STOP FASD THINK KIDS DON T DRINK STOP FASD. Fetale Alkoholspektrumstörungen

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Transkript:

POCKET GUIDE MIRJAM N. LANDGRAF & FLORIAN HEINEN THINK KIDS Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit und Drogenbeauftragte der Bundesregierung 11055 Berlin Stand: Mai 2016 Redaktion und Copyright: Mirjam N. Landgraf, München Florian Heinen, München Druck: Druckerei im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gestaltung: Kathrin Schneider, München www.grafikschneider.de Fotonachweise: Mirjam N. Landgraf, Ludwig-Maximilians-Universität München Susan Astley, University of Washington Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Best.-Nr.: BMG-D-11011 Telefon: 0180 577 80 90* Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: 0180 599 66 07* Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09, 18132 Rostock E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Telefax: 0180 577 80 94* * Für diesen Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen DON T DRINK Fetale Alkoholspektrumstörungen

DIE 4 DIAGNOSTISCHEN SÄULEN DES FAS MÖGLICHE RISIKOFAKTOREN FÜR DIE ENTWICKLUNG EINER ALKOHOL- UND DROGENKONSUM DER MUTTER Hoher Alkoholkonsum Chronischer Alkoholkonsum Alkoholkonsum im 1. und 2. Trimenon im Gegensatz zu Alkoholkonsum ausschließlich im 3. Trimenon Alkoholkonsum während der gesamten Schwangerschaft Zusätzliche Einnahme von Amphetaminen oder multiplen Drogen MÜTTERLICHE RISIKOFAKTOREN Alter > 30 Jahre Spezifische ethnische Zugehörigkeit Geringer sozioökonomischer Status Mütterliche Unterernährung, Mangel an Spurenelementen oder Vitaminen Stress Geburtshilfliche Komplikationen Geschwister mit Genetischer Hintergrund 1 2 3 4 Zur Diagnose eines FAS Fetalen Alkoholsyndroms sollten alle Kriterien 1 bis 4 zutreffen: WACHSTUMSAUFFÄLLIGKEITEN FACIALE AUFFÄLLIGKEITEN ZNS AUFFÄLLIGKEITEN BESTÄTIGTE ODER NICHT BESTÄTIGTE INTRAUTERINE ALKOHOL-EXPOSITION Bei Kontakt zum Gesundheits- und Hilfesystem sollten, wenn ein Kind Auffälligkeiten in einer der vier diagnostischen Säulen zeigt, die drei anderen diagnostischen Säulen beurteilt oder ihre Beurteilung veranlasst werden.

1 Zur Erfüllung des Kriteriums WACHSTUMSAUFFÄLLIGKEITEN DIFFERENTIALDIAGNOSEN 1. WACHSTUMSSTÖRUNGEN 1.1. PRÄNATALE WACHSTUMSSTÖRUNGEN 1.1.1. UNGESTÖRTE INTRAUTERINE VERSORGUNG FETALE PATHOLOGIE ENDOGEN Fehlbildungen Genetische Syndrome (z.b. Turner-Syndrom, Silver-Russell-Syndrom) Stoffwechselerkrankungen EXOGEN Intrauterine Infektionen z.b. Röteln, Cytomegalie, Toxoplasmose, Herpes simplex, HIV, EBV, Parvo B19 Strahlenexposition 1.1.2. GESTÖRTE INTRAUTERINE VERSORGUNG PRÄPLAZENTAR MATERNALE ERKRANKUNGEN Präeklampsie, Hypotonie, Anämie, zyanotische Vitien, Kollagenosen, chronische Nierenerkrankungen Toxische Einflüsse, Nikotin, Drogen Erhöhte maternale psychosoziale Belastung PLAZENTAR Plazenta praevia Gestörte Plazentation (Uterusfehlbildung, Myome) Auf die Plazenta beschränkte Chromosomenstörung soll mindestens 1 der folgenden Auffälligkeiten, adaptiert an Gestationsalter, Alter, Geschlecht, dokumentiert zu einem beliebigen Zeitpunkt, zutreffen: (1) Geburts- oder Körpergewicht 10. Perzentile (2) Geburts- oder Körperlänge 10. Perzentile (3) Body Mass Index 10. Perzentile Zu Mikrocephalie siehe 3.2 1.2. POSTNATALE WACHSTUMSSTÖRUNGEN Familiärer Kleinwuchs Konstitutionelle Entwicklungsverzögerung Skelettdysplasien (z.b. Hypochondroplasie, Achondroplasie, Osteogenesis imperfecta) Metabolische Störungen Renale Erkrankungen Hormonelle Störungen Genetische Syndrome (z.b. Trisomie 21) Chronische Erkrankungen Malabsorption oder Mangelernährung (v.a. Mangel an Vit. D, Calcium, Eiweiß, generelle Unterernährung) Psychosozialer Kleinwuchs

2 Zur Erfüllung des Kriteriums FACIALE AUFFÄLLIGKEITEN sollen alle 3 facialen Anomalien vorhanden sein: DIFFERENTIALDIAGNOSEN (1) Kurze Lidspalten ( 3. Perzentile) 2. FACIALE AUFFÄLLIGKEITEN 2.1. T OXISCHE EFFEKTE IN DER SCHWANGERSCHAFT Antikonvulsiva Toluol Maternale Phenylketonurie (2) Verstrichenes Philtrum (Rang IV oder V Lip-Philtrum-Guide) 2.2. G ENETISCH BEDINGTE ERKRANKUNGEN Aarskog-Syndrom Cornelia-de-Lange-Syndrom Dubowitz-Syndrom Noonan-Syndrom Williams-Beuren-Syndrom (Mikrodeletion 7q11.23) Di-George-Syndrom (VCFS) (Mikrodeletion 22q11) Blepharophimosis-Syndrom Hallermann-Streiff-Syndrom 3-M-Syndrom Smith-Lemli-Opitz-Syndrom SHORT-Syndrom Feingold-Syndrom (Trisomie 9) Kabuki-Syndrom Peters-Plus-Syndrom Rubinstein-Taybi-Syndrom Geleophysic Dysplasia (3) Schmale Oberlippe (Rang IV oder V Lip-Philtrum-Guide) en ex V V IV IV III III II II I I Messung der Lidspaltenlänge 1cm Referenzpunkt Lidspaltenlänge Lineal-Messung Lidspaltenlänge Mirjam N. Landgraf, LudwigMaximilians-Universität München Lip-Philtrum-Guide Susan Astley, University of Washington, USA

3 Zur Erfüllung des Kriteriums ZNS AUFFÄLLIGKEITEN DIFFERENTIALDIAGNOSEN 3. ZNS-AUFFÄLLIGKEITEN 3.1. FUNKTIONELLE ZNS-AUFFÄLLIGKEITEN Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung Intelligenzminderung unterschiedlichen Grades Umschriebene Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache Umschriebene Entwicklungsstörung motorischer Funktionen Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten Einfache Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörung Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen Stereotypien Aggressivität Delinquenz Suchterkrankungen Reaktive Bindungsstörung des Kindesalters Posttraumatische Belastungsstörung Sexuelle Verhaltensabweichung Schlafstörungen Angststörung / Panikstörung Affektive Störung / Depressive Störung Epilepsien anderer Genese 3.2. MIKROCEPHALIE Familiäre Mikrocephalie Genetische Syndrome (siehe 2.2) Pränatale Mangelversorgung, toxische Schädigung, Infektion Hypoxisch-ischämische Hirnschädigung Maternale Erkrankungen Postnatale Mangelernährung Stoffwechselstörungen Chronische Erkrankungen sollte 3.1 oder / und 3.2 zutreffen: 3.1 Zur Erfüllung des Kriteriums FUNKTIONELLE ZNS-AUFFÄLLIGKEITEN sollte mindestens 1 der folgenden Auffälligkeiten zutreffen, die nicht adäquat für das Alter ist und nicht allein durch den familiären Hintergrund oder das soziale Umfeld erklärt werden kann: (1) Globale Intelligenzminderung mindestens 2 Standardabweichungen unterhalb der Norm oder signifikante kombinierte Entwicklungsverzögerung bei Kindern unter 2 Jahren (2) Leistung mindestens 2 Standardabweichungen unterhalb der Norm entweder in mindestens 3 der folgenden Bereiche oder in mindestens 2 der folgenden Bereiche in Kombination mit Epilepsie: Sprache Feinmotorik Räumlich-visuelle Wahrnehmung oder räumlich-konstruktive Fähigkeiten Lern- oder Merkfähigkeit Exekutive Funktionen Rechenfertigkeiten Aufmerksamkeit Soziale Fertigkeiten oder Verhalten 3.2 Zur Erfüllung des Kriteriums STRUKTURELLE ZNS-AUFFÄLLIGKEITEN sollte folgende Auffälligkeit, adaptiert an Gestationsalter, Alter, Geschlecht, dokumentiert zu einem beliebigen Zeitpunkt, zutreffen: Mikrocephalie ( 10. Perzentile / 3. Perzentile, siehe Leitlinie)

4 Bestätigte oder nicht bestätigte INTRAUTERINE ALKOHOL-EXPOSITION MÖGLICHE RISIKOFAKTOREN FÜR MÜTTERLICHEN ALKOHOLKONSUM WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT ALTER > 30 Jahre binge drinking < 27 Jahre NATIONALITÄT kein Migrationshintergrund hohe Akkulturation spezifische Minderheiten (z.b. Native Indians, Inuit) Wenn Auffälligkeiten in den drei übrigen diagnostischen Säulen bestehen, soll die Diagnose eines Fetalen Alkoholsyndroms auch ohne Bestätigung eines mütterlichen Alkoholkonsums während der Schwangerschaft gestellt werden. GESUNDHEITSBEZOGENE RISIKOFAKTOREN Beginn von Alkoholkonsum in einem frühen Lebensalter Alkoholkonsum und insbesondere binge drinking vor der Schwangerschaft vorherige Therapie wegen Alkoholproblemen Konsum illegaler Drogen Rauchen SCHWANGERSCHAFTSBESONDERHEITEN ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft wenig oder späte pränatale Vorsorge SOZIOÖKONOMISCHER STATUS Hoher sozioökonomischer Status Erhalten öffentlicher Zuwendungen (USA) SOZIALE UMGEBUNG Single oder unverheiratet Alkohol- oder Drogenkonsum in der Familie oder beim Partner Geringe soziale Unterstützung PSYCHISCHE FAKTOREN Stattgefundene oder aktuelle körperliche Misshandlung oder sexueller Missbrauch durch Partner oder Fremden Psychische und psychiatrische Störungen inkl. Depression, Angststörung, Panikstörung, sexuelle Funktionsstörungen

ALGORITHMUS ABKLÄRUNG FETALES ALKOHOLSYNDROM Gesundheits- und Hilfesystem Mögliche Diagnose Fetale Alkoholspektrumstörung Überweisung zu -erfahrenem Leistungserbringer Mindestens 1 Wachstums- Auffälligkeit: 1. Geburts- oder Körpergewicht 10. Perzentile oder 2. Geburts- oder Körperlänge 10. Perzentile oder 3. Body Mass Index 10. Perzentile adaptiert an Gestationsalter, Alter, Geschlecht, dokumentiert zu einem beliebigen Zeitpunkt JA UND Alle 3 für FAS typischen facialen Auffälligkeiten: 1. Kurze Lidspalten 3. Perzentile und 2. Verstrichenes Philtrum (Rang IV oder V Lip-Philtrum- Guide) und 3. Schmale Oberlippe (Rang IV oder V Lip-Philtrum- Guide) DIAGNOSE FAS? NEIN UND Mindestens 1 ZNS-Auffälligkeit: 1. Mikrocephalie adaptiert an Gestationsalter, Alter, Geschlecht, dokumentiert zu einem beliebigen Zeitpunkt oder 2. Globale Intelligenzminderung 2 Standardabweichungen oder globale Entwicklungsverzögerung bei Kindern 2 Jahre oder 3. Leistung 2 Standardabweichungen entweder in mindestens 3 Bereichen oder in mindestens 2 Bereichen in Kombination mit Epilepsie: Sprache Feinmotorik Räumlich-visuelle Wahrnehmung oder räumlich-konstruktive Fähigkeiten Exekutive Funktionen Rechenfertigkeiten Lern- oder Merkfähigkeit Aufmerksamkeit Soziale Fertigkeiten oder Verhalten RE-EVALUATION entsprechende Förderung Beobachtung und Dokumentation von Körpermaßen, Entwicklung, Kognition, Verhalten und typischen Sekundärerkrankungen

DIE DIAGNOSTISCHEN 3 SÄULEN DES PFAS Zur Diagnose eines pfas partiellen Fetalen Alkoholsyndroms sollen alle Kriterien 1 bis 3 zutreffen: 1 FACIALE AUFFÄLLIGKEITEN 2 ZNS AUFFÄLLIGKEITEN 3 BESTÄTIGTE ODER WAHRSCHEINLICHE INTRAUTERINE ALKOHOL-EXPOSITION

1 Zur Erfüllung des Kriteriums FACIALE AUFFÄLLIGKEITEN sollen mindestens 2 der 3 folgenden facialen Anomalien vorhanden sein (dokumentiert zu einem beliebigen Zeitpunkt): (1) Kurze Lidspalten ( 3. Perzentile) V V IV IV III III II II I I (2) Verstrichenes Philtrum (Rang IV oder V Lip-Philtrum-Guide) (3) Schmale Oberlippe (Rang IV oder V Lip-Philtrum-Guide) en ex Messung der Lidspaltenlänge 1cm Referenzpunkt Lidspaltenlänge Lineal-Messung Lidspaltenlänge Mirjam N. Landgraf, LudwigMaximilians-Universität München Lip-Philtrum-Guide Susan Astley, University of Washington, USA

2 Zur Erfüllung des Kriteriums ZNS AUFFÄLLIGKEITEN Personen, die im beruflich-unterstützenden und privaten Umfeld verlässliche Auskunft über den mütterlichen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft geben können, sollten im Rahmen der Fremdanamnese befragt werden. Dabei sollen rechtliche Rahmenbedingungen für die Informationseinholung und weitergabe berücksichtigt werden (Expertenkonsens). sollen mindestens 3 der folgenden Auffälligkeiten zutreffen, die nicht adäquat für das Alter sind und nicht allein durch den familiären Hintergrund oder das soziale Umfeld erklärt werden können: Globale Intelligenzminderung (mind. 2 SD unter der Norm) oder signifikante kombinierte Entwicklungsverzögerung bei Kindern 2 J. Epilepsie Mikrocephalie 10. Perzentile Leistung mind. 2 SD unter der Norm in den Bereichen: Sprache Fein-/Graphomotorik oder grobmotorische Koordination Räumlich-visuelle Wahrnehmung oder räumlich-konstruktive Fähigkeiten Lern- oder Merkfähigkeit Exekutive Funktionen Rechenfertigkeiten Aufmerksamkeit Soziale Fertigkeiten oder Verhalten

3 Bestätigte oder wahrscheinliche INTRAUTERINE ALKOHOL-EXPOSITION Die Leitliniengruppe definiert wahrscheinlichen mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft als mündliche oder schriftliche Angabe im Rahmen der Fremdanamnese. Personen des privaten Umfeldes (unter Berücksichtigung möglicher familiärer Konflikte) können z.b. sein: Vater, während der Schwangerschaft mit der Mutter zusammenlebende/r Partner oder Partnerin, andere Verwandte des Kindes, andere Bezugspersonen, die in engem Kontakt zur Mutter stehen. Falls faciale und ZNS-Auffälligkeiten vorhanden sind, sollte die Diagnose eines pfas bei bestätigtem oder wahrscheinlichem mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft gestellt werden. Personen des beruflich-unterstützenden Umfeldes können z.b. sein: Hebammen, betreuende Ärztinnen/Ärzte, Fachkräfte der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe (JugendamtsbetreuerInnen, sozialpädagogische Familienhilfe etc.).

ALGORITHMUS ABKLÄRUNG PARTIELLES FETALES ALKOHOLSYNDROM Gesundheits- und Hilfesystem Mögliche Diagnose Fetale Alkoholspektrumstörung Überweisung zu -erfahrenem Leistungserbringer Mind. 2 der 3 folgenden facialen Auffälligkeiten (dokumentiert zu einem beliebigen Zeitpunkt): 1. Kurze Lidspalten 3. Perzentile 2. Verstrichenes Philtrum (Rang IV oder V Lip-Philtrum- Guide) 3. Schmale Oberlippe (Rang IV oder V Lip-Philtrum- Guide) UND Mind. 3 der folgenden ZNS-Auffälligkeiten, die nicht adäquat für das Alter sind und nicht allein durch den familiären Hintergrund oder das soziale Umfeld erklärt werden können: Globale Intelligenzminderung (mind. 2 SD unter der Norm) oder signifikante kombinierte Entwicklungsverzögerung bei Kindern 2 J. Epilepsie Mikrocephalie 10. Perzentile Leistung mind. 2 SD unter der Norm in den Bereichen: Sprache Fein-/Graphomotorik oder grobmotorische Koordination Räumlich-visuelle Wahrnehmung oder räumlich-konstruktive Fähigkeiten Lern- oder Merkfähigkeit Exekutive Funktionen Rechenfertigkeiten Aufmerksamkeit Soziale Fertigkeiten oder Verhalten UND RE-EVALUATION DIAGNOSE pfas? Bestätigte oder wahrscheinliche intrauterine Alkohol-Exposition JA entsprechende Förderung NEIN Beobachtung und Dokumentation von Körpermaßen, Entwicklung, Kognition, Verhalten und für typischen Sekundärerkrankungen des Kindes

DIE 2 DIAGNOSTISCHEN SÄULEN DER ARND Da es sich bei der ARND um eine nicht sichtbare Behinderung des Kindes /Jugendlichen handelt, ist die Diagnose schwierig und nur mit einer ausführlichen psychologischen Diagnostik möglich. 1 Zur Diagnose einer ARND alkoholbedingten entwicklungsneurologischen Störung sollen die Kriterien 1 und 2 zutreffen: ZNS AUFFÄLLIGKEITEN 2 BESTÄTIGTE INTRAUTERINE ALKOHOL-EXPOSITION

1 Zur Erfüllung des Kriteriums ZNS AUFFÄLLIGKEITEN Empfehlung: Da die Diagnose der ARND komplex und in ihrer Abgrenzung zu anderen Entwicklungsstörungen schwierig ist, empfiehlt die Leitliniengruppe bei Verdacht auf Vorliegen einer ARND die Zuweisung an einen -erfahrenen Leistungserbringer (Expertenkonsens). sollen mindestens 3 der folgenden Auffälligkeiten zutreffen, die nicht adäquat für das Alter sind und nicht allein durch den familiären Hintergrund oder das soziale Umfeld erklärt werden können: Globale Intelligenzminderung (mind. 2 SD unter der Norm) oder signifikante kombinierte Entwicklungsverzögerung bei Kindern 2 J. Epilepsie Mikrocephalie 10. Perzentile Leistung mind. 2 SD unter der Norm in den Bereichen: Sprache Fein-/Graphomotorik oder grobmotorische Koordination Räumlich-visuelle Wahrnehmung oder räumlich-konstruktive Fähigkeiten Lern- oder Merkfähigkeit Exekutive Funktionen Rechenfertigkeiten Aufmerksamkeit Soziale Fertigkeiten oder Verhalten

2 Bestätigte INTRAUTERINE ALKOHOL-EXPOSITION Die Signifikanz der Höhe des mütterlichen Alkoholkonsums in der Schwangerschaft kann aktuell nur qualitativ geschätzt werden, da kein verlässlicher Mengen- Cut-off für die intrauterine, für das Ungeborene unschädliche, Alkoholexposition existiert. Wenn ZNS-Auffälligkeiten vorhanden sind, soll die Diagnose einer ARND bei bestätigtem mütterlichem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft gestellt werden. Orientierend lässt sich aus internationalen Studien ableiten, dass ein wiederholter Alkoholkonsum oder ein mindestens einmalig auftretendes Rauschtrinken (mind. 5 Getränke zu einer Gelegenheit) während der Schwangerschaft bereits das Risiko der Entwicklung einer beim Kind birgt.

ALGORITHMUS ABKLÄRUNG ALKOHOLBEDINGTE ENTWICKLUNGSNEUROLOGISCHE STÖRUNG Gesundheits- und Hilfesystem Mögliche Diagnose Fetale Alkoholspektrumstörung Überweisung zu -erfahrenem Leistungserbringer Mind. 3 der folgenden ZNS-Auffälligkeiten, die nicht adäquat für das Alter sind und nicht allein durch den familiären Hintergrund oder das soziale Umfeld erklärt werden können: Globale Intelligenzminderung (mind. 2 SD unter der Norm) oder signifikante kombinierte Entwicklungsverzögerung bei Kindern 2 J. Epilepsie Mikrocephalie 10. Perzentile Leistung mind. 2 SD unter der Norm in den Bereichen: Sprache Fein-/Graphomotorik oder grobmotorische Koordination Räumlich-visuelle Wahrnehmung oder räumlichkonstruktive Fähigkeiten Lern- oder Merkfähigkeit Exekutive Funktionen Rechenfertigkeiten Aufmerksamkeit Soziale Fertigkeiten oder Verhalten UND RE-EVALUATION Intrauterine Alkoholexposition bestätigt DIAGNOSE ARND? JA NEIN entsprechende Förderung Beobachtung und Dokumentation von Körpermaßen, Entwicklung, Kognition, Verhalten und für typischen Sekundärerkrankungen des Kindes

! ARBD: ALCOHOL RELATED BIRTH DEFECTS Alcohol related birth defects (ARBD) soll in Deutschland, wegen der fehlenden Spezifität der Malformationen und der fehlenden Evidenz für ARBD als eindeutige Krankheits-Entität, nicht als Diagnose verwendet werden.

INFORMATION Grußwort der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mir als Drogenbeauftragter der Bundesregierung liegt es ganz besonders am Herzen, dass wir in unseren Anstrengungen mit Blick auf Prävention und Diagnostik von sowie der adäquaten Versorgung und Integration der betroffenen Menschen nicht nachlassen. Daher habe ich gerne die Entwicklung der Leitlinie -Diagnostik unterstützt. Ich wünsche mir, dass die S3-Leitlinie eine breite Anwendung findet, damit deutlich mehr betroffene Kinder und Jugendliche die Chance haben, durch frühzeitige Diagnose optimal behandelt und gefördert zu werden. Ihre Marlene Mortler, MdB Drogenbeauftragte der Bundesregierung Diagnostik der Fetalen Alkoholspektrumstörungen Kurzfassung, Langfassung und Leitlinienbericht http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/022-025.html Rückfragen Dr. med. Dipl.-Psych. Mirjam N. Landgraf mirjam.landgraf@med.uni-muenchen.de Klinikum der Universität München Dr. von Haunersches Kinderspital Pädiatrische Neurologie, Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie ispz Hauner www.ispz-hauner.de Gesellschaft für Neuropädiatrie www.neuropaediatrie.com Patientenvertretung / Selbsthilfegruppe Deutschland e.v. Fr. Gisela Michalowski Fr. Dr. med. Wendelina Wendenburg www.fasd-deutschland.de Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de Drogenbeauftragte der Bundesregierung www.drogenbeauftragte.de

ANLAUFSTELLEN Heckscher Klinikum München (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) Hr. Dr. med. Martin Sobanski martin.sobanski@heckscher-klinik.de SPZ, Elisabeth Krankenhaus Essen spz@contilia.de Sozialpädiatrische Zentren Kinder- und Jugendärzte juristisch Fr. Gila Schindler Rechtsanwältin für Kinder- und Jugendhilferecht, Heidelberg schindler@sojura.de Hr. Alexander Klemme Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht und allgemeines Strafrecht, Bielefeld mail@ra-klemme.de -Zentrum Charité Berlin Hr. Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Spohr, Fr. Heike Wolter fasd-zentrum@charite.de Evangelischer Verein Sonnenhof Fachzentrum, Berlin Fr. Dipl.-Psych. Gela Becker sonnenhof-ev@t-online.de Universität Flensburg und Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Berlin-Lichtenberg Fr. Dipl.-Psych. Jessica Wagner Jessica-Christine.Wagner@uni-flensburg.de -Ambulanz Walstedde Hr. Dr. rer. med. Dipl.-Psych. Reinhold Feldmann info@tagesklinik-walstedde.de SPZ Leipzig, FHLE e.v. Fr. Dr. med. Heike Hoff-Emden heike.hoff-emden@fhle.de Kinderklinik und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital der Universität München (LMU), integriertes Sozialpädiatrisches Zentrum (ispz Hauner) (www.ispz-hauner.de), Ambulanz für Risikokinder mit ToxinExposition in der SchwangerSchaft (TESS) Fr. Dr. med. Dipl.-Psych. Mirjam N. Landgraf mirjam.landgraf@med.uni-muenchen.de

MITARBEITER Expertinnen / Experten Dipl.-Psych. Gela Becker Dr. med. Antje Erencin Dr. rer.med. Reinhold Feldmann, Dipl.-Psych. Dr. med. Heike Hoff-Emden Prof. Dr. med. Ina Kopp Dr. med. Dipl.-Psych. Mirjam Landgraf Gisela Michalowski Gila Schindler Dr. med. Martin Sobanski Dipl.-Psych. Jessica Wagner Heike Wolter Dr. med. Wendelina Wendenburg Funktion Fachliche Leiterin Evangelischer Verein Sonnenhof e.v. -Fachzentrum, Berlin Elisabeth Krankenhaus, SPZ Essen Klinik für Kinder- und Jugendmedizin - Allgemeine Pädiatrie des Universitätsklinikums Münster und -Ambulanz Walstedde Leitende Ärztin SPZ Leipzig, FHLE e.v. Leiterin AWMF - IMWi (nicht stimm-berechtigt) Leiterin der Ambulanz für Toxinexposition in der Schwangerschaft, ispz Hauner, Dr. von Haunersches Kinderspital, Klinikum der Universität München (LMU) Vorsitzende der Patientenvertretung Deutschland e.v. Rechtsanwältin für Kinder- und Jugendhilferecht Leiter der Abteilung für Entwicklungsstörungen, kbo-heckscher Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, München Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Berlin-Lichtenberg und Universität Flensburg -Zentrum, Charité Berlin Vorstand der Patientenvertretung Deutschland e.v. Autoren der Leitlinie Dr. med. Dipl.-Psych. Mirjam N. Landgraf Prof. Dr. med. Florian Heinen Organisation der Leitlinienentwicklung Dr. med. Dipl.-Psych. Mirjam Landgraf (Leitlinienkoordination und verfassung, systematische Literaturrecherche, Moderation und Leitlinien-Sekretariat) Prof. Dr. med. Florian Heinen (Leitlinienkoordination und Moderation) Prof. Dr. med. Ina Kopp (Methodische Führung und Moderation) Albert Kern (Organisatorische Unterstützung und Ansprechpartner im BMG) Dr. Kirsten Reinhard (Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten) Beteiligte Fachgesellschaften / Berufsverbände / MandatsträgerInnen Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Gesellschaft für Neuropädiatrie Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft Deutscher Hebammenverband Berufsverband der deutschen Psychologinnen und Psychologen Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Prof. Dr. med. Florian Heinen Prof. Dr. med. Florian Heinen Dr. med. Juliane Spiegler Prof. Dr. med. Tamme Goecke Prof. Dr. med. Rolf F. Maier Prof. Dr. med. Frank Häßler Dr. med. Anette Stiegler Prof. Dr. Dipl.-Psych. Tanja Hoff PD Dr. med. Gerhard Reymann Prof. Dr. rer. medic. Rainhild Schäfers Jule Friedrich Dipl.-Psych. Laszlo A. Pota Dr. Dr. med. Nikolaus Weissenrieder Ab 08.01.2016: Dr. med. Matthias Brockstedt Dr. med. Gabriele Trost-Brinkhues