Ab ins Studium 2013. Seite 1

Ähnliche Dokumente
Hochschulinformationstage 2013

Was macht eigentlich ein Jurist?

Informationen zum Studienverlauf. 03. Juni 2015

Einführungswoche 2012: Das Prüfungsamt

Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth

Jurastudium und dann? Fragen und Antworten rund um das Referendariat

Modularisiertes Angebot ab WS 08/09

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2009 [strechtswiss] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen)

STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Stand: Studienziel: Erste juristische Prüfung

STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG. Rechtswissenschaft. Zentrale Studienberatung

Einführung in das Jura-Studium Wintersemester 2015/2016

Stand: 31. Januar 2017

Studienplan WS. (Für Studienbeginn in einem Wintersemester ab dem Wintersemester 2014/2015)

Öffentliches Recht Grundkurs Öffentliches Recht I (Einführung in das Öffentliche Recht, 3 SWS Grundrechte)

Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

Vom 16. Dezember 2010

Öffentliches Recht Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

1. Semester (WS) Std. ZivilR Grundkurs I 6 Std. Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Recht der Wirtschaft

Studien- und Prüfungsordnung für das Aufbaustudium Recht der Wirtschaft

Rechtswissenschaft. Erste juristische Prüfung

Stand: 14. Juli 2015

Studium der Rechtswissenschaften und juristische Fallpraxis

Studienbüro Jura. Hauptstudium

Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom /2011

Stand: 26. September 2011

Die Nachweise sind in beglaubigter Kopie einzureichen oder in Kopien zu denen Sie die Originale vorlegen.

(Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

- 9/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung. der Universität Passau. für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

1/2007 Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom Seite 31. Studienordnung der Juristischen Fakultät

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studiengang Rechtswissenschaft (Jura)

Genehmigt vom Präsidium der Johann Wolfgang Goethe- Universität am 28. Juli 2008

Die juristische Ausbildung in Trier ab Studienbeginn WS 2003/04

Rechtswissenschaft. Erste juristische Prüfung

Studienplan Jura. unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen sowie wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung

Studienplan Rechtswissenschaft vom Pflichtveranstaltungen

Crashkurs Strafrecht Wintersemester 2018/19

Studienplan Rechtswissenschaft vom *

Studienplan Rechtswissenschaft vom

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer

Studienordnung der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (StudO)

A. Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB durch Schlagen des L mit der Tüte

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

a) Pflichtveranstaltungen BGB, AT 4 AK Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) 4 AK Strafrecht, AT 4 AK Einführung in die Rechtsgeschichte 2 ZP

Studium der Rechtswissenschaft Berufsfelder für Juristen

Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Empfehlungen zum Aufbau des Studiums mit Studienbeginn im Sommersemester

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer

Musterstudienplan (neues Recht)

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden

Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Oberlandesgericht Rostock. Referendariat. in Mecklenburg-Vorpommern. Klein, aber fein. Mecklenburg-Vorpommern Land zum Leben

Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v )

Einführung in die deutsche Rechtssprache

Antrag auf Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung (NJAG 93/96/01)

1.1 Von 389 Rechtskandidatinnen und Rechtskandidaten haben 277 (71,20 %) (2007: 75,09 %) die Prüfung bestanden. Die Noten verteilen sich wie folgt:

Aufgrund von 18 Absatz 2 Satz 1 und 21 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit 70 Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Vom 16. Oktober Artikel 1

Der Studiendekan. Studien- und Prüfungsordnung

I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Einführung in das deutsche Recht und die Rechtswissenschaft

AUSWERTUNG DER BEFRAGUNG DER STUDENTEN DER RECHTSWISSENSCHAFTEN AN DER EUROPA-UNIVERSITÄT VIADRINA FRANKFURT (ODER)

Klausuren_ID Fach Professor Jahr Punkte Thema S1 (K) Große Übung Momsen WS 13/14 2 Abgrenzung Raub/Räuberische Erpressung, Räuberischer Diebstahl,

Musterstudienplan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (gem. Beschluss des Fakultätsrates vom 27.

Studium der Rechtswissenschaft. Universität Potsdam

Wahlmöglichkeiten der Nebenfächer im Studiengang Master of Science in Humangeographie. Volkswirtschaftslehre (VWL)

Studienplan Jura. unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen sowie wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung

Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache

Wahlfachgruppenangebot der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam ab Wintersemester 2001/2002

facebook.com/jurservice.luh Seite 1

Wie werde ich Jurist?

Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Erste Satzung zur Änderung der Ordnung. Die Ordnung für die rechtswissenschaftlichen Bachelor-Zweitfachstudiengänge. Universität Potsdam

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Vergabe von ECTS an internationale Studierende Rechtswissenschaftliche Fakultät

Konsolidierte Fassung - Stand

Musterstudienplan Rechtswissenschaft (Studienordnung 2016)

Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Hamburg

Jahresbericht für 2010

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 058 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte

Transkript:

Seite 1

Soll ich Rechtswissenschaften studieren? oder: Was macht eigentlich ein Jurist? Seite 2

Klassische Rechtsberufe Richter Staatsanwalt Rechtspfleger Verwaltungsjurist Amtsanwalt Rechtsanwalt Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Notar Justizvollzugsbeamter Rentenberater Patentanwalt Verwaltungsfachangestellter Polizist Seite 3

Allroundtalent: Der Volljurist Geschäftsführer oder Vorstand Unternehmens- und Verbandsjurist (Syndikus) Sachbearbeiter in den Versicherungen und Banken Politik... Seite 4

Was muss ich mitbringen? Gute Juristinnen und Juristen haben: ein ausgeprägtes analytisches Denkvermögen überdurchschnittliche Abstraktionsfähigkeiten Talent für logische Schlußfolgerungen Sind sprachlich gewandt, präzise Verantwortungsbewußt Unanhängig im Urteil Gespür für praktische Lösungen Seite 5

Was macht denn nun eigentlich ein Jurist? unbekannten Sachverhalt ermitteln Sachverhalt nach rechtlichen Gesichtspunkten strukturieren einschlägige Vorschriften definieren Subsumtion Formulierung einer Rechtsfolge rechtliche Bewertung des Tatbestandes Durchsetzung der Rechtsfolge Seite 6

Vor dem Beruf kommt das Studium Seite 7

Die juristische Benotungskultur... sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend mangelhaft unge nüge nd 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Durchschnittsnote Erste Prüfung: 6,5 Punkte ca. 30 % nicht bestanden ca. 10 % endgültig nicht bestanden Durchschnittsnote Zweite Staatsprüfung: 7,0 Punkte ca. 17 % nicht bestanden ca. 4 % endgültig nicht bestanden Seite 8

Das Studium - Inhalte (Auswahl) Vertragsrecht Deliktsrecht Sachenrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Familienrecht Erbrecht Prozessrecht (ZPO) Zivilrecht Allgemeiner Teil Besonderer Teil 1 und 2 Völkerstrafrecht Kriminologie Prozessrecht (StPO) Strafrecht Verfassungsrecht 1 und 2 Europarecht Allgemeines Verwaltungsrecht Polizeirecht Baurecht Kommunalrecht Öff. Recht Rechtsgeschichte Rechtsphilosophie Rechtssoziologie e.a. Grundlagen Seite 9

Das Studium - Von der Einführung bis zur Ersten Prüfung Studium bis zur Zwischenprüfung spätestens mit Ende des 4. Fachsemesters Übungen für Fortgeschrittene ca. bis zum 8. Fachsemester im Durchschnitt 11 Fachsemester Vorbereitung Pflichtfachprüfung ca. bis zum 8. Fachsemester Schwerpunktstudium 2 Fachsemester Pflichtfachprüfung Erste Prüfung Seite 10

Das Studium - Art der Prüfungen Klausuren zum Ende der Vorlesungszeit (Zwischenprüfung) während der Vorlesungszeit (Übungen) Hausarbeiten (während der vorlesungsfreien Zeit) Referate und Vorträge in einzelnen Grundlagenfächern in der Schwerpunktbereichsprüfung Seite 11

Das Studium - Pflichtpraktika in der vorlesungsfreien Zeit müssen drei Praktika zu je vier Wochen absolviert werden Amtsgericht (deutschlandweit) Rechtsanwalt oder Rechtsabteilung eines Unternehmens (weltweit) Verwaltungsbehörde (weltweit) Seite 12

Das Studium - bis zur Zwischenprüfung eine Hausarbeit mind. 2 Klausuren mit insges. mind. 12 Punkten Zivilrecht eine Hausarbeit (oder im Öff. Recht) mind. 2 Klausuren mit insges. mind. 12 Punkten Strafrecht eine Hausarbeit (oder im Strafrecht) mind. 2 Klausuren mit insges. mind. 12 Punkten Öff. Recht Hausarbeit oder Klausur oder Vortrag/Referat Grundlagen Seite 13

Das Studium Übungen für Fortgeschrittene eine Hausarbeit 2 von 4 Klausuren Zivilrecht eine Hausarbeit 2 von 4 Klausuren Strafrecht eine Hausarbeit 2 von 4 Klausuren Öff. Recht Methodenlehre Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Sonstiges Fremdsprache Schlüsselqualifikation Seite 14

Das Studium - Die Erste Prüfung Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Pflichtfachprüfung vor dem Justizministerium (Landesjustizprüfungsamt) Seite 15

Das Studium - Der Schwerpunktbereich Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung [ ] sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. ( 4 a Abs. 1 NJAG) Zivilrecht Strafrecht Öff. Recht Grundlagen Seite 16

Das Studium - Der Schwerpunktbereich SP 1 - Familien- und Erbrecht sowie Grundlagen des Rechts SP 2 - Arbeit, Unternehmen, Soziales SP 3 - Handel, Wirtschaft und Unternehmen SP 4 - Strafverfolgung und Strafverteidigung Zivilrecht Strafrecht SP 5 - Internationales und Europäisches Recht SP 6 - Verwaltung SP 7 - IT-Recht und Geistiges Eigentum SP 8 - Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht Öff. Recht Grundlagen Seite 17

Das Studium - Der Schwerpunktbereich ab dem 5. Semester Dauer: zwei Semester insgesamt mindestens 16 Semesterwochenstunden Studienarbeit (Bearbeitungszeit sechs Wochen) als Abschlussarbeit Zivilrecht Referat zur Studienarbeit Strafrecht Öff. Recht mündliche Prüfung (Gruppenprüfung; 1 bis 1 ½ Stunden) Grundlagen Seite 18

Das Studium - Examensvorbereitung (Pflichtfachprüfung) HannES - Hannoversches Examensstudium einjähriges Examinatorium mit allen prüfungsrelevanten Inhalten Klausurenkurs mit zwei Klausuren und Besprechungen pro Woche Seite 19

Das Studium - Pflichtfachprüfung 3 Aufsichtsarbeiten 1 Aufsichtsarbeit 2 Aufsichtsarbeiten Zivilrecht Strafrecht Prüfungsgespräch Prüfungsgespräch Prüfungsgespräch Öff. Recht Seite 20

Was man nach der Ersten Prüfung ist... Titel: geprüfter Rechtskandidat Möglichkeit der Verleihung des Grades Diplom-Jurist oder Diplom-Juristin geringe Erwerbsmöglichkeiten mit der Ersten Prüfung Seite 21

Das Referendariat 1. Pflichtstation: Zivilgericht 5 Monate 2. Pflichtstation: Staatsanwaltschaft 3 Monate 3. Pflichtstation: Verwaltung 3 Monate 4. Pflichtstsation: Rechtsanwalt 9 Monate Examensklausuren 2 Wochen Wahlstation 4 Monate Mündliche Examensprüfung ein Tag Seite 22

Das Referendariat - Zweite Staatsprüfung (Assessorexamen) 8 Klausuren (jeweils 5 Stunden) und eine mündliche Prüfung mit einem Aktenvortrag (insgesamt rund 4 Stunden) Befähigung zum Richteramt Voraussetzung um Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt zu werden Zugang zum höheren Verwaltungsdienst (Verwaltungsjurist) Befugnis die Bezeichnung Assessor (Ass. iur.) zu führen Berufsaussichten nach der Zweiten Staatsprüfung mit Prädikatsexamina (ab 9,00 Punkten) ohne Prädikatsexamina Seite 23

Warum ausgerechnet Hannover? junges Kollegium ausgewogenes und vielfältiges Schwerpunktstudium starke Einbeziehung des europäischen Rechts Ergänzungs- und Weiterbildungsstudiengänge ELPIS I (Zertifikatsstudium im Europäischen Recht) ELPIS II (Masterstudium im Europäischen Recht) EULISP I (Masterstudium im IT-Recht) EULISP II (Bachelor IT-Recht) ADVO-Z (Anwaltsorientiertes Zertifikatsstudium) ausgezeichnetes Examensstudium (HannES) Seite 24

Fragen? www.jura.uni-hannover.de Seite 25

Wie sieht das Studium konkret aus? Seite 26

Videoeinblicke in das Studium der Rechtswissenschaften http://www.jura.unihannover.de/videoeinblicke.html?&no_cache=1 Seite 27

Der Sachverhalt Till schlägt in der Dorfkneipe den Xaver zusammen, um ihm 8000 abzunehmen, die sich in der Jacke des X befinden. T schlägt den Kopf des X mehrfach auf den Tresen und bricht ihm dabei die Nase. T nimmt sich das Geld des X. X schreit dem T fluchend zu, er werde wiederkommen und ihn erschießen und verlässt daraufhin fluchtartig die Kneipe. Er besorgt sich das abgesägte Schrotgewehr seines Opas und kommt wenig später in die Kneipe zurück. Er stellt sich vor T auf, nimmt seinen Mantel zur Seite, so dass der vordere Teil des Gewehres sichtbar wird. X fordert den T auf, ihm sein Geld zurück zu geben und sich zu entschuldigen. Augenblicklich schießt T mit einem Revolver, den er erst am Tag zuvor seinem Vater, dem Dorfpolizisten, gestohlen hat, zweimal in Richtung des X. Einer der Schüsse trifft den zufällig hinter X stehenden Dieter tödlich. Der andere Schuss trifft den X am Oberarm. T rechnet bei Abgabe der Schüsse mit dem Tod des X und hält den Tod des D für möglich. X wird in ein Krankenhaus eingeliefert und stirbt dort nach gelungener Operation an einer Wundinfektion. Wie hat sich der T strafbar gemacht? 211 StGB (Mord) und Vermögensdelikte sind nicht zu prüfen. Seite 28

Das Gutachten - Überblick A. Körperverletzung durch den Schlag auf den Tresen, 223 StGB B. Qualifikation der Körperverletzung, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB C. Schwere Körperverletzung, 226 StGB D. Totschlag durch Schuss auf den X, 212 StGB E. Totschlag durch Schuss auf den D, 212 StGB Seite 29

Das Gutachten A. Körperverletzung durch den Schlag auf den Tresen, 223 StGB I. Tatbestand (1) Objektiver Tatbestand (a) einen anderen (b) am Körper (c) verletzt (2) Subjektiver Tatbestand Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsvoraussetzungen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Ergebnis Seite 30

Das Gutachten B. Qualifikation der Körperverletzung, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB I. Tatbestand (1) Objektiver Tatbestand (a) Objektiver Tatbestand des 223 StGB (b) 224 Abs. 1 Nr. 2 (gefährliches Werkzeug) (c) 224 Abs. 1 Nr. 5 (eine das Leben gefährdende Behandlung) (2) Subjektiver Tatbestand Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsvoraussetzungen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Ergebnis Seite 31

Das Gutachten C. Schwere Körperverletzung, 226 Abs, 1 Nr. 1-3 StGB I. Tatbestand (1) Objektiver Tatbestand (a) Sehvermögen, Gehör, Sprechvermögen, Fortpflanzungsfähigkeit (b) Verlust eines wichtigen Körpergliedes (c) Entstellung, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit, Behinderung II. Ergebnis Seite 32

Das Gutachten D. Totschlag durch Schuss auf den X, 212 StGB I. Tatbestand (1) Objektiver Tatbestand (a) Taterfolg: Tod des X (b) Tathandlung: Schuss des T (c) Kausalität (d) objektive Zurechenbarkeit (2) Subjektiver Tatbestand Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsvoraussetzungen Seite 33

Das Gutachten D. Totschlag durch Schuss auf den X, 212 StGB II. Rechtswidrigkeit (1) Notwehrlage, 32 StGB (a) Angriff durch den X (b) gegenwärtig (c) rechtswidrig (i) 229, 230 BGB (ii) 32 StGB (Notwehr durch den T?) (2) Notwehrhandlung (a) Erforderlichkeit (geeignet und relativ mildestes Mittel) (b) Gebotenheit (Notwehrprovokation) Seite 34

Das Gutachten D. Totschlag durch Schuss auf den X, 212 StGB III. Schuld (1) Notwehr, 33 StGB (2) Notstand, 35 StGB IV. Ergebnis Seite 35

Das Gutachten E. Totschlag durch Schuss auf den D, 212 StGB I. Tatbestand (1) Objektiver Tatbestand (a) Taterfolg: Tod des D (b) Tathandlung: Schuss des T (c) Kausalität und objektive Zurechenbarkeit (2) Subjektiver Tatbestand (a) Eventualvorsatz (b) bewusste Fahrlässigkeit II. Rechtswidrigkeit (s.o.) III. Schuld (s.o.) IV. Ergebnis Seite 36

Das Gutachten F. Gesamtergebnis T ist strafbar wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Tatmehrheit mit dem Totschlag an X, in Tatmehrheit mit dem Totschlag an D, 212 StGB. Seite 37