Bundesamt für Statistik Medizinische Statistik der Krankenhäuser Bundesamt für Statistik (BFS) Sektion Gesundheit Patrick Schwab, Projektleiter März 2008
Anpassungen an der Medizinischen Statistik: neue Variablen Grund: Zeitplan: Anpassungen der Medizinischen Statistik an die Bedürfnisse einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung. SwissDRG benötigt zusätzliche Informationen, um alle Fallgruppen erstellen zu können. Netzwerkspitäler ab 1.1.2009 (Vorgabe von SwissDRG) Übrige Spitäler ab 1.1.2010 Ausnahmen: Reine Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken 2
Übersicht der geplanten Änderungen Notwendige neue oder erweiterte Variablen für SwissDRG: Änderungen und Erweiterungen bei der Kodierung der Diagnosen Änderungen und Erweiterungen bei der Kodierung der Behandlungen Zusätzliche Angaben zu Diagnosen und Behandlungen Datum zu jeder Behandlung Intensivmedizinischer Zusatzdatensatz inkl. Beatmungsstunden Aufnahmegewicht von Säuglingen (Anpassung der Falldefinition) 3
Übersicht der geplanten Änderungen Zusätzliche neue Variablen (nicht zwingend für SwissDRG): Ambulante Behandlungen auswärts Spitalstandort Kopfumfang bei Neugeborenen Fallnummer der Fallkostenstatistik Aufenthaltsort vor Wiedereintritten (bei Fallzusammenführungen) (Reservefelder) 4
Diagnosekodierung Erfassung von bis zu 50 Diagnosen -> vorher: 10 (30*) Diagnosen Übernahme der Diagnoseklassifikation ICD-10 GM -> vorher: ICD-10 WHO-Ausgabe Erweiterung der Kodierung auf 6 Stellen -> vorher: 4 Stellen * Format 2006 5
Kodierung der Behandlungen Erfassung von bis zu 100 Behandlungen -> vorher: 10 (30*) Behandlungen Erweiterung der Kodierung auf 6 Stellen -> vorher: 4 Stellen Behandlungsdatum: Zu jedem Behandlungsfeld wird ein Datumsfeld ergänzt. Das Datum jeder Behandlung ist ein Merkmal für die Gruppierung vor allem von mehrzeitigen Eingriffen. * Format 2006 6
Ergänzende Angaben zu jeder Diagnose und Behandlung beidseitig einseitig unbekannt Seitigkeit rechts links unbekannt Frage stellt sich nicht 2 neue Variablen: Tumoraktivität Bei jeder Tumordiagnose (ICD-Codes C00-D49) kann die Angabe aktiv inaktiv unbekannt gemacht werden. 7
Beatmungsstunden und intensivmedizinische Behandlung Aus dem Datensatz der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) werden die folgenden Variablen aufgenommen: Aufenthaltsdauer (Summe aller IPS-Aufenthalte in Stunden) Schweregrad der akuten Erkrankung (Summe der Scores aller IPS- Aufenthalte) -> je nach Alter: SAPS-Score / PIM-Score / CRIB-Score Dauer der künstlichen Beatmung -> enthalten im NEMS-Score (Therapieaufwandmessung) Therapieaufwandmessung -> Pflegeaufwand-Score gemäss Definition NEMS-Score 8
Aufnahmegewicht von Säuglingen Aufnahmegewicht: Das Aufnahmegewicht eines Säuglings (eines Kindes bis 12 Monate!) soll erhoben werden, da es die Einteilung der DRGs im deutschen System steuert. Geburtsgewicht: Wird bereits bisher bei jeder Spitalgeburt erhoben (Neugeborenen- Zusatzdatensatz) 9
Ambulante Behandlungen auswärts -> Kennzeichnung der auswärts durchgeführten ambulanten Behandlungen (Zusatzfeld zu jeder Behandlung) Behandlungen, welche ambulant in einem anderen Spital, d.h. ausserhalb des eigenen Krankenhaussareals, durchgeführt werden, werden durch das beherbergende Spital abgerechnet. Die Kennzeichnung erfolgt, damit diese Leistungen nicht als zu deren Behandlungsspektrum zählend dargestellt werden. -> Zusatzfeld als Reserve zur Bezeichnung des Spitaltyps/-orts: Den Typ/Ort des Spitals (bzw. eines rein ambulanten Dienstes) zu kennen, das eine ambulante Behandlung ausserhalb des beherbergenden Spitals durchführt, wäre für die Versorgungsplanung wichtig. Eine Definition muss vorerst erarbeitet werden. 10
Spitalstandort -> Angabe der PLZ für jede Behandlung In letzter Zeit wurden zunehmend Spitäler als Rechtsträger mit grosser geografischer Ausbreitung gegründet. Es lässt sich nicht mehr unterscheiden, wo (physisch) ein Patient wirklich war. Mit dieser Variable soll die Information wieder sichergestellt sein. -> Lokalisation des Spitals, noch nicht definiert (Reservefeld) Es drängt sich eine gangbare, pragmatische Lösung auf, welche eine Auswertung der örtlichen Zugänglichkeit zu Teilen der Gesundheitsversorgung zulässt. 11
Kopfumfang bei Neugeborenen Warum den Kopfumfang erheben? Der Kopfumfang ist neben Geburtsgewicht, Länge und Gestationsalter der wichtigste Indikator zur Prognostizierung der späteren geistigen Entwicklung, bzw. von Pathologien. Prognosen gehen davon aus, dass die bereits heute im europäischen Vergleich hohe Frühgeborenenrate weiter zunehmen wird. Verfügbarkeit der Daten? Der Kopfumfang wird bereits überall erhoben (inkl. Hausgeburten) und neu ab 2007 ins Schweizerische Gesundheitsheft eingetragen. 12
Fallnummer der Fallkostenstatistik Warum? Diese Nummer (verschlüsselte, nicht-sprechende Nummer) ist notwendig, um die Daten der Fallkostenstatistik mit denjenigen der Medizinischen Statistik zusammenzuführen zu können und somit die Daten nicht doppelt erheben zu müssen. Diese Fallnummer wird eingeführt, aber nur bei den Netzwerkspitälern erhoben. 13
Aufenthaltsort vor Wiedereintritten (bei Fallzusammenführungen) Fallzusammenführungen sollen markiert werden: Wegen den Fallzusammenführungen bei Wiedereintritten (neue Falldefinitionen SwissDRG) gehen Informationen verloren, da alles in einen Fall zusammengefasst wird (statt zwei oder mehrere Fälle wie bisher). Um diese Information weiterhin zu kennen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Qualitätsüberwachung notwendig ist, kann eine Zusatzvariable eingeführt werden mit der Angabe, wo sich der Patient vor dem (ersten, falls mehrere) Wiedereintritt in das Spital aufhielt. 14