Frankfurter Straße 26 63607 Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/ 6107126 E-Mail: poststelle-aufenau@schule.mkk.



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Frankfurter Straße 26 63607 Wächtersbach Telefon: 06053/ 2322 Fax: 06053/ 6107126 E-Mail: poststelle-aufenau@schule.mkk.de Homepage: www.grundschule-aufenau.de

Liebe Eltern, wir begrüßen Sie und Ihr Kind ganz herzlich in der Grundschule Aufenau. Um Ihnen den Start in der neuen Umgebung zu erleichtern, hat das Kollegium ein Informationsheft zusammengestellt, das Ihnen einen ersten Überblick ermöglichen soll. Es empfiehlt sich, dieses Heft für die Dauer der Grundschulzeit aufzubewahren, da es z.b. auch die Schulregeln für Ihr Kind enthält. I N H A L T S Ü B E R S I C H T Kollegium 03 Statistik zum Schuljahr 03 Gebäude und Umgebung 03 Schulzeiten 04 Unterricht 04 Hausaufgaben 05 Frühstück 05 Hofpausen 06 Förderkurse 06 Bücherei 06 Sport 06 Feste, Feiern und Aktionen 07 Vorlaufkurs 08 Zeugnisse 08 Ferien 09 Betreuung 09 Elternbeirat 10 Schulkonferenz 10 Förderverein 11 Schulbücher 11 Schulregeln für Eltern 12 Krankmeldungen 15 Hausaufgabentipps 16 Schulordnung 18 Infektionsschutzgesetz 20 2 Seite

Das Kollegium Das Kollegium setzt sich im Schuljahr 2016/17 zusammen aus fünf Lehrerinnen: Frau Szulcyk, Frau Potocnik-Ott, Frau Schmitt, Frau Lamm und Frau Reining als Rektorin. Eine Beratungslehrkraft ist mit einigen Stunden vom Beratungs- und Förderzentrum zu uns abgeordnet. Statistik zum Schuljahr 2015/16 Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler: 61 Anzahl der Grundschulklassen: 4 Personal: Sekretärin Frau Hohmann (4 Stunden), Hausmeister Eckert (7 Stunden), Reinigungskraft Frau Koch Herr Gebäude und Umgebung Die Schule verfügt über ein Hauptgebäude (Neubau) mit vier Klassenräumen und einem Verwaltungsbau mit Schulbücherei und der Betreuung des Fördervereins. Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes ist eine Küchenzeile integriert, welche auch als Schulküche fungiert. Am Vormittag steht uns für den Sportunterricht das Kulturhaus der Stadt zur Verfügung. Der Schulhof ist mit Spielgeräten ausgestattet. Zusätzlich werden bei geeignetem Wetter Kleinspielgeräte aus dem Spielhaus ausgegeben. 3

Schulzeiten Gleitzeit 7.30 Uhr - 7.45 Uhr 1. Stunde 7.45 Uhr - 8.30 Uhr 2. Stunde 8.30 Uhr - 9.15 Uhr Frühstück Hofpause 9.15 Uhr - 9.25 Uhr 9.25 Uhr - 9.45 Uhr 3. Stunde 9.45 Uhr - 10.30 Uhr 4. Stunde 10.30 Uhr - 11.15 Uhr Hofpause 11.15 Uhr - 11.30 Uhr 5. Stunde 11.30 Uhr - 12.15 Uhr 6. Stunde 12.15 Uhr - 13.00 Uhr Der Unterricht Die Stundentafel in Hessen sieht folgende Unterrichtsverteilung vor. Klasse 1 und 2 Klasse 3 und 4 Fach Stunden Fach Stunden Deutsch 6 Deutsch 5 Sachunterricht 2 Sachunterricht 4 Mathematik 5 Mathematik 5 Religion 2 Religion 2 Kunst/ Werken/ Kunst/ Werken/ Textiles Gest. 2 Textiles Gest. 2 Musik 1 Musik 1 Sport 3 Sport 3 Englisch 2 Summe 21 Summe 24 4

Hausaufgaben Ihr Kind benötigt täglich ein Hausaufgabenheft, da dieses ebenfalls als Mitteilungsheft dient. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, ob eine Lehrkraft etwas in das Heft geschrieben hat oder Ihr Kind noch Hausaufgaben bis zum Folgetag zu erledigen hat. Auf folgende Weise wird mit Hausaufgaben, entsprechend der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), verfahren. 1. Hausaufgaben werden täglich auf Vollständigkeit/ Vorhandensein mittels Selbstkontrolle, Sichtung oder Vortragen in der Klassengemeinschaft überprüft. - Haken/ Smiley bedeutet, dass es vom Lehrer gesehen wurde. - Unterschrift bedeutet, dass die Hausaufgabe von der Lehrkraft auf Richtigkeit kontrolliert wurde. 2. Fehlende oder unvollständige Hausaufgaben werden mittels eines Stempels im Hausaufgabenheft festgehalten. 3. Ob der Stempel bezgl. der fehlenden Hausaufgaben unterschrieben und die Hausaufgaben nachgearbeitet wurden wird nur einmal durch die Lehrkraft überprüft. 4. Über die Ferien werden keine Hausaufgaben aufgegeben. Mehrfaches Fehlen der Hausaufgaben wird von der Lehrkraft notiert und fließt in die Zeugnisnote ein. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie gewährleisten, dass Hausaufgaben erledigt werden. Das gemeinsame Frühstück Für die gemeinsame Frühstückspause soll jedes Kind etwas mitbringen. An unserer Schule wird ein zuckerfreier Vormittag gelebt. Ein gesundes Brot, Obst oder rohes Gemüse wird Ihrem Kind sicher schmecken. Es sollte nicht zu reichhaltig, sondern dem Essverhalten angepasst sein. Süßigkeiten sind nicht gestattet. 5

In einer stabilen Box verpackt bleibt das Frühstück appetitlich und vermeidet Müll. Sehr wichtig sind Getränke wie ungesüßter Tee oder Wasser. Hofpausen / Spielpausen In den Pausen gehen die Kinder auf den Schulhof und können sich in der Spielkiste zusätzlich Bälle, Seile, Reifen und viele andere Dinge ausleihen. Nur bei heftigem Regen oder Gewitter findet die Regenpause statt. Die Kinder bleiben in den Klassenräumen und können dort spielen oder sich unterhalten. Förderkurse Wir führen differenzierte Förderungen einzelner Schüler während des regulären Unterrichtes durch, um zeitweilig auftretenden Leistungsschwächen sofort entgegenzuwirken und diese abzubauen. Inwieweit diese Differenzierungsstunden angeboten werden können, richtet sich nach der Zuweisung der Lehrerstunden für unsere Schule zu Beginn des jeweiligen Schuljahres. Unsere kleine Schulbücherei wird von dem Büchereiteam geleitet. Die Bücherei befindet sich im Verwaltungsbau. Für unsere Leseratten stehen hier ca. 400 Bücher und zahlreiche Hörbücher zur Verfügung, die wir zum Teil auch durch Elternspenden anschaffen Bücherei 6

konnten. Wir haben viele Sachbücher zu den unterschiedlichsten Themen. Es gibt jedoch auch Bilderbücher, Bücher für Anfänger und geübte Leser. Pferdebücher, Märchen, Comics, Detektivgeschichten, Hexen- und Zaubergeschichten, Bücher mit Experimenten und Bastelanleitungen und auch alte Bücher von früher lassen das Lesen zum Erlebnis werden. Um den Schülern das Zurechtfinden zu erleichtern, haben die Bücher eine farbige Markierung am Buchrücken. Ab dem zweiten Schulhalbjahr in Klasse 1 haben die Kinder die Möglichkeit, sich Bücher auszuleihen und wieder zurückzubringen. Die Buchausleihe ist kostenlos. Verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Sport Die Turnhalle liegt etwa zehn Gehminuten von der Schule entfernt. Im Rahmen des Sportunterrichtes wird in den dritten Klassen Schwimmunterricht erteilt. Dieser findet in einer Doppelstunde in der Schwimmhalle des Reha-Zentrums in Bad Orb statt (Beförderung mit dem Bus). Feste, Feiern und Aktionen Das erste Fest des Schuljahres ist die Einschulungsfeier für unsere Schulanfänger, zu der Eltern und Angehörige recht herzlich eingeladen sind. Nach dem Einschulungsgottesdienst wird unseren Schulanfängern ein kleines Programm durch alle Schüler im Mehrzweckraum vorgeführt und die Paten der vierten Klasse stellen sich vor. Danach gehen die Kinder zusammen mit ihrer Klassenlehrerin in den Klassenraum. Die Eltern bleiben im Mehrzweckraum und werden dort von Eltern der zweiten Jahrgangsstufe mit Kaffee und Kuchen bewirtet. Abschließend können die Eltern ebenfalls in den Klassenraum gehen und Fotos mit Kind und Schultüte machen. 7

Jährlich führen wir im Sommer eine Projektwoche durch. In dieser Woche bieten die Lehrer verschiedene Projekte an. Am Samstag nach der Projektwoche feiern wir unser Schulfest. Am Martinsumzug des Kindergartens beteiligen sich die Kinder unserer Schule ebenfalls. In den Klassen 1 und 2 werden hierfür Laternen gebastelt. Am Freitag vor dem ersten Advent gestalten wir jedes Jahr unseren traditionellen Adventsbasar, auf dem die Kinder ein vielfältiges Programm vorführen. Es können Adventskränze und andere Dekorationen erworben werden, die von den Eltern selbst hergestellt wurden. Für das leibliche Wohl sorgen die Eltern und der Förderverein. Die Einnahmen kommen der Schule zu Gute. An unserer Schule feiern wir am Faschingsdienstag gemeinsam Fasching. Die Kinder kommen an diesem Tag im Kostüm zur Schule. Seit einigen Jahren führen wir einen Vorlesewettbewerb durch. Daran können sich alle Kinder vor einer internen Jury beteiligen. Die Sieger erhalten vor Ende des Schuljahres bei der allgemeinen schulischen Siegerehrung eine Urkunde und einen Büchergutschein. Der Vorlaufkurs Im Vorlaufkurs werden Vorschul-Kinder aufgenommen, die noch Defizite beim Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache haben. Der Bedarf wird bei der Schulanmeldung festgestellt und die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder hierfür anzumelden. Dieser Kurs findet bei 8

Bedarf in der Schulbücherei statt, ersetzt aber nicht den weiteren Besuch des Kindergartens. Das Programm Deutsch für den Schulstart soll den Einstieg in die 1. Klasse erleichtern. Zeugnisse In der ersten Klasse gibt es am Ende des Schuljahres ein verbales Zeugnis. Es wird dabei in einem Bericht dargelegt, wie sich Ihr Kind in den einzelnen Lernbereichen und besonders in seinem Arbeits- und Sozialverhalten entwickelt hat. In der zweiten Klasse bekommen die Kinder am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis. In der dritten und vierten Klasse erhalten die Kinder zwei Notenzeugnisse. Das Halbjahreszeugnis Ende Januar/ Anfang Februar und das Zeugnis des zweiten Halbjahres vor den Sommerferien. Ferien Die Ferientermine werden öffentlich bekanntgegeben. Zusätzlich gibt es noch drei bewegliche Ferientage, die von den jeweiligen Schulämtern festgelegt werden. Am letzten Schultag vor den Ferien ist nach der dritten Unterrichtsstunde um 10.30 Uhr für alle Kinder Unterrichtsschluss! Die Betreuungseinrichtung des Fördervereins bietet eine Betreuung während der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr an. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft im Förderverein. Die Betreuung 9

Ob Ihr Kind später Unterrichts-beginn oder schon zeitig Schulschluss hat, es kann für diesen Zeitraum in der Obhut der Betreuung verbleiben. Auf Wunsch kann auch noch ein Mittagessen eingenommen werden. In der Betreuung können die Kinder ihre Hausaufgaben erledigen und sich anschließend die Zeit mit Spiel- und Bastelangeboten frei einteilen. Kosten / Satzung / Vordrucke Bitte entnehmen Sie die aktuellen Kosten sowie die Vereinssatzung und Regelungen der Homepage www.grundschule-aufenau.de. Dort finden Sie auch Anmeldevordrucke. Träger Der Förderverein ist Träger der Einrichtung. Der Verein ist zuständig für die Betreuungsverträge, die Finanzierung und das Betreuungspersonal. Der Elternbeirat Elternbeiräte werden gebildet, um die Schule bei der Erziehung und Bildung der Kinder zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten. Rechtliche Regelungen dazu finden Sie im Kapitel acht des Hessischen Schulgesetzes. Klassenelternbeirat Am Elternabend werden für jede Klasse die Elternbeiräte und deren Vertreter bis Ende Oktober für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind primär für alle Belange zuständig, die sich auf die Klasse beziehen und vertreten die Interessen der Klassengemeinschaft gegenüber der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung. In Absprache mit der Klassenlehrkraft lädt der Elternbeirat schriftlich, mit Angabe von Termin und Tagesordnung, alle Eltern der Klasse zu den Elternabenden ein. Schulelternbeirat Die Klassenelternbeiräte und deren Vertreter bilden den Schulelternbeirat. Der wiederum wählt aus seiner Mitte die oder den Schulelternbeiratsvorsitzende/n samt Vertretung für die Dauer von zwei Jahren. 10

Der Schulelternbeirat übt die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Er ist darüber hinaus das Gremium, in dem gemeinsam mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen. Die Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan an hessischen Schulen. Sie setzt sich je nach Schulgröße zusammen. Die Schulkonferenz unserer Schule besteht aus drei vom Elternbeirat gewählten Eltern und drei von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräften, die für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Die Entscheidungsbefugnisse der Schulkonferenz sind in den 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Der Förderverein Der Förderverein besteht aus Eltern, Freunden und Förderern der Grundschule Aufenau. Der Vorstand setzt sich aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Die Vorsitzende ist Frau Daniela Kreuzer, ihre Vertreterin Frau Jasmin Wiese, die Schriftführerin Frau Claudia Döring und die Kassiererin Frau Andrea Matuschek. Die jährliche Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder des Fördervereins schriftlich eingeladen werden, findet im Herbst statt. Der Verein setzt sich für eine kindgerechte Grundschule ein und möchte die Zusammengehörigkeit zwischen Schule, Eltern und Freunden der Schulgemeinde fördern und stärken. Mit einem kleinen Jahresbeitrag (z. Z. 10 ) bietet der Förderverein den Eltern eine gute Gelegenheit, die Grundschule und deren pädagogische Arbeit materiell mit einem festen Betrag direkt zu unterstützen. Der Schwerpunkt des Vereins liegt auf der Betreibung des Betreuungsangebotes. Dafür wurden vom Schulträger Räumlichkeiten direkt in der Schule zur Verfügung gestellt. 11

Schulbücher Alle Schulkinder erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher kostenfrei. Wir müssen streng darauf achten, dass mit den Büchern pfleglich umgegangen wird. Ein Schulbuch muss mindestens 5 Jahre lang halten, bevor es ersetzt werden kann, denn unsere finanziellen Mittel sind begrenzt. Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie darauf achten, dass die Schulbücher eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Außerdem sollten direkt im Schulranzen keine Getränke aufbewahrt werden. Durch Ihr Kind beschädigte Schulbücher müssen von Ihnen ersetzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. 12

Schulregeln für Eltern Liebe Eltern, bitte beachten Sie folgende Regeln unserer Schule für eine positive Zusammenarbeit in der Schulgemeinschaft. 1. Besprechen und üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg, damit es sicher ankommt. Alle Kinder können zu Fuß in die Schule kommen. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, so müssen Sie so anhalten, dass zu keiner Zeit eine Verkehrsbehinderung oder Gefährdung entsteht. Schicken Sie Ihr Kind pünktlich zum Unterricht! 2. Die Aufsicht in der Schule beginnt um 7.30 Uhr, wenn Ihr Kind um 7.45 Uhr Unterricht hat. Die Kinder dürfen sich in dieser Zeit nicht auf dem Hof aufhalten, sondern gehen direkt in ihren Klassenraum, zur sogenannten Gleitzeit. Sollte Ihr Kind erst zu einer späteren Stunde Unterricht haben, wartet es am Aufstellplatz der Klasse, bis es von der Lehrerin/ dem Lehrer abgeholt wird. 3. Wenn Ihr Kind krank ist, entschuldigen Sie es über einen Mitschüler/ eine Mitschülerin mündlich, telefonisch vor Unterrichtsbeginn oder per Email auf der Schulhomepage. Sollten wir keine durch Sie veranlasste Entschuldigung bekommen, versuchen wir, Sie telefonisch zu erreichen. Sollte dies erfolglos bleiben, sind wir angewiesen, die Polizei zu verständigen. Diese Maßnahme erfolgt zur Sicherheit Ihres Kindes, damit sichergestellt ist, dass jedes Kind morgens auch in der Schule ankommt. Ansteckende Krankheiten oder Läusebefall müssen der Schulleitung mitgeteilt werden. 4. Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus zwingenden Gründen erteilt und müssen vorher schriftlich beantragt werden. Beurlaubungen vor und nach den Ferien dürfen nur in Einzelfällen von der Schulleitung genehmigt werden, wenn es dringende, persönliche Umstände nötig machen (dazu zählt kein Urlaub). Versäumter Unterrichtsstoff muss grundsätzlich in Eigenverantwortung nachgeholt werden. 13

5. Eine Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer ist unverzüglich schriftlich der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer und zusätzlich dem Sekretariat bekannt zu geben. 6. Für Geld- und Wertsachen, die Ihr Kind mit in die Schule bringt, wird keine Haftung übernommen. 7. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind die Schulbücher ordentlich behandelt, da sie sonst ersetzt werden müssen. Schulbücher müssen eingebunden werden (keine Klebestreifen ins Buch). Auch die Einrichtungen der Schule und die Lernmittel sind ordentlich und sorgfältig zu behandeln. 8. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine notwendigen Arbeitsmaterialien (Hefte, Schere, Kleber, Stifte, Dosenspitzer usw.) immer dabei hat. Packen Sie möglichst abends gemeinsam mit Ihrem Kind den Ranzen. So gewöhnt es sich daran, kann beruhigt schlafen und morgens unbesorgt den Schulweg antreten. Tun Sie es nicht nur der Ordnung willen es erleichtert Ihrem Kind den Schulalltag! 9. Wünschen Sie ein Gespräch mit der Lehrerin/ dem Lehrer, so vereinbaren Sie mit ihr/ ihm einen Termin. Vor dem Unterricht und in den Pausen haben die Kollegen in der Regel verwaltungstechnische Verpflichtungen (Vertretungsplan etc.). 10. Bevor Sie das Gespräch mit der Schulleitung suchen, klären Sie das Problem bitte erst mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer oder ggf. dem Elternbeirat. 11. Die verlässliche Schule schließt in allen hessischen Schulen einen Unterrichtsausfall der Regelstundentafel aus. Das bedeutet, dass im 1. und 2. Schuljahr 21 Stunden und im 3. und 4. Schuljahr 25 Stunden pro Woche erteilt werden, in denen Ihr Kind auch ganz bestimmt in der Schule verbleibt. Diese Stunden entsprechen der sogenannten Stundentafel, die voll erfüllt wird. Sollte eine Lehrerkraft ausfallen, bekommen Ihre Kinder eine Beaufsichtigung bzw. Vertretung durch andere Lehrkräfte oder Personen, die sich in einen Vertretungspool haben aufnehmen lassen. Zusätzliche Stunden, wie Förderstunden, Deutsch als Zweitsprache, etc. gehören nicht zum regulären Unterricht und werden bei Ausfall 14

einer Lehrkraft nicht vertreten. In den Klassen 3 und 4 gehen die Kinder bereits am selben Tag nach Abdeckung der Stundentafel im Anschluss an den Unterricht nach Hause. In den Klassen 1 und 2 fallen diese Stunden erst ab dem 2. Tag, also nach einer Vorankündigung, aus. Bitte achten Sie deshalb täglich auf Informationen im Mitteilungsheft bzw. in der Postmappe, da die Schule keine Kinder betreuen kann, die vorzeitig in die Schule kommen oder zu spät abgeholt werden. Zu Unterrichtsausfall kommt es bei Hitzefrei. An entsprechenden Tagen fällt die sechste Unterrichtsstunde aus. Näheres dazu besprechen Sie bitte auf dem Elternabend. An je einem Tag im Jahr findet der Pädagogische Tag der Lehrer statt. An diesem Tag entfällt der Unterricht und die Kinder erhalten Unterrichtsstoff, den sie zu Hause bearbeiten müssen. 12. Es ist den Kindern untersagt, zuckerhaltige Getränke in der Schule zu trinken, da diese für Kinder äußerst ungesund sind. Bitte bedenken Sie beim Frühstück auch, dass wir den zuckerfreien Vormittag verbindlich eingeführt haben. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Elternabenden. 15

Krankmeldungen Ist Ihr Kind erkrankt, so entschuldigen Sie es bitte mündlich durch einen Mitschüler/eine Mitschülerin bei der Klassenlehrerin, telefonisch in der Schulverwaltung oder per Email. Am Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten abzugeben. Eine schriftliche Krankmeldung kann so aussehen: Mein Kind konnte in der Zeit vom bis die Schule wegen nicht besuchen. Ich bitte das Fehlen zu entschuldigen. Unterschrift 16

Zehn Hausaufgabentipps für Eltern Tipp 1: Zunächst brauchen alle Kinder nach der Schule eine kleine Pause zum Verschnaufen und fürs Mittagessen. Ungefähr 15 Minuten nach dem Essen sollten die Kinder mit den Hausaufgaben beginnen. Auf gar keinen Fall dürfen sie verschoben werden! Sind Eltern beim Hausaufgabenbeginn sehr konsequent, wissen die Kinder bald, dass die Hausaufgaben zu Beginn des Nachmittags erledigt werden. Schnell begreifen sie, dass sie dann den ganzen Nachmittag frei haben. Tipp 2: Teilen Sie den Freunden Ihres Kindes mit, wann bei Ihnen Hausaufgabenzeit ist. Zu dieser Zeit darf weder geklingelt noch angerufen werden. Tipp 3: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind seinen Arbeitsplatz aufräumt, bevor es mit der Arbeit beginnt. Spiel- oder Essenssachen haben nichts auf dem Schreibtisch zu suchen. Tipp 4: Da Kinder in den meisten Fällen zu Beginn der Hausaufgaben die meiste Konzentration aufbringen können, sollten sie zunächst die schwierigsten, ungeliebtesten Hausaufgaben erledigen. Tipp 5: Damit die Schüler eine vernünftige Zeiteinteilung für die Hausaufgaben erlernen, sollten sie diese mit Hilfe eines Erwachsenen üben. Zu Beginn erarbeiten Sie mit Ihrem Kind eine Reihenfolge der Hausaufgabe und erstellen einen kleinen Hausaufgabenplan. 17

Tipp 6: Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, das kurze Pausen zum Strecken oder Trinken erlaubt sind, nicht aber Pausen vor dem Fernseher. Tipp 7: Aufgaben zum Auswendiglernen, wie z. B. das Erlernen von Gedichten, sollten sich die Schüler am besten in zwei verschiedenen Phasen vornehmen. Sie können beispielsweise zu Beginn der Hausaufgaben auswendig lernen und dann das Erlernte am Ende der Hausaufgaben noch einmal vertiefen. Tipp 8: Am Ende der Hausaufgaben soll Ihr Kind mit dem Hausaufgabenheft kontrollieren, ob es wirklich alles erledigt hat. Tipp 9: Zum Schluss packt Ihr Kind den Ranzen für den nächsten Tag (Mäppchen komplett? Stifte gespitzt? Turnbeutel?) und kann sich entspannt den Freunden, dem Sport oder Spiel widmen. Tipp 10: Damit Ihr Kind ein arbeitsfreies Wochenende verbringen kann, sollten die Hausaufgaben in der Regel direkt am Freitag erledigt werden. Viel Erfolg beim Trainieren! Wenn Sie jetzt konsequent sind, wird diese Arbeitsweise später für Ihr Kind selbstverständlich sein und ihm das Lernen erleichtern. 18

Schulordnung der Grundschule Aufenau Liebe Schüler Die Schule wurde für euch eingerichtet. Hier verbringt ihr täglich viele Stunden. Ihr sollt euch in eurer Schule wohlfühlen. Es muss deshalb selbstverständlich sein, unsere Schule sauber und in gutem Zustand zu erhalten. Wir sollten alle zusammen helfen, dass wir miteinander eine Schulgemeinschaft bilden, in der wir uns wohlfühlen und ordentlich arbeiten können. In einer solchen Gemeinschaft kann nicht jeder tun und lassen, was ihm gefällt. Jeder muss sich anpassen, sich beherrschen und Rücksicht auf andere nehmen. Wo täglich viele Schüler zusammenkommen, ist eine bestimmte Ordnung notwendig. Wie im Straßenverkehr sind auch in der Schule gewisse Regeln notwendig und zu beachten. An unserer Schule lauten diese: Regeln im Unterricht Ich komme pünktlich in die Schule. Ich habe alle Sachen dabei, die ich für den Unterricht benötige. Ich halte die vereinbarten Klassenregeln ein. Ich verlasse den Klassenraum aufgeräumt und stelle meinen Stuhl am Ende des Schultages hoch. Regeln in der Pause und nach der Pause Ich gehe langsam in die Pause und gehe nach der Pause ohne zu drängeln in den Klassenraum. Ich gehe vorsichtig mit dem Spielzeug um. Ich bringe die Spielgeräte wieder in die Spielkiste zurück. Ich halte mich an den Tischtennis- und Nestschaukelplan. Ich bleibe fair und streite mich nicht beim Spielen. Bei Problemen hole ich die Aufsicht. Ich frage eine Lehrkraft um Erlaubnis, bevor ich das Schulgelände verlasse. Ich stelle mich schnell und ordentlich auf dem Aufstellplatz auf, wenn die Glocke läutet. 19

Regeln in der Toilette Toiletten sind kein Pausen- und kein Spielplatz. Ich halte die Toiletten sauber, weil ich auch saubere Toiletten benutzen möchte. Ich beschädige keine Toiletten. Regeln zum Umgang mit der Natur Ich beschädige keine Pflanzen, reiße nichts ab und zertrample nichts. Ich reiße keine Früchte von den Bäumen ab und werfe sie herum. Ich halte den Schulhof sauber und bringe Abfälle in den Abfalleimer. Ich klettere auf keine Bäume und fasse keine toten Tiere an. Regeln in der Bücherei Ich halte mich an die Regeln der Ausleihe (2 Bücher/ 1 CD) und bringe mein Buch zurück, wenn ich es fertig gelesen habe. Ich gehe vorsichtig mit den Büchern um und beschädige sie nicht. Ich lese in der Bücherei leise und störe niemanden. Ich bringe Bücher, die ich mir angeschaut habe, an den richtigen Platz zurück. Ich esse und trinke nicht in der Bücherei. Ich versuche, mich an die Schulordnung zu halten. 20

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte, gemäß 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (lfsg) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT DES GESUNDHEITSAMTES SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF), Pest und Polio. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, 21

Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule oder Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies 22

bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. 23