Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil B Seite 1 von 5



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Transkript:

Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt für das Internationale Begegnungszentrum (IBZ), Emil-Abderhalden-Str. 7a in 06108 Halle (Saale). Verantwortlichkeit Verantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz in dem o.g. Gebäude und die Organisation von Maßnahmen ist Frau Dr. Manja Hussner, Leiterin des Internationalen Büros der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Brandverhütung Alle Nutzer des IBZ sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Sie haben sich mit dieser Brandschutzordnung und den Maßnahmen bei Gefahren (Meldeeinrichtungen, Löschmittel, Fluchtweg u. Sammelplatz) vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen. Die Anweisungen befinden sich im Aushang im Erdgeschoß des Hauses, auf den Flucht- u. Rettungsplänen in den Fluren, neben oder an der Innenseite der Eingangstüren sowie in den Informationsmappen der einzelnen Unterkünfte. Rauchen und Umgang mit offenem Licht und Feuer ist allen Gebäudeteilen verboten. Streichhölzer und Tabakreste dürfen auch außerhalb des Gebäudes nur in nichtbrennbaren Behältern mit nichtbrennbarem Deckel abgelegt bzw. entleert werden. Leicht brennbare Stoffe und brennbares Verpackungsmaterial dürfen nur in den dafür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Räumen gelagert werden. Ausgenommen davon sind Kleinmengen in den Unterkunfts- und Arbeitseinheiten für den täglichen Bedarf. Das Aufstellen und die Benutzung anderer als durch das IBZ zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist nur mit Genehmigung des/r Objektverantwortlichen nach Prüfung der Geräte durch eine Elektrofachkraft erlaubt. Die Prüfung erfolgt wie bei allen anderen nicht ortsfesten elektrischen Geräten. Die Benutzung von Tauchsiedern und nicht ortsfesten Heizgeräten ist in den Unterkunfts- und Arbeitseinheiten grundsätzlich verboten. Der Betrieb jeglicher Küchengeräte ist nur in den Gemeinschaftsküchen gestattet. Bei längerer Abwesenheit sind die nicht benötigten elektrischen Geräte sowie die Beleuchtung auszuschalten. Aus-genommen sind die Geräte der Daten- und Kommunikationstechnik. Mängel an Brandschutzeinrichtungen und Schäden an elektrischen Installationen, alle sonstigen festgestellten Mängel, die zu Bränden führen können sowie Anzeichen hierfür (flackerndes Licht, Schmorgeruch, ausgelaufene brenn-bare Flüssigkeiten usw.) sind sofort dem/r Objektverantwortlichen zu melden.

Seite 2 von 5 Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen/Leitungen und sonstige Beschädigungen an elektrischen Anlagen und Geräten sind nur durch Elektrofachkräfte zu ersetzen bzw. zu reparieren. Abstelleinrichtungen der haustechnischen Anlagen sowie Schalter, Hauptschalter, Verteiler- und Sicherungskästen dürfen nicht blockiert werden. Ein ungehinderter Zugang ist zu gewährleisten. Brand- und Rauchausbreitung Im Falle eines Brandes muss die Ausbreitung von Rauch und Flammen durch Brand- und Rauchschutztüren (rauch-dichte Türen) verhindert werden. Türen mit Brandschutzfunktion (Brandschutztüren und rauchdichte Türen) sind, sofern sie nicht automatisch im Brandfall schließen, ständig geschlossen und im gesamten Schließbereich frei zugänglich zu halten. Sie dürfen nicht in geöffneter Stellung verkeilt noch anderweitig in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Flucht- und Rettungswege Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in dem Gebäude und im Freien sowie die Zufahrtswege für die Feuerwehr müssen ständig in voller Breite frei gehalten werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden. Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar sein. Jeder Nutzer des IBZ hat sich über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu informieren. Er hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese Wege nicht verstellt werden (z.b. Papier, Mobiliar und technische Geräte). Handfeuerlöscher, Sicherheitskennzeichen und Flucht- und Rettungspläne" dürfen nicht entfernt, verdeckt und/oder zugestellt werden. Wärme- und Rauchabzugseinrichtungen einschließlich ihrer Reinigungsöffnungen sind ständig freizuhalten. Durch regelmäßige Kontrollen der Verantwortlichen ist sicherzustellen, dass Maßnahmen des vorbeugenden Brand-schutzes und der Brandverhütung eingehalten werden. Die Durchführung erfolgt durch die Fa. Gegenbauer. Melde- und Löscheinrichtungen Das IBZ ist mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit automatischen Brandmeldern (Rauchmelder) und nicht-automatischen Brandmeldern (Handmeldern) ausgestattet. Beim Auslösen durch die automatischen Brand-melder oder durch Benutzung der Handmelder wird unmittelbar und automatisch

Seite 3 von 5 die ständig besetzte Einsatzzentrale der Feuerwehr alarmiert. Gleichzeitig werden die Nutzer des IBZ durch Alarmierungseinrichtungen akustisch informiert. Die Handmelder befinden sich an allen Zugängen zum Treppenraum sowie an den Ausgängen. Die Feuerwehr wird über die Rufnummer 112 gerufen. Handfeuerlöscher (6 kg) befinden sich auf den Fluren, im Seminar- und im Gemeinschaftsraum. Jeder Nutzer des IBZ ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der im Objekt befindlichen Feuermelder und Löscheinrichtungen vertraut zu machen und den Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher sowie das Fehlen von Feuerlöschern sofort zu melden. Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und Alarmierungsmitteln ist verboten. Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen Brandherd und Feuerlöschgerät einzuhalten. Bei Anlagen über 1000 V dürfen die Löscher nicht verwendet werden! Verhalten im Brandfall Oberstes Gebot im Brandfalle ist, Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. Unüberlegtes Handeln kann zu Fehlverhalten und Panik führen! Der unmittelbare Gefahrenbereich ist zu verlassen und Türen sind möglichst zu schließen (nicht abschließen). Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung und vor Bergung von Sachgütern. Brand melden Jeder Brand ist sofort zu melden, entweder über den nächsten Druckknopfmelder oder über das Telefon. Die telefonische Meldung an die Feuerwehr (Rufnummer: 112) soll folgende Angaben enthalten: - Wer meldet? - Was ist passiert? - Wo ist etwas passiert? - Wie viele Personen sind betroffen? Warten auf Rückfragen!

Seite 4 von 5 Nach Alarmierung der Feuerwehr sind, falls ohne Gefährdung möglich und nicht bereits geschehen, die Notrufzentrale der Fa. Gegenbauer (Rufnummer: 030-25927469), der technische Bereitschaftsdienst der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Rufnummer 0172 / 36 01 963) und die Objektverantwortliche zu benachrichtigen. Von dort werden weitere Maßnahmen veranlasst. In Sicherheit bringen Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden; Fenster und Türen sind nach Möglichkeit zu schließen bzw. geschlossen zu halten. Aufzüge dürfen nicht als Fluchtwege benutzt werden. Gefährdete Personen sind sofort zu verständigen. Hilfsbedürftige (behinderte, verletzte/geschockte Personen) und Ortsunkundige sind mitzunehmen und aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Erste-Hilfe- Leistungen sind bis zum Eintreffen des Ersthelfers bzw. des Rettungsdienstes zu beginnen. Brandrauch bzw. das Passieren verrauchter Bereiche ist lebensgefährlich! Kann der Fluchtweg über die Flure und das Treppenhaus nicht gefahrlos benutzt werden, sind im Erdgeschoss die Notausgänge ins Freie zu nutzen und im 1., 2. und 3. Geschoss möglichst sichere Räume aufzusuchen, die Türen zu schließen und sich am Fenster durch Rufen und Handzeichen bemerkbar zu machen, bis die Feuerwehr über die Fenster, die für die Feuerwehrleiter zugängig sind, die Evakuierung durchführt. Im äußersten Notfall: Kopf möglichst tief halten, ggf. nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Sichere Räume sind die Unterkunfts- und Arbeitseinheiten. Falls diese nicht nutzbar sind, kann auch die unverschlossene Gemeinschaftsküche der entsprechenden Etage als sicherer Raum dienen. Der im Flucht- u. Rettungsplan festgelegte Sammelplatz ist aufzusuchen. Den Anweisungen der/des Objektverantwortlichen ist im Brand- und Gefahrenfall unbedingt Folge zu leisten. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen. 9. Löschversuche unternehmen Löschversuche sind nur zu unternehmen, wenn der Brand in der Entstehungsphase ist und sie ohne Gefährdung der eigenen Person durchgeführt werden können. Personen mit brennender Kleidung sind am Weglaufen zu hindern. Die Flammen sind mit Decken oder Jacken bzw. durch Hin- und Herwälzen der am Boden liegenden Person zu ersticken.

Seite 5 von 5 Brennendes Fett nie mit Wasser löschen! Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom sofort abzuschalten. 10. Verhalten nach Bränden Ein Betreten des Objektes ist erst nach Freigabe durch den Einsatzleiter der Feuerwehr möglich. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen. Folgeschäden sollen durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie Beseitigen der Löschmittelrückstände gering gehalten werden. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der eingesetzten Löschtechnik ist durch die Verantwortlichen zu veranlassen. Diese Brandschutzordnung tritt bis auf Widerruf mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dr. Manja Hussner Halle, 01.04.2013