Kurzzeit- und Verhinderungspflege Mein sicheres Zuhause.
Neue Energie auftanken Wir sind für Sie da Kursana bietet Pflegebedürftigen auch für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre. Für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen können Sie zur Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege unser Pflege- und Betreuungsangebot wahrnehmen. Wir kümmern uns liebevoll und stellen uns dabei gern auf die individuellen Bedürfnisse ein. Eine behagliche Wohnatmosphäre und die Betreuung durch unser Fachpersonal sorgen dafür, dass Sie sich rundum wohlfühlen und einen erholsamen Aufenthalt bei Kursana erleben. Neben unserer hauseigenen Küche mit hervorragender Kost bieten wir weitere umfassende Serviceleistungen an. Die Fülle an Freizeit- und Kulturangeboten lässt unsere Gäste schnell aufleben und sorgt für jede Menge Abwechslung und neue Kontakte zu anderen Bewohnern. Kursana deutschlandweit: Stationäre Langzeitpflege Service-Wohnen und Pflege im Appartement Hauseigene Küche TÜV-zertifiziert (Domizile, Residenzen) Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen Freizeit- und Veranstaltungsprogramm
Anspruchsvolle Pflege lassen Sie sich unterstützen Jeder Pflegebedürftige hat unabhängig von der Pflegestufe jeweils bis zu 28 Tage im Jahr gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Die 28 Tage können am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege Die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege ist möglich, wenn die ambulante Pflege nicht sichergestellt werden kann oder eine teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht. Gründe für die Bewilligung einer Kurzzeitpflege: Zur Unterstützung bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes Bei ungeklärter häuslicher Situation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt Zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim oder Umbauarbeiten in der eigenen Wohnung
Verhinderungspflege Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn eine vorübergehende Pflege und Betreuung durch Dritte benötigt wird, weil die sonst pflegende Person z. B. ein Angehöriger oder der Nachbar aus bestimmten Gründen verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann im Vergleich zur Kurzzeitpflege sowohl im häuslichen Umfeld als auch in einem Pflegeheim erfolgen. Vor erstmaliger Bewilligung einer Verhinderungspflege muss eine 6-monatige häusliche Pflege durch die Pflegeperson vorliegen. Gründe für die Bewilligung einer Verhinderungspflege: Die pflegende Person ist im Urlaub Die pflegende Person bzw. der Angehörige ist in eine Krisensituation geraten Die pflegende Person ist aus sonstigen Gründen verhindert
Individuelle Pflege und Versorgung Pflegerische Betreuung Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie An- und Auskleiden, Körperpflege, individuelle Unterstützung bei Ernährung und Mobilität sowie 24-Stunden-Versorgung durch unser Fachpersonal. Soziale Betreuung Integration in tagesstrukturierende Aktivitäten, Beratung in sozialen Fragestellungen sowie Stärkung sozialer Kontakte durch gemeinsame Aktivitäten. Medizinische Betreuung Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Ergound Physiotherapie wird auf Rezept vermittelt. Unterkunft und Verpflegung Unterbringung je nach Einrichtung im Appartement, Doppel- oder Einzelzimmer, Telefon mit Durchwahl, täglich zwei 3-Gänge-Menüs zur Auswahl sowie individuelle Sonderkostformen. Aktivierung und Beschäftigung Gymnastik und Gedächtnisübungen, Orientierungshilfen sowie umfangreicher Tageskalender z. B. mit Konzerten, Ausflügen, Malen, Chorsingen und mehr.
Finanziellen Leistungen der Pflegekassen Die Pflegekassen übernehmen für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege jeweils bis zu maximal 1.550 EUR (Stand: Januar 2014) der pflegebedingten Kosten im Kalenderjahr. Nehmen Sie eine Kurzzeitpflege und / oder Verhinderungspflege in Anspruch, besteht während dieser Zeit ein Anrecht auf 50 % des Pflegegeldes. Beide oben genannten Pflegeformen können auch miteinander kombiniert werden sie können zwar nicht zeitgleich, aber nacheinander in Anspruch genommen werden. Gerne setzen sich unsere Mitarbeiter mit Ihnen zusammen, um alle Punkte gemeinsam zu klären. Selbstverständlich beraten wir Sie hierbei auch gerne zur optimalen Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse.
Kursana Residenzen GmbH Mauerstraße 85 10117 Berlin Telefon 0 30. 20 25-20 00 Telefax 0 30. 20 25-20 99 kursana@dussmann.de www.kursana.de Ein Unternehmen der Dussmann Group Stand: August 2014