Der Diversionstag Termin Gelbe Karte Erfahrungsbericht zum Diversionsprojekt in Remscheid Im April 2 fand in Remscheid der erste Diversionstag statt. Bis heute gab es 7 Diversionstermine, dabei wurde 17 Verfahren abgewickelt. Hintergrund Die Jugendkriminalität nahm Ende der 199er Jahre sprunghaft zu. 1998 bearbeitete die Jugendgerichtshilfe Remscheid 782 Fälle, im Jahr darauf bereits 943 und 21 sogar 1124 Fälle. Darunter waren auffallend viele Ersttäter die Bagatellstraftaten begangen hatten. Die Idee Was konnte getan werden um diesem Phänomen zu begegnen? Verschiedene Ideen wurden diskutiert. Ein Gedanke drängte sich schnell in den Vordergrund: Auf die Straftat des Jugendliche muss eine schnelle Reaktion folgen. In Remscheid gibt es seit Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Justiz. Besonders eng ist der Kontakt zur Arbeitsgruppe Jugendkriminalität der Polizei (AG Ju) und dem Jugendstaatsanwalt Bernd Hogrebe. Bei einem Gespräch mit der AG Ju nahm die Idee schnell Formen an: Rechtliche Grundlage sollte die Diversion ( 45 und 47 JGG) sein. Das Verfahren sollte schnell und vereinfacht durchgeführt werden - am besten an einem Tag und an einem Ort. Jugendstaatsanwalt Hogrebe unterstützte die Pläne und stellte sie in seiner Behörde vor. Mehrere Gespräche waren notwendig, dann bekam Hogrebe von seinen Vorgesetzten grünes Licht. Anschließend wurde Kriterien festgelegt, die Täter und Straftat als diversionsgeeignet ausweisen: Der Jugendliche soll Ersttäter sein und bei seiner Straftat soll es sich um ein so genanntes Bagatelldelikt handeln. Etwa Diebstahl geringwertiger Sachen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ritzelstraftaten, Erschleichung von Leistungen, Sachbeschädigung, Beleidigung oder auch leichtere Formen von Körperverletzungen. Vorbereitung zum Diversionstag Über einen Zeitraum von anfangs drei Monaten, mittlerweile vier Wochen, sammelt die Polizei diversionsgeeignete Vorgänge und verschickt vor dem Termin eine Liste mit Personalien und Straftaten der Jugendlichen an den Staatsanwalt und die Jugendgerichtshilfe. Die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte wurden schriftlich zum Diversionstermin geladen. Nicht selten versuchen Jugendliche die Straftat den Eltern zu verheimlichen. Einige Eltern zeigen wenig Interesse für die Belange ihrer Kindern und erklären sie hätten keine Zeit, müssen arbeiten oder auf jüngere Geschwister aufpassen. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mindestens ein Elternteil mitkommen muss.
Der Ablauf Der Diversionstag findet im Polizeigebäude statt. Dort gibt es ausreichend freie Räume für die Jugendgerichtshilfe und den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt bringt Akten und Aktenzeichen mit. Die Jugendlichen werden zunächst von der Polizei vernommen, die Vernehmung protokolliert und vom Jugendlichen und den Eltern unterschrieben. Die Polizei gibt anschließend den Vorgang mit einer kurzen mündlichen Stellungnahme an die Jugendgerichtshilfe ab. Zusätzlich findet sich eine schriftliche Einschätzung im Vernehmungsprotokoll. Nun führt die Jugendgerichtshilfe ein Gespräch mit dem Jugendlichen und dessen Eltern. Dabei werden die Tatumstände besprochen, seine Situation zu Hause, in Schule und Freizeit sowie sein Zukunftspläne. Die Jugendgerichtshilfe schildert anschließend dem Staatsanwalt den gewonnenen Eindruck und schlägt eine Maßnahme vor. Der Staatsanwalt entscheidet daraufhin über eine Einstellung des Verfahrens sowie Auflagen und Weisungen. Etwa: Betreuungs- und Beratungsgespräch, Sozialstunden, Entschuldigung beim Geschädigten, Geldbuße, TÜV-Vorführung, Verkehrskurs oder Erste-Hilfe-Kurs. Die Jugendgerichtshilfe teilt dem Jugendlichen und dessen Eltern die Entscheidung des Staatsanwaltes mit und vermittelt die Auflage. Sollen Sozialstunden abgeleistet werden, wird die Einsatzstelle benannt, der Ablauf erklärt und immer auch Adresse und Telefonnummer der Jugendgerichtshilfe mitgegeben. Die Auflage ist in der Regel so bemessen, dass sie innerhalb von vier Wochen abgeleistet werden kann. Die Jugendgerichtshilfe überwacht das Ableisten der Auflage und teilt das Ergebnis der Staatsanwaltschaft mit. 92 Prozent der jungen Leute erfüllen ihre Auflage. Das Verfahren wird dann eingestellt. Nur acht Prozent der Ersttäter sind anschließend erneut straffällig geworden. Erfahrungen Der Diversionstag war für alle Beteiligten Neuland. Zu Beginn wurden nach jedem Diversionstermin Verbesserungen vorgenommen. So waren beispielsweise anfangs zwei Polizisten aber nur ein Jugendgerichtshelfer anwesend. Dadurch mussten die Jugendlichen und deren Eltern manchmal längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Heute sind drei Jugendgerichtshelfer, drei Polizisten und der Staatsanwalt zugegen. Nach Ansicht aller Beteiligten erwies sich der Diversionstag als sehr erfolgreich und wurde deshalb nach kurzer Zeit erweitert. Zunächst gab es alle drei Monate einen Diversionstermin mit 3 bis 4 Jugendlichen, heute findet der Termin Gelbe Karte einmal monatlich mit 2 Jugendlichen und auch Heranwachsenden statt. Die über 18-jährigen wurden später hinzugenommen. Die Begründung ergibt sich aus dem Jugendstrafrecht. Nach acht Jahren Diversionstag in Remscheid lässt sich sagen: Der Termin Gelbe Karte wirkt. Die Jugendlichen erleben sehr schnell, in der Regel innerhalb von vier Wochen, eine Reaktion auf ihre Straftat. Auflagen werden von allen Beteiligten erarbeitet und sind für die Jugendlichen maßgeschneidert und nachvollziehbar. Und besonders erfreulich: Die Rückfallquote ist sehr gering.
Maßnahmen 3 2751 25 2 15 149 1 712 5 184 97 349 Arbeitsauflage Anklage Beratungsgespr. Entschuldigung sonstiges Altersstruktur / Geschlecht 3 25 2 15 165 231 139 283 122 255 191 Ges. 1688 1 5 14 weibl. 14 männl. 15 weibl. 15 männl. 16 weibl. 16 männl. 84 17 weibl. 17 männl. 27 18 weibl. 75 18 männl. 13 19 weibl. 38 19 männl. 21 2 weibl. 4 2 männl.
Geschlechtervergleich 18 1685 16 14 12 1113 1 8 6 4 2 459 113 572 816 297 w eibl. dt. w eibl. ausl. w eibl. männl. dt männl. ausl. männl. männl. - weibl. 18 16 14 12 1 8 6 4 2 1685 1113 572 w eiblich männlich
18 16 14 12 1 Delikte 1688 8 79 6 4 2 125 69 38 23 136 254 34 12 Erschl. v. Leist. Beleidigung Betrug Diebst. Sachbesch. Verkehrssache BtmG sonst. Nicht abgeleistet 8% 92%
Wiederholungstäter 8% 92% Kontakt: Stadt Remscheid Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Kinder- und Jugendförderung Marko Plešnik Jugendgerichtshilfe Haddenbacher Str. 38 42 42855 Remscheid Tel.: 2191 / 16 22 54