Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen An l. Erlass des Ministeriums für und Berufsbildung vom 4. September 04 III 5 Für die Ausfertigung der Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen sind nach Maßgabe von 8 der Zeugnisverordnung künftig die nachstehend als Muster aufgeführten Anlagen 6 zu verwenden. Für die Abschlusszeugnisse der noch auslaufenden Jahrgangsstufen ist die Bezeichnung der Fächer den entsprechenden Stundentafeln anzupassen. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen vom. März 00 NBl. MBK. Sch.H. S.06) außer Kraft. Bezeichnung und Name der Regionalschule Anlage Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 5. Juni 007 NBl. MBF. Schl.-H. S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S.49), nach Teilnahme an einer Prüfung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 06 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtangebote: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04 07
Bezeichnung und Name der Regionalschule Anlage Zeugnis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Regionalschulen vom 5. Juni 007 NBl. MBF. Schl.-H. S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S.49), nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 08 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtangebote: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04 09
Bezeichnung und Name der Regionalschule Anlage Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat gem. 47 Abs. 6 SchulG i. V. m. 4 Abs. Satz des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der nach der Änderung durch Artikel des Gesetzes vom 8. Januar 0 GVOBl. Schl.-H. S., ber. S. 48) geltenden Fassung mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. Satz Nr. Zeugnisverordnung vom 9. April 008 NBl. MBF. Schl.-H. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 65), auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 0 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtangebote: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Anlage 4 Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 5) nach Teilnahme an einer Prüfung den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Anlage 5 Zeugnis über den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 5) nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 4 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Ergebnisse in der Abschlussprüfung schriftliche Prüfung in den Fächern: mündliche Prüfung in den Fächern:. Fremdsprache Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04 5
Bezeichnung und Name der Gemeinschaftsschule Anlage 6 Zeugnis über den Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses Vornamen) und Familienname geb. am in hat gem. 4 Abs. SchulG mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. 4 Abs. Satz Nr. Zeugnisverordnung vom 9. April 008 NBl. MBF. Schl.-H. S. 46), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juni 04 NBl. MBW. Schl.-H. S. 65), auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt.. Fremdsprache Gesellschaftswissenschaften Biologie Geschichte Physik Geographie Chemie Religion / Philosophie Weltkunde Ästhetische Bildung, Sport Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung Kunst Technik Musik Textillehre Darstellendes Spiel Verbraucherbildung Sport Wirtschaft/Politik Angewandte Informatik Projektarbeit, ggf. 6 Das Fach wird alternativ zu den Fächern Biologie, Physik und Chemie unterrichtet. Das Fach Weltkunde wird alternativ zu den Fächern Geschichte und Geographie unterrichtet. NBI.MSB.Schl.-H. 04
Seite des Zeugnisses für Wahlpflichtunterricht: Arbeitsgemeinschaften Bemerkungen: Ausgefertigt am Tage der Entlassung., den Dienstsiegel Schulleiterin) Klassenlehrerin) Bewertung der Leistungen: sehr gut ), gut ), befriedigend ), ausreichend 4), mangelhaft 5), ungenügend 6) Die Prüfungsnote ist im Verhältnis : gegenüber der Vornote bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt worden. NBI.MSB.Schl.-H. 04 7