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P r o t o k o l l Nr. 03/2016 1 über die am Dienstag, den 19.04.2016 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemedeamtes St. Anton a/a stattgefundene öffentliche GR-Sitzung. Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Werner Flunger die weiteren GR-Mitgl. Mart Raffeer, Maria Kössler, Tanja Senn, Andreas Gohl, Kar Kössler, Markus Stemberger, Markus Stemüller, Christian Haueis, Jakob Klimmer, Richard Strolz, Simon Hafele, Hermann Strolz und Maria Schuler. Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Punkt 8 betreffend Stemberger Christoph wird von der TO genommen, dafür wird e Punkt - Widmungsänderung Wasle Andreas - aufgenommen (estimmig). Ebenfalls dabei sd DI Michael Raer und Toni Klimmer (Jahresrechnung). Die TO zur Sitzung ist jedem GR-Mitglied rechtzeitig zugestellt worden und lautet somit wie folgt: Tagesordnung: Punkt 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 16.03.2016 Punkt 2 Bericht des Bürgermeisters Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2015 Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 2649/1, 842/1, 842/2, 845/2, 855/1, 855/2 und.507, Nassere Kössler / Tiroler Häuser, Untere Nassereerstraße 5,7,11,13 Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 1934 und 1924/81, Gastigweg Hotel Grischuna Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes, Erlassung ees Bebauungsplanes, een Grundverkauf von der Gemede St. Anton und ee Grundstücksabtretung von der Gp..582 im Bereich Dengert Hotel Garni Kösslerhof Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 631/1, Gsör Klimmer J. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 1083 und 1082/2, Arlbergstraße Wasle Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 1600, Obergand Strolz K., Zangerl

Punkt 10 Beratung über die Unterbrgung von Asylwerbern St. Anton am Arlberg 2 Punkt 11 Beratung und Beschlußfassung über die Entsendung von Vetretern div. Ausschüsse und Verbände Punkt 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges Punkt 13 Vertrauliche Sitzung: Stellenvergabe PUNKT 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 16.3.2016 Das Protokoll Nr. 02/2016 vom 16.3.2016 wurde jedem GR mit der TO rechtzeitig zugestellt und wird estimmig genehmigt. Bericht des Bürgermeisters PUNKT 2 Bgm. Helmut Mall berichtet von der Errichtung eer Deponiefläche oberhalb Bereich Mooserkreuz Ri. St. Christoph. Die Deponie wird vom EWA umgesetzt und auch betrieben. Die Konstituierung der jeweiligen GR-Ausschüsse hat stattgefunden. Das Schützenfest wird abgesagt. Htergrund ist die Registrierkassapflicht. Lt. Bgm. Mall sehr schade, es lebt damit der Ort, die Tradition, die Veree. Aber viell. gibt es ja noch ee Lösung. Der weiße Rausch war ee tolle Veranstaltung, das anschließende Treiben am Abend und der Nacht weniger. Diesbezüglich wird es Diskussionen brauchen. Beim Haus des Lebens ist Baubegn im Juni. Die Beratungen bei den 2 restlichen Häusern im Siedlungsgebiet laufen. Es entstehen 12 Wohnungen, ob Miete oder Eigentum wird noch geklärt. In Sachen Agrargemeschaft hat ee Besprechung mit Vertretern des Landes stattgefunden. Ab nächster Woche bis Okt. gibt es von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr ee Tunnelsperre. GV Hermann Strolz spricht sich für LKW-Kontrollen aus. Der Bau der Kderkrippe geht los und soll im Herbst fertig se. Die Arbeiten im Giassi sd fertig, der Katastrophenfonds hat Euro 100.000,-- bezahlt. GR Andy Gohl brgt folgendes vor: Bessere Anbdung des Naherholungsgebietes Giassi:

Um ee bessere Verbdung zum Naherholungsgebiet Giassi zu erreichen, sollte ee Bushaltestelle bzw. e Wendeplatz für den Dorfbus im Bereich vor der Auffahrt zur Schnellstraße errichtet werden. Weiteres wäre die Errichtung ees asphaltierten Radweges vom Loipenanfang bis zum Parkplatz Giassi ee snvolle Investition. Bei den Jugendlichen ist zur Zeit e Trend im Longboard/Skateboard fahren zu erkennen. Größtenteils fahren sie auf bzw. direkt neben der Straße, da es bislang kaum andere gesicherte Möglichkeiten gibt. E asphaltierter Radweg wäre aber auch für Inler, Rennräder und andere Sportgeräte von Vorteil. Auch wenn es möglicherweise auf Grund von Grundstückseigentümern nicht möglich ist, sollte der Radweg trotzdem umgesetzt werden und die betroffenen Grundstücke könnten ausgelassen werden. Dadurch wäre es auch für die gesamte Bevölkerung ersichtlich warum der Radweg nicht zur Gänze fertiggestellt wurde. Mit dem Radweg zum Giaßi könnte man auch een ersten Schritt Richtung Stanzertal Radweg setzen. Die Überlegungen werden diskutiert und für Ordnung befunden. GR Markus Stemüller brgt die Errichtung ees Dammes vor, wegen Lärmentwicklung. Laut Jakob Klimmer soll ee Bushaltestelle der Ganderau kommen, div. Verlegungen sd natürlich auch mit der Weideteressentschaft, den Eigentümern, den Bauern usw. zu klären. Bgm. Helmut Mall spricht auch das Radwegkonzept an. 3 Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2015 Bei diesem Punkt ist Kassier Toni Klimmer als Kassier anwesend. Der Bericht des FKA wird von Obmann GR Franz Tschol vorgetragen und estimmig zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wurde dem Gesetz entsprechend über zwei Wochen am Gemedeamt zur allgemeen Esicht aufgelegt und ortsüblich kundgemacht. Der GR kommt zur eheitlichen Auffassung, über den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt im Gesamtpaket abzustimmen. Vorgetragen wird die JR 2013 von Herrn Kassier Anton Klimmer, gesprochen wird über den Schuldenstand, den Personalaufwand, Rücklagen usw. Ordentlicher Haushalt: Der ordentliche Haushalt der Gemede St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen: Enahmen EUR 12.149.349,52 Ausgaben EUR 10.435.082,21 Rechnungsüberschuß ordentlicher Haushalt EUR 1.714.267,31 Außerordentlicher Haushalt: Der außerordentliche Haushalt der Gemede St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen: Enahmen EUR 00

Ausgaben EUR 00 4 Die erwähnten wenigen Überschreitungen werden estimmig genehmigt. Großteils handelt es sich aber um Unterschreitungen. Der Überschuß resultiert vor allem aus Grundverkäufen Mooserkreuz, Enahmen Lottpark und Kommunalsteuer Arlbergtunnel. Kassier Toni Klimmer erklärt den Schuldenstand Höhe von ca. 4,5 Mio Euro, die Rücklagen Höhe von ca. 390.000,-- Euro, die Leasgsituation, die Personalkosten, das Thema Übernahme Agrar und die Almen ee Darlehensübersicht. Allfällige Fragen von Herrn GV Hermann Strolz werden beraten und erklärt, ebenso Fragen von GV Jakob Klimmer und GR Maria Kössler. Nach egehender Diskussion wird die Jahresrechnung 2015 über Antrag von Herrn Vzbgm. Werner Flunger - sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt - estimmig genehmigt. Bgm. Helmut Mall bedankt sich beim gesamten Gemederat für das entgegengebrachte Vertrauen und bei allen Beteiligten, speziell bei Kassier Toni Klimmer. Ebenso dankt Vzbgm. Werner Flunger dem Bürgermeister und dem Kassier für deren gewissenhafte Arbeit. Kassier Toni Klimmer verläßt nun die Sitzung. PUNKT 4 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 2649/1, 842/1, 842/2, 845/2, 855/1, 855/2 und.507, Nassere Kössler / Tiroler Häuser, Untere Nassereerstraße 5,7,11,13 a) Flächenwidmungsplanänderung: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 70 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 187, estimmig, den vom Planer TB Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 2. Februar 2016, mit der Planungsnummer 621-2015-00012, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke 2649/1, 842/1, 842/2, 845/2, 855/1 und 855/2 KG St. Anton am Arlberg. Der Beschluss sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg vor: Umwidmung Nassere - Kössler / Tiroler Häuser Grundstück 2649/1 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 30 m²) von Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Sowie Grundstück 842/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 13 m²) von Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6

Geplante örtliche Straße 53.1 5 Grundstück 842/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 31 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück 842/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 26 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Geplante örtliche Straße 53.1 Grundstück 845/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 113 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück 845/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 52 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Geplante örtliche Straße 53.1 Grundstück 855/1 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 59 m²) von Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Geplante örtliche Straße 53.1 Grundstück 855/1 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 119 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück 855/1 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 119 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Geplante örtliche Straße 53.1

Grundstück 855/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 34 m²) von Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Geplante örtliche Straße 53.1 6 Grundstück 855/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 227 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück 855/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 224 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Geplante örtliche Straße 53.1 b) Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 855/1, 855/2, 845/2, 842/2 und.507 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4136-BP-NK. Gegen die aufgelegten Entwürfe der Änderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes wurden nerhalb der Auflage- und Stellungnahmefrist folgende Stellungnahmen vorgelegt: Gegen die Änderung des Flächenwidmungsplanes: Stellungnahme von RA Dr. Ewald Jenewe als Vertreter von Eigentümern der Gp. 855/1 und 855/2 vom 8.3.2016 Gegen die Erlassung ees Bebauungsplanes: Stellungnahme von RA Dr. Ewald Jenewe als Vertreter von Eigentümern der Gp. 855/1 und 855/2 vom 8.3.2016 Stellungnahme von Isabel Mackert und Sebastian Herrman vom 23.2.2016 Stellungnahme gegen den Flächenwidmungsplan:

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Stellungnahme gegen den Bebauungssplan: 15

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Vom Raumplaner der Gemede St. Anton am Arlberg wurde hsichtlich dieser beiden Stellungnahmen folgende Gegendarstellung abgegeben: 20

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2. Stellungnahme gegen den Bebauungssplan: 22

Alle drei egelangten Stellungnahmen werden im Gemederat diskutiert, jedoch als unbegründet abgewiesen. Dementsprechend wird der Beharrungsbeschluss mit 13 Stimmmen bei 2 Enthaltungen (Strolz Herman und Senn Tanja stimmen wegen Befangenheit nicht mit) im obigen Sn gefasst. 23

PUNKT 5 24 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 1934 und 1924/81, Gastigweg Hotel Grischuna Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 1934 und 1924/81 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4219-BEBP- GG vom 19.4.2016 durch vier Wochen hdurch vom 20.4.2016 bis zum 18.5.2016 zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Innerhalb der Auflagefrist ist mit dem Eigentümer bzw. Bauwerber, Herrn Maximilian Sattler ee Verebarung zu treffen, welcher folgende Punkte festgeschrieben werden: Ke Verkauf des Gebäudes Kee Parifizierung des Gebäudes und ke Verkauf von Wohnungseigentum Sicherung ees Zwei - Saisonbetriebes Sicherung ees qualitativ hochwertiges Betriebes der Kategorie 4* oder darüber PUNKT 6 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes, Erlassung ees Bebauungsplanes, een Grundverkauf von der Gemede St. Anton und ee Grundstücksabtretung von der Gp..582 im Bereich Dengert Hotel Garni Kösslerhof Frau GR Maria Kössler verläßt die Sitzung aus Befangenheitsgründen. Die Familie Kössler hat das Gebäude von Frau Schweiger Erika gekauft. a) Flächenwidmungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 70 Abs. 1 und 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 187, estimmig, den vom Planer TB Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 19. April 2016, mit der Planungsnummer 621-2016-00004, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke.582, 1906/3, 1920, 2634, 2635 KG St. Anton zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemede St. Anton am Arlberg vor:

25 Umwidmung Dengert - Kösslerhof Grundstück.582 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 215 m²) von Freiland 41 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück.582 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 15 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück.582 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 20 m²) von Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Grundstück 1920 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 84 m²) von Freiland 41 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück 1920 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 2 m²) von Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40.6 Grundstück 1920 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²) von Freiland 41 Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Grundstück 2634 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 9 m²) von Freiland 41 Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Grundstück 2635 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²)

von Freiland 41 Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 26 Grundstück 2635 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 12 m²) von Tourismusgebiet 40.4, Eschränkung auf Wohnungen 40 Bestehender örtlicher Verkehrsweg 53.3 Gleichzeitig wird gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die, dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf von eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Bebauungsplan: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle.582 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4100-BP-DK vom 19.4.2016 durch vier Wochen hdurch vom 20.4.2016 bis zum 18.5.2016 zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf eer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Grundverkauf: Die Familie Kössler plant den Abbruch des bestehenden Gebäudes auf der Gp..582 und die Neuerrichtung ees Gastgewerbebetriebes. Um das Gebäude der geplanten Form errichten zu können, ist ee entsprechende Grundstücksvergrößerung notwendig. Dahgehend soll ee Teilfläche im Ausmaß von 87m² aus der Grundparzelle 1920 abgetrennt und dem Grundstück.582 zugeschlagen werden. Als Grundlage gilt die Vermessungsurkunde der Vermessung AVT ZT GmbH mit der Gzl. 89537/16. Der Preis liegt als Arondierungsfläche entsprechend der allgemeen Vorgaben bei 407,00 wodurch sich ee Summe von 35.409,00 ergibt. Der Erwerber übernimmt alle Kosten bis zur grundbücherlichen Durchführung (Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Etragungsgebühr, Vermessung, Notar, etc.) so dass die Gemede den vollen Verkaufspreis erhält.

Wird ee Abtretung ees zumdest 60cm breiten Streifens an der Dengertstraße von der Gp..582 und die Angliederung dieses Streifens an das öffentliche Gut zu den üblichen Konditionen (30,- /m², Durchführungskosten bei der Gemede St. Anton) beschlossen. Es handelt sich dabei um 25m² was eem Wert von (25 x 30 =) 750,- entspricht. Als Grundlage dient die Vermessungsurkunde der Vermessung AVT ZT GmbH mit der Gzl. 89537.1/16 zu Grunde. Es wird nicht getauscht sondern gekauft und verkauft zu den genannten Sätzen. Innerhalb der Auflagefrist ist mit dem Eigentümer bzw. Bauwerber, Fam. Kössler ee Verebarung zu treffen, welcher folgende Punkte festgeschrieben werden: Ke Verkauf des Gebäudes Kee Parifizierung des Gebäudes und ke Verkauf von Wohnungseigentum Sicherung ees qualitativ hochwertiges Betriebes der Kategorie 4* oder darüber Frau GR Maria Kössler nimmt nun wieder an der Sitzung teil. 27 PUNKT 7 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 631/1, Gsör Klimmer J. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 631/1 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4221-BP-GK vom 14.4.2016 durch vier Wochen hdurch vom 20.4.2016 bis zum 18.5.2016 zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. PUNKT 8 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 1083 und 1082/2, Arlbergstraße Wasle Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes und ees ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 1083 und 1082/2 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4098-BEBP-AW vom 19.4.2016 durch vier Wochen hdurch vom 20.4.2016 bis zum 18.5.2016 zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen.

28 Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Beschlussfassung erfolgt mit 13 ja Stimmen und zwei Enthaltungen (Strolz Hermann und Schuler Maria). PUNKT 9 Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 1600, Obergand Strolz K., Zangerl Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemederat der Gemede St. Anton am Arlberg gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, estimmig, den von DI Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung ees Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 1600 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4167-BP-OS vom 11.3.2016 durch vier Wochen hdurch vom 20.4.2016 bis zum 18.5.2016 zur öffentlichen Esichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kee Stellungnahme zum Entwurf eer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. PUNKT 10 Beratung über die Unterbrgung von Asylwerbern St. Anton am Arlberg Bgm. Mall berichtet von Gesprächen im Planungsverband, mit dem Herrn Bezirkshauptmann, über ee Modulbauweise, angedacht wird e Standort im Bereich Hubschrauberlandeplatz. Der GR äußert sich grundsätzlich positiv, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wäre aber wichtig. Mit dem TVB ist aber über die Grundbesitzsituation zu reden (50 %). Der Standort ist zu prüfen, anschließend müßte man den Tiroler sozialen Dienst usw. eladen, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies wird vom GR ehellig begrüßt. PUNKT 11 Beratung und Beschlußfassung über die Entsendung von Vertretern div. Ausschüsse und Verbände Diesbezüglich wurde ja den Fraktionen gesprochen, die Liste der zu Entsendenden wird ausgeteilt und gilt als Beilage A) des Protokolls und wird estimmig genehmigt. Bgm. Mall ist Mitglied der Forstagsatzungskommission, als Ersatzmitglied wird Hermann Strolz nomiert. Die Entsendungen bzw. Nomierungen erfolgen estimmig.

29 PUNKT 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges 1. GR Andreas Gohl brgt folgende Anliegen vor: a) Kontrollen Bars und bei Alkoholverkauf: Dem Jugendausschuß wäre es wichtig, dass sämtliche Erichtungen besonders Nachtlokale die Alkohol verkaufen, die Jugendlichen strenger kontrollieren. Vermehrt sd Jugendliche unter 16 Jahren Lokalen mit Alkohol nach 01.00 Uhr zu sehen. Dies ist lt. unserem Jugendschutzgesetz verboten und sollte auch von der Behörde strenger kontrolliert werden. Der Jugendausschuß ist bemüht ee Beschäftigung, die auch angenommen wird, für die Jugendlichen zu fden, daß sie unter 16 Jahren noch nicht zum Alkohol greifen. Dieser Punkt ist wichtig, aber nicht efach zu lösen, es hängt mit Personal, mit Esicht der Barbetreiber usw. zusammen. b) Müllproblematik: In unserem Dorf ist vermehrt e Müllproblem zu erkennen. Ich denke, daß wir unserem Dorf eige sehr gute Veranstaltungen haben. Es ist sehr schade, wenn diese durch die Müllverschmutzung am Veranstaltungsgelände und der Umgebung e schlechtes Bild hterlassen. Auch der Umgebung von Nachlokalen ist ee vermehrte Müllansammlung kee Seltenheit. Ich (Andreas Gohl) b der Meung, dass e sauberes Dorf am Morgen für Eheimische und Gäste ansprechender wäre. Die Aufräumarbeiten sollten entweder von Angestellten der Gemede, oder von den Veranstaltern bzw. Lokalbesitzern übernommen werden. Bgm. Mall met man soll eem eigenen TO-Punkt darüber beraten. 2. Drgliche Anfrage GV Hermann Strolz an den Bürgermeister: Welchen rechtlichen Status haben die Zufahrten zu den Gebäuden und Stellplätzen entlang der Landesstraße B 197? Gibt es Stellungnahmen der Straßenverwaltung den Baubescheiden? Sd Zufahrtsgenehmigungen als Dienstbarkeiten im Grundbuch egetragen und baurechtlich nach der TBO von Bedeutung? Wenn ja, welche Gebäude und Eigentümer haben solche Verträge? Die Mandatare der L.I.St.A Bgm. Mall will dies klären, ee Arbeitsgruppe hs. Umfahrungsstraße wird stalliert, von Seiten der Gemede sd VA-Obmann Mart Raffeer und GV Jakob Klimmer im Ausschuß vorgesehen. Dies wird estimmig bestätigt. 3. Der örtl. Baubegn wird mit 25.6.2016 festgelegt (estimmig). 4. Ee Baurechtsschulung für den Gemederat fdet am 28.4.2016 ab 17.00 Uhr statt. 5. GV Hermann Strolz spricht das Thema Freizeitwohnsitze an, ee Petition an das Land wäre richtig. 6. Frau GV Kar Kössler fragt nach dem Geschwdigkeitsmessgerät, ob es Auswertungen gibt,ob man es überall aufgestellt hat usw. Mart Raffeer hiezu: wir

sd beim Auswerten, es ist aber nicht so dramatisch, gewisse Ortsteile kommen erst dran. 7. GV Jakob Klimmer regt an, daß neben dem Bericht des BGM auch e Punkt - Kurzbericht der Ausschußobleute auf die TO aufgenommen wird. 8. GR Maria Kössler spricht den Moosertunnel wieder an. Diesbezüglich gilt es die Zuständigkeit zu klären, so der Bürgermeister. Herr DI Raer verläßt nun die Sitzung. 30

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