Ware o oder keine Individualisierung, Abs. 3 o oder Nichtabnahme ist keine Vertragsverletzung Zurückbehaltung von Leistungen, Art. 71 o Nichterfüllung eines wesentlichen Teils der Pflichten durch den Verkäufer wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeiten, Abs. 1 lit. a wegen seiner Kreditwürdigkeit, Abs. 1 lit. a wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder bei der Erfüllung des Vertrages, Abs. 1 lit. b

5 o (zukünftige) Nichterfüllung stellt sich nach Vertragsschluss heraus g) Vertragsaufhebung, Art. 49 Aufhebungsgrund o wesentliche Vertragsverletzung, Art. 49 Abs. 1 lit. a Vertragswidrigkeit der Ware Prüfung wie bei Ersatzlieferung Rechtsmangel Prüfung wie bei Schadensersatz Belastung mit geistigem Eigentum Prüfung wie bei Schadensersatz Nichtleistung Verspätete Leistung Nichterfüllung von Nebenpflichten Wesentlichkeit der Vertragsverletzung, Art. 25 o oder erfolglose Nachfristsetzung, Art. 49 Abs. 1 lit. b Nichtlieferung der Ware keine Lieferung innerhalb der Nachfrist o oder antizipierter Vertragsbruch, Art. 72 noch keine Fälligkeit der Verpflichtung Offensichtlichkeit (zukünftige) wesentliche Vertragsverletzung Anzeige der beabsichtigten Vertragsaufhebung, Abs. 2 kein Ausschluss des Aufhebungsrechts o nach Lieferung der Ware, Art. 49 Abs. 2 bei verspäteter Lieferung, lit. a bei sonstiger Vertragsverletzung, lit. b o wegen Verschlechterung der Ware, Art. 82 Abs. 1 keine Verursachung der Vertragsverletzung durch den Käufer, Art. 80 Aufhebungserklärung, Art. 26, 27 Ansprüche des Käufers, die aus Vertragsaufhebung folgen: Rückzahlung des Kaufpreises, Art. 81 Abs. 2 Verzinsung des Kaufpreises, Art. 84 Abs. 1

6 2. Rechtsbehelfe des Verkäufers (Art. 61 ff.) a) Erfüllungsanspruch, Art. 62 Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, Art. 58 keine Ausübung eines Rechtsbehelfs, der mit dem Erfüllungsanspruch unvereinbar ist o keine Vertragsaufhebung (Befreiung von den Vertragspflichten, Art. 81 Abs. 1) o keine Nachfristsetzung gem. Art. 63 Abs. 1 (Hemmung des Erfüllungsanspruches bis zum Ablauf der Nachfrist, Art. 63 Abs. 2) keine Einschränkung gem. Art. 28 o Art. 28 betrifft nur die gerichtliche Geltendmachung kein Einfluss auf die materielle Rechtslage b) Schadensersatzanspruch, Art. 61 Abs. 1 lit. b, 74 ff. o keine vertragsgemäße Kaufpreiszahlung o keine vertragsgemäße Abnahme o keine vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten keine Verursachung der Vertragsverletzung durch den Verkäufer, Art. 80 Schaden beim Verkäufer keine Befreiung des Käufers, Art. 79 Prüfung wie bei Schadensersatzanspruch des Käufers Schadenshöhe o Grundsatz: Totalreparation, Art. 74 S. 1 o Einschränkungen: Beschränkung auf vorhersehbaren Schaden, Art. 74 S. 2 Beschränkung auf Schaden, der bei Beachtung der Schadensminderungspflicht des Käufers entstanden wäre, Art. 77 c) Zurückbehaltungsrecht, Art. 58 und Art. 71 Zurückbehaltung der Ware, Art. 58 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 o keine Vorausleistungspflicht des Verkäufers vereinbart o keine Kaufpreiszahlung Zurückbehaltung von Leistungen, Art. 71 (insbesondere: Stoppungsrecht, Abs. 2) Prüfung wie bei Zurückbehaltungsrecht des Käufers

7 d) Vertragsaufhebung, Art. 64 Aufhebungsgrund o wesentliche Vertragsverletzung, Art. 64 Abs. 1 lit. a keine vertragsgemäße Kaufpreiszahlung keine vertragsgemäße Abnahme keine vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten Wesentlichkeit der Vertragsverletzung, Art. 25 o erfolglose Nachfristsetzung, Art. 64 Abs. 1 lit. b keine Kaufpreiszahlung oder Abnahme der Ware Nichterfüllung innerhalb der Nachfrist o antizipierter Vertragsbruch, Art. 72 noch keine Fälligkeit der Verpflichtung Offensichtlichkeit (zukünftige) wesentliche Vertragsverletzung Anzeige der beabsichtigten Vertragsaufhebung, Abs. 2 kein Ausschluss des Aufhebungsrechts nach Kaufpreiszahlung, Art. 64 Abs. 2 o bei verspäteter Erfüllung, lit. a o bei sonstiger Vertragsverletzung, lit. b keine Verursachung der Vertragsverletzung durch den Verkäufer, Art. 80 Aufhebungserklärung, Art. 26, 27 Ansprüche des Verkäufers, die aus Vertragsaufhebung folgen: Rückgabe der gelieferten Ware, Art. 81 Abs. 2 Herausgabe aller erlangten Vorteile, Art. 84 Abs. 2 lit. a Wertersatz für verschlechterte Ware, Art. 84 Abs. 2 lit. b (nur bei Vertragsaufhebung durch Käufer)