Die Rolle der Finanzmarktaufsicht im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung



Ähnliche Dokumente
4. EU-Geldwäsche-Richtlinie 2015/849

Aufsicht der FMA im Bereich Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie?

Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen

Vom BDSG zur DSGVO Ein Praxisbeitrag. 27. Oktober 2017 Dr Christoph Ritzer, Partner Norton Rose Fulbright LLP

Herzlich willkommen zur Fachtagung Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Zusammenfassung und Analyse zu aktuellen Geldwäschebestimmungen

Anfrage 47. Vorarlberg; zukünftige Vorgangsweise für Risikoanalysen - Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden? Fragen der Risikoevaluierung im

Risikobasierte Geldwäsche-Prävention

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker

Das System der Bekämpfung der Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung (GW/TF) ist von mehreren rechtlichen Ebenen und Akteuren geprägt: EU-Ebene

Compliance-Management-Systeme. Dr. Hady Fink, Greenlight Consulting Compliance Circle München,

Forum Immobilienwirtschaft Makler-Pflichten nach dem Geldwäschegesetz Koblenz, 12. Mai Rudolf Koch IVD Bundesverband

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

News Finanzmarktaufsichtsrecht

Begründung. Allgemeiner Teil

Neues Geldwäschegesetz: Welche Pflichten muss ich erfüllen?

Neue Herausforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche. az. Prof. Dr. Severin Glaser Wirtschaftsuniversität Wien

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Erhebungsbogen. (Registernummer soweit vorhanden) (Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung) (Firma, Name oder Bezeichnung)

Verwendung der Auszüge aus dem WiEReG im Rahmen der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Herzlich willkommen zur Fachtagung Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wurde bereits früher identifiziert und die dabei erhobenen Daten wurden aufgezeichnet, 11 Abs. 3 GwG Neufeststellung, 11 Abs.

Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des WAG

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden: Risikoorientierte Geldwäscheund Betrugsprävention

Natürliche Person weiter unter 1)

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II )

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche was Sie wissen müssen. Informationsveranstaltung am der IHK Oberfranken Bayreuth

Exposé des Dissertationsvorhabens

Wertpapier-Compliance aus Sicht der FMA

SEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016)

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

Weiterbildung Wertpapiervermittler

Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Informationsblatt für Immobilienmakler zum Geldwäschegesetz (GwG)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Die 5. EU Anti-Money Laundering Directive (5.AMLD) und ihre Implikation für die deutsche Bankenlandschaft

4. Bekampfung der Geldwascherei und der Terrorismusfinanzierung

Frankfurt, 29. August 2013

Update Geldwäschegesetz. Das neue Risikomanagement für den Makler

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfäden der Internen Revision

Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) :57 Folie 1

Geldwäschebekämpfung in der GewO. az. Prof. Dr. Severin Glaser

Aktuelles von der FMA Schwerpunkt Prüfpraxis von Vorort Prüfungen

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 50 final ANNEX 1.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Klinische Prüfung von Medizinprodukten

Vorbemerkung / Ermächtigungsgrundlage für Verfahrensvereinfachungen

Neues zur Prävention von Geldwäsche nach 25c KWG

Geleitwort... V Vorwort... VII Autoren... IX

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

Informationen zum QM-System

ANHANG. Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung. zur

Ergebnisse ordentliche Sorgfaltspflichtkontrollen 2018 Bereich Andere Finanzintermediäre

Besondere Aspekte des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen

Customer Due Diligence nach dem GwG 2017 (Gesetz zur Umsetzung 4. EU-Geldwäscherichtlinie) Unklarheiten und Diskussionspunkte

DATENSCHUTZ in der Praxis

Schutz gemeinnütziger Organisationen vor dem Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung: Internationale und europäische Vorgaben

Organisatorische Aspekte der IT-Forensik - Aktuelle Herausforderungen -

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I

DE 098/2008. IT- Sicherheitsleitlinie

Richtlinie 2007/47/EG

Erhebungsformular zur Evaluation der Risikokriterien

Prüfung des Internen Kontrollsystems durch die Interne Revision. Seminar Wintersemester 2004/2005: Unternehmensberatung und Prüfung Thema (3)

Regelwerk der Informationssicherheit: Ebene 1

Ist die Geldwäsche-Bekämpfung endgültig im Risikomanagement angekommen?

Branchenspezifische Wegleitung für Vermögensverwaltungsgesellschaften idf vom 1. Januar 2014

Information Anwendung Kontrolle

Datenschutz neu MAG. STEFANIE DÖRNHÖFER, LL.M.

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei

Der Prüfer nach neuem Recht Definition, Aufgaben und Qualifikation

Die neuen Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner Vorsitzender der RSS

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

Update Geldwäschegesetz Bestellerprinzip und Wettbewerbsrecht

Copyright Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer All rights reserved VU 1/KFS VE 1

Branchenspezifische Wegleitung für Verwaltungsgesellschaften gemäss IUG sowie UCITSG und AIFM gemäss AIFMG idf vom 1. Januar 2014

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII. Einleitung... 1

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND

Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten

Financial Services aktuell

Musterhandbuch OHSAS 18001

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Autoren, IX

Neuerungen bei der Geldwäschereiabwehr

Risikoorientierte Aufsicht Konsequenzen für unsere Ansprechpartner. Daniel Zuberbühler Direktor der Eidg. Bankenkommission

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie - BT-Drucks. 18/11555

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Implementierung einer neuen Datenschutz Strategie robust, sicher, compliant und digital transformation-ready

"KENNEN SIE IHREN KUNDEN?"

Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV

Schweizer Verband der Investmentgesellschaften SVIG. Swiss Association of Investment Companies SAIC

Die Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Praxis

EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa?

Transkript:

Die Rolle der Finanzmarktaufsicht im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dr. Christoph Kodada / Mag. Martina Andexlinger Finanzmarktaufsicht Seminar für Bankrecht 2013 Linz, 16.04.2013

Inhalt Aufsicht der FMA im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Prüfpraxis der FMA Neuerungen / Ausblick 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie 2

Aufsicht der FMA Aufsicht der FMA im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 3

Aufsicht der FMA Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Abteilung Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Gründung am 01.01.2011 derzeit 12 Stellen 4

Aufsicht der FMA Aufgaben der FMA Aufsicht über Kreditinstitute Zahlungsinstitute E-Geld-Institute Versicherungsunternehmen Wertpapierfirmen/WPDLU hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. 5

Aufsicht der FMA Kompetenzen der FMA Vor-Ort-Maßnahmen (on-site) Vor-Ort-Prüfungen Company Visits Verfahren (off-site) Ermittlungsverfahren Verfahren zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes Verwaltungsstrafverfahren 6

Aufsicht der FMA Kompetenzen der FMA Erstattung von Verdachtsmeldungen Beantwortung von Rechtsanfragen Rundschreiben, Verordnungen Internationale Mitwirkung FATF CPMLTF AMLC Moneyval 7

Prüfpraxis der FMA Prüfpraxis der FMA 8

Prüfpraxis der FMA Prüfungsschwerpunkte Systemprüfung: Gestaltung der Strategien und Verfahren Einzelfallprüfung: Wirkung der Strategien und Verfahren 9

Prüfpraxis der FMA Prüfungsschwerpunkte Systemprüfung: Gestaltung der Strategien und Verfahren 10

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Geldwäschereibeauftragter (GWB) gemäß 41 Abs. 4 Z 6 BWG Organisatorische Eingliederung des GWB Stellvertretung Schriftliche Definition der Aufgaben/Kompetenzen des GWB Fachliche Qualifikation des GWB Berichterstattung durch den GWB Mehrfachfunktionen des GWB / Interessenskonflikte Angemessenheit der Ressourcen 11

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Risikoanalyse gemäß 40 Abs. 2b BWG Vorhandensein, Umfang, Aktualität Unternehmensspezifische Risikoanalyse Risikokriterien Risikobewertung, Risikomatrix Risikomaßnahmen auf Unternehmensebene Kunden- bzw. transaktionsspezifische Risikoanalyse Risikokriterien Risikoeinstufung, Risikomatrix Risikomaßnahmen auf Kundenebene 12

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Regelwerke und Schulungen Arbeits- und Dienstanweisungen ausreichend detailliert, korrekt und aktuell Kompaktes, vollständiges und konsistentes schriftliches Regelwerk Nachweisliche Kenntnisnahme durch Mitarbeiter Schulungen der Mitarbeiter (Updates) Schulungen des GWB Schulungsplan, Evidenz über Schulungsmaßnahmen, Aktualität und Qualität der Schulungsunterlagen 13

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Strategien und Verfahren zur Erfüllung von 40 BWG Kundenidentifizierung gemäß 40 Abs. 1 BWG Treuhandbeziehungen gemäß 40 Abs. 2 BWG Wirtschaftlicher Eigentümer gemäß 40 Abs. 2a Z 1 BWG Risikobasierte und angemessene Maßnahmen gemäß 40 Abs. 2a Z 2 und 3 BWG Frage nach Zweck und Art der Geschäftsbeziehung Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung Frage nach der Herkunft der Mittel Nachholung der Sorgfaltspflichten gemäß 40 Abs. 2e BWG 14

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Strategien und Verfahren bei vereinfachten Sorgfaltspflichten gemäß 40a BWG Anwendungsfälle / nur bei geringem Risiko Vorgehen bei Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten Strategien und Verfahren bei verstärkten Sorgfaltspflichten gemäß 40b BWG Ferngeschäft Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu PEP Korrespondenzbankbeziehungen Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) 15

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Strategien und Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung gemäß 40 Abs. 2a Z 3 BWG Systeme/Prozesse für die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen Einsatz von Indizienmodellen/Prüfregeln (individualisierbar/kalibrierbar) Kohärenzprüfung Prüfungs- bzw. Überwachungshandlungen des GWB Prozesse zur Aktualisierung von Kundendaten 16

Prüfpraxis der FMA Systemprüfung Strategien und Verfahren für Verdachtsmeldungen gemäß 41 BWG In welchen Fällen ist Verdachtsmeldung intern/extern zu erstatten Vorgaben in den Regelwerken ausreichend detailliert Internes Eskalationsprozedere / Instrumentalisierte Einbindung des GWB Ausreichende Dokumentation der Recherche- und Überprüfungshandlungen Interne Revision Prüfung der Aktivitäten des GWB 17

Prüfpraxis der FMA Prüfungsschwerpunkte Einzelfallprüfung: Wirkung der Strategien und Verfahren 18

Prüfpraxis der FMA Einzelfallprüfung Sichtung des Kundenaktes Liegen ausreichende Informationen und Daten über den Kunden vor und sind diese nachvollziehbar dokumentiert? Insbesondere Unterlagen zur Identifizierung von Kunden in angemessener Qualität (Identifikationsnachweise, beweiskräftige Urkunden, Echtheit, Gültigkeit); bei juristischen Personen: Nachweis Vertretungsbefugnis Ausreichende Informationen über den Kunden in Entsprechung des KYC-Prinzips in angemessener Qualität (Kundenprofil, Dokumentation über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, Mittelherkunftsnachweise, PEP-Check) Bei Treuhand: Nachweis Identität Treugeber, Treuhanderklärung Ausreichende Informationen zur Id. des wirtschaftlichen Eigentümers (taugliche Dokumente zur Überprüfung, Nachweis Verfügerkette) 19

Prüfpraxis der FMA Einzelfallprüfung Umgang mit besonderen Geschäftsbeziehungen Ferngeschäft Prozedere vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung PEP Verfahren zur Bestimmung von PEP Prozedere vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung Maßnahmen, Monitoring Korrespondenzbankbeziehungen Überprüfung und Bewertung Genehmigung durch die Führungsebene Komplexe Geschäftsmodelle 20

Neuerungen / Ausblick Neuerungen / Ausblick 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie 21

Neuerungen: FATF-Empfehlungen Februar 2012: Veröffentlichung der überarbeiteten FATF-Empfehlungen Wesentliche Änderungen: Zusammenfassung der neun Sonderempfehlungen zur Terrorismusfinanzierung mit den 40 Empfehlungen zur Geldwäsche Eigenständige Empfehlung zum risikobasierten Ansatz Aufnahme der Steuerdelikte in den Vortatenkatalog Präzisierung der Bestimmungen über die Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers bei jur. Personen und Rechtsgebilden Erweiterung der Definition von PEP Einführung von konsolidierten Regelungen für Finanzgruppen und Aufsicht darüber Verstärkte Transparenz bei elektronischen Überweisungen 22

Ausblick: 4. Geldwäsche-Richtlinie 02/2012: Veröffentlichung überarbeitete FATF-Standards 04/2012: Veröffentlichung Umsetzungsbericht der Kommission zur 3. Geldwäsche-Richtlinie 02/2013: Entwurf der 4. Geldwäsche-Richtlinie 04/2013: erste Diskussion des Entwurfs auf Ratsarbeitsgruppenebene Ende 2013: voraussichtliche Beschlussfassung der 4. Geldwäsche-Richtlinie Ab 4. Quartal 2013: FATF-Länderprüfungen anhand der überarbeiteten FATF-Standards Zeitplan zur Umsetzung in Österreich: derzeit noch nicht bekannt 23

Entwurf 4. Geldwäsche-Richtlinie Februar 2013: Veröffentlichung eines ersten Richtlinienentwurfs durch die EK Wesentliche Änderungen: Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie Senkung Schwellenwert von 15.000 auf 7.500 Euro bei gewerblichem Handel mit Gütern, deren Abwicklung in bar erfolgt Erfassung des gesamten Glücksspielsektors (nicht nur Kasinos) Ausbau des risikobasierten Ansatzes Verpflichtung der Staaten bzw. EU zur Erstellung einer nationalen (bzw. supranationalen) Risikoanalyse Risikobasierte Aufsicht Umfang der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten abhängig vom jeweiligen Risiko 24

Entwurf 4. Geldwäsche-Richtlinie Steuerstraftaten als Vortat zur Geldwäsche Gruppenweite Strategien und Verfahren Insbesondere Verfahren für gruppenweiten Informationsaustausch zur Bekämpfung von GW/TF Umsetzung in allen Zweigstellen und Tochterunternehmen in Mitgliedstaaten und Drittländern Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer Eigenständige Verpflichtung der juristischen Personen, dass sie angemessene, präzise und aktuelle Angaben zu den wirtschaftlich an ihnen Berechtigten einholen und aufbewahren 1. Fallgruppe: we aufgrund Beteiligung 2. Fallgruppe: Ausübung von Kontrolle über die Geschäftsleitung auf andere Weise nur dann zu prüfen, wenn Zweifel daran besteht, dass die Personen unter 1. Fallgruppe die we sind 25

Entwurf 4. Geldwäsche-Richtlinie Vereinfachte Sorgfaltspflichten Nicht mehr beschränkt auf bestimmte Kunden bzw. Produkte Anwendung bei Vorliegen niedrigen Risikos (Mindestkatalog von Faktoren, der bei der Risikoeinstufung zu berücksichtigen ist) Überwachung in dem Umfang, der die Aufdeckung ungewöhnlicher oder verdächtiger Transaktionen ermöglicht Verstärkte Sorgfaltspflichten Anwendung bei Vorliegen erhöhten Risikos (Mindestkatalog von Faktoren, der bei der Einstufung zu berücksichtigen ist) Ferngeschäft nicht mehr per se als Hochrisikofall definiert Ausweitung auf inländische PEP bzw. auf Personen, die bei einer internationalen Organisation ein wichtiges Amt bekleiden, wenn die Risikoanalyse ein erhöhtes Risiko ergibt PEP-Status bis mind. 18 Monate nach Ausscheiden aus dem Amt (bisher 12 Monate) 26

Entwurf 4. Geldwäsche-Richtlinie Sanktionen Schwere Sanktionen für systematische Verletzungen (10 % des Gesamtumsatzes/Jahr für jp, bis zu 5 Mio Euro für np) Gleichwertige Drittstaaten Entfall der Liste gleichwertiger Drittstaaten In Zukunft im Einzelfall (nach Risikogehalt) zu bewerten AuftraggeberdatenVO 1781 (neu: GeldtransferVO) Übermittlung von Angaben zum Begünstigten Wenn ZDL des Auftraggebers Sitz außerhalb der EU: Verpflichtung des ZDL des Empfängers zur Überprüfung der Identität des Begünstigten bei Transaktionen über 1.000 Euro 27

Fragen? 28

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 29