Falschparken oder zu schnelles Fahren auf der Autobahn je nach Verkehrsverstoß müssen Sie mit Geldbußen, n in Flensburg oder sogar rechnen. Zurich gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen, die je nach Gefährdung oder Schädigung anderer von den unten stehenden Angaben abweichen können.,, geordnet nach Verkehrsverstoß: Falschparken Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erhöhte Geschwindigkeit verkehrswidriges Überholen geringes Abstandhalten Vergehen auf Autobahn oder Kraftfahrstraße Missachtung von Vorfahrt, Stopp-Zeichen oder Ampel Vergehen beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil Vergehen am Fußgängerüberweg technische Mängel verspätete Abgas- oder Hauptuntersuchung unzureichende Personensicherung Telefonieren ohne Freisprechanlage Verkehrsvergehen als Radfahrer Verkehrsvergehen als Fußgänger Winterreifen Verkehrsverstöße im Ausland Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist laut ACE, dass der Verstoß mehr als 70 Euro kostet inklusive der Verfahrenskosten. Dadurch können theoretisch auch geringere er vollstreckt werden.
Falschparken Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 65 1 - Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Alkohol/Drogen Kfz geführt mit 0,5-1,09 Promille Blutalkohol 0,25-0,54 mg/l Atemalkohol oder nachgewiesenem Drogenkonsum Verstoß gegen Alkoholverbot für Fahranfänger 500 1 2 1 1 500 1 2 1 250 1 1-1 gilt nur bei erstmaligem Vergehen. Bei wiederholtem Überschreiten der Grenzen erhöht sich das auf bis zu 1.500 EUR und es wird ein für 3 Monate erteilt. Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit einer Geldstrafe, 3 n und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird. Erhöhte Geschwindigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten um 21-25 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung 26-30 km/h 100 1 (1 1) ) 31-40 km/h 160 2 1 41-50 km/h 200 2 1 51-60 km/h 280 2 2 61-70 km/h 480 2 3 mehr als 70 km/h 680 2 3 Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten um 21-25 km/h 70 1-26-30 km/h 80 1 (1 1) ) 31-40 km/h 120 1 (1 1) ) 41-50 km/h 160 2 1 51-60 km/h 240 2 1 61-70 km/h 440 2 2 mehr als 70 km/h 600 2 3 1) gilt, wenn innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h festgestellt wurde. Verkehrswidriges Überholen Überholen Überholen unter Missachtung von Verkehrszeichen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der Überholte überholt 70 1 - rechts Überholen außerorts 100 1 - Überholen bei unklarer Verkehrslage oder möglicher Behinderung des Gegenverkehrs Überholen unter Missachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung 100 1-150 1 -
Überholen Überholen mit Gefährdung 250 2 1 Überholen mit Sachbeschädigung 300 2 1 Geringes Abstandhalten Abstand nicht eingehalten zu geringer Abstand bei mehr als 80 km/h 5/10 d. h. T. 1) / 2) 4/10 d. h. T. 3/10 d. h. T. 2/10 d. h. T. 1/10 d. h. T. 100 1-160 1 1 3) 240 1 2 3) 320 1 3 3) zu geringer Abstand bei mehr als 130 km/h 100 2-5/10 d. h. T. 1) / 2) 4/10 d. h. T. 3/10 d. h. T. 2/10 d. h. T. 1/10 d. h. T. 180 2-240 2 1 320 2 2 400 2 3 1) d. h. T. = des halben Tachowerts 2) Beispiel: halber Tachowert bei 80 km/h entspricht 40 m Abstand 3) bei mehr als 100 km/h Vergehen auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
Autobahn/Kraftfahrstraße gegen Rechtsfahrgebot verstoßen und andere Verkehrsteilnehmer behindert auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt Seitenstreifen benutzt, um am Stau vorbeizufahren beim Einfädeln die Vorfahrt nicht beachtet und den Vorfahrtberechtigten gefährdet außerhalb der Anschlussstellen eingefahren mit Gefährdung anderer 70 1 - Wenden oder Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einfahrt/Ausfahrt auf Nebenfahrbahn/Seitenstreifen 130 1 - auf durchgehender Fahrbahn 200 2 1 Missachtung von Vorfahrt, Stopp-Zeichen oder Ampel Vorfahrt/Stopp-Zeichen /Ampel Missachtung der Vorfahrt und Gefährdung des Vorfahrtberechtigten Stopp-Zeichen nicht befolgt mit Gefährdung des Vorfahrtberechtigten Rotlicht der Ampel missachtet 100 1-70 1-90 1 - mit Gefährdung 200 2 1 mit Sachbeschädigung 240 2 1 Rotlicht der Ampel länger als 1. Sek. missachtet 200 2 1 mit Gefährdung 320 2 1 mit Sachbeschädigung 360 2 1
Vergehen beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil Rechtsabbiegen mit Grünpfeil an einer Ampel vor dem Abbiegen nicht angehalten beim Abbiegen den Querverkehr gefährdet 70 1-100 1 - Vergehen am Fußgängerüberweg Fußgängerüberweg an einem Fußgängerüberweg, den jemand erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht an einen Fußgängerüberweg, den jemand erkennbar benutzen wollte, nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren an einem Fußgängerüberweg überholt Technische Mängel Technische Mängel am Fahrzeug amtliches Kennzeichen abgedeckt, z. B. mit Glas oder Folie Kraftfahrzeug in mangelhaftem Zustand gefahren, beispielsweise mit abgefahrenen Reifen oder defekter Lenkung/Bremsen 65 - -
Verspätete Abgas- oder Hauptuntersuchung Abgas- oder Hauptuntersuchung Frist der Hauptuntersuchung um 4 bis 8 Monate überschritten Frist der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten 75 2 - Unzureichende Personensicherung Personensicherung missachtet Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert Kind ohne Sicherung befördert Telefonieren ohne Freisprechanlage Missachtung des Handyverbotes Telefonieren durch den Kfz-Führer ohne Freisprechanlage Verkehrsvergehen als Radfahrer Art der Verstöße Als Radfahrer freihändig gefahren 5 - - mit Kopfhörern gefahren 10 - -
Art der Verstöße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße gefahren 20 - - mit Behinderung 25 - - mit Gefährdung 30 - - mit Sachbeschädigung 35 - - bei Rotlicht über die Ampel gefahren 45 1 1) - mit Gefährdung 100 1 1) - mit Sachbeschädigung 120 1 1) - während der Fahrt telefoniert 25 - - Verstöße gegen Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung) ohne Klingel oder Lampen gefahren bei Dunkelheit ohne Licht gefahren mit defekten Bremsen gefahren 20 - - 20 - - 10 - - Nebeneinander gefahren mit Behinderung 20 - - mit Gefährdung 25 - - mit Sachbeschädigung 30 - - Missachtung der Radwegbenutzungspflicht (inkl. Fahren in nicht zugelassener Richtung) ohne Behinderung 20 - - mit Behinderung 25 - - mit Gefährdung 30 - - mit Sachbeschädigung 35 - - Im Fußgängerbereich einen Fußgänger gefährdet bei dort zugelassenem Fahrzeugverkehr bei dort nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 20 - - 25 - - 1) nur bei Besitz eines gültigen Führerscheins
Verkehrsvergehen als Fußgänger Art der Verstöße trotz Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten mit Gefährdung eines anderen 5 - - 5 - - 5 - - mit Unfallfolge 10 - - an Rotlicht über die Straße gegangen 5 - - mit Unfallfolge 10 - - Autobahn oder Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle betreten 10 - - Winterreifen Art der Verstöße Fahren ohne Winterreifen bei Schnee, Eis und Matsch mit Behinderung Tipp: Gegen den bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Stand Mai 2014. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden von uns nach bestem Wissen aus verschiedenen Quellen zusammengestellt und sorgfältig geprüft. Trotzdem können wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.