Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit. Thomas Brüttinger



Ähnliche Dokumente
Absender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR KREBSBEKÄMPFUNG der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen

Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel

STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM SPINNEREIINSEL KOLBERMOOR Mobil /

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

A. Allgemeiner Teil 13

Arbeitsfeld : Sozialarbeit im Gesundheitswesen ASFH Arbeitsfeld Gesundheitswesen; ;S. Kraus 1

Pflege ist Familiensache

Online-Test Abschlussprüfung Nur für registrierte User auf

Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der medizinischen und fachlichen Reha aus Sicht der BARMER GEK

micura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /

Geriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?

Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)

Entgelt im Krankheitsfall TVöD 22 Seite 5 B1

Krankengeld Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)

Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem?

Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen -

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Schmerzzentrum. Schmerzambulanz / Schmerztagesklinik Stationäre Behandlung. Zur Behandlung chronischer Schmerzen

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Anschlussheilbehandlung

Erstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG)

Einzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege

7-9. Vorbemerkungen zu den 7 bis 9

Absicherungsmöglichkeiten für Ihre persönlichen Risiken für Sie ausgewählt von der Wemhoff & Resas Vorsorge- und Vermögensberatungs GmbH

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Das Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick

Pflegekostentarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV *

Rahmenkonzept zur stufenweisen Wiedereingliederung

Hilfe für psychisch kranke Beschäftigte

Pflege vor Ort gestalten und verantworten

Krankengeld und Entgeltfortzahlung (6.5)

Fall 2: Kurwesen. Fall 2: Kurwesen

Information Beratung Vermittlung PFLEGE STÜTZPUNKT HEIDELBERG

Zurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen

Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten Ziele + Herausforderungen

- Assistentenrichtlinie -

Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0)

Onkologische Rehabilitation. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona.

Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche

Infoblatt zum Hess. Landesblindengeldgesetz

Vorwort Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen Hauswirtschaftliche Versorgung

Wiedereingliederung: 2 Wege zurück an den Arbeitsplatz

Häusliche Pflege oder Heim?

Exkurs Krankengeld 1

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

unter bis bis bis 49 Allgemeinmedizin Neurologie/Psychiatrie Psychologie Betreuung von Menschen mit Behinderung Praktikum Studium

Betriebliche Maßnahmen zur Integration von Mitarbeitern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit

Beihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld gegen den Träger seiner gesetzlichen Krankenversicherung. [ 1 ]

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungsempfänger/Leistungsempfängerinnen

Netzwerktreffen der Offensive Gesund Pflegen Sachsen-Anhalt

Wir bitten Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ihre Angaben werden anonym erfasst und zur Bedarfsfeststellung verwendet.

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

gegen Armut durch Pflege pflegende Angehörige kommen zu Wort

Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung

Zuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Soziale und finanzielle Hilfen für krebskranke Menschen. 4.Fortbildungstag Pflege in der Onkologie im Universitätsklinikum Münster

Krankenzusatzversicherung

Ganz schön clever, Chef: SV BerufsunfähigkeitsSchutz für Arbeitnehmer zum halben Preis.

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

WRZ - - SOFTWARE WESELER RECHENZENTRUM

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand:

1.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen, die

KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Krankenzusatzversicherung

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem

Mit Schubkraft in die Zukunft... Versorgung mit Hilfsmitteln Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinien vom und GKV-WSG Dipl.-Med. Stefan Rudloff

PV-quick Die Software zur Pflegeversicherung direkt via Internet

Krankenzusatzversicherung

26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v.

MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR SOZIALRECHT UND SOZIALPOLITIK MAX PLANCK INSTITUTE FOR SOCIAL LAW AND SOCIAL POLICY. Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M.

Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX. Gerriet Schröder AOK Sachsen-Anhalt

Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Inhalt. 2. Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.. 3. Das beitragspflichtige Entgelt

Brennpunkt Demenz Versorgungssituation im Rhein- Sieg-Kreis. Brennpunkt Demenz. Versorgungssituation im

Weltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/ TOURING/VOYAGE_D

Das Krankenhaus Märkisch Oderland sagt Guten Tag. Präsentation von A. Burkhardt, C. Raether

Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade

Transkript:

Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit Thomas Brüttinger

Grundsätze der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung Die Leistungserbringung erfolgt nach den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs Ca. 95 % der Leistungen sind reglementiert Eine ausreichende Versorgung der Versicherten ist sichergestellt Die Versorgung und Behandlung erfolgt grundsätzlich über zugelassene Vertragspartner Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots S2

Themenübersicht Krankenhausbehandlung Beispiel: bösartige Tumorerkrankung (Krebs) Rehabilitationsmaßnahmen Beispiel: Herzinfarkt Hilfsmittelversorgung / Pflegeversicherung Beispiel: Schlaganfall S3

Darstellung der Versorgungssituation an konkreten Beispielen Krankenhausbehandlung Versorgungssituation im Falle einer Erkrankung an einem bösartigen Tumor (Krebs) S4

Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung Eine adäquate flächendeckende Behandlung bei Auftreten dieses Krankheitsbilds ist gewährleistet Dennoch sind bei speziellen Erkrankungen Diagnostik- und Behandlungsmethoden bekannt, welche nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können Ärzte, welche für bestimmte Indikationen, zum Teil weltweite, Anerkennung genießen, behandeln oftmals ausschließlich auf Privatliquidation S5

Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung Folge dieser Entwicklung: Bei bestimmten, schwerwiegenden Krankheitsbildern wählen Patienten die Behandlung in nicht zugelassenen Einrichtungen, bzw. bei niedergelassenen Ärzten ohne Kassenzulassung Diese Behandlungskosten, inklusive der Zusatzaufwendungen, gehen zu Lasten des Patienten Eine Beteiligung der Gesetzlichen Krankenversicherung an diesen Kosten ist grundsätzlich nicht möglich S6

Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung im Kopfbereich Behandlungskosten eines bösartigen Hirntumors im Rahmen einer stationären Behandlung in einer Privatklinik ohne Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung: Voruntersuchung: 86,59 Unterbringung während des stationärer Aufenthalts (19 Tage): 20.009,32 Ärztliche Leistungen: 15.751,35 Rehabilitation, radiologische Untersuchungen, Arztvisite: 3.679,21 Gesamtkosten: 39.526,47 S7

Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung im Kopfbereich Nicht berücksichtigt wurden gegebenenfalls entstehende Aufwendungen für: Chemotherapie / Bestrahlung Aufwendungen weiterer prä- und postoperativer Untersuchungen Fahrkosten Mitaufnahme von Angehörigen (Unterbringungskosten / Verdienstausfall) geschätzte Gesamtkosten: ca. 50.000,- S8

Darstellung der Versorgungssituation an konkreten Beispielen Rehabilitationsmaßnahmen Versorgungssituation im Falle eines Herzerkrankung S9

Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Träger: Kranken- / Rentenversicherung Formen der Rehabilitationsmaßnahmen: Frührehabilitation ab dem ersten postoperativen Tag (bei komplikationslosem Verlauf) im Krankenhaus Anschlußheilbehandlung (AHB) unmittelbar nach Ende der Krankenhausbehandlung ambulant / teilstationär / stationär Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen S10

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Anschlussheilbehandlung: Bei bestimmten Indikationen Indiziert: Zum Beispiel Herzinfarkt ansonsten nur bei Vorliegen erheblicher Risikofaktoren Träger: Kranken- / Rentenversicherung Dauer: Grundsätzlich drei Wochen, Verlängerung möglich Ziele: Wiederherstellen der körperlichen Belastbarkeit Rentenversicherung verfügt über eigene Einrichtungen, welche belegt werden Eingeschränkte, bzw. keine, Wahlmöglichkeit bezüglich der Einrichtung durch den Patienten S11

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Herzinfarkt geht mit einer eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit einher In einigen Fällen ist deshalb eine leichtere berufliche Tätigkeit ratsam: Umbesetzung bei derzeitigem Arbeitgeber Umschulung Träger einer beruflichen Rehabilitation: Rentenversicherung S12

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Finanzielle Absicherung während der Rehabilitation: Träger leistet Übergangsgeld Berechnungsgrundlage: 80% des letzten Bruttogehalts, höchstens jedoch das ausgefallene Nettoentgelt Übergangsgeld in Höhe von 75 % / 68% der Bemessungsgrundlage Weiteres Vorgehen nach der Maßnahme: Arbeitsplatzsuche nach Umschulung Sicherung des bisherigen Lebensstandards S13

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - Kranken- / Übergangsgeld Berechnung des Kranken- und Übergangsgeldes am Beispiel eines 41 jährigen Mannes, verheiratet, ein Kind: Steuerklasse III / 1,0 Monatliches Entgelt: 2.734,11 brutto 1.963,08 netto Jährliche Sonderzahlung: 2.160,18 brutto S14

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - Krankengeld Arbeitsunfähig ab: 23.04.2003 Entgeltfortzahlung bis: 05.06.2003 Krankengeld ab: 06.06.2003 1.883,10 brutto / 1.622,30 netto Differenz Netto-Lohn / Netto-Krankengeld: 340,78 S15

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - Übergangsgeld Berufliche Rehabilitation ab: 17.09.2004 Übergangsgeld ab: 17.09.2004 1.472,40 Differenz Netto-Lohn / Übergangsgeld: 490,68 S16

Darstellung der Versorgungssituation an konkreten Beispielen Hilfsmittelversorgung Leistungen der Pflegeversicherung Versorgungssituation im Falle eines Schlaganfalls S17

Versorgungssituation im Falle eines Schlaganfalls Ein Schlaganfall stellt ein akut eintretendes Ereignis dar: Notfallmaßnahmen sind unabdingbar Verlorengegangene oder eingeschränkte Funktionsstörungen, können durch Rehabilitationsmaßnahmen gegebenenfalls wieder hergestellt oder verbessert werden Eine ausreichende Behandlung ist durch die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt S18

Hilfsmittelversorgung im Falle eines Schlaganfalls Die Funktionsdefizite können zum Teil durch Hilfsmittel, wie zum Beispiel Gehhilfen, Rollstühle und Krankenbetten ausgeglichen werden Ausgeschlossen sind Hilfsmittel, welche als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens angesehen werden können, bzw. kein Hilfsmittel im Sinne des SGB darstellen Zum Beispiel: elektrische Haushaltsgeräte, Treppenlifte S19

Leistungen der Pflegeversicherung im Falle eines Schlaganfalls Eingetretene Funktionsstörungen lassen sich auf Dauer nicht verringern Es entsteht ein Hilfebedarf bei den Aufgaben des täglichen Lebens Der Hilfebedarf besteht in erheblichem oder hohem Maß auf Dauer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können beantragt werden S20

Leistungen der Pflegeversicherung im Falle eines Schlaganfalls Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sind Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Pflegeversicherung, um eine häusliche Pflege zu ermöglichen die häusliche Pflege zu erleichtern eine möglichst selbständige Lebensführung zu gewährleisten Zuschusshöhe: maximal 2.557,00 je Umbaumaßnahme S21

Leistungen der Pflegeversicherung im Falle eines Schlaganfalls Notwendige Umbaukosten am Beispiel eines 40-Jährigen Schlaganfallpatienten mit einer linksseitigen Hemiparese (Pflegestufe I, Pflegegeld: 205,- monatlich): Installation eines Treppenlifts: 11.248,42 Umbau des Badezimmers : 5.778,60 Verbreiterung der Türen: 3.206,60 Einbau von festinstallierten Rampen: 1.462,72 Gesamtkosten des Umbaus bisher: 21.696,34 S22

Zusammenfassung Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung stellt weiterhin eine ausreichende Grundversorgung sicher. Bei schweren Erkrankungen und / oder besonderen Konstellationen reicht die gesetzliche Sicherung nicht, oder nur teilweise aus. Weitere Leistungseinschränkungen sind bereits beschlossen, beziehungsweise stehen zur Diskussion. Eine private Absicherung für diese Situationen gewinnt, auch aus Sicht der gesetzlichen Sozialversicherung, immer mehr an Bedeutung. S23

Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit Thomas Brüttinger